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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fälle von Brandstiftung aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität-rechts in den Jahren 2018 und 2019

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

10.02.2021

Aktualisiert

30.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2614526.01.2021

Fälle von Brandstiftung aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität in den Jahren 2018 und 2019

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundeskriminalamt (BKA) erfasst in seinen Kriminalitätsstatistiken unter anderem, ob eine Tat im Hinblick auf die Tatumstände und/oder die Einstellungen der Täter bzw. Täterinnen dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zuzuordnen ist. Hierbei wird zwischen den Phänomenbereichen Politisch motivierte Kriminalität-links, Politisch motivierte Kriminalität-rechts, Politisch motivierte Kriminalität-ausländische Ideologie sowie Politisch motivierte Kriminalität-religiöse Ideologie unterschieden.

Die Bewertung einer Straftat als politisch motiviert ist jedoch nicht nur für die Statistiken bedeutsam, sondern wirkt sich auch auf die Richtung aus, in die die Behörden ermitteln und auf welche Maßnahmen sie hierbei zurückgreifen. Wird eine Tat vom zuständigen Landeskriminalamt nicht entsprechend eingeordnet, taucht sie auch nicht in der Statistik des BKA auf. Nach Ansicht der Fragesteller bleiben dadurch viele rechte und rassistische Taten offiziell unerkannt (vgl. Analyse und Kritik vom 20. Oktober 2020: Brennpunkt Deutschland, https://www.akweb.de/ausgaben/664/brennpunkt-deutschland-rechte-brandanschlaege/, zuletzt zugegriffen am 11. Dezember 2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Fälle von Brandstiftung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019?

1

Welche dieser Fälle wurden dem Bereich der PMK (Politisch motivierte Kriminalität) zugeordnet (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

1

In welche Phänomenbereiche der PMK wurden die in Frage 1a erfassten Fälle eingeordnet (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

1

Welche Deliktsqualitäten wurden hierbei den Fällen zugeordnet, die dem Bereich der PMK-rechts zugerechnet wurden (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

1

Welche Themenfelder wurden hierbei den Fällen zugeordnet, die dem Bereich der PMK-rechts zugerechnet wurden (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

1

Welche der dem Bereich der PMK-rechts zugeordneten Fälle wurden als extremistischer Tat eingeordnet (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

2

Welche der zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 polizeilich erfassten Fälle von Brandstiftung sind nach Kenntnis der Bundesregierung in, an oder im direkten Umfeld von Asylbewerberunterkünften erfolgt (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

3

Hinsichtlich welcher Straftatbestände wurde und wird bei den zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 polizeilich erfassten und dem Bereich der PMK-rechts zugeordneten Fällen von Brandstiftung nach Kenntnis der Bundesregierung ermittelt (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

4

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 polizeilich erfassten und dem Bereich der PMK-rechts zugeordneten Fällen von Brandstiftung verletzt (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

4

Wie viele Menschen wurden hierbei mindestens schwer verletzt (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

4

Wie viele Menschen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 polizeilich erfassten und dem Bereich der PMK-rechts zugeordneten Fällen von Brandstiftung ums Leben (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

5

Bei welchen der zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 polizeilich erfassten und dem Bereich der PMK-rechts zugeordneten Fälle von Brandstiftung konnten Täter ermittelt werden (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-Bereich, die bei denjenigen Personen vorliegen, die als Täter ermittelt werden konnten?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob, wann und in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die ermittelten Täter aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

6

Liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Quellenmeldungen zu den zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 polizeilich erfassten und dem Bereich der PMK-rechts zugeordneten Fällen von Brandstiftung vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7

Bei welchen der zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 polizeilich erfassten und dem Bereich der PMK-rechts zugeordneten Fälle von Brandstiftung wurden die Ermittlungen eingestellt?

8

Bei welchen der zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 polizeilich erfassten und dem Bereich der PMK-rechts zugeordneten Fälle von Brandstiftung haben Behörden eine Übernahme des Falles der Bundesanwaltschaft angetragen (bitte die jeweils antragende Behörde benennen)?

9

Bei welchen der zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 polizeilich erfassten und dem Bereich der PMK-rechts zugeordneten Fälle von Brandstiftung hat die Bundesanwaltschaft einen ARP-Prüfvorgang eingeleitet?

9

Welche der zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 polizeilich erfassten und dem Bereich der PMK-rechts zugeordneten Fälle von Brandstiftung wurden von der Bundesanwaltschaft übernommen (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

9

Mit welcher Begründung hat die Bundesanwaltschaft die Übernahme in den übrigen Fällen abgelehnt (bitte nach Datum und Ort der Brandstiftung aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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