[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26990 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: viertes Quartal 2020)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein
wichtiges Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische
Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h.
auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus
mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle
entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor
allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets
vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des
Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes
Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen
Kontrolle.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27951
19. Wahlperiode 24.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 24. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache
16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26), vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866),
vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom
16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache
17/7346), vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20.
April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012
(Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache
17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom
23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013
(Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache
18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April
2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom
22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache
18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26.
Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016
(Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343),
vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar
2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017
(Bundestagsdrucksache 18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom
3. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018
(Bundestagsdrucksache 19/01912), vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache
19/3577), vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) vom 6. Mai
2019 (Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 6. August 2019
(Bundestagsdrucksache 19/12163), vom 18. Dezember 2019 (Bundestagsdrucksache 19/16100)
sowie vom 17. Juli 2020 (Bundestagsdrucksache 19/21127). Stichtag für die
Beantwortung ist der 31. Dezember 2020.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252),
vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache
17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8.
November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom
14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552), vom 10. Dezember 2013
(Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014
(Bundestagsdrucksache18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5.
August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache
18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841), vom 2. November 2015
(Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502),
vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. November 2016
(Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache
18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21.
August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017
(Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache
19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2142), vom 13. August
2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6. November 2018
(Bundestagsdrucksache 19/5521), vom 23. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/9873),
vom 21. August 2019 (Bundestagsdrucksache 19/12554), vom 17. Januar 2020
(Bundestagsdrucksache 19/16100), vom 3. April 2020 (Bundestagsdrucksache
19/19467), vom 30. Juni 2020 (Bundestagsdrucksache 19/21625) sowie vom
18. Dezember 2020 (Bundestagsdrucksache 19/25444) verwiesen.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind
deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern,
Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern) sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres
ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Die Fragen 1 bis 1c* und 1e werden zusammen beantwortet und können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Mission Gesamtstärke Kräfte
DEU
gesamt
davon
BPOL
(Einsatzort)
davon
BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort)
Mandatende
UNMIK
Kosovo
19 1 0 0 0 1 Pristina offen
UNAMID
Darfur/Sudan
11.105 0 0 0 0 0 31.
Dezember
2020
MINUSMA
Mali
12.877
Soldatinnen/Soldaten,
1.718
Polizistinnen/Polizisten,
1.180
Zivilbeschäftigte
8 1
Bamako
0 0 2 Bamako,
1 Gao,
2 Mopti,
2 Timbuktu
30. Juni
2021
UNSOM
Somalia
597 3 0 0 0 2
Mogadischu,
1 Garowe
31. August
2021
* Zu Frage 1a: Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der
Fragestellung tätig sind („contracted“).
Mission Gesamtstärke Kräfte
DEU
gesamt
davon
BPOL
(Einsatzort)
davon
BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort)
Mandatende
EUCAP
Sahel Niger
123 5 0 1
Niamey
0 3 Niamey,
1 Agadez
30.
September
2022
EUBAM
Moldau/
Ukraine
50 5 2
Otaci
Giurgiulesti
0 4
Odessa
Chisinau,
Podilsk,
0 30.
November
2021
EUAM
Ukraine
169 2 0 0 0 2 Kiew 31. Mai
2021
EULEX
Kosovo
252 8 0 0 0 8 Pristina 14. Juni
2021
EUMM
Georgien
204 11 0 0 0 6 Gori,
2 Mtskheta,
3 Zugdidi
14.
Dezember
2022
EUAM
Irak
63 3 1 Bagdad 1 Bagdad 0 1 Bagdad 30. April
2022
EUBAM
Rafah
5 1 0 0 0 1 Rafah 30. Juni
2021
EUCAP
Somalia
117 3 0 0 0 1
Mogadischu,
2 Hargeisa
31.
Dezember
2022
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu
hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und
Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den
Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat
es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen
gegeben?
Es gab keine Veränderung.
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung,
und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben
machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen
nennen)?
Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in
internationalen Polizeimissionen und beabsichtigt, dieses auszubauen.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter
Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen
und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA
aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres
ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu
hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag,
Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden
Einsätzen gegeben?
Die Fragen 2 bis 2d werden zusammen beantwortet und können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Einsatz Gesamtstärke davon BPOL
davon
BKA
davon
Zoll
davon
LaPo
davon
Andere
GPPT
Afghanistan
19
Funktionen:
Sicherheit,
Administration, Stab, Akademie,
Flughafen, Civilian
Police Advisor,
Gender Advisor
(Standorte: Kabul,
Mazar-e-Sharif)
6 1 0 12
Bilaterales
Projekt
Saudi
Arabien
3 – Funktionen:
Projektleitung und
Administration
(Standort: Riad)
3 0 0 0 0
Bilaterales
Projekt
Tunesien
2 – Funktionen:
Projektleitung und
Administration*
(Standort:
Projektbüro BPOL in
Tunis)
2 0 0 0 0
* Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten
sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert
bzw. denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Vorfälle im Sinne der
Fragestellung vor.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine (EUBAM
Moldau/Ukraine)
Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung
weiterhin als niedrig eingeschätzt.
EU Advisory Mission for Civilian Security Sector Reform Ukraine (EUAM
Ukraine)
Mit den Minsker Vereinbarungen und Folgeformaten konnte 2015 die
Eskalationsspirale gestoppt werden. Die durch zusätzliche Maßnahmen bekräftigte
Waffenruhe vom 27. Juli 2020 wird überwiegend eingehalten, gleichwohl
kommt es immer wieder zu regional begrenzten Eskalationen, die auch zu
Verletzten und Toten führen. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen und
andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine.
Die Ukraine hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu
reformieren. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die
Bundesregierung weiterhin als niedrig eingeschätzt.
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Die in Teilen des Landes in 2020 zu beobachtende Verschärfung der
Bedrohungslage bezieht sich vor allem auf afghanische administrative Einrichtungen,
Sicherheitsorgane sowie hochgestellte Personen der Zivilgesellschaft (Richter,
Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Dozenten) des Landes.
Angriffe der Taliban auf internationale Kräfte sind nach Abschluss des
Abkommens zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 nicht mehr zu
beobachten. Das Warnaufkommen gegen westliche Staatsangehörige und
Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen und
Hilfsorganisationen ist allerdings weiter hoch.
United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA ) hat am 23.
Februar 2021 den Bericht über zivile Opfer in Afghanistan für das Jahr 2020
herausgegeben. Laut Bericht wurden 8 820 zivile Opfer dokumentiert (3 035
Tote, 5 785 Verletzte). Das sind 15 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum
2019. Es handelt sich um die niedrigste Zahl ziviler Opfer seit 2013. Seit dem
vierten Quartal 2020 ist die Zahl ziviler Opfer jedoch erneut angestiegen.
Hauptursachen für zivile Opfer waren direkte Kampfhandlungen am Boden mit
36 Prozent der Vorfälle und Improvised Explosive Devices (IED) mit 34,5
Prozent.
Weiterhin waren regierungsfeindliche Kräfte für die Mehrzahl (62 Prozent) der
zivilen Opfer verantwortlich. UNAMA schreibt den Taliban 45 Prozent, dem
Islamischen Staat in der Provinz Khorasan (ISKP) 8 Prozent und undefinierten
regierungsfeindlichen Gruppen 9 Prozent der Opfer zu.
Die Afghan National Security Forces (ANDSF) sollen für 22 Prozent, die
internationalen militärischen Kräfte für 1 Prozent und weitere pro Regierungskräfte
für 2 Prozent verantwortlich sein. Die ANDSF sind in der Lage, die urbanen
Zentren und wichtige Verkehrswege überwiegend zu kontrollieren. Weiterhin
versuchen die Taliban, ihre Kontrolle und Bewegungsfreiheit, auch über ihre
traditionellen, ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen hinaus, in
einzelnen Landesteilen auszudehnen.
Der regionale Ableger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) konnte
durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher
Unterstützung internationaler Kräfte, sowie dem Vorgehen der Taliban gegen den IS
zurückgedrängt werden.
Der IS ist jedoch weiter in der Lage, medienwirksame Anschläge, insbesondere
in Kabul, zu verüben. Dieses Potential besitzen auch die Taliban, wenngleich
sie nach dem United States (US)-Taliban-Abkommen bislang auf derartige
Anschläge verzichtet haben. Für westliche Staatsangehörige, internationale und
nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige der staatlichen Administration
wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert mit „erheblich“
bewertet.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung
beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort.
Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist
stabil, bleibt aber angespannt. Im Grenzgebiet zu Jemen kommt es immer wieder
zu Beschuss von saudischem Territorium durch die jemenitischen Huthi-
Rebellen. Seit Ende Januar 2021 kommt es vermehrt zu Drohnen- und
Raketenangriffen auf sensible staatliche Infrastruktur im Inneren des Landes, nach
Angaben der saudischen Regierung durch die Huthi-Rebellen, die jedoch in den
meisten Fällen abgewehrt werden.
Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt
insgesamt hoch.
United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK),
Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX Kosovo)
Die Bedrohungslage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich niedrig und wird
für den Norden des Kosovo als mittel eingeschätzt. Die Kosovo Police ist
grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu
gewährleisten. Die vorgezogenen Parlamentswahlen am 14. Februar 2021 sind ruhig
und friedlich verlaufen. Die Stimmen werden derzeit noch ausgezählt. Die
bislang oppositionelle Partei Vetevendosje geht nach derzeitigem
Auszählungsstand als Wahlsieger aus der Wahl hervor. Noch ist unklar, ob sie auf
Koalitionspartner angewiesen sein wird.
United Nations African Hybrid Mission in Darfur (UNAMID Sudan)
Die Sicherheitslage in Darfur bleibt volatil, die humanitäre Lage ist weiterhin
angespannt. Die Übergangsregierung ist bemüht, politische und wirtschaftliche
Reformen umzusetzen und auch Verbesserungen der Menschenrechtslage zu
erzielen. Die rechtsstaatlichen Institutionen sind schwach. In Folge der
jahrzehntelangen Plünderung des Landes unter dem Regime von Umar al-Bashir
befindet sich das Land in einer tiefgreifenden Wirtschafts- und Finanzkrise, verstärkt
durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise. Diese wirkt sich auch auf die
Versorgungslage im Land und die politische Transitionsphase aus.
Nach zehnmonatigen Verhandlungen unter südsudanesischer Mediation fand
am 3. Oktober 2020 in Dschuba die feierliche Unterzeichnung des
Friedensabkommens zwischen sudanesischer Übergangsregierung und einem Großteil der
bewaffneten Gruppen statt. Aktuell sind jedoch noch nicht alle Konfliktparteien
bereit, sich diesem Abkommen anzuschließen. Der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen (VNSR) hat am 22. Dezember 2020 das Auslaufen von UNAMID
zum 31. Dezember 2020 ohne Übergangsphase und die Schließung der Mission
innerhalb der nächsten sechs Monate beschlossen. Deutschland unterstützt den
Abbau mit einem Polizisten, dieser ist als Assistent des Leiters der
Polizeikomponente eingesetzt.
United Nations Assistance Mission in Somalia (UNSOM)/EU Capacity
Building Mission in Niger (EUCAP) Somalia
Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt. Aufgrund des blockierten
Wahlprozesses und Ablauf der verfassungsgemäßen Amtszeit von Präsident Farmajo
am 8. Februar 2021 besteht erhebliches Eskalationspotential. Weiterhin kommt
es zu terroristischen Anschlägen, unter anderem in der somalischen Hauptstadt
Mogadischu, die in jüngerer Zeit anstiegen.
Die Humanitäre Lage droht sich angesichts Heuschreckenplage, COVID-19
und erheblichem Überschwemmungsrisiko („triple threat“) weiter zu
verschärfen. Seit 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte Afrikanische
Union (AU) Friedensoperation African Union Mission in Somalia (AMISOM)
einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Shabaab-
Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Somalia. Die
aktuell laufende Überarbeitung des somalischen Transitionsplanes zum Aufbau
der Sicherheitskräfte und schrittweisen Übergabe von Sicherheitsverantwortung
von AMISOM an Somalia wird voraussichtlich 2021 abgeschlossen sein, die
aktuelle Fassung setzt nun 2023 statt 2021 als neues Zieldatum für die
Übergabe der Sicherheitsverantwortung an Somalia und befürwortet eine
Neuausrichtung von AMISOM.
EU Police Mission in the Palestinian Territories (EUPOL COPPS)/EUBAM
Rafah (Palästinensische Gebiete)
Nachdem im Mai 2020 Präsident Abbas die Kooperation aufgrund der
Annexionsankündigung im israelischen Koalitionsvertrag aussetzte, blieb bis Mitte
November 2020 die Sicherheitslage angespannt. Palästinensische
Sicherheitskräfte waren angewiesen, die Zusammenarbeit mit israelischen Stellen
einzustellen. Die Zurückweisung der auf israelischer Seite liegenden
Steuereinnahmen bewirkte Liquiditätsengpässe in der Palästinensischen Behörde (PA). Die
Gehälter der PA-Angestellten wurden drastisch gekürzt und erhebliche Kredite
seitens der PA aufgenommen. Das Hauptaugenmerk der Angestellten
einschließlich der Sicherheitskräfte lag zunehmend auf dem eigenen finanziellen
Überleben. Im Berichtszeitraum war die grenzüberschreitende Bekämpfung
von COVID-19, wie die Überweisungen von Patienten aus dem Westjordanland
und Gaza u. a. nach Ost-Jerusalem, eingeschränkt. Diese Prozesse wurden
übergangsweise von den Vereinten Nationen (VN)-Organisationen koordiniert.
Im Zuge der Rückkehr zur Kooperation mit Israel und Annahme der
Steuereinnahmen im November 2020 hat sich die Lage entspannt. Die humanitäre Lage
hat sich insbesondere durch die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-
Pandemie weiter verschlechtert. Die Weltbank rechnet mit einem Anstieg der
Armutsquote von 25 Prozent auf 30 Prozent.
Im Jahr 2020 wurden nach Angaben der Vereinten Nationen im
israelischpalästinensischen Konflikt 30 Palästinenser getötet und 2 751 verletzt. Drei
Israelis kamen durch Gewalt von palästinensischer Seite ums Leben, 58 wurden
verletzt.
Weiterhin wurden 2020 von der israelischen Armee im Westjordanland und
Ost-Jerusalem 848 Strukturen in palästinensischem Besitz zerstört und 1 001
Personen vertrieben.
Die abstrakte Gefährdungslage gegenüber deutschen Personen, Organisationen
und Einrichtungen hat sich nicht verändert. Eine konkrete Gefährdungslage
bestand durch die hohen Infektionszahlen in der Bevölkerung in den
Palästinensischen Gebieten mit COVID-19. Dieser Gefährdungslage konnte aber durch
persönliche und organisatorische Schutzmaßnahmen begegnet werden. Ende 2020
lief die israelische Impfkampagne an.
European Union Monitoring Mission (EUMM Georgien)
Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt
angespannt, aber ruhig. Weiterhin ungelöst ist die seit Ende August 2019
angespannte Lage an der Verwaltungslinie mit Südossetien, da südossetische Kräfte
dort unter Bezugnahme auf eine Landkarte von 1922 weit jenseits der
Verwaltungslinie agieren und Südossetien öffentlich Gebietsansprüche stellt. Jedoch
finden seit Juli 2020, nach fast einjähriger Unterbrechung, wieder Treffen des
Incident Prevention and Response Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie
zu Südossetien statt. Die IPRM-Treffen an der Verwaltungslinie zu Abchasien
sind weiterhin suspendiert, der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen.
Die IPRM-Treffen, bei denen unter anderem sicherheitsrelevante Zwischenfälle
behandelt werden sollen, unterstützen die Bemühungen, Fortschritte bei
Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden
(grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche
Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven).
Die zeitweise oder dauerhafte Schließung von Übergängen an den
Verwaltungslinien sowohl mit Abchasien als auch Südossetien haben direkte
Auswirkungen auf humanitäre Fragen, etwa bei medizinischen Notfällen (in einem
Fall in Südossetien mit Todesfolge).
United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali
(MINUSMA Mali)
Die Sicherheitslage in Mali ist regional unterschiedlich. Im Zentrum des
Landes hat sich die Sicherheitslage vor dem Hintergrund der Ausweitung
ethnischer und sozialer Konflikte, terroristischer Angriffen und Organisierter
Kriminalität verschärft.
EUCAP Sahel Niger
In den Grenzgebieten zu Mali und Burkina Faso im Westen sowie Nigeria und
Tschad im Südosten stellen Angriffe dschihadistischer Gruppen eine erhebliche
Gefahr für Angehörige der Sicherheitskräfte und staatliche Bedienstete, aber
zunehmend auch für die nigrische Bevölkerung (hier vor allem auch strategisch
Dorfälteste und Angehörige), dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land
eine Teilreisewarnung aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überlandfahrten
ist den in Niger tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine
Polizeieskorte vorgeschrieben. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe
Konzentration nigrischer Sicherheitskräfte bestmöglich gesichert. Allerdings hat die
Ermordung von sechs französischen Nichtregierungsorganisation (NGO)-
Mitarbeitern am 9. August 2020 in einem als sicher eingeschätzten Giraffenpark
gezeigt, dass sich das Operationsgebiet der in diesem Raum agierenden
Terroristen weiter in Richtung Niamey ausgedehnt hat. Sicherheitsmaßnahmen für
das Personal von EUCAP tragen der Sicherheitslage in Form von nächtlichen
Ausgangssperren, Charterflügen zwischen Niamey und Agadez und durch
weitere Auflagen Rechnung.
EUAM Irak
Die Sicherheitslage im Irak blieb im vierten Quartal 2020 volatil. Der
sogenannte IS setzte im Berichtszeitraum seine Angriffe im Irak fort. Schwerpunkt
der Aktivitäten des IS bildeten weiterhin Anschläge und Angriffe auf irakische
Sicherheitskräfte und kritische Infrastrukturen. Die irakische Regierung
bekräftigte gegenüber deutschen Regierungsvertretern die weiterhin hohe Gefahr
durch den sogenannten IS. Die zum Jahrestag der seit Oktober 2019
andauernden teils gewaltsamen Proteste in Bagdad und südlichen Landesteilen
intensivierten sich zeitweise, ohne jedoch das Vorjahresniveau zu erreichen. Es kam
auch vermehrt zu teils gewaltsamen Protesten in der Region Kurdistan-Irak.
Die Einhegungsversuche der irakischen Regierung unter Premierminister (PM)
Kadhimi gegen Iran-nahe Milizen der Volksmobilisierungseinheiten (PMF)
ging weiterhin mit Einschüchterungen, Entführungen und auch Tötungen von
Kritikern der Milizen einher. Die Türkei setzte ihre Militäroperationen gegen
Angehörige der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in Nord-Irak fort. Auch nach
einer für den Fall weiterer Angriffe durch Iran-nahe Milizen auf US-
Einrichtungen von der US-Regierung angekündigten Botschaftsschließung im
September 2020 kam es trotz vorübergehender relativer Lageberuhigung vereinzelt
weiterhin zu Raketenangriffen auf von westlichen Nationen genutzte
Einrichtungen und zu Sprengfallenangriffen auf Versorgungskonvois der Vereinigten
Staaten von Amerika (USA) bzw. der internationalen Anti-IS-Koalition.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
dritten Quartal 2020.
Zusätzlich wird bei der Bewertung der Bedrohungs- und Sicherheitslage auf die
wöchentliche „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der
Bundeswehr“ durch das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen.
5. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Zum Stichtag waren 48 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der
Bundespolizei (BPOL) an 30 Einsatzorten in 24 Ländern gemäß nachfolgender
Übersicht im Einsatz.
Land Einsatzort Anzahl DVB
Ägypten Kairo 2
Algerien Algier 1
Äthiopien Addis Abeba 1
China Kanton 1
China Peking 2
China Shanghai 2
Indien Delhi 2
Indien Mumbai 2
Malaysia Kuala Lumpur 1
Irak Erbil 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 2
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 2
Marokko Rabat 1
Nigeria Lagos 2
Russland Moskau 3
Russland St. Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 2
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 3
V.A.E. Dubai 3
Vietnam Hanoi 2
Weißrussland Minsk 1
Panama Panama City 1
USA Miami 1
USA New York 1
Gesamt 48
b) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Zum Stichtag waren 39 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL)
sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkung im Ausland gemäß der
nachstehenden Übersicht eingesetzt.
Land Anzahl Land Anzahl
Ägypten 1 Äthiopien 1
Albanien 1 Algerien 1
Belgien 1 Bosnien-Herzegowina 1
Bulgarien 1 China 1
Frankreich 1 Ghana 1
Griechenland 2 Großbritannien 1
Italien 1 Jordanien 1
Katar 1 Kroatien 1
Libanon 1 Litauen 1
Marokko 1 Niger 1
Nigeria 1 Nordmazedonien 1
Österreich 1 Polen 1
Rumänien 1 Russland 1
Senegal 1 Serbien 1
Spanien 1 Tschechische Republik 1
Tunesien 2 Türkei 2
Ungarn 1 Ukraine 1
USA 1 Vereinigte Arabische Emirate 1
Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in folgenden 21 Ländern:
Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Schweiz, Slowenien, Republik Moldau,
Montenegro, Kosovo, Luxemburg, Belarus, Kanada, Zypern, Libyen,
Niederlande, Sudan, Gambia, Tschad, Irland, Georgien und Oman.
c) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und
angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt
werden)?
Zum Stichtag waren 18 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) und drei Polizeibeamte als Polizeiberater auf Grundlage
bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater im Ausland eingesetzt. Die Kräfte
wurden ausschließlich durch Beamte der BPOL gestellt.
Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart
Albanien Tirana 1 Polizeiberater
Griechenland Athen 5 GUA
Griechenland Thessaloniki 4 GUA
Griechenland Igoumenitsa 1 GUA
Griechenland Patras 1 GUA
Griechenland Heraklion 2 GUA
Griechenland Rhodos 1 GUA
Italien Rom 1 GUA
Italien Mailand 1 GUA
Kenia Nairobi 1 Polizeiberater
Palästinensische
Gebiete
Ramallah 1 Polizeiberater
Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart
Spanien Madrid 1 GUA
Spanien Las Palmas 1 GUA
Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten
zu den Fragen 6e und 6g verwiesen.
d) In welche der durch Verordnung (EG) Nummer 377/2004 zur
Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen
geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der
Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in
den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?
VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sogenannten International Liaison
Officer (ILO)-Netzwerken gemäß der Verordnung VO (EU) 2019/1240 (ILO-
VO), in den Staaten Ägypten, Äthiopien, China, Kosovo, Russland, Serbien,
Bosnien und Herzegowina, Moldau, Albanien, Ghana, Großbritannien,
Jordanien, Libanon, Nigeria, Republik Nordmazedonien, Montenegro, Marokko,
Ukraine, Tunesien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate und Vereinigte
Staaten von Amerika teil.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im
Rahmen der „Europäischen Grenz- und Küstenwache“ (FRONTEX)
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an
welchen Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von DVB im Rahmen von Frontex-Operationen.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten
aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden
Übersicht.
Funktion Anzahl
European Centre for Returns 1
Capability Programming Office 1
Vulnerability Assessment 1
Risk Analysis Unit 3
Field Deployment Unit 3
Training Unit 2
Task Force Deployment Management 1
International Cooperation Unit 1
c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Das
verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Frage betrifft
Informationen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind.
Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten Einsatzmitteln
und Personal im Sinne der Fragestellung könnte für die von Deutschland
vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von FRONTEX-Operationen
zum Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Eine uneingeschränkte
Weitergabe könnte sich für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands
sowie auch für die Beziehungen zu den beteiligten Mitgliedstaaten der EU
nachteilig oder gar schädlich auswirken. Die angefragte Information kann deshalb
nicht offen, sondern nur eingestuft übermittelt werden. Deswegen wird hier auf
die beigefügte „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ Anlage verwiesen.*
d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Das
verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Frage betrifft
Informationen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind.
Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten Einsatzmitteln
und Personal im Sinne der Fragestellung könnte für die von Deutschland
vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von FRONTEX-Operationen
zum Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Das öffentliche
Bekanntwerden des einsatztaktischen Vorgehens wäre geeignet, gegenwärtige und
zukünftige Einsatzziele zu gefährden. Eine uneingeschränkte Weitergabe könnte
sich für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands sowie auch für die
Beziehungen zu den beteiligten Mitgliedstaaten der EU nachteilig oder gar
schädlich auswirken. Die angefragte Information kann deshalb nicht offen,
sondern nur eingestuft übermittelt werden. Es wird hier somit auf die beigefügte
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ Anlage verwiesen.*
e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen und angeben,
inwieweit diese Polizeibeamten bereits in der Antwort zu Frage 7c
eingeschlossen sind),
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Das
verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Frage betrifft
Informationen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind.
Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten Einsatzmitteln
und Personal im Sinne der Fragestellung könnte für die von Deutschland
vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von FRONTEX-Operationen
zum Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Das öffentliche
Bekanntwerden des einsatztaktischen Vorgehens wäre geeignet, gegenwärtige und
zukünftige Einsatzziele zu gefährden. Eine uneingeschränkte Weitergabe könnte
sich für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands sowie auch für die
Beziehungen zu den beteiligten Mitgliedstaaten der EU nachteilig oder gar
schädlich auswirken. Die angefragten Informationen werden deshalb nicht
offen, sondern eingestuft übermittelt. Es wird hier somit auf die beigefügte
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ Anlage verwiesen.*
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der
Maßnahme, mit teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die
auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten),
Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus
Deutschland ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:
Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
des Bundes
Mazedonien, Serbien Deutschland, Island 41
Pakistan Deutschland, Polen 108
Georgien Deutschland, Italien 43
Bangladesch Deutschland, Malta, Island 47
Georgien Deutschland, Österreich, Frankreich 27
Albanien Deutschland, Island 35
Nigeria Deutschland, Österreich, Bulgarien, Rumänien,Schweden, Ungarn 27
Kosovo Deutschland, Frankreich 58
Guinea Deutschland, Rumänien 32
Gambia Deutschland, Norwegen 93
Irak Deutschland, Bulgarien 75
Nigeria Deutschland, Polen, Österreich, Slowakei 48
Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen
Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben)
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium (bitte jeweils Einsatzland zuordnen), und was war
jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Die Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten Ausland (GUA) der BPOL
beraten im Rahmen ihres Einsatzes die Behörden im jeweiligen Gastland bei der
Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten. Sie erstellen dabei anlass-
und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. Oktober
2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurden insgesamt 383
Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer
Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur
Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten 383 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
143 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-
Verhinderung der unerlaubten Einreise
82 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch
57 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
16 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter
Daueraufenthalt/Zurückweisung
14 Fälle Kfz – Kriminalität
13 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe
3 Fälle Reise in den Verfolgerstaat
1 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/
Sozialbetrug
5 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertritts
Bescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Asylantragsteller
an Schengenaußengrenze, Fundsachen)
3 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität,
Verstoß Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche
6 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis
0 Fälle Verdacht Visumerschleichung
40 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme
7. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstiger
Behörden oder staatlichen Einrichtungen im vergangenen Quartal dem
FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und
inwiefern ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum
und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?
Im vierten Quartal 2020 wurden zwei Kontroll- und Streifenboote der
Bundespolizei den griechischen Behörden für die Überwachung der Seegrenze im
Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Poseidon zur Verfügung
gestellt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen.
8. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen
(ausgenommen die sogenannte Nacheile), haben deutsche Polizisten – soweit
die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal
teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw.
die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft
nach Länderpolizeien, Bundespolizei bzw. BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen
wurden jeweils mitgeführt?
Die Fragen 8 bis 8f werden gemeinsam beantwortet.
Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im vierten Quartal 2020 an
folgenden weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung
teilgenommen:
Zusatz zu Frage 8c:
Bundeskriminalamt
Im vergangenen Quartal haben keine Bediensteten des Bundeskriminalamts
(BKA) an internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder
entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen.
Bundespolizei
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU
Kräfte
Ersuchen UZwG
Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
Frankreich Gemischte bilaterale
Streifen einschl. Zugstreifen
zur Wahrnehmung bahn-
und grenzpolizeilicher
Aufgaben im DEU-FRA
Grenzgebiet sowie auf den
Fernbahnstrecken Paris –
Stuttgart/Frankfurt (Ziel:
Erhöhung der
Bahnsicherheit und die Verbesserung
des Sicherheitsgefühls der
Reisenden, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität)
Im
grenzüberschreitenden
Zugverkehr
grundsätzlich täglich im
Grenzgebiet + je
mind. einmal pro
Monat auf den
genannten
Fernbahnstrecken;
Streifenteams aus
mind. 2 FRA +
mind. 2 DEU
PVB
(ab 16. Oktober
2020 schrittweise
aufgrund der
Corona-Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt).
Seit dem 16.
Oktober 2020
wöchentlich mind. 1
motorisierte
Streife im Grenzgebiet
und an
Grenzübergängen.
DEU/FRA Nein Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst die
dienstlich zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschließlich
Schusswaffen (u. a.
Pistole P30, Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln, Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste).
Italien Zugstreifen trilateral
DEU-AUT-ITA (Ziel:
Erhöhung der Bahnsicherheit
und die Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der
Reisenden, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration)
Täglich 1-2
Streifen (je Streife 1
PVB), partielle
Beteiligung von
Beamten des
Freistaates Bayern
(seit 10. März
2020 aufgrund
der Corona-
Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt).
DEU Nein Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst die
dienstlich zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschl.
Schusswaffen (u. a. Pistole P30,
Einsatzstock,
Pfefferspray, Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste).
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU
Kräfte
Ersuchen UZwG
Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
Ungarn Zugstreifen trilateral
DEU-AUT-HUN
(Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die
Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der Reisenden,
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte
Binnenmigration)
Tägliche Streife
(je Streife 1 PVB
aus DEU, AUT
und HUN)
(seit ca. 13. KW
aufgrund der
Corona-Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt).
Kurzfristige Aufnahme
der Streifen für
drei Wochen im
September.
Daran
anschließend erneute
pandemiebedingte
Aussetzung.
DEU Nein Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst die
dienstlich zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschl.
Schusswaffen (u. a. Pistole P30,
Einsatzstock,
Pfefferspray, Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste).
Italien Güterzugkontrollen
trilateral DEU-AUT-ITA am
Bahnhof Brenner
(Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die
Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der Reisenden,
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte
Binnenmigration)
Mittwoch –
Freitag jeweils 4
PVB, unter
Beteiligung von
Beamten ITA und
Beamten AUT (seit
31. März 2020
aufgrund der
Corona-Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt).
DEU/AUT Nein Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst die
dienstlich zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschl.
Schusswaffen (u. a. Pistole P30,
Einsatzstock,
Pfefferspray, Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste).
Österreich Güterzugkontrollen
trilateral DEU-AUT-ITA an der
Kontrollstelle Brennersee
(Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die
Verbesserung des
Sicherheitsgefühls der Reisenden,
Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/
Unerlaubte
Binnenmigration)
Montag oder
Dienstag und
Freitag oder
Samstag –
Leitung AUT
unter Beteiligung
DEU (4 PVB)
und ITA
(seit 31. März
2020 aufgrund
der Corona-
Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt).
DEU/AUT Nein Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst die
dienstlich zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschl.
Schusswaffen (u. a. Pistole P30,
Einsatzstock,
Pfefferspray, Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche Schutzweste).
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU
Kräfte
Ersuchen UZwG
Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
Österreich Stationäre Grenzkontrolle
am Bahnhof Salzburg,
gem. Art. 23 DÖPJV
(Ziel: Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration)
Täglich eine
Gruppe im
Wechsel (8 – 10 PVB)
(seit 31. März
2020 aufgrund
der Corona-
Pandemie
vorübergehend
ausgesetzt), Kontrollen
finden b. a. w. am
Bahnhof
Freilassing statt.
DEU Nein Die Beamten waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt. Die
Ausstattung umfasst die
dienstlich zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände einschließlich
Schusswaffen (u. a.
Pistole P30, Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln, Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste).
9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte
haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen
Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl
bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte
Maßnahmen angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde
bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt?
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen
Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie
vertreten?
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren
jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen
Maßnahmen detailliert ausweisen)?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen
Haushaltstiteln wurden diese bestritten?
Die Fragen 9 bis 9f werden gemeinsam beantwortet.
Das BKA, die BPOL und der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
haben im vierten Quartal 2020 folgende Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der
Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran beteiligt:
Bundeskriminalamt
Land Art der
Maßnahme
Bezeichnung Zeitraum/Ort Anzahl
ausländischer
Kräfte
Anzahl
deutscher
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Jordanien bilateraler
Lehrgang
Sprachkurs
Deutsch II
27. September
2020 bis 7.
Oktober 2020/
Jordanien
4.874,48 Euro/
05.01-687
34/20JOR243
Land Art der
Maßnahme
Bezeichnung Zeitraum/Ort Anzahl
ausländischer
Kräfte
Anzahl
deutscher
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Marokko
Arbeitsbesuch
ENFSI –
European Network of
Forensik
Science Institutes
16. November
2020 bis 19.
November 2020/
Online
Euro / /
20MAR212
Montenegro bilateraler
Lehrgang
Sprachausbildung
30. Januar 2020
bis 24.
November 2020 /
Montenegro
3.600,00 Euro /
06.10-687 07 /
20MNE102
Montenegro bilateraler
Lehrgang
Sprachausbildung
30. Januar 2020
bis 24.
November 2020 /
Montenegro
3.021,59 Euro /
06.10-687 07 /
20MNE101
Nigeria
Arbeitsbesuch
ENFSI –
European Network of
Forensik
Science Institutes
1. November
2020 bis 16.
November 2020 /
Online
Euro / /
20NGA213
Nigeria
Arbeitsbesuch
Personalkosten
Langzeitberater
1. April 2020 bis
31. Dezember
2020 /
Deutschland
68.261,20 Euro /
05.01-687 34 /
20NGA232
Palästinensische
Gebiete
Arbeitsbesuch
Projektkoordinierung 1
5. Oktober 2020
bis 15.
Dezember 2020 /
Palästinensische
Gebiete
4.620,00 Euro /
05.01-687 34 /
20PSE215
Serbien bilateraler
Lehrgang
Sprachausbildung
1. Juni 2020 bis
12. Oktober
2020 / Serbien
9.600,00 Euro /
06.10-687 07 /
20SRB104
Serbien bilateraler
Lehrgang
Sprachausbildung
1. Juni 2020 bis
24. November
2020 / Serbien
7.915,57 Euro /
06.10-687 07 /
20SRB113
Tunesien
Arbeitsbesuch
Ex-ante
Evaluierung Tunesien
BKA
1. Januar 2020
bis 31.
Dezember 2020 /
Tunesien
2.296,09 Euro /
05.01-687 34 /
20TUN217
Ukraine bilateraler
Lehrgang
Sprachausbildung
1. März 2020 bis
4. Dezember
2020 / Ukraine
1.695,54 Euro /
06.10-687 07 /
20UKR101
Anmerkungen des BKA zu den ausländischen und deutschen Kräften:
In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des BKA und/
oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die Maßnahmen der
Polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in
Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den
unterschiedlichen Gesprächsthemen.
Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den
einzelnen Maßnahmen beteiligt sind.
Lediglich beim Stipendiatenprogramm des BKA könnten detaillierte Angaben
gemacht werden. Allgemein können bei vorrangig im Empfängerland
umgesetzten Aktivitäten größere Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in
Deutschland organisierten Polizeilichen Aufbauhilfen und Kooperations
(PAH)-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher
kleinere Teilnehmerzahlen üblich sind.
EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe)
Aus der folgenden Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele
und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden
wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind
Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und –
beamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden
zu bis zu 90 Prozent von der EU-Kommission (EU-KOM) getragen – der
restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert.
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 53202)
Bezeichnung
ISF-Dezentral 2017 ca. 70.000,00 Euro IZ25-5793-2017-50
Cyber Police Training (CPT)
1. Januar 2018 bis 30. Juni 2022
ISF-Dezentral 2018 ca. 25.000,00 Euro IK25-5793-2018-50
KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt
„Organisierte
Rauschgiftkriminalität Kosovo Albanien“ (ORKA)
1. Januar 2018 bis 31. August 2021
ISF-Zentral 2017 ca. 5.200,00 Euro ISFP-2017-AG-BeCanet-821962
Best practice, capacity building
and networking-initiative among
public and private actors against
Terrorism Financing (BeCaNet)
1. November 2018 bis 30.
November 2021
ISF-Zentral 2017 ca. 1.000,00 Euro ISFP-2017-AG-IBA-UMF-827944
Universal Message Format 3plus
(UMF3plus)
3. September 2018 bis 2.
September 2021
Bundespolizei
Land Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/Ort Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle / Kosten
Griechenland Schulung zur polizeilichen
Bewältigung von
Großveranstaltungen und
Demonstrationen per VSK
18. November
2020/DEU
GRC Polizei 0610 68707/
1.828,85 Euro
Jordanien Stipendiatenprogramm –
Sprachkurs
/ JOR JOR
Gendarmerie
0501 68734/
307,35 Euro
Tunesien Einweisung zgl
Fahrtraining robuste
Geländefahrzeuge (ATV)
5. bis 11.
Oktober 2020/TUN
TUN
Nationalgarde
6002 68703/
20.914,25 Euro
Vietnam Grundlehrgang
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
3. November
2020/VNM
Ministry of
Defense (Land
Border
Command)
0610 68707/
keine Kosten
Vietnam Grundlehrgang
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
10. November
2020/VNM
Ministry of
Defense (Land
Border
Command)
0610 68707/
keine Kosten
Ergänzung:
Die Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann nicht erhoben
werden.
Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes
(Trainingsmaßnahmen ruhen derzeit), der tunesischen Grenzpolizei und
Nationalgarde sowie das bilaterale Projekt mit Afghanistan (GPPT) dauern weiterhin
an.
Inspekteur der Bundesbereitschaftspolizeien
Die durch den Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizei (IBP)
geplanten Maßnahmen wurden aufgrund der Pandemieentwicklung COVID-19
zurückgestellt.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
Die für das erste Quartal 2021 geplanten Maßnahmen befinden sich in der
Abstimmung bzw. Umsetzung.
11. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt,
und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA bzw.
Bundespolizei aufgliedern)?
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der EU, der OSZE, der VN und
den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer bilateralen Zusammenarbeit finden
in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten, kleineren Projekten (z. B.
TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen
Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von
zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem
waren im vierten Quartal 2020 Zollverbindungsbeamtinnen und -beamte in 19
Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht
oder angestrebt wird.
Bundeskriminalamt
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol davon Zoll
davon
LaPo Andere
Albanien Tirana BKA-Verbindungsbeamter 2 0 0 0 0
Albanien Tirana
Beratungstätigkeit für
das albanische
Innenministerium
0 0 0 0 1
Algerien Algier BKA-Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Argentinien Buenos Ai-res
BKA-
Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol davon Zoll
davon
LaPo Andere
Ägypten Kairo BKA-Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Belgien Brüssel BKA-Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0
Belgien Brüssel Interpol – Entsandter Beamter (seconded) 1 0 0 0 0
Belgien Brüssel EU-KOM – Personen-schutz 2 0 0 0 0
Brasilien Brasilia BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Brasilien Sao Paulo BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Bulgarien Sofia BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
China Peking BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Dominikanische
Republik
Santo
Domingo
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Frankreich Paris BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Frank-reich Lyon Interpol – Entsandte
Beamte
(seconded)
5 0 1 4 0
Frankreich Lyon Interpol –
Vertragspersonal
2 0 0 0 0
Georgien Tiflis BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Griechenland Athen BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Großbritannien
London BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Indien Neu-Delhi BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Indonesien Jakarta BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Italien Rom BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Jordanien Amman BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Jordanien Zarqa Beteiligung des BKA an
einer internationalen
Mission
2 2 0 0 0
Kasachstan Nur-Sultan BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Kenia Nairobi BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Kolumbien Bogotá BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Kosovo Pristina BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Kroatien Zagreb BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol davon Zoll
davon
LaPo Andere
Lettland Riga BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Libanon Beirut BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Litauen Vilnius BKA-
Verbindungsbemater
1 0 0 0 0
Marokko Rabat BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Mexiko Mexiko-
Stadt
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Niederlande Den Haag BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Nieder-lande Den Haag Europol –
Verbindungsbeamte
7 1 1 3 0
Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit als
Europol-Seconded
National Expert
7 0 0 0 0
Nigeria Lagos BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Nord-
Mazedonien
Skopje BKA-
Verbindungsbeamter
1
Österreich Wien BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Panama Panama-
Stadt
BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Pakistan Islamabad BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Peru Lima BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Polen Warschau BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Portugal Lissabon BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Rumänien Bukarest BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Russland Moskau BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Saudi-
Arabien
Riad BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Schweden Stockholm BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Serbien Belgrad BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Spanien Madrid BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Thailand Bangkok BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Tschechien Prag BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Tunesien Tunis BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Türkei Ankara BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Land Ort Funktion davon BKA
davon
BPol davon Zoll
davon
LaPo Andere
Türkei Istanbul BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Ukraine Kiew BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
USA Washington BKA-
Verbindungsbeamter
2 0 0 0 0
Vereinigte
Arabische
Emirate
Abu Dhabi BKA-
Verbindungsbeamter
1 0 0 0 0
Bundespolizei
Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort
USA/Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland
bei den Vereinten Nationen
Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -
gewinnung an der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen
USA/New York
Belgien/Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland
der Europäischen Union
Fachliche Beratung, Informationssteuerung und -
gewinnung an der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union
(Bundespolizeivollzugsbeamter, aber Beschäftigter
BMI)
Belgien/Brüssel
Europol Entsendung von nationalen Experten sowie
Verbindungsbeamten
Niederlande/Den
Haag
Palästinensische Gebiete Polizeiberater für Aus- und Fortbildung Palästinensische
Gebiete/Ramallah
Polizeikooperationszentrum
Thörl-Maglern
Austausch, Analyse und Steuerung von
Informationen zwischen Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet
(Deutschland, Italien, Österreich, Slowenien)
Österreich/Thörl-
Maglern
Dänemark Polizeiliche Fortbildungsveranstaltung bei PPA
Medical
Aalborg/
Gemeinsame Zentren
Die BPOL führt seit dem 1. September 2018 ein dreijähriges Projekt zur
Stärkung der Zusammenarbeit in Gemeinsamen Zentren (GZ) in Europa durch. Das
Projekt wird aus dem Internal Security Fund – Police von der EU co-finanziert.
Das Projekt unterstützt Personalaustauschmaßnahmen, Seminare und
Fortbildungen für Mitarbeiter der GZ und Workshops zum Austausch gemeinsamer
Erfahrungen und Arbeitsmethoden. Ebenso beinhaltet es eine jährliche
Konferenz der verantwortlichen GZ-Koordinatoren.
Schutz deutscher Auslandsvertretungen
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren 245 Einsatzkräfte der BPOL zur
Unterstützung des Auswärtigen Amtes für Objekt- und
Personenschutzmaßnahmen eingesetzt, unter anderem als Sicherheitsbeamte, als Sicherheitsberater, als
Sicherheitsbeamte 2.0 und als Personenschutzbeamte im Einsatz.
Die tabellarische Antwort zu den in Frage 11 erfragten Daten ist in offener
Form nicht zugänglich. Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohls sowie
des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes schutzbedürftige Informationen, die im
Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz der deutschen Auslandsvertretungen und
deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen. Aus ihrem Bekanntwerden
können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Bundesregierung zum Schutz ihrer Auslandsvertretungen gezogen werden. Die fortlaufende
Analyse der weltweiten Bedrohungslage für deutsche und andere
Auslandsvertretungen lässt erkennen, dass dies für die Wirksamkeit der ergriffenen
Maßnahmen und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und die
Sicherheit der an den Vertretungen eingesetzten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter negative Folgewirkungen hätte. Hierbei sind Erkenntnisse aus Ermittlungen
zu Anschlägen auf deutsche Auslandsvertretungen zu berücksichtigen, wie
auch die weltweite, sich in einigen Regionen verschärfende
Gesamtsicherheitslage. Weiterhin müssen auch die Sicherheitssituation der Vertretungen anderer
Staaten, in deren räumlicher Nähe sich deutsche Auslandsvertretungen häufig
befinden, sowie die Bedrohungslage von Vertretungen befreundeter Staaten,
mit denen deutsche Auslandsvertretungen in Kollokation untergebracht sind, in
die Gesamtbetrachtung einfließen. Jüngst haben beispielsweise die Ereignisse
um die Ermordung eines Lehrers in Frankreich im Zusammenhang mit den
Mohammed-Karikaturen nicht nur zu Anschlägen auf französische Einrichtungen
geführt, sondern auch eine Bedrohungslage für eine deutsche
Auslandsvertretung ausgelöst. Zudem sind die deutschen Auslandsvertretungen – teilweise
auch in vermeintlich sicheren Staaten – immer wieder Ziel von Drohungen per
Telefon, Mail oder in sozialen Netzwerken.
Zur Aufrechterhaltung der Effektivität des Objekt- und Personenschutzes von
Auslandsvertretungen, insbesondere an Standorten mit erhöhter
Gefährdungslage, ist die Geheimhaltung spezifischer Fähigkeiten, wie sie zum Beispiel aus
der Nennung von Stärken abzulesen wäre, somit von zentraler Bedeutung. Sie
dient damit dem Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher
Informationen wäre eine wesentliche Schwächung der den Auslandsvertretungen und
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Fähigkeiten
zur Gefahrenabwehr. Insofern könnte die Offenlegung solcher Informationen
für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung [VSA]) mit dem VS-Grad
„VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt.*
12. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen
Zeitpunkt zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten
Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Empfänger Wert derAusstattungshilfe
Bosnien und
Herzegowina IT Ausstattung DCP
Directorate for Coordination of
Police Bodies of BiH (DCP) 33.868,56 Euro
Bosnien und
Herzegowina 10 Einsatzfahrzeuge
State Investigation and Protection
Agency (SIPA) 199.795,41 Euro
Bosnien und
Herzegowina 6 Einsatzfahrzeuge OSA
Intelligence Security Agency of BiH
(OSA) 118.116,30 Euro
Dominikanische
Republik 1 Transportfahrzeug
Direccion central de investigaciones
criminales (DICRIM TT) 27.937,76 Euro
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Land Bezeichnung Empfänger Wert derAusstattungshilfe
Dominikanische
Republik IT-Forensik
Direccion Nacional de Drogas
(DNCD) 15.790,23 Euro
Dominikanische
Republik 1 Einsatzfahrzeug
Direccion Nacional de Drogas
(DNCD) 18.701,87 Euro
Jordanien Ultraschallgerät Public Security Directorate – Police Women's Department (PSD-PWD) 30.967,74 Euro
Jordanien Werkzeuge/Öffnungs-technik Gendarmerie – Spezialeinheiten 4.613,49 Euro
Jordanien Ausstattung Unterrichts-räume
Public Security Directorate – Police
Women's Department (PSD-PWD),
Special Branch
74.117,34 Euro
Jordanien 5 Tatortfahrzeuge
Public Security Directorate (PSD) –
Forensik Laboratory Department
(FLD)
162.068,17 Euro
Kenia
Unterstützung Pandemie
COVID-19-
Schutzmaterial (Masken,
Handschuhe,
Desinfektionsmittel)
Anti Terrorism Unit (ATPU), Anti
Narcotics Unit (ANU) 17.743,90 Euro
Libanon 6 Einsatzfahrzeuge ISF Internal Security Forces (ISF) 116.412,47 Euro
Marokko 6 Phantombildtablets Direction Générale da la Sureté Nati-onale (DGSN) 9.778,00 Euro
Montenegro Datenträgeruntersuchung Mobiltelefone
Kriminalpolizei-Abteilung zur
Bekämpfung von High Tech Crime 21.094,12 Euro
Montenegro IT-Ausstattung Dienststelle für IT-Ermittlungsunterstützung 18.045,00 Euro
Montenegro 1 Einsatzfahrzeug HTCU High Tech Crime Unit (HTCU) 21.479,00 Euro
Nigeria
Ausbildungsmaterial (RG-
DrugWipe-Test,
Substanzentest, begleitende
Ausstattungshilfe)
National Drug Law Enforcement
Agency (NDLEA) 2.495,91 Euro
Nigeria Diensthunde National Drug Law Enforcement Agency (NDLEA) 2.835,80 Euro
Nigeria Trainingsgegenstände für Diensthundeausbildung
National Drug Law Enforcement
Agency (NDLEA) 2.126,53 Euro
Nigeria
Unterstützung
COVID-19-Pandemie
(Beschaffung
Hygienematerial)
Sicherheitsbehörden Nigerias 263.299,76 Euro
Nordmazedonien IT-Ausstattung International Police Cooperation De-partment, Section FAST 4.019,74 Euro
Nordmazedonien 1 Einsatzfahrzeug International Police Cooperation De-partment, Section FAST 20.500,00 Euro
Nordmazedonien 20 Arbeitsplatzausstattung Department for Suppression of Orga-nized Crime 25.764,39 Euro
Nordmazedonien 2 Einsatzfahrzeuge mit Winterausstattung
Department for Suppression of
Organized Crime 46.848,00 Euro
Nordmazedonien 11 Arbeitsplatzausstattung Department for Suppression of Orga-nized Crime 9.791,73 Euro
Palästinensische
Gebiete
Polizeiliche
Kriminalstatistik – Programmierung
und Weiterentwicklung
Palestinian Civil Police – IT-
Abteilung (PCP) 53.680,00 Euro
Palästinensische
Gebiete 20 Tatortkoffer
Palestinian Civil Police –
Tatortgruppe (PCP) 19.798,17 Euro
Land Bezeichnung Empfänger Wert derAusstattungshilfe
Palästinensische
Gebiete AFIS – Garantie
Palestinian Civil Police –
Tatortgruppe (PCP) 50.000,00 Euro
Palästinensische
Gebiete
Tatortarbeit
Verbrauchsmaterial Palestinian Civil Police (PCP) 1.505,09 Euro
Palästinensische
Gebiete 2 zivile Kfz
Family Palestinian Civil Police –
Family Juvenile Protection Unit (PCP) 52.000,00 Euro
Palästinensische
Gebiete AFIS – Laborausstattung
Palestinian Civil Police –
Tatortgruppe (PCP) 1.399,49 Euro
Palästinensische
Gebiete
2 Einsatzfahrzeuge
Tatortgruppe Palestinian Civil Police (PCP) 55.000,00 Euro
Palästinensische
Gebiete 2 Videokonferenzanlagen Palestinian Civil Police (PCP) 14.529,91 Euro
Palästinensische
Gebiete Drogenschnelltests
Palestinian Civil Police –
Antinarcotic Department (PCP) 4.277,84 Euro
Palästinensische
Gebiete
5 Unabhängige
Stromversorgungen (USV) Palestinian Civil Police (PCP) 6.636,32 Euro
Palästinensische
Gebiete 30 Thin-Client-Rechner Palestinian Civil Police (PCP) 10.508,55 Euro
Peru
Unterstützung Pandemie
COVID-19
Schutzausrüstung + 3
Videokonferenzanlagen + Einrichtung
digitale Lernplattform
Nationalpolizei/Policia Nacional,
Ministro Público Fiscala de la Nación
(MPFN)
45.000,00 Euro
Serbien IT-Ausstattung Abteilung zu Drogenbekämpfung der serbischen Kriminalpolizei (SzD) 25.027,67 Euro
Serbien 1 Einsatzfahrzeug SEK der serbischen Kriminalpolizei (SSIM) 29.333,33 Euro
Serbien Dienstfahrzeug für ver-deckte Einsätze
VE-Dienststelle der serbischen
Kriminalpolizei 15.016,01 Euro
Serbien 10 Laptops Polizeipräsidium Belgrad 9.980,90 Euro
Serbien 8 externe Festplatten 1TB Polizeipräsidium Belgrad 464,20 Euro
Serbien 7 Einsatzausstattungen Kriminalpolizei, Referat für Ziel-fahndung (FAST) 5.924,35 Euro
Serbien 4 Einsatzfahrzeuge Polizeipräsidium Belgrad 45.018,24 Euro
Serbien 10 Taschenlampen Polizeipräsidium Belgrad 956,22 Euro
Tunesien Ausstattung Unterkünfte Unité Spécial de la Garde Nationale (USGN) 22.640,07 Euro
Tunesien Mobiliar Direction Securité Exterieur (DSE) 14.236,90 Euro
Uganda 1 Tatortfahrzeug Uganda Police Force 25.917,88 Euro
Uganda Kameratechnik Uganda Police Force 34.104,94 Euro
Uganda Lehrraumausstattung Akademie der Kriminalpolizei 41.172,22 Euro
Bundespolizei
Land Bezeichnung derMaßnahme
Begünstigte
Partnerbehörde
Wert der
Ausstattungshilfe
Albanien 20 Streifenfahrzeuge ALB Grenzpolizei 6002 68703/
364.000,00 Euro
Albanien 2 Gruppenfahrzeuge ALB Grenzpolizei 6002 68703/
51.887,66 Euro
Albanien 2 Streifenfahrzeuge ALB Grenzpolizei 6002 68703/
47.600,00 Euro
Land Bezeichnung derMaßnahme
Begünstigte
Partnerbehörde
Wert der
Ausstattungshilfe
Albanien 50 Funkgeräte ALB Grenzpolizei 0610 68707/
9.600,00 Euro
Albanien Schutzausstattung für 30 Beamte ALB Staatspolizei 6002 68703/
30.000,00 Euro
Albanien 5 Dokumentenlesegeräte ALB Grenzpolizei 6002 68703/
8.733,99 Euro
Äthiopien Verwaltungsmodernisierung/
IT-Ausstattung
ETH-Federal Police 0610 68707/
16.454,39 Euro
Äthiopien Ausstattung KT Schulungslabor –
IT-Ausstattung
ETH-Federal Police 0610 68707/
17.428,03 Euro
Bosnien-
Herzegowina
Transport Pandemieschutzausstattung BIH Grenzpolizei 0610 68707/
1.190,00 Euro
Bosnien-
Herzegowina
10 Wärmebildkameras BIH Grenzpolizei 6002 68703/
140.298,49 Euro
Georgien Erste-Hilfe Ausbildung – HWL- /
Beschaffung einer Reanimationspuppe
GEO Grenzpolizei 0610 68707/
6.629,59 Euro
Gambia Einfriedung des Trainingscenters Gambia Immigration
Department
6002 68703/
1.729,65 Euro
Gambia Mobilitätssteigerung – 2
Dienstfahrzeuge
GMB Navy 6002 68703/
75.438,00 Euro
Gambia Mobilitätssteigerung – 1 Bus Gambia Immigration
Department
6002 68703/
63.158,00 Euro
Grenada 50 Dokumentenlupen Immigration
Department
0610 68707/
1.685,25 Euro
Griechenland 75 Dokumentenlupen GRC Polizei 0610 68707/
8.396,55 Euro
Griechenland Transport Pandemieausstattung GRC Polizei 0610 68707/
4.118,00 Euro
Jamaika 150 Dokumentenlupen PICA 0610 68707/
4.355,75 Euro
Jordanien Beschaffung COVID-19-Testkits JOR Gendamerie 6002 68703/
141.176,47 Euro
Jordanien Sprachkurs Deutsch/Goetheinstitut JOR Gendamerie 0501 68734/
2.882,96 Euro
Kosovo 15 Streifenfahrzeuge KOS Grenzpolizei 0610 68707/
242.850,00 Euro
Kroatien 10 geländetaugliche Allradfahrzeuge Grenzpolizei HRV 0610 68707/
492.997,80 Euro
Kroatien 10 Transportfahrzeuge Grenzpolizei HRV 0610 68707/
357.559,80 Euro
Libanon IT-Ausstattung Grenzpolizei General Security 0610 68707/
25.257,17 Euro
Libanon Pandemieschutzausstattung General Security 0610 68707/
17.620,87 Euro
Marokko 5 mobile Sprengstoff- und BTM
Detektoren
DGSN 0501 68734/
298.800,00 Euro
Marokko Luftsicherheitskontrolle; Aufbau 2
Sicherheitsscanner
DGSN 0501 68734/
22.337,00 Euro
Moldawien Trainingsgerät für Übungen/
Einsatzsimulation
Ausbildungsstätte
Ungheni
0610 68707/
1.677,95 Euro
Moldawien Sprachkurs Englisch A1-A2 MDA Grenzpolizei 0610 68707/
2.769,23 Euro
Land Bezeichnung derMaßnahme
Begünstigte
Partnerbehörde
Wert der
Ausstattungshilfe
Montenegro Ergänzung/Erneuerung Fuhrpark MNE Grenzpolizei 0610 68707/
266.410,00 Euro
Montenegro Uniformen für operative Einheiten MNE Grenzpolizei 0610 68707/
48.016,75 Euro
Montenegro Winteruniformen für Bootsbesatzung MNE Grenzpolizei 0610 68707/
136.780,00 Euro
Niger Aufbauhilfe HQ – Büroausstattung DST 0610 68707/
113.060,55 Euro
Nordmazedonien 10 Einsatzfahrzeuge für den Kontroll-
und Streifendienst
Grenzpolizei MKD 6002 68703 /
161.500,00 Euro
Nordmazedonien FEM – 350 Paar Stiefel/60
Stablampen mit Leuchtaufsatz
Grenzpolizei MKD 6002 68703 /
54.460,00 Euro
Nordmazedonien 10 mobile Wärmebildkameras Grenzpolizei MKD 6002 68703 /
98.400,00 Euro
Nordmazedonien FEM – 5 Nagelgurte/200 Anhaltestäbe Grenzpolizei MKD 6002 68703 /
10.750,00 Euro
Nordmazedonien 5 Dokumentenprüfcenter Grenzpolizei MKD 6002 68703 /
119.500,00 Euro
Nordmazedonien FEM – 350 Warnwesten Grenzpolizei MKD 6002 68703 /
6.650,00 Euro
Nordmazedonien 12 Einsatzfahrzeuge für den Kontroll-
und Streifendienst
Grenzpolizei MKD 6002 68703 /
207.804,00 Euro
Palästinensische
Gebiete
10 Videoausstattungen Bereitschaftspolizei
PSE
0501 68734/
16.729,95 Euro
Palästinensische
Gebiete
Ausstattung für Doku-Labor MOI 0501 68734/
13.355,98 Euro
Palästinensische
Gebiete
Ausstattung der Dienstpferde der PSE
Reiterstaffel
Bereitschaftspolizei
PSE
0501 68734/
6.931,69 Euro
Serbien 10 Einsatzfahrzeuge SRB Grenzpolizei 6002 68703 /
169.710,00 Euro
Serbien 10 mobile Ausweislesegeräte SRB Grenzpolizei 6002 68703 /
37.500,00 Euro
Serbien 6 mobile Wärmebildgeräte SRB Grenzpolizei 6002 68703 /
24.995,00 Euro
Serbien 4 Dokumentenprüfgeräte SRB Grenzpolizei 6002 68703 /
168.000,00 Euro
Serbien Netzwerkcomputer für
Grenzdienstposten
SRB Grenzpolizei 6002 68703 /
344.654,30 Euro
Tunesien 6 Schlauchboote mit 3 Trailern Nationalgarde Maritim 0501 68734/
434.075,38 Euro
Tunesien Transport FEM Nationalgarde 0501 68734/
699,00 Euro
Tunesien Werkstattausstattung Tunis Nationalgarde 0501 68734/
83.107,32 Euro
Tunesien 2 Fahrzeuge Ausbildungsstätte Nationalgarde 0501 68734/
79.825,57 Euro
Tunesien Sammeltransport FEM Nationalgarde 0501 68734/
15.260,80 Euro
Tunesien 300 Rettungswesten Nationalgarde Maritim 0501 68734/
79.241,08 Euro
Tunesien 17 Küchen/Gaskochstellen für
Grenzposten
Nationalgarde 0501 68734/
112.347,32 Euro
Land Bezeichnung derMaßnahme
Begünstigte
Partnerbehörde
Wert der
Ausstattungshilfe
Tunesien 15 robuste Geländefahrzeuge Nationalgarde 6002 68703 /
773.943,75 Euro
Tunesien 3 Spezialwerkzeug K-Werkstätten Nationalgarde 6002 68703 /
15.616,37 Euro
Tunesien 3 Erstausstattung K-Werkstätten Nationalgarde 6002 68703 /
15.616,37 Euro
Tunesien 809 Ballistische Schutzwesten Nationalgarde 6002 68703 /
1.328.436,04 Euro
Tunesien Arbeitsschutzbekleidung K-
Werkstattmitarbeiter
Nationalgarde 6002 68703 /
3.901,68 Euro
Tunesien Teilertüchtigung Kfz-Werkstatt Nationalgarde 6002 68703 /
87.751,54 Euro
Tunesien Zusatzausstattung Gabelstapler Nationalgarde Maritim 6002 68703 /
3.733,22 Euro
Tunesien 4 Gabelstapler Nationalgarde Maritim 6002 68703 /
193.656,60 Euro
Tunesien Ausstattung Werkstatt Sfax mit
Spezialwerkzeug
Nationalgarde Maritim 6002 68703 /
41.323,18 Euro
Tunesien 5 Werkstattwagen Nationalgarde 6002 68703 /
471.282,79 Euro
Tunesien 100 Schutzhelme + Halterung Nationalgarde 6002 68703 /
95.239,00 Euro
Tunesien Ausstattung Werkstatt Monastir mit
Werkzeug/Ausbildungsmaterial
Nationalgarde Maritim 6002 68703 /
96.420,76 Euro
Tunesien Zugmaschine mit bis zu 7t Zuglast Nationalgarde Maritim 6002 68703 /
96.259,68 Euro
Tunesien Traktor Nationalgarde Maritim 6002 68703 /
29.713,04 Euro
Türkei Motoren, Ersatzteile, Schulungen im
Bereich Wartung
Küstenwache 0610 68707 /
31.503.128,13 Euro
Ukraine Technik Ausstattung Lehrwache
„Luftsicherheit“
DPSU; Akademie
Khmelnitzkyi
0610 68707/
13.016,20 Euro
Ukraine 2 Urkundenprüflabore + mobiles
Einsatzfahrzeug mit
Dokumentenprüftechnik
DPSU 0610 68707/
139.900,00 Euro
VCT 50 Dokumentenlupen Passport & Immigration
Department
0610 68707/
1.685,25 Euro
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Die durch den Fachstab IBP geplanten Maßnahmen wurden aufgrund der
Pandemieentwicklung COVID-19 zurückgestellt.
13. Welche Informationen kann die Bundesregierung zum
Erfahrungsaustausch mit der tschechischen Polizei zu Verfahren der Gesichtserkennung
geben (vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/21625
sowie Antwort auf die Schriftliche Frage 25 vom 20. Januar 2021 auf
Bundestagsdrucksache 19/26065) geben?
a) Inwiefern unterscheiden sich Technik, Verfahrensweisen und
Erkenntnisse der tschechischen Polizei von jenen, die die
Bundespolizei bislang angewandt, erprobt bzw. gewonnen hat?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Auswertung des Erfahrungsaustausches?
c) Sind weitere Erfahrungsaustausche mit der tschechischen Polizei
oder anderen ausländischen Polizeibehörden zum Thema
automatische Gesichtserkennung geplant, und wenn ja, welche?
Die Fragen 13 bis 13c werden zusammenhängend beantwortet.
Im Rahmen des Austausches haben sich die Vertreter der tschechischen Polizei
und der BPOL allgemein über den Einsatz von Verfahren zur biometrischen
Gesichtserkennung in Video-Livestreams sowie über die dabei gemachten
Erfahrungen ausgetauscht. Grundlegende Unterschiede zwischen dem
Pilotprojekt der BPOL und dem der tschechischen Polizei bestanden in der zeitlichen
Begrenzung und der Festlegung auf vorhandene Infrastruktur im Projekt der
BPOL. Allgemein hat die BPOL beim Austausch die eigene Erfahrung, dass
die Technik zur biometrischen Gesichtserkennung im Realbetrieb eingesetzt
werden kann, bestätigt gesehen. Weiterführende Informationen zum System der
tschechischen Polizei, etwa in Form eines Berichts, liegen der BPOL nicht vor.
Insofern sind der detaillierte direkte Vergleich der beiden Projekte sowie
etwaige Schlussfolgerungen nicht möglich.
Der Einsatz von Verfahren zur biometrischen Gesichtserkennung in Video-
Livestreams ist bis dato gesetzlich nicht möglich und deshalb durch die BPOL
nicht vorgesehen. Daher wird aktuell kein weiterer Erfahrungsaustausch mit der
tschechischen Polizei zum Thema der automatischen Gesichtserkennung
angestrebt.
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ISSN 0722-8333]