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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mindestlöhne - Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2020

(insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.03.2021

Antwortdauer

36 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2633701.02.2021

Mindestlöhne − Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2020

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat mittlerweile vielfältige Aufgaben. Neben den sensiblen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) kontrolliert die FKS die Branchenmindestlöhne, die Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche und auch den gesetzlichen Mindestlohn. Im Jahr 2019 hat die FKS weitere Aufgaben im Rahmen des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch erhalten.

Die Prüfungen der FKS sind dringend notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren. Die Kontrollen sind auch wichtig, damit die Beschäftigten entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen entlohnt werden und Arbeitsausbeutung verhindert wird. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Kontrolldichte, und dies erfordert eine gute personelle Ausstattung der FKS.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte hatte die FKS im Jahr 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt Kontrollkompetenzen?

a) Für welche allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne nach § 7 bzw. § 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) hatte die FKS im Jahr 2020 Kontrollkompetenzen, und für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte galten jeweils diese Branchenmindestlöhne;

b) für welche Branchen (ohne Branchenmindestlöhne) hatte die FKS im Jahr 2020 Kontrollkompetenzen entsprechend § 2a SchwarzArbG, und wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte waren in den jeweiligen Branchen davon betroffen, und

c) für wie viele Betriebe und Beschäftigte galt im Jahr 2020 die von der FKS zu prüfende Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (wenn Zahlen nicht exakt vorliegen, reichen Schätzwerte)?

2

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von der FKS im Jahr 2020 durchgeführt, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in der Leiharbeitsbranche;

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die unter § 2a SchwarzArbG fallen;

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen, und

e) in welchen Branchen gab es Schwerpunktprüfungen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2019 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2020 auch differenziert nach Bundesländern)?

3

Wie viele Verstöße hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahr 2020 aufgedeckt, und wie viele davon waren

a) Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG);

b) Verstöße gegen branchenspezifische Mindestlöhne nach dem AEntG;

c) Verstöße gegen die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit;

d) Verstöße in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind und

e) andere Verstöße (bitte die fünf häufigsten Verstöße benennen) (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2019 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2020 auch nach Bundesländern differenzieren)?

4

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 insgesamt, und wie viele davon wurden wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenze nach dem MiLoG, AEntG und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeleitet, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in der Leiharbeitsbranche;

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2019 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2020 auch nach Bundesländern differenzieren)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die infolge von Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder im Jahr 2020 insgesamt, und wie hoch waren die Bußgelder wegen

a) Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG;

b) Nichtgewährung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

c) Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeit (AÜG);

d) Verstößen in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgezählt sind und

e) anderen Verstößen insgesamt (bitte auch nach den fünf Verstößen mit den höchsten Bußgeldern differenzieren) (bitte mit Vergleichszahlen von 2019 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2020 auch nach Bundesländern differenzieren)?

6

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen der Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder im Jahr 2020 wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenze nach MiLoG, AEntG und AÜG insgesamt, und wie hoch waren die Bußgelder

a) in den jeweiligen Branchen mit spezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in der Leiharbeitsbranche;

c) in den Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2019 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2020 auch nach Bundesländern differenzieren)?

7

Wie viele Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 aufgrund des Verdachts auf Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB) insgesamt, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in der Leiharbeitsbranche;

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2019 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2020 auch nach Bundesländern differenzieren)?

8

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 Geld- sowie Freiheitsstrafen wegen Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB insgesamt verhängt, und wie hoch war der Anteil

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in der Leiharbeitsbranche;

c) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2019 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2020 auch nach Bundesländern differenzieren)?

9

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Rahmen der im Jahr 2019 zusätzlich hinzugekommenen Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen im Jahr 2020 durchgeführt bezüglich

a) Sozialleistungsbetrug durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschte Selbstständigkeit und

b) ausbeuterischer Arbeitsbedingungen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen zu 2019)?

10

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der im Jahr 2019 zusätzlich hinzugekommenen Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen im Jahr 2020 eingeleitet, und wie hoch waren die im Rahmen der Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder bezüglich

a) Sozialleistungsbetrug durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschte Selbstständigkeit und

b) ausbeuterischer Arbeitsbedingungen (bitte nach Branchen und mit Vergleichszahlen zu 2019 differenzieren)?

11

In wie vielen Fällen und mit welchen Folgen wurde die FKS im Jahr 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrem neuen Aufgabenbereich „unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft“ tätig (bitte nach Platzverweis und Zwangsgeld und mit Vergleichszahlen zu 2019 differenzieren)?

12

In wie vielen Fällen und mit welchen Folgen ist die FKS im Jahr 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrem neuen Aufgabenbereich, Mindeststandards für arbeitgeberseitig gestellte Unterkünfte zu kontrollieren, tätig geworden (bitte mit Vergleichszahlen zu 2019)?

13

Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kooperation der FKS mit Beratungsstellen für die Opfer von Arbeitsausbeutung, und wie hat sich die Zahl von Fachberatungsstellen für die Opfer von Arbeitsausbeutung von 2019 bis heute entwickelt?

14

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Ratifizierung des ILO-Protokolls zum Übereinkommen 29 über Zwangsarbeit im Jahr 2019 bis heute zur Stärkung von Opferrechten ergriffen, und welche sind für 2021 geplant?

15

Wie viele Kontrollen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer neuen Aufgabe bezüglich Kindergeld im Jahr 2020 durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurde dabei eine missbräuchliche Beantragung von Kindergeld aufgedeckt (bitte mit Vergleichszahlen zu 2019)?

16

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialversicherungsbeiträge sowie Säumniszuschläge im Jahr 2020 nachgefordert, und wie hoch waren die jeweils tatsächlich vereinnahmten Summen (bitte mit Vergleichsangaben von 2019)?

17

Wie hoch war im Jahr 2020 die Schadenssumme in der Jahresstatistik des Zolls nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt,

a) aus welchen Bestandteilen und in welcher Höhe jeweils setzt sie sich konkret zusammen;

b) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns;

c) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

d) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche;

e) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind;

f) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund Sozialleistungsbetrugs durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschte Selbstständigkeit;

g) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund ausbeuterischer Arbeitsbedingungen; und

h) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2019)?

18

Wie viele Planstellen standen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt am 1. Januar 2020 und am 1. Januar 2021 zur Verfügung,

a) wie viele Planstellen waren am 1. Januar 2020 und am 1. Januar 2021 tatsächlich besetzt, und wie viele konnten nicht besetzt werden;

b) wie viel Personal wurde am 1. Januar 2020 bzw. 1. Januar 2021 an welche Behörden für welchen Zeitraum abgeordnet;

c) wie viel Beschäftigte der FKS gingen zwischen 1. Januar 2020 und 1. Januar 2021 in den Ruhestand bzw. haben aus anderen Gründen ihren Dienst aufgegeben, und

d) wie viel Personal wurde der FKS zwischen 1. Januar 2020 und 1. Januar 2021 neu zugeführt (bitte nach Nachwuchskräften, Stellenausschreibungen bzw. externer Ausschreibung differenzieren) (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 und nach gehobenem und mittlerem Dienst differenzieren)?

19

Wie viele der zusätzlichen 1 600 Planstellen, die 2014 für die Kontrolle des Mindestlohns bewilligt wurden, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seither besetzt werden (bitte abzüglich des Personals, das gleichzeitig wegen Ruhestands oder anderer Gründe die FKS verlassen hat), und in welchem Jahr werden die 1 600 Planstellen (mit Einberechnung der absehbaren Abgänge in den Ruhestand) tatsächlich besetzt sein?

20

Wie viele der zusätzlichen 3 500 Planstellen, die im Jahr 2019 im Rahmen des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch bewilligt wurden, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seither besetzt werden (bitte abzüglich des Personals, das gleichzeitig wegen Ruhestands oder anderer Gründe die FKS verlassen hat), und in welchem Jahr werden die 3 500 Planstellen (mit Einberechnung der absehbaren Abgänge in den Ruhestand) tatsächlich besetzt sein?

Berlin, den 26. Januar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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