[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26783 –
Mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Sachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Mietenkrise ist nach Ansicht der Fragesteller längst auch im Osten der
Republik angekommen. Die Situation in den ostdeutschen Großstädten hat
sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft: War beispielsweise Leipzig
noch vor 15 Jahren durch großen Leerstand geprägt, ziehen die Mieten nun für
alle spürbar an. Seit dem Jahr 2008 sind die Mieten in Leipzig um mehr als
45 Prozent gestiegen („Entwicklung der Angebotsmieten für Wohnungen in
Leipzig von 2004 bis zum 1. Quartal 2019“, April 2019,
https://de.statist
a.com). In Dresden sieht es ganz ähnlich aus. Mittlerweile ziehen auch in den
Speckgürteln von Leipzig und Dresden – beispielsweise in Radebeul oder
Delitzsch – die Mieten spürbar an. Bezahlbares Wohnen wird in den Großstädten
und ihrem Umland immer schwieriger. Darüber hinaus nimmt die Segregation
in den sächsischen Städten zu. Mittlerweile ist oft schon an der Adresse
sichtbar, wie viel Einkommen die Menschen zur Verfügung haben. Zudem sind die
Preise für Bauland auch in Sachsen in den letzten Jahren zum Teil immens
gestiegen. Gleichzeitig erleben wir nach Ansicht der Fragesteller in Sachsen
einen beispiellosen Niedergang des sozialen Wohnungsbaus. Immer mehr
Wohnungskonzerne investieren in Sachsen. In Dresden besaß der größte deutsche
Wohnungskonzern Vovonia SE nach eigenen Angaben im Jahr 2019 mehr als
38 500 Wohnungen, in Leipzig mehr als 9 000 Wohnungen (Geschäftsbericht
2019, März 2020,
https://investoren.vonovia.de). Darüber hinaus ist die
sächsische Staatsregierung sehr zögerlich bei der Einführung von Maßnahmen zur
Eindämmung steigender Mieten. So wurde beispielsweise die
Mietpreisbremse in Sachsen noch immer nicht eingeführt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt hat die
Bundesregierung mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame
Wohnraumoffensive vereinbart. Das historisch breite Maßnahmenpaket umfasst neben
investiven Impulsen für den Wohnungsbau und die Sicherung der Bezahlbarkeit
auch den Bereich der Baukosten und der Fachkräftesicherung. Ziel ist die
Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27373
19. Wahlperiode 05.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 4. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Rahmen einer Bilanzveranstaltung am 23. Februar 2021, knapp zweieinhalb
Jahre nach dem Wohngipfel, konnte eine positive Bilanz gezogen werden. Alle
zentralen Maßnahmen der Wohnraumoffensive sind umgesetzt oder in
Umsetzung befindlich. Eine Übersicht bietet die Broschüre „Die Wohnraumoffensive
und ihr Umsetzungsstand“ (
https://www.die-wohnraumoffensive.de/fileadmin/
user_upload/aktivitaeten/veroeffentlichungen/DV_Wohnraumoffensive_Brosch
u%CC%88re_2021_bf.pdf).
Die umgesetzten Maßnahmen gilt es jetzt fortzuführen und strategisch
weiterzuentwickeln, um die guten Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu
verstetigen.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten
in den zehn größten sächsischen Städten innerhalb der letzten zehn Jahre
entwickelt (bitte einzeln nach Städten und Jahren angeben)?
Die Angebotsmieten liegen der Bundesregierung auf der Ebene der kreisfreien
Städte und Landkreise vor. Daher werden hier die Angebotsmieten inserierter
Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen der Jahre 2011 bis 2020 für die
drei sächsischen kreisfreien Städte dargestellt.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in den kreisfreien
Städten Sachsens 2011 bis 2020
Kreisfreie Städte
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Erst- und Wiedervermietungsmieten in Euro je m² nettokalt
Chemnitz, Stadt 4,95 4,95 5,01 5,03 5,07 5,09 5,15 5,21 5,23 5,25
Dresden, Stadt 5,92 6,10 6,31 6,65 6,76 6,97 7,25 7,44 7,62 7,70
Leipzig, Stadt 5,03 5,06 5,27 5,51 5,76 6,03 6,33 6,65 7,01 7,17
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR)-Wohnungsmarktbeobachtung,
IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die landesweite
Angebotsmiete innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte einzeln nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die durchschnittlichen Angebotsmieten inserierter Wohnungen aus Erst- und
Wiedervermietungen sind im Land Sachsen im Zeitraum 2011 bis 2020 von
5,03 Euro je m² auf 6,10 Euro je m² nettokalt angestiegen.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen im Land Sachsen
2011 bis 2020
Land
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Erst- und Wiedervermietungsmieten in Euro je m² nettokalt
Sachsen 5,03 5,07 5,19 5,32 5,43 5,53 5,70 5,84 6,00 6,10
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Angebotsmieten in den sächsischen Landkreisen innerhalb der
letzten zehn Jahre entwickelt (bitte einzeln nach Landkreisen und Jahren
angeben)?
Die Tabelle stellt die Entwicklung der durchschnittlichen Erst- und
Wiedervermietungsmieten in den sächsischen Landkreisen im Zeitraum 2011 bis 2020
dar.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in den Landkreisen
Sachsens 2011 bis 2020
Landkreise
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Erst- und Wiedervermietungsmieten in Euro je m² nettokalt
Erzgebirgskreis 4,56 4,67 4,72 4,73 4,80 4,85 4,97 5,00 5,00 5,11
Mittelsachsen 4,80 4,80 4,88 4,93 4,97 5,02 5,06 5,11 5,19 5,21
Vogtlandkreis 4,27 4,23 4,30 4,37 4,45 4,51 4,58 4,57 4,75 4,83
Zwickau 4,78 4,76 4,88 5,00 5,00 5,02 5,08 5,14 5,22 5,30
Bautzen 4,98 5,02 5,09 5,14 5,15 5,18 5,28 5,37 5,49 5,61
Görlitz 4,43 4,40 4,53 4,50 4,56 4,56 4,66 4,78 4,91 5,00
Meißen 5,13 5,18 5,19 5,10 5,31 5,26 5,39 5,53 5,61 5,59
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 5,12 5,09 5,17 5,32 5,46 5,49 5,58 5,68 5,77 5,99
Leipzig 5,00 5,00 5,03 5,07 5,10 5,09 5,37 5,48 5,64 5,78
Nordsachsen 4,99 5,00 5,00 5,10 5,24 5,14 5,35 5,43 5,57 5,77
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
4. Welche zehn Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Sachsen innerhalb der letzten zehn Jahre den höchsten Mietenanstieg zu
verzeichnen (bitte sowohl Kommunen als auch den prozentualen Anstieg
der Miete angeben)?
Die Angebotsmieten liegen der Bundesregierung auf der Ebene der kreisfreien
Städte und Landkreise vor. Daher werden in der folgenden Tabelle die zehn
kreisfreien Städte und Landkreise in Sachsen mit der höchsten prozentualen
Steigerung der Angebotsmieten inserierter Wohnungen aus Erst- und
Wiedervermietungen im Zeitraum 2011 bis 2020 dargestellt.
Zehn kreisfreie Städte und Landkreise mit den höchsten Steigerungen der Erst-
und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in Sachsen 2011 bis
2020
kreisfreie Städte und Landkreise
Steigerung der Erst- und
Wiedervermietungsmieten
2011 bis 2020 in Prozent
Leipzig, Stadt 42,6
Dresden, Stadt 30,0
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 17,1
Nordsachsen 15,6
Leipzig 15,5
Vogtlandkreis 13,0
Görlitz 13,0
Bautzen 12,7
Erzgebirgskreis 12,1
Zwickau 10,8
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
5. Welche zehn Kommunen weisen in Sachsen aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung die höchsten Angebotsmieten auf?
Die Angebotsmieten liegen der Bundesregierung auf der Ebene der kreisfreien
Städte und Landkreise vor. Daher zeigt die folgende Tabelle die zehn
kreisfreien Städte und Landkreise in Sachsen mit den höchsten durchschnittlichen
Niveaus der Angebotsmieten inserierter Wohnungen aus Erst- und
Wiedervermietungen im Jahr 2020.
Zehn kreisfreie Städte und Landkreise mit den höchsten Erst- und
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in Sachsen 2020
kreisfreie Städte und Landkreise
Erst- und Wiedervermietungsmieten
2020 in Euro je m² nettokalt
Dresden, Stadt 7,70
Leipzig, Stadt 7,17
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 5,99
Leipzig 5,78
Nordsachsen 5,77
Bautzen 5,61
Meißen 5,59
Zwickau 5,30
Chemnitz, Stadt 5,25
Mittelsachsen 5,21
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mietbelastungsquote in den zehn sächsischen Städten mit den höchsten Mieten innerhalb
der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Städten
angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in
Sachsen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte nach Jahren
und Landkreisen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist der durchschnittliche Kaufwert für Bauland pro
Quadratmeter in Euro für die Kreise und kreisfreien Städte in Sachsen für die
Jahre 2010 bis 2019 zu entnehmen.
Kreise/Kreisfreie Städte 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Sachsen 28,42 24,62 28,61 35,64 39,21 46,06 53,99 55,22 71,49 71,03
Chemnitz, Stat. Region 14,76 21,05 19,02 27,31 36,31 33,1 43,06 154 36,02 36,38
Chemnitz, Stadt 45,3 40,19 42,66 34,56 44,03 63,62 50,21 47,38 87,69 86,4
Erzgebirgskreis 10,41 20,66 17,98 22,7 28,44 27,71 35,07 29,21 27,73 33,94
Kreise/Kreisfreie Städte 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Mittelsachsen, Landkreis 7,99 18,19 10,17 29,08 39,36 32,29 48,83 27,09 28,74 26,46
Vogtlandkreis 15,7 21,99 22,58 17,8 20,42 16,47 24,5 18,73 24,99 23,75
Zwickau, Landkreis 25,89 24,73 25,19 23,85 27,17 37,13 27,84 30,59 34,63 32,31
Dresden, Stat. Region 36,8 25,28 27,75 40,67 35,91 51,17 48,62 53 76,74 80,17
Dresden, Stadt 116,56 132,79 101,3 126,43 196,9 166,99 203,08 171,49 220,65 265
Bautzen, Landkreis 25,22 10,98 12,13 15,05 20,32 22,76 22,4 24,01 39,28 38,58
Görlitz, Landkreis 4,44 6,93 10,21 8,87 8,16 14,52 20,1 18,67 24,78 27,44
Meißen, Landkreis 29,73 16,13 21,1 24,26 22,64 34,66 33,08 35,79 53,15 47,14
Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge, Landkreis 25,64 18,33 37,97 56,07 62,06 72,64 40,45 35,14 37,61 47,23
Leipzig, Stat. Region 47,43 30 38,96 35,1 57,42 57,2 78,85 83,64 115,84 97,21
Leipzig, Stadt, 80,41 59,06 84,3 70,67 86,9 114,14 139,44 265,06 254,38 187,91
Leipzig, Landkreis 32,82 32,66 42,45 35,7 52,18 61,13 56,58 68,32 103,32 50,74
Nordsachsen, Landkreis 19,62 11,85 21,46 13,34 28,87 33,96 35,08 30,66 37,43 51
Quelle: Statistisches Bundesamt
Hinweis: Die ausgewiesenen Durchschnittswerte sind für einen zeitlichen
Vergleich nicht geeignet, weil die statistischen Massen, aus denen sie ermittelt
werden, sich jeweils aus anders gearteten Einzelfällen zusammensetzen
können.
8. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn sächsischen
Kommunen mit den höchsten Baulandpreisen, und wie hoch liegen diese
dort?
Auf Ebene der Kommunen liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor. Informationen über die Höhe der durchschnittlichen Kaufwerte für
Bauland in den sächsischen Landkreisen sind der Antwort zu Frage 7 zu
entnehmen.
9. Wie hat sich der Bestand der Grundstücke und Immobilien der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Sachsen innerhalb der letzten
zehn Jahre entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Entwicklung des Liegenschaftsbestands der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) im Freistaat Sachsen ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen, die die Anzahl der Grundstücke/Immobilien im Eigentum der BImA
in Sachsen darstellt.
Jahr
(Stand jeweils 1. Januar)
Grundstücke/Immobilien im Eigentum
der BImA in Sachsen
2011 2.100
2012 1.932
2013 1.765
2014 1.631
2015 1.507
2016 1.386
2017 1.268
2018 1.148
2019 1.033
2020 968
2021 914
10. Wie viele Wohnungen waren in den letzten zehn Jahren jeweils zum
Stichtag 31. Dezember im Bestand der BImA in Sachsen, und wie viele
dieser Wohnungen waren durchschnittlich vermietet?
Zum 31. Dezember 2020 waren 1 761 Wohnungen im Freistaat Sachsen im
Bestand der BImA, davon waren 1 548 Wohnungen vermietet. Der Leerstand von
213 Wohnungen begründet sich im Wesentlichen mit sukzessiven
Wohnungsherrichtungen und der Durchführung von notwendigen Sanierungsmaßnahmen.
Nach der Herstellung eines marktüblichen, vermietungsfähigen Standards
werden diese Wohnungen schnellstmöglich dem Wohnungsmarkt zur Verfügung
gestellt.
Weitere Daten werden bei der BImA in der erfragten Detailtiefe nicht
vorgehalten. Eine Auswertung des bundesanstaltseigenen Wohnungsbestands im
Freistaat Sachsen für die letzten zehn Jahre würde eine mehrmonatige
Bearbeitungsdauer in Anspruch nehmen.
11. Welche Verkäufe von Grundstücken und Immobilien der BImA in
Sachsen sind innerhalb der nächsten fünf Jahre geplant (bitte die geplanten
Verkäufe nach genauem Standpunkt auflisten)?
Im aktuellen Verkaufsportfolio der BImA im Freistaat Sachsen sind die in der
Anlage zu Frage 11 aufgeführten 316 Liegenschaften enthalten, die aus
heutiger Sicht zum Verkauf anstehen. Bei 17 dieser Liegenschaften in der Stadt
Leipzig verhandelt die BImA bereits mit der Kommune über einen
(verbilligten) Verkauf im Wege des Erstzugriffs für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus.
Die BImA muss sich bei ihren Veräußerungsentscheidungen den sich stets
ändernden Gegebenheiten anpassen und arbeitet insoweit nur mit einer
einjährigen konkreten und belastbaren Verkaufsplanung. Bevor die BImA entbehrliche
Liegenschaften auf dem Immobilienmarkt veräußert, bietet sie diese zunächst
den Kommunen oder anderen Gebietskörperschaften zum Kauf im Erstzugriff
an. Im Rahmen der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und
Kommunen verfolgt die BImA zudem das Ziel, für den Wohnungsbau
geeignete und für den Bund entbehrliche Grundstücke vorrangig an Kommunen zu
veräußern.
12. Wie hat sich der Bestand der Grundstücke und Immobilien des
Bundeseisenbahnvermögens (BEV) in Sachsen innerhalb der letzten zehn Jahre
verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Flächenbestand des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) in Sachsen hat
sich wie folgt entwickelt:
Jahr Fläche in m²
2010 2.808.205
2011 2.536.199
2012 2.210.850
2013 1.805.273
2014 1.674.994
2015 1.462.301
2016 1.348.292
2017 1.299.677
2018 1.218.152
2019 1.163.988
2020 1.156.304
Die Zahl der Flur- und Grundstücke wird nicht rückwirkend erfasst.
13. Wie viele Wohnungen waren in den letzten zehn Jahren jeweils zum
Stichtag 31. Dezember im Bestand des BEV in Sachsen, und wie viele
dieser Wohnungen waren durchschnittlich vermietet?
Am 31. Dezember 2020 besaß das BEV in Sachsen 277 Wohnungen, davon
161 vermietet und 116 unvermietet. Letzteres begründet sich im Wesentlichen
dadurch, dass hoher Sanierungsbedarf besteht oder die Wohnungen in Regionen
mit geringer Nachfrage liegen.
Eine rückwirkende statistische Erfassung des Wohnungsbestandes und
Vermietungsgrades erfolgt nicht.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/701
sowie zu den Fragen 1 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/3245 und zu den Fragen 1 bis
4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/5196 verwiesen.
14. Welche Verkäufe von Grundstücken und Immobilien des BEV in
Sachsen sind innerhalb der nächsten fünf Jahre geplant (bitte die geplanten
Verkäufe nach genauem Standpunkt auflisten)?
Das BEV erstellt für jedes Jahr eine Verkaufsplanung. Neben der internen
Verkaufsplanung berücksichtigt das BEV auch kurzfristige Kaufanfragen,
insbesondere von Kommunen, die Grundstücke zu Zwecken des sozialen
Wohnungsbaus erwerben wollen. Zum Haushaltsjahr 2020 wurde zur Unterstützung der
gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen für den
Bereich des BEV eine Regelung geschaffen, nach der Kommunen zu denselben
Bedingungen vom BEV Grundstücke für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus
erwerben können wie von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (sog.
BEV-Verbilligungsrichtlinie). Das BEV hat im Januar 2020 alle betroffenen
Kommunen über diese Möglichkeit informiert.
Für das Haushaltsjahr 2021 plant das BEV, folgende Liegenschaften zu
veräußern:
PLZ Ort Straße/Nr.
04357 Leipzig Katzmannstraße
04357 Leipzig Gypsbergstraße
04575 Neukieritzsch Bahnhofstraße
04720 Zschaitz Am Bahnhofsberg 15
01097 Dresden Auenstraße 2c
09131 Chemnitz Hilbersdorfer Straße 55
08056 Zwickau An der Freiheitssiedlung
02633 Göda, OT Seitschen Hauptstraße 46
08412 Werdau Ringstraße
01814 Krippen Mittelhangweg 5
01477 Arnsdorf August-Bebel-Straße 1
01900 Großröhrsdorf Pulsnitzer Straße 101
02923 Horka Rothenburger Straße 54
02977 Hoyerswerda Steinstraße
08359 Antonsthal Talstraße 6
PLZ Ort Straße/Nr.
01640 Coswig Feuerwehrstraße 14
08538 Pöhl An der Bahnlinie
09419 Thum Zechenstraße 16 und 18
01445 Radebeul Kötitzer Straße 115
01689 Oberau Forststraße 8
01561 Kleinthiemig Dorfstraße 31
01609 Wülknitz Am Bahnhof 7,6,5,4
01689 Weinböhla Bahnhofstraße 16
01744 Dippoldiswalde Altenberger Straße 18b
04828 Altenbach Hauptstraße 7
04849 Bad Düben Bahnhofstraße 2
04159 Leipzig Wahrener Straße
04159 Leipzig Ringstraße
04838 Naundorf Bahnhofstraße 14
04668 Otterwisch neben Hintere Dorfstraße 48
15. Wie viele Wohnungen in Sachsen besaß die TLG Wohnen GmbH nach
Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Verkaufs an die TAG
Immobilien AG im Jahr 2012?
Im Zeitpunkt ihres Verkaufs besaß die TLG Wohnen GmbH 4 139 Wohnungen
in Sachsen.
16. Welchen Wert hatten die Wohnungen, Immobilien und Grundstücke der
TLG Wohnen GmbH in Sachsen nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Zeitpunkt ihres Verkaufs an die TAG Immobilien GmbH?
Der Verkehrswert der Wohnungen, Immobilien und Grundstücke der TLG
Wohnen GmbH in Sachsen betrug zum Zeitpunkt des Verkaufs der Gesellschaft
202 447 600 Euro. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Kaufgegenstand die
Geschäftsanteile an der TLG Wohnen GmbH waren. Dies bedeutet, dass nicht nur
die Immobilien, sondern auch die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf den
Käufer übergingen und in die Bildung des Kaufpreises eingeflossen sind.
17. Welche Immobilien und Grundstücke besaß die TLG Wohnen GmbH
nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt ihres Verkaufs an die
TAG Immobilien AG in Sachsen (bitte einzeln auflisten)?
Der Immobilienbestand der TLG Wohnen GmbH in Sachsen zum Zeitpunkt des
Verkaufs der Gesellschaft ist der Anlage zu Frage 17 zu entnehmen.
18. Wie hat sich die Leerstandsquote von Wohnungen in Sachsen nach
Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre verändert
(bitte einzeln nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten der Landkreise in Sachsen im
Jahr 2011, basierend auf der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des
Zensus 2011, der letzten amtlichen Erfassung der Leerstände.
Leerstandsquoten in Landkreisen in Sachsen 2011
Landkreise
Anteil leerstehender Wohnungen an
allen Wohnungen 2011 in Prozent
Erzgebirgskreis 9,4
Mittelsachsen 10,1
Vogtlandkreis 12,8
Zwickau 11,6
Bautzen 7,2
Görlitz 12,9
Meißen 9,1
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 8,8
Leipzig 9,2
Nordsachsen 9,8
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Zensus 2011 –
Gebäude- und Wohnungszählung.
Aktuellere Angaben, die in der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus 2011
vergleichbar sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine Abschätzung des
Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) ergibt im Zeitraum von
2011 bis 2018 einen leichten Rückgang der Leerstandsquote in Sachsen,
ausgehend von einer Leerstandsquote von 9,9 Prozent in 2011.
19. Wie hat sich die Leerstandsquote von Wohnungen in den zehn größten
sächsischen Städten nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der
letzten zehn Jahre verändert (bitte einzeln nach Jahren und Städten
aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten der kreisfreien Städte in
Sachsen im Jahr 2011, basierend auf der Gebäude- und Wohnungszählung im
Rahmen des Zensus 2011, der letzten amtlichen Erfassung der Leerstände.
Leerstandsquoten in kreisfreien Städten in Sachsen 2011
kreisfreie Städte
Anteil leerstehender Wohnungen an
allen Wohnungen 2011 in Prozent
Chemnitz, Stadt 13,6
Dresden, Stadt 5,1
Leipzig, Stadt 12,1
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Zensus 2011 –
Gebäude- und Wohnungszählung.
Aktuellere Angaben, die in der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus 2011
vergleichbar sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. Der in einer
Leerstandsabschätzung des BBSR ermittelte leichte Rückgang der Leerstandsquote
in Sachsen seit 2011 (s. Antwort zu Frage 18) ist aller Voraussicht nach auch
auf den deutlichen Rückgang der Leerstände in den beiden sächsischen
Metropolen Leipzig und Dresden zurückzuführen.
20. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der letzten zehn Jahre in Sachsen fertiggestellt (bitte einzeln
nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, für wie viele Mietwohnungen mit
Mietpreis- und Belegungsbindung nach Angabe der Länder in Sachsen in den
Jahren 2010 bis 2019 Neubau-Fördermaßnahmen bewilligt wurden. Auf der
Ebene der Landkreise in Sachsen liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
Jahr Anzahl Wohnungen
2010 0
2011 0
2012 0
2013 0
2014 0
2015 0
2016 0
2017 1.125
2018 884
2019 937
Quelle: Angaben der Länder
21. Wie hat sich der Bestand an Sozialwohnungen nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre in Sachsen entwickelt
(bitte einzeln nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist der Bestand an Mietwohnungen mit Mietpreis- und
Belegungsbindung nach Angabe der Länder in Sachsen in den Jahren 2010 bis
2019 zu entnehmen. Auf der Ebene der Landkreise in Sachsen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Jahr Anzahl Wohnungen
2010 83.303
2011 k. A.
2012 42.505
2013 7.026
2014 32.608
2015 11.766
2016 11.629
2017 11.623
2018 11.784
2019 11.469
Quelle: Angaben der Länder
22. In welchen Städten und Gemeinden in Sachsen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell wie viele Sozialwohnungen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
23. In welcher Höhe wurden dem Freistaat Sachsen in den letzten zehn
Jahren Entflechtungsmittel zur sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung
gestellt, und welcher Anteil davon wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung außerhalb der Wohnraumförderung eingesetzt (bitte jeweils
einzeln nach Jahren angeben und in absoluten Zahlen und prozentual
aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe dem Freistaat
Sachsen im Zeitraum 2010 bis 2019 jährlich vom Bund Entflechtungsmittel für die
soziale Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt wurden und welcher Betrag
bzw. Anteil, nach Angaben der Länder, außerhalb der Wohnraumförderung
eingesetzt wurde.
Jahr
Jährlich vom Bund zur
Verfügung gestellte
Entflechtungsmittel für die soziale
Wohnraumförderung absolut
in Mio. Euro
Investiver Einsatz
außerhalb der
Wohnraumförderung in Mio. Euro*
Anteil der investiv außerhalb der
Wohnraumförderung
eingesetzten Entflechtungsmittel
(gemessen an den jährlich vom Bund
zur Verfügung gestellten
Entflechtungsmitteln für die soziale
Wohnraumförderung) in
Prozent**
2010 59,64 -
2011 59,64 -
2012 59,64 -
2013 59,64 -
2014 59,64 15,00 25,2
2015 59,64 20,00 33,5
2016 117,18 15,00 12,8
2017 142,46 59,64 41,9
2018 142,30 59,64 41,9
2019 142,14 59,64 42,0
*Quelle: Angaben der Länder
**Aufgrund von Rückstellungen, die u. a. von Sachsen mit den jährlich vom Bund zur Verfügung
gestellten Entflechtungsmitteln für die soziale Wohnraumförderung gebildet wurden, weicht der
Anteil der investiv außerhalb der Wohnraumförderung eingesetzten Mittel gemessen an den pro
Jahr zur Verfügung stehenden Entflechtungsmitteln für die soziale Wohnraumförderung von dem
hier ausgewiesenen Anteil ab. Einzelheiten hierzu sind den Berichten der Bundesregierung über die
Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung zu
entnehmen (siehe bspw. Bundestagsdrucksache 19/3500, 19/10220, 19/19960).
Der investive Einsatz außerhalb der Wohnraumförderung war erst ab dem Jahr
2014 möglich, da die aufgabenspezifische Zweckbindung der
Kompensationsmittel gemäß Artikel 143c Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes in Verbindung
mit § 5 des Entflechtungsgesetzes zum 1. Januar 2014 weggefallen ist.
24. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in Sachsen mit den Entflechtungsmitteln seit 2015 neu errichtet oder
gekauft bzw. modernisiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, für wie viele Mietwohnungen mit
Mietpreis- und Belegungsbindung nach Angaben der Länder in Sachsen im
Zeitraum 2015 bis 2019 Neubau-Fördermaßnahmen bzw.
Modernisierungsmaßnahmen bewilligt wurden.
Jahr
Neubau-
Fördermaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen
2015 0 2.259
Jahr
Neubau-
Fördermaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen
2016 0 2.969
2017 1.125 83
2018 884 1.358
2019 937 1.940
Quelle: Angaben der Länder
25. Welcher Betrag der gezahlten Entflechtungsmittel ist nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 in Sachsen in die Eigentumsförderung
geflossen bzw. wurde in den allgemeinen Haushalt überführt oder für andere
Zwecke ausgegeben (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Aus den Berichten der Länder über die Verwendung der Entflechtungsmittel
des Bundes geht seit 2014 hervor, in welchem Umfang die Entflechtungsmittel
des Bundes für investive Zwecke der Wohnraumförderung und in welchem
Umfang die Entflechtungsmittel des Bundes für investive Zwecke außerhalb
der Wohnraumförderung eingesetzt wurden.
Eine differenzierte Zuordnung der Entflechtungsmittel des Bundes auf
verschiedene Fördergegenstände liegt der Bundesregierung nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Berichte der Bundesregierung über die Verwendung
der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung
verwiesen (siehe bspw. Bundestagsdrucksachen 19/3500, 19/10220, 19/19960).
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein in Sachsen innerhalb der
letzten zehn Jahre entwickelt (bitte einzeln und nach Jahren
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
27. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren in Sachsen fertiggestellt (bitte einzeln nach
Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen in Wohn-
und Nichtwohngebäuden insgesamt (einschl. Baumaßnahmen an bestehenden
Gebäuden) nach Kreisen und kreisfreien Städten in Sachsen zu entnehmen.
Kreis Berichtsjahr
---------- 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
kreisfreie Stadt Anzahl Wohnungen
Chemnitz, Stadt 246 200 167 253 387 355 133 514 513 397
Erzgebirgskreis 315 320 472 331 668 411 455 484 625 521
Mittelsachsen 174 228 257 445 288 417 415 508 376 380
Vogtlandkreis 136 184 150 203 274 116 304 170 309 283
Zwickau 253 225 298 391 292 291 577 574 307 265
Dresden, Stadt 1 047 1 635 1 331 1 171 1 640 1 769 3 002 2 601 2 233 2 622
Bauzen 267 268 280 278 442 621 723 586 427 539
Görlitz 160 179 24 365 163 159 142 120 214 213
Meißen 282 251 367 441 622 438 704 486 494 515
Kreis Berichtsjahr
---------- 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
kreisfreie Stadt Anzahl Wohnungen
Sächsische
Schweiz-
Osterzgebirge 318 322 289 306 468 665 612 611 585 539
Leipzig, Stadt 661 914 1 066 1 441 1 059 1 837 1 736 1 654 2 314 2 356
Leipzig 402 385 297 659 577 156 890 540 614 1 076
Nordsachsen 168 260 242 225 310 560 492 533 467 500
Quelle: Statistisches Bundesamt
28. Wie viele Gelder aus der Städtebauförderung sind in den letzten zehn
Jahren nach Sachsen geflossen (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist die Höhe der Förderung gemäß
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (Verpflichtungsrahmen) für Sachsen zu entnehmen.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Förderung gemäß
Verpflichtungsrahmen (VV) in Mio.
Euro: 60,54 59,14 56,00 71,78 71,27 67,15 79,80 79,26 79,10 77,51
29. In welcher Höhe wurden die Gelder für die Städtebauförderung nach
Kenntnis der Bundesregierung zur (Re-)Finanzierung für Abriss von
Wohnungen verwendet, und wie viele Wohnungen wurden dabei wo
abgerissen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist die Höhe der Rückbaumittel im Rahmen der
Städtebauförderung und die Anzahl der tatsächlich abgerissenen Wohneinheiten in
Sachsen zu entnehmen. Für die Lage der geförderten Kommunen wird auf die
Anlage zu Frage 29 verwiesen.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Rückbaumittel in
Mio. Euro 0,00 5,87 4,04 5,00 3,02 1,87 1,38 1,69 1,71 1,96
Wohneinheiten* 3.405 3.907 4.471 1.312 1.921 1.795 885 1.246 1.221 953
*Quelle: tatsächlich abgerissene Wohnungen nach Länderstatistik SN
30. Bei welchen Programmen zur Städtebauförderung innerhalb der letzten
zehn Jahre war ein kommunaler Eigenanteil nötig, und bei welchen war
dieser nicht nötig?
Grundsätzlich ist bei allen Programmen der Städtebauförderung ein
kommunaler Eigenanteil erforderlich. Aufgrund der besonderen Bedarfe in den neuen
Ländern konnte jedoch eine Förderung im Programm „Stadtumbau Ost“ auch
ohne kommunalen Eigenanteil erfolgen. Dieses Programm ist 2019
ausgelaufen. Im neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gilt die
Sonderregelung für die neuen Bundesländer fort.
31. Wie viele Kommunen in Sachsen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre Mittel zur Städtebauförderung
abgerufen (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie viele Kommunen in Sachsen
Mittel zur Städtebauförderung im Zeitraum 2011 bis 2020 abgerufen haben.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Anzahl der
Kommunen 199 217 158 167 169 166 163 170 180 162
32. In welcher Höhe ist Baukindergeld an Antragstellerinnen und
Antragsteller in Sachsen geflossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
33. Wie verteilte sich der Einsatz des nach Sachsen geflossenen
Baukindergelds prozentual nach Neubau bzw. Erwerb von Bestandsimmobilien
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 32 und 33 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Mitteleinsatz und Verwendung des Baukindergelds für den Freistaat Sachsen
sind in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Baukindergeld – Zuschuss; seit Programmbeginn bis zum 31. Dezember 2020
Gesamt Bestand Neubau
Volumen in Euro Volumen in Euro
Anteil am
Gesamtvolumen
in Prozent
Volumen in Euro
Anteil am
Gesamtvolumen
in Prozent
2018 51.240.000 42.936.000 83,79 8.304.000 16,21
2019 126.084.000 86.256.000 68,41 39.828.000 31,59
2020 126.529.200 79.812.000 63,08 46.717.200 36,92
Gesamt 303.853.200 209.004.000 68,78 94.849.200 31,22
34. Wie hoch waren die nach Sachsen ausgezahlten Bundesfördermittel für
den Wohnungs- und den Städtebau in den letzten zehn Jahren insgesamt
(bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln und alle Programme, inklusive
KfW-Programme und energetische Sanierungsprogramme einbeziehen)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie hoch die nach Sachsen
ausgezahlten Mittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung bzw. den sozialen
Wohnungsbau, den Städtebau sowie für KfW-Programme im Zeitraum 2011 bis
2020 waren.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
in Mio. Euro
Soziale
Wohnraumförderung –
Kompensationsmittel
59,64 59,64 59,64 59,64 59,64 117,18 142,46 142,3 142,14
Sozialer Wohnungsbau –
Finanzhilfen
(Verpflichtungsrahmen) 49,91
Städtebau 92,90 105,26 80,22 55,98 62,58 67,56 53,18 76,50 107,45 101,05
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
in Mio. Euro
KfW-Programme –
Zuschuss 3,00 4,00 6,00 9,00 64,00 144,00 160,00
KfW-Programme –
Kredit 323,00 372,00 457,00 484,00 409,00 409,00 780,00
Hinweis zum Bereich „soziale Wohnraumförderung/ sozialer Wohnungsbau“:
Der Bund stellte den Ländern im Zeitraum 2007 bis 2019 Kompensationsmittel
zur Verfügung, zuletzt in Höhe von 1 518,2 Mio. Euro pro Jahr.
Mit Wirkung vom 4. April 2019 ist ein neuer Artikel 104d in das Grundgesetz
eingefügt worden, womit dem Bund gestattet wird, den Ländern Finanzhilfen
für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden im
Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. In den Jahren 2020 und
2021 stehen hierfür jährlich jeweils 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon werden
jeweils 150 Mio. Euro als Ausgaben und 850 Mio. Euro als
Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeiten über vier Jahre veranschlagt. Zudem wurde der
Wegfall der Kompensationszahlungen an die Länder ab dem Jahr 2020 bereits
dadurch kompensiert, dass den Ländern im Kontext der Neuregelung der Bund-
Länder-Finanzbeziehungen zusätzliche Umsatzsteuermittel zur Verfügung
gestellt werden. Diese können die Länder ebenfalls für den sozialen
Wohnungsbau verwenden.
Im Bereich „Städtebau“ sind folgende Programme berücksichtigt:
– Programme der Städtebauförderung
– Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
– Investitionspakt Sportstätten
– Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur
– Nationale Projekte des Städtebaus
– Smart Cities.
Die im Freistaat Sachsen eingesetzten Bundesmittel der KfW-Programme sind,
je nach Programmart, als ausgereichtes Kredit- oder Zuschussvolumen
aufgeführt. Für die Jahre vor 2014 stehen dem Bund keine entsprechend aggregierten
Daten zur Verfügung. Es sind folgende Programme berücksichtigt:
– Energieeffizient Bauen
– Energieeffizient Sanieren
– IKK/IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren
– Altersgerecht Umbauen
– Baukindergeld
– Energetische Stadtsanierung.
Drucksache 19/27373 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27373 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27373 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27373 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27373 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage zu Frage 17
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/27373
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/27373
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/27373
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/27373
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/27373
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/27373
Anlage zu Frage 29
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]