Beitragsrückstände in der Krankenversicherung
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Beitragsschulden in der Krankenversicherung sind innerhalb der letzten fünf Jahre von rund 6,8 Mrd. Euro (2015) auf 12,6 Mrd. Euro (2020) gestiegen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 125 auf Bundestagsdrucksache 19/26646). Während sich die Beitragsrückstände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (GSV-Beiträge) bis zum Jahr 2020 um 23 Prozent auf 3 Mrd. Euro erhöhten, weiteten sich insbesondere die Beitragsrückstände im Bereich der „Sonstigen KV-Beiträge“ von 4,4 Mrd. Euro (2015) um rund 120 Prozent auf zuletzt 9,6 Mrd. Euro (2020) aus (ebd.).
Besonders deutlich stellt sich bei den Sonstigen KV-Beiträgen das Missverhältnis von Beitragsaufkommen und Beitragsrückständen bei Personen nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (sog. Auffangversicherungspflicht) dar. Einem monatlichen Beitragsaufkommen von rund 27 Mio. Euro stehen Beitragsschulden von 1,1 Mrd. Euro gegenüber, was in etwa dem Vierzigfachen des monatlichen Beitragsaufkommen entspricht (vgl. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Gesundheitsfonds/2020/20210201_Rueckstaende_Sonstige_KV-Beitraege_Dezember_2020.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Selbstständigen in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils entwickelt (bitte getrennt ausweisen nach Selbstständige insgesamt, Selbstständige mit abhängig Beschäftigten, Solo-Selbstständige und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 sowie 2020 die Zahl der Selbstständigen insgesamt, Selbstständigen mit abhängig Beschäftigten sowie Soloselbstständigen in den einzelnen Berufshauptgruppen (gemäß der Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 2-Steller) jeweils entwickelt (bitte für die einzelnen Berufshauptgruppen die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 sowie 2020 die Zahl der Selbstständigen insgesamt, Selbstständigen mit abhängig Beschäftigten sowie Solo-Selbstständigen in der Altersgruppe von
a) 15 bis unter 25 Jahren,
b) 25 bis unter 35 Jahren,
c) 35 bis unter 45 Jahren,
d) 45 bis unter 55 Jahren,
e) 55 bis unter 65 Jahren,
f) 65 Jahre und älter
jeweils entwickelt (bitte für jede genannte Altersgruppen die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 sowie 2020 die Zahl der Selbstständigen insgesamt, Selbstständigen mit abhängig Beschäftigten sowie Soloselbstständigen entwickelt, die ein durchschnittliches monatliches Haushaltseinkommen von
a) unter 1 000 Euro,
b) 1 000 bis unter 1 500 Euro,
c) 1 500 bis unter 2 000 Euro,
d) 2 000 bis unter 3 000 Euro,
e) 3 000 bis unter 4 000 Euro,
f) 4 000 Euro und mehr
aufweisen (bitte für jede Einkommensklasse die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 die Beitragsschulden in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) insgesamt entwickelt (bitte auch die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 die Beitragsschulden in der GKV hinsichtlich der GSV-Beiträge (inklusive Zusatzbeiträge) jeweils entwickelt (bitte auch die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 die Beitragsschulden in der GKV hinsichtlich der sonstigen KV-Beiträge jeweils entwickelt (bitte auch die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hoch ist die Gesamtsumme der Beitragsrückstände in der GKV (GSV-Beiträge, Zusatzbeiträge, sonstige KV-Beiträge usw.), die nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020
a) befristet niedergeschlagen,
b) unbefristet niedergeschlagen,
c) erlassen (bzw. ausgebucht)
wurden (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsschulden in der GKV (Sonstige KV-Beiträge) im Bereich Freiwillige Versicherung im Jahresdurchschnitt der Jahre 2010 bis 2020 jeweils entwickelt (bitte auch die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 die Zahl der Personen mit Beitragsschulden entwickelt, die in den Bereich Freiwillige Versicherung fallen?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 der durchschnittliche Beitragsrückstand pro Person im Bereich Freiwillige Versicherung entwickelt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Personen im Bereich Freiwillige Versicherung, die sich
a) bis zu 6 Monaten,
b) zwischen 7 und 12 Monaten,
c) zwischen 12 und 24 Monaten,
d) mehr als 24 Monate
mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand befinden?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsschulden in der GKV (Sonstige KV-Beiträge) im Bereich Versorgungsbezüge im Jahresdurchschnitt der Jahre 2010 bis 2020 jeweils entwickelt (bitte auch die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 die Zahl der Personen mit Beitragsschulden entwickelt, die in den Bereich Versorgungsbezüge fallen?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 der durchschnittliche Beitragsrückstand pro Person im Bereich Versorgungsbezüge entwickelt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Personen im Bereich Versorgungsbezüge, die sich
a) bis zu 6 Monaten,
b) zwischen 7 und 12 Monaten,
c) zwischen 12 und 24 Monaten,
d) mehr als 24 Monate
mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand befinden?
Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung den Rückgang der Beitragseinnahmen bei den Sonstigen KV-Beiträgen im Bereich Versorgungsbezüge von 459 Mio. Euro im Januar 2020 auf 357 Mio. Euro im Oktober 2020 zurück (vgl. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Gesundheitsfonds/2020/20210201_Rueckstaende_Sonstige_KV-Beitraege_Dezember_2020.pdf)?
Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung den erneuten (und stärkeren) Rückgang der Beitragseinnahmen bei den Sonstigen KV-Beiträgen im Bereich Versorgungsbezüge von 357 Mio. Euro im Oktober 2020 auf 177 Mio. Euro im November 2020 zurück (vgl. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Gesundheitsfonds/2020/20210201_Rueckstaende_Sonstige_KV-Beitraege_Dezember_2020.pdf)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsschulden in der GKV (Sonstige KV-Beiträge) im Bereich Personen nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V (Auffangversicherungspflicht) im Jahresdurchschnitt der Jahre 2010 bis 2020 jeweils entwickelt (bitte auch die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 die Zahl der Personen mit Beitragsschulden entwickelt, die in den Bereich Personen nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V fallen?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 der durchschnittliche Beitragsrückstand pro Person im Bereich Personen nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V entwickelt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Personen nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V, die sich
a) bis zu 6 Monaten,
b) zwischen 7 und 12 Monaten,
c) zwischen 12 und 24 Monaten,
d) mehr als 24 Monate
mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand befinden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um den Beitragsrückstand im Bereich Personen nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V nachhaltig zu senken?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der bislang getroffenen Maßnahmen?
b) Inwieweit konnten die Beitragsrückstände aufgrund der getroffenen Maßnahmen nachhaltig gesenkt werden?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Beitragsrückstand im Bereich Personen nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V nachhaltig zu senken?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Beitragsrückstände im Bereich Personen nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V durch die Beitragsschuldner in angemessener Zeit beglichen werden können?
Auf welche Kennzahlen stützt die Bundesregierung ihre Auffassung bzw. Bewertung?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, die Beitragsschulden der Personen nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V zu erlassen?
Wie steht die Bundesregierung dieser Möglichkeit gegenüber?
Inwieweit handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei den Beitragsschulden der Personen nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V ebenfalls um Beitragsschulden „rein fiktiver Natur“, weil diese Beitragsschulden ggf. nicht beigetrieben werden können (vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-VEG_BT.pdf, S. 4 unter „Beitragsschulden“)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Beitragsrückstände, die in den Jahren 2010 bis 2020 im Bereich Personen nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V jeweils
a) befristet niedergeschlagen,
b) unbefristet niedergeschlagen,
c) erlassen (bzw. ausgebucht)
wurden (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 die durchschnittliche Zahl der PKV-Versicherten im Notlagentarif nach § 153 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) entwickelt?
Wie hoch ist nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung dabei die Anzahl bzw. der Anteil der Selbstständigen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 die durchschnittliche Verweildauer der PKV-Versicherten im Notlagentarif nach § 153 VAG entwickelt?
Wie viele PKV-Versicherte weisen nach Kenntnis der Bundesregierung im Notlagentarif nach § 153 VAG eine Verweildauer
a) von bis zu 6 Monaten,
b) zwischen 7 und 12 Monaten,
c) zwischen 12 und 24 Monaten,
d) von mehr als 24 Monaten
auf?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2020 die Zahl der Personen entwickelt, die über keine Krankenversicherung verfügen?
a) Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Dunkelziffer der Personen ohne Krankenversicherung, und welche Zahlen liegen der Bundesregierung hierzu vor?
b) Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der Obdachlosen, die über keine Krankenversicherung verfügen, und welche Zahlen liegen der Bundesregierung hierzu vor?
c) Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der hier lebenden Migranten, die über keine Krankenversicherung verfügen, und welche Zahlen liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bunderegierung der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung in den Jahren 2007 bis 2020 jeweils entwickelt (bitte auch die absolute sowie relative Veränderung von 2010 auf 2020 ausweisen)?