[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26331 –
Psychische Gesundheit von Studierenden und Auszubildenden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Studierenden mit einer psychischen Erkrankung ist in den letzten
Jahren kontinuierlich gestiegen. Nach dem „Barmer Arztreport“ von 2018 ist
inzwischen jeder sechste Studierende von einer psychischen Erkrankung
betroffen. Dies entspricht etwa einer halben Million Betroffenen. Am häufigsten
erkranken Studierende an Depressionen. Bei älteren Studierenden ist der
Anteil der Betroffenen besonders hoch und das Risiko, psychisch zu erkranken
deutlich höher als in der Durchschnittsbevölkerung (vgl.
https://www.barme
r.de/presse/infothek/studien-und-reports/arztreporte/barmer-arztreport-2018-1
44304). Zudem sind Studierende geisteswissenschaftlicher Studiengänge
häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen als Studierende in den MINT-
Fächern (vgl.
https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/ft_2013_ausge
waehlte_befunde_zu_psychischer_erkrankung_middendorff.pdf, S. 16).
Insgesamt geben 11 Prozent der Studienabbrecher an, wegen einer physischen oder
psychischen Erkrankung ihr Studium vorzeitig beendet zu haben (
https://ww
w.dzhw.eu/pdf/pub_fh/fh-201701.pdf, S. 36).
43 der 57 deutschen Studierenden- und Studentenwerke verfügen über eine
psychologische Beratungsstelle. Diese hatten 2006 noch 66 000
Beratungskontakte verzeichnet. 2019 suchten 34 000 Studierende bei 105 000
Beratungskontakten Hilfe bei den psychologischen Beratungsstellen (vgl.
https://w
ww.n-tv.de/panorama/Nicht-zoegern-sich-Hilfe-zu-suchen-article2216694
0.html). In zwei Drittel der Fälle sind die Betroffenen Frauen (vgl.
https://ww
w.deutschlandfunk.de/aengste-depressionen-studienabbruch-wenn-studenten.7
24.de.html?dram:article_id=460415). Die Mittel für psychologische Beratung
werden hauptsächlich aus den Studentenwerksbeiträgen der Studierenden
finanziert. Die Finanzierungsunterstützung der Länder ist in den letzten Jahren
nicht gleichermaßen wie die Studierendenzahl gestiegen (vgl.
https://www.stu
dentenwerke.de/de/content/gute-beratung-f%C3%BCr-studierende-sichern-%
E2%80%93). An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind oft
keine psychologischen Beratungsstellen vorhanden, sofern vor Ort kein
Angebot des Studentenwerks verfügbar ist.
Die Corona-Pandemie droht die Situation für die Betroffenen noch zu
verschärfen. 57 Prozent der befragten Studierenden gaben in einer Studie der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26712
19. Wahlperiode 16.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
15. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Universität Würzburg an, dass sie durch die Corona-Krise negative oder sehr
negative Auswirkungen auf ihre psychische und emotionale Befindlichkeit
erleben oder erwarten (vgl.
https://www.uni-wuerzburg.de/aktuelles/einblick/sin
gle/news/studieren-in-coronazeiten/). Zudem schätzen die Studierenden ihre
Work-Live-Balance deutlich schlechter ein als vor der Pandemie (vgl. https://
www.fhsg.ch/fileadmin/Dateiliste/5_fachhochschule/corona_2020/Studierend
enbefragung-Covid-19-Bedingungen-Ergebnisse.pdf, S. 7). Der
Generalsekretär des DSW, Achim Meyer von der Heyde, sieht „geschlossene Hörsäle,
Seminarräume, Bibliotheken, Mensen; mögliche Vereinzelung und
Isolationsgefühle im ‚at-home-Campus‘; wenig Gegengewicht durch Sport- und
Freizeitaktivitäten zum Lernen; kein spontaner Austausch mit Mitstudierenden; für
viele aus finanziellen Gründen der Rückweg ins ehemalige Kinderzimmer bei
den Eltern; Probleme mit der Studienfinanzierung, dazu Ängste, Stress und
sehr viel Unsicherheit“ (
https://www.studentenwerke.de/de/content/krise-im-d
igital-semester-psychologische) als Gründe für zunehmende psychische
Probleme.
Nach dem „Deutschland-Barometer Depression 2020“ leiden Menschen mit
Depressionen doppelt so häufig wie die Durchschnittsbevölkerung an der
durch den Lockdown und den Wegfall der Präsenzveranstaltung fehlenden
Tagesstruktur (vgl.
https://www.deutsche-depressionshilfe.de/forschungszentru
m/deutschland-barometer/2020). Für einige Studierende mit psychischen
Erkrankungen war das Online-Studium jedoch auch eine Erleichterung, da sie im
Home-Office von sozialem Druck entlastet sind (vgl.
https://hildok.bsz-bw.de/
frontdoor/index/index/docId/1078, S. 15). Viele Studierende geben zudem an,
dass bei ihnen während des Online-Semesters psychische Beschwerden
aufgetreten sind (vgl.
https://hildok.bsz-bw.de/frontdoor/index/index/docId/1157,
S. 23).
Auch bei Auszubildenden hat sich die Zahl der Fehlzeiten aufgrund von
Depressionen oder Anpassungs- und Belastungsstörungen von 2000 bis 2017 um
108 Prozent erhöht. Im Durchschnitt stiegen diese Fehlzeiten in allen
Altersgruppen nur um 88 Prozent (vgl.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/7663
5/Bei-Azubis-steigen-psychisch-bedingte-Fehlzeiten-ueberdurchschnittlich).
Dennoch ist die Datenlage hier deutlich schlechter und auch zentrale
Beratungsangebote gibt es nicht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auszubildende und Studierende haben wie alle Versicherten umfassenden
Zugang zu den Leistungen der psychiatrischen und psychotherapeutischen
Versorgung. Hiervon zu unterscheiden sind spezielle Angebote der Psychologischen
Beratungsstellen in den Hochschulen etwa durch die Studenten- und
Studierendenwerke. Hierzu verweist die Bundesregierung auf Informationen des
Deutschen Studentenwerks „Beratung im Profil. Die Sozialberatung und
Psychologische Beratung der Studenten- und Studierendenwerke“ mit Beschreibungen
des Leistungsangebotes der Psychologischen Beratung der Studentenwerke für
Studierende mit psychischen Problemen bzw. Krisen bis hin zu Studierenden
mit psychischen Störungen bzw. Erkrankungen.
1. Wie viele Studierende waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren von einer psychischen Erkrankung betroffen (bitte
nach Jahren, Ländern, psychischen Erkrankungen, Geschlecht und Alter
der Studierenden angeben)?
2. Wie viele Studierende waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zwei Jahren von einer psychischen Erkrankung betroffen (bitte
nach Monaten, Ländern, psychischen Erkrankungen, Geschlecht und
Alter der Studierenden angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten nach Jahren oder Monaten vor.
Anhaltspunkte ergeben sich aus den regelmäßigen, bundesweiten
Studierendenbefragungen, der sogenannten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks
(DSW), durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW). In der 20. Sozialerhebung (2012) gaben
3 Prozent der Studierenden an, eine psychische Beeinträchtigung zu haben. In
der 21. Sozialerhebung (2016) stieg dieser Anteil auf 7 Prozent und in der
Corona-spezifischen Sonderbefragung (2020) auf 10 Prozent.
Frauen geben etwas häufiger als Männer an, eine psychische Beeinträchtigung
zu haben (2020: 12 Prozent versus 7 Prozent). Auch fällt der Anteil psychischer
Beeinträchtigung bei Studierenden mit zunehmendem Alter höher aus. Der
Anteil Studierender mit psychischer Beeinträchtigung variiert zwischen den
Ländern: in der 21. Sozialerhebung (2016) fällt in Bremen dieser Anteil mit
12 Prozent am höchsten aus, in Baden-Württemberg und Bayern mit jeweils
6 Prozent am niedrigsten. Die Daten hierzu sind als Anlage 1 beigefügt.
3. Welche psychischen Erkrankungen treten nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Studierenden am häufigsten auf (bitte Prävalenzzahlen
nach psychischer Erkrankung angeben)?
Laut der Studie Beeinträchtigt Studieren (Best2) gaben im Wintersemester
2016/2017 Studierende mit einer psychischen Erkrankung besonders häufig an,
eine Depression (80 Prozent), Angststörung (39 Prozent), Essstörung (16
Prozent) oder Persönlichkeitsstörung (12 Prozent) zu haben.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Studiengängen
Studierende besonders häufig von psychischen Erkrankungen betroffen
sind, und falls ja, in welchen?
Laut der 21. Sozialerhebung (2016) sowie der Corona-spezifischen
Sonderbefragung (2020) fällt der Anteil an Studierenden mit psychischer
Beeinträchtigung in den Fächergruppen Geisteswissenschaften (19 Prozent) und Kunst/
Kunstwissenschaft (17 Prozent) besonders hoch aus. In den Fächergruppen
Sport und Humanmedizin geben dagegen deutlich weniger Studierende an, eine
psychische Beeinträchtigung zu haben. Die Daten hierzu sind als Anlage 2
beigefügt.
5. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Studierenden mit
psychischen Erkrankungen zu helfen, und wenn ja, welche?
Studierende haben wie alle Versicherten umfassenden Zugang zu den
Leistungen der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung. Der Zugang zu
den diesbezüglichen Behandlungsangeboten ist in den vergangenen Jahren
stetig verbessert worden.
Das Diskriminierungsverbot und der Anspruch auf chancengerechte Teilhabe
an der Hochschulbildung gelten für alle Studierenden mit Behinderungen. Zu
dieser Gruppe gehören auch Studierende, deren psychische Erkrankung sich
studienerschwerend auswirkt. Umgesetzt werden diese Rechtsansprüche im
Hochschulbereich insbesondere durch die Schaffung barrierefreier, inklusiver
Studienbedingungen und die Gestaltung angemessener Vorkehrungen
(Nachteilsausgleiche). Entsprechende Regelungen finden sich in den
Hochschulgesetzen der Länder.
6. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um psychischen
Erkrankungen bei Studierenden präventiv vorzubeugen, und wenn ja, welche?
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
(Präventionsgesetz – PrävG) vom 17. Juli 2015 wurde insbesondere die
lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention gestärkt. Die
Krankenkassen wurden verpflichtet, mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und
Prävention insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher
Strukturen in Lebenswelten zu fördern. Die in § 20a Absatz 1 Satz 1 SGB V
enthaltene Legaldefinition der Lebenswelten nennt ausdrücklich Orte des Studierens
als für die Gesundheit bedeutsames, soziales System und betont damit die
Hochschulen als für die Gesundheitsförderung und Prävention wichtige
Lebenswelt.
Das Thema psychische Gesundheit wird auch von der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Querschnittsthema für unterschiedliche
Zielgruppen bzw. Lebensphasen umfassend aufbereitet. Der Schwerpunkt liegt
dabei entsprechend der Zielsetzung der BZgA auf Informationen zur Förderung
psychischer Gesundheit und Vorbeugung seelischer Erkrankungen. Zur
Stabilisierung der psychischen Gesundheit während der Corona-Pandemie hält die
BZgA ein Informationsangebot zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und
Resilienz der Bevölkerung vor. Neben alltagspraktischen Tipps zum Umgang
mit Belastungen und zur Stärkung der Bewältigungskompetenz werden
Informationen zu niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
bereitgestellt. Mit den Angeboten werden auch junge Erwachsene und damit
auch Studierende angesprochen.
In der Zeit von 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2015 hat das Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) zudem das Projekt „Dein Masterplan“ mit insgesamt
302 000 Euro gefördert. Das Projekt bietet Studierenden eine Hilfestellung im
Studienalltag und zeigt Wege auf, wie durch sportliche Aktivität, gesunde
Ernährung sowie erfolgreiche Lern- und Stressbewältigungsstrategien der
Einstieg in den Konsum von vermeintlich leistungssteigernden Substanzen oder
anderer Suchtstoffe sowie psychische Erkrankungen bei Studierenden
vermieden werden können. Das erfolgreich evaluierte Projekt wird seit Auslaufen der
Bundesförderung von einer gesetzlichen Krankenkasse finanziert.
7. Wie viele Beratungskontakte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung
die psychologischen Beratungsstellen der Studierenden- und
Studentenwerke und Hochschulen in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren,
Standort und Hochschultyp – Universität, Hochschule für angewandte
Wissenschaften, gemischt – angeben)?
a) Wie viele Beratungskontakte an psychologischen Beratungsstellen
der Studierenden- und Studentenwerke und Hochschulen kamen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren aufgrund
von finanziellen Sorgen der Studierenden zustande (bitte nach
Jahren, Standort und Hochschultyp – Universität, Hochschule für
angewandte Wissenschaften, gemischt – angeben)?
b) Wie viele Beratungskontakte an psychologischen Beratungsstellen
der Studierenden- und Studentenwerke und Hochschulen kamen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren aufgrund
von Lernproblemen oder Prüfungsängsten von Studierenden
zustande (bitte nach Jahren, Standort und Hochschultyp – Universität,
Hochschule für angewandte Wissenschaften, gemischt – angeben)?
8. Wie viele Beratungskontakte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung
die psychologischen Beratungsstellen der Studierenden- und
Studentenwerke und Hochschulen in den letzten zwei Jahren (bitte nach Monaten,
Standort und Hochschultyp – Universität, Hochschule für angewandte
Wissenschaften, gemischt – angeben)?
a) Wie viele Beratungskontakte an psychologischen Beratungsstellen
der Studierenden- und Studentenwerke und Hochschulen kamen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwei Jahren aufgrund
von finanziellen Sorgen der Studierenden zustande (bitte nach
Monaten, Standort und Hochschultyp – Universität, Hochschule für
angewandte Wissenschaften, gemischt – angeben)?
b) Wie viele Beratungskontakte an psychologischen Beratungsstellen
der Studierenden- und Studentenwerke und Hochschulen kamen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwei Jahren aufgrund
von Lernproblemen oder Prüfungsängsten von Studierenden
zustande (bitte nach Monaten, Standort und Hochschultyp – Universität,
Hochschule für angewandte Wissenschaften, gemischt – angeben)?
Die Fragen 7 bis 8b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Zahl der Beratungskontakte der psychologischen Beratungsstellen der
Studenten- und Studierendenwerke kann der jährlich vorgelegten Veröffentlichung
„Studenten- und Studierendenwerke im Zahlenspiegel“ des Deutschen
Studentenwerks entnommen werden. Der Bundesregierung liegen keine Informationen
zum Inhalt der Beratungskontakte vor.
9. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Beratungskontakte
(vgl.
https://www.n-tv.de/panorama/Nicht-zoegern-sich-Hilfe-zu-suchen-
article22166940.html; bitte erläutern)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Studien- oder Befragungsergebnisse
vor. Seit vielen Jahren wächst die Gesamtzahl der Studierenden, was zu einem
zahlenmäßigen Anstieg der Beratungskontakte der psychologischen
Beratungsstellen geführt haben kann. Zudem ist gesellschaftlich eine Entstigmatisierung
und wachsende Akzeptanz psychischer Erkrankungen zu beobachten, die
ihrerseits zu einer gestiegenen Nachfrage nach psychologischen
Beratungsangeboten im Hochschulbereich führen kann. Ergänzend wird auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 sowie 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11285 verwiesen.
10. Inwiefern sieht die Bundesregierung die derzeitige Gestaltung der
Studienfinanzierung als einen Grund für psychische Probleme bei
Studierenden an (bitte erläutern)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
11. Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass 14 der 57
deutschen Studierenden- und Studentenwerke über keine psychologische
Beratungsstelle verfügen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
12. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung der
psychologischen Beratungsstellen der Studierenden- und Studentenwerke
sowie Hochschulen zusammen?
a) In welcher Höhe stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
finanzielle Mittel für psychologische Beratung pro Studierenden zur
Verfügung (bitte nach Ländern, Standort und Hochschultyp – Universität,
Hochschule für angewandte Wissenschaften, gemischt – angeben)?
b) In welcher Höhe hält die Bundesregierung finanzielle Mittel pro
Studierenden für psychologische Beratung für ausreichend?
c) Wie viele Personalstellen für psychologische Beratung stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung pro Studierenden zur Verfügung (bitte
nach Ländern, Standort und Hochschultyp – Universität, Hochschule
für angewandte Wissenschaften, gemischt – angeben)?
d) Wie viele Personalstellen pro Studierenden für psychologische
Beratung hält die Bundesregierung für ausreichend?
e) Hält die Bundesregierung die pro Studierenden zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel und Personalstellen für psychologische
Beratung für ausreichend (bitte begründen)?
Die Fragen 11 bis 12e werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Finanzierung der psychologischen Beratungsstellen der Studenten- und
Studierendenwerke erfolgt in der Regel aus Studienbeiträgen und ohne
öffentliche Förderung. Seit kurzem stellen die Länder Schleswig-Holstein und Sachsen
den Studentenwerken im Land Mittel für den Ausbau der sozialen Dienste zur
Verfügung. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort
zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.
13. Unterstützt die Bundesregierung die Studierenden- und Studentenwerke
und Hochschulen bei der Schaffung von psychologischen
Beratungsstellen, und wenn ja, wie?
14. Hat die Bundesregierung in den letzten 15 Jahren den Ländern und
Studierenden- und Studentenwerken Mittel zur Verfügung gestellt, um
Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialpädagogen und Fachberater zu
finanzieren, und wenn ja, welche (bitte nach Jahren, Ländern und
Studentenwerken angeben)?
Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Beratungsangebote für Studierende liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit
der Länder.
Als bundesweites Kompetenzzentrum fördert die Bundesregierung seit vielen
Jahren die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung beim
Deutschen Studentenwerk. Diese wendet sich unter anderem mit speziellen
Angeboten an die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und
chronischen Krankheiten sowie die Beraterinnen und Berater für Studierende mit
Behinderungen und chronischen Krankheiten in Hochschulen und
Studentenwerken. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11285 verwiesen.
15. Wie viele Studienabbrüche gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren aufgrund von psychischen Erkrankungen (bitte
pro Semester angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die von den Fragestellern
in der Vorbemerkung genannte Studie zu Exmatrikuliertenbefragungen des
DZHW enthält die Kategorie „Krankheit und psychische Probleme“; inwieweit
jedoch eine „psychische Beeinträchtigung“ der Grund für einen Studienabbruch
ist, lässt sich hieraus nicht bestimmen.
16. Wie viele Auszubildende waren nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren von einer psychischen Erkrankung betroffen
(bitte nach Jahren, Ländern, Geschlecht, psychischen Erkrankungen und
Alter der Auszubildenden angeben)?
17. Wie viele Auszubildende waren nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zwei Jahren von einer psychischen Erkrankung betroffen
(bitte nach Monaten, Ländern, Geschlecht, psychischen Erkrankungen und
Alter der Auszubildenden angeben)?
18. Welche psychischen Erkrankungen treten nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Auszubildenden am häufigsten auf (bitte Prävalenzzahlen
nach psychischer Erkrankung angeben)?
Die Fragen 16 bis 18 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine statistischen Angaben über das Auftreten
von psychischen Erkrankungen bei Auszubildenden.
Zwar führt das Bundesinstitut für Berufsbildung regelmäßig gemeinsam mit der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Befragungen hinsichtlich
Arbeitsanforderungen und -belastungen durch, jedoch beziehen sich diese
Befragungen auf Erwerbstätige und nicht auf Auszubildende.
Darüber hinaus liefern einzelne, nicht durch die Bundesregierung
durchgeführte oder geförderte Studien Erkenntnisse hinsichtlich des Gesundheitszustandes
von Auszubildenden. So konnte eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts
der AOK darlegen, dass über 80 Prozent der befragten Auszubildenden ihre
Gesundheit als gut oder sehr gut bewerteten. Dennoch berichteten über 60
Prozent der Auszubildenden von körperlichen und über 50 Prozent von
psychischen Beschwerden.
19. Welche psychologischen Beratungsstellen speziell für Azubis gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte Standorte und Träger
angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine systematischen Erkenntnisse vor; auf
die Antwort zu den Fragen 23 und 24 wird verwiesen.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen
Ausbildungsberufen Auszubildende besonders häufig von psychischen Erkrankungen
betroffen sind?
Falls ja, in welchen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 16 bis 18 verwiesen.
21. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Auszubildenden mit
psychischen Erkrankungen zu helfen, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Von den Verbesserungen der
psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung profitiert auch die
Gruppe der Auszubildenden.
22. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um psychischen
Erkrankungen bei Auszubildenden präventiv vorzubeugen, und wenn ja,
welche?
Vergleichbar den Orten des Studierens nennt die in § 20a Absatz 1 Satz 1
SGB V enthaltene Legaldefinition der Lebenswelten ausdrücklich Orte des
Lernens als für die Gesundheit bedeutsames, soziales System und betont damit
auch Berufsschulen als Bildungseinrichtungen als für die Gesundheitsförderung
und Prävention wichtige Lebenswelt. Zudem profitieren Auszubildende auch
durch die Stärkung der Betrieblichen Gesundheitsförderung. § 20b SGB V
verpflichtet die Krankenkassen, mit Leistungen zur Gesundheitsförderung in
Betrieben insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher
Strukturen in Betrieben zu fördern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage
6 verwiesen.
23. Hat die Bundesregierung in den letzten 15 Jahren den Ländern Mittel zur
Verfügung gestellt, um psychologische Beratungsstellen für
Auszubildende zu schaffen, und wenn ja, welche (bitte nach Jahren und Ländern
angeben)?
24. Unterstützt die Bundesregierung die Berufsschulen, Kammern und
Ausbildungsbetriebe bei der Schaffung von psychologischen
Beratungsangeboten, und wenn ja, wie?
Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine gezielte Förderung von psychologischen Beratungsstellen und
psychologischen Beratungsangeboten für Auszubildende mit psychischen Erkrankungen
ist durch die Bundesregierung nicht erfolgt.
25. Wie viele Auszubildende haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre
Ausbildung aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht erfolgreich
abschließen können?
Die Bundesregierung erhebt keine statistischen Angaben über das nicht
erfolgreiche Abschließen von Ausbildungen aufgrund einer psychischen Erkrankung
des Auszubildenden.
26. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die steigende Zahl von
Studierenden und Auszubildenden, die von psychischen Erkrankungen
betroffen sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Studien vor.
Mit Blick auf die Studierenden lässt sich beobachten, dass der Anteil der
Studierenden mit psychischer Erkrankung, die ihr Studium bereits mit dieser
Beeinträchtigung aufnehmen, wächst. Er stieg von 69 Prozent der betreffenden
Studierenden 2011 (Best1) auf 83 Prozent 2016/2017 (Best2). Dies spricht für
eine höhere Durchlässigkeit des Bildungssystems für Menschen mit
psychischen Beeinträchtigungen. Zu vermuten ist, dass die Entstigmatisierung und
wachsende gesellschaftliche Akzeptanz psychischer Erkrankungen und die
Anstrengungen der Hochschulen um den Abbau von Barrieren und die Schaffung
adäquater Beratungs- und Unterstützungsangebote mehr Schülerinnen und
Schüler mit psychischer Erkrankung ermutigen, ein Studium aufzunehmen bzw.
sich (öffentlich) zu ihrer Beeinträchtigung zu bekennen.
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der
Corona-Pandemie und des daraus resultierenden Lockdowns von
Hochschulen, Berufsschulen und Wirtschaft auf die psychische Gesundheit
von Studierenden und Auszubildenden?
Mit Blick auf die Studierenden lässt sich der Corona-spezifischen
Sonderbefragung im Sommersemester 2020 entnehmen, dass Studierende mit psychischer
Beeinträchtigung ein höheres Stressempfinden aufweisen als Studierende ohne
eine psychische Beeinträchtigung: Während 82 Prozent der psychisch
Beeinträchtigten angaben, sich in den letzten vier Wochen stark bzw. sehr stark
gestresst gefühlt zu haben, waren es in der Gruppe der Studierenden ohne
psychische Beeinträchtigung lediglich 67 Prozent. Auch zeigte sich im
Sommersemester 2020, dass Studierende mit einer psychischen Beeinträchtigung eine
Studienzeitverlängerung aufgrund der Corona-Pandemie für wahrscheinlicher
halten: Während 63 Prozent der psychisch Beeinträchtigten eine Verlängerung
ihres Studiums aufgrund der Corona-Pandemie für wahrscheinlich bzw. sehr
wahrscheinlich halten, waren es in der Gruppe der Studierenden ohne
psychische Beeinträchtigung lediglich 44 Prozent. Die Daten hierzu sind als Anlage 3
beigefügt.
Darüber hinaus konnte die bundesweite Studie „JuCo 2“ zum Jugendalltag
2020 aufzeigen, dass junge Menschen, die sich an Übergängen befinden und
wichtige Entscheidungen für die Zukunft treffen müssen (z. B. am Ende der
Schulzeit), von der Corona-Pandemie stark verunsichert sind. Knapp die Hälfte
der befragten Jugendlichen berichtete, Angst vor der Zukunft zu haben. Viele
der Befragten gaben an, eine große psychische Belastung zu erleben.
28. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um während der
Corona-Pandemie und des daraus resultierenden Lockdowns von
Hochschulen, Berufsschulen und Wirtschaft Studierenden und Auszubildenden mit
psychischen Erkrankungen zu helfen, und wenn ja, welche?
Eine Vielzahl von Hilfs- und Beratungsangeboten trägt dazu bei, die Menschen
in der aktuellen Situation zu unterstützen und mit Unsicherheiten und Ängsten
umzugehen. Dazu gehören die psychosozialen Beratungsstellen, die digitalen
und telefonischen psychosozialen Beratungsangebote und ggf. auch
Krisendienste. Die hierfür zuständigen Länder stellen entsprechende Angebote vor Ort
bereit. Auch die psychologischen und sozialen Beratungsangebote der
Studenten- und Studierendenwerke sowie die vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung geförderte Informations- und Beratungsstelle Studium und
Behinderung beim Deutschen Studentenwerk als bundesweites
Kompetenzzentrum unterstützen Studierende, Herausforderungen ihrer Lebens- und
Studiensituation zu bewältigen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/26712
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/26712
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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