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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Völkerrechtliche Regelungen zur besseren Bekämpfung globaler Pandemien

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

16.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2712802.03.2021

Völkerrechtliche Regelungen zur besseren Bekämpfung globaler Pandemien

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die derzeitige weltweite COVID-19-Pandemie hat bereits unzählige Menschenleben gekostet und die Weltwirtschaft vor enorme Herausforderungen gestellt. Die Bekämpfung der Pandemie durch geeignete Maßnahmen ist zwar im Gang, jedoch unterscheiden sich die jeweiligen Maßnahmen nicht nur auf nationaler Ebene innerhalb der Europäischen Union, sondern ebenso weltweit enorm. Auch Institutionen wie beispielsweise die WHO sind in die Kritik geraten, zu langsam und ohne wesentliche Beiträge gehandelt zu haben und dadurch ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden zu sein (https://www.zeit.de/2020/19/who-coronavirus-pandemie-china-usa-donald-trump?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F). Die Handlungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen müssen nach Ansicht der Fragesteller hinsichtlich der Koordination der Krisenbekämpfung überprüft werden. Bedenklich und erschreckend zugleich ist die Tatsache, dass anstatt die Pandemie global und gemeinsam zu bekämpfen, ein nationaler „Egoismus“ aufgetreten ist, durch welchen die einzelnen Staaten lieber eigenständig Maßnahmen verfolgt haben, anstatt gemeinsam zu agieren. Dies führte unter anderem zu Schließungen von Binnengrenzen innerhalb der Europäischen Union und einem nationalen Exportstopp von medizinischer Ausrüstung. Fraglich ist vor diesem Hintergrund, ob bereits völkerrechtliche Regelungen bestehen, deren Berücksichtigung und Anwendung zu einer besseren weltweiten Bekämpfung der Pandemie hätten führen können. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung in dieser Hinsicht Handlungsbedarf sieht und auf völkerrechtlicher Ebene tätig werden möchte, um entsprechende Regelungen zu schaffen, um dadurch möglicherweise zukünftig auftretende Pandemien schneller und effektiver bekämpfen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Hat sich die Bundesregierung mit der Frage befasst, ob das Völkerrecht im Rahmen der derzeitigen COVID-19-Pandemie ausreichende Regelungen bietet, um die Pandemie wirkungsvoll und effektiv zu bekämpfen?

2

Warum sind seit der Pandemie dennoch nationale Alleingänge, anstelle des Strebens nach einer europäischen oder internationalen Lösung, zu beobachten?

3

Welche Regelungen fehlen aus Sicht der Bundesregierung für eine europäische oder internationalen Lösung?

4

Inwiefern plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass völkerrechtliche Pflichten geschaffen werden, die nicht nur in der aktuellen, sondern auch in zukünftigen Pandemiesituationen Anwendung finden können?

5

Sofern aus Sicht der Bundesregierung ausreichende völkerrechtliche Regelungen vorliegen, inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass deren Um- und Durchsetzung bislang misslungen ist?

6

Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung dafür maßgeblich verantwortlich?

7

Hat die Bundesregierung die Tatsache beurteilt, dass die Staaten statt gemeinsam zu agieren, nationale Alleingänge zum Schutz ihrer Bevölkerung vornehmen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8

Inwiefern plant die Bundesregierung, sich vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemie dafür einzusetzen, die gesundheitspolitischen Kompetenzen der Europäischen Union (Artikel 168 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) zu stärken?

9

Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Staaten in ihrer Handlungsweise betreffend die Pandemiebekämpfung gegen internationales Gesundheitsrechts, beispielsweise gegen die verbindlichen Internationalen Gesundheitsvorschriften aus dem Jahr 2005, verstoßen haben?

10

Um welche Staaten handelt es sich, und gegen welches Gesetz bzw. welchen Grundsatz haben diese Staaten aus Sicht der Bundesregierung verstoßen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die in der Öffentlichkeit diskutierten Schadensersatzforderungen, beispielsweise gegen China?

12

Hat sich die Bundesregierung mit der Frage befasst, ob aufgrund der Vorwürfe gegen China ein Verfahren nach Artikel 56 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) begonnen werden sollte?

13

Mit welchen Streitparteien konkret?

14

Was hat sie zu diesem Zweck bereits getan?

15

Hat sich die Bundesregierung mit der Frage befasst, ob zukünftig aufgrund von völkerrechtlichen Regelungen Schadensersatzklagen gegen Staaten erfolgen können sollten, wenn sie wesentliche Schuld an der Entstehung bzw. Verbreitung von Pandemien tragen?

16

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass solche Regelungen völkerrechtlich bindend werden?

17

Welche konkreten Gesetze oder Verträge sollten zu diesem Zweck geändert werden, und in welcher Form?

18

Hat die Bundesregierung die Tatsache beurteilt, dass die internationale Gerichtsbarkeit bzw. das internationale Gesundheitsrecht in prozessualer Hinsicht bislang keine entsprechenden Klagemöglichkeiten vorsieht?

19

Hat sich die Bundesregierung mit der Frage befasst, ob die Mechanismen der Internationalen Gesundheitsvorschriften gestärkt werden sollten, und inwiefern hat sich die Bundesregierung bislang dafür eingesetzt?

20

Hat sich die Bundesregierung mit der Frage befasst, ob die Bekämpfung von Pandemien aktuell aufgrund der bestehenden Regelungen erfolgen kann?

21

Beurteilt die Bundesregierung die derzeitige rechtliche Ausgestaltung von Vertragswerken und Gesetzen zur Pandemiebekämpfung als ausreichend, oder gibt es entsprechende Initiativen?

22

Hat sich die Bundesregierung mit der Frage befasst, ob statt einer Vielzahl von völkerrechtlichen Quellen betreffend die Regelungen zur Pandemiebekämpfung ein einheitliches Vertragswerk geschaffen werden sollte, welches ein schnelles Eingreifen und Bekämpfen im Falle zukünftiger Pandemien ermöglicht, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf völkerrechtlicher Ebene für ein solches Vertragswerk ein?

23

Hat sich die Bundesregierung mit der Frage befasst, ob der Weltgesundheitsorganisation mehr Kompetenzen zur Bekämpfung globaler Pandemien zugesprochen werden sollten?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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