[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Anja Hajduk, Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/26045 –
Entwicklungen von Armut und sozialer Ungleichheit im Zuge der Corona-
Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit nunmehr fast einem Jahr hält die COVID-19-Pandemie das Land und die
Welt in Atem. Alle sind von dieser Krise betroffen. Die einen mehr, die
anderen weniger. Und wie so oft bei Krisen, trifft sie jene Menschen besonders
hart, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht oder bereits betroffen
sind. Und obwohl der Gesetzgeber seit Ausbruch der Pandemie diverse
Sozialschutzpakete verabschiedet hat, kann nach Ansicht der fragestellenden
Fraktion angenommen werden, dass die mittel- und langfristigen Auswirkungen
auf die Armuts- und Ungleichheitsentwicklung tiefgreifend sein werden. Die
soziale Ungleichheit in Deutschland droht weiter zuzunehmen. Armut,
unsichere Einkommens- und Wohnverhältnisse, mehr prekäre Beschäftigung
können die Folge sein. Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden weiter zunehmen.
So war bereits vor dem Ausbruch der Pandemie seit Jahren ein konstanter
Anstieg der Betroffenenzahlen zu verzeichnen. Die Angst vor dem sozialen
Abstieg wird sich nach Ansicht der fragestellenden Fraktion weiter verfestigen.
Dies gilt auch für die voranschreitende Spaltung der Gesellschaft und die
damit verbundenen sozialen Verwerfungen. Laut einer aktuellen Umfrage der
Böckler-Stiftung fürchten 90 Prozent der Befragten um den sozialen
Zusammenhalt in der Gesellschaft und beweisen damit einen hohen Grad an
Sensibilität für die sozialen Folgen der Corona-Krise, wie die Forscherinnen und
Forscher erläutern (
https://www.boeckler.de/pdf/impuls_2020_20_gesamt.pdf).
Vor diesem Hintergrund sieht die fragenstellende Fraktion die dringende
Notwendigkeit, im Bereich der Armuts- und Ungleichheitsforschung rasch
wissenschaftliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit COVID 19 zu generieren
und daraus politische Maßnahmen abzuleiten.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26481
19. Wahlperiode 05.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
4. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Forschungsprojekte mit den Themenschwerpunkten Armut und
Entwicklung sozialer Ungleichheit in Deutschland im Zusammenhang
mit und als Folge der COVID 19-Pandemie sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Ausbruch der COVID 19-Pandemie
angestoßen, abgeschlossen und ausgewertet worden?
Die Bundesregierung hat folgende Projekte angestoßen, die das Thema „Armut
und soziale Ungleichheit“ im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
tangieren:
1. Abgeschlossen:
Zur Vorbereitung des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichtes:
• „Soziale Folgen der Covid-19-Pandemie: Ergebnisse einer repräsentativen
Bevölkerungsbefragung“ (DIW Econ). Forschungsprojekt zur Erfassung
von Lebenssituationen während der COVID-19-Pandemie und der
Wahrnehmung ihrer sozialen Folgen.
• „Auswirkungen der Pandemiekrise auf die soziale Mobilität“ (Institut für
angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) und Leibniz-Institut für
Sozialwissenschaften in Mannheim (GESIS)). Forschungsprojekt zur
Aufarbeitung von Theorie und Empirie der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
auf die soziale Mobilität.
• „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wohnungsnotfallhilfen“
(Gesellschaft für innovative Sozialplanung und Sozialforschung e.V.
(GISS)). Expertise auf Grundlage quantitativer und qualitativer Erhebungen
zur Überprüfung und Aktualisierung des GISS-Gutachtens „Entstehung,
Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien zu ihrer
Vermeidung und Behebung“
Innerhalb des Rahmenvertrags des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) mit dem Institut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA) über
wissenschaftliche Kurzexpertisen zu Grundsatzfragen der Arbeitsmarkt- und
Sozialpolitik:
• „Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf private
Haushalte“
Internationale Literaturstudie des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu
sozioökonomischen Ungleichheiten im COVID-19-Geschehen:
• „Socioeconomic inequalities and COVID-19 – A review of the current
international literature“, von Wachtler, B. / Michalski, N. / Nowossadeck, E.
et al. (2020), in: Journal of Health Monitoring 5 (S7), S. 3 bis 17
Innerhalb des Rahmenvertrags des Bundesministerium der Finanzen mit dem
Institut für Wirtschaftsforschung (ifo Institut) und dem Deutschen Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zu wissenschaftlichen Kurzexpertisen zu
Grundsatzfragen der Finanz-, Steuer-, und Wirtschaftspolitik:
• „Verteilungswirkungen finanzpolitischer Maßnahmen während der Corona-
Pandemie“
2. Laufend:
Forschungsvorhaben im Rahmen des Fördernetzwerks Interdisziplinäre
Sozialpolitikforschung des BMAS:
• „Die heterogenen Auswirkungen der Corona Pandemie auf Beschäftigung,
Familienarbeit und Einkommen und die Rolle der sozialen
Sicherungssysteme“ (DIW)
• „Haushaltsstrukturen und ökonomische Risiken während der COVID-19
Pandemie in Ost- und Westdeutschland: Kompensation oder Akkumulation“
(Humboldt-Universität Berlin)
• „Erwerbstätigkeit von Frauen während der Corona-Krise: Entwicklung über
Zeit, (neue) soziale Ungleichheiten und politische Handlungsoptionen“
(Universität Köln)
• „Finanzielle Schocks in der Corona-Krise: Belastungen und
Beanspruchungen, Bewältigungsstrategien und -ressourcen sowie sozialpolitische
Maßnahmen (Universität Mannheim & ZEW)
Das RKI führt derzeit verschiedene Studien durch, die den Zusammenhang von
sozialer Lage und dem Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 untersuchen:
• In der Studie CORONA-MONITORING lokal werden Zufallsstichproben
von Erwachsenen aus besonders von der COVID-19-Pandemie betroffenen
Gemeinden in Deutschland auf eine durchgemachte oder akute Infektion
mit SARS-CoV-2 untersucht. Dabei wird auch die soziale Lage umfassend
erfasst.
• In Kooperation mit dem DIW wird derzeit die Studie CORONA-MONITO-
RING bundesweit durchgeführt, in der eine deutschlandweite Stichprobe
von Erwachsenen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 untersucht wird. Da
die Stichprobe aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des DIW
rekrutiert wird, liegen für die untersuchten Personen umfangreiche
Informationen zu ihrem sozioökonomischen Status vor. Die Datenerhebung läuft
voraussichtlich bis Ende Februar 2021.
• Die Meldedaten zu laborbestätigten COVID-19-Fällen, die auf Basis des
Infektionsschutzgesetzes erhoben werden, werden regelmäßig hinsichtlich
regionaler sozioökonomischer Unterschiede im Infektionsgeschehen
ausgewertet.
• Im Rahmen der StopptCOVID-Studie führt das RKI in Zusammenarbeit mit
der Universität Bielefeld eine Analyse durch, bei der mögliche Einflüsse
oder Interaktionen sozioökonomischer Faktoren auf die Covid-19-Inzidenz
bzw. auf die Wirkung der Maßnahmen untersucht werden. Dabei ist geplant,
sozioökonomische Einflüsse anhand des „German Index of Socio-Economic
Deprivation“ (GISD) des RKI auf Landkreisebene auf den Verlauf der
Pandemie/auf Wechselwirkungen mit Pandemiemaßnahmen zu untersuchen.
Weitere Projekte mit Bezug zum Thema „Armut und soziale Ungleichheit“ im
Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (kein Anspruch auf
Vollständigkeit
• Aktuelle Erkenntnisse und Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB):
https://www.iab.de/de/them
en/die-folgen-der-covid-19-pandemie.aspx
• „Sozio-oekonomische Faktoren und Folgen der Verbreitung des
Coronavirus in Deutschland SOEP-CoV“ (DIW – SOEP, Universität Bielefeld,
Robert-Koch-Institut, Charité Berlin, Wissenschaftszentrum Berlin WZB)
• „GESIS Panel Special Survey on the Coronavirus SARS-CoV-2 Outbreak
in Germany“ (GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften in Köln)
• „Mannheimer Corona-Studie“ (Universität Mannheim)
• „SHARE's contribution to research about the social, health and economic
impact of COVID-19“ (Max-Planck-Institut für Sozialrecht und
Sozialpolitik, Munich Center for the Economics of Aging)
Die Bundesregierung wertet grundsätzlich alle von ihr angestoßenen
Forschungsprojekte nach deren Abschluss aus. Ebenfalls bewertet die
Bundesregierung relevante Forschungsvorhaben anderer Stellen.
2. Welche zentralen Ergebnisse liefern die der Bundesregierung bekannten
Forschungsprojekte zum Thema Armut und Entwicklung sozialer
Ungleichheit in Deutschland im Zusammenhang mit und als Folge der CO-
VID 19-Pandemie?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen
der ihr bekannten Forschungsprojekte zum Thema Armut und soziale
Ungleichheit in Deutschland im Zusammenhang mit und als Folge der
COVID 19-Pandemie?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht aufgrund der ihr bekannten Forschungsergebnisse
bestätigt, dass die COVID-19-Pandemie Beschäftigungs- und
Einkommensrisiken für Personen- und Beschäftigtengruppen in vielen Bereichen der
Gesellschaft erhöht. Besonders vulnerabel sind dabei Personen mit niedrigen
Einkommen oder auch nicht sozialversicherungspflichtigen bzw. nur temporären
Beschäftigungsverhältnissen sowie in der Arbeitnehmerüberlassung. Im
Bildungsbereich ist noch nicht abzusehen, welche Auswirkungen die Schulschließungen
auf die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichem
sozioökonomischem Hintergrund haben.
Um mögliche Beschäftigungs- und Einkommensrisiken abzufedern, hat die
Bundesregierung schnell und kraftvoll gehandelt. Sie hat u. a. den Bezug von
Kurzarbeitergeld ausgeweitet und den Zugang von Leistungen der
Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder des
Kinderzuschlags für Geringverdienerinnen und Geringverdiener vorübergehend
erleichtert. Soweit erforderlich hat die Bundesregierung die entsprechenden
Regelungen über den ursprünglichen Geltungszeitraum hinaus verlängert. Für
Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich bis zum 31. Dezember 2020
erschöpft hat, wurde die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert.
Einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien in der Krise hat auch
der Kinderbonus von 300 Euro pro Kind geleistet. Damit wurden vor allem
Familien mit geringeren und mittleren Einkommen, die besonders durch die
Corona-Pandemie belastet waren und werden, relativ bessergestellt.
Die Senkung der Umsatzsteuersätze war eine weitere finanzpolitische
Maßnahme, um die erwarteten wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.
Davon profitierten insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen.
Um Bildungswege angesichts von Schulschließungen und wegfallenden
Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten unabhängig vom sozioökonomischen
Hintergrund zu sichern wurde der DigitalPakt Schule ausgeweitet.
Als Unterstützung für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in
besonders akuter Not und auf unmittelbare Hilfe angewiesen sind, wurden
Unterstützungsmaßnahmen aufgesetzt und Anpassungen beim
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vorgenommen: Einerseits wurde der bewährte
Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von Mai 2020 bis Ende 2021
komplett zinsfrei gestellt und für ausländische Studierende noch bis März 2021
geöffnet. Zudem wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk
und den Studierendenwerken vor Ort ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von
monatlich bis zu 500 Euro etabliert. Dieses Instrument wurde von Juni bis
September 2020 rund 155.000 Mal genutzt und ist ab November bis Ende des
Wintersemesters 2020/2021 verlängert.
Auch der BAföG-Vollzug wurde erleichtert, so dass BAföG-Berechtigte auch
bei pandemiebedingtem verspätetem Beginn ihrer Ausbildung oder zeitweisen
Schließungen von Ausbildungsstätten Förderung erhalten. Bei
pandemiebedingten Verzögerungen des Studiums wird BAföG im Einzelfall auch über die
Förderungshöchstdauer hinaus gewährt, soweit die für diese maßgebliche
landesrechtlich geregelte jeweilige Regelstudienzeit nicht ohnehin wegen der
Pandemie im jeweiligen Land verlängert wurde.
4. Plant die Bundesregierung, Studien zu sozialen Folgen
(Armutsentwicklung, Ungleichheit, Einkommensentwicklung) der COVID 19-Pandemie
in Auftrag zu geben, bzw. hat sie in der jüngeren Vergangenheit als
Reaktion auf die COVID 19-Pandemie solche Studien bereits in Auftrag
gegeben?
Wenn ja, um welche Studien handelt es sich hierbei, und bei welchen
Forschungseinrichtungen hat die Bundesregierung sie in Auftrag
gegeben, und mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht, bzw. plant sie, es in absehbarer Zeit zu tun?
Die für die Abschätzung der hier genannten Entwicklungen erforderlichen
bevölkerungsrepräsentativen Daten liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung
wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und dabei die
Ergebnisse aus amtlicher Statistik und Wissenschaft einbeziehen.
Das RKI plant im Rahmen der CORONA-MONITORING-Studien (siehe
Antwort zu Frage Nr. 1), die sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie bzw. einer
Infektion mit SARS-CoV-2 zu untersuchen. Entsprechende Anträge hat das
RKI beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Bewilligung
eingereicht. Für darüber hinausgehende Analysen zu dieser Frage ist das RKI an
verschiedenen Forschungsanträgen beteiligt, die bei der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen der „Ausschreibung zur fachübergreifenden
Erforschung von Epidemien und Pandemien anlässlich des Ausbruchs von SARS-
CoV-2“ eingereicht wurden und derzeit der Prüfung unterliegen.
5. Welche Personen- und Berufsgruppen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im
Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie besonders von Armut betroffen, und
wie hat sich deren Problemlage im Vergleich zu 2019 und 2018
verändert?
Armut ist ein vielschichtiger Begriff, der unterschiedlich operationalisiert wird.
Viele Indikatoren wie beispielsweise die Position in der Einkommensverteilung
basieren auf der Auswertung haushaltsbezogener Daten im Rahmen von
Befragungen. Auch wenn sich jetzt bereits erste Ergebnisse der Lohn- oder
Einkommensentwicklung in Folge der Corona-Pandemie bereits auf individueller
Ebene zeigen, können empirisch fundierte Aussagen zu dieser Frage insgesamt auf
Ebene der Haushalte bzw. der Einkommensverteilung erst getroffen werden,
wenn entsprechende Daten für das Jahr 2020 verfügbar sind.
6. In welchem Umfang und auf welche Art fließen neue wissenschaftliche
Erkenntnisse zu den Themen Armut und soziale Ungleichheit als Folge
der COVID-19-Pandemie in den neuen Armuts- und Reichtumsbericht
der Bundesregierung ein?
Wie in der Antwort zu Frage 4 dargestellt, liegen noch keine Daten für eine
Analyse der Einkommens- und Verteilungswirkungen der COVID-19-
Pandemie vor. Um für den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung (6. ARB) dennoch Hinweise auf deren soziale und die
Einkommensverteilung betreffenden Wirkungen zu erhalten, hat die Bundesregierung im Jahr
2020 wie in der Antwort zu Frage Nr. 1 dargestellt Forschungsvorhaben in
Auftrag gegeben, die die bisherigen Analysen und Einschätzungen ergänzen,
relativieren und vereinzelt auch aktualisieren.
7. Mit welchem Schwerpunkt widmet sich die Bundesregierung den
sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Rahmen des demnächst
erscheinenden Armuts- und Reichtumsberichts?
Eine schwerpunktmäßige Betrachtung der sozialen Auswirkungen der COVID-
19-Pandemie ist aufgrund der in den Antworten zu den Fragen 4 und 5
dargestellten Einschränkungen nicht geraten.
8. Wann plant die Bundesregierung, einen ersten Entwurf des neuen
Armuts- und Reichtumsberichts zu veröffentlichen, und wann plant sie,
diesen dem Deutschen Bundestag vorzulegen bzw. dort zu debattieren
(bitte Zeitplan darlegen)?
Hat die Bundesregierung bereits erste sozialpolitische Konsequenzen aus
den ihr bisher bekannten sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie
gezogen?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Der Entwurf des 6. ARB befindet sich in der Ressortabstimmung. Eine im
Ressortkreis abgestimmte Fassung wird voraussichtlich im März 2021 den
Begleitgremien der Armuts- und Reichtumsberichterstattung zur Begutachtung und
Stellungnahme zugeleitet. Die Bundesregierung wird den Bericht nach erfolgter
Beschlussfassung im Kabinett dem Bundestag im zweiten Quartal vorlegen.
Über den Zeitpunkt und den Umfang der Debatte über die Erkenntnisse des
Berichts entscheiden die Gremien des Bundestages.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 9 verwiesen.
9. Mit welchen sozialen Folgen ist nach Kenntnis der Bundesregierung
infolge der COVID-19-Pandemie zu rechnen, wie bewertet sie diese, und
mit welchen mittel- und langfristigen politischen Maßnahmen möchte sie
ihnen entgegenwirken?
Die sozialen Folgen und entsprechend ein etwaiger Bedarf für mittel- bis
langfristige Maßnahmen über die bereits getroffenen hinaus sind auf Grundlage der
aktuell verfügbaren Informationen nicht absehbar.
10. Wird die COVID-19-Pandemie nach Einschätzung der Bundesregierung
maßgebliche Folgen insbesondere auf das Ausmaß von Armut und
sozialer Ungleichheit haben?
Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 wird verwiesen.
11. Hält die Bundesregierung die bereits verabschiedeten Maßnahmen zur
Unterstützung von Kommunen und Trägern der sozialen Infrastruktur für
ausreichend, und plant die Bundesregierung, aufgrund der
außergewöhnlichen derzeitigen Lage eine weitergehende finanzielle Unterstützung der
Kommunen und sozialen Träger, wie beispielsweise die
Wohnungslosenhilfe, zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie?
Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Mit dem im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossenen kommunalen
Solidarpakt unterstützt der Bund die Kommunen zusätzlich zu den erheblichen
Unterstützungen der letzten Jahre bzw. laufenden Maßnahmen finanziell massiv.
Neben der pauschalen Kompensation der Gewerbesteuerausfälle im
vergangenen Jahr werden die Kommunen insbesondere durch die dauerhaft erhöhte
Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) in Höhe
von ca. 3,4 Mrd. Euro jährlich entlastet. Daneben unterstützt der Bund die
Länder und Kommunen durch vielfältige weitere Maßnahmen beispielsweise beim
Ausbau der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, der Stärkung ihrer
Investitionstätigkeit und Modernisierung der Gesundheitsbehörden. Eine weitergehende
finanzielle Unterstützung der Kommunen zur Vermeidung von Armut und
sozialer Ungleichheit über die im Bundeshaushalt 2021 enthaltenen Maßnahmen
hinaus ist nicht vorgesehen.
Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) hat der Gesetzgeber ein
temporäres Auffangnetz geschaffen, um die soziale Infrastruktur während der
COVID-19-Pandemie zu sichern. Besonders zu Beginn der Pandemie wurden
Einrichtungen der sozialen Dienstleister zum Teil geschlossen, sodass
Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden konnten. Auf Grundlage des
SodEG wird es den zuständigen Leistungsträgern ermöglicht, betroffene soziale
Dienstleister weiter zu finanzieren. Gleichzeitig haben sich die sozialen
Dienstleister verpflichtet, ihre Ressourcen (z. B. Arbeitskräfte, Sachmittel)
anderweitig zur Pandemiebekämpfung zur Verfügung zu stellen. Auch wenn nicht jede
Organisation Hilfen nach diesem Gesetz in Anspruch nehmen musste, hat das
SodEG eine starke psychologische Wirkung, die nicht unterschätzt werden darf.
Anspruchsberechtigt sind alle sozialen Dienstleister, die über das
Sozialgesetzbuch (Ausnahme grundsätzlich Fünftes und Elftes Buch Sozialgesetzbuch, da
anderweitige Absicherung) oder das Aufenthaltsgesetz Dienstleistungen
erbringen und die aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen mittelbar oder
unmittelbar in der Ausübung ihres Betriebs beeinträchtigt sind. Für die Umsetzung des
SodEG sind die jeweils zuständigen Leistungsträger verantwortlich.
12. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Zusammenhänge zwischen
den Faktoren Armut und Gesundheit, auf die aufgrund des bisherigen
Verlaufs der COVID-19-Pandemie zu schließen ist?
Wenn ja, wie gestalten sich diese, wenn nein, woran macht sie dies fest?
Das RKI hat zu der Frage des Zusammenhangs von sozioökonomischen
Faktoren (z. B. Armut) mit dem COVID-19-Geschehen eine internationale
Literaturstudie durchgeführt. Demnach werden vor allem aus den USA und
Großbritannien Befunde berichtet, die auf sozioökonomische Ungleichheiten im
Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 und in der Erkrankungsschwere von COVID-19
zuungunsten von Personen aus sozioökonomisch benachteiligten
Bevölkerungsgruppen hinweisen.
Bekannt ist auch, dass bestimmte Vorerkrankungen und Risikofaktoren das
Risiko für schwere COVID-19-Verläufe erhöhen. Diese Vorerkrankungen und
Risikofaktoren sind, wie auch für Deutschland umfassend dokumentiert ist, bei
Menschen mit niedrigem Sozialstatus besonders stark verbreitet sind. Für
Deutschland liegen jedoch noch keine belastbaren Daten zum unmittelbaren
Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Gesundheit in der COVID-19-
Pandemie vor.
13. Wird die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende wissenschaftlich untersuchen lassen und
speziell die Auswirkungen der eingeschränkten Vermögensprüfung sowie die
tatsächliche Erstattung der Kosten der Unterkunft hinsichtlich ihrer
Wirkung eingehender untersuchen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Nach § 55 Absatz 1 SGB II werden die Wirkungen der Leistungen zur
Eingliederung und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts regelmäßig und
zeitnah durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der
Bundesagentur für Arbeit (BA) untersucht. Das IAB hat auf Nachfrage
mitgeteilt, dass es im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages in den Jahren 2020 und
2021 die Verteilungswirkungen des durch die COVID-19-Pandemie bedingten
Beschäftigungsrückgangs untersucht. Untersucht werden potenzielle
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Einkommensverteilung sowie auf die
Inanspruchnahme der Grundsicherung für Arbeitsuchende und vorgelagerter
Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag). Soweit möglich, werden dabei im
Sozialschutz-Paket vorgenommene Änderungen im SGB II und beim
Kinderzuschlag berücksichtigt. Erste Ergebnisse für das Jahr 2020 wurden bereits
veröffentlicht (vgl.
http://doku.iab.de/discussionpapers/2020/dp3620.pdf sowie
www.iab-forum.de/covid-19-krise-fuer-das-jahr-2020-ist-mit-keinem-anstieg-d
er-einkommensungleichheit-in-deutschland-zu-rechnen). Mit Ergebnissen für
das Jahr 2021 ist frühestens ab dem dritten Quartal 2021 zu rechnen. Darüber
hinaus prüft das IAB derzeit, ob sich aus den Daten der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit Personen identifizieren lassen, die den erleichterten Zugang
zur Grundsicherung genutzt haben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]