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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung von Sprunginnovationen durch die SprinD GmbH

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

15.03.2021

Aktualisiert

19.12.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2705226.02.2021

Förderung von Sprunginnovationen durch die SprinD GmbH

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Dieter Janecek, Dr. Danyal Bayaz, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Janosch Dahmen, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Jede Krise, erst recht die globale Corona-Pandemie, führt uns vor Augen, wie Innovationen das Leben der Menschen weltweit verbessern können. Voller Hoffnung werden bereits die ersten Impfstoffe gegen COVID-19 verimpft, gerade auch solche auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA). Die in der EU bereits zugelassenen mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna wurden in Rekordgeschwindigkeit entwickelt und erwiesen sich in den umfänglichen Phase-III-Studien als beeindruckend wirksam – gerade auch im Vergleich zu anderen Impfstoffen. Zum Zeitpunkt der Entdeckung in einem Labor der Universitätsmedizin Tübingen vor zwei Jahrzehnten hätten die wenigstens gedacht, dass diese Technologie später der größte Hoffnungsträger der Menschheit auf Beendigung der globalen Pandemie werden würde. Dabei handelt es sich nach Ansicht der Fragestellenden bei der mRNA-Technologie um eine Sprunginnovation im besten Sinne: Die Wirkungsweise wurde in der Grundlagenforschung (zufällig) entdeckt, und es wurde ein großes Potential gesehen, doch die weitere Erforschung und Nutzbarmachung war langwierig, teuer und voller Unsicherheit (https://www.nzz.ch/wirtschaft/curevac-gruender-und-mrna-pionier-ingmar-hoerr-im-nzz-interview-ld.1602797).

Die Gründung der SprinD GmbH, einer bundeseigenen Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen, ist daher aus Sicht der Fragestellenden ein wichtiger Baustein, um solche und weitere Sprunginnovationen zukünftig noch stärker anzureizen und zu fördern. Fast zweieinhalb Jahre nach Beschluss des Eckpunktepapiers „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ durch die Bundesregierung im August 2018 (vgl. https://www.bmbf.de/files/Eckpunkte%20der%20Agentur%20zur%20F%C3%B6rderung%20von%20Sprunginnovatio nen_final.pdf) möchten die Fragestellenden den aktuellen Entwicklungsstand, die sprunginnovationspolitischen Lehren aus der Krise und die Zukunftspläne von SprinD GmbH erfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Projekte wurden bisher durch die SprinD GmbH seit ihrer Gründung gefördert (bitte für alle Validierungsprojekte und Projektgesellschaften den Förderbeginn und die Höhe der Förderung angeben)?

2

Wie viele Projektideen wurden bisher bei der SprinD GmbH eingereicht, wie viele der eingesandten Projektideen wurden für grundsätzlich förderfähig befunden, und welche thematischen Schwerpunkte ergaben sich dabei?

3

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die nach Ansicht der Fragestellenden späte Besetzung des Aufsichtsrats der SprinD GmbH, die zur Folge hatte, dass sich der Aufsichtsrat erstmalig am 22. September 2020 konstituierte, obwohl die SprinD GmbH bereits am 16. Dezember 2019 gegründet wurde, und welche Bundesministerien waren wann mit der Frage der Aufsichtsratsbesetzung befasst?

4

Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der Fragenstellenden zu, dass der Aufsichtsrat mehrheitlich mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Start-ups, Risikokapitalgebern und Zivilgesellschaft besetzt sein sollte?

Wenn ja, warum ist dies bisher nicht realisiert?

Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Funktionen soll die Gesellschafterversammlung der SprinD GmbH – in Abgrenzung zum Aufsichtsrat – übernehmen, wann tagte bisher die Gesellschafterversammlung, und welche Personen vertreten den Bund in der Gesellschafterversammlung?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die gesamte Governance der SprinD GmbH im Hinblick auf das Ziel, Forschungsideen mit Sprunginnovationspotential zu identifizieren, zu fördern und dazu ein „flexibles und effektives Handeln“ (vgl. Eckpunktepapier, August 2018) der Agentur zur ermöglichen?

Welche Veränderungen an der Governance wären aus Sicht der Bundesregierung zielführend, und welche möchte sie bis wann umsetzen?

7

Ist die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers vom August 2018 (s. o.) und der darin formulierten Zielsetzung, dass „die Innovationsmanager, als wesentliche Antriebskraft der Agentur, Lösungen für die drängenden Fragen unserer Gesellschaft unter internationalem Wettbewerbsdruck finden können, (…) innerhalb der Agentur schnell und agil handeln können müssen“, der Ansicht, dass die beiden aktuellen praktizierten Fördermodi (Validierungsprojekte und Projektgesellschaften) der SprinD GmbH die notwendige Freiheit, Flexibilität und Schnelligkeit an die Hand geben, um disruptive Innovationen angemessen zu fördern?

a) Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung zu dieser Bewertung, und womit begründet sie diese?

b) Wenn nein, welche Probleme hat die Bundesregierung identifiziert, und welche Veränderungen plant die Bundesregierung dazu?

8

Inwiefern können die „bewährten Instrumentarien“ der Forschungs- und Innovationsförderung auf Bundesebene durch die SprinD GmbH genutzt werden, und hat die Bundesregierung diese bereits „auf ihre zweckmäßige Flexibilisierung hin geprüft“ (vgl. Eckpunktepapier, August 2018)?

a) Wenn ja, wie lauten die Erkenntnis der Überprüfung, und welche Flexibilisierung sollen nun umgesetzt werden?

b) Welche Ideen bzw. Konzepte für eine Flexibilisierung von Instrumenten sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet sie diese?

c) Wenn nein, warum nicht?

9

Hat die Bundesregierung das Instrument der Projektgesellschaft geprüft, bei welcher 100 Prozent der Anteile im Besitz des Bundes verbleiben und damit die Innovatorinnen und Innovatoren aus Wissenschaft und Wirtschaft keine Miteigentümer sind, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

a) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese Form einen attraktiven Anreiz für Innovatorinnen und Innovatoren darstellt, sich von SprinD fördern zu lassen?

Wenn nein, strebt die Bundesregierung Alternativen an?

b) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese Form der Förderung geeignet ist, zu einem späteren Zeitpunkt eine Finanzierung durch Risikokapitalgeberinnen und Risikokapitalgeber zu ermöglichen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

c) Welche weiteren Förderungsformen hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche rechtlichen Hürden bestehen dabei, und wie wird die Bundesregierung diese adressieren?

10

Welche Maßnahmen wurden wann durch die Bundesregierung unternommen, um „speziell auf den Sinn und Zweck der Agentur (SprinD GmbH, Anmerkung der Fragestellenden) zugeschnittene Regelwerke und Bewirtschaftungsgrundsätze mit spezifischen Regelungen zu schaffen, welche die funktionale Alleinstellung der Agentur durch Randbedingungen für ein flexibles und effektives Handeln ergänzen“ (vgl. Eckpunktepapiers vom August 2018)?

a) Welche spezifischen Regelungen wurden geschaffen, damit die finanziellen Mittel mit „größtmöglicher, dem Standard eines Globalhaushalts mit vollständiger Überjährigkeit und Deckungsfähigkeit entsprechender Flexibilität bereitgestellt und bewirtschaftet“ werden können?

b) Worin liegen die Gründe, sollten vollständige Überjährigkeit und Deckungsfähigkeit bisher nicht umgesetzt worden sein, und bis wann werden beide Aspekte umgesetzt sein?

c) Inwiefern wurde bereits ein Personalstatut für Innovationsmanager und weitere Beschäftigte der SprinD GmbH geschaffen, „welches eine zügige Gewinnung von hochqualifizierten Persönlichkeiten insbesondere aus der Wirtschaft sowie aus dem Ausland unterstützt und ohne externe Beteiligungserfordernisse den besonderen Anforderungen der Aufgabe entsprechende Vergütungen erlaubt“, und wie genau ist bzw. soll das Personalstatut ausgestaltet?

d) Welche spezifischen Regelungen wurden geschaffen, damit „Handlungsspielräume in der Vergabe von Aufträgen entsprechend den besonderen von der Agentur zu erfüllenden Aufgaben und Anforderungen genutzt werden, im unterschwelligen Bereich auch freihändig“?

11

Welche Schlussfolgerungen für die Förderung von Sprunginnovationen zieht die Bundesregierung bisher aus der Corona-Pandemie, und was leitet sie daraus für die zukünftige Arbeit der SprinD GmbH ab?

12

Welche quantitativen und qualitativen Ziele setzt sich die Bundesregierung bei der weiteren Entwicklung der SprinD GmbH (bitte die Ziele jeweils für die Jahre 2020 bis 2024 nennen), und in welcher Regelmäßigkeit werden diese durch welche Akteure in der Bundesregierung überprüft?

Berlin, den 9. Februar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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