[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Kober, Britta Katharina Dassler,
Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27168 –
Sport während der Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Regelmäßige sportliche Aktivitäten und eine allgemeine Fitness erhöhen nicht
nur das persönliche Wohlbefinden. Wer regelmäßig Sport treibt kann
zahlreichen Erkrankungen vorbeugen, die kognitive Leistungsfähigkeit erhöhen und
die Lebenserwartung steigern (Löllgen, 2015: Gesundheit, Bewegung und
körperliche Aktivität).
24,3 Millionen Menschen waren im vergangenen Jahr Mitglied in
Sportvereinen (Deutscher Olympischer Sportbund – Bestandserhebung 2020). Laut
einer Umfrage von Statista ist der wichtigste Grund für eine Mitgliedschaft die
persönliche Gesundheit. Fitnesstraining ist mit 11,09 Millionen Mitgliedern
die mitgliederstärkste Trainingsform in Deutschland. 13,4 Prozent der
Gesamtbevölkerung sind Mitglieder in Fitnessstudios (Eckdaten der deutschen
Fitnesswirtschaft 2019). Mit ihrem breiten Leistungsangebot und ihrer hohen
Mitgliederzahl leisten Fitnessstudios und Sportvereine einen entscheidenden
Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung.
Das Thema Gesundheit steht in der Corona-Pandemie an erster Stelle.
Gleichzeitig sind Fitnessstudios und Sportvereine geschlossen, um die Ausbreitung
des Coronavirus zu stoppen und die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Homeoffice, Social Distancing und Ausgangsbeschränkungen führen
zusätzlich dazu, dass sich die Menschen auch in ihrem Alltag weniger bewegen als
noch vor der Pandemie.
Die Fragesteller möchten in Erfahrung bringen, wie die Bundesregierung die
Auswirkungen der Lockdown-Maßnahmen (und hierbei insbesondere die
Schließung von Sportvereinen und Fitnessstudios) auf die Gesundheit der
Gesamtbevölkerung einschätzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27770
19. Wahlperiode 23.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 22. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Sportvereine und
Fitnessstudios mit ihrem Angebot einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit der
Bevölkerung leisten?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet.
Auch Sportvereine und Fitnessstudios leisten einen Beitrag für die Gesundheit
der Bevölkerung. Sportvereine und Fitnessstudios unterstützen mit ihren
Angeboten die Bevölkerung dabei, regelmäßig und ausreichend körperlich aktiv zu
sein und somit dem Risiko verschiedener physischer Erkrankungen und
psychischer Beschwerden in allen Lebensphasen vorzubeugen. Diesem Ziel dienen
aber auch Aktivitäten im Alltag wie Gartenarbeit, Fahrradfahren, Laufen,
häufige längere Spaziergänge etc.
2. Welchen Beitrag leisten nach Meinung der Bundesregierung
Rehasportvereine mit ihrem Angebot zur Gesundheit der Bevölkerung?
Ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung
und Überwachung wird als ergänzende Leistung zur medizinischen
Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben von den zuständigen
Rehabilitationsträgern erbracht. Rehabilitationssport dient dazu, Menschen mit Behinderungen
bzw. von Behinderung bedrohten Menschen möglichst auf Dauer in die
Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern und die selbstbestimmte und
eigenverantwortliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Mit
dem Rehabilitationssport erhalten Menschen mit Behinderungen die Chance,
ein barrierefreies Sportangebot zu nutzen. Rehabilitationssport dient dazu,
Ausdauer, Kraft, Koordination, Motivation und Selbstbewusstsein von Menschen
mit Behinderungen zu stärken und verbessern. Gleichzeitig soll erreicht
werden, dass Menschen mit Behinderungen langfristig und selbstständig Sport
treiben.
3. Wie grenzt die Bundesregierung Fitnessstudios, Gesundheits- und
Rehasportvereine voneinander ab?
Bei Fitnessstudios handelt es sich regelmäßig um private Unternehmen,
während Gesundheitssport- und Rehasportvereine eingetragene Sportvereine sind.
4. Wie viele Fitnessstudios in privater Trägerschaft haben nach Kenntnis
der Bundesregierung von den bisherigen Corona-Hilfen in welcher Höhe
profitiert?
Corona-Soforthilfe
Das Programm Corona-Soforthilfe des Bundes für kleine Unternehmen und
Soloselbständige wird durch die Länder ausgeführt. Bei Antragstellung wurden
jedoch nur die Branchenabschnitte nach Wirtschaftszweigklassifikation
abgefragt, u. a. „Erbringung von Dienstleistungen des Sports“. Daten zu Gruppen,
Klassen und Unterklassen wurden nicht gesondert erfasst. Daher liegen der
Bundesregierung zu Anzahl und Auszahlungsbeträgen zu den gestellten
Anträgen zur Branche Fitnessstudios keine Daten vor.
Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfe
Mit Stand 5. März 2021 wurden für die
Wirtschaftszweigklassifikationsunterklasse 93.13.0 (Fitnessstudios) für Unternehmen in privater Trägerschaft
folgende Anträge gestellt und ausgezahlt:
Corona-Hilfsprogramm AnzahlAnträge
Bewilligte
Fördersumme
ausgezahlte
Fördersumme
Überbrückungshilfe I* 226 2.151.998,66 Euro 2.018.557,77 Euro
Überbrückungshilfe II* 580 11.246.926,26 Euro 11.214.919,76 Euro
Überbrückungshilfe III
(nur Abschläge)**
612 23.642.202,00 Euro 0,00 Euro
Novemberhilfe 7.402 135.138.184,43 Euro 133.766.068,78 Euro
Dezemberhilfe 6.458 111.832.514,49 Euro 109.091.334,53 Euro
* Zahlen der Überbrückungshilfe I und II ohne Daten von Baden-Württemberg, da Baden-
Württemberg nicht am einheitlichen Fachverfahren teilnimmt.
** Für die Überbrückungshilfe III wurden bisher nur Abschlagszahlungen erteilt. Die reguläre
Bearbeitung und Auszahlung der Anträge erfolgt über die Länder ab Mitte März.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstützt mit
dem Programm „Coronahilfen Profisport“ keine Fitnessstudios oder
Rehabilitationseinrichtungen, sondern Vereine, Unternehmen und Verbände im
semiprofessionellen und professionellen Sport, die entweder am Ligenbetrieb
teilnehmen oder Wettkämpfe veranstalten.
5. Wie viele Fitnessstudios in gemeinnütziger Trägerschaft haben nach
Kenntnis der Bundesregierung von den bisherigen Corona-Hilfen in
welcher Höhe profitiert?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfe
Mit Stand 5. März 2021 wurden für die
Wirtschaftszweigklassifikationsunterklasse 93.13.0 (Fitnessstudios) für Unternehmen in gemeinnütziger
Trägerschaft folgende Anträge gestellt und ausgezahlt:
Corona-Hilfsprogramm AnzahlAnträge
Bewilligte
Fördersumme
ausgezahlte
Fördersumme
Überbrückungshilfe I* 2 32.469,84 Euro 32.469,84 Euro
Überbrückungshilfe II* 3 118.913,34 Euro 118.913,34 Euro
Überbrückungshilfe III
(nur Abschläge)**
8 153.547,47 Euro 0,00 Euro
Novemberhilfe 43 781.514,75 Euro 775.871,93 Euro
Dezemberhilfe 34 752.591,86 Euro 736.543,11 Euro
* Zahlen der Überbrückungshilfe I und II ohne Daten von Baden-Württemberg, da Baden-
Württemberg nicht am einheitlichen Fachverfahren teilnimmt.
** Für die Überbrückungshilfe III wurden bisher nur Abschlagszahlungen erteilt. Die reguläre
Bearbeitung und Auszahlung der Anträge erfolgt über die Länder ab Mitte März.
6. Wie viele Rehasportvereine in privater Trägerschaft haben nach Kenntnis
der Bundesregierung von den bisherigen Corona-Hilfen in welcher Höhe
profitiert?
Zur Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfe:
Das Programm Corona-Soforthilfe des Bundes für kleine Unternehmen und
Solo-selbständige wird durch die Länder ausgeführt. Bei Antragstellung
wurden jedoch nur die Branchenabschnitte nach Wirtschaftszweigklassifikation
abgefragt, u. a. „Erbringung von Dienstleistungen des Sports“. Daten zu Gruppen,
Klassen und Unterklassen wurden nicht gesondert erfasst.
Des Weiteren haben Rehasportvereine keine eigene
Wirtschaftszweigklassifikationskennzahl. Sie werden statistisch nicht gesondert erfasst. Daher liegen der
Bundesregierung zur Anzahl der Anträge und zu Auszahlungsbeträgen keine
Daten vor.
Das BMI unterstützt mit dem Programm „Coronahilfen Profisport“ keine
Rehasportvereine, sondern Vereine, Unternehmen und Verbände im
semiprofessionellen und professionellen Sport, die entweder am Ligenbetrieb teilnehmen
oder Wettkämpfe veranstalten.
7. Wie viele Rehasportvereine in gemeinnütziger Trägerschaft haben nach
Kenntnis der Bundesregierung von den bisherigen Corona-Hilfen in
welcher Höhe profitiert?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Wie grenzt die Bundesregierung Fitnessstudios und Gesundheitsstudios
voneinander ab, und worin unterscheiden sich beide Typen hinsichtlich
ihrer Arbeitsweise und ihres sportwissenschaftlichen Ansatzes?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich der Arbeitsweisen
vor.
9. Wie grenzt die Bundesregierung Reha- und Gesundheitssportvereine
voneinander ab, und worin unterscheiden sich beide Typen hinsichtlich
ihrer Arbeitsweise und ihres sportwissenschaftlichen Ansatzes?
Rehabilitationssport wird von Ärztinnen und Ärzten verordnet und für
Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen erbracht.
Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport nach der
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1.
Januar 2011 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. Zur
Förderung der Gesundheit können Krankenkassen auch zertifizierte Angebote des
Gesundheitssports finanzieren.
Gemäß Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes kann
Gesundheitssport „als bedeutendes Element einer allgemeinen Gesundheitsförderung
aufgefasst werden“. Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-
Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf
Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die
Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen
Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.
Soweit Art und Umfang der Kriterien, zu denen z. B. der
Wirksamkeitsnachweis und die Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zählen,
berücksichtigt werden, ist für Leistungen der Krankenkassen zur
Primärprävention eine Unterscheidung verschiedener Vereinstypen nicht erforderlich.
10. Wie können nach Meinung der Bundesregierung künftige
Öffnungsperspektiven für Fitness- und Gesundheitsstudios aussehen, und welchen
Vorlauf brauchen deren Betreiber zur Umsetzung dieser Auflagen nach
Einschätzung der Bundesregierung?
Für die rechtliche Regelung zu coronabedingt erforderlichen Beschränkungen
beim Betrieb von Fitness- und Gesundheitsstudios sind die Länder zuständig.
Perspektiven für die Öffnung der derzeit von Beschränkungen betroffenen
Lebensbereiche werden fortlaufend und zuletzt am 3. März 2021 in den
Besprechungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder erörtert. Die dort getroffenen Vereinbarungen sind öffentlich
bekannt.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der
Pandemie und des Lockdowns die Mitgliederanzahl der
a) Rehasportvereine,
b) Gesundheitssportvereine,
c) Fitnessstudios entwickelt?
d) Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung Gründe für diese
Entwicklungen?
Die Fragen 11 bis 11d werden zusammen beantwortet.
Darüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Welche Kenntnisse und Erfahrungsberichte hat die Bundesregierung von
digitalen Angeboten hinsichtlich der Erhaltung der Gesundheit der
Bevölkerung während der Schließungen von Fitness- und
Gesundheitsstudios?
a) In welcher Form tragen digitale Angebote zur Erhaltung der
Gesundheit der Bevölkerung während der Schließungen von Fitness- und
Gesundheitsstudios bei?
b) Sind digitale Angebote nach Ansicht der Bundesregierung ein
valides und zuverlässiges Instrument zur Erhaltung der Gesundheit der
Bevölkerung während der Schließungen von Fitness- und
Gesundheitsstudios?
Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
Über Umfang und Wirksamkeit digitaler Angebote zur Erhaltung der
Gesundheit der Bevölkerung während der Schließungen von Fitness- und
Gesundheitsstudios liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Über die Validität und Zuverlässigkeit digitaler Angebote kann die
Bundesregierung keine Aussage treffen.
13. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige körperliche
Aktivität entzündungsregulierende Effekte erzielt (u. a. Krüger, 2017:
Die wachsende Bedeutung immunregulatorischer Effekte von
körperlicher Aktivität)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 13 bis 13b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass durch regelmäßige körperliche Aktivität
entzündungsregulierende Effekte (immunregulatorische Effekte) erzielt
werden.
14. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt das Risiko für entzündliche Erkrankungen ansteigt?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu einem möglichen Risikoanstieg für
entzündliche Erkrankungen im Bevölkerungsdurchschnitt in Folge der Schließungen von
Sportvereinen und Fitnessstudios in Deutschland keine Erkenntnisse vor.
15. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige sportliche
Betätigung das Immunsystem stärkt (u. a. Bloch et al., 2020: Sport in
Zeiten von Corona)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 15 bis 15b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass regelmäßige, moderat ausgeübte
sportliche Betätigung das Immunsystem stärkt.
16. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt das Immunsystem geschwächt wird?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 16b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu einem möglichen Risikoanstieg für die
Schwächung des Immunsystems im Bevölkerungsdurchschnitt in Folge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios in Deutschland keine
Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird sportliche Aktivität nicht nur in Sportvereinen und
Fitness-Studios ausgeübt, sondern auch im Rahmen von Freizeitaktivitäten wie
Fahrradfahren, Wandern, Laufen etc.
17. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige sportliche
Betätigung die natürlichen Killerzellen im Körper aktiviert und somit das
Risiko für die Entwicklung bestimmter Krebsarten reduziert werden
kann (u. a. Moore et al., 2016, Association of Leisure-Time Physical
Activity With Risk of 26 Types of Cancer in 1.44 Million Adults)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass regelmäßige körperliche Aktivität
unmittelbaren Einfluss auf die Entstehung von bestimmten Krebsarten, den
Verlauf einer Krebserkrankung und das Krebs-Rückfallrisiko haben kann.
18. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt das Risiko für Krebserkrankungen ansteigt?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 bis 18b werden zusammen beantwortet.
Inwieweit die Schließung von Sportvereinen und Fitnessstudios und die damit
verbundene Reduzierung körperlicher Aktivität im Bevölkerungsdurchschnitt
zu einem Anstieg des Risikos für Krebserkrankungen führen könnte, kann von
der Bundesregierung nicht abgeschätzt werden. Grund hierfür ist, dass die
Entstehung von Krebserkrankungen, wie auch von anderen nicht-übertragbaren
Krankheiten, in der Regel nicht auf einen einzelnen Risikofaktor wie
Bewegungsmangel zurückgeführt werden kann. Hier spielen neben weiteren
potenziell lebensstilbedingten Risikofaktoren, z. B. Tabak- und Alkoholkonsum
sowie Übergewicht, insbesondere genetische Faktoren und das Lebensalter eine
maßgebliche Rolle.
19. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige körperliche
Aktivität das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen bzw. koronare
Herzkrankheiten reduziert (u. a. Lars Gabrys, 2017: Körperliche Fitness
als gesundheitsrelevanter Prädikator)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 19 bis 19b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass durch regelmäßige körperliche Aktivität
das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen/koronare Herzkrankheiten
reduziert wird.
20. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen bzw. koronare
Herzkrankheiten ansteigt?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 20 bis 20b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu einem möglichen Risikoanstieg für
kardiovaskuläre Erkrankungen/koronare Herzkrankheiten im Bevölkerungsdurchschnitt
in Folge der Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios in
Deutschland keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen ist die Entstehung dieser
Erkrankungen multifaktoriell und kann nicht auf einen einzelnen Risikofaktor
zurückgeführt werden.
21. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige körperliche
Aktivität die kardiorespiratorische und muskuläre Leistungsfähigkeit
erhöht (u. a. Lars Gabrys, 2017: Körperliche Fitness als
gesundheitsrelevanter Prädikator)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 21 bis 21b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass regelmäßige körperliche Aktivität die
kardiorespiratorische und muskuläre Leistungsfähigkeit erhöht.
22. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt die kardiorespiratorische und muskuläre Leistungsfähigkeit sinkt?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 22 bis 22b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu einem möglichen Absinken der
kardiorespiratorischen und muskulären Leistungsfähigkeit im Bevölkerungsdurchschnitt in
Folge der Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios in Deutschland
keine Erkenntnisse vor.
23. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige körperliche
Aktivität das Risiko für Schlaganfälle reduziert (u. a. Lars Gabrys, 2017:
Körperliche Fitness als gesundheitsrelevanter Prädikator)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 23 bis 23b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass durch regelmäßige körperliche Aktivität
das Risiko für Schlaganfälle reduziert wird.
24. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt das Risiko für Schlaganfälle ansteigt?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 24 bis 24b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu einem möglichen Risikoanstieg für
Schlaganfälle im Bevölkerungsdurchschnitt in Folge der Schließungen von
Sportvereinen und Fitnessstudios in Deutschland keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen ist
die Entstehung dieser Erkrankung multifaktoriell und kann nicht auf einen
einzelnen Risikofaktor zurückgeführt werden.
25. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige körperliche
Aktivität das Risiko für Hypertonie senkt (u. a. Lars Gabrys, 2017:
Körperliche Fitness als gesundheitsrelevanter Prädikator)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 25 bis 25b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass durch regelmäßige körperliche Aktivität
das Risiko für Hypertonie gesenkt wird.
26. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt das Risiko für Hypertonie ansteigt?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 26 bis 26b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu einem möglichen Risikoanstieg für Hypertonie
im Bevölkerungsdurchschnitt in Folge der Schließungen von Sportvereinen und
Fitnessstudios in Deutschland keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen ist die
Entstehung dieser Erkrankung multifaktoriell und kann nicht auf einen einzelnen
Risikofaktor zurückgeführt werden.
27. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige körperliche
Aktivität das Risiko reduziert, ein metabolisches Syndrom zu entwickeln
(u. a. Lars Gabrys, 2017: Körperliche Fitness als gesundheitsrelevanter
Prädikator)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 27 bis 27b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass durch regelmäßige körperliche Aktivität
das Risiko reduziert werden kann, ein metabolisches Syndrom zu entwickeln.
28. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt das Risiko ansteigt, ein metabolisches Syndrom zu entwickeln?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 28 bis 28b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu einem möglichen Risikoanstieg für die
Entwicklung eines metabolischen Syndroms im Bevölkerungsdurchschnitt in Folge
der Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios in Deutschland keine
Erkenntnisse vor. Im Übrigen ist die Entstehung dieser Erkrankung
multifaktoriell und kann nicht auf einen einzelnen Risikofaktor zurückgeführt werden.
29. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige körperliche
Aktivität das Risiko für Diabetes mellitus Typ 2 reduziert (u. a. Lars
Gabrys, 2017: Körperliche Fitness als gesundheitsrelevanter Prädikator)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 29 bis 29b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass durch regelmäßige körperliche Aktivität
das Risiko für Diabetes mellitus Typ 2 reduziert wird.
30. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt das Risiko für Diabetes mellitus Typ 2 ansteigt?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 30 bis 30b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu einem möglichen Risikoanstieg für einen
Diabetes mellitus Typ 2 im Bevölkerungsdurchschnitt in Folge der Schließungen
von Sportvereinen und Fitnessstudios in Deutschland keine Erkenntnisse vor.
Im Übrigen ist die Entstehung dieser Erkrankung multifaktoriell und kann nicht
auf einen einzelnen Risikofaktor zurückgeführt werden.
31. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige körperliche
Aktivität das Risiko für Osteoporose reduziert (u. a. Lars Gabrys, 2017:
Körperliche Fitness als gesundheitsrelevanter Prädikator)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 31 bis 31b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass durch regelmäßige körperliche Aktivität
das Risiko für Osteoporose reduziert werden kann.
32. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt das Risiko für Osteoporose ansteigt?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 32 bis 32b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu einem möglichen Risikoanstieg für
Osteoporose im Bevölkerungsdurchschnitt in Folge der Schließungen von Sportvereinen
und Fitnessstudios in Deutschland keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen ist die
Entstehung dieser Erkrankung multifaktoriell und kann nicht auf einen
einzelnen Risikofaktor zurückgeführt werden.
33. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige körperliche
Aktivität das Risiko für Depressionen und Angsterkrankungen reduziert
(u. a. Lars Gabrys, 2017: Körperliche Fitness als gesundheitsrelevanter
Prädikator)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 33 bis 33b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass durch regelmäßige körperliche Aktivität
das Risiko für Depression und Angsterkrankungen reduziert werden kann.
34. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt das Risiko für Depressionen und Angsterkrankungen ansteigt?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 34 bis 34b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, inwieweit die Schließung
von Sportvereinen und Fitnessstudios und die damit verbundene Reduzierung
körperlicher Aktivität im Bevölkerungsdurchschnitt zu einem Anstieg des
Risikos für Depressionen und Angststörungen führen könnten. Im Übrigen ist die
Entstehung dieser Erkrankungen ist multifaktoriell und kann in der Regel nicht
auf einen einzelnen Risikofaktor wie Bewegungsmangel zurückgeführt werden.
35. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass regelmäßige körperliche
Aktivität das Risiko für altersbedingte Stürze reduziert (u. a. Lars
Gabrys, 2017: Körperliche Fitness als gesundheitsrelevanter Prädikator)?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung diese Erkenntnis?
b) Falls die Bundesregierung diese Erkenntnisse nicht teilt, welche
anderweitigen Erkenntnisse liegen ihr vor?
Die Fragen 35 bis 35b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass durch regelmäßige körperliche Aktivität
das Risiko für altersbedingte Stürze reduziert werden kann. Für den Bereich der
Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) hat der Gesetzgeber
vorgegeben, dass die Qualität der pflegerischen Leistungen am
medizinischpflegefachlichen Fortschritt auszurichten ist. Zu den Kernaufgaben
pflegerischen Handelns gehören die Förderung der Mobilität sowie die
Sturzprophylaxe.
36. Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu befürchten, dass infolge der
Schließungen von Sportvereinen und Fitnessstudios und der damit
verbundenen Reduzierung körperlicher Aktivität im
Bevölkerungsdurchschnitt das Risiko für altersbedingte Stürze ansteigt?
a) Wenn ja, in welchem (prognostizierten) Umfang, und was
unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 36 bis 36b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu einem möglichen Risikoanstieg für
altersbedingte Stürze im Bevölkerungsdurchschnitt in Folge der Schließungen von
Sportvereinen und Fitnessstudios in Deutschland keine Erkenntnisse vor.
37. Wie schätzt die Bundesregierung insgesamt die gesundheitlichen Folgen
durch die Schließungen der Sportvereine und Fitnessstudios und die
damit verbundene Reduzierung körperlicher Aktivität ein?
Die seit dem Frühjahr 2020 in den Ländern in unterschiedlichem Umfang
erfolgten Beschränkungen der Sportangebote der Sportvereine und der
Nutzungsmöglichkeiten von Fitnessstudios erfolgte mit dem Ziel, das Infektionsrisiko
sowie die Infektionsverbreitung zu reduzieren und damit die Gesundheit der
Bevölkerung zu schützen, insbesondere wenn der Sport in geschlossenen und
schlecht belüfteten Räumen stattfindet.
Nach derzeitiger Datenlage besteht in Folge dieser Beschränkungen kein
signifikanter Rückgang der körperlichen Aktivität auf Bevölkerungsebene in
Deutschland. Gründe hierfür könnten sein, dass zumindest ein Teil der
Bevölkerung alternative Möglichkeiten einsetzt, um körperlich aktiv zu sein und z. B.
digitale Angebote nutzt, die viele Vereine inzwischen anbieten. Auch
Fitnessstudios haben digitale Kurse im Angebot.
Es liegen keine Erkenntnisse zur Intensität der alternativ eingesetzten
Aktivitätsmöglichkeiten und zu den gesundheitlichen Folgen in Bezug auf
verschiedene Erkrankungen und körperliche Einschränkungen (wie z. B. Krebs-, Herz-
Kreislauferkrankungen, kardiorespiratorische und muskuläre
Leistungsfähigkeit usw.) vor.
38. Welche Sportarten sind nach Einschätzung der Bundesregierung
kontaktarm, welche nicht (bitte die Sportarten auflisten)?
Eine Auflistung von kontaktarmen Sportarten ist der Bundesregierung mangels
entsprechender Legaldefinition auf Bundesebene nicht möglich. Die
Sportministerkonferenz der Länder hat in ihrem Beschluss vom 22. Februar 2021 zum
stufenweisen Wiedereinstieg in den Sport danach unterschieden, ob ein Sport
mit Kontakt oder kontaktfrei ausgeübt wird. Diese Unterscheidung liegt auch
dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 zugrunde.
Welche Sportarten, die nicht kontaktarm sind, nutzen derzeit kontaktarme
Trainingsformen (bitte die Sportarten auflisten und die kontaktarmen
Trainingsformen erläutern)?
Eine entsprechende Auflistung liegt der Bundesregierung nicht vor.
39. Konnten Sportvereine und Fitnessstudios, nach Einschätzung der
Bundesregierung, zwischen dem ersten und dem zweiten Lockdown
hinreichende Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko in den
Sportvereinen und Fitnessstudios auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren
(bitte für Fitnessstudios und für Sportvereine angeben sowie nach
kontaktarmen und nicht kontaktarmen Sportarten aufgliedern)?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 39 bis 39b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine flächendeckenden Informationen. Da
der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich in der Zuständigkeit der
Länder liegt, obliegt auch die Festlegung von Maßnahmen zur Eindämmung
der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 den Ländern. Die
Maßnahmen werden in den jeweiligen Rechtsverordnungen der Länder oder in
Allgemeinverfügungen der zuständigen Landesministerien festgelegt.
Diese entscheiden auch über die Ausgestaltung des Infektionsschutzstandards.
Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung der landesrechtlichen
Regelungen und ihrer Umsetzung vor Ort vor. Dies gilt auch für die Bewertung von
Hygieneplänen und Maßnahmen, um das Infektionsrisiko in Sportvereinen und
Fitnessstudios zu reduzieren.
Neben dem Deutschen Olympischen Sportbund bieten viele Sportfachverbände
und Landessportverbände als Hilfestellung Empfehlungen zur Wiederaufnahme
des Sporttreibens an. Für die Ausübung einer konkreten Sportart kann es also
hilfreich sein, entsprechende Empfehlungen zu berücksichtigen. Für
Beschäftigte und die weiteren gesetzlich unfallversicherten Personen sind zudem die
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS), die unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen
beim BMAS erstellte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV-2-
Arbeitsschutzstandard zu beachten. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
bietet branchenspezifische Handlungshilfen an, zum Beispiel für den Bereich
Sportvereine oder für Fitness- und Sportstudios (einsehbar unter:
https://www.v
bg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Akt
uelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/Brancheninfos_Arbei
tsschutzstandard_node.html).
Die Sportvereine haben auf Grundlage der Maßgabe der Rechtsverordnungen
der Länder bzw. der Allgemeinverfügungen in eigener Verantwortung
entschieden, ob oder wann sie ein angepasstes Sportangebot anbieten konnten und
wollten. Die Vereine waren verantwortlich, Vorgaben des Schutz- und
Hygienekonzepts einzuhalten.
40. Welche Verstöße gegen geltende Corona-Auflagen in Sportvereinen und
Fitnessstudios sind der Bundesregierung seit März 2020 bekannt
geworden (bitte jeweils für Fitnessstudios und für Sportvereine angeben)?
Die Einhaltung der Corona-Regeln und -Auflagen kontrollieren in der Regel
die Ordnungsämter sowie die jeweilige Landespolizei. Einzelheiten sind den
Verordnungen der Länder zu entnehmen. Der Bundesregierung liegen hierzu
keine näheren Erkenntnisse vor.
41. Inwiefern trugen, nach Kenntnis der Bundesregierung, Sportvereine und
Fitnessstudios seit März 2020 zur Verbreitung des Coronavirus bei (bitte
quantifizieren sowie nach Ländern und Monaten aufgliedern; zudem
bitte jeweils für Fitnessstudios und für Sportvereine angeben sowie die
Sportvereine nach kontaktarmen und nicht kontaktarmen Sportarten
aufgliedern)?
Das wahrscheinliche Infektionsumfeld bei Einzelfällen kann erst seit Herbst
2020 im Meldesystem gemäß Infektionsschutzgesetz erfasst werden. Seitdem
wurde bei 293 von 219.522 SARS-CoV-2/COVID-19-Fällen, bei denen
entsprechende Angaben übermittelt worden sind, Sport als wahrscheinliches
Infektionsumfeld angegeben. Bei der Bewertung der Angaben ist zu
berücksichtigen, dass im betreffenden Zeitraum die Fitnessstudios größtenteils geschlossen
und die Angebote der Sportvereine stark reduziert oder sogar gänzlich
eingestellt waren. Eine Übertragung hängt zudem von vielen Faktoren ab, z. B. ob
der Sport in geschlossenen Räumen oder draußen stattfindet, inwiefern
beispielsweise Abstände eingehalten werden und wie ausgeprägt sich die
Aerosolproduktion bei der Aktivität darstellt. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass im
Einzelfall oft nicht sicher bestimmt werden kann, in welchen Umfeld die
Übertragung stattgefunden hat, daher liegen die Angaben nur bei einem kleinen
Anteil der Fälle vor.
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ISSN 0722-8333]