Umsatzsteuerformulare für 2021
der Abgeordneten Till Mansmann, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Katja Hessel, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 ein neues Umsatzsteuer-Voranmeldungsformular für das Jahr 2021 veröffentlicht (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-12-22-muster-der-vordrucke-im-umsatzsteuer-voranmeldungs-und-vorauszahlungsverfahren-fuer-das-kalenderjahr-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die Kurzfristigkeit der notwendigen Beachtung ist dabei schon bemerkenswert und führt bei den Unternehmen zu erheblicher zusätzlicher (bürokratischer) Belastung.
In den Zeilen 73 und 74 des Formulars wird die zusätzliche Angabe von Korrekturen der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bzw. der abzugsfähigen Vorsteuer in Fällen der Uneinbringlichkeit des Entgelts gefordert. Die Angaben erfolgen nachrichtlich und zusätzlich zu den Besteuerungsgrundlagen.
Diese zusätzliche Anforderung musste bei der Einrichtung der Buchhaltung für das Jahr 2021, ggf. unter Verknüpfung mit dem Warenwirtschaftssystem und der internen steuerlichen Kontrollsysteme, bereits ab dem 1. Januar 2021 berücksichtigt werden. Den Unternehmen blieben für diese umfangreichen Umstellungsarbeiten maximal fünf Arbeitstage nach Veröffentlichung des BMF-Schreibens.
Die Formulare waren zuvor lediglich im Entwicklerportal von ELSTER einsehbar, auf das die Unternehmen jenseits der Software-Branche jedoch keinen Zugriff haben.
Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft haben in zwei Schreiben an das BMF vom 9. Dezember 2020 und vom 5. Februar 2021 darauf aufmerksam gemacht, dass die erst kurz vor Jahresende erfolgte Veröffentlichung die Unternehmen vor schwerwiegende zeitliche und organisatorische Probleme hinsichtlich der Umstellung ihrer Buchhaltungs- und Warenwirtschaftssysteme sowie der internen steuerlichen Kontrollsysteme stellt. Daneben bestehen offene Fragen im Hinblick auf das Vorliegen eines Forderungsausfalls im Sinne von § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 i. V. m. Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG.
Der Bundesregierung ist durch die o. g. Schreiben der Wirtschaftsverbände bekannt, dass die Unternehmen mit erheblichen Problemen hinsichtlich der kurzfristigen Verfügbarmachung der Angaben in den Zeilen 73 und 74 des Formulars der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 konfrontiert sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie begründet die Bundesregierung die Abfrage der zusätzlichen Informationen (ergänzende Angaben zu Minderungen nach § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 i. V. m. Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG) in den Zeilen 73 und 74 des Formulars der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021?
Welchen Nutzen erwartet die Bundesregierung von den Angaben in den Zeilen 73 und 74 des Formulars der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021?
Wie bewertet die Bundesregierung die Belastung der Unternehmen ausgerechnet in einer Zeit mit ohnehin zum Teil existenzbedrohenden Herausforderungen für die Unternehmen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Unternehmen mit Problemen hinsichtlich der Umstellung der Buchhaltung und der damit verknüpften Warenwirtschaftssysteme konfrontiert sind, um die Angaben in den Zeilen 73 und 74 des Formulars der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 machen zu können?
a) Gibt es darüber hinaus Probleme, die der Bundesregierung bisher zugetragen worden sind?
b) Wie viele Unternehmen bzw. Wirtschaftsverbände haben sich in dieser Angelegenheit bereits an die Bundesregierung gewandt, um auf diese Probleme hinzuweisen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Unternehmen mit Auslegungsproblemen hinsichtlich der Frage, in welchen Fällen eine Forderung nach § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 i. V. m. Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG als ausgefallen gilt, konfrontiert sind?
a) Welche Probleme sind der Bundesregierung bisher zugetragen worden?
b) Wie viele Unternehmen bzw. Wirtschaftsverbände haben sich in dieser Angelegenheit bereits an die Bundesregierung gewandt, um auf diese Probleme hinzuweisen?
Wird die Bundesregierung angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheiten, insbesondere in Bezug auf die Frage 5a, kurzfristig ein klärendes BMF-Schreiben veröffentlichen?
Wann gilt nach Auffassung der Bundesregierung eine Forderung als ausgefallen im Sinne von § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 i. V. m. Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG?
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres erklärten Ziels des Bürokratieabbaus eine Folgekostenabschätzung vorgenommen?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche bürokratischen Auswirkungen und finanziellen Belastungen sieht die Bundesregierung durch die erweiterten Anforderungen in den Zeilen 73 und 74 für die Unternehmen?
a) Welche finanziellen oder personellen Mehrbelastungen erwartet die Bundesregierung durch die Auswertung der Zeilen 73 und 74 für die Finanzämter?
b) Welche fiskalischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Zeilen 73 und 74?
Wie begründet die Bundesregierung das Festhalten an der Einführung der Zeilen 73 und 74 in das Formular der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Unternehmen zum Jahreswechsel 2020/2021
a) bereits mit der technischen Umsetzung der Wiederanhebung der Umsatzsteuersätze konfrontiert sind,
b) mit personellen Engpässen und technischen Widrigkeiten aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und dem seit Mitte Dezember 2020 herrschenden Lockdown konfrontiert sind?
Beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft eine frühere Information der Unternehmen über geplante Änderungen von Steuererklärungsvordrucken? Ist eine Information über eine frühzeitige Veröffentlichung der neuen Formulare mittels BMF-Schreiben beabsichtigt?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Öffnung des bisher nur für Software-Entwickler zugänglichen ELSTER-Portals, in dem die Entwürfe der künftigen Formulare veröffentlicht werden, für alle Unternehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die verfahrensrechtlichen Konsequenzen einer (temporären) Nichtausfüllung der Zeilen 73 bzw. 74 des Formulars der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021, bis die Unternehmen die erforderlichen Angaben zur Verfügung stellen können?
Beabsichtigt die Bundesregierung weitere Hilfen für die Unternehmen, ggf. in Form einer Nichtbeanstandungsregelung?
Wie schätzt die Bundesregierung die Zusatzbelastung der Finanzämter ein, wenn die Unternehmen die Zeilen 73 und 74 des Formulars der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 nicht befüllen, weil ihnen die hierzu erforderlichen Daten fehlen und stattdessen Zeile 82, Feld 23 mit einer „1“ befüllen?