[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin
von Notz, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/26370 –
Aktuelle Entwicklungen bei der Organisierten Kriminalität im Hinblick auf den
illegalen Handel mit Kokain
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Rauschgiftkriminalität in Deutschland stellt mit rund einem Drittel aller
Verfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) den größten Anteil
dar (vgl. Bundeskriminalamt (BKA): Bundeslagebild Organisierte
Kriminalität 2019, S. 40). Dabei sind vor allem seit einigen Jahren stark ansteigende
Zahlen von Kokainhandelsdelikten zu verzeichnen. So wurden im Jahr 2019 4
460 solcher Fälle erfasst, was einer Steigerung von 9,8 Prozent im Vergleich
zum Vorjahr entspricht. Darüber hinaus konnten auch
Rekordsicherstellungsmengen von Kokain verzeichnet werden, was vor allem auf umfangreiche
Sicherstellungen an den deutschen Seehäfen zurückzuführen ist. Allein im Jahr
2019 wurden in Deutschland mindestens zehn Tonnen Kokain sichergestellt
(vgl. BKA: Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2019, S. 23).
Für mediale Aufmerksamkeit sorgten zuletzt große Razzien in Hamburg,
Bremen und Schleswig-Holstein, bei denen zahlreiche Personen festgenommen
wurden. Ihnen wird laut aktuellem Ermittlungsstand vorgeworfen, zwei
Tonnen Kokain über den Hamburger Hafen illegal eingeführt zu haben (vgl. NDR
vom 15. Dezember 2020 „Großrazzia gegen Kokainschmuggler: 15
Festnahmen“, abrufbar unter:
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Grossrazzia-
gegen-Kokainschmuggler-15-Festnahmen,razzia1548.html).
Die italienische Mafiaorganisation ʼNdrangheta soll laut Medienberichten den
europäischen Kokainmarkt fest im Griff haben und jährliche Umsätze von
rund 50 Mrd. Euro realisieren (vgl. Luzerner Zeitung vom 21. Juli 2020 „Die
ʼNdrangheta ist die gefährlichste, brutalste und internationalste Mafia
Italiens“, abrufbar unter:
https://www.luzernerzeitung.ch/international/die-ndran
gheta-ist-die-gefaehrlichste-brutalste-und-internationalste-mafia-italiens-ld.12
40280).
Das italienische nationale Kriminalamt zur Bekämpfung der Mafiakriminalität
„Direzione Investigativa Antimafia“ (DIA) stellt in ihrem letzten
halbjährlichen Bericht zur Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) in Bezug auf
Deutschland fest, dass insbesondere die ʼNdrangheta in Deutschland ihre
Organisationsstrukturen reproduziert hat und vor allem im Rauschgifthandel ak-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27309
19. Wahlperiode 03.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 3. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tiv ist. Deutschland könne aufgrund der geografischen Lage als Knotenpunkt
im Rauschgifthandel angesehen werden, wobei vor allem dem Hamburger
Hafen eine besondere Rolle zukomme (vgl. DIA, Bericht 2019, Semester 2,
S. 662 ff.).
1. Welche aktuellen Entwicklungen stellt die Bundesregierung im Bereich
der Rauschgiftkriminalität im Zusammenhang mit Kokain in
Deutschland fest?
Die Entwicklung der Rauschgiftkriminalität im Zusammenhang mit Kokain in
Deutschland ist seit Jahren durch einen starken Anstieg der Deliktszahlen und
Sicherstellungsmengen gekennzeichnet. Im Jahr 2019 wurden mit 4.460
deutlich mehr Kokain-Handelsdelikte (Delikte des unerlaubten Handels mit und
Schmuggels von Rauschgiften nach § 29 Betäubungsmittelgesetz [BtMG]
sowie Delikte der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln nach § 30 Absatz 1
Nummer 4 BtMG) registriert als im Vorjahr (+ 9,8 Prozent). Der Anteil der
Kokain-Handelsdelikte an der Gesamtzahl der Rauschgifthandelsdelikte betrug
ca. 8 Prozent. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr
2020 sowie valide Daten zu Sicherstellungsmengen für 2020 liegen noch nicht
vor. Bei den Schmuggeltechniken werden weiterhin diverse Modi Operandi
genutzt, u. a. versteckt in legalen Ladungen oder in der Struktur der Container
(bspw. doppelter Boden oder im Kühlaggregat) sowie die Rip-Off-Methode.
Der Schmuggel von Betäubungsmitteln im Luftverkehr durch Kuriere (Gepäck
und Bodypacker) war in den letzten Monaten aufgrund der Einschränkungen
durch die COVID-19-Pandemie rückläufig.
2. Welche Auswirkungen hat die laut dem Bundeslagebild
„Rauschgiftkriminalität“ des Bundeskriminalamtes stetige und starke Zunahme des
Kokainhandels auf die Innere Sicherheit Deutschlands nach Auffassung der
Bundesregierung (a. a. O.)?
3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den sehr hohen
Umsätzen aus dem Kokainhandel und der damit einhergehenden finanziellen
Potenz von kriminellen Gruppen und Organisationen, und wie wirkt sich
diese nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere auf legale
Wirtschaftsbereiche aus?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet:
Der Handel mit Kokain ist je nach Tatausführung gemäß den Alternativen der
§§ 29 ff. BtMG strafbar und damit ein Eingriff in beziehungsweise eine
Bedrohung für die Innere Sicherheit. Die organisiert begangene
Rauschgifthandelskriminalität geht mit der notwendigen Vorbereitungs-, Begleit- und
Verwertungskriminalität einher, die ihrerseits Eingriffe in die Innere Sicherheit und
Ordnung bedeuten.
Mit dem international organisierten Kokainhandel erzielen die beteiligten
kriminellen Vereinigungen, Banden und Täter in Deutschland und Europa zum
einen erhebliche Gewinne, die – neben der Reinvestition in die
Betäubungsmittelkriminalität – auch dem Erwerb von Luxusgütern dienen und letztlich auch
in die legale Wirtschaft investiert werden. Eine Zunahme des Kokainhandels
kann zum anderen zu vermehrten Gewaltdelikten führen, wenn Konflikte
zwischen rivalisierenden Gruppierungen der Organisierten Kriminalität gewaltsam
ausgetragen werden.
Mit dem am 14. Oktober 2020 von der Bundesregierung beschlossenen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der
Geldwäsche, der am 11. Februar 2021 vom Deutschen Bundestag nach zweiter
und dritter Beratung in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
empfohlenen Fassung angenommen wurde, wurden die Grundlagen für eine
nachdrückliche strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche und die Einziehung
von durch Straftaten erlangten Vermögens weiter gestärkt.
Mit der Neufassung des Geldwäschestraftatbestands unter Verzicht auf einen
selektiven Vortatenkatalog und damit Aufnahme sämtlicher Straftaten in den
Kreis der Vortaten wird der Tatbestand erweitert und die Beweisführung
erheblich erleichtert. Dadurch wird es künftig leichter sein, Geldwäsche in Bezug auf
durch Betäubungsmittelstraftaten erlangtes Vermögen konsequent zu verfolgen.
Zugleich wird mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz der
Anwendungsbereich der selbstständigen Einziehung nach § 76a Absatz 4
Strafgesetzbuch (StGB) deutlich erweitert. Hierdurch wird in geeigneten Fällen
sichergestellt, dass strafbar erlangtes Vermögen auch dann eingezogen werden
kann, wenn eine Verfolgung oder Verurteilung wegen einer bestimmten Straftat
nicht möglich ist.
4. Welcher Strategie folgt die Bundesregierung bei der Bekämpfung und
Eindämmung des Kokainhandels?
Zur Bekämpfung des Kokainhandels dienen Strafverfolgungsmaßnahmen, die
auf eine Reduzierung des Kokainangebotes durch Sicherstellungen und
insbesondere die nachhaltige Zerschlagung krimineller Strukturen abzielen. Dabei
erfolgt eine enge internationale Zusammenarbeit sowohl mit den Herkunfts-
und Transitstaaten von Kokain als auch mit den involvierten europäischen und
insbesondere den Balkan-Staaten. Das Bundeskriminalamt (BKA) setzt
Verbindungsbeamte in den Herkunfts- und Transitländern von Kokain in Südamerika
ein und unterstützt Projekte im Rahmen der Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe in besagten Regionen. Durch enge Kooperationen mit den Behörden der
Herkunftsregionen sollen die international aktiven Handelsnetzwerke entlang der
Handelskette identifiziert, Ermittlungen aufgenommen und kriminelle
Netzwerke zerschlagen werden.
5. Welche Gruppen oder Organisationen der OK sind nach Kenntnis der
Bundesregierung insbesondere in den illegalen Handel mit Kokain in
Deutschland involviert?
a) Welche Gruppen oder Organisationen übernehmen insbesondere die
Rolle von sogenannten „Kokain-Brokern“?
b) Welche Gruppen oder Organisationen übernehmen insbesondere die
Rolle der Einfuhr von Kokain nach Deutschland?
c) Welche Gruppen oder Organisationen übernehmen insbesondere die
Rolle der Verteilung der Kokaineinfuhren innerhalb Deutschlands?
d) Welche Gruppen oder Organisationen übernehmen insbesondere die
Rolle des sogenannten „Straßenverkaufs“?
Die Fragen 5 bis 5d werden zusammen beantwortet.
Bezüglich der Aufgabenverteilung kann wie folgt unterschieden werden:
a) Gruppierungen, die an der Organisation/Durchführung von
Kokaingroßtransporten nach Europa beteiligt sind,
b) Gruppierungen, die an der Weiterverteilung von Teilmengen innerhalb
Europas beteiligt sind,
c) Gruppierungen, die an der regionalen Weiterverteilung beteiligt sind,
d) Gruppierungen, die im Kleinhandel/Straßenhandel tätig sind.
Eine klare Abgrenzung der einzelnen „Handelsebenen“ ist häufig nicht
möglich. Der Begriff des „Kokain-Brokers“ findet im polizeilichen Bereich bei der
Bekämpfung des Kokainhandels in Deutschland keine Anwendung.
Bei der Einfuhr nach Europa und der Weiterverteilung innerhalb Europas
spielen insbesondere Tätergruppierungen aus den Balkanstaaten eine herausragende
Rolle. Darüber hinaus nehmen auch Strukturen der Italienischen Organisierten
Kriminalität (IOK) im internationalen Kokainhandel eine große Rolle ein.
Insbesondere auf den unteren Handelsebenen werden neben deutschen
Staatsangehörigen auch zahlreiche nichtdeutsche Tatverdächtige festgestellt. Insgesamt
wurden in der PKS für das Jahr 2019 im Zusammenhang mit Kokain-
Handelsdelikten 4.201 Tatverdächtige registriert. Der Anteil der Tatverdächtigen mit
deutscher Staatsangehörigkeit betrug ca. 43 Prozent (1.811). Unter den 2.390
nichtdeutschen Tatverdächtigen dominierten albanische und türkische (jeweils
13 Prozent) Staatsangehörige.
6. Inwiefern kooperieren nach Kenntnis der Bundesregierung
unterschiedliche Gruppen oder Organisationen der OK im Kokainhandel miteinander,
und welche Entwicklungen lassen sich hierbei aktuell feststellen?
Unterschiedliche Gruppierungen und Organisationen der Organisierten
Kriminalität, die im Rauschgifthandel tätig sind, kooperieren nach Kenntnis der
Bundesregierung sehr flexibel, netzwerkartig und den Erfordernissen eines
funktionierenden (illegalen) Marktes entsprechend.
7. Inwiefern lassen sind bei Gruppen oder Organisationen, die im Bereich
des Kokainhandels besonders aktiv sind, relevante Überschneidungen zu
anderen Kriminalitätsphänomenen wie zum Beispiel dem Waffenhandel
nach Kenntnis der Bundesregierung feststellen?
Der Bundesregierung liegen keine empirischen oder statistischen Daten dazu
vor, in welchem Umfang es bei Gruppen oder Organisationen, die im
Kokainhandel besonders aktiv tätig sind, Überschneidungen zu anderen
Kriminalitätsphänomenen gibt.
Die organisiert begangene Rauschgifthandelskriminalität geht aber einher mit
der notwendigen Vorbereitungs-, Begleit- und Verwertungskriminalität.
8. Welche Rolle kommt nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere
den Organisationen der IOK (ʼNdrangheta, Cosa Nostra, Stidda,
Camorra, apulischen Gruppierungen bzw. der Sacra Corona Unità) im
Kokainhandel in Deutschland zu, und bei wie vielen Ermittlungsverfahren im
Bereich des Kokainhandels gab es in den letzten fünf Jahren
Anhaltspunkte auf Verbindungen zu diesen Gruppierungen?
Die IOK dürfte für einen nicht unerheblichen Teil der Kokainimporte nach
Europa verantwortlich sein, auch wenn das Kokain dann ggf. innerhalb
Deutschlands über andere Täterstrukturen vertrieben wird. Deutschland ist dabei
Absatzmarkt, aber auch Transitland für den Weitertransport des Kokains, unter
anderem nach Italien.
Nach den im Bundeskriminalamt vorliegenden Daten wurden folgende
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kokain mit Verbindungen zu IOK-
Gruppierungen geführt:
• 2016: 7 OK-Verfahren gegen IOK-Gruppierungen, 5 OK-Verfahren mit
Verbindungen zur IOK,
• 2017: 7 OK-Verfahren gegen IOK-Gruppierungen, 5 OK-Verfahren mit
Verbindungen zur IOK,
• 2018: 6 OK-Verfahren gegen IOK-Gruppierungen, 3 OK-Verfahren mit
Verbindungen zur IOK,
• 2019: 7 OK-Verfahren gegen IOK-Gruppierungen, 1 OK-Verfahren mit
Verbindungen zur IOK.
9. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die ʼ
Ndrangheta den europäischen Kokainmarkt dominiert, und trifft dies nach
Erkenntnissen der Bundesregierung auch auf Deutschland zu (vgl. Luzerner
Zeitung, a. a. O.)?
Die ʼNdrangheta als international dominierende Gruppierung der IOK soll nach
Angaben der italienischen Behörden für bis zu 80 Prozent der Kokainimporte
nach Europa verantwortlich sein. Durch Erkenntnisse in Deutschland allein
lassen sich diese Schätzungen nicht statistisch valide belegen.
10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der starken
Verwurzelung der ʼNdrangheta in Deutschland und der herausragenden Rolle
dieser Gruppierung im internationalen Kokainhandel (vgl. Luzerner Zeitung
a. a. O.)?
Deutschland ist für die ʼNdrangheta einer der wichtigsten Aktions-,
Investitions- und Rückzugräume außerhalb Italiens. Die Begehung von Straftaten
durch die IOK stellt deshalb einen Schwerpunkt bei der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität dar.
11. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ausführungen der italienischen
DIA in ihrem aktuellen Sicherheitsbericht, dass Deutschland als
wichtigen Knotenpunkt für den Drogenhandel anzusehen ist und dem
Hamburger Hafen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. DIA, a. a. O.), falls
ja, seit wann liegt der Bundesregierung diese Erkenntnis vor, und welche
Schlüsse zieht sie hieraus?
Die Rolle des Hamburger Hafens für Kokainlieferungen nach Europa wird im
Bericht 2. Semester 2017 der Direzione Investigativa Antimafia (DIA) und
seither fortlaufend erwähnt. Hervorgehoben werden in den Berichten der Direzione
Investigativa Antimafia auch die Häfen in Antwerpen (BEL) und Rotterdam
(NLD) als bedeutende Einfuhrstätten für Kokainlieferungen von Südamerika
nach Europa, sowohl für die 'Ndrangheta als auch für andere Gruppierungen
der IOK. Auch nach Kenntnis der Bundesregierung werden neben den Häfen
von Rotterdam und Antwerpen der Hamburger Hafen und der Hafen von
Bremerhaven als bedeutende Einfuhrstellen für Kokain aus Südamerika genutzt.
Dabei werden beide Häfen häufig als Transithäfen genutzt, da die Sendungen
regelmäßig für einen Weitertransport ins europäische Ausland vorgesehen sind.
Die Begehung von Straftaten durch die IOK stellt deshalb weiterhin einen
Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität dar.
12. Inwiefern konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen
zwischen Gruppen und Organisationen der OK sowie terroristischen
Gruppen oder Vereinigungen im Zusammenhang mit dem Kokainhandel
festgestellt werden, wie z. B. der Hisbollah?
Die Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“* ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf
das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der
Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu den Fähigkeiten und
Methoden sowie der Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes (BND) einem
nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im
Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist
daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der dem BND zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies
kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig
sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
13. Wie viel Kokain konnte in den letzten fünf Jahren in Deutschland
sichergestellt werden (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Die Gesamtsicherstellungsmenge an Kokain in Deutschland betrug im Jahr
2016 rund 1.871 kg und im Jahr 2017 rund 8.166 kg. Aufgrund der Umstellung
auf ein neues polizeiliches Datensystem und der geänderten Erfassung bzw.
Erhebung rauschgiftbezogener Sachverhalte können belastbare Zahlen zu
Gesamtsicherstellungsmengen einzelner Rauschgiftarten für die Folgejahre nicht
ausgewiesen werden. Gleichwohl indizieren die polizeilichen Erkenntnisse eine
Gesamtsicherstellungsmenge von mindestens fünf Tonnen Kokain im Jahr 2018
und mindestens zehn Tonnen Kokain im Jahr 2019. Für das Jahr 2020 liegen
noch keine validen Daten vor. Eine Aufschlüsselung von
Sicherstellungsmengen nach Bundesländern ist nicht möglich. Hierzu liegen keine statistischen
Daten vor.
14. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptvertriebswege
von Kokain nach Deutschland und innerhalb Deutschlands?
Der Schmuggel von Kokain nach Europa erfolgt vorwiegend aus Brasilien,
Ecuador, Panama, Kolumbien und Peru per Seecontainer. Die
Schmuggelmengen liegen in der Regel im dreistelligen Kilogramm- oder im einstelligen
Tonnenbereich. Während im Jahr 2018 in den Häfen Antwerpen und Rotterdam
zusammen rund 70 t Kokain sichergestellt worden waren, waren es im Jahr 2019
ca. 100 t. Daneben sind spanische Häfen sowie die Häfen Hamburg und
Bremerhaven von Bedeutung. Über die Hauptvertriebswege innerhalb
Deutschlands lassen sich keine Angaben machen, da diese beliebig vielfältig sind.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
15. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Hauptvertriebsmittel für den Vertrieb von Kokain nach Deutschland und innerhalb
Deutschlands?
Nach der Verbringung aus den Häfen wird das Kokain zumeist unter Nutzung
von Schmuggelfahrzeugen, im ein- bis dreistelligen Kilogrammbereich nach
bzw. innerhalb von Deutschland verteilt. Des Weiteren sind auch Transporte per
LKW, per Bahn oder auf dem Luftweg festzustellen. Auf der Kleinhandels-/
Konsumentenebene hat sich auch das Internet/Darknet mittlerweile als
Vertriebsweg etabliert. In diesen Fällen erfolgt der Versand in der Regel mit den
Postdienstleistern.
16. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Kokain an
deutschen Binnenhäfen sichergestellt, und gibt es Erkenntnisse darüber, dass
diese auch zu Verschiebung von Kokain genutzt werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Inwiefern hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die in der
Vergangenheit durchgeführten Sicherstellungen von Kokain Auswirkungen auf
das Angebot bzw. den Straßenpreis, und wie hat sich der Abgabepreis an
die Konsumentinnen und Konsumenten pro Gramm in den vergangenen
fünf Jahren entwickelt?
Auswirkungen auf das Kokainangebot in Deutschland aufgrund der
durchgeführten Sicherstellungen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung nicht
feststellen. Der Kokainpreis stagnierte in Deutschland in den vergangenen
Jahren auf einem hohen Niveau. Auch Auswirkungen auf den Straßenhandelspreis
sind nicht erkennbar; das durchschnittliche Preisniveau von Kokain auf
Straßenhandelsebene ist in den vergangenen Jahren sogar leicht gesunken.
Folgende durchschnittliche Straßenhandelspreise wurden für die Jahre 2016 bis 2019
in Deutschland ermittelt:
2016: 75,80 Euro pro Gramm,
2017: 71,60 Euro pro Gramm,
2018: 70,30 Euro pro Gramm,
2019: 69,50 Euro pro Gramm.
Für das Jahr 2020 liegen der Bundesregierung noch keine Durchschnittspreise
vor.
18. Inwiefern konnten Korruptionsfälle insbesondere bei im Import und
Export tätigen Unternehmen oder anderen relevanten
Wirtschaftsunternehmen im Zusammenhang mit der illegalen Einfuhr von Kokain in den
vergangenen fünf Jahren festgestellt werden (insbesondere bei der
Frachtabwicklung an Häfen; bitte auflisten)?
Tätergruppierungen im Bereich des international organisierten
Rauschgifthandels nutzen die weltweit zunehmenden Containertransporte für ihre illegalen
Transporte. Insbesondere vor dem Hintergrund des beim Kokainhandel häufig
genutzten Modus Operandi „Rip-off“, welcher eine Entnahme des Kokains aus
den Containern noch im oder im Umfeld des Hafengeländes erfordert, kann in
Einzelfällen von einer Korrumpierung von Mitarbeitern in den
Logistikbereichen der großen Seehäfen ausgegangen werden.
In allen bedeutenden europäischen Seehäfen haben sich jedoch auch
Täterstrukturen etabliert, die eng mit den Organisatoren des Kokainschmuggels
zusammenarbeiten und sich auf die Entnahme von Kokainlieferungen aus
Containern oder Containerschiffen spezialisiert haben.
19. Inwiefern und welche Korruptionsfälle konnten beim Zoll oder anderen
Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der illegalen Einfuhr von
Kokain in den vergangenen fünf Jahren festgestellt werden (bitte
auflisten)?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt.
20. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das
sogenannte Rip-on/Rip-off-Verfahren (illegaler Transport wird unter legale
Fracht nicht tatbeteiligter Unternehmen gemischt und in der Regel
unauffällig entnommen) in den letzten fünf Jahren bei Sicherstellungen
festgestellt (bitte Jahr und Menge angeben), und wie hoch schätzt die
Bundesregierung hier die Dunkelziffer?
Jahr 2016 2017 2018 2019 2020
Sicherstellungsmenge Kokain in kg und Fallzahlen 560 kg/
3 Fälle
4080 kg/
9 Fälle
822 kg/
6 Fälle
7033 kg/
9 Fälle
863 kg/
8 Fälle
Als Rip-Off Fälle wurden alle Sicherstellungen berücksichtigt, bei denen eine
Beteiligung der am Transport beteiligten Unternehmen ausgeschlossen werden
kann. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Taschen mit Kokain im
Container oder Kokain versteckt in den Kühlaggregaten von Kühlcontainern. Über
eine mögliche Dunkelziffer kann keine belastbare Aussage getroffen werden.
21. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das
sogenannte Drop-off/Drop-on-Verfahren (die illegale Ware wird von
Besatzungsangehörigen auf hoher See abgesetzt und durch Schnellbote o. ä.
aufgenommen) in den letzten fünf Jahren bei Sicherstellungen
festgestellt (bitte Jahr und Menge angeben), und wie hoch schätzt die
Bundesregierung hier die Dunkelziffer?
Im Hinblick auf Drop-off-Fälle der letzten fünf Jahre liegen Informationen zu
einer Sicherstellung von ca. 300 kg Kokain am 23. Juli 2018 vor. Das Kokain
wurde als Drop-Off in der Elbemündung bei Brunsbüttel und Ottendorf
gefunden. Am 7. August 2016 wurden 23 Pakete mit insgesamt 23 kg Kokain an
verschiedenen Stränden in Deutschland angespült. Im April 2017 wurden zudem
45 Pakete Kokain mit einem Gewicht von etwa 45 kg an verschiedenen
Stränden in Deutschland und den Niederlanden angespült. Über eine mögliche
Dunkelziffer kann keine belastbare Aussage getroffen werden.
22. Wie viele Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kokain wurden
in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung unter
Federführung welcher Behörde geführt, und waren hierunter auch solche
mit Verwicklung deutscher Mitarbeitenden in Sicherheitsbehörden?
Hinsichtlich der polizeilichen Ermittlungsverfahren liegen der Bundesregierung
keine statistischen Daten vor.
Der Zollfahndungsdienst (ZFD) hat folgende Anzahl an Ermittlungsverfahren
im Zusammenhang mit Kokain geführt:
Jahr 2016 2017 2018 2019 2020
Ermittlungsverfahren Kokain im ZFD 787 795 739 522 409
Zu einer Verwicklung deutscher Mitarbeiter in Sicherheitsbehörden in den
genannten Ermittlungsverfahren des ZFD liegen keine Erkenntnisse vor.
23. Welche Auswirkungen hat die COVID-19-Pandemie auf
Sicherstellungen von Kokain sowie nationale und internationale Ermittlungsverfahren
in diesem Zusammenhang nach Kenntnis der Bundesregierung, und
inwiefern haben sich Transportwege oder Transportmittel nach Kenntnis
der Bundesregierung aufgrund der Pandemie verändert?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass sich seit dem
Beginn der COVID-19-Pandemie an der hohen Verfügbarkeit von Drogen
jeglicher Art in Deutschland etwas verändert hat. Kokain gelangt nach wie vor in
erster Linie in Seecontainern aus Südamerika nach Europa und somit auch nach
Deutschland. Da die legalen Handelsketten in der COVID-19-Pandemie
weitgehend aufrechterhalten wurden, hat auch der Kokainschmuggel in
Seefrachtcontainern kaum Einschränkungen erfahren. Die Kokainsicherstellungen in den
europäischen Seehäfen sind im Jahr 2020 weiter angestiegen.
In Zeiten mit extremen Reisebeschränkungen durch COVID-19 und den damit
verbundenen Ausfällen der Passagierflüge wurden vermehrt Sicherstellungen
von Kokain bei Frachtflügen festgestellt.
Darüber hinaus ist insgesamt ein tendenzieller Anstieg des
Rauschgiftangebotes im Darknet zu beobachten. Da der Postversand während der gesamten Zeit
der COVID-19-Pandemie funktionstüchtig war und weiterhin ist, war eine
grundsätzliche Anpassung des Vertriebs nicht notwendig.
Zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Anzahl der nationalen
und internationalen Ermittlungsverfahren liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
24. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Joint-
Investigation-Teams mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union im
Zusammenhang mit dem Kokainhandel gebildet (bitte nach Jahr und Staat
aufschlüsseln)?
Das BKA nimmt an einem im Jahr 2016 mit Italien gebildeten Joint
Investigation Team im Zusammenhang mit dem Kokainhandel teil; bis 2019 waren auch
die Niederlande beteiligt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
statistischen Daten vor.
25. Inwiefern gibt es Kooperationen bei der Strafverfolgung mit Drittstaaten,
z. B. mit solchen, die im internationalen Kokainhandel eine
herausragende Rolle spielen?
Deutschland kann mit allen Staaten der Welt auf dem Gebiet der
internationalen Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten kooperieren, unabhängig
vom Bestehen multi- oder bilateraler Verträge. Dabei kann um sämtliche
Ermittlungsmaßnahmen ersucht werden, welche nach der deutschen
Strafprozessordnung für innerstaatliche Verfahren vorgesehen sind. Zur Bekämpfung des
internationalen Drogen-/Kokainhandels arbeitet Deutschland eng und intensiv
mit EU- und Nicht-EU-Staaten zusammen, um effektive Rechtshilfehandlungen
in solchen Verfahrenskomplexen zu gewährleisten. In geeigneten Fällen nutzen
die deutschen Behörden EU-Agenturen bzw. Netzwerke wie Eurojust und das
Europäische Justizielle Netz in Strafsachen (EJN) sowie Europol, auch für die
Koordinierung von Ermittlungen und Rechtshilfeverfahren mit Drittstaaten.
Deutschland ist zudem Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten
Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen
sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC). Auf diesen Grundlagen ist die
internationale Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten speziell in den
Bereichen der Betäubungsmittel- und der organisierten Kriminalität mit allen
jeweiligen Vertragsstaaten möglich. Darüber hinaus sind in einigen
südamerikanischen Herkunfts- und Transitländern Verbindungsbeamte des
Bundeskriminalamts und des Zolls stationiert, die eine enge Kooperation fördern.
26. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung bisher aus dem laufenden
internationalen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der
Auswertung der Datensätze von „Encrochat“ und den BKA-Ermittlungen unter
dem Namen „Festspiele“ (vgl. Spiegel Online vom 11. November 2020,
„BKA nimmt Kokain-Großdealer fest“, abrufbar unter:
https://www.spie
gel.de/panorama/justiz/geknackte-krypto-handys-bka-nimmt-kokain-gros
sdealer-fest-a-d5f74eb6-ca37-45dd-8732-99540bf5dadb)?
Zu laufenden Ermittlungsverfahren können insbesondere aus
ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben gemacht werden, um den Fortgang der
Ermittlungen nicht zu gefährden.
27. Inwiefern konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Tötungsdelikte
im Zusammenhang mit dem Kokainhandel in Deutschland in den
vergangenen fünf Jahren festgestellt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor.
28. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem internationalen
Ermittlungsverfahren „Pollino“ aus dem Jahr 2018 (vgl. Spiegel Online
vom 8. November 2019, „Deutschland auf Koks“, abrufbar unter: https://
www.spiegel.de/politik/deutschland-auf-koks-der-grosse-drogenreport-a-
00000000-0002-0001-0000-000166862926)?
Die Beantwortung der Frage muss in Anbetracht der anstehenden
Hauptverhandlung unterbleiben. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu
Einzelaspekten eines laufenden Strafverfahrens vor einem deutschen Gericht, da die
Preisgabe verfahrensgegenständlicher Erkenntnisse geeignet ist, den Grundsatz der
Gewaltenteilung zu gefährden.
29. Wie hoch waren insgesamt die kriminellen Erträge im Bereich des
Kokainhandels, die in den letzten fünf Jahren festgestellt werden konnten
(bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor.
30. Wie hoch und welcher Natur waren insgesamt die vorläufigen
Vermögenssicherungen, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren im
Zusammenhang mit Kokain in den letzten fünf Jahren sichergestellt werden
konnten (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Die
Statistiken zu Vermögenssicherungen in Ermittlungsverfahren lassen keine
Aufschlüsselung nach Delikt- und Rauschgiftart zu.
31. Welche Kooperationen bzw. Initiativen auf Bundes-, Länder- und Bund-
Länderebene bestehen zwischen den Sicherheitsbehörden
(Landespolizeien, BKA, Bundespolizei und Zoll) im Zusammenhang mit der
Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im Bereich des Kokainhandles?
Die Polizeien von Bund und Ländern und der Zoll arbeiten bei der
Bekämpfung des Rauschgifthandels eng zusammen. Neben Gemeinsamen
Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) in den Ländern stimmt sich das BKA mit dem
Zollkriminalamt im internationalen Bereich ab.
32. Wie hat sich die Personal- und Mittelausstattung der zuständigen
Bundesbehörden, speziell der Ermittlungsbeamtinnen und
Ermittlungsbeamten im Bereich Rauschgift nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der aktuellen Legislaturperiode entwickelt (wenn möglich nach
Jahr, Planstellen, tatsächlich besetzten Stellen und Sicherheitsbehörde
aufschlüsseln)?
Aufgrund von Änderungen in der Organisationsstruktur des BKA und der
geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen, die einen Nachhalt von
Personaldaten ohne Zweckbindung nicht zulassen, kann eine entsprechende
Aufschlüsselung für das BKA nicht erfolgen.
Die Zollverwaltung wird seit 2018 kontinuierlich mit der Ausbringung von
neuen Planstellen und Stellen gestärkt. Die Bewirtschaftung der Planstellen und
Stellen erfolgt im Wege der sog. „Topfbewirtschaftung“, so dass sämtliche
Planstellen und Stellen der Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde
zugewiesen werden und grundsätzlich zur Stärkung aller Bereiche der
Zollverwaltung – auch der Personalgewinnung im Aufgabenbereich Rauschgift – genutzt
werden können.
Die Planstellen und Stellen dienen der direkten Finanzierung von Personen und
sind nicht einzelnen Aufgaben zugewiesen. Innerhalb der
Organisationsbereiche wird das Personal risikoorientiert eingesetzt. Die Sachmittelausstattung ist
grundsätzlich nicht spezifisch auf die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität,
sondern für das ganze Aufgabenspektrum des Zollfahndungsdienstes
ausgerichtet. Daher ist ein Soll-Ist-Abgleich bezogen auf die Aufgabe „Rauschgift“ nicht
möglich.
33. Wie hat sich die Prüfdichte in den deutschen Seehäfen, speziell im
Bereich Rauschgiftkriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der aktuellen Legislaturperiode entwickelt, und inwiefern wurde
hierbei ein Schwerpunkt auf den Kokainhandel gelegt?
Die zollamtliche Überwachung in den deutschen Seehäfen erfolgt
risikoorientiert unter Beachtung der Gleichwertigkeit aller Kontrollbereiche gemäß § 1
ZollVG. Aufgrund des bekannten besonderen Risikos des Seeverkehrs im
Hinblick auf den Rauschgiftschmuggel liegt ein besonderes Augenmerk der
Kontrolleinheiten in den Seehäfen auf der Kontrolle von Containern und Schiffen,
die rauschgiftsensible Routen nutzen. Daneben wurde der bis Anfang 2020
stark angewachsene Reiseverkehr der Kreuzschifffahrt im Rahmen
risikoorientierter Kontrollen im Blick behalten. In der aktuellen Legislaturperiode ist die
Prüfdichte in den deutschen Seehäfen konstant geblieben.
34. Welche Entwicklung hat die Prüfdichte der zuständigen Behörden in den
deutschen Seehäfen, speziell im Bereich Rauschgiftkriminalität,
aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie nach Kenntnis der
Bundesregierung genommen?
Sollte es zu einer Abnahme der Prüfdichte gekommen sein, welche
Gegenmaßnahmen zur Wahrung eines effektiven Vollzug wurden ergriffen?
Im Vergleich des Jahres 2020 mit dem Vorjahr wurden 39 Prozent weniger
gewerbliche Schiffe (gewerblich genutzte Container-, Fracht-, Passagier und
Kreuzfahrtschiffe) kontrolliert.
Die pandemiebedingten Reisebeschränkungen (vor allem in der
Kreuzschifffahrt) reduzierten die Möglichkeiten des Schmuggels im Reiseverkehr, sodass
risikoorientiert eine Konzentration der Kontrolltätigkeit in den Häfen auf den
Container- und Frachtschiffsverkehr erfolgte. Im Reiseverkehr wurden 2020
37 Prozent weniger Personen kontrolliert als 2019. Demgegenüber stieg die
Anzahl der kontrollierten Container in den deutschen Seehäfen 2020 im
Vergleich zum Vorjahr um 63 Prozent.
35. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung geographische
Verlagerungen im Bereich des Kokainschmuggels innerhalb Deutschlands und
Europas in den letzten Jahren zu erkennen, und
Geographische Verlagerungen im Bereich des Kokainschmuggels konnten in
Deutschland in den letzten Jahren nicht erkannt werden. Für Europa kann
diesbezüglich keine abschließende Aussage getroffen werden.
a) wo sind gegenwärtig besondere Ballungszentren zu erkennen,
Besondere Ballungszentren waren und sind die großen Seehäfen mit
Frachtverbindungen nach Südamerika sowie Flughäfen mit Südamerikaverbindungen. In
den letzten Jahren waren insbesondere die Häfen Antwerpen und Rotterdam
von Bedeutung. Während im Jahr 2018 in beiden Häfen zusammen rund 70 t
Kokain sichergestellt worden waren, waren es im Jahr 2019 ca. 100 t. Daneben
sind spanische Häfen sowie die Häfen Hamburg und Bremerhaven von
Bedeutung.
b) wie lassen sich diese erklären?
Es handelt sich um die europäischen Großhäfen, die aufgrund des sehr hohen
Containeraufkommens und legalen Warenverkehrs gute
Tatgelegenheitsstrukturen für die kriminellen Organisationen bieten.
36. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung geographische
Verlagerungen im Bereich des Kokainschmuggels innerhalb Europas in den
letzten Jahren zu erkennen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
37. Inwiefern sind die wahrgenommene oder reale Prüfdichte sowie aktuelle
Ermittlungserfolge nach Auffassung der Bundesregierung Faktoren, die
geographische Verlagerungen im Bereich des Kokainschmuggels
erklären können?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 35 und 36 verwiesen. Es sind keine
geographischen Verlagerungen erkennbar.
38. Welche Rolle spielen technische Fortschritte der Isotopenanalyse in den
für die Drogenfahndung zuständigen Bundesbehörden (vgl.
Deutschlandfunk vom 7. Januar 2021, „Atomwaage erleichtert die Drogenfahndung“
abrufbar unter:
https://www.deutschlandfunk.de/forensische-analytik-ato
mwaage-erleichtert-die.676.de.html?dram:article_id=490392)?
Die Methode der Isotopenanalyse steht für Materialvergleichsuntersuchungen
an Betäubungsmitteln im Kriminaltechnischen Institut des
Bundeskriminalamtes grundsätzlich zur Verfügung. Für Kokain existiert jedoch kein
Materialvergleichsprogramm im BKA, da eine systematische Verfügbarkeit von
authentischem Vergleichsmaterial aus den Herkunftsländern nicht gegeben ist. Das
einzige spezifische Materialvergleichsprogramm für Kokain (Cocaine Signature
Programme) wird derzeit von der amerikanischen Drug Enforcement Agency
(DEA) geführt. Im Kriminaltechnischen Institut des Bundeskriminalamtes sind
zurzeit für Kokain lediglich Materialvergleichsuntersuchungen auf Fall-zu-Fall-
Basis möglich. Beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum der
Generalzolldirektion findet keine Isotopenanalyse statt.
39. Welche Bedeutung kommt nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Absatz von Kokain über das Internet (Clear- und Darknet) und den
dahinterstehenden Strukturen zu, und welche Entwicklungen lassen sich hier
feststellen?
Kokain wird häufig im Clearnet und insbesondere auch auf Darknet-
Marktplätzen gehandelt. Neben Amphetamin, Ecstasy, Cannabis und MDMA
ist Kokain das am meisten angebotene Betäubungsmittel mit Versand aus
Deutschland. Woher die Verkäufer, die das Internet als Vertriebskanal nutzen,
das Kokain beziehen, kann nicht immer nachvollzogen werden. Es ist aber
davon auszugehen, dass die Verkäufer das Kokain auf demselben Weg beziehen
wie Straßenhändler. Ebenso ist davon auszugehen, dass Kokain in hohem Maße
über das Internet verfügbar bleiben wird.
40. Welche Bedeutung kommt nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Absatz von Kokain über sogenannte Kokstaxis und den dahinterstehenden
Strukturen zu, und welche Entwicklungen lassen sich hier feststellen?
Der Modus Operandi ist auf Straßenhandelsebene in einigen Großstädten seit
vielen Jahren bekannt. Eine einheitliche Begriffsdefinition für das Phänomen
„Kokain-Taxi“ existiert jedoch nicht. Statistische Zahlen liegen der
Bundesregierung hierzu nicht vor.
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ISSN 0722-8333]