[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Jörg Cezanne,
Alexander Ulrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26031 –
Unterstützung des Bundes für Tesla-Fabrik in Grünheide
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das US-amerikanische Unternehmen Tesla baut derzeit eine Produktionsstätte
für Elektroautos in Grünheide (Brandenburg) und plant zudem, am gleichen
Ort eine Produktionsstätte für Batterien für Elektrofahrzeuge zu errichten
(„Elon Musk kündigt größte Batteriefabrik der Welt in Grünheide an“,
www.r
bb24.de, 24. November 2020), die Fördermittel des Bundes erhalten soll
(„Altmaier will Batteriezellen von Tesla fördern“.
www.faz.net, 24. November
2020). Es stellen sich nach Ansicht der Fragesteller Fragen, inwieweit die
Bundesregierung in die Planung einbezogen war, ob und in welchem Umfang
die Produktionsstätten auch finanziell durch die Bundesregierung unterstützt
werden und wie die Bundesregierung das Geschäftsgebaren von Tesla
(Steuervermeidung, Gewerkschaften und Betriebsräte nicht zu akzeptieren, kein
Abschluss von Tarifverträgen u. a.) bewertet („Tesla workers speak out: ‚
Anything pro-union is shut down really fast‘“, The Guardian, 10. September 2019,
„Elon Musk Takes Tesla’s War on Labor Unions to Germany“,
www.bloombe
rg.com, 2. Dezember 2020).
1. Wie häufig hatten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung mit
Vertreterinnen und Vertretern des Unternehmens Tesla oder von Tesla
beauftragten Agenturen, Beratungsunternehmen oder Kanzleien in den
Jahren 2018, 2019 und 2020 Kontakt (inklusive Treffen, Briefe, E-Mails,
Telefonate, Telefon- oder Videokonferenzen; bitte tabellarisch nach
Jahren, Datum und Kontaktform auflisten)?
2. Welche Mitglieder der Bundesregierung hatten wann mit Vertreterinnen
und Vertretern des Unternehmens Tesla oder von Tesla beauftragten
Agenturen, Beratungsunternehmen oder Kanzleien in den Jahren 2018,
2019 und 2020 Kontakt (inklusive Treffen, Briefe, E-Mails, Telefonate,
Telefon- oder Videokonferenzen; bitte Datum, Ort, Anlass und
besprochene Themen angeben)?
3. Wie oft hatten Mitglieder der Bundesregierung in den Jahren 2018, 2019
und 2020 Kontakt mit Tesla-CEO Elon Musk (inklusive Treffen, Briefe,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26423
19. Wahlperiode 03.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
2. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
E-Mails, Telefonate, Telefon- oder Videokonferenzen; bitte Datum, Ort,
Anlass, besprochene Themen und Ergebnisse angeben)?
4. Wann haben welche Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter
zum ersten Mal mit Vertreterinnen und Vertretern des Unternehmens
Tesla oder von Tesla beauftragten Agenturen, Beratungsunternehmen oder
Kanzleien über die Ansiedlung einer Batterie-Fabrik gesprochen
(einschließlich Telefonaten, Telefon- oder Videokonferenzen)?
Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die nachfolgenden Angaben zu Gesprächen erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche
(einschließlich Telefonate) besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung
der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Diesbezügliche Daten sind
somit möglicherweise nicht vollständig. Nach den vorliegenden Informationen
haben folgende Gespräche im Sinne der Fragestellung stattgefunden (jeweils
nur Leitungsebene):
19.06.2018 St Bösinger Fachebene Tesla zu Dienstwagenbesteuerung
2.4.2019 PStín Schwarzlühr-Sutter Gespräch mit Tesla Energy zum
Klimaschutzgesetz und zum nationalen Klimaschutzplan
10.08.2019 Bundesminister Peter Altmaier Elon Musk zu Standort Gigafactory
09.10.2019 Bundesminister Peter Altmaier Sascha Zahnd (Vizepräsident von Tesla, EMEA-
Region) zu Standort Gigafactory
12.11.2019 Bundesminister Peter Altmaier Sascha Zahnd zu Standort Gigafactory
13.11.2019 Bundesminister Peter Altmaier Sascha Zahnd zu Standort Gigafactory
04.05.2020 Bundesminister Peter Altmaier Sascha Zahnd u. a. zu Standort Gigafactory
30.10.2020 Bundesminister Peter Altmaier Elon Musk u. a. zu Fortschritt Gigafactory
12.11.2019 BM Andreas Scheuer Zusammentreffen im Rahmen der Veranstaltung
„Goldenes Lenkrad“
02.09.2020 Bundesminister Jens Spahn
Bundesministerin Anja Karlyczek
Allgemeiner Austausch mit Elon Musk
13.09.2020 PSt Bilger Fachebene Tesla zu Infrastrukturmaßnahmen für
die Fabrik
22.09.2020 BM Andreas Scheuer Fachebene Tesla zu Infrastrukturmaßnahmen für
die Fabrik
24.11.2020 DEU-EU-Präs. Konferenz
Batteriezellfertigung
Interview Elon Musk anlässlich der Konferenz
5. Wie hoch sind die Subventionen, mit denen die Bundesregierung die
Fabrikation von Batterien für E-Autos fördern will?
Nach welchen Kriterien und mit welchen Hausmitteln erfolgt diese
Förderung?
Welche Förderung ist auf EU-Ebene vorgesehen?
Bislang ist nur ein Teil der Förderbescheide geprüft und ausgereicht. Bei der
überwiegenden Anzahl der Unternehmen, die sich im Rahmen der
Förderbekanntmachung vom Februar 2018 beworben hatten, die in die engere Auswahl
genommen wurden und auch Teil eines der beiden „Important Project of
Common European Interest (IPCEI)“ sind, dauert die Prüfung der
Förderbedingungen für die Unternehmen an.
Detaillierte Informationen über Förderungen der einzelnen Unternehmen durch
europäische Institutionen (beispielsweise Horizonte 2020 oder Europäische
Investitionsbank) liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. In welchem finanziellen Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, die
zukünftige Tesla-Batterie-Fabrik in Grünheide zu fördern?
Auf welcher Grundlage und aus welchen Förderprogrammen soll diese
Förderung erfolgen?
7. In welchem finanziellen Umfang beabsichtigt die Bundesregierung
grundsätzlich, die Autofabrikation inklusive der Batterieproduktion von
Tesla in Grünheide zu fördern?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Energie- und Klimafonds EKF und dort der Titel 6092 – 893 04 –
Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher – steht im Grundsatz
für eine Förderung der Batteriezellfertigung bereit. Eine konkrete Förderung
des Batterieprojekts von Tesla steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen
Prüfung durch die Europäische Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen
Regelung eines „Wichtigen Vorhabens von gemeinsamen europäischen
Interesse (IPCEI)“. Bei einem positiven Ausgang der Beihilfeentscheidung schließt
sich die Prüfung des in Deutschland zu stellenden nationalen Förderantrags an.
Es hat bisher keine finanziellen Hilfen aus Bundesmitteln für das Unternehmen
Tesla für seinen Standort in Grünheide, Brandenburg, gegeben. Nach Kenntnis
der Bundesregierung hat es bislang auch keine Hilfen aus Mitteln des Landes
Brandenburg oder aus der EU gegeben. Der bei der Investitionsbank des
Landes Brandenburg vorliegende Antrag auf Förderung aus der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-G) für den
Bau der Gigafactory in Grünheide wird gegenwärtig noch um erforderliche
Unterlagen ergänzt. Das Bewilligungsverfahren steht unter dem Vorbehalt der
beihilferechtlichen Notifizierung durch die EU-Kommission und ist noch nicht
abgeschlossen.
8. Mit Steuereinnahmen in welcher Größenordnung rechnet der Bund und
nach Kenntnis der Bundesregierung das Land Brandenburg durch die
Ansiedlung von Tesla?
Die Bundesregierung hat keine Abschätzung der Größenordnung der durch die
Ansiedlung von Tesla zu erwartenden Steuereinnahmen vorgenommen. Hierzu
liegen auch keine hinreichenden Informationen vor. Das Land Brandenburg
erwartet aus der Tesla-Ansiedlung positive Effekte auf die Steuereinnahmen.
Die für die Haushaltsaufstellung des Bundes relevanten Betrachtungen zur
Höhe der Steuereinnahmen erfolgen im Rahmen der turnusmäßig zweimal im Jahr
stattfindenden Sitzungen des Arbeitskreises Steuerschätzungen. Dabei werden
in den der Schätzung zugrunde liegenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
die Effekte der Tesla-Ansiedlung mitberücksichtigt.
9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Unternehmen Tesla in den
sogenannten Paradise Papers zu finden ist („Bermudas? Kaimaninseln?
Niederlande!“,
www.projekte.sueddeutsche.de, 7. November 2017),
durch die laut Regierungssprecher Steffen Seibert „Strukturen, Akteure
und Nutznießer steuerlicher Parallelwelten“ bekannt wurden?
Welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung
daraus, dass Tesla in der „Steueroase“ Niederlande angesiedelt ist?
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung unfairen
Steuerwettbewerbs nehmen in erster Linie die Steuersysteme selbst in den Fokus. So
unterstreichen die Veröffentlichungen zu den sogenannten Panama Papers und
Paradies Papers den Ansatz der Bundesregierung, gegen schädliche Steuerpraktiken
entschieden vorzugehen und den Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb auf
internationaler Ebene weiter zu intensivieren. Hervorzuheben ist die Einigung
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf gemeinsame Kriterien in den
Bereichen Transparenz, faire Besteuerung und Umsetzung der Maßnahmen
gegen Gewinnkürzung und -verschiebung (Base Erosion and Profit Shifting,
BEPS), an denen Steuersysteme zu messen sind. Diese Kriterien bildeten die
Grundlage für die Verabschiedung der EU-Liste der nicht kooperativen Länder
und Gebiete für Steuerzwecke am 5. Dezember 2017.
Des Weiteren haben sich die Wirtschafts- und Finanzminister der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union in 2018 auf eine Richtlinie verständigt, die auf EU-
Ebene eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
begründet und damit einen wichtigen Beitrag zum Vorgehen gegen aggressive
Steuergestaltungen leistet.
Zudem unterstützt die Bundesregierung die gegenwärtigen internationalen
Arbeiten für die Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung, die auf einen
gemeinsamen Vorschlag von Frankreich und Deutschland zurückgehen.
Hiermit sollen verbliebene BEPS-Risiken nachhaltig adressiert werden.
Die Bundesregierung hat erstmals den Begriff „Steueroasen“ für Zwecke von
Überbrückungshilfen im Rahmen der Corona-Pandemie definiert. Als
Steueroase wird demnach ein Hoheitsgebiet angesehen, das auf der EU-Liste nicht
kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke geführt wird oder dessen
Steuersystem einen nominalen Körperschaftssteuersatz von unter neun Prozent
vorsieht. Die Niederlande erfüllen keines dieser Merkmale.
10. Welche steuerlichen Mindereinnahmen entstehen der öffentlichen Hand
nach Schätzung der Bundesregierung dadurch, dass der Firmensitz von
Tesla in den Niederlanden ist („Bermudas? Kaimaninseln?
Niederlande!“,
www.projekte.sueddeutsche.de, 7. November 2017)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Schätzung der
finanziellen Effekte erlauben würden.
11. Wann, und warum hat das Umweltbundesamt einen Bußgeldbescheid in
Höhe von 12 Mio. Euro gegen Tesla erlassen („Tesla soll Millionenstrafe
zahlen“,
www.taz.de, 1. November 2020)?
Wurde die Strafe mittlerweile beglichen?
Das Umweltbundesamt hat im Juli 2020 einen Bußgeldbescheid in genannter
Höhe gegen die Tesla Germany GmbH wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen
abfallwirtschaftliche Vorschriften u. a. des Batteriegesetzes erlassen. Das
Bußgeldverfahren ist bislang nicht rechtskräftig abgeschlossen.
12. Wie häufig wurden seit dem Jahr 2018 Strafen des Umweltbundesamtes
gegen Tesla verhängt (bitte Datum und Grund der Strafe angeben)?
Das Umweltbundesamt hat abgesehen von dem in Frage 11 genannten bislang
kein weiteres Verfahren gegen die Tesla Germany GmbH geführt.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Tesla kritisch gegenüber
Gewerkschaften (beispielsweise in den USA), die ihrerseits Tesla schlechte
Bezahlung und mangelnden Arbeitsschutz in seinem kalifornischen Werk
vorwerfen, eingestellt ist?
Was plant die Bundesregierung, damit Tesla Gewerkschaften in
Deutschland als Sozialpartner akzeptiert und damit die Mitbestimmung sowie
Arbeitnehmerrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tesla in
Deutschland gewährleistet sind („Tesla workers speak out: ‚Anything
pro-union is shut down really fast‘“, The Guardian, 10. September 2019
„Elon Musk Takes Tesla’s War on Labor Unions to Germany“,
www.blo
omberg.com, 2. Dezember 2020)?
Spielte in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des
Unternehmens Tesla oder von Tesla beauftragten Agenturen,
Beratungsunternehmen oder Kanzleien das Betriebsverfassungsgesetz eine Rolle?
Der Bundesregierung ist aus Presseberichten bekannt, dass in den Tesla-
Werken in den USA keine Gewerkschaften vertreten sind. Für die
Bundesregierung steht außer Frage, dass Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland
das geltende Arbeitsrecht, insbesondere elementare Arbeitnehmerrechte wie
Mitbestimmungsrechte und das Streikrecht zu achten haben. Deutschland blickt
auf eine über hundertjährige Tradition der Sozialpartnerschaft zurück.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter verstehen sich hier weniger als
Kontrahenten, sondern mehr als verlässliche Partner, die zum Wohl des Unternehmens
bzw. der jeweiligen Branche zusammenarbeiten und nachhaltige und für beide
Seiten akzeptable Lösungen zu finden suchen. Die Bundesregierung wirbt
regelmäßig in der Öffentlichkeit und auch gegenüber potentiellen Investoren für
die Sozialpartnerschaft und würde es begrüßen, wenn auch Tesla die Vorteile
des Sozialpartnermodells erkennt.
14. Hält die Bundesregierung an der Aussage vom 23. März 2020 in der
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf
Bundestagsdrucksache 19/18297 fest, dass voraussichtlich „Auflagen unter anderem
im Hinblick auf die genannten Aspekte (Investitionsvolumen,
Arbeitsplätze, Tarifbindung und Mitbestimmung) in den Zuwendungsbescheid
aufgenommen“ werden und bei Nichteinhaltung ausgezahlte
Fördergelder zurückgefordert werden können?
Wenn nein, warum nicht?
Ein Zuwendungsbescheid wird derzeit geprüft. Dabei spielen die o. g. Kriterien
eine Rolle.
15. Waren die Arbeitsbedingungen in den Tesla-Fabriken in den USA Thema
bei Gesprächen von Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung
mit Vertreterinnen und Vertretern des Unternehmens Tesla oder von Tesla
beauftragten Agenturen, Beratungsunternehmen oder Kanzleien?
Wenn ja, bei welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Die o. g. Kriterien werden bei der Prüfung des Zuwendungsbescheids
behandelt.
16. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass Tesla sich laut Presseberichten
lediglich bei der Höhe der Löhne am Tarifvertrag orientieren wolle („Wie
viel zahlt Tesla?“,
www.spiegel.de, 10. November 2020)?
Welche Anstrengungen plant die Bundesregierung, um Tesla zum
Abschluss eines Tarifvertrages zu bewegen?
Eine möglichst umfassende Anwendung tarifvertraglicher Regelungen ist aus
Sicht der Bundesregierung im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
wünschenswert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
17. Welche Rolle spielten in Gesprächen von Vertreterinnen und Vertreter
der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern des
Unternehmens Tesla oder von Tesla beauftragten Agenturen,
Beratungsunternehmen oder Kanzleien Datenschutzbedenken wegen der Verarbeitung
personenbezogener Daten in Autos von Tesla, wie sie beispielsweise in
einem Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise vorgebracht werden,
wonach einige Modelle von Tesla wegen Verstößen gegen die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union nicht
zugelassen werden dürften („Studie zum Datenschutz: Elektroautos von
Tesla dürften nicht zugelassen werden“,
www.heise .de, 22. Oktober
2020)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Aussage treffen, da es keine
Verpflichtung zur Erhaltung von Gesprächsinhalten gibt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]