Folgen des Bauxit-Abbaus in Guinea und die Rolle der Bundesregierung
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Dr. Frithjof Schmidt, Margarete Bause, Kai Gehring, Dr. Bettina Hoffmann, Dieter Janecek, Katharina Dröge, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit rund einem Drittel der weltweiten Bauxit-Reserven ist das westafrikanische Guinea einer der wichtigsten Lieferanten für den zur Aluminiumherstellung benötigten Rohstoff. Der Abbau erfolgt insbesondere durch chinesische Bergbaufirmen. Aber auch westliche Industriestaaten verstärken ihr Engagement – u. a. vor dem Hintergrund der zunehmenden E-Mobilität – um an den Bauxit-Vorkommen des Landes zu partizipieren. Im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung sind zahlreiche internationale Geldgeber an diesem Vorhaben beteiligt. So gewährte ein Banken-Konsortium der halbstaatlichen guineischen Bergbaufirma CBG 2016 ein Darlehen über 800 Mio. Euro für den Ausbau der Sangaredi Bauxit-Mine, u. a. ist die deutsche Bank ING DiBa eine der kreditgebenden Banken des Konsortiums (https://www.deutschlandfunk.de/guinea-ein-dorf-verklagt-die-weltbank.799.de.html?dram:article_id=452902). Die Bundesregierung ist über ihren Einfluss in der Weltbank direkt an dieser Förderung beteiligt und bürgt mit einer Kreditgarantie über 246 Mio. Euro an die ING DiBa für das äußerst umstrittene Projekt. Die Auswirkungen der geförderten Mine sind verheerend: 13 Dörfer sind von den negativen Auswirkungen der Abbaustelle betroffen. Drei Flüsse, die ein angrenzendes Dorf mit Wasser versorgten, sind infolge des Bauxit-Abbaus versiegt. Landwirtschaft ist unmöglich geworden, sodass zahlreiche Betroffene ihre Lebensgrundlage verloren haben. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner haben deshalb bereits im Februar 2019 eine Beschwerde bei der Weltbank eingereicht. Aufgrund der Corona-Pandemie ist diese zwar noch anhängig, dennoch hat der Minenbetreiber bereits das Dorf Hamdallaye zwangsumgesiedelt – auf unfruchtbares Land und ohne Zugang zum Straßennetz (https://www.fr.de/wirtschaft/doerfer-muessen-mine-weichen-90057279.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen der Mine auf die Gesundheits-, Wasser- und Lebensmittelversorgung sowie die Schulsituation der 13 betroffenen Dörfer, und wie haben sich diese Effekte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Erweiterung der Mine verändert?
Wie bewertet die Bundesregierung die sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Folgen der Sangaredi-Mine und ihrer Erweiterung (http://www.cbg-guinee.com/activites/nos-projets/projet-dextension)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viele Menschen von der Mine und ihrer Erweiterung betroffen sind? Wie viele davon sind Frauen, Männer, Kinder?
Welche entwicklungspolitischen Wirkungen soll und hat das Engagement internationaler Geber für die Mine für Guinea insgesamt, für die Region und die unmittelbar betroffene Bevölkerung bisher ergeben?
a) Mit welchen Wirkungsindikatoren ist dies unterlegt?
b) Welche nichtintendierten negativen Nebenwirkungen sind bislang zutage getreten und dokumentiert, und wie wurde diesen entgegengewirkt?
Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Angabe im Jahresbericht über ungebundene Finanzkredite (UFK) 2016, in dem von einer Kreditgarantie von Seiten der Bundesregierung in Höhe von 246 Mio. Euro (https://www.agaportal.de/_Resources/Persistent/97c1e4dd31dcc37609e8a50fe75acc524f256d10/ufk-jb-2016.pdf) die Rede ist, um die Finanzierung der Erweiterung des Minenbetriebs in der Boké-Region in Guinea abzusichern und der in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP (Bundestagsdrucksache 19/17808) aufgeführten UFK-Garantie in Höhe von 458 Mio. Euro (Projektgesellschaft bzw. Darlehensnehmer: Compagnie des Bauxites de Guinée, Sanguaredi (CBG) – Bauxitabbau, Boké Region, Guinea)?
a) Handelt es sich um zwei verschiedene UFK-Garantien?
b) Wenn ja, in welchem Jahr wurde die UFK-Garantie über 458 Mio. Euro übernommen, und aus welchem Grund wird das gleiche Projekt mit zwei UFK-Garantien abgesichert?
Welche eigenen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sich vor der Vergabe der ungebundenen Finanzkredit-Garantie über die Lage vor Ort zu informieren?
a) Haben Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Botschaft die 13 Gemeinden besucht und mit den Betroffenen gesprochen?
b) Wie ist die deutsche Botschaft in Conakry eingebunden?
c) Gibt es an der deutschen Botschaft in Conakry besondere, für Menschenrechte zuständige Referentinnen bzw. Referenten, an die sich von Menschenrechtsverletzungen Betroffene wenden können bzw. die von sich aus tätig werden?
Wie wird, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Partizipation der Betroffenen an den Verhandlungen im Mediationsverfahren des Ombudsmanns der Weltbank sichergestellt?
a) In welcher Sprache werden die Verhandlungen mit der Ombudsstelle geführt, und wer darf an diesen Verhandlungen teilnehmen?
b) Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung der Betroffenen sichergestellt werden, obwohl nur wenige von ihnen Französisch sprechen?
c) Wie wird die Partizipation von Frauen und jungen Dorfbewohnerinnen bzw. Dorfbewohnern an den Gesprächen sichergestellt? Gibt es dazu z. B. eine Quotenregelung o. Ä.?
d) Welche Lösungsansätze haben sich aus den bisherigen Gesprächen mit dem Ombudsmann der Weltbank ergeben?
Werden die Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen durch die Sangaredi-Mine in den Beziehungen mit der guineischen Regierung thematisiert?
a) Wenn ja, wie reagiert die guineische Regierung darauf?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Auflagen bezüglich der Einhaltung von ökologischen, sozialen und Menschenrechtsstandards wurden der ING-DiBa für die Zusage der UFK-Garantie gemacht? Überlegt die Bundesregierung, die UFK-Garantie an die ING DiBa bei anhaltenden Menschenrechtsverletzungen durch die CBG zurückzuziehen?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der multilateralen, europäischen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit Vorhaben, um die abgeräumten Minen wieder aufzuforsten und die Humusschicht für Anbauland wiederherzustellen?
Auf welche konkreten Verbesserungen bezieht sich die Bundesregierung in der Antwort auf die mündliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz zur Sangaredi-Mine (1. Juli 2020, Frage 61) sowie in ihren Antworten an die Abgeordneten Uwe Kekeritz und Schreiber vom 7. Oktober (Fragen 41 und 42) in denen sie angibt, dass durch einen Maßnahmenkatalog und die Begleitung seiner Umsetzung „wesentliche Verbesserungen des Umwelt- und Sozialmanagements bei dem Unternehmen“ erreicht werden konnten?
a) Inwiefern haben sich diese Verbesserungen konkret auf die menschenrechtliche Lage der betroffenen Bevölkerung ausgewirkt?
b) Von wem und mittels welcher Verfahren wurden diese Verbesserungen festgestellt bzw. evaluiert?
Inwiefern ist die CBG nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufforderung zur Behebung der im Monitoringbericht des Unternehmens Ramboll benannten Mängel (http://www.cbg-guinee.com/activites/nos-projets/projet-dextension%20/) nachgekommen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern CBG seinen Verpflichtungen bezüglich der Umsiedlung von Bewohnerinnen und Bewohnern des Dorfes Kankalaré im Rahmen des Baus der Parawi-Koobi-Zufahrtstraße nachkommt, für die noch kein Resettlement-Action-Plan in Übereinstimmung mit dem Weltbank-Performance-Standard 5 (Land Resettlement) vorliegt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern CBG seinen Verpflichtungen bezüglich der Umsetzung der Land-für-Land-Strategie für bestimmte Bewohnerinnen und Bewohner des Dorfes Handallye nachkommt?
Mit welchen Nichtregierungsorganisationen aus welchen Ländern, die das Projekt kritisch begleiten, findet der Austausch, der ebenfalls in den Antworten auf die mündlichen Fragen erwähnt wurde (siehe Frage 8), statt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Lage von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, die sich für die Rechte der Menschen in den betroffenen Gemeinden einsetzen? Welche Schutzmaßnahmen für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger unterstützt die Bundesregierung in Guinea?
Welche Schlüsse in Bezug auf mögliche Klagen in Deutschland zieht die Bundesregierung aus den schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Sangaredi-Mine und ihre Erweiterung?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten“ (veröffentlicht im Juli 2020), in dem Guinea als Land mit höchsten menschenrechtlichen Herausforderungen eingruppiert wird (S. 163; https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/NAP/achtung-von-menschenrechten-entlang-globaler-wertschoepfungsketten.pdf;jsessionid=D89ED3E87F1094D4F50A566A409FB510?__blob=publicationFile&v=3), in Bezug auf den Import von Bauxit aus Guinea und die Vergabe von UFK-Garantien im Land?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Menschenrechtsverletzungen durch die Sangaredi-Mine für die Wirksamkeit der Safeguards der Weltbank?
Was ist der Stand bezüglich der Erarbeitung des Referenzrahmens für Umsiedlungen in Guinea (REPUBLIQUE DE GUINÉE – Cadre national d’ acquisition des terres et de relocalisation. Un guide pour la gestion des déplacements physiques et économiques involontaires pour les projets du secteur public et privé en Guinée), an dem auch das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beteiligt sind? Würden die Umsiedlungen für die Erweiterung der Bauxit-Mine in Hamallaye nach jetzigem Stand gegen die sich in Arbeit befindlichen Richtlinien verstoßen?
Wie wurde die Einhaltung aller einschlägigen internationalen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards (u. a. die IFC Performance Standards und die relevanten Environmental, Health and Safety Guidelines der Weltbankgruppe), die eine Voraussetzung für jede UFK-Garantie sind und die in der offiziellen Stellungnahme der Euler Hermes Aktiengesellschaft auf dem „agaportal“ im Rahmen der Auftragsausführung für die Bundesrepublik Deutschland, belegt?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Ergebnisse der Berichterstattung zur Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards durch die in diesem Rohstoffprojekt beteiligten Akteure?
b) Oder mussten für die Kreditgarantien nur die Mindestvoraussetzungen, also die Einhaltung der Standards des Projektlandes, erfüllt sein?
c) Wenn ja, warum bestand die Bundesregierung nicht auf die vollumfängliche Einhaltung aller einschlägigen internationalen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards?
Welche deutschen Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung langfristige Abnahmeverträge abgeschlossen, die eine Voraussetzung für den Abschluss einer UFK-Garantie sind?
a) Welche konkreten Konditionen (Laufzeit, Abnahmemengen, Preise etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen langfristigen Abnahmeverträgen festgelegt?
b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die deutschen Abnehmer besondere Auflagen festgelegt, und beinhaltet der Liefervertrag bzw. beinhalten die Lieferverträge auch soziale und ökologische Auflagen, sowohl für die deutschen als auch die in Guinea operierenden Unternehmen?
c) Welche Rohstoffmengen muss CBG nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung stellen, und was ist vertraglich festgelegt (Sanktionen oder Ausgleichsmaßnahmen), wenn das Unternehmen diese Mengen nicht zur Verfügung stellen kann?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcher Anteil der Gewinne aus dem Bauxit-Abbau im Land bleibt und welcher Anteil davon durch Steuern und andere Abgaben in Bereiche des Staatshaushalts fließen, die der Bevölkerung zugutekommen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Nachfrage nach Bauxit durch die deutsche Wirtschaft – auch vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage durch die E-Mobilität – ein?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Sektoren und in welchen Mengen Aluminium nachgefragt wird?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die spezifische Nachfrage von Aluminium durch Automobilunternehmen (bitte nach Jahr und Nachfragevolumen auflisten)?
Welche industriepolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung, um den wachsenden Rohstoffbedarf mit sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien in den Lieferketten in Einklang zu bringen, und welche Maßnahmen sind geplant?
Wird das in Deutschland hergestellte Aluminium auch im militärischen Bereich genutzt?
a) Wenn ja, welche Mengen fließen nach Kenntnis der Bundesregierung in den militärischen Bereich – sowohl aus der heimischen Produktion als auch durch Importe aus dem Ausland?
b) Sind die Lieferbeziehungen zwischen Deutschland und Guinea darauf ausgerichtet, dass der militärische Bereich mit dem Rohstoff Aluminium versorgt werden kann – also eine Versorgungssicherheit gewährleistet ist?
Werden die Bauxit-Importe durch weitere bilaterale und multilaterale Freihandels- und Investitionsabkommen gestützt?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Fall der Sangaredi-Mine für die Vergabe von UFKs?
Plant die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der verheerenden Folgen des Bauxit-Abbaus in Guinea, die Bedingungen für eine Vergabe von UFKs an den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auszurichten?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Instrumente der deutschen Außenwirtschaftsförderung insgesamt, also auch Hermesdeckungen (Exportkreditgarantien, EKG) und Bundesgarantien für Direktinvestitionen (DIA), an den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auszurichten?
Inwiefern wurde, wie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) angekündigt, die „Einführung von Human Rights Due Diligence Reports in die Prüfverfahren der Instrumente der außenwirtschaftlichen Risikoabsicherung bei einer hohen Wahrscheinlichkeit von schwerwiegenden menschenrechtlichen Auswirkungen“ bislang vorangetrieben?
Durch welche konkreten Maßnahmen wurde, wie im NAP angekündigt, die Eigenständigkeit und Sichtbarkeit menschenrechtlicher Aspekte im Rahmen von Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen gestärkt?
Inwiefern wurden die Beratungsangebote durch deutsche Auslandsvertretungen für im Ausland tätige Unternehmen in Bezug auf menschenrechtliche Risiken in Projekten mit deutscher Außenwirtschaftsförderung ausgebaut (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 22 der Abgeordneten Margarete Bause vom 23. März 2020)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Fall der Sangaredi-Mine in Bezug auf die menschenrechtliche Ausrichtung der deutschen Rohstoffstrategie?