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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zum Modell der Optionskommunen bei Jobcentern

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

17.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2716302.03.2021

Zum Modell der Optionskommunen bei Jobcentern

der Abgeordneten Matthias Nölke, Michael Theurer, Jens Beek, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Johannes Vogel (Olpe), Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit 2004 können Jobcenter – in begrenzter Zahl – auf Wunsch von Kommunen auch von ihnen selbst anstelle der Bundesagentur für Arbeit getragen werden (sog. Optionskommunen nach §§ 6a ff. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II). Nach einer Einführungs- bzw. Experimentierphase wurde das sog. Optionsmodell 2011 schließlich im Grundgesetz (GG) verankert und damit auf Dauer ermöglicht (Artikel 91e Absatz 2 GG).

Die Optionskommunen sind zugelassene kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Optionsmodell besitzt eine Kommune (kreisfreie Städte und Kreise) die alleinige Trägerschaft der Leistungen nach dem SGB II. Die Kommunen bilden dazu ein Jobcenter.

Wo es keine optierende Kommune gibt, gelten als gesetzlicher Regelfall die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) und die jeweilige Kommune als Leistungsträger der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Sie bilden jeweils eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II, welche nach § 6d SGB II ebenfalls die Bezeichnung Jobcenter führt.

Fraglich ist, wie dieses Modell zehn Jahre nach seiner grundgesetzlichen Verankerung zu bewerten und ggf. weiterzuentwickeln ist und welche Folgen Strukturveränderungen in diesem Modell für betroffene Kommunen haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie bewertet die Bundesregierung nach bisherigen Erfahrungen die Arbeit der von Optionskommunen betriebenen Jobcenter im Vergleich zu jenen, die einzelne Kommunen gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit unterhalten?

1

Welche Vorteile bietet nach Ansicht der Bundesregierung der Betrieb von Jobcentern durch Optionskommunen?

1

Was läuft hier besser?

1

Welche Nachteile bringt nach Ansicht der Bundesregierung der Betrieb von Jobcentern durch Optionskommunen mit sich?

1

Wo gibt es hier Probleme?

2

Welches Modell – Optionskommune oder gemeinsame Einrichtung von Gemeinde und Bundesagentur für Arbeit – ist aus Sicht der Bundesregierung insgesamt besser geeignet?

3

Welche Gründe gibt es aus Sicht der Bundesregierung, die Anzahl der Optionskommunen auf maximal 110 zu begrenzen?

4

Welche Gründe gibt es aus Sicht der Bundesregierung, die Grenze zu verändern?

5

Ist die Bundesregierung insgesamt der Auffassung, man sollte die Grenze beibehalten oder verändern?

6

Sieht die Bundesregierung ansonsten Anpassungsbedarf beim Konzept der Optionskommunen?

7

Welche Städte traten seit 2004 Kreisen hinzu, die als Optionskommune Jobcenter unterhielten (bitte Stadt, Kreis und Jahr des Hinzutritts benennen)?

8

Welche Städte schieden seit 2004 aus Kreisen aus, die als Optionskommune Jobcenter unterhielten (bitte Stadt, Kreis und Jahr des Ausscheidens benennen)?

8

Welche dieser Städte, soweit sie kreisfrei wurden, konnten anschließend weiterhin das Jobcenter des Kreises im Rahmen des Optionsmodells – beispielsweise durch Beauftragung – nutzen?

8

Welche dieser Städte strebten eine solche Weiternutzung an, waren damit jedoch erfolglos?

8

Welche dieser Städte wurden selbst Optionskommune?

8

Welche dieser Städte strebten einen eigenständigen Status als Optionskommune an, waren damit jedoch erfolglos?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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