Werbekosten der Autobahn GmbH
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Torsten Herbst, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen einer Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zur Gründung einer bundeseigenen GmbH, der Autobahn GmbH, entschieden. Diese ist seit dem 1. Januar 2021 für die Planung, den Bau, Betrieb, die Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland verantwortlich. Seit diesem Zeitpunkt werden die Bundesautobahnen nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Mit tausenden Kilometern Autobahn und einer großen Anzahl Mitarbeitern ist die Gesellschaft damit eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland sein. Hoheitliche Aufgaben, die weder dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur obliegen noch der Autobahn GmbH durch Beleihung zugewiesen werden, werden wiederum überwiegend durch das Fernstraßen-Bundesamt ausgeübt.
Aufgrund verschiedener Gründe ist der Personalaufwuchs der Autobahn GmbH zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht abgeschlossen. Vielmehr ist die Autobahn GmbH weiterhin mit verschiedenen Mitteln darum bemüht, weitere Mitarbeiter zu gewinnen (https://autobahn.recruitee.com/). Auch den Bundesländern ist die Problematik des fehlenden Personals bekannt. So stellte die Verkehrsministerkonferenz der Länder in ihrem Beschluss vom 14. und 15. Oktober 2020 fest, dass die Autobahn GmbH voraussichtlich nicht zum 1. Januar 2021 voll funktionsfähig sein würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Über welche Kanäle wirbt bzw. warb die Autobahn GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beschäftigung bei der Autobahn GmbH?
a) In welchen Printmedien wird bzw. wurde diesbezüglich geworben?
b) Wo wird bzw. wurde online diesbezüglich geworben?
c) Wird bzw. wurde über TV-Werbespots geworben?
d) Wie wird bzw. wurde im öffentlichen Raum geworben?
e) Wie wird bzw. wurde in staatlichen Behörden geworben?
An welche Zielgruppen richtet sich die Werbung über die in Frage 1 erfragten Werbekanäle jeweils (bitte aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung oder der Autobahn GmbH Auswertungen oder Schätzungen vor, wie sich die Werbemaßnahmen der Autobahn GmbH für die Gewinnung von Personal diesbezüglich auswirken?
Auf welchen Betrag belaufen sich die finanziellen Mittel, die für die Werbung über die in Frage 1 erfragten Werbekanäle jeweils aufgewendet wurden bzw. werden?
Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel für die im Rahmen von Frage 1 getätigten Maßnahmen (bitte ggf. aufgeschlüsselt)?
Ist seitens der Autobahn GmbH beabsichtigt, künftig durch zusätzliche Werbemaßnahmen für die Beschäftigung bei diesem Unternehmen zu werben?
Wenn ja, auf welche Weise, über welche Kanäle, und welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Stellen hat die Autobahn GmbH noch an welchen Standorten und für welche Tätigkeiten zu besetzen (bitte aufschlüsseln)?
Welche Auswirkungen hat die fehlende Besetzung dieser Stellen auf die Einsatzfähigkeit der Autobahn GmbH insgesamt sowie auf die besonders betroffenen Standorte oder Tätigkeitsbereiche (bitte aufschlüsseln und erläutern)?