[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27123 –
Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2015 bis 2024)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Dezember 2013 wurde von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen (UN) die „Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft“ (2015 bis 2024)
beschlossen. Die Mitgliedstaaten der UN werden aufgefordert, Maßnahmen zu
ergreifen um „Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ von Menschen
afrikanischer Herkunft zu fördern sowie rassistische Diskriminierung und
Rassismus zu bekämpfen (Resolution 68/237). Die Generalversammlung
verabschiedete im Dezember 2014 außerdem ein Aktivitätenprogramm für die
Durchführung der Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer
Herkunft (Resolution 69/16). Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die im
Aktivitätenprogramm formulierten Handlungsfelder und Maßnahmen zu ergreifen,
um Rassismus und rassistischer Diskriminierung entgegenzutreten. Unter der
Leitung der UN-Kommission für Menschenrechte (OHCHR) werden
Aktionen gefördert, die zur Stärkung und Verwirklichung wirtschaftlicher, sozialer,
kultureller und politischer Rechte von Menschen afrikanischer Herkunft
beitragen und deren gesellschaftliche Teilhabe stärken (A/RES/69/16).
Das Europäische Parlament verabschiedete im April 2019 mit großer Mehrheit
eine Resolution zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Herkunft in
Europa (2018/2899(RSP)), in der die EU und ihre Mitgliedstaaten erstmals zu
Maßnahmen aufgefordert werden, um gegen strukturellen Rassismus und
Diskriminierung vorzugehen, dem Menschen afrikanischer Herkunft in Europa
ausgesetzt sind.
Im Rahmen der UN-Dekade ist auch Deutschland angehalten, konkrete
Schritte und kohärente Strategien zur Umsetzung der Ziele der UN-Dekade zu
entwickeln und umzusetzen. In der ersten Halbzeit (2015 bis 2020) der UN-
Dekade wurde von Seiten der Bundesregierung nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller bislang wenig unternommen, um die Ziele tatsächlich
zu erreichen (vgl.
https://www.eoto-archiv.de/neuigkeiten/die-pad-week-germ
any-wir-schreiben-geschichte/). Auch eine Halbzeitbilanz über die Umsetzung
der UN-Dekade Menschen afrikanischer Herkunft hat die Bundesregierung
noch nicht vorgelegt (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Stand der Umsetzung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28366
19. Wahlperiode 13.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus“ auf Bundestagsdrucksache
19/21178, S. 14).
Die UN-Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten für Menschen
afrikanischer Herkunft (United Nations Working Group of Experts on People of
African Descent) stellte in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Menschenrechtsrat
am 26. September 2017 fest, dass die Bundesregierung größeres Engagement
in der Bekämpfung von Rassismus gegenüber Menschen afrikanischer
Herkunft in Deutschland zeigen sowie diskriminierende Praktiken, insbesondere
das sogenannte Racial Profiling, beenden müsse. Außerdem wurde
angemahnt, dass die deutsche Kolonialvergangenheit kritisch aufgearbeitet und für
deutsche Kolonialverbrechen Verantwortung übernommen werden müsse
(
https://undocs.org/en/A/HRC/36/60/Add.2). „Die Arbeitsgruppe ist tief
besorgt über die Situation von Menschen afrikanischer Abstammung in
Deutschland“, so der UN-Chefberichterstatter Ricardo Sunga (
https://www.sueddeutsc
he.de/politik/diskriminierung-besorgt-ueber-die-ausmasse-staatlicher-uebergri
ffe-1.3397608). Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz macht deutlich, „Wir
brauchen konkrete Fortschritte in der Bekämpfung von Rassismus“ (
https://w
ww.integrationsbeauftragte.de/ib-de/presse/pressemitteilungen/widmann-mau
z-wir-brauchen-konkrete-fortschritte-in-der-bekaempfung-von-rassismus--177
0800).
Am 22. Juli 2020 veranstaltete die Beauftragte der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration eine Online-Konferenz im Rahmen der
UN-Dekade mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft und
Politik, „um sich über Herausforderungen in der Bekämpfung von
Diskriminierung und Rassismus, über Erfahrungen von Menschen afrikanischer Herkunft
und Erwartungen an Politik und Gesellschaft auszutauschen“ (
https://www.int
egrationsbeauftragte.de/ib-de/presse/pressemitteilungen/widmann-mauz-wir-b
rauchen-konkrete-fortschritte-in-der-bekaempfung-von-rassismus--1770800).
Am 25. November 2020 beschloss die Bundesregierung im Rahmen des
Maßnahmenkatalogs des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus die Einrichtung einer Koordinierungsstelle UN-
Dekade Menschen afrikanischer Herkunft durch das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat und die Beauftragte der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration (
https://www.bundesregierung.de/resourc
e/blob/997532/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25-mas
snahmen-rechtsextremi-data.pdf).
Zivilgesellschaftliche Organisationen und die Communitys Menschen
afrikanischer Herkunft setzen sich seit langer Zeit intensiv für die effektive
Umsetzung der Ziele der UN-Dekade ein. Im Mai 2018 fand die „People of African
Descent“ (PAD) Week Europe, eine zivilgesellschaftliche Konferenz von und
für Menschen afrikanischer Herkunft, im Europäischen Parlament statt. Im
November 2019 fand in Berlin die erste „PAD WEEK Germany –
Anerkennung. Empowerment. Gerechtigkeit“ mit über 300 Menschen afrikanischer
Herkunft aus 35 Organisationen afrikanischer Herkunft statt. Am ersten Tag
der PAD WEEK waren 150 Menschen afrikanischer Herkunft im Deutschen
Bundestag zu Gast und forderten unter anderem den Ausgleich der nach wie
vor bestehenden Defizite im Menschenrechtsschutz sowie die Förderung und
das Empowerment der Schwarzen Communitys in Deutschland von der
Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag (
https://www.eoto-archiv.de/
neuigkeiten/die-pad-week-germany-wir-schreiben-geschichte/).
1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung
der von der UN-Generalversammlung ausgerufenen Dekade für
Menschen afrikanischer Herkunft (2015 bis 2024) in Deutschland, deren
Halbzeitbilanz 2020 geplant war?
2. Welche Schlussfolgerungen für die zweite Halbzeit der UN-Dekade für
Menschen afrikanischer Herkunft hat die Bundesregierung im Rahmen
der Halbzeitbilanz gezogen?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung sieht die Dekade der Vereinten Nationen (VN) für
Menschen afrikanischer Herkunft als wichtigen Impuls für die Förderung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts und als Baustein für die gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen afrikanischer Herkunft. Der umfangreiche
Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Rassismus greift Maßnahmen zur Rassismus-Bekämpfung aus dem
Aktivitätenprogramm zur VN-Dekade (vgl. Resolution 69/16) auf. So z. B. die
Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Informations- und Bildungsmaßnahmen, die
Ausweitung der Forschung und der Datenerhebung, rassismuskritische und
-sensible Weiterbildungsangebote oder die Aufarbeitung des kolonialen Erbes
im musealen Kontext. Zudem soll für die weitere Umsetzung der Dekade eine
Koordinierungsstelle eingerichtet werden (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 7).
3. Welche Handlungsbedarfe zur Erreichung der Ziele der UN-Dekade in
Deutschland ergaben sich nach Kenntnis der Bundesregierung infolge
der am 22. Juli 2020 veranstalteten Online-Konferenz?
a) Welche sich durch die Konferenz ergebenen Handlungsbedarfe
wurden bereits umgesetzt?
b) Welche sich durch die Konferenz ergebenen Handlungsbedarfe sollen
in welchem Zeitraum wie umgesetzt werden?
c) Ist eine weitere Konferenz zur Erreichung der Ziele der UN-Dekade
geplant, und wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?
Die Fragen 3 bis 3c werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration hat am 22. Juli 2020 gemeinsam mit der in der Bundeszentrale für
politische Bildung (BpB) angesiedelten Geschäftsstelle des „Bündnisses für
Demokratie und Toleranz“ und unter Mitwirkung zivilgesellschaftlicher
Organisationen, insbesondere Selbstorganisationen von Menschen afrikanischer Herkunft,
die Online-Konferenz „Förderung der Teilhabe von Menschen afrikanischer
Abstammung“ veranstaltet. Als Handlungsbedarfe wurden Vertiefung des
Dialogs, eine stärkere Vernetzung relevanter Akteure und die Erarbeitung von
Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich der Selbstvertretung definiert.
Folge-Veranstaltungen und deren Inhalte bedürfen noch der Abstimmung und
Konkretisierung.
4. Welche Strategien und Handlungsmöglichkeiten gegen Anti-Schwarzen-
Rassismus für die Arbeit im zivilgesellschaftlich-ehrenamtlichen Bereich
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der zweiten für den
Herbst 2020 geplanten Veranstaltung im Rahmen der Halbzeitbilanz
erarbeitet?
a) Welche sich durch die Konferenz ergebenen Strategien und
Handlungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung bereits umgesetzt?
b) Welche sich durch die Konferenz ergebenen Strategien und
Handlungsmöglichkeiten sollen in welchem Zeitraum wie umgesetzt
werden?
Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Hat die Bundesregierung zu dem bei den Vereinten Nationen zur
Umsetzung der UN-Dekade aufgelegten „Trust Fund“ finanziell beigetragen,
und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln); wenn
nein, warum nicht?
Der genannte Fonds ist der Bundesregierung nicht bekannt.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 unternommen,
um die UN-Dekade stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken, und
welche weiteren Maßnahmen sind aktuell in Planung?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
war im Juni 2016 Gastgeber der nationalen Auftaktveranstaltung der VN-
Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft und hat damit, gemeinsam mit
der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ein deutliches Zeichen für das
Empowerment Schwarzer Menschen gesetzt.
Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Förderperiode des im Haushalt des
BMFSFJ verorteten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wurde der Träger
„Each One – Teach One e.V.“ (EOTO) zunächst in seiner Entwicklung zum
bundeszentralen Träger und nachfolgend als Kompetenzzentrum im
Themenfeld „Rassismus gegen Schwarze Menschen“ gefördert. In diesem
Zusammenhang wurden auch Projekte im Rahmen der VN-Dekade, wie die Durchführung
der ersten PAD („People of African Descent“) WEEK Germany im Jahr 2019
sowie eine Aufklärungsoffensive zu Anti-Schwarzem-Rassismus im Jahr 2020
unterstützt.
Darüber hinaus setzt sich die BpB in ihren Formaten und mit Unterstützung
eines breiten Trägernetzwerks mit den Verflechtungsbeziehungen zwischen
Afrika, Europa und Deutschland im Rahmen der VN-Dekade für Menschen
afrikanischer Herkunft auseinander. Die BpB folgt dabei den Prinzipien der
Multiperspektivität und Kontroversität. Sogenannte eurozentristisch geprägte
koloniale Wissensbestände und sogenannte Afrikabilder sollen darin
konsequent reflektiert werden.
Im Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 7, 22, 25 und 26 sowie
auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/21178 verwiesen.
7. Wann plant die Bundesregierung, die Koordinierungsstelle UN-Dekade
Menschen afrikanischer Herkunft einzurichten, wie es im
Maßnahmenpaket des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus
und Rassismus vorgesehen ist (
https://www.bundesregierung.de/resourc
e/blob/997532/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-2
5-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf)?
Zur Einrichtung und Ausgestaltung der Koordinierungsstelle finden derzeit
Gespräche zwischen dem BMFSFJ, dem Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat (BMI) und der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und
Integration (IntB) statt.
a) Wie viele Haushaltsmittel sind für die Koordinierungsstelle insgesamt
vorgesehen (bitte Einzelplan, Titelgruppe und Mittelansatz angeben)?
Die BMFSFJ-Förderung der Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen
afrikanischer Herkunft (2015-2024) soll voraussichtlich im Rahmen
bestehender Ansätze von Kapitel 1702/Titel 684 04 „Maßnahmen zur Stärkung von
Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ erfolgen. Welche Mittel insgesamt
erforderlich sind, steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
b) Steht die Bundesregierung bereits mit potentiellen
Trägerorganisationen in Kontakt, und wenn ja, mit welchen?
c) Wie wird die Bundesregierung die Aufgaben der Koordinierungsstelle
ausgestalten?
Die Fragen 7b und 7c werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
8. Welche im Rahmen der PAD (People of African Descent) WEEK
Germany formulierten Forderungen hat die Bundesregierung bereits
umgesetzt, und welche Forderungen will die Bundesregierung in Zukunft
umsetzen?
Im Rahmen des Kabinettausschusses der Bundesregierung zur Bekämpfung
von Rechtsextremismus und Rassismus hat eine Anhörung der Zivilgesellschaft
stattgefunden, an der auch Schwarze Selbstorganisationen beteiligt waren.
Hierbei wurden auch einige aus der PAD WEEK Germany resultierende
Forderungen vorgestellt. Ebenso wie Maßnahmen aus dem Aktivitätenprogramm der
VN-Dekade sind auch diese teilweise in die Erarbeitung des abschließenden
Maßnahmenkatalogs des Kabinettausschusses eingeflossen und werden damit
zeitnah umgesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Durchzuführende Aktivitäten während der UN-Dekade: Anerkennung
9. Plant die Bundesregierung eine Reform des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes, und sollen bei der Erarbeitung einer Reform Schwarze
Organisationen beteiligt werden?
Der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus hat am
25. November 2020 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, in dem unter
anderem vorgesehen ist, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz von zwei auf sechs Monate zu
verlängern. Damit soll Opfern von Benachteiligungen, die nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig sind, mehr Zeit eingeräumt
werden, sich mit der Diskriminierungserfahrung auseinanderzusetzen, sich
gegebenenfalls beraten zu lassen und sodann über eine Geltendmachung ihrer
Ansprüche zu entscheiden.
10. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Finanzmittel für das
Deutsche Institut für Menschenrechte, damit ausreichend Kapazitäten für
„Schutz-, Förderung- und Überwachungsmaßnahmen zur Bekämpfung
von Rassismus“ zukünftig zur Verfügung stehen, und wenn ja, in welcher
Höhe (
https://www.un.org/depts/german/gv-69/band1/ar69016.pdf)?
Die Bundesregierung fördert das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR)
bei der Umsetzung konkreter Vorhaben zur Förderung von Menschenrechten.
Die finanzielle Unterstützung wird nach Prüfung der eingereichten Anträge
entschieden.
11. Welche Forschungsprojekte, die sich mit den Perspektiven und
Diskriminierungserfahrungen Schwarzer Menschen in Deutschland beschäftigen,
hat die Bundesregierung von 2015 bis 2021 unterstützt (bitte die
einzelnen Projekte mit jeweiliger Laufdauer und Höhe der finanziellen
Förderung aufzählen)?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das
Verbund-Forschungsprojekt „Geschichten in Bewegung. Erinnerungspraktiken,
Geschichtskulturen und historisches Lernen in der deutschen
Migrationsgesellschaft“, das den Wandel der Geschichts- und Erinnerungskultur empirisch
untersucht:
Träger Projekt Laufzeit Fördersumme in Euro
Stiftung Universität
Hildesheim
Georg-Eckert-Institut
Freie Universität Berlin
Universität Paderborn
„Geschichten in Bewegung.
Erinnerungspraktiken, Geschichtskulturen
und historisches Lernen in der
deutschen Migrationsgesellschaft
01.03.2021 -
31.08.2021
Insgesamt rund 948.000,00
Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hat
als Einrichtung des BMFSFJ mehrere Forschungsprojekte durchgeführt, die
sich auch mit der Diskriminierung Schwarzer Menschen in Deutschland
befassen:
Träger Projekt Laufzeit Fördersumme in Euro
Deutsche Zentrum für
Integrations- und
Migrationsforschung (DeZIM)
„Protesting George Floyd’s Death
in Europe: Scope, Localization and
Resonance of Anti-Racist Protests in
Germany, Denmark, Italy and
Poland compared“;
10.09.2020 -
31.12 2020
61.646,00
„Die Erfassung von
Mehrfachdiskriminierung und ihrer Dynamiken“
01.09.2018 -
31.12.2020
Haushaltsprojekt
„Reaktionsverhalten bei rassistischer
Diskriminierung“
01.08.2020 -
31.12.2020
43.670,00
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat folgende Forschungsprojekte
unterstützt, die sich mit den Perspektiven und Diskriminierungserfahrungen
Schwarzer Menschen in Deutschland beschäftigen:
Träger Projekt Laufzeit Fördersumme in Euro
Berliner Institut für empirische
Integrations- und
Migrationsforschung (BIM) an der Humboldt-
Universität zu Berlin
Diskriminierungserfahrungen in Deutschland.
Ergebnisse einer Repräsentativ-
und einer
Betroffenenbefragung
01.01.2015 -
31.12.2015
89.821,20
Bietergemeinschaft GMS
Dr. Jung GmbH/ARIS
Umfrageforschung GmbH
Umfrage „Rassistische
Diskriminierung auf dem
Wohnungsmarkt“
11.10.2019 -
01.11.2019
22.015,00
EOTO e.V. Anti-Schwarzer Rassismus
in Deutschland: Qualitative
Befunde und Auftakt einer
Panel-Befragung unter
Menschen afrikanischer
Herkunft (Afrozensus)
01.07.2019 -
31.03.2021
176.660,75
Darüber hinaus wird die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration die im „Beratungszentrum gegen Rassismus“
eingehenden Fälle statistisch auswerten. Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen
Auswertung werden in Form eines „Rassismusbarometers“ der Öffentlichkeit
regelmäßig zur Verfügung gestellt. Ziel des „Rassismusbarometers“ ist es,
Handlungsbedarfe für Politik, Zivilgesellschaft sowie Sicherheitsbehörden
abzuleiten. Zudem können die gewonnenen Erkenntnisse der Wissenschaft für
weitere Forschung zur Verfügung gestellt werden.
12. Welche Forschungsprojekte hat die Bundesregierung von 2015 bis 2021
unterstützt, die dazu beitragen, die Datenbasis zu rassistischer
Diskriminierung in Deutschland zu verbessern (bitte die einzelnen Projekte mit
jeweiliger Laufdauer und Höhe der finanziellen Förderung aufzählen)?
Im Zuge des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus
und Rassismus plant das BMBF unter der Maßnahme 67 eine Verbesserung der
Forschungsdateninfrastruktur zu den Forschungsbereichen Rechtsextremismus
und Rassismus. Im Zuge dieser Maßnahme soll auch der Zugang zu und die
Auffindbarkeit von Daten zu rassistischer Diskriminierung verbessert werden.
Das BMBF unterstützt im benannten Zeitraum die folgenden
wissenschaftlichen Forschungsprojekte:
Träger Projekt Laufzeit Fördersumme in Euro
Forschungsinstitut
gesellschaftlicher
Zusammenhalt, Teilinstitut
Berlin
Rassismus seit 1945 und die
Transformation Deutschlands zur
Einwanderungsgesellschaft
01.06.2020 -
31.05. 2024
363.8670,00
Universität Tübingen
Universität Kassel
Universität Osnabrück
Willkommenskultur und
Demokratie in Deutschland.
Flüchtlingspolitische Initiativen als
Orte aktiver Bürgerschaft,
kollektiver Konfliktaushandlung
und demokratischen Lernens
01.02.2017 -
31.032021
Rund 873.000,00
Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismus-Monitor (NaDiRa) soll
anhand unterschiedlicher Datenquellen verlässliche Aussagen über Ursachen,
Ausmaß und Folgen von Rassismus in Deutschland treffen und darauf
aufbauend Handlungsempfehlungen entwickeln. Dafür werden der Ist-Zustand
rassistischer Einstellungen in der Gesamtbevölkerung erfasst, repräsentative Daten
über alltägliche Erfahrungen verschiedener Betroffenengruppen erhoben und
Handlungsempfehlungen für Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
erarbeitet.
Träger Projekt Laufzeit Fördersumme in Euro
Deutsche Zentrum für
Integrations- und
Migrationsforschung (DeZIM)
Nationale Diskriminierungs- und
Rassismus-Monitor (NaDiRa)
01.01.2021 -
31.12.2022
3.799.000,00
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat folgende Forschungsprojekte
unterstützt, die dazu beitragen, die Datenbasis zu rassistischer Diskriminierung
in Deutschland zu verbessern:
Träger Projekt Laufzeit Fördersumme in Euro
Dr. Anne-Luise Baumann,
Vera Egenberger,
Dr. Linda Supik
Expertise „Erhebung von
Antidiskriminierungsdaten in
Deutschland. Bestandsaufnahme
und
Entwicklungsmöglichkeiten.“
16.10.2017 -
19.07.2018
34.997,90
Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung e.V.
Sozio-ökonomisches Panel
(SOEP)
„Pretest eines Fragenmoduls zu
subjektiven
Diskriminierungserfahrungen in der SOEP-
Innovationsstichprobe“
01.05.2020 -
30.06.2021
143.828,68
13. Plant die Bundesregierung auf Basis der Ergebnisse des Afrozensus
Maßnahmen, um rassistische Diskriminierung von Menschen
afrikanischer Herkunft abzubauen, und wenn ja, welche; wenn nein, warum
nicht?
Die Ergebnisse des Afrozensus (Anti-Schwarzer Rassismus in Deutschland:
Qualitative Befunde und Auftakt einer Panel-Befragung unter Menschen
afrikanischer Herkunft) liegen derzeit noch nicht vor. Die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes plant, im Herbst 2021 eine Fachtagung zur Vorstellung des
Afrozensus gemeinsam mit EOTO e.V. durchzuführen.
14. Plant die Bundesregierung, die Förderung des Projekts Afrozensus
weiterzuführen oder zu verstetigen, und wenn nein, warum nicht?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes plant nicht, das Projekt Afrozensus
weiterzuführen, da es sich um eine einmalige Zuwendung zur Erforschung von
Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen von Rassismus und
rassistischer Diskriminierung Schwarzer Menschen in Deutschland im Rahmen der
Förderrichtlinie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2019
handelt.
Die Ergebnisse des Afrozensus werden in den NaDiRa einfließen. Auf die
Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
15. Welche Forschungsprojekte zur Kultur, Geschichte und zum Erbe der
Menschen afrikanischer Herkunft fördert die Bundesregierung aktuell
(bitte einzeln nach Forschungsinstitution, Projekt, Laufzeit und
finanziellen Mitteln aufschlüsseln)?
Das BMBF fördert aktuell folgende Vorhaben zur Kultur, Geschichte und Erbe
der Menschen afrikanischer Herkunft, die die keine abschließende Auflistung
darstellt.
Träger Projekt Laufzeit Fördersumme in Euro
Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg
Johann Wolfgang Goethe-
Universität Frankfurt am Main
GIGA German Institute of
Global and Area Studies/Leibniz-
Institut für Globale und
Regionale Studien
Max Weber Stiftung-Deutsche
Geisteswissenschaftliche
Institute im Ausland -Deutsches
Historisches Institut Paris
Maria Sibylla Merian Institute for
Advanced Studies in Africa
(MIASA) „Sustainable
Governance”
01.09.2020 -
31.08.2026
rund 12.900.000,00
Stiftung Universität Hildesheim
Georg-Eckert-Institut
Freie Universität Berlin
Universität Paderborn
„Geschichten in Bewegung.
Erinnerungspraktiken,
Geschichtskulturen und historisches Lernen in
der deutschen
Migrationsgesellschaft“
01.03.2021 -
31.08.2021
rund 948.000.000,00
Forschungsinstitut
gesellschaftlicher Zusammenhalt,
Teilinstitut Konstanz
Im Dienste des Staates 01.06.2020 -
31.05.2024
126.561,66
Darüber hinaus wird auch von Seiten des Auswärtigen Amtes eine Reihe von
Initiativen gefördert, die sich weiteren Aspekten der Thematik widmen. Dazu
gehören unter anderem:
Träger Projekt Laufzeit Fördersumme in Euro
Deutsches Archäologisches
Institut
Schwerpunktprogramm (SPP)
„Entangled Africa“: Innerafrikanische
Beziehungen zwischen Regenwald
und Mittelmeer
https://www.dainst.blog/entangled-a
frica/
2019-2024 7.000.000,00
Deutsches Archäologisches
Institut
TransArea Network Africa (TANA) seit 2014 15.000,00 jährlich
Deutsches Archäologisches
Institut, ICCROM u. a.
North African Heritage Archives
Network (NAHAN)
https://www.nahanweb.org/about/
Seit 2016 208.690,00
16. Welche Informations- und Bildungsmaßnahmen zur Kultur, Geschichte
und zum Erbe der Menschen afrikanischer Herkunft fördert die
Bundesregierung aktuell, und in welcher Höhe (bitte die einzelnen Maßnahmen
mit jeweiliger Laufdauer und Höhe der finanziellen Förderung
aufzählen)?
Wie fördert die Bundesregierung Studienaustauschprogramme und
Schüleraustauschprogramme zwischen Deutschland und afrikanischen
Staaten?
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln der
Bundesregierung den internationalen Studierendenaustausch mit Afrika durch
ein breit gefächertes Angebot an Individualstipendien, das sich zum einen an
afrikanische, zum anderen an deutsche Studierende richtet. Ergänzt wird dieses
Angebot durch Förderung von Projekten, in denen im großen Umfang auch die
Mobilität der Studierenden unterstützt wird.
Das Deutsche Archäologische Institut entwickelt eine e-learning Plattform zu
„Archäologie und Kulturgüterschutz in Afrika“. An diesem Projekt beteiligen
sich neben dem Deutschen Archäologischen Institut auch zahlreiche
afrikanische und europäischen Universitäten und Forschungsinstitute. Das Angebot
richtet sich an Studierende, Lehrende und politische Entscheidungsträger,
vornehmlich in den Gast- und Partnerländern des Deutschen Archäologischen
Instituts. Der Schwerpunkt liegt in Regionen, die aktuell durch fehlende
Strukturen oder Krisen einen besonderen Bedarf aufweisen (siehe
https://www.dainst.b
log/DAI4all/onlaah-online-learning-on-african-archaeology-and-heritage/). Im
Rahmen des digitalen archäologischen Wissensportals des Deutschen
Archäologischen Instituts „iDAI Welt“, wird es eine eigene Plattform geben, über die
von Lehrmaterial von TransArea Network Africa (TANA) zur Verfügung
gestellt wird. Technische Partner sind die Plattform COURSERA und die
Universidad Autonoma Barcelona. Die Projektlaufzeit ist von 2019 bis 2021 bei einer
finanziellen Förderung von jeweils 68 000 Euro in 2019 und 2020 und von
44 000 Euro in 2021.
Das Entwicklungspolitische Schulaustauschprogramm (ENSA) fördert
Schulpartnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und Schulen in Ländern
Afrikas, Lateinamerikas, Asiens und Südosteuropas. Gefördert werden
wechselseitige Lernreisen zur Anbahnung von Schulpartnerschaften oder
projektorientierte Begegnungen im Rahmen bestehender Schulpartnerschaften. Neben der
finanziellen Förderung werden alle Projekte auch umfassend inhaltlich-
pädagogisch begleitet und im Sinne des Globalen Lernens qualifiziert. Seit 2016
werden jährlich etwa 50 Projekte gefördert. In den Jahren 2016 bis 2019 hatten
Schulpartnerschaften mit einem afrikanischen Land einen Anteil zwischen
52 Prozent und 80 Prozent an den Förderungen.
17. In welcher Form setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der
Kultusministerkonferenz für die Erarbeitung einer gemeinsamen Erklärung ein,
die die Schritte zu einer zukünftigen Thematisierung von Kolonialismus,
Antirassismus und zu der deutschen Geschichte als Einwanderungsland
in den schulischen Lehrplänen aufzeigt sowie antirassistische Seminare
in die Aus- und Fortbildung von Lehrenden integriert?
Die Ständige Konferenz der Kultusminister in Deutschland (KMK) ist eine
Fachministerkonferenz der Länder, die eigenständig über ihre Schwerpunkte
und Tagesordnungen entscheidet. Der Bund verfügt in der KMK über den
Status eines Gasts ohne Stimmrecht. Die für schulische Lehrpläne und die Aus-
und Fortbildung von Lehrkräften zuständigen Länder haben sich in der KMK
zuletzt mit der Hanau-Erklärung vom 16. März 2020 gegen Rassismus und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit positioniert. Im Jahr 2018 erfolgte
zudem die Überarbeitung der Empfehlungen zur stärkeren Verankerung der
Demokratie- und Menschenrechtsbildung in Unterricht und Schulalltag.
18. Plant die Bundesregierung, das Fachgebiet „(Intersectional) Black
Studies“ an Universitäten aufzubauen und entsprechend zu fördern bzw. die
Bundesländer bei diesem Vorhaben zu unterstützen, und wenn nein,
warum nicht?
Der Aufbau von Studiengängen und damit auch der Aufbau des Fachgebietes
„(Intersectional) Black Studies“ fällt in die Verantwortung und Autonomie der
Hochschulen. Die Zuständigkeit für Hochschulen liegt gemäß der
Verfassungsordnung bei den Ländern. Die Bundesregierung plant derzeit keine
entsprechenden Vorhaben, um mit den Ländern den Aufbau des Fachgebiets „
(Intersectional) Black Studies“ zu unterstützen.
Durchzuführende Aktivitäten während der UN-Dekade: Gerechtigkeit
19. Wie ist der konkrete Zeitplan für die im Maßnahmenkatalog des
Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rassismus und
Rechtsextremismus angekündigte „Studie zu den in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB [
Strafgesetzbuch] gesetzlich benannten Strafzumessungsumstände[n]
„rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende“
Beweggründe zur Überprüfung und Erleichterung ihrer Anwendung in der
Praxis“ (Maßnahme 41), und wann sollen die Ergebnisse veröffentlich
werden?
Das Forschungsvorhaben befindet sich noch in einer frühen Planungsphase. Vor
diesem Hintergrund kann derzeit nicht mitgeteilt werden, wann die Ergebnisse
veröffentlicht werden.
20. Welche Daten und Schätzungen hat das Bundesinnenministerium der
Europäischen Grundrechtagentur (FRA) zu Personen afrikanischer
Herkunft in Deutschland geliefert (bitte einzeln aufführen)?
Die Bundesregierung hat der Europäischen Agentur für Grundrechte keine
Zahlen, Daten oder Schätzungen zu Personen afrikanischer Herkunft in
Deutschland übersandt.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Menschen
afrikanischer Herkunft nur in geringem Ausmaß öffentliche Ämter in
Deutschland bekleiden (
https://undocs.org/en/A/HRC/36/60/Add.2)?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen oder Statistiken über den Anteil von
Menschen afrikanischer Herkunft in öffentlichen Ämtern in Deutschland vor.
Auch der in der Frage genannte Bericht der Vereinten Nationen enthält hierzu
keine Zahlen.
Der Zugang zu öffentlichen Ämtern richtet sich nach Artikel 33 Absatz 2 des
Grundgesetzes (GG). Artikel 36 GG ist für die obersten Bundesbehörden zu
beachten. Zudem gelten die Diskriminierungsverbote aus Artikel 3 Absatz 3 GG
sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Diese besagen, dass der
gesamte Einstellungsprozess diskriminierungsfrei gestaltet sein muss und nicht
von Merkmalen wie zum Beispiel dem Alter, dem Geschlecht, der sexuellen
Orientierung oder auch der ethnischen Herkunft beeinflusst werden darf.
Die Förderung der interkulturellen Öffnung in der Bundesverwaltung ist ein
zentrales Ziel der Bundesregierung. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung
zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 19/20535 verwiesen.
22. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
„vollständige, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen
afrikanischer Abstammung an öffentlichen und politischen Angelegenheiten
ohne Diskriminierung zu ermöglichen“ (
https://www.un.org/depts/germa
n/gv-69/band1/ar69016.pdf, S. 8)?
Die staatlich geförderten Integrationsmaßnahmen richten sich an alle Menschen
mit Einwanderungsgeschichte mit rechtmäßigem Aufenthaltsstatus und
Bleibeperspektive unabhängig von ihrer nationalen, ethnischen oder religiösen
Herkunft. Im Rahmen der Strukturförderung von Migrantenorganisationen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält „The African
Network of Germany“ (TANG) seit 2017 eine Förderung. Der „Zentralrat der
afrikanischen Gemeinde in Deutschland“ (ZAGD) erhielt im Zeitraum 2017 bis
2020 eine Förderung. Beide Dachverbände vertreten Menschen mit
afrikanischem Migrationshintergrund.
Darüber hinaus trägt die BpB mit verschiedenen Angeboten und Formaten
politischer Bildung dazu bei, die Interessenwahrnehmung und die politische und
gesellschaftliche Teilhabe von Menschen afrikanischer Abstimmung zu
fördern. Durch die finanzielle Unterstützung zielgruppenspezifischer
Veranstaltungen und von Angeboten zur Qualifizierung von Betroffenen sowie
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wird die Zielgruppe des politischen
Bildungsangebots verstärkt auf Menschen afrikanischer Herkunft in Deutschland
ausgerichtet. Hinzu kommen Angebote für eine breite Öffentlichkeit wie Online-
Dossiers zu spezifischen Themen wie Rassismus gegen Schwarze Menschen
oder Themen der afrikanischen Diaspora in Deutschland.
Weiterhin hat das BMFSFJ EOTO e.V. in den Jahren 2018 und 2019 im
damaligen Programmbereich C in seiner Entwicklung zum bundeszentralen Träger
und im damaligen Programmbereich D mit dem Modellprojekt „Building Time
– Jugendarbeit, Empowerment & Community Building“ im Rahmen der ersten
Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2015 – 2019)
gefördert. Seit Beginn der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ (2020-2024) verantwortet EOTO e.V. im Handlungsbereich Bund
das Kompetenzzentrum „Rassismus gegen Schwarze Menschen“. Erstmalig
wird damit ein eigenes Kompetenzzentrum im Bereich Anti-Schwarzer
Rassismus mit einem erfahrenen Träger etabliert, das Informationen bundesweit
bündelt, fachliche Beratung bereitstellt und einen Transfer von erfolgreichen
Präventionsansätzen in Bundes-, Landes- und kommunale Strukturen
gewährleisten soll. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.
23. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um rassistische
Diskriminierungen in der Polizeiarbeit (vgl.
https://www.tagesschau.de/i
nland/studie-polizei-101.html), wie etwa sogenanntes „Racial Profiling“,
in Zukunft zu verhindern, wie es die United Nations Working Group of
Experts on People of African Descent in ihrer Stellungnahme gegenüber
dem Menschenrechtsrat am 26. September 2017 angemahnt hat?
Die Bundespolizei duldet keine Diskriminierung bei der Ausübung ihrer
hoheitlichen Aufgaben. Die Bundespolizei ist an Artikel 3 GG gebunden. Danach
sind Benachteiligungen unter anderem aufgrund der Rasse oder Herkunft
unzulässig. Insbesondere Personenkontrollen müssen diskriminierungsfrei erfolgen.
Diese dürfen sich nicht allein oder ganz überwiegend auf das äußere
Erscheinungsbild einer Person oder ihre ethnische Herkunft stützen. Das sogenannte
„Racial Profiling“ verbietet sich daher in der polizeilichen Praxis. Weder die
Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und Erlasse
erlauben eine solche Ungleichbehandlung von Personen. Dem Selbstverständnis
der Bundespolizei folgend, wird jeder einzelne Verdachtsfall konsequent
aufgeklärt, geahndet und nachbereitet.
Umfangreiche Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Fortbildung in der
Bundespolizei sollen das Bewusstsein der Bundespolizisten prägen, alle Menschen
gleichberechtigt zu behandeln und dem Allgemeinwohl zu dienen. Es werden
alle zur Verfügung stehenden Formen der Wissensvermittlung zur
Sensibilisierung der Bundespolizeibeamten genutzt, um eine durchgängig sachorientierte
und vorurteilsfreie Aufgabenerfüllung sicher zu stellen.
Die Wahrung der Grundrechte ist Zielvorgabe für den Dienst und Teil der
Ausbildung. Aktuelle Entwicklungen, Gerichtsentscheidungen und neue
Gesetzesvorgaben mit Bezug auf den Dienst in der Bundespolizei werden für den
Dienstunterricht und im Polizeitraining aufbereitet.
In der Ausbildung und im berufsbegleitenden Polizeitraining werden
praxisbezogene Fälle herangezogen, um eine praxisorientiere Menschenrechtsbildung
zu gewährleisten. In Situationsdarstellungen werden konkrete Maßnahmen
besprochen und der Grundrechtsbezug fortlaufend hergestellt. Anhand
unterschiedlichster Fälle, Situationen und Sequenzen werden die
Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten sensibilisiert.
Durch die praxisbezogene Aus- und Fortbildung wird die rechtskonforme
Anwendung der Befugnisnormen der Bundespolizei sichergestellt. Hierzu zählt
die Unzulässigkeit von Diskriminierung. Für die Schulungen von
Bundespolizisten konnten zum Beispiel auch externe Referenten des Diaspora Policy
Institute gewonnen werden, um so die Perspektive Betroffener zu vermitteln und
zur Sensibilisierung für dieses Thema weiter beizutragen.
24. Welche Instrumente, Programme und Projekte hat die Bundesregierung
als Beitrag zur Umsetzung der Ziele der UN-Dekade bisher im Bereich
Aufarbeitung des kolonialen Erbes durchgeführt bzw. unterstützt?
Es wird auf die untenstehende Aufstellung von Forschungsvorhaben verwiesen,
die keine abschließende Auflistung darstellt.
Zudem setzt sich das Leibniz-Zentrum Moderner Orient (ZMO) fortlaufend mit
dem internationalen und globalgeschichtlichen Kolonialismus auseinander. Ziel
ist es, größere Zusammenhänge zum Beispiel in antikolonialen Perspektiven zu
erforschen.
Träger Projekt Laufzeit Fördersumme in Euro
Humboldt Universität Berlin
Museum für Naturkunde Berlin
Technische Universität Berlin
DiB. Dinosaurier in Berlin.
Brachiosaurus brancai – eine
politische, wissenschaftliche und
populäre Ikone
01.04.2015 -
31.10.2018
rund 1.040.000,00
Stiftung Universität Hildesheim
Georg-Eckert-Institut
Freie Universität Berlin
Universität Paderborn
„Geschichten in Bewegung.
Erinnerungspraktiken,
Geschichtskulturen und historisches Lernen in
der deutschen
Migrationsgesellschaft“
01.03.2021 -
31.08.2021
rund 948.000,00
Forschungsinstitut
gesellschaftlicher Zusammenhalt,
Teilinstitut Berlin
Rassismus seit 1945 und die
Transformation Deutschlands zur
Einwanderungsgesellschaft
01.06.2020 -
31.05.2024
363.870,00
Zweckverband
Museumsverbund Nordfriesland
SH-Welt – Zwischen
Kolonialismus und Weltoffenheit – Die
ethnographischen Sammlungen
schleswigholsteinischer Museen
als Quelle kolonialer
Landesgeschichte
01.10.2017 -
30.09.2020
268.415,00
Zentrum Moderner Orient
Berlin
TAO – Tiere als Objekte.
Zoologische Gärten und
Naturkundemuseum in Berlin, 1810 bis 2020
01.09.2013 -
31.08.2016
181.990,00
Zentrum Moderner Orient
Berlin
HERA „Cultural Exchange in a
time of global conflict: Colonials,
Neutrals and Belligerents during
the First World War (CEGC)
2013-2016 181.990,00
25. Unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, die insbesondere zur
kritischen Auseinandersetzung mit kolonialen Spuren im öffentlichen Raum
(zur Begrifflichkeit siehe z. B. hier:
https://www.bpb.de/apuz/297604/kol
oniale-spuren-im-staedtischen-raum) beitragen, und wenn ja, welche,
wenn nein, warum nicht?
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist die Auseinandersetzung
mit kolonialen Bezügen im öffentlichen Raum zuvörderst eine Angelegenheit
der Länder und Kommunen. Die Auseinandersetzung kann nur jeweils von den
Beteiligten vor Ort geführt werden, die unter Einbeziehung der
Zivilgesellschaft vor Ort erörtert werden kann und muss.
Die Kulturstiftung des Bundes (KSB) beteiligt sich mit einer Million Euro an
der Initiative „Postkoloniales Erinnern in der Stadt“ in Trägerschaft der
Stiftung Stadtmuseum Berlin. Die Initiative führt von 2020 bis 2024 ein von
zivilgesellschaftlichen Organisationen und Kultureinrichtungen des Landes Berlin
gemeinsam kuratiertes, umfangreiches Recherche-, Ausstellungs- und
Veranstaltungsprogramm zum Erbe der Kolonialgeschichte durch.
Die BpB setzt zudem eine Reihe von Formaten um, die gezielt die kolonialen
Spuren im öffentlichen Raum thematisieren. Beispielhaft anzuführen sind:
Publikation „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ): „Deutsche
Kolonialgeschichte“, darin: „Koloniale Spuren im städtischen Raum“ (
https://www.bp
b.de/apuz/297604/koloniale-spuren-im-staedtischen-raum); Podcastreihe: „Was
uns betrifft“, Folge „Koloniale Spuren“ (
https://www.bpb.de/dialog/was-uns-be
trifft/313648/koloniale-spuren)
Das BMZ fördert mit dem Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung
und dem Aktionsgruppenprogramm folgende Projekte:
Träger Projekt Laufzeit Fördersumme in Euro
Exile Kulturkoordination e.V. Postcolonial Tracks App in Essen 01.08.2019 -
31.01.2020
28.600,00 €
Exile Kulturkoordination e.V. Postcolonial Tracks in Essen 01.05.2020 -
31.01.2021
25.000,00 €
Bildungsbüro Hamburg e. V. Hafen- und Stadttouren rund um
Kolonialismus, Klima, Migration
und Globalisierung
11.01.2020 -
15.12.2020
2.000,00 €
Neugier e.V. Projekttag Migration und
Kolonialgeschichte
09.01.2020 -
29.02.2020
2.000,00 €
Bildungsbüro Hamburg e.V. Neue Beiträge für Webmap
Hamburg Global rund um Migration,
Entwicklung, Diversity,
Klimaschutz, Postkolonialismus und
Energiepolitik als
Hintergrundmaterial für Stadt- und
Hafentouren
16.11.2020 –
31.12.2020
2.000,00 €
Bildungsbüro Hamburg e.V. Hafen- und Stadttouren rund um
Globalisierung, Klimawandel,
Migration und
(Post-)Kolonialismus
28.01.2020 -
30.11.2021
2.000,00 €
diversu e.V. – Institut für
Diversity, Natur, Gender und
Nachhaltigkeit
Anton Wilhelm Amos Erbschaft
(AWAE)-Kick-Off-Training
01.02. –
15.03.2021
1.995,00 €
26. Wird die Bundesregierung finanzielle Mittel zum Aufbau, zur Sanierung
oder Instandhaltung von Denkmälern und weiteren Gedenkorten, die
einen Bezug zur deutschen Kolonialherrschaft aufweisen, künftig an eine
kritische Kontextualisierung derselben knüpfen, und wenn ja, welche
Pläne existieren dazu; wenn nein, warum nicht?
Zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit gehört auch der
Umgang mit Denkmälern und Gedenkorten, die einen kolonialen Bezug aufweisen.
Die Pflege, Erforschung und Vermittlung der Kulturdenkmäler sind nach der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes allerdings zuvörderst Angelegenheit
der Länder und Kommunen. Die Auseinandersetzung um einen geeigneten
Umgang mit bestimmten Denkmälern und Erinnerungsorten kann nur jeweils von
den Beteiligten vor Ort geführt werden. Pauschale Vorgaben für den Einsatz
finanzieller Mittel zum Aufbau, der Sanierung oder Instandhaltung von
Denkmälern und Gedenkorten mit kolonialem Bezug gibt es nicht. Jedes Denkmal
hat seine eigene Geschichte, die unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft vor
Ort erörtert werden muss.
27. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um im
öffentlichen Raum stärker auf den antikolonialen Widerstand aufmerksam zu
machen und diesen zu würdigen?
Die BpB macht mit für die Öffentlichkeit zugänglichen Publikationen oder
Multimedia-Formaten sowie verschiedenen Veranstaltungen auf den
antikolonialen Widerstand aufmerksam. Beispielhaft zu nennen sind der
Schriftenreihen-Band „Wir Herrenmenschen. Unser rassistisches Erbe: Eine Reise in die
deutsche Kolonialgeschichte“ oder die Veranstaltungsreihe „Postkoloniales
Erinnern – Wer erinnert wie?“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25
verwiesen.
Durchzuführende Aktivitäten während der UN-Dekade: Entwicklung
28. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Teilhabe der Menschen afrikanischer Herkunft „an der Entwicklung und den
damit zusammenhängenden Entscheidungen sowie an der gerechteren
Verteilung der daraus erwachsenden Vorteile zu garantieren“ (
https://ww
w.un.org/depts/german/gv-69/band1/ar69016.pdf, S. 9)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
29. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Kinder
afrikanischer Herkunft vor Diskriminierung, negativer Stereotypisierung,
Stigmatisierung und Gewalt durch Gleichaltrige und Lehrende im
öffentlichen Bildungssystem zu schützen?
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das BMFSFJ
zahlreiche Projekte, die zur demokratischen Bildung und Teilhabe von Kindern und
Jugendlichen und zu ihrem Schutz vor Diskriminierung beitragen, so
beispielsweise das „Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter“ und das
„Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Jugendalter“. Ziel des Projektes
ist auch die Präventionsarbeit im Bereich gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit.
Darüber hinaus unterstützt das BMFSFJ mit dem Vorhaben „Respekt Coaches“
bundesweit 400 Schulen im Rahmen der Primärprävention dabei, die
individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler auszubauen und ihre
Widerstandskraft gegenüber jeder Form von Rassismus und religiösem Mobbing,
Hass und Intoleranz, die gegen Mitschülerinnen und Mitschüler gerichtet ist,
zu stärken.
30. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
Rassismus und rassistischer Diskriminierung am Arbeitsplatz
entgegenzuwirken?
Mit dem Start der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ im Januar 2020 wurde der Handlungsbereich Bund neu eingeführt.
Insgesamt 14 bundesweite thematisch orientierte Kompetenzzentren und -
netzwerke haben damit ihre Arbeit im Bundesprogramm aufgenommen. Die
Kompetenzzentren und -netzwerke, die von erfahrenen zivilgesellschaftlichen
Organisationen getragen werden, bündeln bundesweit Informationen und stellen
Expertise sowie fachliche Beratung bereit. Sie unterstützen auch den Transfer
erfolgreicher Präventionsansätze in Bundes-, Landes- und kommunale
Strukturen. So fördern sie beispielsweise die bundesweite Verankerung von
präventiven Ansätzen in Regelstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der
Bildung, indem sie Fachkräfte aus diesen Regelstrukturen vernetzen, beraten und
weiterqualifizieren. Mit Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
wird die Arbeit des Kompetenznetzwerks „Demokratieförderung in der
beruflichen Bildung“ gefördert. Das Hauptziel des aus drei Trägern bestehenden
Netzwerks ist es, einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz der
Demokratieförderung im Berufsbildungssystem zu etablieren. Zielgruppen sind hier
insbesondere Ausbildende sowie Lehrkräfte der Berufsschulen, Auszubildende,
Berufsschülerinnen und -schüler sowie dual Studierende.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beteiligt sich an dem
von der Bundesregierung am 2. Dezember 2020 beschlossenen
Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Rassismus. Es soll ein bundesweites Netzwerk „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt.
Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“ aufgebaut werden. In
Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wird das BMAS in rund
dreißig Projekten die Demokratiekompetenz in Betrieben stärken, um gegen
Rechtsextremismus, Rassismus und Verschwörungserzählungen in der
Arbeitswelt vorzugehen und Belegschaften zu unterstützen, die sich Hetze
entgegenstellen. Das Netzwerk ergänzt die bisher unter der Richtlinie über besondere
Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit
Migrationshintergrund vom 4. November 2004 geförderten Ansätze und
Netzwerkaktivitäten, wie die Einführung von Vielfaltsstrategien oder Beratung zu
Antidiskriminierung.
Antidiskriminierung ist darüber hinaus ein Querschnittsziel in allen
Arbeitsmarktprogrammen und Projekten, die mit Mitteln des Europäischen
Sozialfonds kofinanziert werden.
31. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Zugang zu Gesundheitsdiensten für Menschen afrikanischer Herkunft zu
verbessern (
https://www.un.org/depts/german/gv-69/band1/ar69016.pdf,
S. 10)?
In Deutschland besteht grundsätzlich für alle Personen, unabhängig von ihrer
Herkunft ein ausreichender und diskriminierungsfreier Zugang zur
gesundheitlichen Versorgung. Wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahmen von
gesundheitlichen Leistungen ist die Realisierung der in Deutschland
bestehenden Zugangsmöglichkeiten zu einer Absicherung im Krankheitsfall. Eine
gesonderte Erfassung oder Betrachtung der Herkunft bei der Inanspruchnahme
von gesundheitlichen Leistungen erfolgt in Deutschland nicht.
Zielgerichtete Informationsmaterialien helfen Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte, sich mit dem Gesundheitswesen in Deutschland vertraut zu machen.
Beispielsweise informiert das Portal
www.migration-gesundheit.bund.de über
vorhandene Broschüren und Informationsmaterialien in mehreren
Sprachfassungen zu den Schwerpunktthemen „Gesundheitswesen“, „Gesundheit &
Vorsorge“, „Pflege“ sowie „Sucht & Drogen“. Das Portal wird ständig um
Informationen erweitert.
32. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Zugang zu geschütztem und sicherem Wohnraum für Menschen
afrikanischer Herkunft zu verbessern (
https://www.un.org/depts/german/gv-69/b
and1/ar69016.pdf, S. 10)?
Mit der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen
wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket vereinbart mit dem Ziel, mehr
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Wohnraumversorgung aller
Bevölkerungsschichten zu verbessern. Hiervon profitieren auch Menschen afrikanischer
Herkunft. Alle zentralen Maßnahmen der Wohnraumoffensive wurden bereits
umgesetzt oder befinden sich in der konkreten Umsetzung. Einzelheiten sind
der Broschüre „Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand“ zu
entnehmen (vgl.
https://www.die-wohnraumoffensive.de/fileadmin/user_upload/aktivi
taeten/veroeffentlichungen/DV_Wohnraumoffensive_Broschu%CC%88re_202
1_bf.pdf).
Darüber hinaus wird die Bundesregierung als Kernvorhaben im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans Integration (NAP-I) das Informationsangebot für
zugewanderte Menschen und Beratungsstellen zum Thema Wohnen verbreitern,
um zusätzliche Unterstützung für Migrantinnen und Migranten bei dem Zugang
zum Wohnungsmarkt zu bieten. Mit oben genanntem Kernvorhaben unterstützt
die Bundesregierung daher sowohl Migrantinnen und Migranten als auch
diejenigen Anlaufstellen für zugewanderte Menschen, die nicht über die
notwendigen Kenntnisse hinsichtlich des Wohnungsmarktes verfügen.
Zudem informiert die Broschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau
und Heimat und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge „Willkommen
in Deutschland“ Zuwanderinnen und Zuwanderer über mietrechtliche Fragen
und benennt Kontaktadressen.
33. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der
repräsentativen Umfrage „Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“
(Januar 2020) der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezogen, und
welche Maßnahmen leitet sie daraus ab?
Die Bundesregierung hat die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem letzten Jahr zur Kenntnis
genommen. Mit der Situation von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen hat
sich der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Rassismus befasst und hierzu am 25. November 2020 einen umfangreichen
Maßnahmenkatalog beschlossen. Darin ist unter anderem eine Änderung des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorgesehen. Ergänzend wird auf die
Antwort zu Frage 9 verwiesen.
34. Plant die Bundesregierung die Überprüfung ihrer politischen Konzepte
und Gesetze hinsichtlich der Auswirkungen einer möglichen
Verschränkung und Multiplizierung mehrfacher Diskriminierung von Menschen
afrikanischer Herkunft, wie z. B. aufgrund des Alters, Geschlechts,
sexuellen Identität, Sprache, Religion (
https://www.un.org/depts/german/gv-69/
band1/ar69016.pdf, S. 11)?
Das BMFSFJ verfolgt mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einen
ganzheitlichen Ansatz, bei dem Phänomene auch in ihrer Wechselwirkung
zueinander in den Blick genommen werden. Insbesondere zur Weiterentwicklung
der Fachpraxis der Prävention von Phänomen der gruppenbezogenen
Menschenfeindlichkeit werden Modellprojekte gefördert, die bereits in ihrer
Konzeption auch die Mehrfachdiskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer
Zugehörigkeit und Religionszugehörigkeit sowie die Verschränkung von
mehreren Phänomenen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit stärker
berücksichtigen.
Darüber hinaus fördert das BMFSFJ das Projekt des Dachverbandes der
Migrantinnen – DaMigra e.V. „Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte
zwischen Mehrfachdiskriminierung und Selbstbestimmungsrecht“ (2019 bis 2022),
das auch Aspekte der Mehrfachdiskriminierung von Frauen mit afrikanischer
Herkunft aufgreift. Die Ergebnisse des Projekts fließen fortlaufend in politische
Konzepte ein.
35. Wie wird sich die Bundesregierung bei der Konzipierung der
Maßnahmen dafür einsetzen, die Bedürfnisse und Perspektiven von Frauen und
Mädchen afrikanischer Herkunft zu berücksichtigen?
Neben dem in der Antwort zu Frage 34 genannten Projekt von DaMigra e.V.,
in dem auch Bedürfnisse und Perspektiven von Frauen und Mädchen
afrikanischer Herkunft berücksichtigt werden, werden weitergehende Ansätze zur
Einbeziehung dieser Gruppe im BMFSFJ geprüft.
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ und in Zusammenhang mit den beschlossenen Maßnahmen des
Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zwei
zivilgesellschaftliche Organisationen aus der Schwarzen Community zur
Antragstellung im Bereich Modellprojekte aufgefordert. Eines dieser Projekte
wird sich vordringlich mit den Bedarfen von Frauen auseinandersetzen, das
zweite Projekt adressiert spezifisch Kinder.
Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Integration und
Flüchtlinge fördert zahlreiche Projekte, die Bedürfnisse und Perspektiven von
Frauen und Mädchen afrikanischer Herkunft berücksichtigen. Geflüchtete
Frauen und Familien afrikanischer Herkunft sind eine wichtige Zielgruppe des seit
2015 geförderten Projekts MUT-Macherinnen des Dachverbands der
Migrantinnenorganisationen, in welchem ehrenamtlich engagierte Menschen mit
Migrationshintergrund geflüchtete Frauen unterstützen und bei der
gesellschaftlichen Teilhabe fördern. Das Modellprojekt Fem.OS unterstützt seit Mai 2020
Frauen aus Drittstaaten auch mit afrikanischer Herkunft durch mehrsprachige
Beratung in den sozialen Medien, bei ihrer individuellen, beruflichen und
gesellschaftlichen Integration in Deutschland. Das Projekt wird in Kooperation
mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Projektträger ist Minor –
Projektkontor für Bildung und Forschung.
36. Wie viele Haushaltsmittel wurden seit 2015 für die Umsetzung der UN-
Dekade durch die Bundesregierung bereitgestellt (bitte nach Jahr,
Einzelplan, Titelgruppe, Mittelansatz und Zweckbestimmung aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Strukturförderung von Migrantenorganisationen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält „The African Network of
Germany“ (TANG) seit 2017 eine Förderung und sowie der „Zentralrat der
afrikanischen Gemeinde in Deutschland“ (ZAGD) im Zeitraum 2017–2020.
Beide Dachverbände vertreten Menschen mit afrikanischem
Migrationshintergrund.
Die Strukturförderungen erfolgen aus dem Kapitel 0603 Titel 684 14:
Träger Titel Laufzeit Fördersumme in Euro
Interkultureller Deutsch
Afrikanischer Verein
(IDAV) e. V.
Strukturförderung The African
Network of Germany (TANG)
e. V.
15.11.2017 – vorauss.
14.11.2023
2017: 18.172,95
2018: 112.034,01
2019: 118.140.01
2020: 105.116,22
2021: 100.000,00
Zentralrat der
Afrikanischen Gemeinde
(ZAGD) e. V.
Strukturförderung Zentralrat der
Afrikanischen Gemeinde
(ZAGD) e. V.
13.11.2017 –
13.11.2020
2017: 14.326,00
2018: 110.000,00
2019: 110.000,00
2020: 95.674,00
Des Weiteren hat die BpB im Rahmen verschiedener Zuwendungen dem Verein
Each One Teach One (EOTO e.V.) Fördermittel aus dem Kapitel 0635 Titel
684 02 bewilligt:
Träger Titel Laufzeit Fördersumme in Euro
Each One Teach One
EOTO e.V.
Modellprojekt zum Thema Flucht
und Asyl 2016 29.919,68
Konferenz „PADucation –
Konferenz afrodiasporischer
Perspektiven auf soziale Arbeit“
2019 30.050,00
Konferenz „PADucation
Konferenz afrodiasporischer
Perspektiven für soziale Berufe 2021
2021
Bewilligte
Zuwendungshöhe:
56.100,00
Black Communities –
Mikrofinanzierung 2020 – 2023
Bewilligte
Zuwendungshöhe:
2020: 0,00
2021: 169.063,41
Zudem erfolgten Zuweisungen durch die BpB an EOTO e.V. in Form von Ko-
Finanzierung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des
BMFSFJ (Kapitel 0635 Titel 684 02 – siehe auch Beitrag des BMFSFJ unten):
Träger Titel Laufzeit Fördersumme in Euro
Each One Teach One
EOTO e.V.
Rassismusprävention sowie
Empowerment Schwarzer Menschen
15.07.2017 -
31.12.2019
2017: 15.000,00
2018: 15.000,00
2019: 100.000,00
Kompetenzzentrum Rassismus
gegen Schwarze Menschen/EOTO
01.01.2020 -
31.12.2022
2020: 100.000,00
2021: 99.175,87
Viele Maßnahmen und Projekte der BpB sind überwiegend
phänomenübergreifend ausgerichtet und leisten einen positiven Beitrag zur VN-Dekade. Für
die unmittelbare Umsetzung der VN-Dekade für Menschen afrikanischer
Herkunft sind zwei Formate zu nennen, die durch die BpB finanziert werden
(Kapitel 0635 Titel 532 02):
Träger Titel Laufzeit Fördersumme in Euro
BpB Anti-Blackness und Communitywiderständigkeit:
Bericht zum Konsultationsprozess in der UN
Dekade (Publikation, AT) (Kooperationsprodukt)
2020 – 2021 14.985,50
Anti-Schwarzer Rassismus geht alle an:
Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Vielfalt
fördern (BfDT, Kooperation u. a. mit EOTO)
2020 – 2021 44.909,70
Außerdem erfolgten Zuweisungen des Auswärtigen Amtes an das Programm
„Imagine“, das Antirassismustraining unterstützt und damit auch einen
positiven Beitrag zur Bekämpfung von Rassismus gegen Menschen afrikanischer
Herkunft leistet (Kapitel 0501 Titel 687 34):
Träger Titel Laufzeit Fördersumme in Euro
BpB Imagine – Antirassismustraining in beiden
Landesteilen Zyperns, Phase I
2017 – 2018 47.190,00
Imagine – Antirassismustraining in beiden
Landesteilen Zyperns, Phase II
2018 – 2021 321.550,00
Die Förderung von Projekten aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“
erfolgt aus dem Kapitel/Titel: 1702 684 04 „Maßnahmen zur Stärkung von
Vielfalt, Toleranz und Demokratie“.
Insgesamt sind bislang in Umsetzung der Ziele der VN-Dekade im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Haushaltsmittel in Höhe von 2 924 913,98 Euro
bereitgestellt worden.
Träger Titel Laufzeit Fördersumme in Euro
Each One Teach One
(Eoto) e.V.
Rassismusprävention sowie
Empowerment Schwarzer Menschen
15.07.2017 –
31.12.2019
2017: 227.000,00
2018: 401.358,29
2019: 510.298,42
Gesamt: 1.138.656,71
Each One Teach One
(Eoto) e.V.
Building Time – Jugendarbeit,
Empowerment & Community Building
01.04.2017
-31.12.2019
2017: 102.374,25
2018: 139.845,00
2019: 129.955,50
Gesamt: 372.174,75
Each One Teach One
EOTO e.V.
Kompetenzzentrum Rassismus gegen
Schwarze Menschen/EOTO
01.01.2020 –
31.12.2024
2020: 371.076,29 2021:
396.310,84
Gesamt: 767.387,13
Interkultureller
Deutsch/Afrikanischer
Verein , IDAV e.V. und
Bundesnetzwerk TANG
Rassismus in Deutschland aus der
Perspektive von Menschen mit
afrikanischer Abstammung
15.03.2020 –
31.12.2024
2020: 189.978,57
2021: 189.883,17
Gesamt: 379.861,74
Elternnetzwerk NRW –
Integration miteinander
e.V.
meeting Diaspora – Engagement der
afrikanischen Diaspora sichtbar machen
und Dialog fördern
01.01.2020 –
31.12.2022
2020: 124.488,22 €
2021: 142.345,43 €
Gesamt: 266.833,65 €
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Schwerpunktsetzung vieler
Projekte im Bundesprogramm zumindest teilweise phänomenübergreifend
ausgerichtet ist. Den Gebietskörperschaften in den Handlungsbereichen Kommune
(Partnerschaften für Demokratie) und Land (Landes-Demokratiezentren)
werden die Fördermittel zur teilweisen freien Verfügung bewilligt, um damit ganz
gezielt den Problemlagen vor Ort begegnen zu können. Dabei werden auch
Maßnahmen gegen Rassismus und in Umsetzung der Ziele der VN-Dekade
gefördert.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Juni 2016 in Kooperation
mit Engagement Global gGmbH die Fachveranstaltung „Menschenrechte in der
Praxis: Erfahrungen von Menschen in Deutschland“ zur Eröffnung der VN-
Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft organisiert (Jahr 2016,
Einzelplan 17, Titel 54501, Mittelansatz 1 000 Euro) und Mittel für das Projekt
Afrozensus (Anti-Schwarzer Rassismus in Deutschland: Qualitative Befunde und
Auftakt einer Panel-Befragung unter Menschen afrikanischer Herkunft)
bereitgestellt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
37. Wie viele der angekündigten Mittel von 1 Mrd. Euro für den
Maßnahmenkatalog des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus sind für die Umsetzung der UN-Dekade
vorgesehen (bitte nach Einzelplan, Titelgruppe, Mittelansatz und
Zweckbestimmung aufschlüsseln)?
Im Kabinettausschuss wurden diverse Maßnahmen verabschiedet, die zur
Bekämpfung von Rassismus und zur Verbesserung von Teilhabechancen beitragen
sollen. Diese Maßnahmen adressieren auch Anti-Schwarzen-Rassismus und die
Teilhabechancen von Menschen afrikanischer Abstammung. Zur konkreten
Verteilung der Mittel aus dem Kabinettausschuss sind die Planungen derzeit
noch nicht abgeschlossen. Zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs wurden auf
Vorschlag der Bundesregierung 150 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2021 als
Verstärkungsmittel veranschlagt. Mit diesen Mitteln soll die Umsetzung der
Maßnahmen im Jahr 2021 finanziell sichergestellt werden. Daneben stellt die
Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2024 für die Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus insgesamt mehr als eine Milliarde Euro bereit. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 7 verwiesen.
38. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Resolution
des Europäischen Parlaments (2018/2899(RSP)) umzusetzen (bitte
bezüglich verschiedener Maßnahmen aufschlüsseln und soweit möglich mit
zeitlichen Angaben versehen)?
a) Welches Bundesministerium ist dabei federführend?
b) Wie ist die Umsetzung als Querschnittsthema in welchen
unterschiedlichen Ressorts verortet?
c) Wie bildet sich die Umsetzung der Maßnahmen im Bundeshaushalt
2021 ab (bitte nach Einzelplan, Titelgruppe, Mittelansatz und
Zweckbestimmung aufschlüsseln)?
d) Welche Maßnahmen sollen aus welchen Gründen nicht umgesetzt
werden (bitte pro Maßnahme bzw. Forderung einzeln begründen)?
Die Fragen 38 bis 38d werden zusammen beantwortet.
Mit der Bekämpfung von Rassismus sind unter anderem das BMI, das
BMFSFJ, das BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und das AA befasst und führen diverse Maßnahmen in diesem Bereich durch.
Eine gesonderte Zuordnung zu der Resolution (2018/2019 RSP) erfolgt dabei
nicht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 7 sowie 35 bis 37
verwiesen.
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ISSN 0722-8333]