[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26017 –
Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fallzahlen zu Straf- und Gewalttaten gegen Amts- und Mandatsträger
haben sich zuletzt steil nach oben entwickelt. Wurden im Jahr 2018 noch 1 256
Fälle politisch motivierter Kriminalität (PMK) im Unterthemenfeld „gegen
Amts-/Mandatsträger“ gemeldet, waren es im Jahr 2019 bereits 1 674, was
nach Darlegung des Bundeskriminalamtes (BKA) unter Berücksichtigung
veränderter Meldemodalitäten einem Anstieg um ca. 33,3 Prozent entspricht. Die
Gewaltdelikte (87) sind sogar
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloa
ds/DE/veroeffentlichungen/2020/pmk-2019.pdf?__blob=publicationFile&
v=11um 107 Prozent angestiegen. Das BKA führt dies vor allem auf die
Zunahme in den PMK-Bereichen „rechts“ und „nicht zuzuordnen“ aus ().
Auffällig ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller der hohe Anteil
jener Delikte, die das BKA keinem Phänomenbereich zuordnen kann (727
Fälle im Jahr 2019 und damit rund 44 Prozent, gegenüber 38 Prozent im Jahr
2018.) Dies wirft aus Sicht der Fragesteller die Frage auf, inwiefern das
bisherige PMK-System überarbeitungsbedürftig ist.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Es wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Fallzahlen der Politisch
motivierten Kriminalität (PMK) aus dem Jahr 2020 vorläufigen Charakter
haben und durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen
sind.
1. Wie viele politisch motivierte Straftaten gegen Amts- oder
Mandatsträger wurden bislang im Jahr 2020 verzeichnet?
Für die Beantwortung wurde das Erfassungskriterium „Angriffsziel“
herangezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Angriffszielen
Mehrfachnennungen möglich sind.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26419
19. Wahlperiode 03.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 1. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die nachfolgende Tabelle 1 enthält Straftaten, welche entweder mit dem
Unterangriffsziel (UAZ) „Amtsträger“, dem Unterangriffsziel „Mandatsträger“ oder
beiden Unterangriffszielen gemeldet wurden.
Tabelle 1:
PMK
-links-
PMK
-rechts-
PMK
-ausländische
Ideologie-
PMK
-religiöse
Ideologie-
PMK
-nicht
zuzuordnen-
Summe
Tötungsdelikte (Versuch) 0 0 0 0 1 1
Körperverletzungen 7 2 0 0 8 17
Brandstiftungen 5 1 0 0 1 7
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 1 1
Gef. Eingriff* 2 0 0 0 1 3
Erpressung 0 6 0 0 42 48
Widerstandsdelikte 0 0 0 0 1 1
Summe Gewaltdelikte 14 9 0 0 55 78
Sachbeschädigungen 94 50 1 0 83 228
Nötigung/Bedrohung 49 103 4 2 245 403
Propagandadelikte 5 120 1 0 13 139
Volksverhetzung 1 186 0 0 25 212
Verst gg. VersG 2 2 0 0 5 9
Öffentl. A. zu Straftat.
§ 111 StGB
4 39 0 1 73 117
Androh. v. Straftat.
§ 126 StGB
8 19 0 0 28 55
Beleidigung
§§ 185-188 StGB
177 316 8 0 746 1.247
Verunglimpf. d. Staat.
§§ 90 ff StGB
1 18 0 0 26 45
Diebstahl
§§ 242-248a StGB
6 0 0 0 3 9
Hausfriedensbruch
§§ 123,124 StGB
2 1 0 0 3 6
Verst. gg. VereinsG 0 1 0 0 0 1
Staatsgef. Gewaltat.
§§ 89a-c, 91 StGB
0 1 0 0 0 1
Terr. Vereinigung
§ 129a StGB
0 1 0 0 0 1
Übrige Delikte 7 35 1 1 34 78
Gesamtsumme 370 901 15 4 1.339 2.629
*Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr
Insgesamt konnten im Jahr 2020 2.629 Straftaten gegen Amts- und/oder
Mandatsträger festgestellt werden.
a) Welche Gewalttaten wurden dabei verzeichnet (bitte Straftatbestände
vollständig angeben und PMK-Bereichen zuordnen)?
Es wurden 78 Gewaltdelikte gegen Amts- und/oder Mandatsträger gemeldet.
Der Tabelle 1 sind die Gewaltdelikte nach Phänomenbereichen zu entnehmen.
b) Haben sich diese Gewalttaten alle gezielt körperlich gegen die
Amtsoder Mandatsträger gerichtet oder auch gegen Sachen, die mit diesen
in Zusammenhang gebracht werden (etwa Fahrzeuge, Häuser usw.,
bitte ggf. die Zahlen nach Angriffen auf Person sowie Sachen
aufgliedern)?
Wie viele Amts- oder Mandatsträger wurden verletzt?
Es konnten 17 Körperverletzungen und ein versuchtes Tötungsdelikt gegen
Amts- und/oder Mandatsträger festgestellt werden. Es ist keine getrennte
automatisierte Auswertung bezüglich der Anzahl der verletzten Amts- und/oder
Mandatsträger möglich. Es kann lediglich eine Aussage darüber getroffen
werden, wie viele Personen insgesamt (Amts -und Mandatsträger sowie weitere
beteiligte Personen) bei Straftaten gegen Amts- und/oder Mandatsträger verletzt
wurden.
c) Welche weiteren Straftaten wurden dabei verzeichnet (bitte die zehn
wichtigsten Straftatbestände vollständig angeben und diese sowie
sonstige Straftatbestände den PMK-Bereichen zuordnen)?
Auf die Tabelle 1 wird verwiesen
2. Welchen Parteien gehören die von den Straftaten betroffenen Amts- oder
Mandatsträger an (bitte nach sämtlichen im Deutschen Bundestag sowie
in den Länderparlamenten und dem Europaparlament vertretenen
Parteien aufgliedern und Gewaltdelikte gesondert herausstellen; sollten dem
BKA auch Meldungen zu Straftaten gegen nur regional oder örtlich
tätige Wählergruppen zugehen, diese bitte ebenfalls anführen)?
Eine namentliche Differenzierung der Parteien im Kriminalpolizeilichen
Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KMPD-PMK) erfolgt
nach den im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen. Alle übrigen
Parteien firmieren unter dem UAZ „Sonstige Partei“.
Die für 2020 bislang gemeldeten Delikte mit dem UAZ „Amtsträger“, dem
Unterangriffsziel „Mandatsträger“ oder beiden Unterangriffszielen lassen sich
folgenden Parteien zuordnen, sofern die entsprechenden Angaben in den
Meldungen erfasst wurden:
Partei Gesamtdelikte davon Gewaltdelikte
AfD 863 37
Bündnis 90/Die Grünen 252 3
CDU 257 4
CSU 49 0
DIE LINKE. 192 3
FDP 56 1
SPD 293 4
Sonstige Partei 102 10
3. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung bzw. vom BKA oder
Bundesamt für Verfassungsschutz signifikante Unterschiede bei der
Betroffenheit von Amtsträgern einerseits und Mandatsträgern andererseits
(bitte ggf. darstellen)?
Im Jahr 2020 gab es 1.847 Straftaten, bei welchen mindestens ein Amtsträger
betroffen war und 1.344 Straftaten, bei welchen mindestens ein Mandatsträger
betroffen war.
Bei einigen Mitgliedern der Bundesregierung und der Landesregierungen
handelt es sich sowohl um Amtsträger als auch um Mandatsträger. Gegen sie
gerichtete Straftaten werden in der Regel auf Grund ihres Amtes, das sie zu
Personen des öffentlichen Lebens macht und in den medialen Fokus rückt,
begangen.
Da seit Einführung des neuen Angriffszielkatalogs im KPMD-PMK zum 1.
Januar 2019 eine Abbildung über das UAZ „Amtsträger“ oder UAZ
„Mandatsträger“, oder ggf. auch eine Erfassung in beiden Rubriken möglich ist, kann nicht
beurteilt werden, welche Zuordnung die Länder im Einzelfall im Rahmen des
KPMD-PMK vornehmen und ob ggf. eine Registrierung in beiden Rubriken,
also eine Doppelerfassung, erfolgt.
Hinsichtlich der Frage nach „signifikanten Unterschieden bei der Betroffenheit
von Amtsträgern einerseits und Mandatsträgern andererseits“ ist anzumerken,
dass mit 1.847 Delikten – bei Außerachtlassung möglicher Doppelerfassungen
– ein höheres Fallzahlenaufkommen bei den Straftaten gegen Amtsträger
erkennbar ist.
Und zwar in den Phänomenbereichen PMK -rechts- (701, davon sechs
Gewaltdelikte), PMK -links- (140, davon fünf Gewaltdelikte) und PMK -nicht
zuzuordnen- (995, davon 51 Gewaltdelikte). Insgesamt sind 41 der im
Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- registrierten Gewaltdelikte Erpressungen,
während in den anderen Deliktsbereichen der PMK -nicht zuzuordnen-
mehrheitlich Beleidigungen (489) und Nötigungen/Bedrohungen (208) festzustellen
sind.
Das Fallzahlenaufkommen im UAZ „Mandatsträger“ umfasst bei insgesamt
1.344 Delikten 448 Straftaten PMK -rechts- (davon vier Gewaltdelikte), 270
Straftaten PMK -links- (davon elf Gewaltdelikte) und 618 Straftaten PMK
-nicht zuzuordnen- (davon acht Gewaltdelikte). Bei den anderen Deliktsfeldern
handelt es sich mit 723 Fällen mehrheitlich um Beleidigungen (398 PMK -nicht
zuzuordnen-, 183 PMK -rechts-, 137 PMK -links-).
4. Wie viele der verzeichneten Straftaten gegen Amts- oder Mandatsträger
sind mutmaßlich von Anhängern der Reichsbürger- bzw.
Selbstverwalterszene begangen worden, und welchen Parteien gehören die betroffenen
Amts- oder Mandatsträger an (bitte nach sämtlichen im Bundestag sowie
in den Länderparlamenten und dem Europaparlament vertretenen
Parteien sowie ggf. nur regional oder örtlich tätigen Wählergruppen
aufgliedern und Gewaltdelikte gesondert herausstellen)?
243 Straftaten gegen Amts- und/oder Mandatsträger konnten im Jahr 2020
festgestellt werden, welche im Zusammenhang mit der Reichsbürger- bzw.
Selbstverwalterszene stehen. Darunter 42 Gewaltdelikte (eine Körperverletzung, ein
Widerstandsdelikt und 40 Erpressungen). Sofern eine ergänzende Angabe zum
Angriffsziel „Partei“ in den Meldungen enthalten war, stellt sich die Verteilung
wie folgt dar: vier Delikte CDU, zwei Delikte DIE LINKE., ein Delikt BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, ein Delikt SPD. Weitere Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
5. Wie erklärt sich die Bundesregierung den hohen Anteil von Delikten, die
keinem PMK-Bereich zugeordnet werden können, und welche Angaben
kann sie ungeachtet der Nicht-Zuordnung zu diesen Delikten machen
(etwa hinsichtlich Angriffszielen, Themengebieten u. a.)?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, und inwiefern hält sie eine
Überarbeitung des PMK-Erfassungssystems für geboten?
Im Rahmen des KPMD-PMK werden politisch motivierte Straftaten durch die
zuständigen Landeskriminalämter (LKÄ) an das BKA übermittelt und in einer
zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung
und den Tatumständen werden von den Ländern politisch motivierte Taten
„Themenfeldern“ zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen
Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in den staatsschutzrelevanten
Phänomenbereichen (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -nicht
zuzuordnen-) abgebildet. Darüber hinaus werden – soweit einschlägig –
Angriffsziele benannt.
Sofern die ideologischen Hintergründe und Ursachen einer Tatbegehung nicht
erkennbar sind und die Tat keinem der staatsschutzrelevanten
Phänomenbereiche -links-, -rechts-, -ausländische Ideologie- oder -religiöse Ideologie
zugeordnet werden kann, erfolgt generell die Abbildung im Phänomenbereich PMK
-nicht zuzuordnen-.
So dürfte die Vielzahl an registrierten Beleidigungen sowie Nötigungen/
Bedrohungen, die in der Anonymität, auch unter Nutzung von Internet und Sozialen
Medien, begangen werden, mit ursächlich für die erhebliche Anzahl der in
diesem Phänomenbereich registrierten Straftaten sein. Die vermeintliche
Anonymität führt zu zunehmendem Verbalradikalismus und zu vermehrten
strafrechtlich relevanten Äußerungen im virtuellen Raum.
Der KPMD-PMK bildet das heute wahrgenommene Aufgabengebiet des
Polizeilichen Staatsschutzes realistisch und umfassend ab und bietet weiterhin eine
differenzierte Darstellung der PMK. Eine Überarbeitung des KPMD-PMK mit
Blick auf die Phänomenbereiche ist aus Sicht der Bundesregierung nicht
angezeigt.
6. Wie viele politisch motivierte Straftaten gegen Parteieinrichtungen bzw.
Parteirepräsentanten wurden bislang im Jahr 2020 verzeichnet (bitte ggf.
auch Einrichtungen und Repräsentanten von nicht als Partei
konstituierten Wählergruppen berücksichtigen)?
Die nachfolgende Tabelle 2 enthält Straftaten, welche entweder mit dem
Unterangriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“, dem Unterangriffsziel
„Parteirepräsentant/Parteimitglied“ oder beiden Unterangriffszielen gemeldet wurden.
Tabelle 2:
PMK
-links-
PMK
-rechts-
PMK
-ausländische
Ideologie-
PMK
-religiöse
Ideologie-
PMK
-nicht
zuzuordnen-
Summe
Tötungsdelikte (Versuch) 0 0 0 0 1 1
Körperverletzungen 27 5 0 0 7 39
Brandstiftungen 12 0 0 0 1 13
Sprengstoffdelikte 0 1 0 0 0 1
Landfriedensbruch 2 0 0 0 0 2
Gef. Eingriff* 6 0 0 0 0 6
Erpressung 0 1 0 0 1 2
PMK
-links-
PMK
-rechts-
PMK
-ausländische
Ideologie-
PMK
-religiöse
Ideologie-
PMK
-nicht
zuzuordnen-
Summe
Summe Gewaltdelikte 47 7 0 0 10 64
Sachbeschädigungen 406 58 3 1 126 594
Nötigung/Bedrohung 66 57 1 0 54 178
Propagandadelikte 13 63 0 0 10 86
Störung der Totenruhe 1 0 0 0 0 1
Volksverhetzung 5 56 0 0 10 71
Verst gg. VersG 7 1 0 0 3 11
Öffentl. A. zu Straftat.
§ 111 StGB
7 10 0 0 8 25
Androh. v. Straftat.
§ 126 StGB
3 28 0 0 4 35
Beleidigung
§§ 185-188 StGB
289 185 3 0 418 895
Verunglimpf. d. Staat.
§§ 90 ff StGB
0 0 0 0 3 3
Diebstahl
§§ 242-248a StGB
15 1 0 0 9 25
Hausfriedensbruch
§§ 123,124 StGB
5 1 0 0 2 8
Staatsgef. Gewaltat.
§§ 89a-c, 91 StGB
0 1 0 0 0 1
Übrige Delikte 18 9 0 1 13 41
Gesamtsumme 882 477 7 2 670 2.038
*Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr
Insgesamt konnten im Jahr 2020 2.038 Straftaten gegen Parteigebäude/-
einrichtungen und/oder Parteirepräsentanten/-mitglieder festgestellt werden.
a) Welche Gewalttaten wurden dabei verzeichnet (bitte Straftatbestände
vollständig angeben und PMK-Bereichen zuordnen), und wie viele
davon waren nach Einschätzung der Bundesregierung gezielt gegen
Leben oder Gesundheit von Parteimitgliedern bzw. Parteirepräsentanten
und wie viele gegen mit der jeweiligen Partei verbundene Sachen (wie
Häuser, Büros, Fahrzeuge usw.) gerichtet?
Wie viele Personen (Parteimitglieder bzw. Parteirepräsentanten bzw.
auch Unbeteiligte wie Passanten oder Hausbewohner) wurden
verletzt?
Es wurden 64 Gewaltdelikte gegen Parteigebäude/-einrichtungen und/oder
Parteirepräsentanten/-mitglieder gemeldet. Der Tabelle 2 sind die Gewaltdelikte
nach Phänomenbereichen zu entnehmen. 39 Körperverletzungen und ein
versuchtes Tötungsdelikt konnten gegen Parteigebäude/-einrichtungen und/oder
Parteirepräsentanten/-mitglieder festgestellt werden. Es wurden 22 Personen
verletzt.
b) Welche weiteren Straftaten wurden dabei verzeichnet (bitte die zehn
wichtigsten Straftatbestände vollständig angeben und diese sowie
sonstige Straftatbestände den PMK-Bereichen zuordnen)?
Auf die Tabelle 2 wird verwiesen.
c) Inwiefern bzw. in welchem Umfang haben die Täter die Gefährdung
Unbeteiligter in Kauf genommen (etwa Passanten, Hausbewohner
usw.)?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
7. Repräsentanten bzw. Einrichtungen welcher Parteien waren von den
vorgenannten Straftaten betroffen (bitte nach sämtlichen im Deutschen
Bundestag sowie in den Länderparlamenten und dem Europaparlament
vertretenen Parteien aufgliedern und Gewaltdelikte gesondert
herausstellen)?
Eine namentliche Differenzierung der Parteien im KMPD-PMK erfolgt nach
den im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen. Alle übrigen Parteien
firmieren unter dem UAZ „Sonstige Partei“.
Partei Gesamtdelikte davonGewaltdelikte
AfD 863 37
Bündnis 90/Die Grünen 252 3
CDU 257 4
CSU 49 0
DIE LINKE. 192 3
FDP 56 1
SPD 293 4
Sonstige Partei 102 10
8. Wie viele der verzeichneten Straftaten gegen Parteieinrichtungen bzw.
Parteirepräsentanten sind mutmaßlich von Anhängern der
Reichsbürgerbzw. Selbstverwalterszene begangen worden, und gegen welche Parteien
waren diese Straftaten gerichtet (bitte Gewaltdelikte gesondert
herausstellen)?
Acht Straftaten gegen Parteigebäude/-einrichtungen und/oder
Parteirepräsentanten/-mitglieder konnten im Jahr 2020 festgestellt werden, welche im
Zusammenhang mit der Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene stehen. Darunter
kein Gewaltdelikt.
Sofern eine ergänzende Angabe zum Angriffsziel „Partei“ in den Meldungen
enthalten war, stellt sich die Verteilung wie folgt dar: ein Delikt CDU, zwei
Delikte DIE LINKE., ein Delikt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zwei Delikte SPD.
9. Ist gewährleistet, dass es bei den Angaben zu Amts- bzw.
Mandatsträgern sowie Parteieinrichtungen bzw. Parteirepräsentanten keine
Doppelerfassungen gibt (ansonsten bitte soweit wie möglich aus den Antworten
auf die obigen Fragen herausrechnen)?
Bei den Angaben zu Amts- und/oder Mandatsträgern sowie zu
Parteigebäuden/-einrichtungen und/oder Parteirepräsentanten/-mitgliedern kann es zu
Doppelnennungen kommen, da für Unterangriffsziele Mehrfachnennungen möglich
sind. Somit wird eine Straftat, welche beispielsweise mit dem Unterangriffsziel
„Amtsträger“ und dem Unterangriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“
gemeldet wurde, sowohl für die Fragen 1 bis 4 als auch für die Fragen 6 bis 8
berücksichtigt wurde. Eine einfache Aufsummierung der Fallzahlen ist daher
nicht möglich.
Die nachfolgende Tabelle 3 enthält Straftaten, welche entweder mit dem
Unterangriffsziel „Amtsträger“, dem Unterangriffsziel „Mandatsträger“, dem
Unterangriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“, dem Unterangriffsziel
„Parteirepräsentant/Parteimitglied“ oder jeder möglichen Kombination aus den
vorgenannten Unterangriffszielen gemeldet wurden. Somit ist gewährleistet, dass es
keine Doppelerfassungen gibt.
Tabelle 3:
PMK
-links-
PMK
-rechts-
PMK
-ausländische
Ideologie-
PMK
-religiöse
Ideologie-
PMK
-nicht
zuzuordnen-
Summe
Tötungsdelikte (Versuch) 0 0 0 0 1 1
Körperverletzungen 31 6 0 0 12 49
Brandstiftungen 13 1 0 0 2 16
Sprengstoffdelikte 0 1 0 0 1 2
Landfriedensbruch 2 0 0 0 0 2
Gef. Eingriff* 7 0 0 0 1 8
Erpressung 0 6 0 0 42 48
Widerstandsdelikte 0 0 0 0 1 1
Summe Gewaltdelikte 53 14 0 0 60 127
Sachbeschädigungen 458 100 4 1 184 747
Nötigung/Bedrohung 78 121 5 2 267 473
Propagandadelikte 16 148 1 0 21 186
Störung der Totenruhe 1 0 0 0 0 1
Volksverhetzung 6 210 0 0 30 246
Verst gg. VersG 9 2 0 0 7 18
Öffentl. A. zu Straftat.
§ 111 StGB
10 43 0 1 73 127
Androh. v. Straftat.
§ 126 StGB
9 40 0 0 29 78
Beleidigung
§§ 185-188 StGB
363 349 10 0 836 1.558
Verunglimpf. d. Staat.
§§ 90 ff StGB
1 18 0 0 26 45
Diebstahl
§§ 242-248a StGB
17 1 0 0 10 28
Hausfriedensbruch
§§ 123,124 StGB
7 1 0 0 5 13
Verst. gg. VereinsG 0 1 0 0 0 1
Staatsgef. Gewaltat.
§§ 89a-c, 91 StGB
0 1 0 0 0 1
Terr. Vereinigung
§ 129a StGB
0 1 0 0 0 1
Übrige Delikte 19 40 1 1 40 101
Gesamtsumme 1.047 1.090 21 5 1.588 3.751
*Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr
Insgesamt konnten im Jahr 2020 3.751 Straftaten gegen Amts- und/oder
Mandatsträger und/oder Parteigebäude/-einrichtungen und/oder
Parteirepräsentanten/-mitglieder festgestellt werden.
Es wurden 127 Gewaltdelikte gegen Amts- und/oder Mandatsträger und/oder
Parteigebäude/-einrichtungen und/oder Parteirepräsentanten/-mitglieder
gemeldet. Der Tabelle 3 sind die Gewaltdelikte nach Phänomenbereichen zu
entnehmen. Der Tabelle 3 sind zudem alle weiteren Straftaten nach
Phänomenbereichen zu entnehmen.
Es ist keine automatisierte Auswertung bezüglich der Anzahl der verletzten
Amts- und/oder Mandatsträgern und/oder Parteirepräsentanten/-mitgliedern
möglich.
244 Straftaten gegen Amts- und/oder Mandatsträger und/oder Parteigebäude/-
einrichtungen und/oder Parteirepräsentanten/-mitglieder konnten im Jahr 2020
festgestellt werden, welche im Zusammenhang mit der Reichsbürger- bzw.
Selbstverwalterszene stehen. Darunter 42 Gewaltdelikte (eine
Körperverletzung, ein Widerstandsdelikt und 40 Erpressungen).
10. Worauf ist nach Einschätzung der Bundesregierung die zahlenmäßige
Entwicklung der Straftaten gegen Amts- bzw. Mandatsträger sowie
Parteieinrichtungen bzw. Parteirepräsentanten im Wesentlichen
zurückzuführen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die zahlenmäßige Entwicklung dieser Straftaten ist vor allem auf den Anstieg
der Fallzahlen im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- zurückzuführen.
Aktuell führen das Corona-Geschehen und die staatlichen Maßnahmen zur
Eindämmung der Pandemie vornehmlich bei Akteuren aus den
Phänomenbereichen PMK -rechts- und -links- zu zunehmendem Protest und Widerstand gegen
den Staat und seine Repräsentanten, respektive gegen die für die
einschränkenden Maßnahmen als politisch verantwortlich angesehenen Personen.
11. Welche politischen Themen bildeten nach Einschätzung der
Bundesregierung den jeweiligen Hintergrund für die Straftaten gegen
Amtsbzw. Mandatsträger sowie Parteieinrichtungen bzw. Parteirepräsentanten
(bitte soweit wie möglich zahlenmäßig aufgliedern)?
Alle politisch motivierten Straftaten werden von den zuständigen
Polizeibehörden – dies sind überwiegend Behörden der Polizeien der Länder – im Rahmen
des KPMD-PMK erfasst und über die LKÄ an das BKA gemeldet. Ausgehend
von den Motiven zur Tatbegehung und den Umständen der Tat werden politisch
motivierte Straftaten entsprechenden „Themenfeldern“ und „Unterthemen“
zugeordnet. Um eine einheitliche Erfassung sicherzustellen, werden diese
zwischen Bund und Ländern abgestimmt und in einen bundesweit geltenden
Katalog aufgenommen. Dabei wurden auch Begrifflichkeiten gewählt, die sich in
der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung des Polizeilichen Staatsschutzes
bewährt haben. Das Themenfeld „Konfrontation / politische Einstellung“
ermöglicht beispielsweise eine weitere Zuordnung nach den konkreten Zielrichtungen
der jeweiligen Straftaten (wie „gegen rechts“, „gegen links“ oder „gegen den
Staat und seine Einrichtungen“). Da eine Tat mehrere Themenbereiche
betreffen kann, ist eine gleichzeitige Erfassung in verschiedenen Themenfeldern
möglich.
Die nachfolgende Tabelle 4 enthält die zehn am häufigsten genannten
Themenfelder bei Straftaten gegen Amts- und/oder Mandatsträger im Jahr 2020. Sie
werden somit aufgrund des Fallzahlenaufkommens als die wichtigsten
politischen Themen in diesem Zusammenhang erachtet.
Tabelle 4:
Themenfeld Gewaltdelikte Summe
Konfrontation/Politische Einstellung 78 2.629
Innen- und Sicherheitspolitik 33 837
Hasskriminalität 0 566
Sozialpolitik 8 434
Antifaschismus 7 274
Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus 3 251
Reichsbürger/Selbstverwalter 42 243
Ausländer-/Asylthematik 0 188
Antirassismus 2 166
Ökologie/Industrie/Wirtschaft 2 48
Die nachfolgende Tabelle 5 enthält die zehn am häufigsten genannten
Themenfelder bei Straftaten gegen Parteigebäude/-einrichtungen und/oder
Parteirepräsentanten/-mitglieder im Jahr 2020. Auch hierbei dürfte es sich aufgrund des
Fallzahlenaufkommens um die wichtigsten politischen Themen in diesem
Zusammenhang handeln.
Tabelle 5:
Themenfeld Gewaltdelikte Summe
Konfrontation/Politische Einstellung 64 2.004
Innen- und Sicherheitspolitik 20 836
Antifaschismus 27 496
Hasskriminalität 1 232
Antirassismus 4 191
Sozialpolitik 2 141
Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus 3 133
Ausländer-/Asylthematik 0 86
Anarchismus 5 58
a) Wie viele der verzeichneten Straftaten gegen Amts- oder
Mandatsträger sind mutmaßlich von Kritikern der staatlichen Corona-
Eindämmungsmaßnahmen wie den Anhängern der sog. Querdenker-
Bewegung bzw. im Kontext der Kritik an den staatlichen Corona-
Eindämmungsmaßnahmen begangen worden, und welchen Parteien gehören
die betroffenen Amts- oder Mandatsträger an (bitte nach sämtlichen
im Deutschen Bundestag sowie in den Länderparlamenten und dem
Europaparlament vertretenen Parteien aufgliedern und Gewaltdelikte
gesondert herausstellen)?
Politisch motivierte Straftaten im thematischen Zusammenhang mit „Corona“
bzw. „COVID-19“ werden ebenso im Rahmen des KPMD-PMK erfasst. Es ist
zu beachten, dass eine unmittelbar automatisierte Auswertung dieser Fälle in
der Fallzahlendatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierter
Straftaten) des BKA nicht möglich ist. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in
diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage/diesem
Themenbezug keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines recherchefähigen
Katalogwertes (z. B. als Themenfeld) bundeseinheitlich gemeldet und in der
Fallzahlendatei LAPOS dargestellt werden könnte. Die Recherchen für die
Beantwortung der nachfolgenden Frage erfolgte in der freitextlichen
Sachverhaltsdarstellung nach dem Begriff „Corona“.
Es konnten 374 Straftaten mit obengenanntem Bezug gegen Amts- und/oder
Mandatsträger im Jahr 2020 festgestellt werden. Davon waren sieben
Gewaltdelikte (fünf Körperverletzungen, ein Sprengstoffdelikt und eine Erpressung).
Eine Auflistung der Parteizugehörigkeit ist in diesen Fällen nicht automatisiert
zu generieren.
b) Wie viele der verzeichneten Straftaten gegen Amts- oder
Mandatsträger fanden vor dem Hintergrund der Kritik an der Flüchtlings- und
Migrationspolitik statt, und welchen Parteien gehören die betroffenen
Amts- oder Mandatsträger an (bitte nach sämtlichen im Bundestag
sowie in den Länderparlamenten und dem Europaparlament vertretenen
Parteien aufgliedern und Gewaltdelikte gesondert herausstellen)?
In der Fallzahlendatei LAPOS konnten 188 Straftaten gegen Amts- und/oder
Mandatsträger im Jahr 2020 festgestellt werden, welche dem Themenfeld
„Ausländer/Asylthematik“ zugeordnet werden, sofern sich hierunter die in der
Fragestellung genannte „Kritik an der Flüchtlings- und Migrationspolitik“
subsumieren lässt. Darunter waren keine Gewaltdelikte. Eine Auflistung der
Parteizugehörigkeit ist in diesen Fällen nicht automatisiert zu generieren.
12. Wie viele Tatverdächtige wurden in Zusammenhang mit Straftaten gegen
Amts- bzw. Mandatsträger sowie Parteieinrichtungen bzw.
Parteirepräsentanten jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und bislang im
Jahr 2020 ermittelt, und welchen Phänomenbereichen lassen sich diese
zuordnen?
Die nachfolgende Tabelle 6 enthält die Anzahl der Tatverdächtigen, welche im
Zusammenhang mit Straftaten gegen Amts- und/oder Mandatsträger ermittelt
wurden.
Tabelle 6:
2016 2017 2018 2019 2020
PMK -links- 38 97 82 123 84
PMK -rechts- 463 319 268 287 390
PMK -ausländische Ideologie- 66* 16 15 21 7PMK -religiöse Ideologie- 3 1 8 0
PMK -nicht zuzuordnen- 317 354 269 484 667
Summe 884 789 635 923 1.148
*Bis 2016 PMK -Ausländer-
Die nachfolgende Tabelle 7 enthält die Anzahl an Tatverdächtigen, welche im
Zusammenhang mit Straftaten gegen Parteigebäude/-einrichtungen und/oder
Parteirepräsentanten/ -mitglieder ermittelt wurden. Die Unterangriffsziele
„Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ wurden
zum 1. Januar 2019 eingeführt. Vergleichbare Abfragemöglichkeiten gab es für
den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2018 nicht.
Tabelle 7:
2019 2020
PMK -links- 349 238
PMK -rechts- 132 135
PMK -ausländische Ideologie- 2 0
PMK -religiöse Ideologie- 0 0
PMK -nicht zuzuordnen- 216 184
Summe 699 557
13. Mit welcher weiteren Entwicklung im Bereich der Straftaten gegen
Amts- oder Mandatsträger bzw. Parteieinrichtungen bzw.
Parteirepräsentanten rechnet die Bundesregierung (auch im Hinblick auf die im Jahr
2021 anstehenden Wahlen zu Länderparlamenten und dem Deutschen
Bundestag), worauf führt sie dies zurück, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass im Vorfeld von
Wahlen, auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, vornehmlich im
Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen-, mit einem Anstieg politisch motivierter
Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger sowie gegen Parteieinrichtungen
und -repräsentanten gerechnet werden muss. Dies zeigte sich schon im
Zusammenhang mit den im Jahr 2019 stattgefundenen Wahlen auf Europa-, Landes-
und Kommunalebene.
In Folge dessen dürfte auch im „Superwahljahr“ 2021 mit seinen insgesamt
sechs Landtagswahlen und der Bundestagswahl eine Zunahme des
entsprechenden Straftatenaufkommens in diesem Phänomenbereich zu erwarten sein.
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ISSN 0722-8333]