Morddrohungen gegen Kritikerinnen und Kritiker der türkischen Regierung in Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Politikerinnen und Politiker sowie Aktivistinnen und Aktivisten, die oder deren Familien ursprünglich aus der Türkei stammen, sehen sich in Deutschland und Österreich immer wieder mit Morddrohungen von türkisch-nationalistischer Seite konfrontiert, wenn sie sich öffentlich gegen die Politik der Regierung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan oder die Politik des türkischen Staates positionieren oder sich für kurdische oder armenische Belange einsetzen. Im Dezember 2020 machten eine Reihe von Betroffenen, darunter die Abgeordnete Gökay Akbulut und die Ko-Vorsitzende der Hamburger Linksfraktion Cansu Özdemir sowie die österreichische Grünen-Politikerin Berivan Aslan in einer gemeinsamen Erklärung eine Welle von Morddrohungen durch türkische Rechtsextremisten öffentlich. In der Erklärung heißt es: „Der Hass türkischer Faschist:innen richtet sich besonders gegen uns als aktive Kurd:innen, Armenier:innen, Aramäer:innen, Jüd:innen, gegen Linke sowieso. Bestärkt werden sie dabei von ganz oben, also von der türkischen AKP-Regierung – dies ist ein offenes Geheimnis“ (https://anfdeutsch.com/aktuelles/neue-morddrohungen-turkischer-faschisten-23515).
Die Drohungen über soziale Medien werden von Accounts mit Namen wie „Jitemciturkeyy“ verschickt. Jitem hieß der Geheimdienst der türkischen Militärpolizei, dessen Todesschwadronen für zahlreiche Morde an kurdischen Oppositionellen in den 90er-Jahren verantwortlich waren. Auf Bildern, die den Drohungen beigefügt werden, sind häufig Patronen, Schusswaffen oder bewaffnete Personen zu sehen (https://anfdeutsch.com/aktuelles/neue-morddrohungen-turkischer-faschisten-23515; https://www.spiegel.de/politik/ausland/kurdenverfolgung-in-der-tuerkei-wir-mordeten-nachts-waehrend-der-ueberstunden-a-626351.html).
Im Januar 2021 erhielt nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller unter anderem ein an der Münchener Universität tätiger Medienwissenschaftler und eine Mitarbeiterin der Rosa-Luxemburg-Stiftung per Instagram Todesdrohungen durch einen Account mit Namen „kodaiyesil“. Dies nimmt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller Bezug auf den bekannten Auftragsmörder M. Y. des Jitem, der den Codenamen Yesil trug. Auch das Profilbild des Accounts zeigte das Bild von M. Y. Der Nachricht beigefügte Bilder zeigen eine Pistole und drei Patronen neben einer Kaffeetasse. Im Falle des Medienwissenschaftlers lautete der Text: „Guten Abend, der Tod wird dich finden – Jitem“. Bei der Stiftungsmitarbeiterin lautete der Text: „Der Humanismus ist ein an Tollwut erkrankter Wolf im Schafspelz. Wir werden nicht zulassen, dass er sich innerhalb des Landes, dessen Grenzen mit Blut verteidigt wurden, ausbreiten wird.“ Auf Fotos waren weitere Personen, darunter Oppositionsabgeordnete des türkischen Parlaments, abgebildet, die ebenfalls solche Drohungen bekommen hatten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Drohungen einschließlich Todesdrohungen gegen in Deutschland lebende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Politikerinnen und Politiker sowie Aktivistinnen und Aktivisten aufgrund ihrer kritischen öffentlichen Positionierung gegenüber der Politik der türkischen Regierung?
a) Wie viele und welche Personen aus welchen gesellschaftlichen Spektren (Politik, Wissenschaft, Stiftungen, NGO-Mitarbeiter, Aktive aus sozialen Bewegungen etc.) haben in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Drohungen erhalten?
b) In welcher Form erfolgten diese Drohungen (per Brief, telefonisch, über soziale Medien wie Facebook, Instagram etc.)?
c) Nach welchen Kriterien bei der Auswahl der Bedrohten erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung solche Bedrohungen?
d) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung nur oder vor allem Personen von solchen Drohungen betroffen, die aufgrund ihrer Familien- und Migrationsgeschichte oder ihres Namens von den Absendern der Drohungen als türkisch oder türkeistämmig angesehen werden können, und wenn ja, welche mögliche Absicht von Seiten der Absenderinnen und Absender der Drohnachrichten erkennt die Bundesregierung dahinter?
e) Welche Absicht steckt nach Kenntnis der Bundesregierung hinter den Drohungen?
f) Welche Kenntnisse über die Absenderinnen und Absender solcher Drohungen hat die Bundesregierung, und inwieweit leben diese in Deutschland?
g) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise, wonach der türkische Geheimdienst MIT hinter solchen Drohnachrichten steht bzw. die Absenderinnen und Absender Verbindungen zum MIT haben?
h) In wie vielen und welchen Fällen konnten die Absenderinnen und Absender solcher Drohnachrichten nach Kenntnis der Bundesregierung ermittelt werden, und welche Angaben kann die Bundesregierung zu deren Hintergründen machen?
Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die entsprechende Drohungen an Personen in Deutschland verschicken, von Seiten der türkischen Regierung, Mitgliedern der Regierungsparteien, Behörden einschließlich des Geheimdienstes aufgefordert oder ermutigt, entsprechende Nachrichten an Kritikerinnen und Kritiker der türkischen Politik im Ausland zu schicken?
Sind der Bundesregierung Aufrufe von Politikerinnen und Politikern der türkischen Regierungspartei AKP, ihrer Allianzpartnerin MHP sowie den ebenfalls dem Regierungslager zugerechneten Parteien BBP und Vatan Partisi oder von diesen Parteien oder der türkischen Regierung nahestehenden Medien und Personen bekannt, Kritikerinnen und Kritiker der türkischen Regierungspolitik im Ausland zu bedrohen, und wenn ja, welche, und inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang dieser Aufforderungen mit den tatsächlich erfolgten Drohungen?
Inwieweit und in welchen Fällen und aufgrund welcher Erkenntnisse und Einschätzungen sieht die Bundesregierung eine mögliche tatsächliche Gefährdung für in Deutschland lebende Personen, die aufgrund ihrer öffentlich vertretenen kritischen Haltung gegenüber der türkischen Staats- und Regierungspolitik Drohungen erhalten haben?
Was konkret unternimmt die Bundesregierung zum Schutze dieser Personen angesichts solcher Drohungen?
Inwieweit, und wie oft waren Todesdrohungen gegen in Deutschland lebende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Politikerinnen und Politiker sowie Aktivistinnen und Aktivisten aufgrund ihrer kritischen öffentlichen Positionierung gegenüber der Politik der türkischen Regierung Thema im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ähnliche Drohungen gegenüber Kritikerinnen und Kritikern der türkischen Regierungspolitik in anderen europäischen Staaten, und inwiefern steht sie diesbezüglich im Austausch mit den jeweiligen Regierungen, bzw. inwiefern tauschen sich die zuständigen Sicherheitsbehörden diesbezüglich aus, und welche Erkenntnisse sind hieraus bislang erwachsen?