[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Sven-Christian
Kindler, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27042 –
Förderung der Bundesregierung für den Radverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Moderner Radverkehr steht für eine multimodale Verkehrspolitik. Radverkehr
steht zugleich für Innovationen, Gesundheitsförderung und Klimaschutz.
Gerade in der jüngeren Zeit hat sich der Radverkehr zudem als Pandemie-resilienter
Teil eines modernen und nachhaltigen Gesamtverkehrssystems erwiesen.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil des
Radverkehrsaufkommens dauerhaft weiter zu erhöhen, in der Stadt wie auf dem Land. Dazu ist
ebenso wie beim motorisierten Individualverkehr eine flächendeckende,
möglichst getrennte und sichere Radinfrastruktur Grundvoraussetzung. Dies
unterstützt die Bundesregierung umfänglich durch verschiedene Förder- und
Finanzierungsinstrumente, wie der Förderung von investiven und nicht-investiven
Modellvorhaben, Finanzierung von Radschnellwegen oder der Gewährung von
Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Gemeinden.
1. Seit wann können Mittel aus dem „Sonderprogramm ‚Stadt und Land‘“
abgerufen werden?
Die Finanzhilfen für das Sonderprogramm können seit dem 25. Januar 2021
abgerufen werden.
a) Wie können Mittel beantragt werden?
b) Welche Arten von Projekten werden konkret gefördert?
c) Welche Fördervoraussetzungen gelten?
d) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt?
e) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze gelten je Maßnahme?
Die Fragen 1a bis 1e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27744
19. Wahlperiode 22.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 19. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es wird auf die Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm „Stadt und
Land“ (VV SP S&L) verwiesen:
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downlo
ads/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/SuL_Verwaltungsvereinbarung.pdf?__
blob=publicationFile.
f) Wie viele Anträge gingen bisher (Stand: Februar bzw. März 2021) bei
der Bundesregierung ein (bitte Projekt, Antragstellerinnen bzw.
Antragsteller, Bundesländer und beantragtes Fördervolumen sowie
Ablehnung bzw. Bewilligung oder aktuellen Bearbeitungsstand
darstellen)?
g) Welche Anträge wurden bereits bewilligt (bitte Projekt,
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, Bundesländer, Förderhöhe und
Projektkosten nennen)?
Die Fragen 1f und 1g werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Stand vom 2. März 2021 wurden insgesamt 131 Maßnahmen von den
Ländern beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht. Eine detaillierte
Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.
h) Mittel in welcher Höhe sind bereits bei welchen Projekten
abgeflossen?
i) Mittel in welcher Höhe sind derzeit aus dem Programm noch nicht
verausgabt?
Die Fragen 1h und 1i werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Finanzhilfen für das Sonderprogramm Stadt & Land wurden den Ländern
zum Abruf bereitgestellt. Bisher haben die Länder noch keine Finanzhilfen
abgerufen.
2. Seit wann können Mittel aus dem Programm „Modellvorhaben des
Radverkehrs – Zuschüsse an Länder und sonstige juristische Personen des
öffentlichen Rechts“ abgerufen werden?
Die Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des
Radverkehrs in Deutschland ist am 21. Juni 2019 in Kraft getreten, aktuell gilt die
Fassung vom 21. Dezember 2020.
a) Wie können Mittel beantragt werden?
b) Welche Arten von Projekten werden konkret gefördert?
c) Welche Fördervoraussetzungen gelten?
d) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt?
e) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze gelten je Maßnahme?
Die Fragen 2a bis 2e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung
des Radverkehrs in Deutschland und die Webseite des Projektträgers
verwiesen:
https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/I
nvestive_Massnahmen/investive_massnahmen_node.html.
f) Wie viele Anträge gingen bisher bei der Bundesregierung ein (bitte
Projekt, Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, Bundesländer und
beantragtes Fördervolumen sowie Ablehnung bzw. Bewilligung
darstellen)?
g) Welche Anträge wurden bereits bewilligt (bitte Jahr, Projekt,
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, Bundesländer, Förderhöhe und
Projektkosten nennen)?
Die Fragen 2f und 2g werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BAG als Projektträger für das Förderprogramm hat von 2019 bis 2021 von
rund 150 Interessenbekundungen insgesamt 39 Vorhaben als grundsätzlich
förderwürdig ausgewählt. Davon wurden bislang 13 Vorhaben bewilligt. Eine
detaillierte Aufstellung der bewilligten Einzelmaßnahmen ist als Anlage 2
beigefügt.
h) Mittel in welcher Höhe sind bereits bei welchen Projekten
abgeflossen?
i) Mittel in welcher Höhe sind derzeit aus dem Programm noch nicht
verausgabt?
Die Fragen 2h und 2i werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bislang sind aus dem Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro
abgeflossen. Mittel in Höhe von rund 21,7 Mio. Euro sind bislang durch
Bewilligung gebunden. Für die 39 als grundsätzlich förderwürdig ausgewählten
Vorhaben werden aktuell insgesamt rund 160 Mio. Euro kalkuliert.
3. Seit wann können Mittel aus dem Programm „Radnetz Deutschland“
abgerufen werden?
Seit dem 1. März 2021 können Anträge im Rahmen des Förderprogramms
„Ausbau und Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ gestellt werden.
a) Wie können Mittel beantragt werden?
b) Welche Arten von Projekten werden konkret gefördert?
c) Welche Fördervoraussetzungen gelten?
d) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt?
e) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze gelten je Maßnahme?
Die Fragen 3a bis 3e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Webseite des Projektträgers BAG verwiesen:
https://www.bag.
bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Radnetz_Deutschland/
Radnetz_Deutschland_node.html.
f) Wie viele Anträge gingen bisher bei der Bundesregierung ein (bitte
Projekt, Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, Bundesländer und
beantragtes Fördervolumen sowie Ablehnung bzw. Bewilligung
darstellen)?
g) Welche Anträge wurden bereits bewilligt (bitte Jahr, Projekt,
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, Bundesländer, Förderhöhe und
Projektkosten nennen)?
h) Mittel in welcher Höhe sind bereits bei welchen Projekten
abgeflossen?
i) Mittel in welcher Höhe sind derzeit aus dem Programm noch nicht
verausgabt?
Die Fragen 3f bis 3i werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Programmstart ist am 1. März 2021 erfolgt, es sind mit Stand vom 2. März
2021 noch keine Anträge gestellt worden. Dementsprechend sind noch keine
Mittel aus dem Förderprogramm „Ausbau und Erweiterung des Radnetzes
Deutschland“ abgeflossen.
4. Seit wann können Mittel aus dem Programm „Zuwendungen an
Kommunen und Landkreise zur Förderung der Städtischen Logistik“ abgerufen
werden?
Der erste Förderaufruf wurde am 26. Juli 2019 veröffentlicht.
a) Wie können Mittel beantragt werden?
b) Welche Arten von Projekten werden konkret gefördert?
c) Welche Fördervoraussetzungen gelten?
d) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt?
e) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze gelten je Maßnahme?
Die Fragen 4a bis 4e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Website der Bewilligungsbehörde verwiesen, auf der die
Förderbedingungen detailliert dargestellt sind:
https://www.bav.bund.de/DE/4_Foe
rderprogramme/94_Staedtische_Logistik/Staedtische_Logistik_node.html.
Auf der Förderlandkarte des BMVI können überdies Informationen zu den
geförderten Projekte eingesehen werden:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/A
rtikel/foerderlandkarte-bmvi-iframe.html.
f) Welche Anträge gingen bisher bei der Bundesregierung ein (bitte Jahr,
Projekt, Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, Bundesländer und
beantragtes Fördervolumen sowie Ablehnung bzw. Bewilligung
darstellen)?
g) Welche Anträge wurden bereits bewilligt (bitte Projekt,
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, Bundesländer, Förderhöhe und
Projektkosten nennen)?
h) Mittel in welcher Höhe sind bereits bei welchen Projekten
abgeflossen?
Die Fragen 4f bis 4h werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Tabelle in der Anlage 3 verwiesen.
i) Mittel in welcher Höhe sind derzeit aus dem Programm noch nicht
verausgabt?
Derzeit sind Mittel i. H. v. rund 9,5 Mio. Euro noch nicht verausgabt.
5. Seit wann können Mittel aus dem Programm „Nationaler
Radverkehrsplan“ abgerufen werden?
Seit Inkrafttreten der ersten Richtlinie zur Förderung von nicht-investiven
Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplan am 1. Juni 2005
können Mittel aus dem Programm abgerufen werden.
a) Wie können Mittel beantragt werden?
b) Welche Arten von Projekten werden konkret gefördert?
c) Welche Fördervoraussetzungen gelten?
d) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt?
e) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze gelten je Maßnahme?
Die Fragen 5a bis 5e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Veröffentlichung
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/bund/
foerderprogramm/foerderprogramm-nationaler-radverkehrsplan-2020
verwiesen.
f) Welche Anträge gingen seit 2017 bei der Bundesregierung ein (bitte
Jahr, Projekt, Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, Bundesländer und
beantragtes Fördervolumen sowie Ablehnung bzw. Bewilligung
darstellen)?
g) Welche Anträge wurden seit 2017 bewilligt (bitte Projekt,
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, Bundesländer, Förderhöhe und
Projektkosten nennen)?
h) Mittel in welcher Höhe sind bereits bei welchen Projekten
abgeflossen?
Die Fragen 5f bis 5h werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 4 verwiesen.
i) Mittel in welcher Höhe sind derzeit aus dem Programm noch nicht
verausgabt?
Zurzeit sind 1,66 Mio. Euro noch nicht verausgabt, da das Haushaltsjahr erst
begonnen hat. Aktuell liegen 5 Projektskizzen mit einer Zuwendungshöhe von
etwa 1,5 Mio. Euro vor.
6. Seit wann können Mittel für Radwege an Bundeswasserstraßen abgerufen
werden, und aus welchen Haushaltstiteln werden entsprechende Ausgaben
seit wann finanziert?
a) Wie können Mittel beantragt werden?
b) Welche Arten von Projekten werden konkret gefördert?
c) Welche Fördervoraussetzungen gelten, und ist spezielle
Fördervoraussetzung die Asphaltierung des entsprechenden Weges?
d) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt?
e) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze gelten je Maßnahme?
Die Fragen 6 bis 6e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
unterstützt Kommunen beim radverkehrstauglichen Ausbau der Betriebswege an den
Bundeswasserstraßen. Dieser Ausbau beinhaltet insbesondere die Herstellung
einer fahrradtauglichen Deckschicht. Hierbei muss es sich jedoch nicht
zwangsläufig um eine Asphaltdeckschicht handeln.
Hierfür stellt das BMVI einmalig Mittel in Höhe von 90 Prozent der Kosten für
den radverkehrstauglichen Ausbau zur Verfügung. Voraussetzungen sind die
Vereinbarkeit mit betrieblichen Belangen und die Bereitschaft der Kommune,
die zusätzliche radverkehrsbezogene Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen.
Derzeit sind hierfür jährlich rd. 1,1 Mio. Euro veranschlagt. Die Grundlage
bildet der entsprechende im aktuellen Bundeshaushaltsplan im Kapitel 1203, Titel
780 04 enthaltene Haushaltsvermerk.
Für weitergehende Informationen wird auf die folgende Internetseite
verwiesen:
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/bund/foerderung-des-radverkehrs.
f) Welche Anträge gingen bisher seit 2019 bei der Bundesregierung ein
(bitte Jahr, Projekt, Antragstellerinnen bzw. Antragsteller,
Bundesländer und beantragtes Fördervolumen sowie Ablehnung bzw.
Bewilligung darstellen)?
Folgende Anträge gingen seit 2019 bisher bei der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung (WSV) ein:
Maßnahme Antrags-
Eingang
Antragstellende
Kommune
Finanzierungsanteil Bund
bewilligt
in
Stichkanal Osnabrück
(km 2,900–5,700, linke Seite)
2019 Gemeinde Wallenhorst,
Niedersachsen
48.000 Euro 2019
Dortmund-Ems-Kanal
(km 71,700–78,800, linke Seite,
53,420–62,552, rechte Seite)
2019 Stadt Münster, Nordrhein-
Westfalen
2.300.000 Euro 2019
Dortmund-Ems-Kanal
(km 63,920–65,723, rechte Seite)
2019 Stadt Münster, Nordrhein-
Westfalen
Detailplanung
steht noch aus.
Teltowkanal (km 8,300–8,900,
linke (südl.) Seite)
2019 Gemeinde Kleinmachnow,
Brandenburg
425.000 Euro 2019
Saale-Leipzig-Kanal
(km 7,740–18,930, linke/rechte
Seite)
2019 Städte Leuna, Leipzig und
Schkeditz, Sachsen-Anhalt
und Sachsen
2.405.000 Euro 2020
Rhein (km 623,850–623,450, linke
Seite)
2020 Bad Breisig, Rheinland-
Pfalz
2.000.000 Euro 2020
Havelkanal (km 6,100–6,450,
nördl. Ufer und km 6,450–8,750,
südl. Ufer)
2020 Schönwalde-Glien,
Brandenburg
2.500.000 Euro 2020
g) Welche Anträge wurden seit 2019 bewilligt (bitte Projekt,
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, Bundesländer, Förderhöhe und
Projektkosten nennen)?
Ergänzend zu den entsprechenden in der Antwort zu Frage 6f gelisteten
Maßnahmen wurden folgende weitere Maßnahmen 2019 bewilligt:
Maßnahme Antrags-
Eingang
Antragstellende
Kommune
Finanzierungsanteil Bund
Rhein (km 384,100–
388,900, rechte Seite)
2017 Stadt Phillipsburg,
Baden-
Württemberg
400.000 Euro
Rhein (km 467,130–
471,690, linke Seiten)
2017
Verbandsgemeinde Eich,
Rheinland-Pfalz
Detailplanung
steht noch aus.
h) Mittel in welcher Höhe sind bereits bei welchen der oben genannten
Projekte abgeflossen?
Bei folgenden Maßnahmen sind bereits Mittel abgeflossen:
Maßnahme Mittelabfluss (2020)
Stichkanal Osnabrück (km 2,900–5,700, linke
Seite)
27.469 Euro
Teltowkanal (km 8,300–8,900, linke (südl.) Seite) 90.968 Euro
i) Wie lange dauert im Durchschnitt die Bewilligung der Mittel bzw. der
Abfluss der Mittel ab Antragstellung?
Der Zeitraum ab Antragstellung bis zur Bewilligung der Haushaltsmittel
beträgt je nach Vorbereitung der antragstellenden Kommune sowie Umfang und
Komplexität der geplanten Maßnahme i. d. R. zwischen zwei Monaten und ca.
1,5 Jahren. Der Zeitraum des Mittelabflusses ab Antragstellung beträgt je nach
Umfang und Abwicklung der Baumaßnahmen durch die Kommunen i. d. R.
zwischen einem halben Jahr und 3 Jahren.
7. Seit wann können Mittel für Radwege an Bundesfernstraßen abgerufen
werden?
a) Wie können Mittel beantragt werden?
b) Welche Arten von Projekten werden konkret finanziert?
c) Welche Finanzierungsvoraussetzungen gelten, und ist spezielle
Finanzierungsvoraussetzung die Asphaltierung des entsprechenden Weges?
d) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt?
e) Gibt es Höchstsätze für die Finanzierung durch den Bund?
Wenn ja, welche?
f) Welche Bundesländer haben seit 2017 bei der Bundesregierung welche
Finanzmittel zum Bau von Radwegen an Bundesfernstraßen
angemeldet (bitte Jahr, Projekt, Bundesland und beantragtes Finanzvolumen
sowie Auszahlungsbeträge differenziert darstellen)?
g) Inwiefern finanzierte die Bundesregierung die durch die Bundesländer
seit 2017 angemeldeten Bedarfe zum Bau von Radwegen an
Bundesfernstraßen (bitte Projekt, Bundesland, Finanzierungsvolumen,
Gesamtprojektkosten, Anzahl an neu gebauten Kilometern Radweg
nennen)?
h) Mittel in welcher Höhe sind bereits bei welchen der oben genannten
Projekte abgeflossen?
i) Wie viele Kilometer Radwege wurden seit 2017 in den oben
genannten Projekten bereits gebaut?
j) Wie lange dauert im Durchschnitt die Bewilligung der Mittel bzw. der
Abfluss der Mittel ab Antragstellung?
k) Wie viele Mittel stehen 2021 für den Bau von Radwegen an
Bundesfernstraßen zur Verfügung?
Die Fragen 7 bis 7k werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen können im Rahmen der
Auftragsverwaltung Straßenbaumittel des Bundes aus Kapitel 1201, Titel 746 22
„Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung (Bundesstraßen)“ verwendet
werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Förderung, sondern um direkte
Investitionen des Bundes.
Den Auftragsverwaltungen der Länder werden jeweils zum Jahresbeginn die
Radwegemittel im sogenannten Verfügungsrahmen (VR) entsprechend deren
gemeldetem Bedarf zugewiesen. Der VR ist nicht projektspezifisch, sondern
beinhaltet alle Mittel für Bau und Erhaltung der Radwege an Bundestraßen. Der
VR zu Beginn des Jahres und die Ist-Ausgaben der letzten vier Jahre in Mio.
Euro sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Land 2017 2018 2019 2020VR Ist VR Ist VR Ist VR Ist
BW 8,0 3,9 8,0 5,1 11,1 9,6 10,3 10,0
BY 16,0 14,6 16,0 10,3 16,0 17,7 22,0 15,7
BE 0,8 0,3 2,3 0,7 0,7 0,8 0,9 0,03
BB 6,0 4,4 6,0 8,2 6,0 7,2 6,0 7,9
HB 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
HH 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
HE 6,0 6,6 6,0 6,5 6,0 4,2 12,5 14,5
MV 7,2 7,4 10,0 8,2 9,2 11,9 15,0 9,6
NI 7,0 10,3 8,0 12,1 9,0 9,8 8,0 9,2
NW 7,5 6,9 7,5 8,0 8,5 7,1 8,5 6,6
RP 9,6 3,2 10,3 4,7 8,4 5,1 5,0 2,3
SL 0,2 0,0 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1 0,3
SN 5,8 5,4 2,4 2,4 5,2 3,6 2,5 2,1
ST 4,3 3,7 3,1 2,2 3,9 3,9 4,5 2,2
SH 1,6 2,1 1,8 0,2 1,8 3,0 1,6 1,8
TH 0,6 0,3 1,2 0,5 1,6 0,8 1,0 0,7
Für das Jahr 2021 stehen für Bau und Erhaltung von Radwegen an
Bundesstraßen in Auftragsverwaltung in Summe 100 Mio. Euro zur Verfügung.
Radwegebauprojekte werden in der Regel im Zusammenhang mit Um- und
Ausbaumaßnahmen realisiert. Diese sind ab Gesamtausgaben Bund größer
5 Mio. Euro bislang in der Tabelle 10 und ab 2021 in Tabelle 6 des
Straßenbauplans veranschlagt und können dort einschließlich der getätigten Ausgaben
entnommen werden. Die anteiligen Radwegekosten sind unter Titel 746 22
aufgeführt. Projekte unterhalb der Veranschlagungsgrenze werden nicht separat
erfasst.
Die Längen der fertiggestellten Radwege der letzten vier Jahre in Kilometer
sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Land 2017 2018 2019 2020
BW 18,0 13,1 20,8 19,7
BY 30,8 31,7 34,3 39,1
BE 0,3 2,2 4,4 0,0
BB 6,8 21,7 15,1 11,7
HB 0,0 0,0 0,0 0,0
HH 0,0 0,0 0,0 0,0
HE 4,9 5,6 4,0 3,1
MV 24,7 19,5 30,5 11,6
NI 14,0 5,7 10,6 4,7
NW 12,5 27,2 7,2 16,3
RP 2,9 2,0 13,7 0,0
SL 0,0 0,7 0,0 2,2
SN 14,5 9,3 13,4 2,4
ST 22,6 10,7 5,3 0,0
SH 0,0 0,0 0,0 0,0
TH 0,6 0,4 0,0 2,3
l) Welche Radwege an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
plant die Autobahn GmbH des Bundes derzeit in den Jahren 2021,
2022 und 2023 zu bauen (bitte Projekt, geplante Baukilometer,
geplante Projektkosten und Planungsstatus nennen)?
Derzeit ist ein Radweg entlang der BAB 643 im Bereich der Niederlassung
West als Bestandteil der Baumaßnahme Neubau der Rheinbrücke Schierstein
mit einer Länge von 3,9 km im Bau. Weitere Radwege an Autobahnen sind
nach Angaben der Autobahn GmbH derzeit nicht geplant.
8. Seit wann können Mittel für Radschnellwege abgerufen werden?
a) Wie können Mittel beantragt werden?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beanwortet.
Zur Unterstützung der Länder und Gemeinden bei Planung und Bau von
Radschnellwegen stellt der Bund seit 2017 pro Jahr Finanzhilfen bereit. Auf Basis
einer im September 2018 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen
Bund und Ländern führt das BMVI ein formloses, unbürokratisches
Förderantragsverfahren durch, um pragmatisch und zügig attraktive Radschnellweg
(RSW)-Projekte zu finden und zu realisieren.
Darüber hinaus steht das BMVI in engem Kontakt mit den Ländern, um
möglichst frühzeitig Kenntnis über geplante RSW-Projekte zu erlangen und etwaige
Probleme hinsichtlich der Förderfähigkeit erkennen und gemeinsam erörtern zu
können.
b) Welche Arten von Projekten werden konkret gefördert?
c) Welche Fördervoraussetzungen gelten, und ist spezielle
Fördervoraussetzung die Asphaltierung des entsprechenden Weges?
Die Fragen 8b und 8c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege regelt die
Fördervoraussetzungen und ist unter nachfolgendem Link:
www.bmvi.de/Radschnellwege
abrufbar.
Die Asphaltierung des RSW ist nicht zwingend vorgegeben. Um den Weg
jedoch ganzjährig insbesondere für Pendler befahrbar und den Aufwand für die
Unterhaltung möglichst gering zu halten, ist eine feste Fahrbahndecke sinnvoll.
d) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt?
Interessierte Gemeinden bzw. Gemeindeverbände können beim jeweiligen
Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung. Zudem
können die Länder selbst auch Antragsteller sein, wenn das dortige
Landesstraßengesetz RSW als Landesstraßen zulässt.
e) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze gelten je Maßnahme?
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderungsfähigen Maßnahmen
mit einem Fördersatz von i. d. R. 75 Prozent, in begründeten Einzelfällen bis zu
einem Höchstsatz von 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist,
dass bezogen auf alle in einem Land geförderten Maßnahmen, die Förderquote
des Bundes den Durchschnittssatz von 75 Prozent nicht übersteigt. Dabei ist
auch das Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Fördermittel zu
beachten.
f) Welche Anträge gingen bisher bei der Bundesregierung ein (bitte Jahr,
Projekt, Bundesland und beantragtes Fördervolumen sowie Ablehnung
bzw. Bewilligung darstellen)?
g) Wie viele Anträge wurden bewilligt (bitte Projekt, Bundesland,
Förderhöhe, Projektkosten, beantragte Anzahl an Kilometern Radweg
nennen)?
h) Mittel in welcher Höhe sind bereits bei welchen der oben genannten
Projekte abgeflossen?
Die Fragen 8f bis 8h werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 5 verwiesen.
i) Wie viele Kilometer Radwege wurden bisher in den oben genannten
Projekten bereits gebaut?
Bisher wurden Teilabschnitte (RSW „Ruhr“ Teilabschnitt Gelsenkirchen rund
300 m lang und RSW Darmstadt-Frankfurt Teilabschnitt mit einer Länge von
ca. 2,5 km bei Darmstadt) fertiggestellt. Bei den bisher eingereichten Anträgen
handelt es sich überwiegend um die Förderung der Planungen.
j) Wie lange dauert im Durchschnitt die Bewilligung der Mittel bzw. der
Abfluss der Mittel ab Antragstellung?
Die Prüfung und Bewilligung der einzelnen Projekte erfolgen in der Regel
innerhalb eines Monats, sofern alle Unterlagen ordnungsgemäß und vollständig
eingereicht wurden.
k) Mittel in welcher Höhe sind derzeit aus dem Programm für
Radschnellwege noch nicht verausgabt?
Am Ende des Jahres 2020 lag die Höhe der noch nicht verausgabten Mittel bei
rund 98 Mio. Euro.
9. Welche Fördermaßnahmen für Radverkehr werden von der
Bundesregierung darüber hinaus bereits umgesetzt?
a) Wie viele Förderanträge für welche Projekte wurden in den
verschiedenen Fördermaßnahmen zwischen 2017 und 2019 gestellt und
bewilligt, und wie viele Fördermittel wurden in diesen Jahren jeweils
tatsächlich abgerufen (bitte Mittelabfluss jahresscheibengenau
darstellen)?
b) Welche Fördervoraussetzungen gibt es jeweils?
c) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt?
d) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze gibt es je Maßnahme?
e) Ab wann können Förderanträge für die Mittel aus dem Haushalt 2021
eingereicht werden?
f) Wo und wie können Förderanträge eingereicht werden?
g) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, jeweils in den Jahren
2022 bis 2030 diese Programme fortzuschreiben?
Die Fragen 9a bis 9g werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 6 verwiesen.
Drucksache 19/27744 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27744 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
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