[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Lisa Badum, Matthias
Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/26655 –
Umsetzung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükentöten
(BVerwG 3 C 28.16 und BVerwG 3 C 29.16)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
mit Stand 12. Januar 2021 heißt es:
„Für das Jahr 2019 weist das Statistische Bundesamt rund 45 Millionen
geschlüpfte sogenannte ,Gebrauchslegeküken‘ aus. ,Gebrauchslegeküken‘ sind
weibliche Küken, die nach der Aufzucht als Legehennen genutzt werden und
daher überwiegend aus Zuchtlinien stammen, die anders als
Zweinutzungsrassen speziell auf das Ziel einer hohen Legeleistung ausgerichtet sind.
In solchen Zuchtlinien schlüpfen neben 45 Millionen Gebrauchslegeküken
auch rund 45 Millionen männliche Küken. Diese männlichen Küken werden
bei den Produzenten aus ökonomischen Gründen aussortiert, da Hähne keine
Eier legen und sich die Hähne aus diesen Zuchtlinien wegen ihrer geringen
Mastleistung auch kaum als Masthühner eignen. Aus diesem Grund wird die
große Mehrheit der männlichen Küken derzeit kurz nach dem Schlupf in den
Brütereien getötet. Die Tötung erfolgt meist durch Einlassen hoher
Kohlenstoffdioxidkonzentrationen, seltener durch Zerkleinerung. [Anm. ,
Kükenschreddern‘].“
Jedes Jahr werden also allein in Deutschland etwa 45 Millionen Hühnerküken
kurz nach dem Schlüpfen getötet. Nach Aussage der Bundesregierung zielt der
Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes nun auf ein flächendeckendes
Verbot des Kükentötens in Deutschland ab Anfang 2022.
In dem Gesetzentwurf heißt es weiter:
„Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen Urteilen vom 13. Juni 2019
(BVerwG 3 C 28.16, BVerwG 3 C 29.16) entschieden, dass – im Lichte des in
das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels Tierschutz (Artikel 20a des
Grundgesetzes) – das wirtschaftliche Interesse an Hennen, die speziell auf
eine hohe Legeleistung gezüchtet sind, kein vernünftiger Grund im Sinne von
§ 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes für das Töten männlicher Küken aus diesen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27545
19. Wahlperiode 12.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 11. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zuchtlinien ist. Nach dem Bundesverwaltungsgericht besteht jedoch für die
Fortsetzung der bisherigen Praxis der Tötung von männlichen Küken für eine
Übergangszeit noch ein vernünftiger Grund, wenn absehbar ist, dass in Kürze
Alternativen zum Töten der Küken zur Verfügung stehen, die den Brutbetrieb
deutlich weniger belasten als die Aufzucht der Tiere.“
Konkret sagt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom
13. Juni 2019 – BVerwG 3 C 29.16 –: „Das wirtschaftliche Interesse an
speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen ist für sich genommen
zwar kein vernünftiger Grund im Sinne von § 1 Satz 2 TierSchG für das Töten
der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien. Ist jedoch – wie im
maßgebenden Zeitpunkt hier – absehbar, dass in Kürze Alternativen zum Töten der
Küken zur Verfügung stehen werden, die den Brutbetrieb deutlich weniger
belasten als die Aufzucht der Tiere, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis
für eine Übergangszeit noch auf einem ,vernünftigen Grund‘.“
Es ist zu befürchten, dass der vorhandene Gesetzentwurf vorrangig die
Interessen der industriellen Massentierhaltung bedient. Anstatt die Haltung den
Tieren anzupassen, das Engagement und die Förderung auf die Zucht und die
Haltung sogenannte Zweinutzungshühner auszurichten, wird allein auf die
vermeintlich technische Lösung eines ethischen Problems gesetzt.
1. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine
„Exposition gegenüber hohen Kohlenstoffdioxidkonzentrationen“ auf den
Metabolismus eines Kükens?
Kohlenstoffdioxid ist ein narkotisch wirksames Gas, das eine tiefe
Bewusstlosigkeit erzeugt. Es führt bei Inhalation in hohen Konzentrationen zu einer
hyperkapnischen Hypoxie sowie einer respiratorischen und metabolischen
Azidose. Ein Absinken des pH-Wertes im Liquor erfolgt fast gleichzeitig mit dem
Absinken des Blut-pH-Wertes und führt letztlich zu einem Stadium der
Analgesie und Anästhesie. Über die Wirkung an zentralen und peripheren
Chemorezeptoren erfolgt eine Vertiefung der Atmung (z. B. verlängerte Inspiration,
Erhöhung des Atemzugvolumens bei reduzierter Atemfrequenz). Zusätzlich führt
Kohlendioxid zu einer Reizung der Nasenschleimhaut und der Lunge infolge
der Reaktion mit Wasser zu Kohlensäure.
a) Wie lange dauert diese Form der Tötung, welche Abwehrreaktionen
nehmen die Küken vor, und wie lange dauert es, bis das Küken tot ist?
Eine Bewegungslosigkeit bzw. ein Ende der Bewegungen des Tieres unter
Einwirkung des Gases kann als verhaltensbasierter Indikator für den Tod
herangezogen werden (Baker et al., 2019). Dieser Indikator wurde in der Studie von
Raj und Whittington (1995) bei 90 Prozent Kohlendioxid nach 52 ± 1,6 s (MW
± SEM; p < 0,001) sowie bei Baker et al. (2019) bei 100 Prozent Kohlendioxid
nach 56 s festgestellt.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass es bei dieser Methode
Fehltötungen gibt, und werden hierzu Daten erfasst (oder zumindest
Schätzungen)?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
c) Wie verhält es sich mit der mechanischen Zerkleinerung im Vergleich
zur Exposition gegenüber hohen Kohlenstoffdioxidkonzentrationen?
Im Vergleich zur Exposition gegenüber hohen
Kohlenstoffdioxidkonzentrationen führt die mechanische Zerkleinerung zu einem fast unmittelbaren Tod der
Tiere (innerhalb einer Sekunde).
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welchen Zeitraum das
Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 13. Juni 2019 – BVerwG 3
C 28.16, BVerwG 3 C 29.16 – annahm, wonach es absehbar sei, „dass in
Kürze Alternativen zum Töten der Küken zur Verfügung stehen werden,
die den Brutbetrieb deutlich weniger belasten als die Aufzucht der
Tiere“?
Die Bundesregierung hat diesbezüglich keine Kenntnisse, die über die vom
Bundesverwaltungsgericht veröffentlichten Informationen hinausgehen.
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Sachverhalten, die dem
BVerwG in den Verfahren bezüglich des möglicherweise „in Kürze“
Vorhandenseins von Alternativen zum Töten der Küken vorlagen,
welche Informationen hat die Bundesregierung beigesteuert?
An dem Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts hat sich der Vertreter des
Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) beteiligt. Der VBI ist
ein Organ der Rechtspflege und vertritt das öffentliche Interesse des Bundes in
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Mit Stellungnahmen vom
8. März 2018 sowie 24. Januar 2019 hat das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) dem VBI die im BMEL vorliegenden
Informationen zum Sachstand der Entwicklung von Verfahren zur
Geschlechtsbestimmung im Ei übermittelt. Die genannten Stellungnahmen des BMEL sind vor
dem oben genannten Hintergrund als „Verschlusssache, nur für den dienstlichen
Gebrauch (VSnfD)“ eingestuft und nicht zur Veröffentlichung als
Bundestagsdrucksache bestimmt. Sie werden als separate Anlagen übersandt.
b) Welche Auslegung der Begriffe „in Kürze“ und „Übergangszeitraum“
ist bei der Beachtung des Urteils nach Position der Bundesregierung
vorzunehmen?
Die Bundesregierung verweist auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens (Drucksache 19/10095) und
die dort vorgesehenen Übergangsfristen für das Töten von Eintagsküken bis
zum 31. Dezember 2021 sowie für das Töten von Embryonen im Ei nach dem
sechsten Bruttag im Zusammenhang mit der Anwendung von Verfahren zur
Geschlechtsbestimmung bis zum 31. Dezember 2023.
3. Welche Gespräche hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
des Deutschen Bundestages (also seit dem 24. Oktober 2017) zur
Thematik, etwa mit Herstellerinnen und Herstellern von Techniken zum
„Sexen“ von Hühnereiern, geführt (bitte das Datum, Teilnehmende sowie
konkrete Gesprächsthemen angeben)?
Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen bzw.
Parlamentarische Staatssekretäre und Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre
der Bundesministerien pflegen aufgabenbedingt Kontakt mit einer Vielzahl von
Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche
(einschließlich Telefonate) besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfolgenden Angaben
erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener
Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Gesprächsthema Datum Teilnehmende
Ausstieg aus dem Kükentöten, im
Speziellen der Gesetzentwurf des
BMEL und die Perspektiven des
Unternehmens SELEGGT
22. Oktober 2020 Staatssekretärin B. Kasch,
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL);
Geschäftsführer SELEGGT GmbH, L.
Breloh; Staatssekretär Dr. H.
Bottermann, Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Ausstieg aus dem Kükentöten 21. Oktober 2020 Staatssekretärin B. Kasch;
Präsident des Zentralverbands der
Geflügelwirtschaft e.V., F.-O. Ripke.
Entwicklung des Verfahrens der
endokrinologischen
Geschlechtsbestimmung im Ei
11. September 2020 Staatssekretärin B. Kasch;
Geschäftsführer SELEGGT GmbH, L.
Breloh.
Verfahren zur
Geschlechtsdifferenzierung im Hühnerei mittels
Fluoreszenzspektroskopie
21. August 2020 Bundesministerin für Ernährung
und Landwirtschaft, J. Klöckner;
Präsident Prof. Dr. J. Krahl der
Technischen Hochschule
Ostwestfalen-Lippe.
Umsetzung Ausstieg aus dem
Kükentöten
10. August 2020 Bundesministerin J. Klöckner;
Vorstand des Verbands Bio-Initiative,
Dr. C. von der Crone.
Optionen zum zeitnahen, sektoralen
Ausstieg aus dem Kükentöten
24. Juli 2020 Staatssekretärin B. Kasch;
Geschäftsführer SELEGGT GmbH, L.
Breloh.
Ausstieg aus dem Kükentöten,
Werkvertragsverbot/Tarifvertrag
inklusive Arbeitnehmerüberlassung
und Abschaffung der
Pauschalisierung der Umsatzsteuer
10. Juli 2020 Staatssekretärin B. Kasch; Vertreter
des Zentralverbandes der
Deutschen Geflügelwirtschaft und des
Bundesverbandes Ei
Branchenvereinbarung zum
Ausstieg aus dem Kükentöten
24. Juni 2020 Bundesministerin J. Klöckner;
Präsident des Zentralverbands der
deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
F. – O. Ripke; Vertreter des
Bundesverband des Deutschen
Lebensmittelhandels e. V.
Thema „Kükentöten beenden“,
Perspektiven und Ansätze für die
gemeinsame Umsetzung des
flächendeckenden Ausstiegs aus dem
Kükentöten in FR und DE
13. Januar 2020 Bundesministerin J. Klöckner;
Minister für Landwirtschaft und
Ernährung Frankreich, D. Guillaume;
Vertreter von Akteursketten
(Erzeuger, Einzelhandel, Verbraucher,
Veterinäre und Verwaltung).
Ausstieg aus dem Kükentöten 17. Dezember 2019 Staatssekretär a.D. Dr. O. Aeikens,
BMEL; Präsident des
Zentralverbands der Deutschen
Geflügelwirtschaft F.-O. Ripke; Geschäftsführer
der EW-Group, D. Wesjohann.
Sachstand und Fortschritte
hinsichtlich des stufenübergreifenden
Branchenkonzepts zum Ausstieg aus
dem Kükentöten
27. November 2019 Bundesministerin J. Klöckner;
Vertreter der Wirtschaftsbranche, des
Verbraucherschutzes und des
Deutschen Tierschutzbundes.
Gesprächsthema Datum Teilnehmende
Branchenkonzept zum Ausstieg aus
dem Kükentöten
14. November 2019 Staatssekretär a.D. Dr. O. Aeikens;
Präsident des Zentralverbands der
Deutschen Geflügelwirtschaft F.-O.
Ripke; Vorsitzender des
Bundesverbandes Ei, H. Schönecke.
Antibiotika und Kükentöten 09. Oktober 2019 Staatssekretär a.D. Dr. O. Aeikens;
Präsident des Zentralverbands der
Deutschen Geflügelwirtschaft F.-O.
Ripke.
Sachstand und das weitere
Verfahren zum Ausstieg aus dem
Kükentöten
15. Oktober 2019 Bundesministerin J. Klöckner;
Vertreter der Geflügelbranche, des
Verbraucherschutzes und des
Deutschen Tierschutzbundes.
Aktuelle Erfahrungen aus der
Praxis, aktueller Kenntnisstand,
Perspektiven für einen schnellen
Ausstieg
16. Juli 2019 Bundesministerin J. Klöckner;
Vertreter von Tierschutzorganisationen,
des Lebensmitteleinzelhandels, der
Geflügelwirtschaft und von
Unternehmen;
Vertreter der obersten
Veterinärbehörden der Länder
Beendigung des Kükentötens bzw.
Geschlechtsbestimmung im Ei
8. November 2018 Bundesministerin J. Klöckner;
Geschäftsführer SELEGGT GmbH, L.
Breloh;
Stellv. Vorstandsvorsitzender RE-
WE, J. Kunath.
spektroskopische
Geschlechtsbestimmung im Ei
5. März 2018 Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft a.D. C. Schmidt;
Geschäftsführer der EW-Group, E.
und D. Wesjohann
4. Was hat die Bundesregierung seit der Bekanntgabe des
Referentenentwurfs „Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ durch die
Bundesministerin Julia Klöckner am 9. September 2020 zur Umsetzung
des Entwurfs neben der am 20. Januar 2020 erfolgten Verabschiedung
des Gesetzentwurfs durch das Kabinett unternommen (etwa geführte
Gespräche oder auch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Förderung o. Ä.),
und wie sieht der von der Bundesregierung weiter anvisierte Zeitplan aus
(bitte konkrete Maßnahmen und Zeiträume angeben)?
Über die in der Antwort zu Frage 3 genannten Gespräche hinaus fanden
zwischen dem 9. September 2020 und dem Beschluss des Bundeskabinetts über
den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes
– Verbot des Kükentötens am 20. Januar 2021, keine Gespräche statt.
Im Hinblick auf das weitere Verfahren ist vorgesehen, dass der Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des
Kükentötens nach erstem Durchgang im Bundesrat am 5. März 2021 dem Deutschen
Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet wird. Die Schlussberatung im
Bundesrat ist für den 28. Mai 2021 avisiert.
5. Welche Techniken sind der Bundesregierung bekannt, die Hühnereier vor
dem Schlupf der Küken „sexen“ können?
a) Wer ist herstellende Firma bzw. Institution?
b) Wie ist die Funktionsweise der Technik (eine grobe Darstellung ist
ausreichend)?
c) Wie ist das jeweilige Stadium der Technik, also etwa „Erforschung“,
„Erprobung“ oder „im Einsatz“?
d) Wie viele Anlagen sind zum jetzigen Zeitpunkt für welchen der
vorher genannten Bereiche vorhanden?
e) Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit (Durchsatz und Fehlerquote) der
existierenden Anlagen, zum Beispiel „gesexte Eier je Stunde und
Tag“ sowie der Anteil in Prozent an den aktuell in Deutschland
jährlich anfallenden Bruteiern (bitte nach Methoden aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 bis 5e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erste marktreife Geschlechtsbestimmung bei Hühnerembryonen, die im
Rahmen der BMEL-Forschungsförderung entwickelt wurde, wird von der
niederländisch-deutschen Firma SELEGGT GmbH seit November 2018 in
einer Anlage kommerziell betrieben. Es handelt sich um eine Methode, bei der
nach neuntägiger Bebrütung mittels Laser kontaktlos ein kanülengroßes Loch
in der Eierschale geschaffen wird, um eine geringe Menge Allantoisflüssigkeit
zu entnehmen.
Für die Bestimmung des Geschlechts des sich entwickelnden Kükens aus der
Probe stehen mehrere Verfahren zur Verfügung. Aus der Forschungsförderung
des BMEL ist die Hormonanalyse mittels Marker-Antikörperverfahren durch
den Nachweis von Östronsulfat in weiblichen Brut-Eiern hervorgegangen.
Mittels dieses Verfahrens wird nach Unternehmensangaben derzeit jährlich bei
8-9 Millionen Bruteiern das Geschlecht bestimmt, von denen etwa 3,5
Millionen geschlechtsbestimmte Bruteier, in denen sich weibliche Küken entwickeln,
an die Brütereien zurückgeliefert werden.
Des Weiteren kann das Geschlecht des sich entwickelnden Kükens aus der
Allantoisflüssigkeit durch eine Genanalyse bestimmt werden. Dieses Verfahren
wurde von der Firma Plantegg entwickelt und basiert darauf, dass männliche
und weibliche Hühner unterschiedliche Geschlechtschromosomen besitzen.
Durch den Einsatz der Polymerase-Kettenreaktion können die genetischen
Unterschiede, die sich in dem Erbmaterial in der Allantoisflüssigkeit befinden,
sichtbar gemacht werden.
Eine weitere Option ist die Geschlechtsbestimmung aus der Allantoisflüssigkeit
mittels Kopplung von Flüssigchromatographie und Massenspektrometrie (LC-
MS). Die Weiterentwicklung dieses Verfahrens wird derzeit vom BMEL
gefördert.
Die Geschlechtsbestimmung mittels der Raman-Spektroskopie wurde durch
Forschungsförderung des BMEL von Arbeitsgruppen der Universitäten
Dresden und Leipzig entwickelt. Die Firma Agri Advanced Technologies GmbH
(AAT) arbeitet an der Einführung des Verfahrens. Dieses Verfahren basiert auf
der spektroskopischen Detektion der unterschiedlichen Größe der
Geschlechtschromosomen. Diese lassen sich bereits 72 Stunden nach der Befruchtung eines
Hühnereies in den Blutzellen des Embryos nachweisen. Der Bundesregierung
ist nicht bekannt, wann eine Markteinführung des Verfahrens geplant ist.
Die Hyperspektralanalyse wurde von der Firma AAT entwickelt und beruht auf
der Ermittlung der Pigmentierung der Federn des Embryos im Ei, die sich bei
bestimmten Genetiken bei männlichen und weiblichen Küken unterscheiden.
Das Verfahren ermöglicht die Geschlechtsbestimmung ab dem 13. oder 14.
Bruttag.
An der Technischen Universität München wird an der Geschlechtsbestimmung
im Hühnerei mittels des bildgebenden Verfahrens der
Magnetresonanztomographie geforscht, anhand dessen eine Unterscheidung des Geschlechts anhand
von Blutzellen ermöglicht wird.
Die Grundlagen eines Verfahrens zur Fluoreszenzspektroskopie werden an der
Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe erforscht. Dabei werden
elektronische Schwingungszustände gemessen. Mittels Laserlicht werden die
Geschlechtshormone der Embryonen bestrahlt. Diese werfen jeweils
unterschiedliches Licht über eine typische Zeitdauer zurück. Mittels mathematischer
Berechnungen kann in den gewonnenen Datenmengen des reflektierten Lichts ein
Muster erkannt werden, das Rückschlüsse auf das Geschlecht des Kükens
zulässt.
Im internationalen Bereich wird nach Kenntnis der Bundesregierung auch an
gentechnischen Verfahren gearbeitet.
6. Wie viele dieser Techniken und Anlagen erfüllen zum jetzigen Zeitpunkt
die Maßgabe des Gesetzentwurfs, wonach Eier vor dem siebten Tag
„gesext“ werden müssen, wie hoch ist deren aktuelle Leistungsfähigkeit
zusammengefasst, etwa im Sinne von „gesexte Eier je Stunde und Tag“,
wie hoch müsste die Kapazität sein, damit der Referentenentwurf
umgesetzt werden könnte, und auf welcher Grundlage kommt die
Bundesregierung zur Position, wonach sich Verfahren zur
Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem siebten Bruttag ab Ende 2023 etablieren lassen (vgl.
die Bundestagsdrucksache 19/24127)?
Der durch die Förderung der Bundesregierung erfolgte technische Fortschritt
bei den Verfahren zur Geschlechtsbestimmung lässt darauf schließen, dass sich
Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 7. Bruttag ab Ende 2023
etablieren lassen bzw. weitere Technologien eine Marktreife erlangen können.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist verfahrensneutral. Insofern lassen
sich auch keine erforderlichen Kapazitäten für die Geschlechtsbestimmung im
Ei ableiten. Grundsätzlich können die Anforderungen des Gesetzes auch durch
Verwendung von Zweinutzungshühnern oder durch Bruderhahnaufzucht
umgesetzt werden.
7. Wie viele „aussortierte“ männliche Eier werden nach Schätzungen der
Bundesregierung künftig im Jahr anfallen, sollte die Technik zum
„Sexen“ von Hühnereiern künftig gesetzlicher Standard werden?
Die Geschlechtsbestimmung im Ei wird nicht gesetzlicher Standard. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung ist verfahrensneutral, neben der
Geschlechtsbestimmung im Ei stehen auch die Aufzucht der männlichen Tiere als
Alternative zur Verfügung. Insofern lässt sich auch nicht abschätzen, wie viele Eier, in
denen sich männliche Küken entwickeln, im Rahmen der
Geschlechtsbestimmung künftig detektiert werden.
8. Welcher Verwendungszweck ist für diese Eier nach Kenntnis der
Bundesregierung geplant, fallen diese in den Bereich der
Lebensmittelverschwendung, oder werden sie für andere Zwecke, etwa Futtermittel oder
aber auch kosmetische Industrie, verwendet (bitte die
Verwendungsbereiche sowie die geschätzte Zahl der hier „verwendeten“ oder eben auch
nicht verwendeten Eier angeben)?
Bebrütete Eier sind primär für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr
bestimmt. Sie fallen damit in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG)
Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr
bestimmte tierische Nebenprodukte. Hiernach können bebrütete Hühnereier, die
keine Anzeichen von durch dieses Material auf Mensch oder Tier übertragbaren
Krankheiten aufweisen, als Material der Kategorie 3 eingestuft und unter
bestimmten Voraussetzungen z. B. zur Herstellung von Futtermittel-
Ausgangserzeugnissen für Heimtiere und bestimmte Nutztiere verwendet werden.
9. Welche Gespräche hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
des Deutschen Bundestages (also seit dem 24. Oktober 2017) zum
Verwendungszweck der „gesexten“ Eier, etwa mit Herstellerinnen und
Herstellern von Techniken zum „Sexen“ von Hühnereiern, Unternehmen der
Futtermittelindustrie, der kosmetischen Industrie etc., geführt (bitte
Datum, Teilnehmende sowie konkrete Gesprächsthemen angeben)?
Vertreter des BMEL führten in dieser Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages eine Vielzahl von Gesprächen zur Beendigung des Kükentötens (s.
Antwort zu Frage 3). Gespräche, die ausschließlich den Verwendungszweck der
aussortierten männlichen Eier beinhalteten, wurden nicht geführt.
10. Wie hoch ist der aktuelle Markanteil von „gesexten Eiern“ (Eier, bei
deren Produktion mit den vorher genannten neuen technologischen
Verfahren eine Geschlechtsbestimmung durchgeführt wurde), von Eiern aus
Bruderhahninitiativen, Eiern aus Zweinutzungslinien und solchen Eiern,
bei denen die männlichen Küken getötet wurden (bitte nach
„konventioneller“ und „ökologischer“ Vermarktung, jeweils mit der prozentualen und
einer absoluten Angabe wie auch der Angabe, wie viele Eier in
Verbindung mit „einer Exposition gegenüber hohen
Kohlenstoffdioxidkonzentrationen“ sowie „durch Zerkleinerung“ stehen, unterscheiden)?
Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse, wie hoch der aktuelle
Marktanteil an Eiern ist, die von Legehennen stammten, deren Geschlecht im
Brutei bestimmt wurde. Auch der Anteil an Eiern, die aus Betrieben stammten,
in denen die männlichen Tiere aufgezogen werden und an Eiern, die von
Zweinutzungshühnern produziert werden, wird nicht amtlich erfasst. Eine Erfassung
der Eier, unterschieden nach „konventioneller“ und „ökologischer“
Vermarktung, bei denen die männlichen Küken getötet werden wie auch die Angabe,
wie viele Eier in Verbindung mit einem bestimmten Tötungsverfahren stehen,
erfolgt ebenfalls nicht.
11. Wie hoch war die Förderung der Verfahren zum „Sexen“ im Ei, die von
Bruderhahninitiativen und der Züchtung von Zweinutzungshühnern
durch die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren (bitte auch
die Förderung je Jahr angeben)?
Die Erforschung und Entwicklung von Alternativen zum Kükentöten hat das
BMEL seit 2008 gefördert. Im Folgenden werden die jeweils geförderten
Projekte mit ihren Fördersummen der letzten 10 Jahre abgebildet:
Verbundprojekt: Möglichkeiten der In ovo – Geschlechtsbestimmung beim
Haushuhn (Gallus Gallus f. dom.) als Alternative zur routinemäßigen Tötung
männlicher Eintagsküken aus Legehennenlinien:
2011 2012
146.680 Euro 13.602 Euro
Verbundprojekt: Anwendungsorientierte Untersuchungen zur in ovo-
Geschlechtsbestimmung beim Haushuhn (Gallus gallus f. dom.):
2012 2013 2014 2015 2016 2017
125.715 Euro 222.412 Euro 639.258 Euro 44.550 Euro 0 Euro 36.361 Euro
2015 2016 2017 2018 2019
200.997 Euro 239.262 Euro 507.468 Euro 235.713 Euro 206.010 Euro
Anwendungsorientierte Untersuchungen zur endokrinologischen In-ovo-
Geschlechtsbestimmung beim Haushuhn:
2015 2016 2017 2018
254.860 Euro 590.601 Euro 489.219 Euro 335.493 Euro
Verbundprojekt: Etablierung spektroskopischer Verfahren für eine
praxistaugliche in ovo Geschlechtsdiagnose beim Haushuhn (Gallus gallus f. dom.):
2019 2020 2021
928.406 Euro 280.251 Euro 395.216 Euro*
Verbundprojekt: Anwendung der endokrinologischen In-ovo-
Geschlechtsbestimmung beim Haushuhn mittels Liquid-Chromatographie-
Massenspektrometrie (LC-MS) zur Entwicklung marktreifer Konzepte (In-ovo-LC-MS):
* Der Förderbetrag für das Jahr 2021 wurde bewilligt, allerdings noch nicht verausgabt.
Verbundprojekt: Geflügelhaltung neu strukturiert: Integration von Mast und
Eierproduktion bei Einsatz des Zweinutzungshuhns als Maßnahme zum
Tierschutz
2015 2016 2017 2018
1.282.829 Euro 510.880 Euro 4 Euro 8.100 Euro
Projekte des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau (BÖLN):
ÖkoHuhn – Konzeption einer Ökologischen Hühnerzucht – mit besonderer
Beachtung einer möglichen Zweinutzung:
Bioland Beratung GmbH
2017 2018 2019 2020
41.815,71 Euro 47.285,19 Euro 63.124,09 Euro 23543,82 Euro
Hochschule Eberswalde
2017 2018 2019
194.085,27 Euro 215.884,44 Euro 137.083,27 Euro
Ökologische Tierzucht gGmbH
2017 2018 2019 2020
24.7315 Euro 174.670,22 Euro 235.006,82 Euro 615.09,73 Euro
Öko2Huhn – Zweinutzungshühner im Ökolandbau – Zucht und
Potentialermittlung geeigneter Herkünfte sowie Umsetzung in die Praxis:
Bioland Beratung GmbH
2020 2021* 2022*
41.617,06 Euro 74.240,26 Euro 18.719,7 Euro
Uni Hohenheim
2020 2021* 2022* 2023*
1.280,40 Euro 105.742,45 Euro 82.330,09 Euro 75.213,65 Euro
Hochschule Eberswalde
2020 2021* 2022*
127.577,78 Euro 253.362,35 Euro 200.473,33 Euro
RegioHuhn – Innovative Wege der regionalen nachhaltigen Nutzung
tiergenetischer Ressourcen beim Haushuhn
FLI, Institut für Nutztiergenetik, Mariensee
2020 2021* 2022* 2023*
74.927 Euro 92.699,92 Euro 98.687 Euro 13.760 Euro
Öko – Beratungsgesellschaft, Naturland
2020 2021* 2022* 2023*
41.186,45 Euro 65.522,55 Euro 76.176 Euro 35.995 Euro
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Kitzingen
2020 2021* 2022* 2023*
109.253,50 Euro 75.422 Euro 77.207 Euro 9.400,50 Euro
Uni Bonn, Institut für Tierwissenschaften
2020 2021* 2022* 2023*
55.901,03 Euro 62.667,80 Euro 65.489,88 Euro 7.355,20 Euro
* Die Förderbeträge, die über das Jahr 2020 hinausgehen, wurden bewilligt, allerdings noch nicht
verausgabt.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung selbst (und nicht etwa
Marktteilnehmende wie etwa „verschiedene Handelsketten“) seit
Amtsantritt ergriffen, um die bestehende Kennzeichnung von Schaleneiern auf
verarbeitete Eier auszuweiten, was ist hierzu noch geplant (bitte
konkretes Datum und Art der Maßnahme angeben), und wird das BMEL dazu
in dieser Wahlperiode noch einen Verordnungsentwurf vorlegen?
Die Bundesregierung hält eine EU-weite Regelung gegenüber einer nationalen
Regelung für vorzugswürdig. Bundesministerin Julia Klöckner hat sich daher
im März 2020 mit diesem Anliegen an die Europäische Kommission gewandt.
Die Kommission ließ in ihrem Antwortschreiben mit Verweis auf verschiedene
Aktivitäten offen, ob und wie das konkrete Thema der Ei-Kennzeichnung in
verarbeiteten Lebensmitteln von der Kommission aufgegriffen werden soll.
Einen Ansatzpunkt bietet möglicherweise der von der Kommission in der
Farmto-Fork-Strategie angekündigte Rahmen zur Kennzeichnung der Nachhaltigkeit
von Lebensmitteln.
Die Bundesregierung schließt eine Regelung auf nationaler Ebene nicht aus,
sollten die derzeitigen Gespräche auf EU-Ebene zu keinem Ergebnis führen.
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