Abschaltung der zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Tabea Rößner, Lisa Paus, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mitte Januar 2021 hat das Vergleichsportal Check24 die vom TÜV Saarland zertifizierte Girokonten-Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) nach nur fünfmonatigem Betrieb wieder vom Netz genommen, nach eigenem Bekunden aufgrund unklarer Rechtslage (vgl. https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/zertifizierter-vergleich-fuer-girokonten-wird-abgeschaltet-17151988.html). Der zertifizierte Girokontenvergleich (http://www.finanzen.check24.de/girokonto/ZKG) ist seit 18. Januar 2021 nicht mehr erreichbar.
Hintergrund der Abschaltung ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW von November 2020. Laut den Verbraucherschützern erfüllte die zertifizierte Vergleichswebsite nicht die EU-rechtlichen Anforderungen und war aus Verbrauchersicht unzureichend. So sei die Vergleichsseite nur schwer auffindbar gewesen und der Vergleich mit nur knapp einem Drittel der Kreditinstitute und in der Regel nur einem Kontomodell pro Anbieter nicht marktabdeckend. Außerdem haben die Suchfilter nicht korrekt funktioniert. Schließlich kritisieren die Verbraucherschützer die große Nähe der zertifizierten Seite zum kommerziellen Girokontenvergleich von Check24 (vgl. https://www.vzbv.de/pressemitteilung/kontovergleichswebseite-gescheitert).
Schon kurz nachdem die Vergleichswebsite im August 2020 nach zweijähriger Verzögerung in Betrieb genommen wurde, gab es Zweifel an der Unabhängigkeit und Transparenz der Vergleichswebsite – nicht nur vonseiten der Verbraucherschutzzentralen, sondern auch vonseiten der Fragestellerinnen und Fragesteller (vgl. https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/vergleichswebsite-kritik-am-vorgehen-von-check24-gruene-werben-fuer-staatliches-vergleichsportal-fuer-girokonten/26238464.html?ticket=ST-6644607-bgXgx6mVHWdpx9JaKeFl-ap5). Im November 2020 wurde Check24 erfolgreich von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt, nachdem das Unternehmen mit der Zertifizierung durch den TÜV Saarland unzulässig auch auf der provisionsbasierten Girokonten-Vergleichswebsite von Check24 geworben hatte (vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/kontovergleich-bei-check24-nach-klage-von-verbraucherschuetzern-offline-51146).
Im Herbst 2020 geriet Check24 ein weiteres Mal in die Kritik, nachdem das Unternehmen im Oktober 2020 mit einer mobilen Bank und eigenen Kontomodellen auf den Markt kam und nun auch Bankdienstleistungen anbietet (vgl. https://www.c24.de/). Neben Verbraucherschutzzentralen kritisieren auch Bankenvertreterinnen und Bankenvertreter mögliche Interessenkonflikte bei Check24, weil das Unternehmen nicht nur die einzig zertifizierte Vergleichs-Website betrieb, sondern gleichzeitig am Wettbewerb teilnahm (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/c24-check24-bank-baking-app-1.5069650; https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/volksbanken-und-sparda-banken-streit-um-bank-von-check-24-17022241.html).
Obwohl die Zahlungskonten-Richtlinie (Richtlinie 2014/92/EU) ausdrücklich auch eine staatliche Stelle als Betreiber zugelassen hätte, hatte sich der Gesetzgeber mehrheitlich für einen privatwirtschaftlichen Betrieb und damit gegen den Vorschlag der Fragestellerinnen und Fragesteller entschieden, die Vergleichswebsite von einer öffentlich-rechtlichen Stelle betreiben zu lassen. Der Weg über die Akkreditierung des TÜVs Saarland als Prüfungsstelle und die Zertifizierung des kommerziellen Anbieters Check24 als Betreiber der Vergleichswebsite erwies sich als langwierig und kompliziert.
Vor diesem Hintergrund stellt sich einerseits die Frage, inwiefern Check24 oder eine andere kommerzielle Vergleichswebsite überhaupt noch als Anbieter der zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite infrage kommt. Andererseits ist fraglich, wie die Bundesregierung infolge der Abschaltung des Girokontenvergleichs durch Check24 eine unabhängige Girokonten-Vergleichswebseite gewährleisten will, die eigentlich schon seit mehreren Jahren in Betrieb sein müsste (vgl. Richtlinie 2014/92/EU).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hat sich die Bundesregierung zu der an sie herangetragenen Kritik des Verbandes der Sparda-Banken und des Genossenschaftsverbands Bayern, wonach es Interessenkonflikte gibt, wenn ein privatwirtschaftlicher Anbieter einer zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite eigene Kontomodelle anbietet, weil er damit direkt in den Wettbewerb eingreift, den der Anbieter mit der zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite nach dem ZKG objektiv und unabhängig vergleichen soll (vgl. https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/volksbanken-und-sparda-banken-streit-um-bank-von-check-24-17022241.html), positioniert?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Position, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für den Betrieb der Vergleichswebsite nach dem ZKG?
Plant die Bundesregierung eine Unvereinbarkeitsklausel hinsichtlich der Doppelrolle von Anbieter von Banking-Produkten und Vergleichswebsite-Betreiber nach dem ZKG (bitte begründen)?
Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, dass die mittlerweile abgeschaltete zertifizierte Girokonen-Vergleichswebsite a) die Anforderungen nach Artikel 7 der Richtlinie 2014/92/EU und nach den §§ 16 und 17 ZKG erfüllt (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 19/22799; bitte begründen), b) die Anforderungen nach der Vergleichswebsitesverordnung erfüllt (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 19/22799; bitte begründen)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Vergleichswebsitesverordnung gesetzgeberisch nachzubessern?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Anklagepunkten des vzbv und den Abmahnungspunkten der Verbraucherzentrale NRW gegen Check24 (vgl. https://www.vzbv.de/pressemitteilung/kontovergleichswebseite-gescheitert)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Klage des vzbv und der Abmahnung der Verbrauchzentrale NRW vor dem Landgericht München?
Geht die Bundesregierung von der dauerhaften Abschaltung der zertifizierten Vergleichswebsite durch Check24 aus, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Kann die Zertifizierung eines privatwirtschaftlichen Anbieters mit kommerziellen Absichten wie Check 24 nach Ansicht der Bundesregierung gewährleisten, dass dieser eine unabhängige, objektive und kostenlose Girokonten-Vergleichswebsite betreiben kann (bitte begründen)?
Ist die Bundesregierung in Gesprächen mit Check24 hinsichtlich der weiteren Entwicklungen und Vorgehensweise mit der zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite?
a) Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und welchen Ergebnissen fanden Gespräche statt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung andere privatwirtschaftliche Anbieter bekannt, die Interesse haben, sich als Girokonten-Vergleichswebsite nach dem ZKG vom TÜV Saarland zertifizieren zu lassen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, inwiefern tragen die Zertifizierungskosten in sechsstelliger Höhe nach Einschätzung der Bundesregierung zu dem mangelnden Interesse privatwirtschaftlicher Anbieter an der Zertifizierung bei (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verbraucherschutz-vergleichsweise-teuer-1.4785710)?
Kann die zertifizierte Girokonten-Vergleichswebsite vor dem Hintergrund der Zertifizierungskosten in sechsstelliger Höhe nach Einschätzung der Bundesregierung von einem privatwirtschaftlichen Anbieter grundsätzlich wirtschaftlich betrieben werden (bitte begründen)?
Erwägt die Bundesregierung, nach der Abschaltung der zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite den Girokontenvergleich von einem öffentlichrechtlichen Träger betreiben zu lassen?
a) Wenn ja, welche öffentlich-rechtliche Stellen kommen infrage, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Optionen und mit welchem Zeitplan prüft die Bundesregierung, um eine neue Vergleichsseite „mit Hochdruck“ auf den Weg zu bringen (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/scholz-plant-einen-neuen-girokonten-vergleich-17154096.html), und damit einen entgeltfreien Zugang zu einer unabhängigen und objektiven Vergleichswebsite für Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten, wie es die europäische Zahlungskontenrichtlinie vorsieht (vgl. Artikel 7 der Richtlinie 2014/92/EU)?
Sind der Bundesregierung positive Beispiele aus dem EU-Ausland bekannt, an denen sich die Umsetzung einer Girokonten-Vergleichswebsite auch in Deutschland orientieren könnte, zum Beispiel die belgische Vergleichswebsite, die über gezielte Fragen zu einer auf die Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher angepassten Auskunft führt (vgl. https://www.wikifin.be/fr/outils-pratiques/calculateurs/comparateur-de-comptes-vue), und wenn ja, inwiefern plant die Bundesregierung, sich an einem Positivbeispiel aus dem EU-Ausland zu orientieren?
Sind der Bundesregierung Pläne für eine zweite Vergleichswebsite nach dem ZKG bekannt (vgl. https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/volksbanken-und-sparda-banken-streit-um-bank-von-check-24-17022241.html), und wenn ja, welche?
Zu welchen konkreten Themen und mit welchem Ergebnis fand die Online-Krisensitzung mit dem Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Jörg Kukies und dem Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Prof. Dr. Christian Kastrop Ende des Jahres 2020 statt (vgl. https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/zertifiziertem-girokonten-vergleich-droht-das-aus-17123452.html)?
Erwägt die Bundesregierung Vorgaben zu verpflichtenden Schnittstellen (APIs) zur automatisierten und effizienten Übermittlung der derzeitigen Kontokonditionen der Kreditinstitute an eine öffentlich-rechtliche Stelle (bitte begründen)?