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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Leerverkaufsverbot und Aktienhandel von BaFin-Beschäftigten mit Wirecard-Titeln

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

18.03.2021

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2674517.02.2021

Leerverkaufsverbot und Aktienhandel von BaFin-Beschäftigten mit Wirecard-Titeln

der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Anja Hajduk, Stefan Schmidt, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Juli 2020 hat der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz erklärt, dass es angesichts des Wirecard-Skandals nur „eine einzige Vorgehensweise“ gäbe: „Voran, nichts verbergen, aktiv an der Spitze der Aufklärung stehen und dafür zu sorgen, dass alle Sachen geklärt werden“ (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/wirecard-scholz-103.html).

Auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz auf Bundestagsdrucksache 19/21117 nach dem Aktienhandel von BaFin-Angestellten mit Wirecard-Aktien antwortete das Bundesfinanzministerium, die Aktiengeschäfte der BaFin-Angestellten mit Wirecard seien überprüft und genehmigt.

Auf Nachfrage von Danyal Bayaz im August 2020 (Schriftliche Fragen 3 und 4 auf Bundestagsdrucksache 19/22089) musste das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einräumen, dass Aktien der Wirecard AG innerhalb der BaFin mit weitem Abstand am häufigsten von Beschäftigten gehandelt wurden.

Seitdem würden Beschränkungen des Eigenhandels „geprüft“. Die Schriftliche Frage 13 der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger auf Bundestagsdrucksache 19/22675 hat zu Tage gefördert, dass auch mit Derivaten der Wirecard AG von BaFin-Beschäftigten gehandelt wurde. Erst später informierte das Bundesfinanzministerium über Ermittlungen in der BaFin und mögliche Insidergeschäfte innerhalb der Behörde. Im Januar 2021 zeigte die BaFin einen Mitarbeiter wegen möglicher Insidergeschäfte an (https://www.onvista.de/news/bafin-zeigt-mitarbeiter-wegen-insiderhandels-bei-wirecard-an-430467065).

Während die Angestellten der BaFin eine hohe Anzahl an Geschäften mit Aktien und Derivaten der Wirecard AG tätigten, verhängte die Behörde auf Basis erfundener Vorwürfe von Angestellten der Wirecard AG, die der Staatsanwaltschaft München übermittelt und von dieser an die BaFin weitergegeben wurden, ein Leerverkaufsverbot (https://www.ft.com/content/ed2e3fb6-5a26-4f5a-a66a-5bf588d118ad). Die BaFin verzichtete darauf, die Bundesbank über das Vorhaben ins Benehmen zu setzen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24921, Antwort auf die Schriftliche Frage 7 des Abgeordneten Klaus Ernst). Über den Zeitpunkt, wann das Bundesfinanzministerium über das Leerverkaufsverbot und seine Grundlage unterrichtet wurde, machte das Bundesministerium widersprüchliche Angaben (siehe Antwort zu den Fragen 14 bis 16).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie viele private Finanzgeschäfte (Aktien und Derivate) mit Bezug zur Wirecard AG seitens Beschäftigter der BaFin wurden für das Jahr 2019 bis heute (Stand der Beantwortung dieser Anfrage) gemeldet?

2

Auf wie viele Personen innerhalb der BaFin verteilen sich diese Finanzgeschäfte?

3

Gegen wie viele Angestellte laufen interne Ermittlungen wegen Geschäften mit Wirecard-Bezug, was sind die konkreten Gründe für diese Ermittlungen?

4

Wie viele Angestellte wurden auf Basis interner Untersuchungsergebnisse angezeigt und vom Dienst suspendiert oder entlassen?

5

Wie viele Finanzgeschäfte (Aktien und Derivate) mit Bezug zur Wirecard AG haben die Beschäftigten der BaFin, die 2019 am häufigsten diese Finanzgeschäfte getätigt haben, gemeldet (bitte für die zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der höchsten Anzahl und jeweils die Abteilung dieser Angestellten angeben)?

6

Wie viele dieser angezeigten privaten Finanzgeschäfte (Aktien und Derivate) mit Wirecard-Bezug fanden im Zeitraum 18. Februar 2019 bis 18. April 2019 statt?

7

Auf wie viele Personen innerhalb der BaFin verteilen sich diese Finanzgeschäfte im Zeitraum 18. Februar 2019 bis 18. April 2019?

8

Wie viele Finanzgeschäfte mit Bezug zur Wirecard AG haben Beschäftigte der BaFin, die im Zeitraum 18. Februar 2019 bis 18. April 2019 am häufigsten Finanzgeschäfte mit Bezug zur Wirecard AG gemacht haben, gemeldet (bitte für die zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der höchsten Anzahl an Finanzgeschäften und jeweils die Abteilung dieser Angestellten angeben)?

9

Plant die Bundesregierung analog zur geplanten BaFin-Regelung ähnliche Regeln zur Beschränkung von Finanzgeschäften der Beschäftigten in anderen Behörden wie der APAS, DPR oder in Bundesministerien, die über Beteiligungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau vertrauliche Informationen erhalten, wenn ja, welche Behörden oder Bundesministerien sind das?

10

Wie soll die Einhaltung der in Frage 9 erfragten Regeln nach Plänen der Bundesregierung überprüft werden?

11

Welche Möglichkeiten stehen der Bundesregierung zu Verfügung, um eine Nichteinhaltung von Anzeigepflichten bei Mitarbeitergeschäften zu überprüfen?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis der Compliance-Regelungen der Europäischen Zentralbank, nach welchen nicht nur eine Anzeigepflicht für Mitarbeitergeschäfte besteht, sondern nach welchen auch eine stichprobenartige Überprüfung der Anzeigenpflicht durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche stichprobenartige Überprüfung der Anzeigepflicht von Mitarbeitergeschäften?

14

Wann wurden die konkreten Informationen der Staatsanwaltschaft München I, nach denen die Wirecard von einer Person aus dem Nachrichtennetzwerk Bloomberg erpresst würde und eine „Short-Attacke“ gegen Wirecard bevorstehe (https://www.ft.com/content/ed2e3fb6-5a26-4f5a-a66a-5bf588d118ad), von der BaFin an das Bundesfinanzministerium weitergegeben (bitte genaues Datum mit Uhrzeit nennen), wann wurde diese Information an die Staatssekretärsebene im Bundesfinanzministerium weitergegeben (bitte beteiligte Personen, Datum und Uhrzeit benennen), und wann wurde Bundesfinanzminister Olaf Scholz konkret über diesen Sachverhalt informiert?

15

Welche Abteilungen und Leitungspersonen (Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre oder Bundesminister) im Bundesfinanzministerium wurden am 15. Februar 2019 über die geplante Leerverkaufsverfügung der BaFin informiert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24921, Antwort auf die Schriftliche Frage 7 des Abgeordneten Klaus Ernst)?

16

Aus welchem Grund hat das Bundesfinanzministerium den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im Juli 2020 nicht darüber informiert (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/Finanzmarktpolitik/2020-07-17-Sachstandsbericht-Wirecard.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 14), dass die BaFin das Bundesfinanzministerium am 15. Februar 2019 über das geplante Leerverkaufsverbot unterrichtet hat (siehe Frage 15 und die Antwort auf die Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten Lisa Paus auf Bundestagsdrucksache 19/25435)?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Leitfaden, der den intrainstitutionellen Ablauf bei Maßnahmen nach Artikel 18 ff. der EU-Leerverkaufsverordnung vorgibt?

18

Wenn ja:

a) Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung waren bei der Erstellung eines solchen Leitfadens beteiligt?

b) War das Bundesministerium der Finanzen an einem solchen Leitfaden beteiligt, und wenn ja, bis zu welcher Hierachieebene im Bundesministerium war die Existenz eines solchen Leitfadens bekannt?

c) Sieht ein solcher Leitfaden vor, dass eine Stellungnahme der Deutschen Bundesbank bei Maßnahmen nach Artikel 18 ff. der EU-Leerverkaufsverordnung eingeholt wird?

d) Auf wessen Betreiben wurde in diesem Leitfaden festgehalten, dass in der Regel eine Stellungnahme der Deutschen Bundesbank eingeholt werden soll?

e) Falls auf Betreiben des BMF festgehalten wurde, dass in der Regel eine Stellungnahme der Deutschen Bundesbank einzuholen ist: Welche Mitarbeiterin bzw. welcher Mitarbeiter im BMF konkret hat dies vorgeschlagen, bis zu welcher Hierachieebene im BMF war dies bekannt?

19

Wurde die Bundesbank seitens der Bundesregierung im Zuge des Leerverkaufsverbots der BaFin für Aktien der Wirecard AG durch die BaFin um Abgabe einer Stellungnahme nach Artikel 18 ff. der EU-Leerverkaufsverordnung gebeten?

20

Wurde seitens der BaFin am 15. Februar 2019 zunächst eine Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme angefordert, jedoch später telefonisch erklärt, dass eine solche Stellungnahme nicht notwendig sei, nachdem die Bundesbank der BaFin auf Arbeitsebene erläutert hatte, dass eine bereits erarbeitete Stellungnahme negativ ausfällt?

21

Wurde seitens des Bundesministeriums der Finanzen die Frage aufgeworfen, warum bei der BaFin keine Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zum Leerverkaufsverbot einging, und wenn nein, warum nicht?

22

Falls diese Frage aufgeworfen wurde, wie wurde diese von wem beantwortet?

23

Hat das Bundesministerium der Finanzen schließlich die Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zum Leerverkaufsverbot erhalten?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der durch die Deutsche Bundesbank am 15. Februar 2019 erarbeiteten Stellungnahme zu einem damals geplanten Leerverkaufsverbot?

25

Beschreibt Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe c der Delegierten Verordnung Nummer 918/2012 der Kommission vom 5. Juli 2012 die Tatbestandsvoraussetzung, auf Basis derer die BaFin das Leerverkaufsverbot erlassen hat?

26

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde das Leerverkaufsverbot erlassen, und welche der in Artikel 24 Absatz 1 der Delegierten Verordnung Nummer 918/2012 genannten möglichen Tatbestandsvoraussetzungen lagen nach Ansicht der Bundesregierung vor, vor dem Hintergrund, dass die Stellungnahme der Deutschen Bundesbank nach Ansicht der Fragesteller impliziert, dass die Voraussetzungen aus Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe c der Delegierten Verordnung Nummer 918/2012 der Kommission vom 5. Juli 2012 am 15. Februar 2019 nicht vorlagen?

27

Sind der Bundesregierung Analysen bekannt, mit welchen die BaFin eine „trendverstärkende Wirkung“ von Kursverlusten der Wirecard AG auf andere Werte im Dax nachwies?

28

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die BaFin der ESMA sämtliche relevanten und notwendigen Informationen in Bezug auf die geplante Leerverkaufsverfügung zur Verfügung gestellt hat (https://www.ft.com/content/5db3d0cd-35b4-42d5-9969-e506a7b0ca58?shareType=nongift)?

29

Was war die höchste Hierachieebene im Bundesministerium der Finanzen, die Kenntnis von der Stellungnahme der Deutschen Bundesbank erlangte, und wurden auf dieser Ebene oder davor Überlegungen angestellt, das Leerverkaufsverbot wieder zurückzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. Februar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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