[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Anja Hajduk,
Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/26701 –
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beschäftigten im Hotel- und
Gastgewerbe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
und insbesondere der Lockdown im Frühjahr und Herbst/Winter 2020 haben
das Hotel- und Gastgewerbe besonders hart getroffen. Die Umsätze sind stark
zurückgegangen (vgl. Corona-Krise trifft Gastronomie hart: Umsätze von
März bis August 2020 sanken um 40,5 Prozent gegenüber Vorjahreszeitraum –
Statistisches Bundesamt (destatis.de). Dies hat gravierende Folgen für die
Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe, insbesondere für die Beschäftigten im
Minijob, die einen großen Teil der Beschäftigten in Hotel und Gastronomie
darstellen. Sie gehören zu den Verliererinnen und Verlierern der Krise, denn
Minijobs werden in der Regel zuerst abgebaut. Anspruch auf Kurzarbeitergeld
oder Arbeitslosengeld gibt es für diese Beschäftigten nicht (vgl. Corona-
Armutsfalle Minijobs, Onetz). Im Gegensatz dazu wurden zwar viele der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt. Aufgrund der
niedrigen Löhne im Hotel- und Gastgewerbe ist allerdings fraglich, inwiefern
das Kurzarbeitergeld eine ausreichende finanzielle Kompensation für die
Beschäftigten über viele Monate darstellt – zumal die Unternehmen der
Gastronomiebranche in der Regel nicht zu den Arbeitgebern gehören, die das
Kurzarbeitergeld aufstocken. Außerdem fehlen den Beschäftigten auch die
Einnahmen aus Trinkgeldern (vgl. NGG).
Fraglich ist auch, inwiefern die Corona-Krise den Fachkräftemangel im
Hotel- und Gastgewerbe verschärft. So zögern viele Betriebe mit Anstellungen,
weil sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. In der Hotel- und
Gaststättenbranche wurden zuletzt 44 Prozent weniger offene Stellen
registriert (vgl. Fachkräfte fehlen auch in der Coronakrise – Bayern – SZ.de (sued-
deutsche.de)).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die
Corona-Pandemie auf die Beschäftigungsverhältnisse im Hotel- und
Gastgewerbe hat und welchen Einfluss die Pandemie auf den Arbeits- und
Fachkräftemangel im Hotel- und Gastgewerbe hat.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27574
19. Wahlperiode 16.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 15. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung berichtet im Folgenden über den Wirtschaftsabschnitt I
„Gastgewerbe“ gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008).
Dieser Wirtschaftsabschnitt umfasst die Wirtschaftsabteilungen 55
„Beherbergung“ und 56 „Gastronomie“ der WZ 2008. Nachfolgend wird der
Wirtschaftsabschnitt I „Gastgewerbe“ kurz als Gastgewerbe bezeichnet.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und die
Größe der Unternehmen im Hotel- und Gastgewerbe (bitte in Schritten
<10, 11 bis 50, 51 bis 250 und >250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
angeben) im Jahr 2020 im Vergleich zu den Jahren 2017 bis 2019
entwickelt (bitte bundesweit für jedes Bundesland, pro Jahr und pro Monat
angeben)?
Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Unternehmen im
Gastgewerbe können der Tabelle 1* im Anhang entnommen werden. Ergebnisse
stehen bis zum Berichtsjahr 2018 zur Verfügung. Eine Differenzierung nach den
erfragten Größenklassen liegt nicht vor.
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Umsatz und Gewinn
der Unternehmen im Hotel- und Gastgewerbe im Jahr 2020 im Vergleich
zu den Jahren 2017 bis 2019 entwickelt (bitte bundesweit für jedes
Bundesland, pro Jahr und pro Monat angeben sowie nach Größenklassen der
Unternehmen wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung des Umsatzes im
Gastgewerbe können der Tabelle 2* im Anhang entnommen werden. Eine
Differenzierung nach den erfragten Größenklassen liegt nicht vor.
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Sofort- und
Überbrückungshilfen, sowie November- und Dezemberhilfen, welche an das
Hotel- und Gastgewerbe insgesamt ausgezahlt wurden (bitte nach
Bundesländern und nach Unternehmensgrößen wie in Frage 1
differenzieren)?
Die Höhe der ausgezahlten Fördersummen im Rahmen der Soforthilfe, der
Überbrückungshilfe I bis III, der November- und Dezemberhilfe sowie der
Neustarthilfe für das Gastgewerbe nach Bundesland können den Tabellen 3
bis 5* im Anhang entnommen werden.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe im Jahr 2020 im Vergleich zu
den Jahren 2017 bis 2019 entwickelt (bitte bundesweit und für jedes
Bundesland, pro Jahr und pro Monat angeben, und bitte nach
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit bzw. in Teilzeit und nach
geringfügig Beschäftigten aufschlüsseln)?
Nach Auswertung der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
(BA) gab es im Juni 2020 rund 1,52 Millionen Beschäftigte im Gastgewerbe,
davon standen rund 1,03 Millionen in einem sozialversicherungspflichtigen und
rund 0,50 Millionen in einem ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsver-
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/27574 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
hältnis. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können den
Tabellen 6 bis 22* im Anhang entnommen werden.
In der Beschäftigungsstatistik werden die Juni-Werte als Jahreswerte
ausgewiesen. Endgültige Ergebnisse liegen bis Juli 2020 vor, vorläufige hochgerechnete
Werte bis November 2020 für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Hochgerechnete Ergebnisse zu den ausschließlich geringfügig entlohnten
Beschäftigten können der Veröffentlichung „Beschäftigte nach
Wirtschaftszweigen (WZ 2008)“ entnommen werden (
http://bpaq .de/bmas-a22). Die
ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten sind Teil der ausschließlich
geringfügig Beschäftigten. Zu den ausschließlich kurzfristig Beschäftigten
liegen keine hochgerechneten Ergebnisse vor.
5. a) Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hotel- und
Gastgewerbe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit März
2020 in Kurzarbeit (bitte nach sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten in Vollzeit bzw. in Teilzeit aufschlüsseln, bitte bundesweit
und für jedes Bundesland angeben, bitte für jeden Monat einzeln
angeben, und bitte in Relation zur Gesamtzahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe angeben)?
b) Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aller Branchen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 in
Kurzarbeit (bitte nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in
Vollzeit bzw. in Teilzeit aufschlüsseln, bitte bundesweit und für jedes
Bundesland angeben, bitte für jeden Monat einzeln angeben, und
bitte in Relation zur Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten angeben)?
Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der BA waren im Juli 2020 insgesamt rund
3,31 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit, darunter rund 322.000 Beschäftigte
des Gastgewerbes. Damit waren insgesamt 9,9 Prozent aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit, während im Gastgewerbe die
Kurzarbeiterquote 31,1 Prozent betrug. Weitere Ergebnisse nach der erfragten
Differenzierung können der Tabelle 23* im Anhang entnommen werden.
Eine Gliederung nach Vollzeit und Teilzeit kann nicht vorgenommen werden.
Endgültige Ergebnisse liegen bis Juli 2020, vorläufige hochgerechnete Werte
bis Oktober 2020 vor.
6. a) Wie hat sich das durchschnittliche Kurzarbeitergeld der
Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe nach Kenntnis der Bundesregierung
im Jahr 2020 entwickelt (bitte bundesweit und für jedes Bundesland
angeben, und bitte nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
in Vollzeit bzw. in Teilzeit, und bitte für jeden Monat einzeln
angeben aufschlüsseln)?
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/27574 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
b) Wie hat sich das durchschnittliche Kurzarbeitergeld der Beschäftigten
aller Branchen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020
entwickelt (bitte bundesweit und für jedes Bundesland angeben, und bitte
nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit bzw. in
Teilzeit aufschlüsseln, und bitte für jeden Monat einzeln angeben)?
Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
7. a) Wie viele Beschäftigte mit Kurzarbeitergeld im Hotel- und
Gastgewerbe mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020
aufgrund des niedrigen Kurzarbeitergeldes beim Jobcenter
aufstockend ALG II beantragen (bitte bundesweit und für jedes Bundesland
angeben, bitte für jeden Monat einzeln angeben, und bitte in Relation
zu allen Beschäftigten mit Kurzarbeitergeld im Hotel- und
Gastgewerbe angeben)?
b) Wie viele Beschäftigte mit Kurzarbeitergeld aller Branchen mussten
nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 aufgrund des
niedrigen Kurzarbeitergeldes beim Jobcenter aufstockend ALG II
beantragen (bitte bundesweit und für jedes Bundesland angeben, bitte
für jeden Monat einzeln angeben, und bitte in Relation zu allen
Beschäftigten mit Kurzarbeitergeld aller Branchen angeben)?
Die Fragen 7a und 7b werden gemeinsam beantwortet.
Näherungsweise kann die Frage basierend auf den nichtarbeitslosen
Arbeitsuchenden im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
beantwortet werden. Die betrachteten nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden gehen
einer Erwerbstätigkeit nach und sind mit kurzer Meldedauer im Bestand der
Arbeitsuchenden gemeldet, d. h. sie beziehen über einen Zeitraum von weniger
als einem Monat Leistungen. Die coronabedingte zusätzliche Betroffenheit
wird über die Veränderung in Bezug auf die Daten des Vorjahreszeitraums
abgebildet. Angenommen wird, dass es sich bei diesen abhängig Erwerbstätigen
überwiegend um Empfängerinnen und Empfänger von Kurzarbeitergeld
handelt, die aufgrund der Kurzarbeit Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen.
Nach Angaben der Statistik der BA gab es in den Monaten April 2020 bis
Januar 2021 kumuliert rund 229.000 abhängig beschäftigte nichtarbeitslose
Arbeitsuchende im SGB II mit einer kurzen Meldedauer von weniger als einem
Monat. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres (April 2019 bis Januar 2020) waren es
117.000 Fälle. Bei der Differenz von 113.000 Leistungsbeziehenden kann es
sich näherungsweise um abhängig Beschäftigte handeln, die aufgrund von
Kurzarbeit auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Es ist zu beachten,
dass Personen in diesem Zeitraum mehrfach zugegangen sein können. In der
Spitze lag die Zahl der realisierten Kurzarbeit im April 2020 bei rund 6,00
Millionen Beschäftigten. Eine Anteilsberechnung (an allen Kurzarbeitern) ist
methodisch nicht sinnvoll, da kumulierte Zugänge mit Bestandsdaten aus
unterschiedlichen Fachstatistiken verglichen werden würden.
Eine Darstellung der Näherungslösung ist nach wirtschaftsfachlicher
Gliederung nicht möglich. Ergebnisse differenziert nach Bundesländern können der
Publikation „Nichtarbeitslose Arbeitsuchende im SGB II in nicht geförderter
Erwerbstätigkeit mit kurzer Meldedauer“ entnommen werden. Diese kann unter
folgendem Link abgerufen werden (vgl. Tabelle 1, Spalte 11):
http://bpaq.de/b
mas-a26.
8. a) Wie hoch ist die Gesamtsumme an Kurzarbeitergeld, die für alle
Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe im Jahr 2020 ausgegeben
wurde (bitte bundesweit, für jedes Bundesland, und bitte für jeden
Monat einzeln angeben)?
b) Wie hoch ist die Gesamtsumme an Kurzarbeitergeld, die für die
Beschäftigten aller Branchen im Jahr 2020 ausgegeben wurde (bitte
bundesweit, für jedes Bundesland, und bitte für jeden Monat einzeln
angeben)?
Die Fragen 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der BA wurden im Jahr 2020 insgesamt rund 22,1 Mrd. Euro
für konjunkturelles Kurzarbeitergeld und die Erstattung von
Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber aufgewendet, davon rund 9,5 Mrd. Euro für
die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Weitere Ergebnisse
differenziert nach Bundesländern können der Tabelle 24* im Anhang entnommen
werden. Eine Differenzierung der Ausgaben nach wirtschaftsfachlicher Gliederung
kann nicht vorgenommen werden.
9. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bruttomonatslohn der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Hotel- und
Gastgewerbe im Jahr 2020 im Vergleich zu den Jahren 2017 bis 2019
entwickelt (bitte nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in
Vollzeit bzw. in Teilzeit aufschlüsseln, bitte bundesweit und für jedes
Bundesland angeben, und bitte für jedes Jahr und für jeden Monat
angeben)?
b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bruttomonatslohn der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aller Branchen
im Jahr 2020 im Vergleich zu den Jahren 2017 bis 2019 entwickelt
(bitte nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit
bzw. in Teilzeit aufschlüsseln, bitte bundesweit und für jedes
Bundesland angeben, und bitte für jedes Jahr und für jeden Monat
angeben)?
Die Fragen 9a und 9b werden gemeinsam beantwortet.
Als Grundlage für die Beantwortung der Frage wird das Merkmal „Entgelt“ aus
der Beschäftigungsstatistik der BA herangezogen. Zum methodischen
Hintergrund verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu den Fragen 5 und 6
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/18333. Auswertungen für das Merkmal „Entgelt“ liegen bis
zum Jahr 2019 vor und werden jeweils nur zum Stichtag 31. Dezember eines
Jahres durchgeführt. Ergebnisse zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
in Teilzeit können nicht ausgewiesen werden.
Nach Angaben der Statistik der BA lag im Jahr 2019 das mittlere
Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der
Kerngruppe insgesamt bei 3.401 Euro. Im Gastgewerbe betrug das
Medianentgelt monatlich 2.036 Euro. Weitere Ergebnisse nach der erfragten
Differenzierung können der Tabelle 25* im Anhang entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/27574 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen
Arbeitsstunden der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im
Hotel- und Gastgewerbe im Durchschnitt im Jahr 2020 im Vergleich
zu den Jahren 2017 bis 2019 entwickelt (bitte nach
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit bzw. in Teilzeit
aufschlüsseln, bitte bundesweit und für jedes Bundesland angeben, und bitte
für jedes Jahr und für jeden Monat angeben)?
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen
Arbeitsstunden der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aller
Branchen im Durchschnitt im Jahr 2020 im Vergleich zu den Jahren
2017 bis 2019 entwickelt (bitte nach sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten in Vollzeit bzw. in Teilzeit aufschlüsseln, bitte
bundesweit und für jedes Bundesland angeben, und bitte für jedes Jahr und
für jeden Monat angeben)?
Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB-AZR) weist die geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland nach
Quartalen und Jahren ab dem Jahr 1991 aus. Die Daten werden auf der Internetseite
des IAB veröffentlicht und können unter folgendem Link abgerufen werden:
http://www.iab.de/de/daten/iab-arbeitszeitrechnung.aspx.
Die Zeitreihen der IAB-AZR können aufgrund von Datenaktualisierungen von
früheren Veröffentlichungen abweichen. Es ist zu beachten, dass die
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch zu einer erhöhten
Unsicherheit bei der Schätzung der Arbeitsvolumendaten führen.
In der IAB-AZR werden die geleisteten Arbeitsstunden für die Beschäftigten
nach Vollzeit und Teilzeit ermittelt, dabei sind die ausschließlich geringfügig
Beschäftigten bei den Teilzeitbeschäftigten enthalten und können nicht
gesondert ausgewiesen werden. Die nachfolgende Tabelle A zeigt die Ergebnisse der
IAB-AZR zu den geleisteten Arbeitsstunden (ohne Nebenjobs) für Voll- sowie
Teilzeitbeschäftigte für die Jahre 2017 bis 2020. Eine quartalsweise Darstellung
kann der Tabelle 26* im Anhang entnommen werden. Eine tiefere
Differenzierung nach sozialversicherungspflichtiger bzw. geringfügiger Beschäftigung,
nach Bundesland sowie nach Monaten ist auf Basis der IAB-AZR nicht
möglich, da hierzu keine tiefergegliederten Daten vorliegen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/27574 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Tabelle A: Entwicklung des Arbeitsvolumens der Beschäftigten 2017 bis
2020, Jahre
Gastgewerbe 2017 2018 2019 2020
Vollzeit
Mio.
Std. 945 957 973 727
Veränderung gegenüber Vorjahr % 1,2 1,7 -25,3
Teilzeit
Mio.
Std. 721 729 744 583
Veränderung gegenüber Vorjahr % 1,1 2,2 -21,6
Insgesamt
Mio.
Std. 1666 1685 1717 1310
Veränderung gegenüber Vorjahr % 1,2 1,9 -23,7
Gesamtwirtschaft 2017 2018 2019 2020
Vollzeit
Mio.
Std. 40508 41122 41363 39602
Veränderung gegenüber Vorjahr % 1,5 0,6 -4,3
Teilzeit
Mio.
Std. 11642 11905 12164 11767
Veränderung gegenüber Vorjahr % 2,3 2,2 -3,3
Insgesamt
Mio.
Std. 52150 53030 53526 51367
Veränderung gegenüber Vorjahr % 1,7 0,9 -4,0
Veränderung gegenüber Vorjahr % 1,7 0,9 -4,0
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: Februar 2021.
11. a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Bruttomonatsgehälter von geringfügig Beschäftigten im
Hotel- und Gastgewerbe im Jahr 2020 im Vergleich zu den Jahren
2017 bis 2019 entwickelt (bitte bundesweit und für jedes
Bundesland, bitte für jedes Jahr und jeden Monat einzeln angeben)?
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Bruttomonatsgehälter von geringfügig Beschäftigten aller
Branchen im Jahr 2020 im Vergleich zu den Jahren 2017 bis 2019
entwickelt (bitte bundesweit und für jedes Bundesland, bitte für jedes
Jahr und jeden Monat einzeln angeben)?
Die Fragen 11a und 11b werden gemeinsam beantwortet.
Amtliche Daten zu den Bruttomonatsverdiensten geringfügig beschäftigter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt das Statistische Bundesamt auf Basis
der Vierteljährlichen Verdiensterhebung zur Verfügung. Die Erhebung erfolgt
für jedes volle Kalenderquartal, sodass Ergebnisse nicht für einzelne Monate
vorliegen. Aktuell sind Daten bis zum dritten Quartal 2020 verfügbar. Eine
Differenzierung nach Bundesländern ist nicht möglich.
Soweit in den erfragten Abgrenzungen Daten vorliegen, können sie der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
12. a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen
Arbeitsstunden der geringfügig Beschäftigten im Hotel- und
Gastgewerbe im Durchschnitt im Jahr 2020 im Vergleich zu den Jahren
2017 bis 2019 entwickelt (bitte bundesweit und für jedes Bundesland
angeben, bitte für jedes Jahr und jeden Monat angeben)?
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen
Arbeitsstunden der geringfügig Beschäftigten aller Branchen im
Durchschnitt im Jahr 2020 im Vergleich zu den Jahren 2017 bis 2019
entwickelt (bitte bundesweit und für jedes Bundesland angeben, bitte
für jedes Jahr und jeden Monat angeben)?
Die Fragen 12a und 12b werden gemeinsam beantwortet.
Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des
Mikrozensus zur durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit geringfügig
Beschäftigter können den Tabellen 27 bis 29* im Anhang entnommen werden.
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass die Anzahl der
geringfügig Beschäftigten im Mikrozensus untererfasst ist. Aufgrund geringer
Fallzahl kann eine tiefer differenzierte Darstellung der Ergebnisse nicht
vorgenommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/27574 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
13. a) Wie vielen Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 gekündigt (bitte
bundesweit und für jedes Bundesland angeben, und bitte für jeden Monat
angeben, und bitte nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
in Vollzeit bzw. in Teilzeit sowie nach geringfügig Beschäftigten
aufschlüsseln)?
b) Wie vielen Beschäftigten aller Branchen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung seit März 2020 gekündigt (bitte bundesweit und für
jedes Bundesland angeben, und bitte für jeden Monat angeben, und
bitte nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit
bzw. in Teilzeit sowie nach geringfügig Beschäftigten
aufschlüsseln)?
14. Welchen Bildungsabschluss bzw. Ausbildungsberuf hatten die
gekündigten Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe nach Kenntnis der
Bundesregierung zuletzt erworben (bitte bundesweit und für jedes Bundesland
angeben, und bitte nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in
Vollzeit bzw. in Teilzeit sowie geringfügig Beschäftigte aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich gekündigter
Beschäftigungsverhältnisse vor. Alternativ werden Zugänge in Arbeitslosigkeit
aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt ausgewiesen. Ergebnisse der
Statistik der BA nach Bildungsabschluss und Bundesland können den Tabellen 30
bis 46* im Anhang entnommen werden. Eine Differenzierung nach Vollzeit und
Teilzeit kann nicht vorgenommen werden. Bei der Interpretation der Ergebnisse
ist zu beachten, dass ein gekündigtes Beschäftigungsverhältnis nicht zu einem
Zugang in Arbeitslosigkeit führen muss. Ferner kann die Beendigung eines
befristeten Beschäftigungsverhältnisses einen Zugang in Arbeitslosigkeit
darstellen.
15. a) Wie viele Beschäftigungsverhältnisse im Hotel- und Gastgewerbe
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 im
Vergleich zu den Jahren 2017 bis 2019 einvernehmlich ruhend gestellt
(bitte bundesweit und für jedes Bundesland, pro Jahr und pro Monat
angeben, und bitte nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
in Vollzeit bzw. in Teilzeit sowie nach geringfügig Beschäftigten
aufschlüsseln)?
b) Wie viele Beschäftigungsverhältnisse in allen Branchen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 im Vergleich zu den
Jahren 2017 bis 2019 einvernehmlich ruhend gestellt (bitte bundesweit
und für jedes Bundesland, pro Jahr und pro Monat angeben, und bitte
nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit bzw. in
Teilzeit sowie nach geringfügig Beschäftigten aufschlüsseln)?
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Studierenden unter den Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe im Jahr 2020
im Vergleich zu 2019 entwickelt (bitte bundesweit und für jedes
Bundesland angeben, und bitte für jeden Monat angeben, bitte zusätzlich den
prozentualen Anteil angeben, und bitte nach
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Ergebnisse
liegen für das Berichtsjahr 2020 noch nicht vor.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/27574 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
17. Wie viele Personalstellen im Hotel- und Gastgewerbe sind nach Kenntnis
der Bundesregierung aktuell vakant und wie haben sich die offiziellen
Vakanzen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 im Vergleich
zu 2019 entwickelt (bitte bundesweit und für jedes Bundesland und jeden
Monat einzeln angeben)?
Ergebnisse der Statistik der BA zu den Arbeitsstellen, die bei den Agenturen
für Arbeit und den Jobcentern gemeldet sind, können nach der erfragten
Differenzierung den Tabellen 47 und 48* im Anhang entnommen werden.
Angaben der IAB-Stellenerhebung zu den offenen Stellen im Gastgewerbe
können der nachfolgenden Tabelle C entnommen werden. Eine Differenzierung
nach Bundesländern kann nicht vorgenommen werden.
Tabelle C: Offene Stellen im Gastgewerbe (Wirtschaftszweig I, WZ08),
erstes Quartal 2019 bis viertes Quartal 2020, in Tsd.
Jahr Quartal Offene Stellen in Tsd.Insgesamt Westdeutschland Ostdeutschland
20
19
* 1 87 64 232 92 68 25
3 88 67 20
4 93 70 23
20
20
* 1 71 50 212 30 23 7
3 47 36 11
4 61 46 16
* vorläufige Hochrechnung.
Quelle: IAB-Stellenerhebung.
18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Auszubildenden und die Ausbildungsquote im Hotel- und Gastgewerbe im Jahr
2020 im Vergleich zu 2019 entwickelt (bitte bundesweit, für jedes
Bundesland und für jeden Monat angeben, und bitte nach den
Ausbildungsberufen Hotelfachfrau bzw. Hotelfachmann, Restaurantfachfrau bzw.
Restaurantfachmann, Koch bzw. Köchin, Fachfrau bzw. Fachmann für
Systemgastronomie, Hotelkauffrau bzw. Hotelkaufmann, Fachkraft im
Gastgewerbe aufschlüsseln)?
Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der BA zur Anzahl der
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Auszubildenden nach den erfragten
Differenzierungen können der Tabelle 49* im Anhang entnommen werden.
Angaben nach Berufen basieren auf der Klassifikation der Berufe (KldB 2010).
Auswertungen können auf aggregierter Ebene bis zu den Berufsgattungen
(5-Steller), nicht jedoch für Einzelberufe ausgewiesen werden. Grundsätzlich
erfolgt die Zuordnung an Hand der ausgeübten Tätigkeit, nicht auf Basis von
Ausbildungsberufen.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/27574 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der freien
und besetzten Ausbildungsstellen im Hotel- und Gastgewerbe im Jahr
2020 im Vergleich zu 2019 entwickelt (bitte bundesweit, für jedes
Bundesland und für jeden Monat angeben, und bitte nach den
Ausbildungsberufen Hotelfachfrau bzw. Hotelfachmann, Restaurantfachfrau bzw.
Restaurantfachmann, Koch bzw. Köchin, Fachfrau bzw. Fachmann für
Systemgastronomie, Hotelkauffrau bzw. Hotelkaufmann, Fachkraft im
Gastgewerbe sowie nach Ausbildungsabschnitten aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Statistik der BA waren im Berufsausbildungsjahr 2019/2020
im Gastgewerbe rund 28.000 Ausbildungsstellen gemeldet, unbesetzt blieben
bis September 2020 rund 6.000. Im Berufsausbildungsjahr 2018/2019 waren
rund 32.200 Ausbildungsstellen gemeldet, wovon rund 5.700 unbesetzt blieben.
Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können der Tabelle 50*
im Anhang entnommen werden.
Informationen zu besetzten Ausbildungsstellen liegen nicht vor. Eine
monatliche Darstellung ist nicht sinnvoll, da erst zum Ende des Ausbildungsjahres
abschließend feststeht, wie viele Ausbildungsplätze letztlich gemeldet wurden
und wie viele unbesetzt blieben. Darüber hinaus wird auf den Hinweis zu
Berufen in der Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Wie viele Ausbildungsverhältnisse wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Hotel- und Gastgewerbe im Jahr 2020 im Vergleich zu
2019 aufgelöst, und wie hoch sind die Abbrecherquoten (bitte
bundesweit, für jedes Bundesland und für jeden Monat angeben, und bitte nach
den Ausbildungsberufen Hotelfachfrau bzw. Hotelfachmann,
Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Koch bzw. Köchin, Fachfrau bzw.
Fachmann für Systemgastronomie, Hotelkauffrau bzw. Hotelkaufmann,
Fachkraft im Gastgewerbe sowie nach Ausbildungsabschnitten
aufschlüsseln)?
Welche Gründe wurden für den Abbruch vorgebracht (bitte
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse über die Zahl der im
Jahr 2020 aufgelösten Ausbildungsverhältnisse im Hotel- und Gastgewerbe vor.
Das aktuelle Berichtsjahr der Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter
des Bundes und der Länder ist das Jahr 2019. Daten zum Berichtsjahr 2020
werden frühestens im November 2021 vorliegen.
Anzumerken ist, dass die vorzeitige Lösung eines Ausbildungsverhältnisses
nicht zwingend mit einem endgültigen Abbruch einer Ausbildung im dualen
System einhergeht. Vielmehr können sich ein Berufs- oder Betriebswechsel an
die Vertragslösung anschließen. Somit stellt die Vertragslösungsquote keine
Abbruchquote dar. Da im Rahmen der Berufsbildungsstatistik keine
personenbezogenen Verlaufsdaten erhoben werden, sind Aussagen über den Verbleib
junger Menschen nach Lösung eines Ausbildungsverhältnisses auf Basis dieser
Datenquelle nicht möglich.
Außerdem erfasst die Berufsbildungsstatistik zwar das Ausmaß der aufgelösten
Ausbildungsverhältnisse, jedoch keine Gründe für die Lösungen. Folglich
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die spezifischen Gründe für
Abbrüche bzw. Lösungen von Ausbildungsverhältnissen im Hotel- und
Gastgewerbe vor.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Corona-
Pandemie auf den Arbeits- und Fachkräftemangel im Hotel- und
Gastgewerbe?
Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?
Fachkräfteengpässe treten in Deutschland nach Angaben der
Fachkräfteengpassanalyse der BA in insgesamt 185 Berufsgattungen auf. Der demografische
Wandel und die in den letzten Jahren gewachsene Beschäftigung haben den
Wettbewerb um Fachkräfte verstärkt. Arbeitgeber aller Branchen signalisierten
zunehmend, dass die Besetzung offener Stellen schwerer fällt.
Pandemiebedingt entspannte sich der Engpass an Fachkräften im vergangenen Jahr. Die
Nachfrage nach Fachkräften ging insbesondere in den Branchen zurück, die
von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie besonders betroffen sind,
wie das Gastgewerbe und der Einzelhandel. Mit einer wirtschaftlichen
Erholung dürfte die Nachfrage wieder zunehmen. Das Gastgewerbe steht bei der
Suche nach Arbeits- und Fachkräften im Wettbewerb mit anderen Branchen. Die
Steigerung der Attraktivität des Gastgewerbes für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen selbst, die diese Aufgabe
auch annehmen.
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