[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26618 –
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im vierten Quartal 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in
zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische
„Einstiegsdroge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der
extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche
anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen.
Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels
der sogenannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für
ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.
Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen
Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler
Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und
antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt
somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme
Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote
erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche
Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl.
http://www.bpb.de/politik/extremis
mus/rechtsextremismus/41758/einstiegsdroge-musik).
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im vierten
Quartal 2020 im Bundesgebiet insgesamt statt?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt
sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach
Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern
aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie
stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar?
Die Fragen 1 bis 1b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27077
19. Wahlperiode 25.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 25. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Oktober bis Dezember 2020
im Bundesgebiet fünf Konzerte und zehn rechtsextremistische Liederabende
statt.
Zu folgenden sechs Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine
offene Ankündigung bzw. Durchführung vor:
Datum Ort Land Auftretende
03.10.2020 unbekannt BB „RAC-Drummer“,
„FreilichFrei“
03.10.2020 Berzhausen RP „Heureka“
03.10.2020 Torgau-Staupitz SN „Endstufe“, „Eskalation“
09.10.2020 Gohrisch-
Kleinhennersdorf
SN unbekannt
10.10.2020 Torgau-Staupitz SN „Front 776“, „Thematik 25“
01.11.2020 Wittenberg ST unbekannt
Zu den weiteren neun Musikveranstaltungen liegen den
Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass sie konspirativ
angekündigt oder vorbereitet wurden.
Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen bzw. Aufschlüsselung nach
Bundesländern kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische
Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden
ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte.
Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu
identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem
extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität
könnte dazu führen, dass das Leben und die körperliche Unversehrtheit der
jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wären. Aufgrund der Hochrangigkeit
dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten
Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des
Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger
Hinweis gebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter
Verschlusssache(VS)-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den
Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und die Bedeutung der betroffenen
Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der
angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die
NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw.
Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen
der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im vierten Quartal 2020 eine
entsprechende Musikveranstaltung statt, bei der die NPD als Mitveranstalter bzw.
Mitorganisator aufgetreten ist.
Zu der Veranstaltung liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine
Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b
dargestellten Gründen nicht erfolgen.
3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen,
Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2020 zu
musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten
nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im vierten Quartal 2020 eine
entsprechende Veranstaltung statt. Am 24. Oktober 2020 führte die Jugendorganisation
der NPD „Junge Nationalisten“ (JN) eine Gründung des so genannten
Stützpunktes „Anhaltiner Land“ (Sachsen-Anhalt) durch, auf der Live-Musik
gespielt wurde.
Darüber hinaus liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine
Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b
dargestellten Gründen nicht erfolgen.
4. Bei welchen Veranstaltungen der Parteien „DIE RECHTE“ und „Der III.
Weg“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im
vierten Quartal 2020 zu musikalischen Darbietungen, und welche
Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im vierten Quartal 2020 keine
entsprechende Veranstaltung statt.
5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten,
z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch
zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im
vierten Quartal 2020, und wer trat als Organisator der jeweiligen
Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum,
Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Oktober 2020 bis Dezember
2020 im Bundesgebiet sechs sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen
statt.
Lediglich zu einer Veranstaltung liegen offene Informationen vor. Hierbei
handelt es sich um die zu Frage 3 aufgeführte Veranstaltung.
Zu den fünf weiteren Veranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden
ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus
den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b dargestellten Gründen nicht
erfolgen.
6. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen
und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach
Veranstaltungen aufschlüsseln)?
Die in den Antworten zu den Fragen 1 und 5 genannten Musikveranstaltungen
wiesen nach Kenntnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) folgende
Besucherzahlen auf:
Die fünf Konzerte wurden von insgesamt 590 Personen besucht; das ergibt
einen Durchschnitt von 118 Personen.
Zu einem der zehn Liederabende liegen keine Besucherzahlen vor. Die
verbleibenden neun Liederabende wurden von insgesamt 318 Personen besucht;
das ergibt einen Durchschnitt von ca. 35 Personen.
Die sechs sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen wurden von
insgesamt 445 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 74 Personen.
7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von
deutschen Angehörigen der extremen Rechten im vierten Quartal 2020 im
Ausland organisiert?
Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit
Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte
im Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert
bzw. mitorganisiert.
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2020 keine
entsprechenden Konzerte im Ausland statt.
8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Rechtsrock-
Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen,
Liedermachern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2020 keine
entsprechenden Konzerte im Ausland statt.
9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal
2020 von der Polizei aufgelöst?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von polizeilich aufgelösten Konzerten
im vierten Quartal 2020.
10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal
2020 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und
das geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten
Bands angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im vierten Quartal 2020 keine
geplanten Konzerte im Vorfeld verboten.
11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten,
wurden im vierten Quartal 2020 in unmittelbarem Zusammenhang mit
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im Vorfeld, nach den
Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art
der Straftaten, Ort und Datum auflisten)?
Im Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der rechten Szene im vierten
Quartal 2020 liegen der Bundesregierung Informationen zu einer Straftat
gemäß § 86a des Strafgesetzbuches (StGB) am 9. Oktober 2020 in Gohrisch/
Sachsen vor.
12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das dritte Quartal bzw. das Gesamtjahr 2020 gegeben, und
welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?
Nachmeldungen für das erste Quartal 2020:
Der Bundesregierung liegen in Ergänzung zu den Antworten auf
Bundestagsdrucksache 19/19465 und Bundestagsdrucksache 19/21629, für das erste
Quartal 2020 weitere Meldungen vor:
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2020 ein
weiteres Konzert und drei weitere Liederabende sowie eine weitere sonstige
Veranstaltung mit Musikdarbietungen im Bundesgebiet statt.
Zu allen nachträglich bekannt gewordenen Veranstaltungen liegen den
Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine
Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu den
Fragen 1 bis 1b dargestellten Gründen nicht erfolgen.
Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das erste Quartal
2020 zu geänderten Veranstaltungs- und Besucherzahlen. Die Angaben in der
Klammer beziehen sich auf die Angaben aus den oben angeführten Antworten
der Bundesregierung.
Die Zahl der Konzerte erhöht sich auf elf (zehn), davon neun (acht) mit
bekannten Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl erhöht sich insofern auf
1.288 (1.228), der Durchschnitt liegt bei ca. 143 (154) Besuchern.
Die Zahl der Liederabende erhöht sich auf 15 (zwölf), davon acht (sieben) mit
bekannten Besucherzahlen. Zu zwei nachgemeldeten Liederabenden sind keine
Besucherzahlen bekannt. Die Gesamtbesucherzahl erhöht sich insofern auf 380
(330), der Durchschnitt liegt bei ca. 48 (47) Besuchern.
Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen erhöht sich
nunmehr auf 21 (20), davon 17 (16) mit bekannten Besucherzahlen. Die
Gesamtbesucherzahl dieser Veranstaltungen erhöht sich jetzt auf 867 (822), der
Durchschnitt liegt nun bei 62 (51) Besuchern.
Nachträglich wurde bekannt, dass im ersten Quartal 2020 ein geplantes Konzert
am 25. Januar 2020 in Allstedt-Sotterhausen/Sachsen-Anhalt polizeilich
verhindert wurde.
Zu Straftaten im Zusammenhang mit Musikveranstaltungen liegen folgende
weitere Informationen vor:
Datum Ort Land Straftaten
15.02.2020 Neumünster SH 1x § 86a StGB, Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen
Nachmeldungen für das zweite Quartal 2020:
Der Bundesregierung liegen in Ergänzung zu den Antworten auf
Bundestagsdrucksache 19/21629 und Bundestagsdrucksache 19/24109 für das zweite
Quartal 2020 weitere Meldungen vor:
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2020 ein
weiteres rechtsextremistisches Konzert, ein Liederabend sowie fünf weitere sonstige
Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im Bundesgebiet statt.
Offene Informationen liegen zu folgenden Veranstaltungen vor.
Konzerte/Liederabende:
Datum Ort Land Auftretende
27.06.2020 unbekannt SN „FreilichFrei“
Sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen:
Datum Ort Land Organisator Auftretende
01.05.2020 unbekannt HE „Burschenschaft Germania Marburg“ unbekannt
17.06.2020 Dresden SN NPD unbekannter Liedermacher
Zu den vier weiteren nachträglich bekannt gewordenen Veranstaltungen liegen
den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor.
Eine Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu
den Fragen 1 bis 1b dargestellten Gründen nicht erfolgen.
Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das zweite
Quartal 2020 zu geänderten Veranstaltungs- und Besucherzahlen. Die Angaben in
der Klammer beziehen sich auf die Angaben aus den oben angeführten
Antworten der Bundesregierung.
Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr um eins auf zwei (eins). Die
Gesamtbesucherzahl steigt nun auf 110 (80), der Besucherdurchschnitt liegt bei 55
(80) Personen.
Die Zahl der Liederabende erhöht sich auf sechs (fünf), davon fünf (fünf) mit
bekannten Besucherzahlen. Von dem nachgemeldeten Liederabend ist die
Besucherzahl unbekannt, dadurch bleibt die Gesamtbesucherzahl unverändert bei
205, der Durchschnitt liegt bei 41 Besuchern.
Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen erhöht sich
nunmehr um fünf auf sechs (eins), davon vier (null) mit bekannten
Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl dieser Veranstaltungen erhöht sich auf 220
(zuvor unbekannt), der Durchschnitt liegt bei 55 (zuvor unbekannt) Besuchern.
Nachmeldungen für das dritte Quartal 2020:
Der Bundesregierung liegen in Ergänzung zu der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/24109 für das dritte Quartal 2020 weitere Meldungen vor:
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im dritten Quartal 2020 ein
weiteres rechtsextremistisches Konzert, vier Liederabende sowie fünf weitere
sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im Bundesgebiet statt.
Zu den folgenden vier nachträglich bekannt gewordenen Musikveranstaltungen
liegen dabei offene Informationen vor.
Konzerte/Liederabende:
Datum Ort Land Auftretende
18.07.2020 Riesa SN unbekannter Liedermacher
01.08.2020 Pirna SN „Zeitnah“
04.08.2020 unbekannt „Artam“
12.09.2020 Burgkunstadt BY Frank Rennicke
Zu einer weiteren nachträglich bekannt gewordenen Musikveranstaltung liegen
den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor.
Eine Nennung dieser Musikveranstaltung kann aus den bereits in der Antwort
zu den Fragen 1 bis 1b dargestellten Gründen nicht erfolgen.
Zu einer der fünf nachträglich bekannt gewordenen sonstigen Veranstaltungen
mit Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden offene
Erkenntnisse vor. Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung der „Jungen
Nationalisten Sachsen-Anhalt“ am 19. September 2020 in Allstedt-Sotterhausen/
Sachsen-Anhalt mit Live-Musik.
Zu den vier weiteren nachträglich bekannt gewordenen sonstigen
Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden
ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Auflistung dieser Veranstaltungen
kann aus den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b dargestellten
Gründen nicht erfolgen.
Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das dritte Quartal
2020 zu geänderten Veranstaltungs- und Besucherzahlen. Die Angaben in der
Klammer sind die ursprünglichen Werte aus den oben angeführten Antworten
der Bundesregierung.
Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf vier (drei), davon drei (drei)
mit bekannter Teilnehmerzahl. Da zu dem nachgemeldeten Konzert keine
Besucherzahl vorliegt, bleibt die Gesamtbesucherzahl unverändert bei 311, der
Besucherdurchschnitt bei ca. 104 Personen.
Die Zahl der Liederabende erhöht sich auf 19 (15), davon zwölf (zehn) mit
bekannten Besucherzahlen. Zu zwei der vier nachgemeldeten Liederabende ist
keine Besucherzahl bekannt. Die Gesamtbesucherzahl erhöht sich nun auf 411
(379), der Durchschnitt liegt jetzt bei ca. 34 (38) Besuchern.
Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen erhöht sich
nunmehr auf 28 (23), davon 25 (21) mit bekannten Besucherzahlen. Zu einer
der fünf nachgemeldeten Veranstaltungen ist keine Besucherzahl bekannt. Die
Gesamtbesucherzahl erhöht sich nun auf 1.011 (811), der Durchschnitt steigt
dadurch auf ca. 40 (39) Besucher.
Zu Straftaten im Zusammenhang mit Musikveranstaltungen liefen folgende
weitere Informationen vor:
Datum Ort Land Straftaten
11.07.2020 Salmtal RP 1x § 130 StGB, Volksverhetzung
12.09.2020 Bautzen SN 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen.
13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im vierten
Quartal 2020 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja,
welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden
sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen
Rechten gab es im vierten Quartal 2020, und welchen Inhalts waren
diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte
nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
Eine Meldepflicht der Länderdienststellen über Sicherstellungen von
Tonträgern und deren Inhalte aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK)-rechts- besteht nicht.
Der kriminalpolizeiliche Meldedienst sieht in Fällen politisch motivierter
Kriminalität als Tatmittel den Katalogwert „Tonträger“ vor. Der Bundesregierung
liegen derzeit für das vierte Quartal 2020 in drei Fällen Informationen über
Straftaten vor. Auf die Vorläufigkeit der Fallzahlen wird hingewiesen.
Datum Ort Land Stückzahl und Straftat
28.10.2020 Herzberg NI 1 Smartphone, § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen, § 130 StGB, Volksverhetzung
09.12.2020 Schwedt BB 1 Musikhandy, § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
12.12.2020 Bernburg ST 1 USB Speicherstick mit 50 MP3-Musikdateien, § 130 StGB,
Volksverhetzung
15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2020
indiziert?
Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2020 produziert und
veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2020
indizierten Tonträger?
16. Gegen wie viele der 2020 indizierten und in Liste B eingetragenen
rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf
strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein
Beschlagnahmebeschluss vor?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien eine Kategorisierung indizierter Medien im Sinne einer
politischen Klassifizierung („rechtsextremistisch“) nicht vornimmt. Ein Medium
darf bereits gemäß § 18 Absatz 3 Nummer 1 des Jugendschutzgesetzes
(JuSchG) nicht allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder
weltanschaulichen Inhalts in die Liste der jugendgefährdenden Medien
aufgenommen werden. Zwar können durch die Propagierung eines politischen
Extremismus Tatbestände der Jugendgefährdung erfüllt werden, die ideologische oder
politische Ausrichtung selbst ist aber nicht Wesensmerkmal der
Jugendgefährdungstatbestände und daher keine statistische Größe im Rahmen der Abbildung
der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle.
Im Jahr 2020 (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020) hat die Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien 71 Tonträger wegen Verherrlichung oder
Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder
Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte (folge-)
indiziert.
Die Tonträger wurden in den in untenstehender Tabelle angegebenen Jahren
veröffentlicht:
Jahr Zahl der Tonträger
1993 4
1994 4
1999 1
2000 1
2001 1
2003 2
2004 1
Jahr Zahl der Tonträger
2005 2
2006 2
2007 2
2008 1
2009 2
2010 1
2012 2
2013 1
2014 2
2015 2
2016 1
2017 9
2018 8
2019 18
nicht
bekannt 4
35 der aufgelisteten Tonträger wurden wegen Verherrlichung oder
Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder
Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte in Listenteil B
eingetragen.
Erkenntnisse zu etwaigen darauf bezogenen Beschlagnahmen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]