[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margit Stumpp, Kai Gehring,
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27139 –
Bildungspolitische Anstrengungen der Bundesregierung während
der Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bildungsschere klafft aufgrund der Schulschließungen immer weiter
auseinander. Schule als wichtiger sozialer Ort fällt für Wochen und Monate aus,
Fernunterricht läuft vielerorts schleppend, zu viele Schülerinnen und Schüler
werden nicht oder nur unzureichend erreicht. Das Lernen zu Hause zwischen
Haushalt und Homeoffice zermürbt viele Familien und eine gezielte
Förderung von Kindern aus sozial- und bildungsschwachen Familien ist kaum mehr
gegeben. Die Pandemie wird zum Brandbeschleuniger ungerecht verteilter
Bildungschancen.
Mit 0,61 Schulcomputern pro Schüler landete Deutschland bereits 2018 im
unteren Drittel der OECD-Länder (Pisa-Studie), das rächt sich heute. Nie war
es dringender, die Digitalisierung von Schulen voranzutreiben, doch die
Investitionen des Bundes stocken weiter. 80 Prozent der Lehrkräfte sehen den
größten Verbesserungsbedarf für den Fernunterricht bei der technischen
Ausstattung ihrer Schülerinnen und Schüler. Auch der Bildungsföderalismus gerät
unter Druck. Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergab, dass mehr als
70 Prozent der Deutschen diesen als „Bremsklotz für die Digitalisierung der
Schulen“ sehen und dafür wären, dass der Bund für die Bildung zuständig ist.
30 Prozent der Eltern gehen außerdem davon aus, dass ihre Kinder aufgrund
der Schulschließungen schlechtere Noten erzielen werden als zuvor (Forsa-
Umfrage, Spiegel vom 30. Januar 2021).
Mit dem DigitalPakt Schule und seinen Zusatzvereinbarungen wurde der
Versuch unternommen, die Digitalisierung an den Schulen zu beschleunigen. So
sind von Seiten des Bundes 5 Mrd. Euro für die digitale Ausstattung und
jeweils 500 Mio. Euro für Inhalte sowie Endgeräte für bedürftige Schülerinnen
und Schüler und Lehrkräfte vorgesehen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27605
19. Wahlperiode 16.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 16. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Fördermittel sind bis heute absolut und anteilig aus dem
DigitalPakt Schule bewilligt worden und abgeflossen (bitte jeweils nach
Schulart und Bundesländern aufschlüsseln)?
Eine tabellarische Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Daten beziehen sich auf den von den Ländern gemeldeten Mittelabfluss
bzw. die Mittelbindung zum Stichtag 31. Dezember 2020. Die derzeit
vorliegenden Daten beinhalten sowohl den Mittelabfluss aus der
Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule“ als auch Mittelabfluss und -bindung aus der
Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“. Für die Zusatzvereinbarung
„Administration“ wurden bisher weder Mittel abgerufen noch gebunden. Bei
den Zahlen zu den Mittelabflüssen können noch eventuelle Rückflüsse an die
Bundeskasse enthalten sein.
Die berichteten Zahlen zum Mittelabfluss entsprechen dem Abfluss aus dem
Sondervermögen des Bundes. Aufgrund der Stichtagsregelung sind Differenzen
zwischen den Abflüssen aus dem Sondervermögen des Bundes und
Auszahlungen der Länder möglich.
Der Bundesregierung liegen aufgrund der Berichtspflicht auf Ebene der
Schulen keine Daten zu abgeflossenen und bewilligten Mitteln vor. Daher kann über
Fördermittel auf Ebene der Schulart keine Aussage getroffen werden.
2. Wie viele Fördermittel sind bis heute absolut und anteilig aus der
Zusatzvereinbarung des DigitalPakts Schule für Content bewilligt worden und
abgeflossen (bitte nach Projekt und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Förderung von sog. Content erfolgt nicht über eine Zusatzvereinbarung. Es
handelt sich inhaltlich um Mittel des DigitalPakts Schule; die Länder berichten
über diese im Rahmen der allgemeinen Berichtspflichten zur
Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule“. Der Bundesregierung liegen daher keine
gesonderten Informationen über abgeflossene Fördermittel für Content vor.
3. Wie viele Fördermittel sind bis heute absolut und anteilig aus der
Zusatzvereinbarung des DigitalPakts Schule für Endgeräte für bedürftige
Schülerinnen und Schüler bewilligt worden und abgeflossen (bitte nach
Schulart, Anzahl der Endgeräte und Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen aufgrund der Berichtspflicht auf Ebene der
Schulen keine Daten zu abgeflossenen und bewilligten Mitteln vor. Daher kann über
Fördermittel auf Ebene der Schulart keine Aussage getroffen werden.
Gemäß der Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ wird im
Rahmen der Berichtspflichten durch die Länder nur über ausgezahlte, nicht über
bewilligte Mittel berichtet, daher liegen der Bundesregierung dazu keine
Informationen vor. Eine Übersicht über die abgeflossenen Fördermittel bis zum
Stichtag 31. Dezember 2020 aus der Zusatzvereinbarung
„Sofortausstattungsprogramm“ ist als Anlage 2 beigefügt.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurde dem Bund von den Ländern
mitgeteilt, dass insgesamt 40 930 mobile Endgeräte über den DigitalPakt Schule
angeschafft wurden. Aus keinem Land lagen zum Stichtag 31. Dezember 2020
Schlussrechnungen vor. Es handelt sich daher um vorläufige Angaben.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Wie viele Fördermittel sind bis heute absolut und anteilig aus der
Zusatzvereinbarung des DigitalPakts Schule für Endgeräte für Lehrkräfte
bewilligt worden und abgeflossen (bitte nach Schulart, Anzahl der
Endgeräte und Bundesländern aufschlüsseln)?
Gemäß § 10 der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ vom 28.
Januar 2021 berichten die Länder erstmals zum Stichtag 30. Juni 2021 über
Investitionen nach dieser Zusatzvereinbarung. Aktuell liegen der Bundesregierung
daher noch keine Informationen vor.
5. Sind der Bundesregierung Problemanzeigen von Schulen oder
Schulträgern bei der Beantragung bekannt, wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/21935 verwiesen.
6. Wie hoch ist der Mittelabfluss gemessen am Gesamtvolumen des
Förderprogramms Digitalpakt Schule und seiner Zusatzvereinbarungen und in
Relation zur Gesamtsumme der bereits beantragten Mittel?
Der Mittelabfluss des Förderprogramms DigitalPakt Schule beträgt
487 871 249,01 Euro. Gemessen am Gesamtvolumen des Förderprogramms
zum Zeitpunkt der Berichtslegung (also Basis-DigitalPakt und
Sofortausstattungsprogramm) sind dies 8,9 Prozent der Fördersumme. Darüber hinaus
wurden zum Stichtag 31. Dezember 2020 im DigitalPakt Schule von den Ländern
insgesamt Bundesmittel i. H.v. 874 911 499,63 Euro bewilligt. Dies entspricht
15,9 Prozent des Gesamtvolumens zum Zeitpunkt der Berichtslegung. Gemäß
der Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ wird dort nur über
ausgezahlte, nicht über bewilligte Mittel berichtet, daher liegen der
Bundesregierung dazu keine Informationen vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Welche Begleitforschung ist für den DigitalPakt Schule geplant, und wer
übernimmt sie?
Welche Aspekte bzw. Fragen werden untersucht, und wann erscheinen
die einzelnen Berichte?
Der DigitalPakt Schule ist ein Investitionsprogramm auf Grundlage von
Art. 104c GG. Eine Begleitforschung ist nicht Bestandteil der
Verwaltungsvereinbarungen zum DigitalPakt Schule. Die Förderprogramme des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur empirischen
Bildungsforschung nehmen die Digitalisierung im Bildungsbereich bereits in den Blick.
8. Wie viele Einkaufgemeinschaften wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung gebildet, um mit effizienten Vergabe- und
Beschaffungsprozessen Reibungsverluste zu vermeiden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 9 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/21935 verwiesen. Der Bund hat sich in den Verhandlungen zu den
Verwaltungsvereinbarungen des DigitalPakts Schule für die Gründung von
Einkaufsgemeinschaft ausgesprochen und diese empfohlen. Für die Umsetzung des
DigitalPakts Schule sind nach der verfassungsmäßigen Ordnung die Länder
zuständig; sie handeln in eigener Verantwortung. Der Bundesregierung liegen
keine Informationen über die Beschaffungsorganisation der Länder vor.
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an digitalen
Endgeräten unter Schülerinnen und Schülern, und auf welcher Grundlage
wurde dieser ermittelt?
10. Hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der
Forschungsförderung die Ermittlung des Bedarfs an digitalen Endgeräten
unter Schülerinnen und Schülern unterstützt (wenn ja, wie; wenn nein,
warum nicht)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/21935 verwiesen.
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittel tatsächlich
bedarfsorientiert bei den Schulen ankommen und nicht Schulen mit einer
deutlich weniger bedürftigen Schülerschaft in gleicher Höhe gefördert
werden wie Schulen mit einem deutlich höheren Anteil an bedürftigen
Schülerinnen und Schülern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/21935 verwiesen.
12. Wann rechnet der Bund mit einer umfänglichen Ausstattung aller
Schulen mit notwendiger digitaler Infrastruktur, mit notwendigen digitalen
Endgeräten und Lehrmitteln?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Beantwortung der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/21935 verwiesen. Für das Schulwesen sind nach der
verfassungsmäßigen Ordnung die Länder zuständig. Die Frage der ausreichenden
Ausstattung wird in der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der
Kultusministerkonferenz ausführlich behandelt. Die Bundesregierung teilt wesentliche
dieser Ausführungen und hat diese in die Verhandlungen zum DigitalPakt
Schule einbezogen.
13. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um
Schulen in datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz digitaler
Hilfsmittel und beim Wechsel in den Fernunterricht zu unterstützen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Beantwortung der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/25874
verwiesen.
14. Wie viele „Education-Mobilfunkverträge“ wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von den Schulträgern abgeschlossen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Beantwortung der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/21935 verwiesen. Für das Schulwesen sind nach der
verfassungsmäßigen Ordnung die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen
darüber keine Kenntnisse vor.
15. Wie viele Schulen verfügen inzwischen über einen Breitbandanschluss
(bitte absolut und relativ nach Schulart und Bundesland angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Situation?
Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab?
Eine detaillierte Übersicht zur Breitbandverfügbarkeit an Schulen nach
Schultyp und Land kann der Anlage 3 entnommen werden.
Die Daten basieren auf Angaben aus dem Breitbandatlas des Bundes und
stellen den Versorgungsgrad des Gebietes der Schule dar. Eine Schule gilt als
versorgt, wenn die Rasterzelle (250 m x 250 m), in der die Schule liegt, zu
≥ 95 Prozent mit der jeweiligen Bandbreite versorgt ist. Ein adressgenauer
Abgleich der Breitbandverfügbarkeit an allen Schulstandorten kann auf Grundlage
der gegenwärtigen Datenbasis nicht erfolgen. Darüber hinaus wurden
kundenindividuell realisierte Geschäftskundenprodukte sowie Anschlüsse über
landeseigene oder Forschungsnetzwerke nicht gesondert erfasst, weshalb die
tatsächliche Breitbandverfügbarkeit an diesen Standorten höher liegen kann.
Laut Breitbandatlas verfügten Mitte 2020 23 989 der insgesamt 33 281
erfassten Schulen in Deutschland über einen Breitbandanschluss mit mindestens
100 Mbit/s, dies entspricht einem Anteil von 72,1 Prozent. Breitbandanschlüsse
mit mindestens 400 Mbit/s und mindestens 1 000 Mbit/s waren für 54,1 Prozent
bzw. 34,9 Prozent der Schulen vorhanden.
Ziel der Bundesregierung ist ein flächendeckender Ausbau von Gigabitnetzen.
Vorrang hat dabei der privatwirtschaftliche Ausbau. Dort, wo dieser nicht
greift, setzt die Förderung des Bundes an. Zur Verbesserung der
Breitbandversorgung an Schulen wurde Ende 2018 ein Sonderaufruf für Schulen und
Krankhäuser gestartet. Dadurch wurden auch Förderanträge möglich, die
ausschließlich die Erschließung von Schulen und Krankenhäusern vorsehen. Ziel der
Förderung ist ein Gigabit-Anschluss. Mit Stand März 2021 befinden sich
bundesweit rund 11 000 Schulen in der Förderung.
16. Wie viele mobile und stationäre Luftfilter sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang in Schulen hierzulande installiert (bitte nach
Schulart und Bundesland aufschlüsseln)?
Inwiefern hat die Bundesregierung dies unterstützt?
Die Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ zielt
auf die Verbesserung des Gesundheitsschutzes durch Um- und Aufrüstung von
stationären raumlufttechnischen (RLT)-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten ab.
Es stehen insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum
31. Dezember 2021 gestellt werden. Antragsberechtigt sind Länder und
Kommunen sowie durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 Prozent
vom Bund, von Ländern oder Kommunen finanzierte Unternehmen,
institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von öffentlichen
Einrichtungen.
Somit fallen auch Schulen in öffentlicher oder teil-öffentlicher Trägerschaft in
den Empfängerkreis, soweit sie über eine stationäre RLT-Anlage verfügen, die
auf- bzw. umgerüstet werden soll. So sind mit Stand 3. März 2021 insgesamt
59 Anträge zur Um- bzw. Aufrüstung von RLT-Anlagen in Schulen gestellt
worden, die 755 178,30 Euro an Haushaltsmitteln binden.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele mobile bzw.
stationäre Anlagen in den Schulen der jeweiligen Länder eingesetzt werden.
Die Anschaffung mobiler Luftreiniger wird aufgrund dieses Förderprogramms
nicht bezuschusst.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für den
Schulbereich bei den Ländern liegt. Einige Länder, wie beispielsweise Bayern und
Berlin, haben bereits eigene Förderprogramme für Luftreinigungsanlagen
aufgelegt. Mitunter wird dort auch die Anschaffung von mobilen Luftreinigern
gefördert.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Verteilung von Fördermitteln nach
dem Königsteiner Schlüssel bezüglich Bildungsgerechtigkeit und
Fairness, wenn Bayern pro Schülerin und Schüler etwa das Vierfache der
Zuwendungen für Bremen erhält?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
18. Welche Initiativen hat der Bund neben „Schule macht stark“ und „Kultur
macht stark“ für Schulen in sozialen „Brennpunkten“ bzw. für
benachteiligte Kinder und Jugendliche ergriffen (bitte nach Schulart
differenzieren)?
Für Schulen und damit auch für solche in sozialen „Brennpunkten“ sind nach
der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Mit Initiativen
wie „Schule macht stark“ und „Leistung macht Schule“ unterstützt der Bund im
Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und somit vor allem
bezogen auf die Bildungsforschung. Darüber hinaus hat die Bundesregierung
angesichts der besonderen Herausforderungen der Pandemie für den
Schulunterricht mit dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule 500
Millionen Euro für digitale Endgeräte bereitgestellt, damit Schülerinnen und Schüler,
die in ihrer häuslichen Umgebung nicht auf solche zugreifen können,
unterstützt werden.
Mit der Transferinitiative kommunales Bildungsmanagement unterstützt das
BMBF seit 2014 Landkreise und kreisfreie Städte dabei, ihrer gesamten
Bevölkerung in allen Lebensphasen und Bildungsbereichen passgenaue
Bildungsangebote zu machen und damit deren Bildungschancen auszubauen. Kommunale
Bildungslandschaften schaffen vor Ort Möglichkeiten, damit
Chancengerechtigkeit und die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an Bildung gesichert
wird.
19. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden mit „Kultur macht stark“
seit den ersten Schulschließungen erreicht?
Im Programm „Kultur macht stark: Bündnisse für Bildung“ setzen lokale
Bündnisse für Bildung Projekte für bildungsbenachteiligte Kinder und
Jugendliche um. Erst nach Abschluss der Projekte weisen die Bündnisse die
Teilnehmendenzahlen gegenüber einem der 29 Programmpartner nach, der das
Bündnis gefördert hat. Da die Projekte zum Großteil noch nicht abgeschlossen sind,
lässt sich nicht ermitteln, wie viele Schülerinnen und Schüler seit den ersten
Schulschließungen im März 2020 bis heute erreicht wurden.
20. Inwiefern plant die Bundesregierung die Förderung von „Kultur macht
stark“ weiterzuführen und/oder zu verstetigen?
Wie ist der konkrete Zeitplan (damit bei einer möglichen Weiterführung
die beteiligten Träger Planungssicherheit haben)?
Die aktuelle Förderphase des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“ endet am 31. Dezember 2022. Eine Entscheidung zur Zukunft des
Programms wird zu gegebener Zeit getroffen. Die beteiligten Programmpartner
und lokalen Bündnispartner haben Planungssicherheit im Rahmen der
geltenden Zuwendungsbescheide.
21. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden mit „Schule macht stark“
seit den ersten Schulschließungen erreicht?
Die Arbeit mit den Schulen im Rahmen von „Schule macht stark“ beginnt mit
dem Schuljahr 2021/2022. Es liegen daher noch keine Angaben vor.
22. Inwiefern fehlen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse
zur Unterstützung von Schulen in benachteiligten Regionen und
Quartieren?
Wie bewertet sie die bestehende Forschungslage, die etwa Grundlage für
derartige Länderprogramme sind und waren (z. B. das Bonus-Programm
in Berlin –
https://www.dipf.de/de/forschung/aktuelle-projekte/BONUS-
Studie)?
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes fällt das Schulwesen in die
Zuständigkeit der Länder.
Das Thema Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren ist seit langem
Gegenstand der Schulentwicklungs- und Bildungsforschung. Es liegen
vielfältige Erkenntnisse zu verschiedenen Themen vor (u. a. Schule und soziale
Segregation, Übergänge im Schulsystem, ungleichheitsreflexive Schul- und
Unterrichtsentwicklung, Schuleffektivität und Schulentwicklung). Auch in den
Förderschwerpunkten des Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen
Bildungsforschung des BMBF wurden bereits einzelne Forschungsvorhaben mit
Bezug zum Thema Schulen in benachteiligten Quartieren gefördert (etwa in
den Förderlinien „Chancengerechtigkeit und Teilhabe“ sowie „Steuerung im
Bildungswesen“ oder „Professionalisierung des pädagogischen Personals „). In
neueren Studien werden zunehmend die Wechselwirkung zwischen
sozialräumlichen Faktoren und Schule sowie die Wechselwirkung zwischen formalen und
non-formalen sowie informellen Lerngelegenheiten in den Blick genommen.
Im Juli 2021 startet im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung zu
diesem Themenbereich der neue Forschungsschwerpunkt „Abbau von
Bildungsbarrieren: Lernumwelten, Bildungserfolg und soziale Teilhabe“. Im
Zentrum dieser Förderrichtlinie stehen die Wechselbeziehungen zwischen
Bildungsprozessen sowie regionalen und lokalen Lernumwelten. Somit wird u. a. auch
die Situation von Schulen in Wechselwirkung mit sozialräumlichen
Kontextfaktoren untersucht. Gefördert werden empirische Forschungsvorhaben, in
denen Handlungs- und Gestaltungspotenziale zum Abbau von Bildungsbarrieren
unter Berücksichtigung der Perspektive von Kindern und Jugendlichen –
insbesondere in Regionen und Stadt- bzw. Ortsteilen mit besonderem
Entwicklungsbedarf – erforscht werden. Die Projekte zeichnen sich durch eine hohe
Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis aus, so dass eine Anwendung der
Forschungsergebnisse in der Praxis von Anfang an mitgedacht wird.
Auch gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführte sog. Large Scale
Assessments wie PISA liefern Informationen zum Zusammenhang von
Kompetenzniveau und sozioökonomischer Zusammensetzung der Schülerschaft in
Klassen bzw. Schulen sowie zum Zusammenhang von Kompetenzniveau der
Schülerschaft und materieller Ausstattung der Schulen.
Im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ fördert das
BMBF einen aus 13 Forschungseinrichtungen bestehenden Forschungsverbund
unter Leitung des Leibniz Instituts für Bildungsforschung und
Bildungsinformation (DIPF). Aufgabe dieses Forschungsverbundes ist es unter anderem, die
bestehenden wissenschaftlichen Ergebnisse auszuwerten und in konkrete
Strategien und Konzepte für die Umsetzung in Schulen in sozial schwierigen Lagen
zu übersetzen. Dabei kann auf vielfältige wissenschaftliche Vorarbeiten
zurückgegriffen werden.
23. Welche Initiativen unternehmen die Bundesregierung und die Länder, um
Lernrückstände aufgrund der pandemiebedingten Schulschließungen
aufzuholen?
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes fällt das Schulwesen in die
Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung verfügt demzufolge nicht über
eine vollständige Übersicht der in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen der
Länder.
Bundesministerin Karliczek hat mit Schreiben vom 22. Januar 2021 die Länder
dazu aufgerufen, zusätzliche Lernangebote in den Ferien für benachteiligte
Schülerinnen und Schüler zu etablieren. Darin hat sie angeboten, eine
Flankierung von Lernangeboten der Länder – etwa in den Sommerferien – mit dem
Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung zu prüfen. Das Programm fördert außerschulische Projekte der
kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Die Projekte
werden von „Bündnissen für Bildung“ vor Ort umgesetzt. Auch
Ferienmaßnahmen können im Rahmen des Programms durchgeführt werden. Beim
„Lernsommer Schleswig-Holstein“ wurde diese Kooperation im letzten Jahr bereits
erfolgreich angewandt. Außerdem hat Frau Bundesministerin Karliczek
Gespräche mit der Präsidentin sowie mit dem Präsidium der
Kultusministerkonferenz der Länder geführt. Diese Gespräche werden auf der Ebene der
Staatssekretäre fortgeführt, um einen gemeinsamen Aktionsplan zu erarbeiten.
Zudem hat die Bundesregierung den DigitalPakt Schule aufgrund der
Schulschließungen mit drei Zusatzvereinbarungen um insgesamt 1,5 Mrd. Euro
ergänzt und damit die Bedingungen für digitales Lernen deutlich verbessert.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/27605
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/27605
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/27605
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/27605
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/27605
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/27605
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/27605
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/27605
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/27605
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/27605
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ISSN 0722-8333]