Unterhaltsvorschuss als Leistung für Alleinerziehende
der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Als eine der zentralen sozial- und familienpolitischen Leistungen für Kinder alleinerziehender Elternteile nimmt der Unterhaltsvorschuss eine besondere Stellung innerhalb der Familienleistungen ein.
Ziel des Unterhaltsvorschusses ist es, ausfallende Unterhaltszahlungen an das Kind zu kompensieren. Mit dem Unterhaltsvorschussgesetz werden die Probleme geregelt, die ein allein stehender Elternteil und sein Kind bzw. seine Kinder haben, wenn der andere Elternteil sich den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Kindern entzieht, zu Unterhaltszahlungen ganz oder teilweise nicht in der Lage ist oder, ohne ausreichende Waisenbezüge zu hinterlassen, verstorben ist.
In der Kritik steht der Unterhaltsvorschuss seit Jahren aufgrund der restriktiven und willkürlichen Setzung bis zu einer Altersgrenze des Kindes von 12 Jahren, des hohen Verwaltungsaufwands und der mangelnden Rückflussquote bei den säumigen Unterhaltspflichtigen. Vor dem Hintergrund einer immer weiter steigenden Zahl von Alleinerziehenden, die für ihre Kinder auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen sind und einer gleichzeitig schwierigen Haushaltslage in Bund und Länder, ist eine zielgenaue und sensible Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes dringend geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wann wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Altersgrenze im Unterhaltsvorschussgesetz auf 14 Jahre vorlegen?
Mit welchen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung durch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Ausweitung der Altersgrenze um zwei Jahre?
Welche Mehrkosten auf Bundes- und Länderseite würden durch eine Ausweitung der Altersgrenze auf 16 Jahre entstehen?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bunderegierung dafür bzw. dagegen, die Altersgrenze an den Schulbesuch zu koppeln und damit auf die individuelle Lebenssituation des Kindes flexibel zu reagieren?
Wie viele Kinder bis unter 18 Jahren bekommen nur unregelmäßigen oder keinen Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten?
Inwiefern hält die Bundesregierung die gegenwärtige Datenlage zu Umfang und Höhe von Unterhaltszahlungen, basierend auf einer repräsentativen Studie aus dem Jahr 2002 („Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland“), für solide und auch unter den Bedingungen eines durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II wesentlich veränderten Fürsorgesystems und einer deutlich erhöhten Arbeitslosenquote für belastbar?
Plant die Bundesregierung zur Kostenersparnis eine Reduktion der bisherigen maximalen Anspruchsdauer von 72 Monaten?
Wenn ja, um wie viele Monate?
Mit welchem Einsparungsvolumen rechnet die Bundesregierung?
Wie begründet die Bundesregierung einen solchen Einschnitt vor dem Hintergrund, dass die Bezugsdauer 1993 mit der Begründung nach oben angepasst wurde, dass alleinerziehenden Elternteilen ein größerer Zeitraum für die Einstellung auf die neue Situation zu ermöglichen sei?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Entbürokratisierung des Unterhaltsvorschusses umzusetzen?
Wie hoch ist der Anteil von Vätern, wie hoch der Anteil von Müttern an den säumigen Elternteilen (sowohl in absoluten wie in Prozentzahlen)?
Wie hoch ist der Anteil von Unterhaltsverpflichteten, die ihren Pflichten über den gesamten Unterhaltszeitraum in vollem Umfang nachkommen bzw. nicht nachkommen?
Wie ist die Entwicklung der Zahlungen bei den Unterhaltsverpflichteten im Zeitverlauf, und lassen sich empirisch Phasen feststellen, in denen eher gezahlt wird, und Phasen, in denen es größere Probleme (z. B. direkt nach der Trennung) gibt?
Plant die Bundesregierung, die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses zu begrenzen, indem Alleinerziehende, die einen festen Partner/eine feste Partnerin haben, keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten?
Wie hoch liegt derzeit die Rückholquote bei den säumigen Elternteilen, und wie hat sie sich in den vergangenen fünf Jahren (bitte Jahreswerte angeben) verändert?
Was verursacht nach Meinung der Bundesregierung die schlechte Rückholquote?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der schlechten Rückholquote und Personalmangel in den Jugendämtern?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ergreifen, um die Rückholquote deutlich zu steigern?
Wie hoch liegt derzeit die Rückholquote bei säumigen Elternteilen, die im Ausland leben, und wie hat sie sich in den vergangenen fünf Jahren (bitte Jahreswerte angeben) verändert?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach der Kritik des Bundesrechnungshofes 2007 (Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes) ergriffen, um die Rückgriffquote von im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen zu erhöhen?
Wie viel Personal ist derzeit mit der Berechnung, Auszahlung und Einziehung von Rückständen im Bereich Unterhaltsvorschuss beschäftigt?
Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Rückholquote haben die Länder bzw. einzelne Bundesländer dem Bund in den vergangenen fünf Jahren unterbreitet, und wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen Vorschläge?
Inwiefern diskutiert die Bundesregierung eine Änderung des Selbstbehalts bei Unterhaltspflichtigen für eine geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Rückholquote?
Plant die Bundesregierung eine Änderung der Bußgeldvorschriften, bzw. diskutiert die Bundesregierung mit den Ländern andere Formen der Sanktionierung über die bisher mögliche Geldbuße für säumige Väter hinaus?
Inwiefern hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der veränderten Familienformen die sog. Stiefkinderregelung weiterhin für gerecht, sinnvoll und zeitgemäß?
Inwiefern hält die Bundesregierung in Reaktion auf die Regelungslücke des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) eine Ausweitung des Berechtigtenkreises nach § 1 UhVorschG für Kinder, die bei Verwandten bis zum dritten Grad leben und vom anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen, für notwendig?
Welche zusätzlichen Kosten beim Unterhaltsvorschuss sind beim Bund und bei den einzelnen Ländern als Folge des so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes entstanden?