[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26643 –
Export von Leichtwaffen, Leichtwaffenteilen und Leichtwaffenmunition im
Jahr 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Bei Kleinwaffen und leichten Waffen (Small Arms and Light Weapons –
SALW), im Folgenden: Kleinwaffen, handelt es sich um Waffen und
Waffensysteme, die nach militärischen Anforderungen für den Einsatz als
Kriegswaffen hergestellt oder entsprechend umgebaut sind und dem militärischen
Einsatz vorbehalten sein sollen“ (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolit
ik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/-/207114). Kleinwaffen bilden zwar
nach deutschem Recht keine eigenständige Kategorie innerhalb der
Rüstungsgüter und der Kriegswaffen, sind aber in diesen enthalten. Die statistischen
Erhebungen zu Kleinwaffen sind nach Ansicht der Fragesteller aber mit Vorsicht
zu betrachten. Denn die offizielle Statistik der Bundesregierung in den
Rüstungsexportberichten zu Kleinwaffen beinhaltet gerade nicht die „leichten“
Waffen und führt diese auch nicht gesondert auf (
https://www.fr.de/politik/deu
tschland-exportiert-mehr-leichtwaffen-10964114.html).
Als Leichte Waffen gelten in der EU schwere Maschinengewehre, Kanonen,
Haubitzen und Mörser mit einem Kaliber unter 100 mm,
Granatenabschussgeräte, rückstoßfreie Geschütze, Schulterwaffen und andere von einer Person
oder von Mannschaften getragene Panzer- und Flugabwehrsysteme, die
Projektile abfeuern, einschließlich MANPADS. Dagegen werden unter
Kleinwaffen Sturmgewehre, halbautomatische Gewehre und Karabiner, besonders
konstruiert für militärische Zwecke, Revolver und Selbstladepistolen, besonders
konstruiert für militärische Zwecke, leichte Maschinengewehre,
Maschinenpistolen, einschließlich vollautomatische Pistolen gezählt (
https://eur-lex.euro
pa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D0038&from=EN).
Mit Blick auf das grundsätzlich weltweit bestehende Risiko der Weiterleitung
insbesondere von Kleinwaffen hat die Bundesregierung am 18. März 2015
Grundsätze für die Erteilung von Genehmigungen für die Ausfuhr von
Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender
Herstellungsausrüstung in Drittländer beschlossen. Diese sehen allerdings kein
Verbot der Ausfuhr von Kleinen und Leichten Waffen vor, sondern lediglich
unter anderem, dass grundsätzlich keine Genehmigungen für die Ausfuhr von
Komponenten und Technologie in Drittländer (beispielsweise im
Zusammenhang mit Lizenzvergaben) erteilt werden, die in dem betreffenden Land eine
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27386
19. Wahlperiode 05.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 26. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
neue Herstellungslinie für Kleinwaffen oder passende Munition eröffnen.
Zusätzlich soll grundsätzlich das Prinzip „Neu für Alt“ greifen, d. h. der
Empfänger von Kleinwaffen muss für den Erhalt neuer Kleinwaffen alte aussondern
und vernichten.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19.
Legislaturperiode wurde festgelegt, dass „[e]rgänzend zu den Kleinwaffengrundsätzen
vom Mai 2015 […] Kleinwaffen grundsätzlich nicht mehr in Drittländer
exportiert werden“ sollen (S. 149).
Trotzdem belief sich der Wert der Genehmigungen für Leichtwaffen und
Leichtwaffenteile für Drittländer 2019 auf ca. 13 Mio. Euro (Antwort zu
Frage 3f auf Bundestagsdrucksache 19/19048) und 2018 auf ca. 11 Mio. Euro
(Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/6483).
Leichtwaffenmunition wurde im Jahr 2019 im Wert von ca. 10 Mio. Euro (Antwort zu Frage 3f
auf Bundestagsdrucksache 19/19048) und 2018 im Wert von ca. 150 000 Euro
genehmigt (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/6483).
Insgesamt wurden im Jahr 2019 Exporte von Leichtwaffen und
Leichtwaffenteilen im Wert von ca. 41,5 Mio. Euro genehmigt (Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 19/19048). Das ist ein Zuwachs von 19 Prozent. 2018
lag der Wert bei 33,6 Mio. Euro. Zum Vergleich die Vorjahre: 33,6 Mio. Euro
(2018), 43 Mio. Euro (2017), 29,2 Mio. Euro (2016), 53,5 Mio. Euro (2015),
36,2 Mio. Euro (2014) und 34 Mio. Euro (2013) (Antwort zu Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 19/6483).
Zusammen mit den Einzelausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen und
Kleinwaffenteile im Jahr 2019 im Wert von ca. 69,5 Mio. Euro
(Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 2019, S. 27 f.) wäre das ein Genehmigungswert
für „Kleinwaffen“ im Wert von etwa 111 Mio. Euro im Jahr 2019.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2020 handelt es sich
um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen
noch verändern können.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine rein zahlenmäßige
Betrachtung aufgrund von Genehmigungswerten eines Berichtszeitraums kein
taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik
ist.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle
Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen
Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des
Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes,
der Außenwirtschaftsverordnung, des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates
der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame
Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in
der Fassung des Ratsbeschlusses vom 16. September 2019 und des Vertrags
über den Waffenhandel sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung
für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr
2000 in der Fassung vom 26. Juni 2019. Die Beachtung der Menschenrechte im
Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene
Rolle. Wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden
Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und
systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine
Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt.
Maßgeblich für die Entscheidung über die Erteilung von
Ausfuhrgenehmigungen für Kleine und leichte Waffen sind zudem die im März 2015 durch die
Bundesregierung beschlossenen „Grundsätze für die Ausfuhr von Kleinen und
leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender
Herstellungsausrüstung für Drittländer“ (sog. Kleinwaffengrundsätze).
Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende
positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines
Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das
Gesamtvolumen. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von
weitergehenden Ausführungen ab. Bei Angaben mit *: Die Bundesregierung sieht von
Angaben zu Stückzahlen oder Wert dann ab, wenn diese in Kombination mit
Angaben zum Auftragsvolumen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter
Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche
Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen
werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der
Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).
1. In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den
Export von Leichtwaffen und Leichtwaffenteilen erteilt (sofern eine
endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen
zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Im Jahr 2020 wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für Leichtwaffen und
Leichtwaffenteile in einer Gesamthöhe von 37 944 960 Euro erteilt.
2. In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den
Export von Leichtwaffenmunition erteilt (sofern eine endgültige
Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten
Stichtag angeben)?
Im Jahr 2020 wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für Leichtwaffenmunition
in Höhe von 88 248 541 Euro erteilt.
3. In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den
Export von Leichtwaffen und Leichtwaffenteilen in die Gruppe der EU-
Länder, der NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer
erteilt (bitte entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten;
sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die
vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Werte der Genehmigungen für den Export von Leichtwaffen und
Leichtwaffenteilen 2020 (Gesamtwert in Euro):
Ländergruppe 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
EU-Länder 3.181.901 4.462.573 1.773.202 7.611.389
NATO- und
-gleichgestellte
Länder
113.237 12.971 65.627 105.364
Drittländer 19.621.940 760.000 – 236.756
4. In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2020 Genehmigungen für den
Export von Leichtwaffenmunition in die Gruppe der EU-Länder, der
NATO und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer erteilt (bitte
entsprechend den Ländergruppen quartalsweise auflisten; sofern eine
endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen
zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Werte der Genehmigungen für den Export von Leichtwaffenmunition 2020
(Gesamtwert in Euro):
Ländergruppe 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
EU-Länder 596.650 461.024 78.264.832 794.078
NATO- und
-gleichgestellte
Länder
6.653.812 1.005.560 180.208 241.029
Drittländer 18.578 – – 32.770
5. Der Export welcher Leichtwaffen und Leichtwaffenteile wurde im Jahr
2020 von der Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO
und der NATO gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte
entsprechend den Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit
Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert
und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht
erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Ausfuhrgenehmigungen für Leichtwaffen und Leichtwaffenteile 2020:
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung Stück
EU-Länder 17.029.065
Belgien 7.578.158
2020-01 A0002A Teile für Panzerabwehrwaffen 15
2020-03 A0002A Panzerabwehrwaffen 450
2020-11 A0002A Panzerabwehrwaffen 1.000
Dänemark 19.334
2020-01 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 533
Estland 4.093.200
2020-06 A0004B Abfeuerausrüstung für
Panzerabwehrsysteme
18
A0004B Teile für Abfeuerausrüstung 72
Finnland 14.725
2020-02 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 1
2020-03 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 15
2020-07 A0002A Teile für Granatpistolen 20
Frankreich 625.139
2020-01 A0002A Anbaugeräte 850
2020-02 A0002A Teile für Anbaugeräte 34
2020-04 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 10
2020-05 A0002A Teile für Anbaugeräte 240
2020-07 A0002A Anbaugeräte 400
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung Stück
2020-09 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 288
2020-11 A0002A Teile für Anbaugeräte 5
A0002A Granatmaschinenwaffen 5
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 1
Griechenland 3.000
2020-09 A0002A Granatmaschinenwaffen *
Italien 159
2020-04 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 2
Lettland 1.077.800
2020-03 A0002A Teile für Granatpistolen 2
2020-08 A0004B Abfeuerausrüstung für
Panzerabwehrsysteme
3
A0004B Teile für Abfeuerausrüstung diverse
Litauen 64.697
2020-01 A0002A Anbaugeräte 1
2020-05 A0002A Teile für Anbaugeräte 939
2020-10 A0002A Teile für Anbaugeräte 939
2020-12 A0002A Teile für Anbaugeräte 20
Luxemburg 9.444
2020-01 A0002A Granatpistolen *
Niederlande 664.078
2020-01 A0002A Granatmaschinenwaffen 8
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 240
2020-03 A0002A Teile für Panzerabwehrwaffen 500
2020-04 A0002A Teile für Anbaugeräte 350
2020-05 A0002A Teile für Granatpistolen 10
A0002A Anbaugeräte 121
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 20
2020-06 A0002A Granatpistolen 30
A0002A Teile für Anbaugeräte 1.070
2020-07 A0002A Anbaugeräte 8
2020-08 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 50
2020-11 A0002A Teile für Anbaugeräte 10
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 100
Österreich 2.950
2020-07 A0002A Anbaugeräte 2
Portugal 13.496
2020-01 A0002A Teile für Anbaugeräte 16
2020-04 A0002A Teile für Granatpistolen 6
A0002A Anbaugeräte 6
Schweden 92.030
2020-01 A0002A Granatmaschinenwaffen 1
2020-03 A0002A Teile für Panzerabwehrwaffen 1.000
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung Stück
2020-06 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 114
2020-08 A0002A Teile für Panzerabwehrwaffen 1.200
2020-09 A0002A Teile für Panzerabwehrwaffen 2.000
2020-10 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 250
2020-11 A0002A Teile für Panzerabwehrwaffen 200
2020-12 A0002A Teile für Panzerabwehrwaffen 1.204
Slowakei 2.738.980
2020-09 A0004B Teile für Abfeuerausrüstung diverse
A0004B Teile für Flugkörper 1
2020-11 A0004B Abfeuerausrüstung für
Panzerabwehrsysteme
10
Slowenien 471
2020-03 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 10
Spanien 2.126
2020-07 A0002A Teile für Anbaugeräte 204
2020-11 A0002A Teile für Anbaugeräte 21
Vereinigtes Königreich 29.278
2020-01 A0002A Teile für Anbaugeräte 25
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 245
2020-02 A0002A Teile für Anbaugeräte 30
2020-03 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 56
2020-04 A0002A Teile für Granatpistolen 20
A0002A Teile für Anbaugeräte 7
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 113
2020-06 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 121
2020-09 A0002A Teile für Granatpistolen 50
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 4
2020-10 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 228
2020-11 A0002A Teile für Granatpistolen 30
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 81
2020-12 A0002A Teile für Panzerabwehrwaffen 111
NATO und -
gleichgestellte Länder
297.199
Kanada 130.263
2020-04 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 192
2020-07 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 382
2020-12 A0002A Anbaugeräte 20
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 213
Norwegen 19.951
2020-02 A0002A Teile für Anbaugeräte 111
2020-04 A0002A Teile für Anbaugeräte 7
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 50
2020-05 A0002A Teile für Panzerabwehrwaffen 100.000
A0002A Teile für Anbaugeräte 62
2020-06 A0002A Teile für Anbaugeräte 130
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung Stück
2020-07 A0002A Teile für Anbaugeräte 80
2020-09 A0002A Teile für Anbaugeräte 10
2020-12 A0002A Teile für Granatpistolen 10
A0002A Teile für Anbaugeräte 20
Schweiz 25.465
2020-09 A0002A Granatmaschinenwaffen 1
2020-11 A0002A Granatpistolen 2
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 5
Vereinigte Staaten 121.520
2020-01 A0002A Teile für Anbaugeräte 558
2020-03 A0002A Panzerabwehrwaffen 8
2020-04 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 1
2020-05 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 4
2020-06 A0002A Teile für Granatpistolen 830
A0002A Teile für Anbaugeräte 820
2020-07 A0002A Teile für Granatpistolen 31
A0002A Teile für Anbaugeräte 30
A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 164
2020-09 A0002A Teile für Granatmaschinenwaffen 1
2020-10 A0002A Teile für Anbaugeräte 284
Drittländer 20.618.696
Kuwait 760.000
2020-05 A0002A Panzerabwehrwaffen *
Singapur 19.858.696
2020-03 A0002A Panzerabwehrwaffen 4.780
2020-11 A0002A Granatpistolen 159
A0002A Teile für Granatpistolen 57
6. Der Export welcher Leichtwaffenmunition wurde im Jahr 2020 von der
Bundesregierung in die Gruppe der EU-Länder, der NATO und der NATO
gleichgestellten Länder und Drittländer genehmigt (bitte entsprechend den
Ländergruppen mit genauer Güterbeschreibung, mit Unternummer der
AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl
auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die
vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Ausfuhrgenehmigungen für Leichtwaffenmunition 2020:
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung Stück
EU-Länder 80.116.584
Belgien 23.687
2020-02 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
800
2020-05 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
176
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung Stück
Dänemark 67.920
2020-01 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
2.500
Estland 5.076
2020-05 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
72
Finnland 21.384
2020-04 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
1.080
Frankreich 441.386
2020-01 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
320
2020-03 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
1.680
2020-05 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
1.892
2020-10 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
3.420
2020-11 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
2.448
2020-12 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
1.696
Italien 31.340
2020-04 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
192
2020-10 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
200
Lettland 67.113.000
2020-08 A0004A Flugkörper *
Litauen 302.388
2020-11 A0003A Munition für Mörser 2.676
Luxemburg 40.133
2020-09 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
1.008
Niederlande 575.770
2020-02 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
17.000
2020-04 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
54
2020-10 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
9.324
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung Stück
Österreich 289.466
2020-05 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
7.260
2020-06 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
360
2020-09 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
500
2020-11 A0003A 5.090 Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
252
Polen 6.950
2020-11 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
324
Rumänien 15.000
2020-03 A0003A Munition für rückstoßfreie Waffen *
Schweden 74.641
2020-01 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
1.054
2020-06 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
1.512
Slowakei 11.000.000
2020-09 A0004A Flugkörper *
Tschechische Republik 108.443
2020-07 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
198
2020-08 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
3.240
2020-11 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
138
NATO und -
gleichgestellte Länder
8.080.609
Australien 231.573
2020-10 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
3.402
2020-11 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
1.008
2020-12 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
288
Kanada 3.528
2020-12 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
72
Norwegen 180.208
2020-07 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
7.470
Ländergruppe
(Land)/Monat
AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung Stück
2020-08 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
500
Schweiz 1.217.136
2020-02 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
14.976
2020-04 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
10.260
2020-05 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
73
2020-11 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
126
Vereinigte Staaten 6.448.164
2020-01 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
16.396
2020-02 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
15.100
2020-06 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
1.664
Drittländer 51.348
Chile 24.057
2020-11 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
1.188
Israel 7.232
2020-11 A0003A Munition für Mörser 64
Kuwait 1.481
2020-12 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
40
Salomonen 18.578
2020-01 A0003A Munition für Granatpistolen und
Granatmaschinenwaffen
562
7. Der Export welcher Herstellungsausrüstung für Leichtwaffen,
Leichtwaffenteile und Leichtwaffenmunition wurde im Jahr 2020 von der
Bundesregierung genehmigt (bitte nach genauer Güterbeschreibung, nach
Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und
Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist,
bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Ausfuhrgenehmigungen von Herstellausrüstung für Leichtwaffen,
Leichtwaffenteilen und Leichtwaffenmunition 2020:
Land Monat Genehm. AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung
Frankreich 2 12.145
2020-01 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffen/-teile
2020-11 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffen/-teile
Griechenland 1 500
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffen/-teile
Niederlande 2 27.522
2020-06 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffen/-teile
2020-07 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffen/-teile
Österreich 1 4.670
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffenmunition
Portugal 1 37.488
2020-06 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffen/-teile
Schweden 1 5.220
2020-09 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffen/-teile
Singapur 1 1.845
2020-11 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffen/-teile
Vereinigte Staaten 3 181.579
2020-01 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffen/-teile
A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffenmunition
2020-10 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffenmunition
Land Monat Genehm. AL-Pos. Gesamtwert in € Güterbeschreibung
Vereinigtes
Königreich
2 1.826
2020-03 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffen/-teile
2020-04 A0018A Herstellungsausrüstung für
Leichtwaffen/-teile
8. Welche Reexportgenehmigungen für welche Leichtwaffen,
Leichtwaffenteile und Leichtwaffenmunition sowie Herstellungsausrüstung dafür
wurden durch wen 2020 gestellt, welche wurden durch die Bundesregierung
genehmigt, und welche verweigert (bitte nach Land, das den Reexport
beantragt hat, nach Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der
AL-Position, Stückzahl und Endempfänger aufschlüsseln; sofern eine
endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen
zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Im Jahr 2020 wurde keine Reexportgenehmigung für Leichtwaffen,
Leichtwaffenteile, Leichtwaffenmunition sowie Herstellungsausrüstung dafür erteilt.
9. Mit welcher Begründung werden Leichtwaffen im Gegensatz zu den
Kleinwaffen, die genau wie diese zu den Kriegswaffen gehören, im
jährlichen Rüstungsexportbericht der Bundesregierung nicht als eine eigene
Kategorie dargestellt bzw. statistisch separat aufgeführt (
https://www.f
r.de/politik/deutschland-exportiert-mehr-leichtwaffen-10964114.html)?
Leichtwaffenausfuhren werden im jährlichen Rüstungsexportbericht dargestellt
und statistisch separat aufgeführt, es wird auf die Anlage 11 des
Rüstungsexportberichts aus 2019 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]