[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Dr. Harald Weyel,
Siegbert Droese und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/26694 –
Zur Chinapolitik der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Chinas Aufstieg zur globalen Wirtschaftsmacht und die neuen Paradigmen
chinesischer Politik unter Xi Jinping (vgl. SWP-Studie 19, Oktober 2020,
https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2020S19_Chi
na.pdf) fordern die westliche Welt zu einer Neueinschätzung der bisherigen
Chinapolitik und zu einer klaren Positionierung heraus. Dies geschieht in den
Bereichen der Handelsbeziehungen und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit,
der Menschenrechte und der Sicherheitspolitik (ebd.). China wird in einem
großen Teil der westlichen Welt nicht mehr als gleichberechtigter
Dialogpartner, sondern als „systemischer Rivale“ (Josep Borrell, Außenbeauftragter der
EU) angesehen (vgl. Politico, 8/3/20,
https://www.politico.eu/article/why-pos
t-merkel-germany-will-change-its-tune-on-china/). Mit der zunehmenden
Marktmacht der inzwischen größten Volkswirtschaft der Welt eng verbunden
ist der Anspruch des unumschränkt herrschenden Parteisekretärs Xi Jinping,
die Weltordnung mit chinesischen Vorstellungen in Einklang zu bringen (vgl.
SWP, a. a. O., S. 5). Diesem Ziel dient Chinas neue geopolitische Strategie.
Die Sicherung ausländischer Rohstoffmärkte in Afrika, Südamerika und im
Südpazifik durch Milliardenschwere Investitionen sowie die Finanzierung des
Aufbaus weltweiter physischer („Belt and Road Initiative“, BRI) und digitaler
(5G-Netze) Infrastrukturen gehen Hand in Hand mit direkter oder indirekter
politischer Einflussnahme. Dies geschieht einerseits durch das Andocken an
internationale Organisationen (vgl. „China and WHO to Jointly Create ,Health
Silk Road‘„, China Daily, 20. Januar 2017;
https://www.spiegel.de/politik/ausl
and/coronavirus-who-weltkrankheitsorganisation-a-29c74432-aea1-4f9a-b1
fffcc4bb43cc4e) bzw. deren Gründung (vgl. SWP, a. a. O. S. 16, 17),
andererseits durch Versuche, auf Regierungsentscheidungen anderer Staaten durch
„Nötigung“ Einfluss zu nehmen (Beispiel s.
https://www.handelsblatt.com/pol
itik/international/coronavirus-untersuchung-einfuhrverbot-gegen-grosse-schla
chthoefe-streit-zwischen-australien-und-china-eskaliert/25822834.html?ticke
t=ST-4160253-mqX4LxO7eFFIiaGdfi5X-ap6).
Die expansionistische Wirtschaftspolitik Chinas wird inzwischen in weiten
Teilen der Welt als Bedrohung wahrgenommen. Auf die chinesische
Währungsmanipulation und chinesischen Außenhandelsüberschüsse sowie auf die
Übernahme ausländischer Unternehmen mit Hilfe staatlicher Subventionen
oder am Kapitalmarkt aufgenommener Kredite reagierten allen voran die USA
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28086
19. Wahlperiode 29.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gefolgt von Australien und Großbritannien (vgl. Politico, a. a. O.). Schließlich
sah auch die EU Handlungsbedarf. Ein Strategiepapier der Europäischen
Kommission (
https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/commu
nication-eu-china-a-strategic-outlook.pdf) konstatierte schon 2019 ein
Ungleichgewicht in der Marktöffnung fordernden und Protektionismus
praktizierenden Handelspolitik Chinas, auf das es zu reagieren gelte. Europäische
Unternehmen sollten besser vor Übernahmen durch ausländische Unternehmen
geschützt werden, welche sich durch staatliche Beihilfen Vorteile verschafften
(vgl.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/eu-china-gipfel-merkel-xi-vo
n-der-leyen-michel-beraten-per-video-a-a006deb1-bc73-4fb5-91e1-c77f95be
f7a9). Bedenken werden laut angesichts der Übernahme strategisch wichtiger
Häfen (Piräus) oder Hafenanlagen (vgl.
https://www.welt.de/wirtschaft/article
217555270/Schiffsbaugruppe-CSSC-will-R-M-uebernehmen.html,
https://inte
raktiv.tagesspiegel.de/lab/china-der-gefuerchtete-partner), der Beteiligung von
Huawei am Aufbau europäischer 5G-Netze und zuletzt in Anbetracht einer
drohenden Spaltung Europas, die aus Sicht der Fragesteller durch den 17+1-
Mechanismus vorangetrieben wird. Aufgabe dieser von Peking gegründeten
Gruppe von EU-Staaten ist die Bindung der wirtschaftlich schwächeren ost-
und südeuropäischen Länder an China durch wirtschaftliche Unterstützung.
Das Modell ist jenes, das schon länger in Afrika Anwendung findet: Die
Gewährung von Krediten an verschuldete Länder wird an wirtschaftliche oder
politische Gegenleistungen gekoppelt (vgl.
https://www.handelsblatt.com/polit
ik/international/ghana-kongo-sambia-wie-sich-afrika-in-der-pandemie-bei-chi
na-verschuldet/26075342.html?ticket=ST-3942486-ywilkqfffMNmRtsgftDY-
ap3). Die hegemonialen Bestrebungen der neuen Weltmacht setzen sich auch
über internationale Konventionen hinweg. Beispielsweise trägt China mit
seiner weltweit größten Fischereiflotte wesentlich dazu bei, die Weltmeere zu
überfischen, was gegen See- und Fischereirechte verstößt (
https://www.swp-b
erlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2016A51_hdk.pdf). Sicher sind
nicht einmal Naturreservate wie die Galapagos-Inseln. Durch politischen
Druck auf Ecuador suchte das chinesische Regime, seinen Schiffen den
Zugang zu diesem einzigartigen Ökosystem zu erzwingen (
https://www.sueddeut
sche.de/panorama/galapagos-china-naturschutz-streit-1 4983449). Bei
internationalen Abkommen beansprucht China eine Sonderstellung, wie in dem
Pariser Klimaschutzabkommen, das China von Einschränkungen bei CO2-
Emmissionen nicht nur freihält, sondern dem mit Abstand größten CO2-
Emittenten (
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_gr%C3%B6%C3%9Ften_
Kohlenstoffdioxidemittenten) bis 2030 einen wachsenden Ausstoß von
Abgasen durch Kohleverbrennung zugesteht (
https://www.spiegel.de/wissenschaft/
mensch/klimaschutz-co2-emissionen-in-china-koennten-10-jahre-frueher-sink
en-als-gedacht-a-1279711.html).
Die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel setzt
ungeachtet dieser Entwicklungen ihre Chinapolitik unter den Mottos „Partnerschaft“
(
https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/deutschland-und-china-strategische-
partnerschaft-in-globaler-verantwortung-602702) und „Dialog“ (
https://www.
bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/eu-china-videokonferenz-1786724) fort.
Noch im Jahr 2019 wurde an den Exportweltmeister China Entwicklungshilfe
gezahlt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15567;
https://dip21.bundestag.de/dip2
1/btd/19/155/1915567.pdf;
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/fdp-geht-ge
gen-deutsche-entwicklungshilfe-fuer-china-vor-16540625.html). Tatsächlich
wird die größte Volkswirtschaft der Welt vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung immer noch als Schwellenland
eingestuft (
https://www.bmz.de/de/service/glossar/S/schwellenland.html).
Über Jahrzehnte förderte deutsche Entwicklungshilfe in China Sektoren, die
heute dem deutschen Automobilbau, der Elektrotechnik, der
Informationstechnologie, der Telekommunikation, der Chemie und der Medizin Konkurrenz
machen oder den Rang ablaufen (vgl.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/fd
p-geht-gegen-deutsche-entwicklungshilfe-fuer-china-vor-16540625.html).
Aus Sicht der Fragesteller verliert die Idee vom wechselseitigen Gewinn eines
offenen Handels ihre Überzeugungskraft in dem Maße, in dem die deutsche
Industrie ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit aufgrund der Konkurrenz
aus Fernost einbüßt bzw. am Zugang zu den chinesischen Märkten durch
staatliche Regularien gehindert wird. Der Bundesverband der Deutschen Industrie
warnte bereits „vor hohen Asymmetrien im Marktzugang“ (s.
Wirtschaftswoche 32, „Business as unusual“, 31. Juli 2020, S. 21). Wirtschaftsexperten
sehen im „chinesischen Staatskapitalismus“ „eine Bedrohung für den
europäischen Binnenmarkt“ (ebd.). Einigungen über den Investitionsschutz für
europäische Unternehmen in China konnten auch auf dem letzten Gipfel zwischen
der EU und China am 14. September 2020 unter der deutschen
Ratspräsidentschaft nicht erzielt werden. Aus Sicht der Fragesteller ist die immer wieder
von der Bundesregierung vorgebrachte Argumentation der wirtschaftlichen
Abhängigkeit von China weder begründet noch zielführend. Während für
einzelne Großunternehmen mit Lobby im Bundeskanzleramt, wie Volkswagen,
der Zugang zum chinesischen Markt essenziell ist (
https://www.sueddeutsch
e.de/wirtschaft/vw-affaere-laecheln-im-reich-der-mitte-1.2708697), gilt doch
nach Auffassung maßgeblicher Ökonomen für die deutsche Wirtschaft, dass
„97 Prozent der Wertschöpfung im Inland (…) weiterhin aus anderen Quellen
stammen“ (ebd.). Fragwürdig ist aus Sicht der Fragesteller auch die
Chinapolitik der Bundesregierung im Sicherheitsbereich. So werden chinesische
Volksarmisten bei der Bundeswehr ausgebildet (vgl.
https://www.spiegel.de/p
olitik/deutschland/bundeswehr-kritik-an-ausbildung-fuer-chinesische-soldate
n-a-1296934.html). An China gelieferte deutsche Wasserwerfer wurden bei
der Niederschlagung der Proteste in Hongkong eingesetzt (vgl.
https://www.su
eddeutsche.de/politik/vorgehen-gegen-demonstranten-1200-liter-wasser-
prominute-1.4569707). Der chinesische Staatskonzern Huawei wurde laut
Pressemeldungen trotz Sicherheitsbedenken des BNDs (vgl.
https://www.zeit.de/new
s/2019-11/06/huawei-weist-sicherheitsbedenken-zu-5g-netz-zurueck?utm_refe
rrer=https%3A%2F%2F
www.google.de%2F) mit Unterstützung der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Aufbau des 5G-Netzes der Deutschen
Telekom beteiligt. Chinesische Einrichtungen in Deutschland wie etwa die
Konfuzius-Institute, deren Eröffnung die Bundeskanzlerin persönlich
begleitete (
http://german.beijingreview.com.cn/Kultur/201608/t20160831_80006622
3.html), werden nicht nur der Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/23259,
https://www.tagesspiegel.de/wissen/kritik-a
n-konfuzius-instituten-universitaeten-duerfen-nicht-unter-chinas-einfluss-gerat
en/25558810.html), sondern auch der Spionage verdächtigt (vgl.
https://de.wik
ipedia.org/wiki/Kritik_an_Konfuzius-Instituten#Spionage,
Bundestagsdrucksache 19/17888).
1. Wie lässt sich der programmatische Leitbegriff deutscher Chinapolitik
„Partnerschaft“ mit dem der „systemischen Rivalität“ nach Auffassung
der Bundesregierung in Einklang bringen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Bundesregierung unterstützt den differenzierten Ansatz der Europäischen
Union (EU), China als „Partner, Wettbewerber und Systemrivalen“ zu
betrachten (vgl. Gemeinsame Mitteilung von EAD und Kommission vom 12. März
2019;
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-eu-china-a-strate
gic-outlook_ de.pdf). Sie setzt sich weiterhin dafür ein, alle Bereiche der EU-
China-Beziehungen gleichzeitig und ausgewogen zu verfolgen.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/20346 verwiesen.
2. Wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung an der
programmatischen Leitlinie des „Dialogs“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit
China festhalten, wenn chinesische Akteure nach Auffassung von
Experten „die inhaltliche Ausrichtung von Dialogmechanismen mit externen
Akteuren immer häufiger den Vorstellungen der Parteiführung anpassen“
(SWP, a. a. O., S. 24) und eine Diskurshoheit im Sinne eines
„Sozialismus mit chinesischen Charakteristika“ (ebd.) anstreben?
Die Bundesregierung führt den Dialog mit der Volksrepublik China auf der
Grundlage europäischer und deutscher Interessen und Werte. Die
Bundesregierung nutzt diesen Dialog, um völkerrechtliche Normen und internationale
Ordnungsprinzipien zu stärken.
3. Setzte sich die Bundesregierung in ihrer Funktion der
Ratspräsidentschaft für eine gemeinschaftliche Positionierung der EU gegenüber
China ein?
a) Wenn ja, in welchen Bereichen?
b) Worin besteht Uneinigkeit mit anderen Mitgliedern?
Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung sind EU-Einigkeit und -Zusammenarbeit in
allen Bereichen wichtige Bedingungen, um den Ambitionen Chinas gerecht zu
werden. Die Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gehört
zu den zentralen Prinzipien der deutschen Außenpolitik. Vor, während und nach
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 befördert die
Bundesregierung auf EU-Ebene daher den themenübergreifenden und
strategischen Austausch zur Chinapolitik der EU. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/20346
verwiesen.
Die Chinapolitik der EU ist geprägt von dem in der Gemeinsamen Mitteilung
„EU-China: Strategische Perspektiven“ von Europäischem Auswärtigen Dienst
und Europäischer Kommission im März 2019 dargelegten (
https://ec.europa.eu/
info/sites/info/files/communication-eu-china-a-strategic-outlook_de.pdf)
Verständnis von Chinas Rolle in der Welt. Ein Ergebnis der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft ist, dass das in der Gemeinsamen Mitteilung dargelegte
politische Konzept für die Beziehungen zwischen der EU und China vom
Europäischen Rat am 1./2. Oktober 2020 bestätigt wurde. Der Europäische Rat
ersuchte den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Europäische Kommission, bis
Ende März 2021 einen Fortschrittsbericht zu der Gemeinsamen Mitteilung
vorzulegen. Die Bundesregierung beteiligt sich auch weiterhin engagiert an der
Gestaltung der Chinapolitik der EU.
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik arbeiten die
Mitgliedstaaten eng zusammen, um gemeinsame Positionen zu entwickeln und zu
vertreten.
4. Sieht die Bundesregierung in der indirekten Einflussnahme Chinas über
den 17+1-Mechanismus auf politische Entscheidungen oder
Stellungnahmen der EU (Beispiel zu Menschenrechten) eine Gefahr?
5. Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der Fragesteller, einige EU-
Mitgliedstaaten des 17+1-Mechanismus könnten europäische Initiativen
gegenüber China unterlaufen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen koordinieren sich zu allen
Aspekten der Chinapolitik der EU, einschließlich der Haltung einzelner
Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Rahmen des sogenannten
China und Mittel- und Osteuropa-Formats. Der Europäische Auswärtige Dienst
nimmt dort eine Beobachterfunktion ein. Es gibt in der EU einen breiten
Grundkonsens zum Umgang mit China. Hierzu gehört auch die Ansprache
schwieriger Themen gegenüber China, wie etwa Menschenrechte. Dieser
Grundkonsens wurde während der jüngsten EU-Ratspräsidentschaft
Deutschlands weiter gestärkt; die Bundesregierung wird hierfür sich auch weiterhin
einsetzen.
6. Wie verhält sich die Bundesregierung zu den chinesischen Übernahmen
von Infrastrukturen in den EU-Staaten des 17+1-Mechanismus (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Kann aus Sicht der Bundesregierung die Übernahme des Hafens von
Piräus durch den chinesischen Staat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
als ein Modell für die Entwicklung europapolitischer
Handlungsalternativen dienen?
Die Bundesregierung ist grundsätzlich offen für privatwirtschaftliches
Engagement von Unternehmen aus Drittstaaten sowie für ausländische Investitionen in
EU-Mitgliedstaaten. Sie hat sich auf EU-Ebene für eine Verschärfung des
Prüfmaßstabes für ausländische Investitionen in EU-Mitgliedstaaten einschließlich
eines entsprechenden EU-Koordinierungsmechanismus eingesetzt (Verordnung
(EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019
zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer
Direktinvestitionen in der Union;
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=
CELEX:32019R0452&from=EN). Die EU-Screening-Verordnung wird durch
die Mitgliedstaaten national umgesetzt; die Investitionsprüfung bleibt in
mitgliedstaatlicher Verantwortlichkeit. Die Prüfverfahren werden Einzelfall basiert
durchgeführt.
Die Bundesregierung beobachtet die Investitionen aus Drittstaaten in kritische
Infrastrukturen in EU-Mitgliedstaaten, einschließlich chinesischer
Investitionen, genau. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden und werden bei
Anpassungen der Rechtslage auch auf EU-Ebene berücksichtigt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 10b verwiesen.
7. Rechnet die Bundesregierung nach den unter ihrer Ratspräsidentschaft
zustande gekommenen Verhandlungen der EU mit China über ein
Investitionsschutzabkommen mit einer Einigung?
Wenn ja, wann ist eine Einigung nach Auffassung der Bundesregierung
zu erwarten?
Die Europäische Kommission hat sich nach Abstimmung mit den EU-
Mitgliedstaaten Ende 2020 im Rahmen der politischen Grundsatzeinigung zu einem
umfassenden Investitionsabkommen zwischen der EU und der Volksrepublik
China (Comprehensive Agreement on Investment, CAI) darauf verständigt, die
Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen auf separatem Wege
fortzuführen. Entsprechend der im CAI verankerten Rendez-Vous-Klausel sollen
die Verhandlungen zum Investitionsschutz innerhalb von zwei Jahre nach
Unterzeichnung des CAI abgeschlossen werden. Die Bundesregierung setzt sich
gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, den in der Rendez-Vous-
Klausel vorgesehenen Zeitplan einzuhalten.
8. Welche Optionen stehen aus Sicht der Bundesregierung für den Fall
offen, dass auch wiederholte Verhandlungen mit China nicht zur
Durchsetzung des gewünschten Investitionsschutzabkommens führen?
Die EU und die Volksrepublik China haben ihre politische Bereitschaft
bekräftigt, die Verhandlungen im vereinbarten Zeitraum abzuschließen. Bis zum
Abschluss eines Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und der
Volksrepublik China bleiben die bilateralen Investitionsschutzabkommen der EU-
Mitgliedstaaten mit der Volksrepublik China in Kraft, sofern diese nicht von
einer der jeweiligen Vertragsparteien vorher gekündigt werden. Dies gilt auch für
das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von
Kapitalanlagen vom 1. Dezember 2003.
9. Welche nachgelagerten Barrieren hindern aus Sicht der Bundesregierung
deutsche Unternehmen am Zugang zum chinesischen Markt?
Deutsche und EU-Unternehmen sehen sich bei ihrem Zugang zum chinesischen
Markt mit einer Vielzahl nicht-tarifärer Handelshemmnisse konfrontiert. Diese
umfassen u. a. technische Handelshemmnisse (z. B. im Cyberbereich), Defizite
beim Schutz geistiger Eigentumsrechte, Einschränkungen bei der Zulassung zu
öffentlichen Ausschreibungen und Wettbewerbsverzerrungen durch die
Subventionierung inländischer Konkurrenten.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die am 11. Oktober 2020 in Kraft
getretenen Regelungen für die Verhinderung subventionierter ausländischer
Direktinvestitionen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ein (Verordnung (EU)
2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März
2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer
Direktinvestitionen)?
Die Verordnung (EU) 2019/452 (
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TX
T/PDF/?uri=CELEX 32019R0452&from=EN) zielt nicht darauf ab, die
Übernahme von Unternehmen durch staatlich subventionierte ausländische
Investoren generell zu unterbinden. Vielmehr sieht die Verordnung vor, dass die
Kontrolle eines Erwerbers durch die Regierung eines Drittstaates – einschließlich in
Form von Finanzausstattung – bei der Beurteilung einer voraussichtlichen
Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit eines Mitgliedstaats
und der Europäischen Kommission herangezogen werden kann.
a) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Bereitschaft der
Mitgliedsländer, insbesondere jener der 17+1-Gruppe, vor, sich an diese
Beschlüsse zu halten?
Die Verordnung verpflichtet Mitgliedstaaten weder dazu, ein
Investitionsprüfungsregime einzuführen, noch macht sie Vorgaben für dessen Ausgestaltung.
Sie setzt einen rechtlichen Rahmen für ein solches Rechtsinstrument,
insbesondere für die Zusammenarbeit im Rahmen der in der Verordnung vorgesehenen
Kooperationsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 6, 7 der
Verordnung (EU) 2019/452).
b) Welche nationalen Maßnahmen hält die Bundesregierung in
Anlehnung an die oben erwähnte Verordnung für erforderlich, um in
Deutschland Unternehmensübernahmen oder
Unternehmensbeteiligungen durch staatlich subventionierte ausländische Investoren zu
verhindern (vgl.
https://www.welt.de/wirtschaft/article209513993/EU-Ko
mmission-will-geschwaechte-Unternehmen-vor-Aufkaeufern-aus-Chi
na-schuetzen.html)?
Ziel der Bundesregierung ist es nicht, die Übernahme von Unternehmen durch
staatlich subventionierte ausländische Investoren generell zu unterbinden.
Vielmehr hat sie von den Möglichkeiten der Verordnung (EU) 2019/452 Gebrauch
gemacht und in der Außenwirtschaftsverordnung vorgesehen, dass die
Kontrolle eines Erwerbers durch die Regierung eines Drittstaates – einschließlich in
Form von Finanzausstattung – bei der Beurteilung einer voraussichtlichen
Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland herangezogen werden kann (vgl. § 55 Absatz 1b Satz 1 AWV).
11. Sind der Bundesregierung in EU-Mitgliedstaaten aus EU-Mitteln
finanzierte Projekte bekannt, die von chinesischen Investoren mitfinanziert
wurden oder an deren Durchführung sich chinesische Firmen beteiligten
(wenn ja, bitte auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Übersichten oder
Aufstellungen im Sinne der Fragestellung vor.
12. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass in Mitgliedsländern durch
chinesische Kredite finanzierte Projekte insbesondere im Rahmen der
BRI dazu führen, dass EU-Mittel an chinesische Gläubiger fließen?
Wenn ja, setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Ratspräsidentschaft dafür ein, Gegenmaßnahmen zu ergreifen?
EU-Mittel tragen zur Finanzierung konkreter Projekte bei. Schuldendienst ist
nicht förderfähig. EU-Mittel senken damit grundsätzlich die Abhängigkeit der
Begünstigten von Darlehensgebern aus Drittstaaten.
13. Welche Chinaprojekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung von
der Europäischen Investitionsbank (EIB) und vom Europäischen
Investitionsfonds (EIF) in welchem Umfang finanziert?
Seit 1995 hat die EIB insgesamt 19 Projekte in China in einem Umfang von
3 204 518 621 Euro durch Kredite finanziert. Einzelheiten sind der EIB
Webseite zu entnehmen unter
www.eib. org/de/projects/loans/. Der Europäische
Investitionsfonds ist qua Satzung nicht in China tätig.
14. Welche konkreten Maßnahmen oder Empfehlungen sind aus den
Diskussionen der europäischen Ratssitzungen unter dem Vorsitz der deutschen
Ratspräsidentschaft über den Ausbau europäischer Souveränität im
Gesundheitsbereich, über die Diversifizierung von Lieferketten sowie über
die europäische Zusammenarbeit beim Ausbau der
Produktionskapazitäten hervorgegangen?
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wurden bei der informellen
Tagung der EU-Gesundheitsministerinnen und -minister am 16. Juli 2020 die
Schwerpunktthemen Verbesserung des EU-Krisenmanagements durch die
Stärkung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von
Krankheiten (ECDC) sowie die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in
der EU intensiv mit den Mitgliedstaaten beraten. Maßgebliche Festlegungen
aus den Beratungen flossen in die Ratsschlussfolgerungen „Lehren aus CO-
VID-19 im Gesundheitswesen“ ein, die vom Rat am 17. Dezember 2020
einstimmig verabschiedet wurden (
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/
ST-14196-2020-INIT/de/pdf). Insoweit wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/26350 verwiesen. Zudem wurde als Ergebnis der
informellen Tagung festgehalten, dass die Europäische Kommission bei der
Erarbeitung der europäischen Arzneimittelstrategie auch die Eckpfeiler
Diversifizierung der Lieferketten und Schaffung finanzieller Anreize für den Erhalt und die
Rückverlagerung der Wirkstoffherstellungsstätten in die EU berücksichtigen
sollte, um die Verfügbarkeit von Arzneimitteln sicherzustellen. Zu den
weitergehenden Ergebnissen der informellen Tagung wird auf die Zusammenfassung
der Tagung verwiesen unter (
www.bundes-gesundheitsministerium.de/fileadmi
n/Dateien/3_Downloads/E/EU2020/Zusammenfassung_der_Praesidentschaft_
DE.pdf). Die Bundesregierung hat diese Inhalte auch in die Erarbeitung der am
25. November 2020 von der EU-Kommission vorgelegten EU-
Arzneimittelstrategie eingebracht.
Bei der informellen Videokonferenz der EU-Gesundheitsministerinnen und
-minister am 2. Dezember 2020 bestand große Übereinstimmung der
Mitgliedstaaten darüber, dass eine rasche Umsetzung der Arzneimittelstrategie für
Europa erfolgen müsse.
15. Welche Schritte hat die Bundesregierung im Anschluss an ihre
Ankündigung, die Produktion „systemkritischer Waren“ wie medizinischer
Schutzausrüstungen vermehrt nach Deutschland verlagern zu wollen
(
https://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/die-corona-krise-
als-chance-fuer-einen-faireren-welthandel/), unternommen, und wie
haben sich diese Maßnahmen auf Importe aus China ausgewirkt?
Die Bundesregierung hat zum 1. Mai 2020 mit der Richtlinie
„Bundesförderung von Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz
dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ ein Förderprogramm
aufgelegt, mit dem Investitionen in die Produktion von Filtervlies mit einem
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30 Prozent gefördert wurden.
Unternehmen konnten bis zum 30. Juni 2020 Förderanträge beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, es wurden 46 Anträge mit einem
Volumen von 39,9 Mio. Euro bewilligt.
Nach Beratungen des sogenannten Corona-Kabinetts vom 30. April 2020
wurde der Arbeitsstab damit beauftragt, Investitionen in Produktionsanlagen zur
Herstellung von zertifizierten Schutzmasken finanziell zu unterstützen. Die
oben genannte Richtlinie wurde deshalb um zwei Fördermodule ergänzt und ist
am 1. Juni 2020 novelliert worden. Mit der Novelle wurden auch Investitionen
in Anlagen zur Herstellung von nach europäischem Standard zertifizierten
FFP2/3-Masken und medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken) gefördert.
Im sogenannten Sprintermodul wurden Investitionen von bereits am Markt
verfügbaren Anlagen, die bis zum 31. August 2020 in Betrieb genommen wurden,
mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert. Anträge konnten bis
zum 30. Juni 2020 gestellt werden, 470 Anträge sind eingegangen. Insgesamt
wurden 124 Förderzusagen erteilt. Damit stehen dem deutschen Markt
zusätzliche Produktionskapazitäten von rund 758 Millionen FFP2/3-Masken und rund
1,7 Milliarden OP-Masken zur Verfügung. Im sogenannten Innovationsmodul
wurden mittel- bis langfristig verfügbare, hochautomatisierte und damit
wettbewerbsfähigere Maschinen für den Aufbau einer nachhaltigen nationalen und
europäischen Produktionskapazität für zertifizierte Schutzmasken unterstützt.
Die Bundesregierung fördert weiterhin im Rahmen der „Richtlinie für die
Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion
innovativer persönlicher Schutzausrüstung“ Vorhaben zur Entwicklung neuer
Produkte und Verfahren im Bereich innovativer Schutzausrüstung entlang der
gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin
zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen wie
z. B. Reinigung. Um weitere Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit in der
Produktion von Schutzausrüstung zu setzen, wird die Schaffung von Reallabor-
Forschungsanlagen geprüft.
Informationen über Auswirkungen der genannten Maßnahmen auf Importe aus
China liegen der Bundesregierung nicht vor.
16. Welche Chinaprojekte wurden seit dem offiziellen Ausstieg aus der
„Entwicklungshilfe“ 2020 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durch
Bundesmittel, KfW- oder andere öffentliche Kreditgeber gefördert (bitte nach
Träger, Dauer, finanziellem Umfang auflisten)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 14 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6328. Darüber hinaus
weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Official Development
Assistance (ODA-)anrechenbaren Vorhaben der Bundesressorts sowie der übrigen
öffentlichen deutschen Stellen in der Datenbank der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht sind. Die
Projekteinzeldaten ab Berichtsjahr 2018 können unter
https://stats.oecd.org/Ind
ex.aspx?DataSet Code=CRS1_GREQ abgerufen (Recipient: China, Donor:
Germany) und nach Bundesressorts (Donor Agency) sowie Träger (Channel of
Delivery) ausgewertet werden, Projekteinzeldaten vor Berichtsjahr 2018 unter
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=CRS1 (Donor: Germany;
Recipient: China).
Die von der OECD geprüften ODA-Daten für 2020 werden voraussichtlich
Anfang 2022 in der OECD-Datenbank veröffentlicht.
17. Wie schätzt die Bundesregierung den Know-how-Transfer nach China
ein?
a) Welche Sektoren sind aus Sicht der Bundesregierung kritische, und
welche unkritische Sektoren?
b) Welche Mittel stehen der Bundesregierung zur Verfügung,
unerwünschten Know-how-Transfer nach China zu verhindern?
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet.
Die Volksrepublik China verfolgt eine strategische Wirtschafts- und
Technologiepolitik, die u. a. auch auf den gezielten Erwerb fortschrittlicher
ausländischer Technologie und neusten Produktionswissens ausgerichtet ist. Im Fokus
stehen dabei Branchen, denen die chinesische Staats- und Parteiführung für die
technologische Befähigung Chinas und künftiges Wirtschaftswachstum hohe
Priorität einräumt, namentlich die in der Industriestrategie „Made in China
2025“ aufgeführten und teilweise sicherheitskritischen
Hochtechnologiesektoren.
Zur Verhinderung unerwünschten Technologieabflusses verfolgt die
Bundesregierung einen breiten Ansatz, der insbesondere die bessere Abstimmung
innerhalb der EU und mit gleichgesinnten Staaten, die Weiterentwicklung der
internationalen Handelsregeln zum effektiveren Schutz geistiger Eigentumsrechte
und zum Verbot erzwungenen Technologietransfers, die Exportkontrolle und
Investitionsprüfung, die Sensibilisierung der Wirtschaft und des Wissenschafts-
und Forschungsbereichs sowie die nachhaltige Verbesserung der
Rahmenbedingungen am Standort Deutschland umfasst. Das künftige Investitionsabkommen
der EU mit China soll ebenfalls zum besseren Schutz geistigen Eigentums
durch Verbot unfreiwilligen Technologietransfers beitragen.
18. Welche Interessenvertreter von Unternehmen haben in den letzten fünf
Jahren im Bundeskanzleramt oder in Bundesministerien Gespräche über
Handelsbeziehungen mit China geführt?
Die Bundesregierung steht mit Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft im regelmäßigen Austausch über Chancen und Risiken der
Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China, einschließlich zu Fragen der
Handelspolitik. Eine Erfassung sämtlicher geführter Gespräche und Kontakte wird
nicht durchgeführt und ist auch im Sinne einer effizienten,
ressourcenschonenden Verwaltung nicht darstellbar.
19. Welche Rolle spielt der Verkauf deutscher Automobile für die
Chinapolitik der Bundesregierung?
Die Bundesregierung setzt sich für einen umfassenden Marktzugang deutscher
Unternehmen in der Volksrepublik China ein und beschränkt ihr Engagement
dabei nicht auf einzelne Branchen.
20. Welche Effekte hat nach Kenntnis der Bundesregierung die von der
chinesischen Regierung im vorvergangenen Jahr vorgenommene Abwertung
des Yuan auf das deutsch-chinesische Handelsvolumen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Großen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/20346 verwiesen.
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den internationalen
Parteiendialogen der Internationalen Abteilung des Zentralkomitees (IA) der KPCH
(vgl. SWP, a. a. O., S. 25)?
a) Wenn ja, welche Fraktionen des Deutschen Bundestages stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung in Kontakt mit dem IA (bitte Zeitraum
und Häufigkeit der Kontakte angeben)?
b) Wenn ja, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung IA-Schulungen
über Organisationsfragen, Ideologie und Propaganda angeboten (bitte
Art der Schulungen auflisten)?
Die Fragen 21 bis 21b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat grundsätzlich Kenntnis von der Arbeit der
Internationalen Abteilung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas und
der Tatsache, dass auch Kontakte zu deutschen Parteien bestehen.
Der Deutsche Bundestag – ebenso wie die Parlamente der Länder – gestaltet
seine internationale Arbeit unabhängig und in eigener Verantwortung.
22. Welche Kompetenzen fielen dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur bei der Entscheidung für oder gegen die Beteiligung
des chinesischen Medienkonzerns Huawei am Aufbau der neuen
digitalen Infrastruktur 5G zu?
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fallen keine
Kompetenzen im Sinne der Fragestellung zu.
23. Spielte für die Regierungsentscheidung, Huawei die Teilnahme am
Aufbau des 5G-Netzes nicht zu verwehren, die Androhung von
Konsequenzen für die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen durch einen in
Berlin lebenden chinesischen Diplomaten eine Rolle (
https://www.suedd
eutsche.de/wirtschaft/handelspolitik-unverhohlen-1.4745977)?
Angesichts der herausgehobenen Bedeutung von 5G muss die Technik, die
beim anstehenden Netzausbau zum Einsatz kommt, höchste
Sicherheitsstandards erfüllen. Es ist vorgesehen, im Rahmen eines technologie- und
herstellerneutralen Ansatzes die Anforderungen an die Sicherheit der
Kommunikationsnetze deutlich zu erhöhen, ohne beim 5G Netzausbau vorab einzelne Hersteller
von Netzwerkkomponenten auszuschließen.
24. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die zertifizierten Produkte
von Huawei und deren Einbau vor Hackerangriffen und Weiterleitung
von Daten sicher?
a) Wenn ja, auf welche Expertisen stützt sich die Bundesregierung bzw.
das zuständige Bundesministerium?
b) Zu welchen Ergebnissen kamen das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur, das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik und der BND (bitte Quellen der Stellungnahmen
auflisten)?
c) Welche internationalen Sicherheitsstandards (Hackerangriffe) werden
bei der Überprüfung berücksichtigt?
Die Fragen 24 bis 24c werden zusammen beantwortet.
Derzeit steht noch nicht fest, welche Produkte/Komponenten in den
öffentlichen Telekommunikationsnetzen zukünftig einer verpflichtenden Zertifizierung
unterworfen werden und nach welchem Prüfstand diese zertifiziert sein sollen.
Daher können über die „zertifizierten Produkte“ im Sinne der Fragestellung
generell keine Aussagen getroffen werden. Eine produktbezogene IT-
Sicherheitszertifizierung mindert im Allgemeinen das Risiko von Fehlern und
Schwachstellen in Produkten. Welche Art von Fehlern und Schwächen durch eine
Zertifizierung aufgedeckt werden können, hängt von dem zugrundeliegenden
Zertifizierungsschema, der Prüftiefe und dem Prüfumfang ab. Sicherheitsaussagen
zu Produkten müssen weiterhin im Kontext einer individuellen
Gesamtsystembetrachtung erfolgen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik arbeitet im Bereich
der IT-Sicherheitsproduktzertifizierung im Allgemeinen mit den „Common
Criteria for Information Technology Security Evaluation“ (ISO/IEC 1540). Auf
europäischer Ebene werden aktuell weitere Zertifizierungsschemata entwickelt
(
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/cybersecurity-5g-networks-
commission-requests-eu-cybersecurity-agency-develop-certification).
d) Kann die Bundesregierung in dem gegenwärtig unter der Beteiligung
von Huawei entwickelten 5G-Netz einen durch chinesische
Cyberattacken hervorgerufenen sogenannten Kill Switch (das heißt den
Zusammenbruch des gesamten Datennetzes) ausschließen (s. Daniel
Leisegang: Chinesische Avancen. In: Blätter für deutsche und internationale
Politik, 6/2019, S. 106)?
Eine absolute Sicherheit im Sinne der Fragestellung kann allein durch die im
Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 geplante verpflichtende technische
Zertifizierung kritischer Komponenten nicht erreicht werden. Neben der geplanten
Zertifizierung soll mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ein gesetzliches Verfahren
geschaffen werden, das eine geeignete Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit
der Hersteller kritischer Komponenten und auch die ex-ante-Untersagung des
Einsatzes kritischer Komponenten ermöglicht („Untersagung vor Einbau“),
wenn deren Sicherheit nicht gewährleistet ist.
e) Hat die Bundesregierung die Ergebnisse des von Großbritannien
eingesetzten Huawei Cybersecurity Evaluation Centre (HCSEC), das dem
Unternehmen „ernsthafte und systemische Defekte in der Software-
Entwicklung und Cybersicherheits-Kompetenz“ unterstellt, zur
Kenntnis genommen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zog die
Bundesregierung aus dem Befund (s.
https://www.spiegel.de/netzwelt/
netzpolitik/huawei-und-die-spionage-vorwuerfe-eine-hintertuer-die-nu
r-die-usa-sehen-a-c9c40afd-51a3-43d3-a853-75d1fcdd1946)?
Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des Huawei Cybersecurity Evaluation
Centre (HCSEC), die einen starken Bezug zu britischen Netzen haben, zur
Kenntnis genommen.
Die Bundesregierung verfolgt für den 5G-Netzausbau einen herstellerneutralen
Ansatz. Um die Sicherheit der Telekommunikationsnetze umfassend zu
gewährleisten, entwickelt die Bundesregierung gemäß dem im März 2019
veröffentlichten Eckpunktepapier (
www.bundesnetzagentur.de/ SharedDocs/Pressem
itteilungen/DE/2019/20190307_ITsicherheitskatalog.html) erhöhte
Sicherheitsanforderungen für den Ausbau der 5G-Netze. Die geplanten Neuregelungen
werden unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisse
über mögliche Gefahren auch für die zukünftigen 5G-Netze vorgenommen.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nummer 24 der Bundesnetzagentur am
23. Dezember 2020 ist der überarbeitete Katalog von Sicherheitsanforderungen
für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen
sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Kraft getreten, den die
Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit (BfDI) erstellt hat. Daneben sind auch gesetzliche
Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Gesetzes über
das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) im Rahmen
des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 geplant. Der Entwurf der Bundesregierung zum
IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurde am 16. Dezember 2020 im Kabinett beschlossen
und befindet sich nunmehr im parlamentarischen Verfahren.
25. Wie viele chinesische Cyberangriffe erfolgten nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Computer von Bundesbehörden seit 2012 (bitte
nach Jahr, Behörde aufschlüsseln)?
Eine Bekanntgabe von Erkenntnissen über die Anzahl von Cyberangriffen seit
2012 würde weitgehende Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf und den
Erkenntnisstand der Bundesregierung zulassen. Das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) geht tatsächlichen Anhaltspunkten für verdeckte
nachrichtendienstliche Aktivitäten ausländischer Staaten in der Bundesrepublik
Deutschland im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit nach. Eine Antwort der
Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zu Tätigkeit
und Aufklärungsfokus des BfV Anderen zugänglich machen. Dabei würde die
Gefahr entstehen, dass die Methodik und der Kenntnisstand aufgedeckt und
damit auch der zukünftige Erkenntnisgewinn und Einsatzerfolg der Maßnahmen
gefährdet würde. Eine Offenlegung des Kenntnisstandes könnte ausländischen
Nachrichtendiensten Rückschlüsse auf die hiesige Erkenntnislage ermöglichen
und hierdurch die weitere Aufklärung nachrichtendienstlicher Aktivitäten
erheblich erschweren. Dies könnte einen Nachteil für die wirksame
Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Die Fragestellung berührt derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen, dass auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens, wie es auch bei einer Übermittlung an die Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages nicht ausgeschlossen werden kann, aus Staatswohlgründen
vermieden werden muss. Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger
Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass in diesem Fall das Staatswohlinteresse
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und die Frage
nicht – auch nicht in eingestufter Form – beantwortet werden kann.
26. Wurden auf Regierungsebene im Europäischen Rat Gespräche über eine
einheitliche Strategie für den 5G-Netzausbau in der EU geführt, und
wenn ja,
a) wie stellte sich die Bundesregierung zu den diesbezüglichen
Initiativen,
Die Frage 26 und Teilfrage 26a werden zusammen beantwortet.
Wenngleich die Einführung von 5G und der Auf- und Ausbau von
Mobilfunknetzen grundsätzlich in den Händen der Netzbetreiber liegt, ist die Sicherheit
der Netze eine Frage von strategischer Bedeutung für die gesamte EU. Zur
Koordination der Sicherheitsanforderungen von 5G-Netzen hat der Europäische
Rat mehrfach beraten und Beschlüsse verabschiedet.
So hat der Europäische Rat im März 2019 zu einem konzertierten Vorgehen bei
der Schaffung von Sicherheit von 5G-Netzen aufgerufen. Die Europäische
Kommission rief daraufhin in einer Empfehlung zur Cybersicherheit von 5G-
Netzen die Mitgliedstaaten dazu auf, nationale Risikobewertungen
durchzuführen, ihre jeweiligen Maßnahmen zu überprüfen, zusammen an einer
koordinierten Risikobewertung auf EU-Ebene zu arbeiten und eine Toolbox mit
möglichen Abhilfemaßnahmen zu erstellen. Auf Grundlage von nationalen
Risikobewertungen veröffentlichten die Mitgliedstaaten im Oktober 2019 einen Bericht
über die koordinierte Risikobewertung der EU zur Cybersicherheit in 5G-
Netzen.
Darüber hinaus legten die EU-Mitgliedstaaten im Juli 2020 unterstützt durch
die Europäische Kommission und die Agentur der EU für Cybersicherheit
(ENISA) einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der
Empfehlungen der 5G-Toolbox vor. Demnach wurden in einigen Bereichen bereits
Fortschritte erzielt wie etwa beim Ausbau von Befugnissen nationaler Regulierer,
bei anderen Umsetzungsmaßnahmen, wie z. B. der Konzipierung und
Einführung angemessener herstellerneutraler Strategien für einzelne
Mobilfunknetzbetreiber, wurde weiterer Handlungsbedarf festgestellt.
Zuletzt forderte der Europäische Rat im Oktober 2020, das Instrumentarium für
die 5G-Cybersicherheit in vollem Umfang zu nutzen und bei wichtigen
Anlagen und Einrichtungen die einschlägigen Beschränkungen für
Hochrisikolieferanten anzuwenden. Gleichzeitig forderte er von den Mitgliedstaaten die
Vorlage der nationalen Pläne für die 5G-Einführung. Ferner legte der Europäische
Rat fest, dass mindestens 20 Prozent der Mittel aus der Aufbau- und
Resilienzfazilität für den digitalen Wandel, einschließlich für KMU, zur Verfügung
gestellt werden. Diese Mittel sollen zusammen mit Mitteln aus dem Mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) u. a. auch zur Beschleunigung des Aufbaus von
Infrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität und sichere Netze einschließlich
Glasfaser und 5G in der gesamten EU zum Einsatz kommen.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Europäischen Kommission
unterstützt die Bundesregierung die Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten zu
Sicherheitsanforderungen von 5G-Netzen. Sie favorisiert eine möglichst
einheitliche EU-weite Lösung, die europäischen Interessen Rechnung trägt. Ziel dieser
Maßnahmen sollte sein, höchste Sicherheitsstandards zu definieren, die für alle
Telekommunikationsanbieter und Zulieferer gleichermaßen und unabhängig
von deren jeweiligen Ursprungsländern gelten. Gleichzeitig soll damit ein
schneller Ausbau des 5G-Netzes zum Vorteil von Unternehmen und
Verbrauchern in Deutschland und der EU gewährleistet werden.
b) gab es Initiativen des Europäischen Rates, der Kommission oder des
Parlamentes, europäische Konzerne mit der Entwicklung der 5G-
Netze zu beauftragen?
Von Initiativen im Sinne der Fragestellung hat die Bundesregierung keine
Kenntnis.
27. Sieht sich die Bundesregierung an die Hongkong-Resolution des
Europäischen Rates (
https://www.consilium.europa.eu/media/45222/council-con
clusions-on-hong-kong.pdf) gebunden, welche der Volksrepublik China
die Lieferung von Ausrüstung und Technologie verwehrt, die der
Unterdrückung oder Überwachung der Demokratiebewegung in Hongkong
dienen könnte?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?
Im Zuge der Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom
28. Juli 2020 hat die Bundesregierung die bereits restriktive Exportkontrolle für
die Sonderverwaltungsregion Hongkong insbesondere hinsichtlich des
Exportes sensibler Güter weiter verschärft.
28. Welche Waffen oder welches waffentaugliche Material wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode von
Deutschland an die Volksrepublik China geliefert?
Für den Zeitraum vom 25. Oktober 2017 bis 18. Februar 2021 wurden
Ausfuhrgenehmigungen für die Positionen A0007F, A0007G, A0008A, A0008C,
A0008G, A0022A der Ausfuhrliste (Anlage 1 Anlage AL zur
Außenwirtschaftsverordnung;
www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/anlage_1.html)
erteilt. Bei allen Angaben, die für die Jahre 2020 und 2021 in diese Antwort
eingeflossen sind, handelt es sich um vorläufige Informationen, die sich durch
Nachbesserungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
29. Welche Ausbildungsprogramme oder sonstigen Kooperationen führt die
Bundeswehr seit Beginn der Legislaturperiode mit der chinesischen
Volksbefreiungsarmee durch?
Die Bundeswehr bietet Veranstaltungen im Rahmen der bilateralen
Jahresprogramme an. Eine Teilnahme an weiterer Ausbildungshilfe ist eng begrenzt und
in Umfang und Inhalt den aktuellen politischen und sicherheitsrelevanten
Erfordernissen angepasst.
30. Wie beurteilt die Bundesregierung den Sonderstatus Chinas beim Pariser
Klimaschutzabkommen hinsichtlich der von ihr proklamierten
„Klimaneutralität“ (s. o.)?
Ein Sonderstatus für die Volksrepublik China kann aus dem Übereinkommen
von Paris nicht abgeleitet werden. Das Übereinkommen basiert auf dem
Grundsatz der „Gerechtigkeit und der gemeinsamen, aber unterschiedlichen
Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angesichts der unterschiedlichen
nationalen Gegebenheiten“ aller Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben.
Auf dieser Basis soll der Scheitelpunkt der weltweiten Treibhausgas-
Emissionskurve so rasch wie möglich erreicht werden. Die Bundesregierung
ermutigt gemeinsam mit europäischen Partnern die Volksrepublik China dazu, neue,
möglichst ambitioniert national festgelegte Beiträge im Rahmen des
Abkommens vorzulegen.
31. Welche politischen Handlungsspielräume sieht die Bundesregierung im
Falle eines Verstoßes gegen das Abkommen und seine Ziele durch den
mit Abstand größten CO2-Emmittenten der Welt (
https://de.wikipedia.or
g/wiki/Liste_der_gr%C3%B6%C3%9Ften_Kohlenstoffdioxidemitte
nten)?
Im Rahmen des Übereinkommens von Paris wurde ein Ausschuss zur
Erleichterung und Förderung seiner Umsetzung eingesetzt. Die erste Sitzung fand vom
2. bis 4. Juni 2020 als Videokonferenz statt. Sollten Vertragsparteien ihren
Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens nicht nachkommen, kann der
Ausschuss tätig werden. Zudem sieht das Abkommen einen regelmäßigen
Mechanismus aus globaler Bestandsaufnahme der Emissionsentwicklung im Vorfeld
der alle fünf Jahre zu erfolgenden Vorlage von nationalen Klimazielen jedes
Vertragsstaates vor, um über die weltweite Emissionsentwicklung mit Blick auf
die im Übereinkommen vereinbarten Temperaturobergrenzen zu informieren.
Auf dieser Basis sollen die Staaten regelmäßig neue Klimaziele entsprechend
der größten ihnen möglichen Ambition vorlegen.
Darüber hinaus sind der Klimaschutz und die Umsetzung des Übereinkommens
von Paris ein fester Bestandteil der regelmäßigen stattfindenden
deutschchinesischen Regierungskonsultationen und der deutsch-chinesischen
Arbeitsgruppe zu Umwelt und Klimawandel auf Abteilungsleiterebene. Die EU
unterhält zudem einen hochrangigen Dialog zu Umwelt- und Klimaschutz mit der
Volksrepublik China. Schließlich hat sich die Volksrepublik China auch im
Rahmen der politischen Grundsatzeinigung zu einem umfassenden
Investitionsabkommen zwischen der EU und der Volksrepublik China (Comprehensive
Agreement on Investment, CAI) erneut zur effektiven Umsetzung des
Übereinkommens von Paris verpflichtet. Diese Verpflichtung wird im Rahmen des CAI
dem spezifischen Streitbeilegungsmechanismus für das Nachhaltigkeitskapitel
unterliegen.
32. Welche außenpolitische Strategie im Sinne der priorisierten Klimapolitik
verfolgt die Bundesregierung gegenüber China angesichts der Tatsache,
dass China als größter Investor in Kohlekraftwerke im asiatischen,
südost-asiatischen und afrikanischen Raum langfristige Ziele der
Kohleverstromung außerhalb des eigenen Territoriums verfolgt (
https://ieefa.or
g/wp-content/uploads/2019/01/China-at-a-Crossroads_January-201
9.pdf)?
Die Bundesregierung verfolgt die klimapolitischen Konsequenzen chinesischer
Investitionen in Kohlekraftwerke weltweit kritisch und ermutigt die chinesische
Regierung regelmäßig, Investitionen im Energiebereich klimafreundlicher
auszurichten. Die chinesischen Investitionen in fossile Energieprojekte in
Drittstaaten werden mit der chinesischen Seite auch im Rahmen des hochrangingen
EU-China Dialogs zu Umwelt- und Klimaschutz erörtert.
33. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der chinesische Staat
mit Einrichtungen wie den Konfuzius-Instituten durch die Finanzierung
von Lehrstühlen oder Mobilitäts- und Forschungsstipendien Einfluss auf
deutsche Hochschulen nimmt (vgl.
https://www.tagesspiegel.de/wissen/e
ine-art-ideen-waesche-erste-deutsche-unis-ueberdenken-umstrittene-konf
uzius-institute/25360796.html)?
Wenn ja, welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
Wissenschaftsfreiheit zu schützen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und ihre Antwort zu den
Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/24163, auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 96 der Großen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/20346, die Antwort der Bundesregierung zu den Frage 4 bis 4b der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/23528 sowie die
auf Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 des
Abgeordneten Dr. Rainer Kraft auf Bundestagsdrucksache 19/26785 verwiesen.
34. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation kritischer deutscher
Wissenschaftler im Fachgebiet der Sinologie vor dem Hintergrund
chinesischer Versuche der Einflussnahme?
Erhielt die Bundesregierung von den Verfassungsschutzbehörden oder
dem Bundesnachrichtendienst jemals Kenntnisse über Versuche, die
wissenschaftlichen Aktivitäten dieser Personengruppe zu behindern oder
einzelne Personen zu bedrohen (wenn ja, bitte nach Anzahl und
Zeitpunkt des Bekanntwerdens auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind deutsche Wissenschaftler im
Fachgebiet der Sinologie wie auch in anderen Fachrichtungen mit Bezug zu China
regelmäßig Ziel von Einflussnahmeversuchen chinesischer Akteure.
Durch attraktive Forschungsangebote, finanzielle Unterstützungsleistungen,
prestigeträchtige Einladungen und Inaussichtstellung von Zugängen zu
ansonsten von der Öffentlichkeit abgeschirmten zentralen Parteibehörden oder
Politbüromitgliedern im Rahmen von Projekten wird versucht, auch deutsche
Experten im Sinne der Kommunistischen Partei Chinas zu vereinnahmen. Neben
positiven Anreizen nutzt der chinesische Staat auch andere Mittel wie etwa
Einreise- und Aufenthaltsvisa, auf die deutsche Wissenschaftler, die zu China-
Themen forschen, angewiesen sind. Der Bundesregierung sind Fälle von
Einreiseverweigerung bekannt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 95 der
Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/20346 verwiesen.
Das BfV unterrichtet die Bundesregierung fortlaufend über entsprechende
sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten chinesischer Akteure
in der Bundesrepublik Deutschland.
35. Könnte nach Auffassung der Bundesregierung die Sinologie zu einem
aktuellen Chinaverständnis beitragen und damit auch für die
Politikberatung eine Rolle spielen?
Der Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Außenpolitik ist
der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung legt Wert
auf Politikberatung, die sich auf Erkenntnisse aus allen, für die jeweiligen
Entscheidungen relevanten wissenschaftlichen Fachbereichen stützt. Im Hinblick
auf die Volksrepublik China kommt der Sinologie dabei eine wichtige Rolle zu.
36. Auf welche Quellen beruft sich die Bundesregierung, wenn sie
behauptet, dass „die Zahl der deutschen Studierenden in China in den letzten
Jahren stark gestiegen“ sei (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/akt
uelles/eu-china-beziehungen-1789736), und ist der Bundesregierung die
Statistik des Statistischen Bundesamtes bekannt (Statistisches
Bundesamt, C1.3 Deutsche Studierende im Ausland nach wichtigsten
Gastländern 2014 und 2017 sowie Entwicklung 2014–2017), nach der diese
Zahlen in dem zuletzt betrachteten Zeitraum 2014 bis 2017 gesunken sind?
Bei den Gesamtzahlen deutscher Studierender im Ausland wird Bezug
genommen auf Daten des Statistischen Bundesamts (Deutsche Studierende im
Ausland 2018, Ausgabe 2020;
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/
Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Publikationen/Downloads-Hochschule
n/studierende-ausland-5217101207004.pdf?__blob=publicationFile). Im
Zeitraum seit 2000 ist die Zahl der deutschen Studierenden in China stark gestiegen
(2000: 200, 2010: 4 239, 2018: 8 079). Seit 2014 sind diese Zahlen in etwa
stabil.
37. Hält es die Bundesregierung für notwendig, der zurückgehenden
Chinakompetenz infolge sinkender Studentenzahlen in
chinawissenschaftlichen Fächern (SWP a. a. O., S. 32) entgegenzuwirken?
Die Hochschulen liegen aufgrund der föderalen Kompetenzordnung in der
Zuständigkeit der Länder. Die Planung von Studiengängen sowie die Besetzung
von Professuren erfolgt durch die Hochschulen nach jeweiligem Landesrecht.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den Auf- und Ausbau einer
breiteren China-Kompetenz durch bereits umgesetzte sowie geplante
Maßnahmen. Hierzu zählen Aktivitäten zum Ausbau von China-Kompetenz sowie
Forschungsprojekte zu China-bezogenen Themen mit aktueller Relevanz für
Deutschland und Europa. Um ressortübergreifend einen kohärenten Ansatz zu
gewährleisten, erfolgt der Auf- und Ausbau von China-Kompetenz im Kontext
einer gemeinsamen Initiative von BMBF, AA und der Kultusministerkonferenz
der Länder (KMK). Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/24163 verwiesen.
38. Wird die Bundesregierung vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder
vom Bundesnachrichtendienst über Aktivitäten chinesischer
Geheimdienste, Botschaften, konsularischer Vertretungen sowie anderer
chinesischer in Deutschland ansässiger Einrichtungen unterrichtet, die das Ziel
haben, chinesische Studenten oder Wissenschaftler anzuwerben oder
Maßnahmen gegen kritische Gruppen durchzuführen (
https://www.verfas
sungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/pb-spionage-
undproliferationsabwehr/faltblatt-2016-04-studierende-geheimdienst-china)?
Wenn ja, welche Kenntnisse erhielt die Bundesregierung zu den o. g.
Sachverhalten?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Bundesregierung
fortlaufend über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten
ausländischer staatlicher Akteure in der Bundesrepublik Deutschland. Diese
Unterrichtung umfasst auch Aktivitäten, die sich gegen in Deutschland ansässige
Angehörige oppositioneller Gruppierungen sowie Minderheiten richten.
Ausführungen zu derartigen Erkenntnissen finden sich, auch bezogen auf die
Aktivitäten chinesischer Nachrichtendienste, im jährlich erscheinenden
Verfassungsschutzbericht.
Die Beantwortung der Frage mit Blick auf den Bundesnachrichtendienst kann
nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als VS mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf Gründe des Staatswohls erforderlich.* Nach der VSA sind Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein können, entsprechend
einzustufen. Eine offene Beantwortung der Frage könnte dazu führen, dass die
Beziehungen des BND zu ausländischen Nachrichtendiensten beeinträchtigt
werden. Es wäre damit zu rechnen, dass Nachrichtendienste der betroffenen
Staaten den Bundesnachrichtendienst nicht mehr als verlässlichen bzw.
vertrauenswürdigen Partner ansehen würden, wenn eine Stellungnahme des
Bundesnachrichtendienstes zu den Informations- bzw. Auskunftsersuchen öffentlich würde.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Da der Bundesnachrichtendienst für seine Arbeit und Aufgabenerfüllung auf
den Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten angewiesen
ist, könnte er seine gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Absatz 2 BNDG zum
Schutz der äußeren und inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt erfüllen. Das Informationsinteresse des
Parlaments hat daher nach Abwägung der widerstreitenden Interessen in
diesem Fall zurückzustehen. Eine Beantwortung der angefragten Informationen
kann nur als VS mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ erfolgen und
wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
39. Sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, den öffentlich
gegenüber China geforderten Schutz der Menschenrechte auch in
Deutschland lebenden Personengruppen zu gewähren, die wegen ihrer kritischen
Haltung gegenüber dem chinesischen Staat Repressionen oder
Gefährdungen in Kauf nehmen?
Wenn sich die Bundesregierung in der Verantwortung sieht,
a) welche Maßnahmen sind vorgesehen, um solche Personengruppen in
Deutschland oder deren Angehörige in China vor Repressionen oder
Verfolgung zu schützen,
b) welche Institutionen sind mit der o. g. Aufgabe beauftragt?
Die Fragen 39 bis 39b werden zusammen beantwortet.
Sollten die Sicherheitsbehörden des Bundes Erkenntnisse über mögliche
Bedrohungen oder Gefährdungen zum Nachteil von in Deutschland lebenden
Personen Kenntnis erhalten, werden in Zusammenarbeit mit den jeweils
zuständigen Landespolizeibehörden Gefährdungsbewertungen erstellt. Die Prüfung und
Ergreifung gegebenenfalls erforderlicher Schutzmaßnahmen liegt dann in der
alleinigen Zuständigkeit der jeweiligen Landespolizeien.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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