[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Omid Nouripour, Filiz
Polat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/26143 –
Einschränkungen von Studien- und Forschungsaufenthalten durch die
Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Bildung ist kein Tourismus“ bzw. #EducationIsNotTourism – unter dieser
Überschrift machen internationale Studierende und auch Forschende auf die
Einschränkungen aufmerksam, denen sie aufgrund der Corona-Pandemie
unterworfen sind.
Gerade internationale Studierende berichten der fragestellenden Fraktion
davon, dass sie zwar eine Zulassung für ein Studium an einer deutschen
Hochschule erhalten und dafür teilweise Stipendien erworben haben, jedoch kein
Visum zur Einreise nach Deutschland.
Geschlossene Auslandsvertretungen, kaum Termine zur Vorsprache und
oftmals keine Antworten auf Anfragen desillusionieren aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller die betroffenen Studierenden, bringen
Bildungsbiografien und Lebensplanungen durcheinander, erhöhen Wartezeiten, verlängern
Studienzeiten und führen immer wieder zum Verlust von Stipendien.
1. Wie viele internationale Forschende und internationale Studierende kamen
2019 und 2020 nach Deutschland (bitte je nach Datenlage nach Monaten
bzw. Quartalen sowie Ländern aufschlüsseln)?
Zahlen des Statistischen Bundesamts liegen bislang zu internationalen
Studienanfängerinnen und -anfängern im Sommersemester 2020 vor, nicht aber für das
Wintersemester 2020/21.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) veröffentlichte auf Basis
einer Blitzumfrage unter 160 deutschen Hochschulen im Dezember 2020 eine
Hochrechnung zur Zahl der internationalen Studienanfängerinnen und -
anfänger im Wintersemester 2020/21, auf die ergänzend zurückgegriffen wird
(
https://static.daad.de/media/daad_de/der-daad/kommunikation-publikationen/p
resse/auswertung _daad-schnellumfrage_ws2020-21.pdf). Eine weitere
Aufschlüsselung der Daten für Bildungsausländerinnen und -ausländer ist nicht
möglich.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27151
19. Wahlperiode 02.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Internationale Studierende (Bildungsausländer/innen) im ersten
Hochschulsemester 2019 und 2020
2019 2020
Sommersemester 32.229 22.830
Wintersemester 78.745 78.000*
Insgesamt im Studienjahr 110.974 100.830**
* Hochrechnung des DAAD; ** Basiert teilweise auf Hochrechnung des DAAD
Amtliche Daten zu internationalen Forschenden in Deutschland liegen nur für
die staatlich anerkannten Hochschulen sowie die vier großen außeruniversitären
Forschungseinrichtungen vor. Zudem enthält die amtliche Statistik keine
Angaben zu den jeweiligen Neuzugängen eines Jahres, sondern nur zur Gesamtzahl
am jeweiligen Stichtag. Daten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen
liegen zum fraglichen Zeitraum noch nicht vor, Daten der Hochschulen bislang
lediglich für das Jahr 2019.
Hauptberuflich* Forschende mit ausländischer Staatsbürgerschaft an
deutschen Hochschulen nach Bundesländern im Jahr 2019
(Stichtag: 1. Dezember 2019)
insgesamt darunter: Professor/
innen
Baden-Württemberg 6.188 578
Bayern 6.470 572
Berlin 2.979 426
Brandenburg 664 54
Bremen 501 53
Hamburg 1.216 120
Hessen 2.411 234
Mecklenburg-Vorpommern 466 30
Niedersachsen 2.723 208
Nordrhein-Westfalen 7.088 676
Rheinland-Pfalz 1.198 131
Saarland 618 33
Sachsen 2.034 138
Sachsen-Anhalt 771 65
Schleswig-Holstein 722 74
Thüringen 961 80
Insgesamt 37.010 3.472
* Die Personalkategorie hauptberuflich Forschende umfasst die Personalgruppen Professorinnen
und Professoren, Dozentinnen und Dozenten und Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche
und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
2. Wie viele Anträge von internationalen Forschenden und internationalen
Studierenden auf Forschungs- bzw. Studierendenvisa für einen
Aufenthalt in Deutschland wurden 2019 und 2020 bewilligt bzw. abgelehnt
(bitte je nach Datenlage nach Monaten bzw. Quartalen aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Visumanträge für Forschungs- und Studierendenaufenthalte, die
die Auslandsvertretungen in den Jahren 2019 und 2020 bearbeitet haben, und
die Anzahl der in diesen Jahren erteilten Visa können der Tabelle in Anlage 1
entnommen werden.
3. Welche deutschen Auslandsvertretungen haben ihre Visa- bzw.
Konsularabteilungen aufgrund der Corona-Pandemie (auch temporär)
geschlossen?
Informationen zur Arbeitsfähigkeit von Auslandsvertretungen während der
Corona-Pandemie stellen Momentaufnahmen dar und können sich aufgrund der
vielerorts dynamischen Entwicklung der Pandemie jederzeit auch kurzfristig
ändern. Folgende Visastellen befinden sich derzeit pandemiebedingt in einem
Notbetrieb ohne regulären Kundenverkehr: Aschgabat, Beirut, Colombo,
Edinburgh, Kigali, Lima, London, Pressburg, Rabat. Aktuelle Informationen für
Antragsteller werden auf der Webseite der jeweiligen Auslandsvertretungen
veröffentlicht.
a) Welche alternativen Maßnahmen bzw. Konzepte wurden erfolgreich
umgesetzt, um die Aktivitäten von Visa- bzw. Konsularabteilungen
fortzuführen?
Das Auswärtige Amt hat Maßnahmen zum Gesundheitsschutz des Personals
und der Antragstellerinnen und Antragsteller getroffen, um die Tätigkeit der
Visastellen auch unter den Bedingungen der Pandemie aufrechtzuerhalten. So
wurde die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen in den Warteräumen und
an den Schaltern sowie in den gemeinschaftlich genutzten Büros der Visastellen
begrenzt und Wechselschichtdienst eingeführt, um einer Verbreitung von
Infektionen, die zu einer Schließung der betroffenen Auslandsvertretung führen
könnte, vorzubeugen.
b) Welche Verzögerungen haben sich durch Schließungen bei der
Visavergabe ergeben?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Auswirkungen
temporärer Schließungen von Visastellen auf die Verfahrensdauer vor, da die Dauer
zwischen Antragstellung und positiver bzw. negativer Entscheidung über den
Visumantrag, nicht statistisch erfasst wird.
Das Gleiche gilt für die Auswirkungen temporärer Schließungen auf die
Wartezeiten auf einen Termin zur Visumbeantragung. Auch dazu liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da Wartezeiten sowohl von den jeweils zur
Verfügung stehenden Bearbeitungskapazitäten als auch von der
Visumnachfrage abhängig sind. Zu den aktuellen Wartezeiten wird auf die Antwort zu
Frage 6 verwiesen.
4. Welche generellen Sonderregeln bei der Visavergabe gibt es für
internationale Forschende und Studierende (z. B. Einladung durch eine deutsche
Mittlerorganisation, besonders gute Abschlüsse etc.), und welche
Sonderregeln haben einzelne Auslandsvertretungen erlassen?
Für Studierende und Forschende sieht das Aufenthaltsgesetz bei Vorliegen der
Erteilungsvoraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels vor.
Zudem sieht die Aufenthaltsverordnung verschiedene allgemeine
Verfahrenserleichterungen vor, die die Bearbeitung des Visumantrags beschleunigen. So
gilt gemäß § 31 Absatz 1 Satz 5 AufenthV die Zustimmung der
Ausländerbehörde zur Visumerteilung als erteilt, sofern sie nicht innerhalb von drei Wochen
und zwei Werktagen nach Beteiligung durch die Visastelle widerspricht
(Schweigefristverfahren). Ferner ist die Beteiligung der Ausländerbehörde in
Visumverfahren von Studierenden und Forschenden gemäß § 34 AufenthV in
bestimmten Fällen nicht erforderlich.
Von den derzeit geltenden pandemiebedingten EU-weiten
Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten sind Studierende und Forschende seit dem 1. Juli 2020
ausgenommen. Bereits erteilte Visa, die aufgrund der Einreisebeschränkungen
nicht genutzt werden konnten und zwischenzeitlich abgelaufen waren, konnten
bis zum 31. Dezember 2020 in einem vereinfachten Verfahren bei
gleichbleibendem Aufenthaltszweck unkompliziert neu erteilt werden.
Wenn bei besonders großem Andrang die Kapazitäten nicht ausreichen, um alle
Visumanträge von Studierenden in angemessener Zeit anzunehmen und zu
bearbeiten, müssen Terminanfragen priorisiert werden. An folgenden
Auslandsvertretungen finden Verfahren zur Priorisierung von Stipendiatinnen und
Stipendiaten, Doktorandinnen und Doktoranden und Masterstudierenden mit sehr
guten Abschlüssen statt, um ihnen eine rechtzeitige Aufnahme des Studiums zu
ermöglichen: Accra, Bangalore, Chennai, Dhaka, Islamabad, Jaunde, Kiew,
Lagos, Mumbai, Neu Delhi, Rabat, Teheran. Dies hat an den meisten der
genannten Vertretungen zu einer wesentlichen Verkürzung der Wartezeiten oder
gar keinen Wartezeiten mehr geführt. Zudem fand vor Beginn des
Wintersemesters 2020/2021 eine generelle Priorisierung der Terminanfragen von
Studierenden statt, um angesichts des begrenzten Zeitraums zwischen der
Lockerung der Einreisebeschränkungen und Semesterbeginn im Herbst 2020
möglichst vielen Studierenden eine rechtzeitige Einreise zu ermöglichen.
a) Wie wirken sich Sonderregeln auf etwaige Wartezeiten und die
Visabearbeitung aus?
Die in § 31 Absatz 1 Satz 5 und § 34 AufenthV vorgesehenen
Verfahrenserleichterungen führen grundsätzlich zu einer Beschleunigung des
Visumverfahrens. Die an den oben genannten Auslandsvertretungen eingeführte
Priorisierung hat dazu geführt, dass die priorisierten Gruppen in der Regel zeitnah
einen Termin für die Antragstellung erhalten.
b) Werden für Nutznießer von Sonderregeln Visa auch dann bearbeitet,
wenn eine Auslandsvertretung geschlossen ist?
Bereits gestellte Visumanträge können bei einer nur vorübergehenden
Schließung häufig weiterbearbeitet werden.
5. Welche unterschiedlichen Vorgaben bei der Visavergabe bestehen seitens
der Bundesregierung bzw. der Europäischen Union bei der Einreise zu
touristischen, beruflichen, familiären Zwecken sowie zu Zwecken von
Bildung und Forschung?
Die Voraussetzungen für die Erteilung nationaler Visa für längerfristige
Aufenthalte in Deutschland ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz. Für kurzfristige
Aufenthalte bis zu 90 Tagen gelten die Regelungen des Visakodex einheitlich
für alle Mitgliedstaaten des Schengenraums.
Die pandemiebedingten EU-weiten Einreisebeschränkungen basieren auf der
Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates der Europäischen Union zur
vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und
möglichen Aufhebung dieser Beschränkung vom 30. Juni 2020. Gemäß der
Ratsempfehlung wollen die Mitgliedstaaten koordiniert und schrittweise die
vorübergehende Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU für
Personen, die in bestimmten Drittstaaten ansässig sind, aufheben (diese bilden
die sog. Positivliste gemäß Annex I zur Ratsempfehlung). Für Gebietsansässige
von Staaten der Positivliste können dabei unbeschränkte Einreisen ermöglicht
werden, d. h. Einreisen ohne Einschränkung beim Reisezweck (z. B. auch
touristische Reisen). Drittstaatsangehörige, die in anderen Drittstaaten als denen
der Positivliste ansässig sind, dürfen dagegen nur einreisen, wenn hierfür ein
wichtiger Grund vorliegt, d. h. wenn sie eine wichtige Funktion ausüben oder
ihre Reise zwingend notwendig ist (siehe Annex II zur Ratsempfehlung). Die
Bundesregierung setzt die Ratsempfehlung in Deutschland mit Wirkung seit
dem 2. Juli 2020 um. Das Auswärtige Amt gewährleistet durch Weisungen an
seine Visastellen in enger Absprache mit dem Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat die Anwendung der Vorgaben.
Seit dem 2. Juli 2020 darf auch ein breiter Kreis drittstaatsangehöriger
Personen aus Drittstaaten außerhalb der Positivliste nach Deutschland einreisen. Dies
betrifft u. a. Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, Geschäftsreisende aus wichtigem Grund, Transportpersonal,
Studierende, Forschende, Auszubildende, Diplomatinnen und Diplomaten, im Wege
des Familiennachzugs Einreisende, Besuchsreisen aus dringenden familiären
Gründen und Durchreisende. Dagegen sind Einreisen zu touristischen Zwecken
aus Drittstaaten, die nicht auf der Positivliste stehen, derzeit noch nicht
zulässig.
Seit dem 30. Januar 2021 bis zunächst 3. März 2021 ist zudem
Drittstaatsangehörigen aus Virusvarianten-Gebieten, aus denen aufgrund der Verbreitung von
Mutationen des Virus ein besonderes Eintragsrisiko besteht, die Einreise nach
Deutschland grundsätzlich untersagt. Diese Gebiete werden entsprechend der
aktuellen Entwicklung auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts
veröffentlicht.
Informationen zu den Einreisebestimmungen werden regelmäßig aktualisiert
und unter anderem in den auf der folgenden Internetseite des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht:
https://www.bmi.bund.de/
SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungschutz/corona virus/coronavirus-faq
s.html.
6. Wie sind die aktuellen Wartezeiten in den deutschen
Auslandsvertretungen für Visaanträge, und wie haben sich diese im Vergleich zum Februar
2020 entwickelt (bitte nach Ländern bzw. Auslandsvertretungen und
nach Visa-kategorien sortiert aufschlüsseln)?
Die Ausbreitung des Corona-Virus hat zu einer teils erheblichen Reduzierung
der Kapazitäten zur Annahme und Bearbeitung von Visumanträgen an den
Auslandsvertretungen geführt, wodurch es teilweise zu einer Erhöhung der
Wartezeiten gekommen ist. So mussten viele Visastellen den Publikumsverkehr
einschränken und Maßnahmen zum Schutz der Kundinnen und Kunden und des
Personals ergreifen. Auch durch die Behörden im Gastland verhängte lokale
Restriktionen bis hin zu Lockdowns, können den Zugang zu einer Visastelle
und ihre Arbeitsmöglichkeiten erheblich einschränken.
Derzeit werden an 31 von 173 Visastellen weltweit Terminlisten geführt. Die
hier bestehenden Wartezeiten auf einen Termin zur Visumantragstellung zum
Stichtag Anfang Januar 2021 können der Tabelle in Anlage 2 entnommen
werden. Für alle dort nicht genannten Kategorien bestand keine Wartezeit.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/25342 verwiesen.
7. Welche deutschen Auslandsvertretungen vergeben derzeit keine Visa für
internationale Forschende und internationale Studierende (bitte getrennt
nach Visa für Forschende und Studierende ausweisen)?
Aus welchen Gründen unterbleibt dies (z. B. keine Terminvergabe oder
keine Möglichkeit zur Einreise, andere)?
An den in der Antwort zu Frage 3 genannten Auslandsvertretungen können
Visumanträge für internationale Forschende und Studierende aufgrund der
Infektionslage bzw. aufgrund von lokalen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung
vorübergehend nur in Ausnahmefällen angenommen und bearbeitet werden.
Folgende deutsche Auslandsvertretungen erteilen derzeit keine Visa für
internationale Forschende und Studierende aufgrund der Einreisebeschränkungen auf
Grundlage der Coronaschutzverordnung: Dublin, Edinburgh, Gaborone,
Harare, Kapstadt, Lilongwe, London, Lusaka, Maputo, Porto Alegre, Pretoria,
Recife, Rio de Janeiro, Sao Paolo.
8. An welchen Auslandsvertretungen sieht die Bundesregierung
Handlungsbedarf, um die Terminvergabe zu beschleunigen, und wie soll dies
geschehen?
Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend dafür ein, die Wartezeiten bei der
Terminvergabe an allen Auslandsvertretungen so gering wie möglich zu halten.
Bauliche Maßnahmen zur Erweiterung von Visastellen sind aufgrund des
langen Planungsvorlaufs im Bundesbau nur mit längeren Planungszyklen
umsetzbar und kommen daher in der Regel zur Abhilfe kurzfristiger Mehrbedarfe
nicht in Betracht. Auch die Entsendung von qualifiziertem, gegebenenfalls
noch auszubildendem Personal erfordert längeren Vorlauf.
Daneben prüft das Auswärtige Amt fortlaufend, an welchen Standorten die
Annahme von Visumanträgen an externe Dienstleistungserbringer ausgelagert
werden kann, um mehr Anträge annehmen zu können und das Verfahren
dadurch zu beschleunigen. Ergänzend unterstützt und entlastet seit Anfang 2020
ein insbesondere mit Blick auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
geschaffenes Referat im Auswärtigen Amt die Visastellen bei der Bearbeitung von
Visumanträgen, vor allem im Bereich Erwerbsmigration und Einreise zur
Ausbildung, dessen Aufgabenbereich im Laufe des Jahres 2021 vom Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten übernommen werden soll.
9. Warum sind die Wartezeiten in der deutschen Auslandsvertretung in der
iranischen Hauptstadt Teheran weiter lang (siehe
https://teheran.diplo.de/
ir-de/-/2404214?openAccordionId=item-2404566-3-panel#content_0) –
schon 2018 ergab die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wartezeiten bei der
Vergabe von Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in
Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 19/4799), eine Wartezeit von zweieinhalb
Jahren, um einen Termin zur Abgabe für einen Antrag auf ein
Studierendenvisum?
Die Botschaft Teheran verzeichnet in den letzten Jahren eine besonders starke
Zunahme der Visumnachfrage von Studierenden, die die vorhandenen
Bearbeitungskapazitäten bei weitem übersteigt. Da Iran von der COVID-19-Pandemie
besonders schwer betroffen ist, kann die Visastelle der Deutschen Botschaft
Teheran seit März 2020 nur im Rahmen eines eingeschränkten Dienstbetriebs
Visumanträge annehmen und bearbeiten. Wegen der für Antragsteller und
Mitarbeiter erforderlichen infektionsbedingten Schutzmaßnahmen und damit
verbundenen eingeschränkten Kapazitäten zur Antragsannahme sind bei weiterhin
hoher Nachfrage lange Wartezeiten auf einen Antragstermin unvermeidbar.
Darüber hinaus haben auch die iranischen Behörden die Bewegungsfreiheit im
Land zeitweise erheblich eingeschränkt, was die Terminplanung weiter
erschwert.
Die Deutsche Botschaft Teheran und die Zentrale des Auswärtige Amts
arbeiten beständig daran, die vorhandenen Kapazitäten trotz der erforderlichen
pandemiebedingten Einschränkungen bestmöglich einzusetzen und neue
Kapazitäten zu schaffen, so dass mit Abflauen der Pandemie auch mit einer
allmählichen Entspannung der Lage an der Visastelle zu rechnen ist.
10. Welche konkreten Erfolge bei der Beschleunigung der Visavergabe
konnten seit 2018 bei der Auslandsvertretung in Teheran erzielt werden?
Mit Bezug der neuen Visastelle in Teheran im Dezember 2019 konnten die
Schalterkapazitäten erweitert werden und weitere Personalverstärkungen
erfolgen. Ferner wurde seit dem 2. September 2018 die Schengen-
Visumantragsannahme an den externen Dienstleistungserbringer VisaMetric ausgelagert.
Durch diese und weitere organisatorische Maßnahmen konnte die Wartezeit bei
Schengen-Visa von mehreren Monaten auf zwei Wochen und die Wartezeit
beim Familiennachzug von über einem Jahr auf sechs Wochen (vor der
Pandemie) spürbar reduziert werden.
11. Welche weiteren Verbesserungsmöglichkeiten sind für die
Beschleunigung der Visavergabe bei der Auslandsvertretung in Teheran geplant?
In der zweiten Jahreshälfte 2021 soll die Zahl der angenommenen Anträge von
Studierenden durch Einsatz des externen Dienstleistungserbringers erhöht
werden. Ferner wird geprüft, ob sich diese Anträge für eine Verlagerung und
Bearbeitung im Inland eignen.
12. Inwiefern müssen internationale Studierende weiter nachweisen, dass
Präsenzpflicht für ihr Studium besteht?
Ein solcher Nachweis ist seit dem 8. September 2020 nicht mehr erforderlich.
13. Unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Hochschulen die
internationalen Studierenden, um in Deutschland ein Studium aufnehmen
zu können, oder hat die Bundesregierung Hinweise, dass in Einzelfällen
diese Unterstützung z. B. durch Nicht-Erteilung einer Bescheinigung der
Präsenzpflicht ausblieb?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich die deutschen Hochschulen in
Sommersemester 2020 sowie im noch laufenden Wintersemester 2020/2021
sehr darum bemüht, internationale Studierende bei Fragen zur Einreise nach
Deutschland und Aufnahme ihres Studiums in Deutschland zu unterstützen.
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen eine Hochschule
Studierenden eine Bescheinigung der Präsenzpflicht ohne triftigen Grund
verweigert hätte. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Sieht die Bundesregierung, dass ein Auslandsstudium nicht nur den
Besuch von Seminaren und Vorlesungen umfasst, sondern auch dem
Kennenlernen von Land und Leuten sowie der Kultur eines Landes dient,
und welche Konsequenzen hat das für die Visavergabe?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die persönliche Erfahrung vor Ort ein
wesentlicher Bestandteil eines Auslandsstudiums. Die Anwesenheit am Studienort
trägt wesentlich zum Studienerfolg bei, darüber hinaus aber auch zu
allgemeiner Landeskenntnis und einer langfristigen Bindung an das Gastland. Dieser
Bedeutung der Präsenz vor Ort hat die Bundesregierung Rechnung getragen,
indem sie Studierende und Forschende bei den seit dem 2. Juli 2020 geltenden
Ausnahmen von den EU-weiten Einreisebeschränkungen berücksichtigt hat.
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
15. Werden internationalen Studierenden Visa erteilt, auch wenn das
Studium als Online- oder Fernstudium absolviert werden kann?
19. Inwiefern wird bei der Vergabe von Visa an internationale Forschende
und Studierende geprüft, ob das Studium oder das Forschungsprojekt
vom Herkunftsland aus betrieben werden kann und ob Einschränkungen
dem entgegenstehen, beispielsweise fehlender uneingeschränkter Zugang
zum Internet, Einschränkungen von Grundrechten wie der
Wissenschaftsfreiheit oder Diskriminierung bzw. Verfolgung?
Die Fragen 15 und 19 werden zusammen beantwortet. Die Visastellen prüfen
die Plausibilität der Visaanträge. Dabei stützen sie sich auf den
Zulassungsbescheid bzw. den vorgelegten Vertrag oder sonstige Unterlagen und Angaben der
Hochschule.
Trotz der COVID-19-Pandemie geht die Bundesregierung in Abstimmung mit
der Hochschulrektorenkonferenz grundsätzlich davon aus, dass Studiengänge,
die üblicherweise in Präsenz erfolgen, auch weiterhin Präsenzanteile beinhalten
und ein Aufenthalt in Deutschland somit erforderlich ist. In Zweifelsfällen
fragen die Visastellen bei den Hochschulen nach.
Wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen eindeutig ergibt, dass ein Studium
oder Forschungsvorhaben ausschließlich als Fernstudium bzw. Onlineprojekt
angelegt ist, oder dies auf andere Weise feststeht (z. B. durch Angaben der
antragstellenden Person), wird weiterhin kein Visum erteilt.
Bei belastbaren Hinweisen auf Einschränkungen von Grundrechten oder auf
Diskriminierung und Verfolgung können in Einzelfällen gemäß §§ 22, 23 des
Aufenthaltsgesetzes Visa aus humanitären bzw. politischen Gründen an
Betroffene erteilt werden.
16. Wie viele Studierende haben 2020 trotz Zulassung für ein Studium an
einer deutschen Hochschule kein Visum erhalten?
2020 haben die deutschen Auslandsvertretungen 43.722 Visaanträge zur
Aufnahme eines Studiums, für studienvorbereitende Maßnahmen oder zur
Studienbewerbung bearbeitet. Davon wurden 38.097 Visa erteilt. Statistisch wird nicht
erfasst, in wie vielen Fällen bei Antragstellung eine Zulassung vorgelegt wurde.
17. Hat die Bundesregierung eine Umfrage zum Verbleib der Studierenden
durchgeführt, die trotz Zulassung für ein Studium an einer deutschen
Hochschule kein Visum erhalten haben, und mit welchen Ergebnissen,
und wenn nein, warum nicht?
Eine solche Umfrage hat die Bundesregierung nicht durchgeführt. Die
Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, wie viele Zulassungen für
ausländische Studierende von den deutschen Hochschulen erteilt werden.
Personendaten von Antragstellerinnen und Antragstellern für ein Studierendenvisum
werden nach Ablehnung des Antrags nicht zentral erfasst. Daher wäre eine
umfassende Umfrage bei dieser Zielgruppe auch nicht möglich.
18. Welche Probleme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für
internationale Studierende bei der Teilnahme an Prüfungen und
Vorbereitungskursen bzw. Vorbereitungstests für Studienaufenthalte in Deutschland
(z. B. TestAS, onDaF, TestDaF, TMS, andere bzw. weitere), und wurde
die Möglichkeit von Online-Tests geschaffen?
Aufgrund pandemiebedingter Hygienemaßnahmen bzw. der Schließungen von
Ausbildungseinrichtungen und Testzentren weltweit bestehen derzeit für
internationale Studienbewerberinnen und -bewerber Hindernisse bei der Teilnahme
an Vorbereitungskursen und dem Ablegen von Sprach- und anderen
Vorbereitungstests. Eine Teilnahme an Vorbereitungs- bzw. Sprachkursen ist teilweise
über Online-Angebote möglich. Beim Ablegen von Prüfungen kann es durch
pandemiebedingte Beschränkungen der Prüfungskapazitäten oder
vorübergehende Schließungen von Prüfungseinrichtungen zu Verzögerungen kommen.
Mehrere Einrichtungen, z. B. das TestDaF-Institut und das Goethe-Institut,
arbeiten an der Bereitstellung von fernbeaufsichtigten digitalen Prüfungen, die
keine Vor-Ort-Teilnahme erfordern.
20. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass internationale
Forschende und Studierende, die aufgrund der Beschränkungen durch die
Corona-Pandemie ihr Studium oder ihr Forschungsprojekt an einer
deutschen Hochschule bzw. Wissenschaftseinrichtung vom Herkunftsland aus
vorantreiben, von Einschränkungen wie dem fehlenden
uneingeschränkten Zugang zum Internet, Einschränkung von Grundrechten wie der
Wissenschaftsfreiheit oder Diskriminierung bzw. Verfolgung betroffen sind
(siehe z. B.
https://www.zeit.de/hamburg/2020-11/corona-einreisebeschr
aenkung-studenten-ausland-visa-frustration-erasmus-universitaeten-erfah
rungsbericht?utm_referrer=https%3A%2F%2F
www.google.com%2F
oder hier
https://www.sueddeutsche.de/bildung/visum-studium-deutschla
nd-corona-1.5032290)?
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es vereinzelt zu Einschränkungen
der Wissenschaftsfreiheit oder einer Diskriminierung/Verfolgung von
internationalen Studierenden und Forschenden kommt, die Studium und Forschung an
einer Einrichtung in Deutschland virtuell vom Herkunftsland aus durchführen.
Das globale Netzwerk „Scholars at Risk“ hat in seinem Bericht „Free to Think
2020“ erneut die Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit weltweit dokumentiert
und auch von speziell pandemiebedingten Einschränkungen berichtet. Die
innerhalb eines Jahres (Stichtag: 31. August 2020) dokumentierten 341 Fälle in
58 Staaten und Territorien betrafen primär nicht-mobile Studierende und
Forschende. Demnach haben die weltweiten Einreisebeschränkungen einerseits
neuen Gruppen den virtuellen Zugang zur globalen Wissenschaft eröffnet, der
ihnen aufgrund von Reisedauer, Kosten oder politischen Einschränkungen
bislang verwehrt war. Andererseits sei eine Teilnahme in einigen Ländern, die
Online-Aktivitäten überwachen, möglicherweise nicht empfehlenswert.
Schwierig gestaltet sich in einigen Regionen der Zugang zum oder die
Bandbreite des Internets, in einigen Ländern ist auch die durchgehende Versorgung
mit Strom schwierig. Weiterhin können nicht alle Stipendiatinnen und
Stipendiaten auf eine ausreichend leistungsfähige Hardware zurückgreifen. Zum Teil
konnten zum Beispiel dem Studienaufenthalt vorgeschaltete Sprachkurse nur
über das Handy verfolgt werden. Daher hat der DAAD eine
Digitalisierungspauschale für seine dem Stipendium vorgeschalteten Sprachkurse eingeführt,
die derzeit nur online im Heimatland durchgeführt werden. Weitere
Schwierigkeiten aufgrund virtuellen Studiums aus dem Ausland sind fehlende Zugänge
zu Bestands-Bibliotheken und Laboren sowie das Studieren und Forschen über
Zeitzonen hinweg.
Umfrageergebnisse unter DAAD-geförderten Lehrenden in DAAD-geförderten
Projekten legen die Einschätzung nahe, dass durch die Umstellung auf digitale
Fernlehre im Sommersemester 2020 weltweit ein nicht unerheblicher Anteil
Studierender von den angebotenen Lehrveranstaltungen zu dem Zeitpunkt
ausgeschlossen war (z. B. aufgrund mangelnder digitaler Infrastruktur vor Ort oder
der individuellen technischen Ausstattung). Eingeschränkte Zugänge sind v.a.
für Studierende in den Ländern des globalen Südens zu verzeichnen.
Wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus
gezogen?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
21. Wie viele Forschungsstipendien wurden 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie
a) nicht angetreten,
b) nicht fortgeführt,
c) online angetreten,
d) wie geplant durchgeführt
(bitte jeweils nach Mobilität nach Deutschland hinein sowie aus
Deutschland heraus aufschlüsseln)?
Mobilität nach
Deutschland
Mobilität aus
Deutschland
a) Nicht angetreten 549 533
b) Nicht fortgeführt 83 255
c) Online angetreten 366 276
d) Wie geplant durchgeführt 4.395 910
Die Angaben beziehen sich auf Forschungsstipendien (einschließlich
Promotionsstipendien) der Mittlerorganisationen (AvH, DAAD, DFG), der Fulbright
Kommission, der politischen Stiftungen und kirchlicher Träger.
22. Wie viele organisierte Aufenthalte von Studierenden wurden 2020 nach
Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Beschränkungen durch die
Corona-Pandemie
a) nicht angetreten,
b) nicht fortgeführt,
c) online angetreten,
d) wie geplant durchgeführt
(bitte nach Erasmus+, DAAD-Stipendien, sonstigen Anbietern von
Stipendien für deutsche bzw. internationale Studierende aufschlüsseln und
zudem nach Mobilität nach Deutschland hinein sowie aus Deutschland
heraus aufschlüsseln)?
a) Nicht
angetreten
b) Nicht
fortgeführt
c) Online
angetreten
d) Wie geplant
durchgeführt
DAAD-Stipendien nach Deutschland 913 32 960 2.548
DAAD-Stipendien aus Deutschland 706 270 706 1.464
Fulbright-Stipendien nach Deutschland 66 82 1 5
Fulbright-Stipendien aus Deutschland 172 0 10 24
Andere Stipendiengeber (Politische
Stiftungen, kirchliche Träger): Stipendien nach
Deutschland
16 0 3 378
Andere Stipendiengeber (Politische
Stiftungen, kirchliche Träger): Stipendien aus
Deutschland
51 92 31 616
Gesamtmobilität nach Deutschland 995 114 964 2.931
Gesamtmobilität aus Deutschland 929 362 747 2.104
Die Angaben beziehen sich auf aus Mitteln der Bundesregierung finanzierte
Stipendien.
Für das ERASMUS+-Programm liegen der Bundesregierung keine konkreten
Zahlen vor, da die Bewerbungen direkt an den Hochschulen erfolgen und nicht
auf nationaler Ebene erfasst werden. Da Abbrüche von ERASMUS+-
Aufenthalten von den Hochschulen eigenverantwortlich in die IT-Programme der
Europäischen Kommission eingepflegt werden und der Eintrag bis zu 60 Tage
nach Beendigung des Projekts erfolgen kann, ist eine belastbare Aussage zu
den Abbrüchen oder verspäteten Antritten zum jetzigen Zeitpunkt nicht mög-
lich.Eine Umfrage der Europäischen Kommission zu den Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie kam 2020 zum Ergebnis, dass 42 Prozent aller
ERASMUS-Teilnehmenden die Mobilität virtuell fortgesetzt haben, im
Hochschulbereich sogar 55 Prozent. 75 Prozent aller Teilnehmenden seien in ihr
Heimatland zurückgekehrt und 25 Prozent im Gastland geblieben. Die Ergebnisse
sind unter folgendem Link abrufbar:
https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-
plus/resources/documents /coronavirus-learning-mobilities-impact-survey-resul
ts_en.
Seit Juni 2020 besteht die Option des virtuellen Beginns einer Mobilität.
Im Vergleich zum Wintersemester 2019/20 haben im Wintersemester 2020/21
rund 55 Prozent weniger Studierende einen Auslandsaufenthalt begonnen. Zur
Verteilung der virtuellen und physischen Anteile dieser Aufenthalte lässt sich
noch keine Aussage treffen, da es sich um eine Momentaufnahme mit Stand
Januar 2021 handelt.
23. Wie viele der 2020 nicht angetretenen Auslandsaufenthalte von
internationalen Forschenden und internationalen Studierenden wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung auf das Jahr 2021 verschoben?
Mobilität nach
Deutschland
Mobilität aus
Deutschland
Internationale Forschende 794 378
Internationale Studierende 174 369
Die Angaben beziehen sich auf Forschungsstipendien (einschließlich
Promotionsstipendien) der Mittlerorganisationen (AvH, DAAD, DFG), der Fulbright
Kommission, der politischen Stiftungen und kirchlicher Träger.
24. Inwiefern wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Verschiebung bzw. Verlängerung von Stipendien für Forschende und Studierende
(aufgrund von eingeschränkter Mobilität und Schließungen von
Hochschulen etc.) auf die Neuvergabe von Stipendien im laufenden Jahr aus?
Sowohl die Verlängerung von Studien- und Forschungsaufenthalten als auch
der anhaltende Wunsch des weit überwiegenden Anteils von Stipendiatinnen
und Stipendiaten, ihren Stipendienantritt zu verschieben, um ihr Studien- oder
Forschungsvorhaben doch noch im geplanten Umfang realisieren zu können,
kann Auswirkungen auf die Neuvergabe haben. Der Effekt für die
Stipendienvergabe 2021 lässt sich noch nicht beziffern.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen zu
Studienerfolg und Studienabbrüchen von internationalen Studierenden durch die
Corona-Pandemie gewonnen?
Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zu den Auswirkungen der
Corona-Pandemie auf den Studienerfolg/-abbruch internationaler Studierender
gemacht werden. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung (DZHW) hat auf Basis einer repräsentativ angelegten Befragung unter
28.600 deutschen und internationalen Studierenden im Sommer 2020
festgestellt, dass zwar knapp die Hälfte der Befragten von verlängerten Studienzeiten
ausgingen, aber nicht häufiger über einen Studienabbruch nachdachten als
Studierende aus dem Sommersemester 2016. Nur 4 bis 8 Prozent der Studierenden
machten sich demnach sehr häufig oder häufiger Gedanken über einen Abbruch
bzw. hielten einen Abbruch für sehr oder eher wahrscheinlich. Darunter waren
solche Studierende überrepräsentiert, deren eigenes Einkommen und
gleichzeitig das der Eltern im Pandemieverlauf zurückging – in dieser Gruppe waren
internationale Studierende stark vertreten. Die turnusmäßige (Ex-Post-)
Befragung deutscher und internationaler Exmatrikulierter zu Abbruchgründen durch
das DZHW steht für das Sommersemester 2020 noch aus.
26. Welche Auswirkung haben die Einschränkungen durch die Corona-
Pandemie auf die Sicherung des Fachkräftebedarfs sowohl durch
inländische als auch internationale Fachkräfte?
Durch die Corona-Pandemie ist die Dynamik am Arbeitsmarkt temporär
zurückgegangen. Dies zeigt sich einerseits an dem im Jahr 2020 deutlich höheren
Niveau von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung als im Vorjahr und
andererseits am verhaltenen Personalbedarf allgemein als generelle Folge in vielen
Bereichen. So wurden im November 2020 und Dezember 2020 weniger Stellen
ausgeschrieben als sonst üblich. Außerdem wechseln in der derzeit
wirtschaftlich angespannten Lage Beschäftigte seltener ihren Arbeitsplatz. Erheblich
weniger Personalbedarf als vor einem Jahr verzeichneten auch das Gastgewerbe,
der Handel, das Verarbeitende Gewerbe sowie sonstige Wirtschaftliche
Dienstleistungen, zu denen z. B. Reisebüros zählen.
Bei einer zunehmenden wirtschaftlichen Dynamik ist allerdings davon
auszugehen, dass auch die Fachkräftebedarfe wieder steigen und sich die wesentlichen
Entwicklungen, die bereits vor der Corona-Pandemie zu einem
Fachkräftemangel geführt haben, fortsetzen werden.
27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Zahlen
des ifo-Instituts – für den einzelnen Schüler müsse über das gesamte
Berufsleben gerechnet im Durchschnitt mit einem rund 3 Prozent
geringeren Erwerbseinkommen gerechnet werden, wenn ein Drittel eines
Schuljahres verloren gehe – für die Volkswirtschaft in Deutschland sei mit
einer durchschnittlich 1,5 Prozent niedrigeren Wirtschaftskraft bis zum
Ende des Jahrhunderts zu rechnen (siehe KNA-Meldung vom 15. Januar
2020 „ifo-Bildungsforscher: Schulen statt Büros öffnen“)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Schulwesen gemäß der
föderalen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in der alleinigen
Verantwortung der Länder liegt.
Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen seiner verfassungsmäßigen
Möglichkeiten und hat diese Unterstützung vor dem Hintergrund der aktuellen
Corona-Pandemie noch einmal intensiviert.
So unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung
beispielsweise seit dem Jahr 2019 mit dem DigitalPakt Schule den Auf- und Ausbau
digitaler Infrastrukturen mit nunmehr insgesamt bis zu 6,5 Mrd. Euro – im Gegenzug
setzen Länder und Kommunen digitale Bildung um, qualifizieren Lehrkräfte
bedarfsgerecht und stellen Wartung und Betrieb sicher. Angesichts der Corona-
Pandemie hat der Bund durch den Abschluss von drei Zusatzvereinbarungen
und Anpassungen im DigitalPakt Schule die Länder dahingehend unterstützt,
dass durch die Bereitstellung digitaler Lehrangebote möglichst keine
Lernzeiten während der Pandemie verloren gehen und durch eine Zusatzvereinbarung
zu mobilen Endgeräten den Schülerinnen und Schülern, die selbst nicht über
entsprechende Geräte verfügen, die Teilnahme an digitalen Unterrichtsformaten
ermöglicht.
Für Länder, die zusätzliche Lernangebote in den Ferien für benachteiligte
Schülerinnen und Schüler planen, bietet das Bundesministerium für Bildung und
Forschung zudem an, eine Flankierung durch das seit 2013 geförderte
Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ zu prüfen.
28. Welche wirtschaftlichen Effekte ergeben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Einschränkung bei der Visavergabe und der
Gewinnung internationaler Fachkräfte, und auf wie hoch sind sie nach Kenntnis
der Bundesregierung zu beziffern?
Sofern derzeit die Effekte nicht beziffert werden können, beabsichtigt die
Bundesregierung, diese Effekte zu untersuchen und hernach zu
beziffern?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Einschränkungen bei der Visa-
Vergabe und der Gewinnung internationaler Fachkräfte infolge der Corona-
Pandemie negative Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung der deutschen
Unternehmen und damit negative wirtschaftliche Effekte haben.
Drucksache 19/27151 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27151 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]