[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Konstantin
von Notz, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/26570 –
Digitale Anwendungen zur Kontaktnachverfolgung in der Corona-Pandemie
und zur Entlastung des Personals im öffentlichen Gesundheitsdienst
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern leisten mit
ihrer Arbeit einen bedeutenden Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
Ihr Einsatz ist umso beachtlicher vor dem Hintergrund eines erheblichen
Personal- und Ressourcenmangels, den der öffentliche Gesundheitsdienst
(ÖGD) aus Sicht der fragestellenden Fraktion aufgrund von zahlreichen
Sparplänen und einer jahrelangen falschen Prioritätensetzung durch die
Bundesregierung zu verzeichnen hat. Insbesondere die extrem arbeitsintensive
Identifizierung und Verfolgung von Kontaktketten ist für die Eindämmung der
Pandemie zwar unerlässlich, sie stellt das Personal in den Gesundheitsämtern bei
hohen Inzidenzen angesichts der immensen Zahl von nachzuverfolgenden
Kontaktketten aber auch vor eine kaum zu bewältigende Aufgabe. Wiederholt
haben Vertreterinnen und Vertreter von Gesundheitsämtern in verschiedenen
Bundesländern darauf hingewiesen, dass sie angesichts des seit vielen Wochen
hohen Infektionsgeschehens mit der individuellen Kontaktverfolgung nicht
mehr nachkommen und teilweise, trotz der Vermittlung sogenannter
„Containment-Scouts“ durch das Robert Koch-Institut (RKI) und Unterstützung durch
Angehörige der Bundeswehr an der Belastungsgrenze oder darüber hinaus
angekommen sind (vgl. „Überlastete Gesundheitsämter: Kontrollverlust mit
Ansage“, tagesschau.de vom 19. Oktober 2020, abrufbar unter
https://www.tages
schau.de/gesundheitsaemter-kontaktnachverfolgung-101.html).
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion bergen digitale Anwendungen ein
hohes Potenzial, einen erheblichen Beitrag zur weiteren Unterstützung des
Personals in den Gesundheitsämtern zu leisten, denn noch immer müssen viele
Tätigkeiten bei der Verfolgung von Kontakten händisch ausgeführt werden.
Die manuelle Meldung von Infektionszahlen oder die Kontaktnachverfolgung
über Kreis- und Stadtgrenzen hinaus ist nicht nur langsam, sondern auch
fehleranfällig.
Vor diesem Hintergrund und seit nunmehr mehreren Monaten anhaltenden
Diskussionen über die lange nicht gegebene Anbindung eines relevanten Teils
der Gesundheitsämter und Labore an digitale Strukturen und Übermittlungs-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27503
19. Wahlperiode 11.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 10. März 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
systeme ist es nach Ansicht der fragestellenden Fraktion ein zentrales
Versäumnis, dass diese Probleme nicht abgestellt und den Gesundheitsämtern
nicht schon viel früher entsprechende digitale Anwendungen im
Zusammenspiel von Länder- und Bundesebene zur Verfügung gestellt wurden. Erst am
16. November 2020 beschlossen Bund und Länder, den flächendeckenden
Einsatz bestimmter Software-Tools zur Eindämmung der Corona-Pandemie
voranzutreiben.
Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den
Infektionsschutz (DEMIS) muss erst seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend genutzt
werden. Das Surveillance Outbreak Response Management and Analysis
System eXchange (SORMAS-X), das – im Gegensatz zu bislang eingesetzten
Systemen, wie z. B. SORMAS Local (SORMAS-L) – eine
landkreisübergreifende Nachverfolgung von Kontaktketten ermöglicht, befindet sich noch
immer in der Testphase. Neben der nach Ansicht der fragestellenden Fraktion
viel zu späten Bereitstellung dieser Systeme stellt sich zudem die Frage,
warum nicht bereits im Sommer 2020, als die Infektionszahlen deutlich geringer
waren, alle Gesundheitsämter mit den entsprechenden Anwendungen
ausgestattet wurden. Die Installation der Anwendungen wäre den
Gesundheitsämtern in einer Zeit mit geringeren Infektionszahlen deutlich einfacher gefallen
als in der jetzigen Phase der Überlastung.
Auch die Corona-Warn-App (CWA) als weiteres Instrument der
Infektionskettenunterbrechung kann ihr Potenzial nach Ansicht der fragestellenden
Fraktion noch immer nicht ausschöpfen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die App
nur sehr sporadisch weiterentwickelt wird und die Evaluierung der CWA
intransparent erfolgt. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung neuer Funktionen
unsystematisch und nicht schnell genug. Von Expertinnen und Experten
wiederholt geforderte und technisch leicht zu implementierende
Kontakttagebücher und zusätzliche Informationen über bestehende Regeln wurden nur mit
monatelanger Verspätung umgesetzt.
Statt konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzugreifen, hat es die
Bundesregierung verpasst, die App entschlossen weiterzuentwickeln. Durch
ihre fehlende Attraktivität konnten die Nutzerzahlen in den vergangenen
Monaten nicht signifikant gesteigert werden. Schlecht kommunizierte
Umstellungen des Warnsystems der App führten dazu, dass das Vertrauen in die
Funktionalität der App sank. Zudem versäumt es die Bundesregierung nach Ansicht
der Fragestellenden kontinuierlich, deutlich zu machen, dass der Datenschutz
im Rahmen einer verbesserten Kontaktnachverfolgung kein Hindernis
darstellt.
Obwohl eine App-Erweiterung zur Erfassung von Zusammenkünften mehrerer
Personen („Cluster“), die ebenfalls seit vielen Monaten von zahlreichen
Expertinnen und Experten gefordert wird, datenschutzrechtlich einwandfrei und
technisch leicht umzusetzen wäre und entsprechende Konzepte längst
vorliegen (beispielsweise
https://github.com/CrowdNotifier/documents, https://ww
w.zeit.de/digital/2020-08/corona-warn-app-coronavirus-eindaemmung-karl-la
uterbach-henning-tillmann,
https://luca-app.de), gibt es eine solche Funktion
bis heute nicht. Erst durch erheblichen Druck auch der Länder ist es gelungen,
die Bundesregierung dazu zu bewegen, sich mit der Einführung dieser
Neuerung zu beschäftigen. Derzeit „prüft“ sie die Implementierung. Ein
Strategiewechsel weg von der Einzelfallnachverfolgung hin zur Clustererkennung
bleibt nach Ansicht der fragestellenden Fraktion dringend nötig.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Verantwortung für die Ausstattung der Gesundheitsämter und damit die
Entscheidung über den Einsatz digitaler Hilfsmittel obliegt den Ländern und
den Gesundheitsämtern selbst. Die Bundesregierung kann in diesem
Zusammenhang nur unterstützend agieren.
Die Bundesregierung hat bereits frühzeitig prozesserleichternde Anwendungen
entwickelt und den Gesundheitsämtern zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
Der Bund hat den Ländern im Jahr 2020 zudem insgesamt 50 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt, um die Digitalisierung der Gesundheitsämter kurzfristig zu
stärken. Diese Mittel dienen beispielweise der Anschaffung bzw.
Aktualisierung von Software, Neuanschaffung von Video- und Kommunikationsgeräten
oder dem Aufbau und der Verbesserung weiterer technischer Ausstattung sowie
der digitalen Vernetzung der Gesundheitsämter.
Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den
Infektionsschutz (DEMIS) wurde Mitte Juni 2020 in Betrieb genommen. Zunächst
wurden die Gesundheitsämter angebunden. Nachdem ausreichend
Gesundheitsämter empfangsbereit waren, wurde die Anbindung der Labore vorangebracht.
Die Corona-Warn-App (CWA) wird stetig und unter Berücksichtigung der
Vorschläge aus Politik, Wissenschaft und Open-Source-Community
weiterentwickelt. Bei der Umsetzung berücksichtigen wir den epidemiologischen Nutzen
und stellen sicher, dass die Corona-Warn-App auch zukünftig dem Vertrauen
der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.
1. Wie viele verschiedene und welche digitalen Systeme werden nach
Kenntnis der Bundesregierung von den Gesundheitsämtern aktuell zur
Kontaktnachverfolgung eingesetzt?
Es sind verschiedene Anwendungen bekannt, die zum Zweck der
Kontaktnachverfolgung eingesetzt werden. Hierzu wird auf die Antwort des
Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart auf die Schriftliche Frage 157 des
Abgeordneten Manuel Höferlin auf Bundestagsdrucksache 19/25435
verwiesen. Zum Umfang des Einsatzes entsprechender Software-Anwendungen zum
o. g. Zweck liegen keine Erkenntnisse vor. Das Robert Koch-Institut (RKI)
stellt mit SurvNet@RKI eine Lösung für die Erfassung von Meldungen gemäß
dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in den Gesundheitsämtern zur Verfügung,
mit der grundsätzlich auch die Kontaktpersonennachverfolgung möglich ist.
Des Weiteren finanziert der Bund im Rahmen des Projekts SORMAS@DEMIS
bis Ende 2022 eine spezifisch für die COVID-19-Pandemie und die
Gesundheitsämter weiterentwickelte Version des Surveillance Outbreak Response
Management and Analysis System (SORMAS).
Wenn mehrere Softwareprodukte eingesetzt werden, sind Schnittstellen
zwischen den verschiedenen Softwarelösungen sinnvoll, damit
Mehrfacherfassungen vermieden werden. Das Projekt SORMAS@DEMIS beispielsweise
beinhaltet die Entwicklung von Schnittstellen zu den Systemen DEMIS, Surv-
Net@RKI sowie weiteren Softwareanwendungen.
2. Wie viele der in Frage 1 erfragten Anwendungen sind untereinander
interoperabel, beispielsweise für den Austausch von Kontaktpersonendaten
über Kreis- oder Stadtgrenzen hinaus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht zwischen den in der Antwort zu
Frage 1 beschriebenen Anwendungen bislang nicht die Möglichkeit des
interoperablen Austausches von Kontaktpersonendaten über Kreis- oder
Stadtgrenzen hinweg. Denkbar ist hier lediglich die Nutzung von Import/Export-
Funktionalitäten, z. B. mittels sogenanntem CSV-Export. Eine solche
Funktionalität wird mit SORMAS X geschaffen.
3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Gesundheitsämter, die bei
der Kontaktnachverfolgung nach wie vor ohne spezialisierte Software
(also beispielsweise mit Microsoft-Excel) oder händisch arbeiten, und
wenn ja, wie viele?
Gemäß einer gemeinsamen Umfrage des Deutschen Städtetags und des
Deutschen Landkreistags vom Sommer 2020 (
https://www.landkreistag.de/images/st
ories/themen/egovernment/2009_DLT_Umfrage_digitale_Ausstattung_Gesund
heits%C3%A4mter.pdf) nutzte zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Anteil der
Gesundheitsämter zum Kontaktpersonenmanagement Microsoft Excel.
Aktuelle Erhebungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
4. Wie viele Gesundheitsämter sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell an SORMAS-L angeschlossen?
5. Wie viele Gesundheitsämter sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell an SORMAS-X angeschlossen?
7. Wie viele Gesundheitsämter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
2020 an SORMAS-X angeschlossen (bitte jeweils pro Kalenderwoche
angeben)?
Die Fragen 4, 5 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Stand 31. Dezember 2020 war SORMAS-L in 109 Gesundheitsämtern
betriebsbereit bzw. in Betrieb. Nach Angaben des Helmholtz-Zentrum für
Infektionsforschung (HZI) wird SORMAS-X mit den Schnittstellen zu SurvNet und
DEMIS im Echtbetrieb im ersten Gesundheitsamt seit 8. Februar 2021 genutzt.
Ein weiteres Gesundheitsamt folgte am 20. Februar 2021. Bei SORMAS-X
handelt es sich rein technisch um SORMAS-L zuzüglich freigeschalteter
Schnittstellen. Zum Stand 5. März 2021 war SORMAS in 290
Gesundheitsämtern betriebsbereit bzw. in Betrieb.
6. Wie viele Gesundheitsämter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
2020 an SORMAS-L angeschlossen (bitte jeweils pro Kalenderwoche
angeben)?
Die Informationen können folgender Tabelle entnommen werden:
Quelle: Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI)
8. Wie viele Gesundheitsämter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
2020 an DEMIS angeschlossen (bitte jeweils pro Kalenderwoche
angeben)?
9. Wie viele Labore wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2020 an
DEMIS angeschlossen (bitte jeweils pro Kalenderwoche angeben)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahr 2020 wurden sukzessive alle Gesundheitsämter (375) an DEMIS
angebunden. Bis Ende 2020 haben 210 Labore DEMIS aktiv für das Absetzen von
SARS-CoV-2-Meldungen genutzt. Zudem wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verweisen.
Die Nutzung von DEMIS für das Absetzen bzw. Empfangen von SARS-CoV-2-
Meldungen ist seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend für alle Labore und
Gesundheitsämter.
Datum Anzahl angebundeneGesundheitsämter
Anzahl aktiv
meldende Labore
25.06.2020 8
01.07.2020 39 1
08.07.2020 56 2
15.07.2020 116 2
22.07.2020 117 2
29.07.2020 149 10
05.08.2020 187 12
12.08.2020 202 13
19.08.2020 211 14
26.08.2020 220 14
02.09.2020 248 16
09.09.2020 273 18
16.09.2020 291 19
23.09.2020 299 31
30.09.2020 306 36
07.10.2020 313 39
14.10.2020 334 41
21.10.2020 337 49
28.10.2020 337 53
04.11.2020 341 57
11.11.2020 347 65
18.11.2020 354 78
25.11.2020 358 87
02.12.2020 362 98
09.12.2020 363 114
16.12.2020 372 135
23.12.2020 374 175
30.12.2020 375 210
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
10. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, damit SORMAS-
X, wie bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 19. Januar 2021
beschlossen, möglichst flächendeckend in den Gesundheitsämtern
eingesetzt wird?
Die Verantwortung für die Ausstattung der Gesundheitsämter und damit die
Entscheidung über die Auswahl und Verwendung digitaler Hilfsmittel obliegt
den Ländern und den Gesundheitsämtern selbst. Die Bundesregierung kann in
diesem Zusammenhang nur unterstützend agieren.
Die Einführung neuer Softwareanwendungen wie SORMAS in das bestehende
Meldewesen ist komplex, da etwa neben der Einrichtung der entsprechenden
Nutzerinnen und Nutzer, auch Schulungen und prozessuale Anpassungen vor
Ort durchgeführt werden müssen. Dies gilt umso mehr im Bereich des
Infektionsschutzes, da eine durchgehend hohe Qualität über die gesamte Meldekette
hinweg sicherzustellen ist. Um den Umstieg in der aktuellen Situation zu
erleichtern, erhalten die Gesundheitsämter im Rahmen des durch die
Bundesregierung geförderten Vorhabens SORMAS@DEMIS umfangreiche
Informationsmaterialien (Handbücher, Online-Videos, Podcasts) sowie die Möglichkeit
zur Durchführung individueller Schulungen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Darüber hinaus wurden Hotlines für den technischen Betrieb und Support
sowie zur Schulung und Nutzung von SORMAS eingerichtet. Der bundesweite
Rollout wird hierbei federführend durch das Helmholtz-Zentrum für
Infektionsforschung und die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen sowie deren
Partner sichergestellt.
11. Wann, und aus welchen Erwägungen traf die Bundesregierung die
Entscheidung, SORMAS für die Kontaktnachverfolgung in der Corona-
Pandemie zu empfehlen?
Wann traf die Bundesregierung die Entscheidung, die Weiterentwicklung
der Software entsprechend zu fördern?
Die Entwicklung von SORMAS wird von der Bundesregierung bereits seit dem
1. November 2014 unterstützt. Ein vollständiges, vernetztes und gleichzeitig
effizientes digitales Pandemiemanagement in allen Gesundheitsämtern
Deutschlands und den damit einhergehenden Datenaustausch zu ermöglichen, ist
weiterhin das zugrundliegende Ziel. Nach Einschätzung der Bundesregierung
erfüllt SORMAS die hierzu notwendigen Anforderungen, hat sich im
Management von Epidemien als effizientes und erweiterbares Werkzeug bewährt und
wird zudem kontinuierlich weiterentwickelt. Die Entscheidung für eine
flächendeckende Bereitstellung von SORMAS wurde im Rahmen der
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 16. November 2020 von Bund und Ländern
gemeinsam getroffen.
12. Hat die Bundesregierung zur Entwicklung oder zum Roll-out von SOR-
MAS externe Beratung in Anspruch genommen?
Wenn ja, durch wen, mit welchem Ziel, und welche Kosten sind dabei
ggf. angefallen?
Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben im Rahmen einer Zuwendung.
Entwicklung und Rollout liegen in der Verantwortung des Helmholtz-Zentrums
für Infektionsforschung (HZI).
13. Wann hat die Bundesregierung zum ersten Mal von der Möglichkeit
erfahren, dass SORMAS für einen Einsatz in der Corona-Pandemie in
Deutschland weiterentwickelt werden könnte?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im März 2020 damit begonnen, die
Nutzungsmöglichkeiten von SORMAS zu prüfen und die Integration in die
bestehenden und funktionierenden Meldesysteme bzw. in die existierende
Softwarelandschaft der Gesundheitsämter zu planen. Hieraus wurde das
Forschungsvorhaben SORMAS@DEMIS entwickelt, dessen offizieller Start am
1. Juli 2020 erfolgte.
14. Auf welche SORMAS-Version bezieht sich der
Ministerpräsidentenkonferenz-Beschluss vom 16. November 2020, dass bis Ende 2020 ca.
90 Prozent der Gesundheitsämter an SORMAS angeschlossen sein
sollen?
Der in der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. November 2020 gefasste
Beschluss weist keinen konkreten Versionsbezug auf.
15. Welcher Starttermin für SORMAS-X war der Bundesregierung am
16. November 2020 bekannt?
Zum dem genannten Zeitpunkt ging die Bundesregierung davon aus, dass
SORMAS-X im Dezember 2020 in Pilotgesundheitsämtern getestet wird.
16. Welche Vorteile bietet SORMAS-L aus Sicht der Bundesregierung
gegenüber der bislang in Gesundheitsämtern eingesetzten Software zur
Kontaktnachverfolgung?
SORMAS-L weist nach Ansicht der Bundesregierung verschiedene Vorteile
auf: So bietet SORMAS-L umfassende Funktionalitäten und ein damit
einhergehendes Prozessmanagement zur Kontaktpersonennachverfolgung. Es
beinhaltet einen differenzierten Labordiagnostik-Prozess, der es erleichtert für einen
Fall unterschiedliche Labornachweise zu erfassen und separat zu
dokumentieren. In SORMAS-L können nicht nur Ausbrüche und Häufungen sondern auch
personenspezifische Infektionsketten und Infektionsnetzwerke erhoben und
visualisiert werden.
Das integrierte Aufgabenmanagement erlaubt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sich untereinander Aufgaben zuzuweisen oder sich eigene Aufgaben anzulegen,
inklusive Fristen und Dokumentation der Aufgabenerfüllung.
SORMAS-L ermöglicht einen Zugriff von überall, etwa auch aus dem Home-
Office, und kann darüber hinaus als mobile App verwendet werden, wenn
beispielsweise ein Ausbruch direkt vor Ort untersucht und im System
dokumentiert werden soll. Die Dashboards für Fälle und Kontakte bieten eine grafische
Auswertung der jeweils eingestellten Zeiträume und werden in Echtzeit
aktualisiert. Mit Hilfe des Statistik-Menüs in SORMAS können individuelle
differenzierte Analysen über das Dashboard hinaus vorgenommen werden. In SOR-
MAS-L können auch Geschehen (Ereignisse) über Fälle, Kontakte und
Ausbrüche hinaus umfassend dargestellt werden. Es erlaubt die Erfassung,
Bearbeitung und Auswertung von Screenings.
SORMAS ist zudem eine quelloffene Software, steht ohne Lizenzgebühren zur
Verfügung und kann modular weiterentwickelt werden.
17. Warum wurde bei der Entwicklung von SORMAS nicht auf das in
SORMAS-X integrierte Symptomtagebuch gesetzt, sondern eine externe
Anwendung der Climedo Health GmbH in das Programm integriert?
Das digitale Symptom-Tagebuch der Climedo Health GmbH stand als in
Gesundheitsämtern erprobte und bewährte Standalone-Software bereits frühzeitig
zur Verfügung. Entsprechende Erfahrungen liegen für das integrierte Symptom-
Tagebuch nicht vor. Zudem verfügt das Climedo Symptom-Tagebuch über die
Möglichkeit der Ansprache mittels SMS, welche von den Gesundheitsämtern
sehr stark genutzt wird und die das native Symptom-Tagebuch nicht bietet.
18. Wann wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) in die Entwicklung von SORMAS-X einbezogen?
19. Aus welchen Gründen verzögert sich die datenschutzrechtliche Freigabe
von SORMAS-X, wie im Gesundheitsministerkonferenz-
Umsetzungsbericht vom 15. Januar 2021 mehrfach bemängelt wird?
20. Wann wurde der Bundesregierung bekannt, dass sich die
datenschutzrechtliche Freigabe von SORMAS-X verzögert, und welche Maßnahmen
hat die Bundesregierung getroffen, um diesen Prozess zu beschleunigen?
Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das SORMAS@DEMIS Konsortium steht seit Mitte August 2020 mit dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
im kontinuierlichen Austausch. Im Rahmen der Projektlaufzeit wurden die
entsprechenden Datenschutzdokumente gemeinsam mit der technischen
Konzeption weiterentwickelt. Aufgrund der Komplexität der heterogenen
Softwarelandschaft waren hier jedoch Anpassungen notwendig. Mit Schreiben vom 15.
Dezember 2020 regte der BfDI die Behebung einzelner Mängel in der
Datenschutzdokumentation als Voraussetzung für eine datenschutzrechtliche
Einschätzung an. Auf Basis dieser Rückmeldung erfolgte am 24. Dezember 2020
eine Überarbeitung und erneute Einreichung, auf dessen Grundlage der BfDI
und die Datenschutzaufsichtsbehörden verschiedener Länder nach Prüfung des
vorgelegten Datenschutzkonzepts einem vorläufigen Betrieb zugestimmt
haben. Im Hinblick auf den Datenschutz steht einer Inbetriebnahme von
SORMAS-X in den Gesundheitsämtern demnach nichts entgegen.
21. Plant die Bundesregierung, Gesundheitsämter angesichts der bereits jetzt
hohen Arbeitsbelastung bei der Installation von SORMAS-X zu
unterstützen, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, wieso nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
22. Was hat die Entwicklung von SORMAS-L und SORMAS-X jeweils
bislang nach Kenntnis der Bundesregierung gekostet?
23. Hat sich die Bundesregierung an den Entwicklungskosten von SOR-
MAS-L und SORMAS-X beteiligt, und wenn ja, zu welchem Anteil, und
wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung beteiligt sich im Rahmen des Fördervorhabens SOR-
MAS@DEMIS an der Weiterentwicklung von SORMAS. Das Konzept zu
SORMAS X wurde im Kontext dieses Vorhabens entwickelt. Bis zum 9.
Februar 2021 wurden rund 3 Mio. Euro an Fördermitteln hierfür abgerufen.
24. Wie lange hat die Weiterentwicklung der ursprünglichen, 2014 für die
Ebola-Epidemie entwickelten, Version von SORMAS zu SORMAS-L
und SORMAS-X gedauert?
25. Welche Projektschritte lagen der Weiterentwicklung von der
ursprünglichen SORMAS-Version zu SORMAS-X zugrunde, und wann wurden
diese jeweils abgeschlossen?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bereits seit März 2020 ist eine deutsche Version von SORMAS-L für CO-
VID-19 in einer zunehmenden Anzahl der Gesundheitsämter produktiv im
Einsatz.
SORMAS ist seit dem Jahr 2016 als Open-Source-Software in ständiger
Weiterentwicklung und neue Funktionen werden laufend ergänzt. Seit Februar 2020
konzentrieren sich Weiterentwicklungen auf COVID-19-spezifische
Anforderungen sowie auf Anforderungen, wie sie in Deutschland, Frankreich und der
Schweiz durch die speziellen föderalen und anderen industrielandspezifischen
Rahmenbedingungen vorliegen. Um einen Datenaustausch zwischen SORMAS
und den bestehenden IfSG-Anwendungen der Gesundheitsämter zu
gewährleisten und um perspektivisch einen Datenaustausch zwischen Gesundheitsämtern
zu vereinfachen, hat das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) das
Konzept von SORMAS-X entwickelt. SORMAS-X ermöglicht die Vorteile
einer zentralen Version unter vollständiger Beibehaltung der kommunalen
Autonomie und der föderal-subsidiären Strukturen, sowie dem IfSG und der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
SORMAS wird im Rahmen agiler Softwareentwicklung mit dreiwöchigen
Entwicklungszyklen (sog. Sprints) entwickelt. Die Schnittstellen zu den
Anwendungen SurvNet und Climedo wurden vom Entwicklungsteam am 12. Oktober
2020 im Rahmen einer Präsentation im sogenannten Nutzer:innen-Komitee
vorgestellt. Die Schnittstelle zu DEMIS wurden vom Entwicklungsteam am
8. Dezember 2020 im Rahmen einer Präsentation im Nutzer:innen-Komitee
vorgestellt.
Für die Pilotierung von SORMAS mit den Schnittstellen zu SurvNet und DE-
MIS wurden fünf Gesundheitsämter ausgewählt. Die Pilotierung startete mit
einem ersten Pilotierungsmeeting am 16. November 2020.
Die Produktivsetzung des ersten Pilotgesundheitsamtes mit den Schnittstellen
zu DEMIS und SurvNet erfolgte am 8. Februar 2021. Weitere wesentliche
Meilensteine im Projekt sind die Verfügbarkeit der Hotline sowie das Angebot von
Schulungen seit Projektbeginn am 1. Juli 2020.
26. Aus welchen Mitteln wird sich die Weiterentwicklung und
Instandhaltung von SORMAS-L und SORMAS-X tragen, wenn die Förderung
durch die Bundesregierung Ende 2022 ausläuft?
Die Verantwortung für die Ausstattung der Gesundheitsämter obliegt den
Ländern und Gesundheitsämtern. Im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGD), der die verbesserte Resilienz des ÖGD anstrebt,
werden vom Bund insgesamt 800 Mio. Euro für Digitalisierungsmaßnahmen in
Gesundheitsämtern bis zum Jahr 2026 zur Verfügung gestellt, sodass die
Weiterentwicklung und Instandhaltung grundsätzlich abgesichert ist.
27. Steht oder stand die Bundesregierung im Austausch mit anderen
Ländern, um mögliche Best-Practices bei der behördlichen digitalen
Kontaktnachverfolgung zu evaluieren?
Wenn ja, mit welchen Ländern stand die Bundesregierung in Kontakt,
und was ist das Ergebnis dieses Austauschs?
Wenn nein, wieso nicht?
Im Rahmen diverser etablierter Netzwerke stehen die Bundesregierung und die
nachgeordneten Behörden im engen Austausch mit anderen Staaten. Dazu
zählen insbesondere die europäischen Netzwerke, die von der europäischen
Seuchenkontrollbehörde (European Centre for Disease Prevention and Control –
ECDC) koordiniert werden. Hierbei werden auch Erfahrungen und Wissen zur
analogen und digitalen Kontaktnachverfolgung ausgetauscht. In den
verschiedenen Ländern sind die zuständigen Behörden unterschiedlich aufgestellt und
die Surveillancesysteme unterschiedlich organisiert. Insoweit können die
Erfahrungen anderer Ländern nicht ohne Weiteres übertragen werden.
Hinsichtlich der anfänglichen Ausgestaltung und später der kontinuierlichen
Weiterentwicklung und Verbesserung der CWA stand und steht das
epidemiologische Team des RKI in langfristigem bilateralen Austausch mit der Schweiz,
den Niederlanden, Belgien, Irland, dem UK und den USA. Dabei ging es
insbesondere um gegenseitige Beratung und Arbeitsteilung bei BLE-basierten
Entfernungsmessungen, ihrer Auswertung und Interpretation (CH, NL), um
Abstimmung bei der Festlegung der Konfigurationsparameter und des
Risikoberechnungsverfahrens (UK, US), um ein besseres Verständnis des Google/Apple
Exposure Notification Frameworks (GAENF), insbesondere bei der Migration
zur weiterentwickelten Version 2 (IE, BE), um die Definition von Kennzahlen
(Key Performance Indicator – KPIs) für Reporting, Monitoring und die
Evaluation (CH, UK), um Konzepte einer datenschutzkonformen Ereignisregistration
und Clustererkennung („CrowdNotifier“, CH), um datenschutzkonforme
dezentrale Metadatenauswertung der Endgeräte (Privacy Preserving Analytics,
US) und um den Umgang mit Kommunikationsherausforderungen. Außerdem
gab es regelmäßige Treffen im Kreis mehrerer europäischer Länder, auch unter
Einbeziehung von ECDC- und WHO-Vertretern, zu epidemiologischen
Fragestellungen des digitalen Proximity-Tracings und, unter Einbeziehung von EU-
Vertretern, zur Interoperabilität der nationalen Apps, wozu unter anderem der
European Federal Gateway Server (EFSG) konzipiert und später verwirklicht
wurde. Daneben gab es eine Reihe internationaler Workshops und Online-
Veröffentlichungen.
28. Wie viele Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten sind nach
Kenntnis der Bundesregierung
Mit Stand 5. März 2021 sind
a) insgesamt und
16 493 Soldatinnen und Soldaten insgesamt und
b) für die Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern
derzeit eingesetzt?
3 580 Soldatinnen und Soldaten zur Kontaktnachverfolgung in den
Gesundheitsämtern eingesetzt.
29. In welchem Stadium befindet sich der Roll-out des KI-gestützten
Telefonassistenten CovBot (
https://iph.charite.de/metas/meldung/artikel/detai
l/studie_ueber_ki_gestuetzten_coronavirus_hotline_assistenten_fuer_ges
undheitsaemter_vorgestellt/)?
30. Wann soll der CovBot zum flächendeckenden Einsatz bereitstehen?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Projekt CovBot wurde bis Ende 2021 verlängert. In diesem Rahmen
erfolgt die Erprobung des Ansatzes in weiteren interessierten Gesundheitsämtern
sowie die Weiterentwicklung der Anwendung insbesondere hinsichtlich
Möglichkeiten zur Standardisierung der Bereitstellung und der Prozessintegration in
Gesundheitsämtern sowie der Untersuchung von Wirksamkeit und Akzeptanz.
Bei Interesse kann die Software auch unabhängig von Forschungsvorhaben, die
das Bundesministerium für Gesundheit finanziert, in der aktuellen Version über
den Hersteller bezogen werden.
31. Wird die Nutzung der Corona-Warn-App und der
Weiterentwicklungsbedarf ihrer Funktionen durch Begleitforschung evaluiert?
Wenn ja, in welcher zeitlichen Abfolge, und wie fließen die Ergebnisse
in die Weiterentwicklung der CWA ein?
Wenn nein, wieso nicht?
Die CWA wird laufend evaluiert und dementsprechend weiterentwickelt. Durch
das RKI ist eine Evaluation der Wirksamkeit der CWA vorgesehen. Zur
Festlegung des Wirksamkeitsnachweises befindet sich das RKI derzeit in der
Abstimmung mit epidemiologischen Fachgesellschaften, um darauf aufbauend ein
Gesamtkonzept fertigzustellen. Mit dem aktuellen Release 1.13.2 wurde ein Link
zu einer Nutzerbefragung sowie die Möglichkeit einer Datenspende in die App
integriert, um auf Basis dieser zusätzlichen Informationen weitere Erkenntnisse
zur Evaluation und Weiterentwicklung der CWA zu gewinnen.
32. Welches Gremium entscheidet über die Weiterentwicklung der Corona-
Warn-App?
Das RKI als Herausgeber und das Bundesministerium für Gesundheit prüfen
gemeinsam mit der Deutschen Telekom und SAP fortlaufend mögliche
Weiterentwicklungsvorschläge. Beteiligt sind außerdem das Bundeskanzleramt und
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
33. Welche Updates sind als nächstes für die CWA geplant?
Mit zukünftigen Updates im Frühling 2021 sollen weitere Funktionalitäten
umgesetzt werden, vor allem:
• die freiwillige Datenspende,
• die Weiterentwicklung des Kontakttagebuches,
• weitere Präzisierungen der Risikoberechnung,
• die Anbindung der Schweizer Tracing-App (SwissCovid) und
• eine Event-Registrierung (Erfassung von Infektionsclustern).
34. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich im Robert
Koch-Institut mit der Corona-Warn-App (bitte in Vollzeitäquivalenten
angeben)?
35. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich in der
Bundesregierung mit der Corona-Warn-App (bitte in
Vollzeitäquivalenten angeben)?
Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Bundesregierung sind verschiedene Ressorts, insbesondere das
Bundeskanzleramt, das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, das
Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz, und deren nachgeordnete Behörden an der
Ausgestaltung der Corona-Warn-App beteiligt. Die Anzahl der beteiligten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist variabel und abhängig von dem Verlauf der
Entwicklungsphasen.
36. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen,
bestehende Konzepte der Cluster-Erkennung (beispielsweise https:// g i t hu
b.com/CrowdNotifier/documents,
https://www.zeit.de/digital/2020-08/co
rona-warn-app-coronavirus-eindaemmung-karl-lauterbach-henning-till
mann,
https://luca-app.de/) in die Corona-Warn-App zu implementieren?
37. Wie wird die Implementierung einer manuellen Erfassung von
Zusammenkünften mehrerer Personen und einer Cluster-Erkennung durch die
Corona-Warn-App von der Bundesregierung konkret geprüft, und bis
wann soll ein Ergebnis dieser Prüfung vorliegen?
38. Wann wird die Bundesregierung entscheiden, ob eine Funktion zur
Cluster-Erkennung in die App integriert wird, und wie lange wird die
Implementierung voraussichtlich in etwa dauern?
39. Ist es zutreffend, dass Telekom und SAP der Bundesregierung die
Implementierung einer Funktion zur Cluster-Erkennung frühzeitig angeboten
haben, und falls ja, wann zum ersten Mal?
Die Fragen 36 bis 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das bessere Erfassen von Infektionsclustern wird durch die zusätzliche
Funktionalität der Eventregistrierung für die CWA bereits entwickelt. Vorbehaltlich
des Ergebnisses der Prüfung des BfDI ist der Release in den kommenden
Wochen geplant.
40. Welche digitalen Anwendungen zur Cluster-Erkennung bzw. Cluster-
Nachverfolgung sind der Bundesregierung bekannt, und hat die
Bundesregierung geprüft, inwieweit diese in die App integrierbar wären?
Grundsätzlich kann die Erkennung von Infektionsclustern auf verschiedenen
methodischen und technologischen Ansätzen basieren. Damit verbunden
werden häufig sogenannte Self-Check-Dienste für gastronomische Betriebe und
Veranstaltungen (z. B. eGuest, Luca, Darfichrein), die der
Kontaktdatenerfassung durch Veranstalter und der Unterstützung der Arbeit der Gesundheitsämter
dienen. Eine vollständige Marktübersicht zu solchen Lösungen gibt es nicht.
Das Bundesministerium für Gesundheit steht im Austausch mit verschiedenen
Herstellern digitaler Lösungen für die Kontaktdatenerfassung. Diese haben in
der Regel allerdings andere Zielstellungen und Funktionsweisen als die CWA,
weshalb sie sich auch hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten
von der CWA grundsätzlich unterscheiden.
41. Ist von Seiten der Bundesregierung vorgesehen, die CWA oder andere
Apps (z. B. NINA) um Funktionen zu erweitern, die den Nutzerinnen
und Nutzern ermöglichen,
a) freiwillig via App bei Bedarf eine Bitte um Rückruf an das örtliche
Gesundheitsamt zu senden, und wenn ja, wann, und wenn nein,
warum nicht?
b) freiwillig im Falle eines durch die Corona-Warn-App angezeigten
Risikokontakts einen Termin für einen Schnell- oder PCR-Test beim
örtlichen Gesundheitsamt bzw. einer Teststelle via App zu
vereinbaren, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 41a und 41b werden gemeinsam beantwortet.
Für die CWA sowie die Warn-App NINA des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine Erweiterung im Sinne der
Fragestellung aktuell nicht geplant. Angelegenheiten, die örtliche
Gesundheitsbehörden betreffen, fallen in die Zuständigkeit der Länder.
42. Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der CWA oder einer anderen
App (z. B. NINA), um Funktionen, die es Nutzerinnen und Nutzern
erlauben würden, freiwillig Termine für die Impfung gegen COVID-19 per
App zu vereinbaren und/oder sich mit der App darüber zu informieren,
ob kurzfristig Impftermine in einem Impfzentrum verfügbar geworden
sind?
Die Warn-App NINA des BBK enthält bereits im Corona-Bereich für die
jeweilig von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Orte in der Rubrik „Impf-
Informationen“ Angaben zur jeweiligen Bürger-Hotline sowie eine Verlinkung
zu den Impf-Informations-Webseiten des jeweiligen Landes. Eine Erweiterung
im Sinne der Fragestellung ist aktuell nicht geplant.
Die Vergabe von Impfterminen erfolgt durch die Länder.
43. Bereut es die Bundesregierung aus heutiger Perspektive, sich nicht früher
mit der Frage der Implementierung digitaler Anwendungen zur Cluster-
Erkennung bzw. Cluster-Nachverfolgung beschäftigt zu haben?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 36 bis 39 verwiesen.
44. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die CWA mit ihren derzeitigen
Nutzungszahlen ihre Möglichkeiten ausschöpft und einen wichtigen
Baustein für die Bekämpfung des Coronavirus darstellt, oder ist die
Bundesregierung ggf. anderer Ansicht, und falls ja, welcher?
Die CWA ist aus Sicht der Bundesregierung ein großer Erfolg, was auch durch
die Zahlen zur CWA verdeutlicht wird: So wurde die CWA bereits knapp
26 Millionen Mal heruntergeladen, es wurden über die CWA bereits mehr als
9,6 Millionen (negative und positive) Testergebnisse an die Nutzenden
übermittelt, und mehr als 267 000 Nutzende haben ihr positives Testergebnis geteilt
und damit ihre Kontaktpersonen über die CWA warnen können (Stand 3. März
2021). Zudem beschleunigt die CWA die Bereitstellung der Testergebnisse: fast
65 Prozent der Nutzenden erhalten ihr Testergebnis innerhalb von 24 Stunden,
fast 100 Prozent nach 48 Stunden. Diese Zahlen verdeutlichen die auch im
internationalen Vergleich hohe Akzeptanz der CWA und deren voranschreitende
Integration in Versorgung und Testgeschehen.
Die Bundesregierung wirbt bei den Bürgerinnen und Bürgern aktuell auch
angesichts der neuen Gefahr durch die Verbreitung der Mutationen weiterhin für
die Nutzung der CWA.
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang neueste Preprints zur
epidemiologischen Auswirkung von COVID-19-Tracing-Apps (hier am Beispiel
der britischen NHS-COVID-19-App) zur Kenntnis genommen, wonach jede
einprozentige Zunahme der Nutzer – sofern die Tracing App eine Nutzerbasis
von mindestens 15 Prozent der Bevölkerung hat (CWA: mehr als 31 Prozent) –
die Anzahl der Infektionen um 0,8 bis 2,3 Prozent verringern könnte und die
Apps die Zeit zu verkürzen scheinen, die benötigt wird, um Personen zu
identifizieren, die unter Quarantäne gestellt werden müssen, insbesondere für
Kontakte, die nicht zusammenleben.
45. Wie möchte die Bundesregierung die Nutzungszahlen und die
Meldequote der CWA signifikant erhöhen?
Mit vergangenen Updates wurde der Warnprozess vereinfacht, um den
Nutzenden beim Auslösen einer Warnung Hürden zu nehmen. Dadurch hat sich die
Teilungsquote von positiven Testergebnissen von ca. 35 bis 40 Prozent bereits
deutlich erhöht. Derzeit liegt die Teilungsquote durchschnittlich bei 59 Prozent.
Dennoch strebt die Bundesregierung eine höhere Teilungsquote der CWA-
Nutzenden an. Die Bundesregierung evaluierte verschiedene Lösungsansätze
zur Steigerung des Teilungsverhaltens. Die Freiwilligkeit der CWA-Nutzung
bleibt dabei jedoch zentrale Leitlinie.
46. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der fragestellenden Fraktion, dass
Vertrauen in die grundrechtskonforme Ausgestaltung der App zentral ist
und Überlegungen wie die Implementierung einer GPS-Ortung zur
Kontrolle des 15-km-Radius in Hotspots in höchstem Maße kontraproduktiv
sind, und was unternimmt die Bundesregierung, um derartigen,
unausgereiften Gedankenspielen zukünftig frühzeitig zu begegnen?
Der auf Datensparsamkeit, dezentraler pseudonymisierter Datenspeicherung
und Bluetooth LE-Tracing beruhende kryptologische Ansatz bildet die
technologische Grundlage der App und steht einem Geo-Tracking per GPS entgegen.
47. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der fragestellenden Fraktion, dass
es für die Akzeptanz der App und deren Funktionalität zentral ist,
weitreichende Änderungen bei der Warnung von Nutzerinnen und Nutzern
frühzeitig zu kommunizieren, und sieht die Bundesregierung hier
Verbesserungsbedarf, und wenn ja, welchen?
Mit der Version 1.12 vom 10. Februar 2021 wurde ein Infoscreen in der CWA
eingeführt, der neue App-Funktionalitäten in der App selbst bekanntgibt.
Darüber hinaus werden auf der Internetseite
www.coronawarn.app Informationen zu
Änderungen in der App bereitgestellt. Dort wird auch erläutert, falls
Änderungen einen Einfluss auf die Anzeige von Warnungen in der App haben können.
48. Wie viele aktive Nutzerinnen und Nutzer hat die App SafeVac 2.0 des
Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)?
Mit Stand 12. Februar 2021 nutzen 47 702 Personen die SafeVac-App.
49. Wie werden Nutzerinnen und Nutzer auf die Möglichkeit zur Teilnahme
an der Beobachtungsstudie des PEI zur Erhebung der Verträglichkeit von
COVID-19-Impfstoffen aufmerksam gemacht?
In Impfzentren wurden Flyer verteilt, die auf die SafeVac-2.0-App aufmerksam
machen. Ferner werden den Impfzentren in Kürze Poster zur Verfügung
gestellt. Die Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts und das Bulletin zur
Pharmakovigilanz geben ebenfalls Informationen und Hinweise zur SafeVac-2.0-App.
Außerdem weist das Bundesministerium für Gesundheit auf seinen Social
Media-Kanälen auf die SafeVac-2.0-App hin und verweist auf die Möglichkeit
für Bürgerinnen und Bürger, hier die Verträglichkeit von Impfungen zu
dokumentieren. Auch auf der Seite zusammengegencorona.de wird mehrfach auf die
SafeVac-2.0-App hingewiesen.
50. Welche Weiterentwicklungen der SafeVac-2.0-App sind derzeit geplant?
Ein Versionsupdate 2.0.2 ist seit dem 10. Februar 2021 verfügbar, das zu einer
verbesserten Nutzerfreundlichkeit führt. Außerdem wurde eine Erhebung zu
Startproblemen bei älteren Android-Versionen implementiert, um mögliche
Probleme in diesem gezielt lösen zu können.
51. Wie hoch waren die Entwicklungskosten für die SafeVac-2.0-App?
Die Kosten für die Implementierung der App betragen 215 000 Euro. Die
Kosten für die Weiterentwicklung liegen bei 206 000 Euro, was insbesondere die
fortlaufende Optimierung der Sicherheitsmechanismen, die Optimierung der
Usability und Nutzeranalyse, Wartung der Applikation, Hinzunahme weiterer
Impfstoffe mit unterschiedlichen Meldeschemata, Qualitätssicherung und die
Umsetzung weitest gehender Barrierefreiheit umfasst.
Die Kosten sind noch nicht komplett abgerechnet, da die Arbeiten noch nicht
alle abgeschlossen sind.
52. Wie hoch sind die laufenden Kosten für den Betrieb der SafeVac-2.0-
App?
Die sogenannten Pflegekosten, also die Kosten für Anpassungen durch
Versionsupdates von Google und Apple sowie weitere Anpassungen, betragen
60 000 Euro pro Jahr.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]