[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/27087 –
Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Aussetzung der Wehrpflicht hat die Bundeswehr ihr Budget für
Personalwerbung fast verdoppelt (vgl. u. a. die Vorbemerkung der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/21557), von rund 16 Mio. Euro auf 34 bis 35 Mio. Euro.
Zugleich hat sie in den zurückliegenden Jahren (vor der Corona-Krise) ihre
Präsenz an Messen und Ausstellungen erheblich ausgeweitet. Bereits im Jahr
2018 war sie auf 2 174 Messen und Ausstellungen vertreten, was einem
Zuwachs um knapp 300 im Vergleich zum Vorjahr entsprach. (vgl. die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/21557). Im Jahr 2019 stieg diese Zahl auf 2 620, was den höchsten Wert
darstellt, seit die Fragestellerinnen und Fragesteller im Jahr 2006 damit
begannen, sich nach dieser Art der Personalwerbung zu erkundigen.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller hat die Werbetätigkeit der
Bundeswehr nichts mit sachlicher Information zu tun, sondern stellt in
unangemessen entpolitisierter und teilweise emotionalisierter Weise einseitig
„Fun“, „Action“ und den „Arbeitsplatz“ Bundeswehr in den Vordergrund,
ohne das Risiko, dabei zu töten, zu sterben oder schwer verletzt zu werden,
ausreichend darzustellen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen darin die
Absicht, die Zielgruppe nicht abzuschrecken, was aus ihrer Sicht aber
verantwortungslos ist. Der Umfang der Werbetätigkeit ist aus ihrer Sicht zudem eine
Form der Militarisierung der Gesellschaft. Sie begrüßen daher den vielfältigen
antimilitaristischen Protest gegen solche militärischen Auftritte.
Im Jahr 2020 dürfte, bedingt durch die Pandemiebeschränkungen, die
Personalwerbung an Messen und Ausstellung stark eingebrochen sein. Die
Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass dies auch
mitverantwortlich ist für den Rückgang neu angeworbener Rekruten (
https://www.welt.de/p
olitik/deutschland/article224477802/Bundeswehr-Zahl-der-neuen-Rekruten-st
ark-eingebrochen.html, vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten Norbert Müller auf
Bundestagsdrucksache 19/25900).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28412
19. Wahlperiode 13.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
9. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. März 1977, 2 BvE
1/76 – BVerfGE 44, 124 (147) klargestellt, dass die „Öffentlichkeitsarbeit von
Regierung und gesetzgebenden Körperschaften (…) nicht nur
verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig“ ist. Die Informationsarbeit der
Bundeswehr trägt dieser Notwendigkeit Rechnung. Davon abzugrenzen sind die
Maßnahmen der Personalwerbung, die die Bundeswehr – wie jeder andere
Arbeitgeber auch – ergreift, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild von
der Vielfalt der attraktiven beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven in
ihrem Aufgabenbereich zu vermitteln. Dabei informiert sie umfassend und
verantwortungsvoll über die Besonderheiten des Arbeitgebers Bundeswehr, der
sinnstiftende und qualifizierende Berufe bietet, die für Soldatinnen und
Soldaten mit besonderen Gefahren und Risiken verbunden sind. Dies geschieht u. a.
in Anzeigen, auf Plakaten oder in den bundeswehreigenen Webserien. Jede
Interessentin und jeder Interessent für eine militärische Laufbahn in der
Bundeswehr nimmt im Vorfeld einer Bewerbung obligatorisch an einem ausführlichen
Informations- und Beratungsgespräch teil, in dem die Risiken und Gefahren des
Soldatenberufs transparent und offen kommuniziert werden.
Die Erhöhung des Haushaltstitels für Nachwuchswerbung ist eine notwendige
Konsequenz aus der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Danach wurden
die Haushaltsmittel für die Nachwuchswerbung im Jahr 2012 von 16 Mio. Euro
auf 29 Mio. Euro erhöht, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu
erhalten und den durch die Aussetzung der Wehrpflicht gestiegenen
personalwerblichen Herausforderungen begegnen zu können. Ab dem Jahr 2018 wurden die
Haushaltsmittel der Nachwuchswerbung von 35,3 Mio. Euro auf 34,70 Mio.
Euro reduziert. Im Jahr 2020 wurden 34,70 Mio. Euro für die
Nachwuchswerbung bereitgestellt. Von 29 Mio. Euro im Jahr 2012 ausgehend, entspricht dies
einer Steigerung von weniger als 20 Prozent, um den strategischen
Herausforderungen der Nachwuchswerbung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels
auf dem deutschen Arbeitsmarkt, des demografischen Wandels und des
erhöhten Personalbedarfs der Bundeswehr zu begegnen.
Bis zum Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 verlief die
Personalbedarfsdeckung sehr erfolgreich. Durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur
Eindämmung der Corona-Pandemie musste die Durchführung der Assessments
zur Prüfung der sich Bewerbenden zunächst vorübergehend ausgesetzt werden.
Durch die Anpassung der Assessmentverfahren an die AHA-+L-Regeln ist es
zeitnah gelungen, den Assessmentbetrieb unter den geltenden
Rahmenbedingungen wiederaufzunehmen.
1. Welche Gesamtkosten sind im Jahr 2020 für die Nachwuchswerbung
angefallen, und in welche Bereiche (wie Personalwerbung,
Jugendmarketing usw.) gliedern sich diese auf (bitte jeweils auch die Kosten in diesen
Unterbereichen aufgliedern)?
Im Jahr 2020 wurden für die Nachwuchswerbung Haushaltsmittel in Höhe von
rund 33,6 Mio. Euro verausgabt. Die Ausgaben für Nachwuchswerbung
gliederten sich dabei in die Bereiche Personalwerbung, Truppenbesuche,
Jugendmarketing, Messen und Veranstaltungen, Online-Marketing und Give Aways
auf.
Die Angaben zu den Unterbereichen sind der nachstehenden Tabelle zu
entnehmen.
Bereich Ausgaben (in Tsd. Euro,
gerundet)
Überregionale Personalwerbung 26.730
Regionale Personalwerbung 3.610
Truppenbesuche 214
Jugendmarketing 234
Messen und Veranstaltungen 1.977
Online-Marketing 53
Give Aways 777
2. Welche Kosten sind im Jahr 2020 für personalwerbliche Anzeigen
insgesamt aufgewendet worden (bitte in einzelne Werbeträger bzw.
Werbeformate aufgliedern), und wie erklären sich allfällige signifikante
Abweichungen zu den Vergleichszahlen für das Jahr 2019?
Im Jahr 2020 wurden für die personalwerblichen Maßnahmen Haushaltsmittel
in Höhe von rund 24,3 Mio. Euro verausgabt.
Die Aufgliederung nach Werbeformaten bzw. Werbeträgern ist der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Werbeformate, -träger Ausgaben (in Tsd. Euro,
gerundet)
Print 1.700
Radio 600
TV 0
Kino 0
Internet 12.300
Außenverwerbung 7.000
Ambient 2.700
Es haben sich durch die Corona-Pandemie Abweichungen in der
Gesamtsumme und in den Kosten der einzelnen Medien für personalwerbliche Maßnahmen
im Vergleich zum Vorjahr ergeben.
a) Wie viele Personen sind dabei schätzungsweise erreicht worden?
Durch oben genannte Werbeträger bzw. Werbeformate wurden ca. 2,86
Milliarden Werbekontakte erreicht.
b) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung dabei den Anteil der
Zielgruppe der 17- bis 35-Jährigen?
Der Anteil in der Zielgruppe der 17- bis 35-Jährigen beträgt ca. 1,57 Milliarden
Werbekontakte.
c) Was versteht die Bundesregierung im Kontext der personalwerblichen
Anzeigen unter dem Begriff „Streuverluste“ (vgl. Antwort zu Frage 2
auf Bundestagsdrucksache 19/21557), und auf welche konkreten
Daten stützt sie ihre Annahme, diese Streuverluste hätten 2018 minimiert
werden können?
Von Streuverlusten spricht man, wenn über einen Werbeträger Kontakte
erreicht werden, die nicht zur primären Zielgruppe des Werbenden gehören. Die
Evaluation der Maßnahmen ist ein integraler Bestandteil aller werbliche
Maßnahmen.
3. Welche Kosten sind für die Öffentlichkeits- bzw. Informationsarbeit
aufgewendet worden (bitte nach Veranstaltungen und Formaten
aufgliedern)?
Die Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Veranstaltungen bzw. Formate Ausgaben (in Tsd. Euro,
gerundet)
Digitaler Tag der offenen Tür der
Bundesregierung
0
Digitaler Tag der Deutschen Einheit 13
Digitaler Tag der Bundeswehr 270
Informationsbroschüren 28
Zentrale Sicherheitspolitische
Seminare
20
Informationsmaterialien 59
Besucherdienst BMVg 16
Auftritte bei Fach- und
Verbrauchermessen
447
Organisationsbereiche Bundeswehr 868
Landeskommandos 285
Bewegtbildproduktion 29
Weiterentwicklung der Medien der
Bundeswehr
766
Weitere Maßnahmen 922
a) Wie viele Personen sind dabei schätzungsweise erreicht worden?
Bei den aufgeführten Präsenzveranstaltungen im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit wurden im Jahr 2020 nach Schätzungen etwa 530 000 Personen erreicht.
b) Wie viele Zielgruppenangehörige sind schätzungsweise erreicht
worden?
Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen.
4. An wie vielen Messen, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen
zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit oder Personalwerbung (bitte
getrennt darstellen) hat die Bundeswehr im Jahr 2020 teilgenommen,
welche Kosten sind dafür entstanden, wie viele Personen sind dabei
schätzungsweise erreicht worden, und wie hoch schätzt die Bundesregierung
den Anteil der erreichten Zielgruppenangehörigen ein?
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat die Bundeswehr im Jahr 2020 an drei
Fach- und Verbrauchermessen teilgenommen. Darüber hinaus erfolgte die
Teilnahme an zwei Veranstaltungen der Bundesregierung (Digitaler Tag der offenen
Tür und Digitaler Tag der Deutschen Einheit). Insgesamt wurden für die
Teilnahme an diesen fünf Veranstaltungen Haushaltsmittel in Höhe von rund
460 000 Euro aufgewendet.
Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen.
Im Jahr 2020 hat die Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr im
Rahmen der Personalwerbung an rund 700 Messen, Ausstellungen und ähnlichen
Veranstaltungen teilgenommen. Die o. g. Veranstaltungen wurden
schätzungsweise von rund 1 Million Besuchern aufgesucht. Der Zielgruppenanteil
entspricht ca. 49 Prozent.
Die Ausgaben für die o. g. Messen und Veranstaltungen sind der Antwort zu
Frage 1 zu entnehmen.
5. Wie viele Veranstaltungen hat der KarriereTreff Bundeswehr im Jahr
2020 bestritten, welche Kosten sind dabei entstanden, wie viele Personen
wurden dabei insgesamt erreicht, und wie hoch war schätzungsweise der
Anteil der Zielgruppenangehörigen?
Im Jahr 2020 hat der Karrieretreff der Bundeswehr pandemiebedingt an keiner
Veranstaltung teilgenommen.
6. Wie viele Gesprächskontakte (bitte nach Qualitäts- sowie
Langfristkontakten sowie einfachen Informationsgesprächen aufteilen) wurden bei
den Maßnahmen der Personalwerbung erfasst?
Liegt der Bundesregierung eine Schätzung der Kontakte bei Auftritten
im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vor (bitte ggf. ausführen)?
Die Angaben zu den Gesprächskontakten für das Jahr 2020 für Veranstaltungen
im Rahmen der Personalwerbung sind der nachstehenden Tabelle zu
entnehmen.
Art Anzahl (in Tsd. Euro, gerundet)
Qualitätskontakte 34
Langfristkontakte 14
Informationsgespräche 53
Eine Erfassung von Gesprächskontakten in der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt
nicht.
Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen.
7. Welche Veranstaltungen im Rahmen des Jugendmarketings hat die
Bundeswehr im Jahr 2020 durchgeführt, wie viele Jugendliche haben sich
daran jeweils beteiligt, und welche Kosten sind dabei jeweils entstanden?
Im Rahmen des Jugendmarketings sind im Jahr 2020 pandemiebedingt nur
Gewinnerreisen durchgeführt worden.
Veranstaltung/sonstige
Maßnahmen
Jugendmarketing
Datum erreichte
Personen
davon
Jugendliche
Ausgaben
(in Tsd. Euro
gerundet)
Mailing Januar –
Dezember
2020
5.000 5.000 6
Bundeswehr-Quiz Januar –
Dezember
2020
30.000 30.000 30
Gewinnerreisen März und
Oktober
2020
40 40 10
8. Wie viele Zugriffe bzw. Page Impressions hat es 2020 auf die
Internetseiten
www.bundeswehrentdecken.de und
www.bundeswehrkarriere.de
jeweils gegeben, welche weiteren relevanten Internetseiten zum Zweck
der Öffentlichkeitsarbeit oder Personalwerbung unterhält die
Bundeswehr und welche Kosten entstanden für diese jeweils?
Im Jahr 2020 wurden rund 1,4 Millionen Page Impressions auf dem
Internetauftritt
www.bundeswehrentdecken.de und rund 72,5 Millionen Page
Impressions auf der Internetseite
www.bundeswehrkarriere.de gezählt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden im Jahr 2020 auf den
Internetseiten
www.bundeswehr.de ca. 69,5 Millionen Page Impressions und
www.bmv
g.de ca. 19 Millionen Page Impressions gezählt.
Die Internetseiten der Informationsarbeit der Bundeswehr werden durch die
Bundeswehr verantwortet und gehören in Teilen zum IT-System der
Bundeswehr und in Teilen zu IT-Systemen von Rahmenvertragspartnern. Die Inhalte
der entsprechenden Seiten werden von Angehörigen der Informationsarbeit und
den Rahmenvertragspartnern in Zusammenarbeit und crossmedial erstellt. Da
militärisches und ziviles Personal sowie die notwendige Technik für den
Betrieb der Internetseiten nicht nur für den jeweiligen Zweck eingesetzt werden,
lassen sich die Kosten für diese Auftritte nicht seriös ermitteln.
9. Welche Ausgaben hat die Bundeswehr im Jahr 2020 im Bereich der
Nachwuchswerbung jeweils für
a) den Girlʼs Day,
b) Truppenbesuche,
c) Videospots (bitte Zahl und ggf. Bezeichnung der produzierten Videos
angeben),
d) Informationsmaterial,
e) Werbeextras,
f) die Big Band und andere Musikeinheiten der Bundeswehr (hier bitte
angeben, über welchen Haushaltstitel die Big Band und ggf. weitere
Musikeinheiten finanziert werden),
g) den Domainunterhalt der Internetpräsenzen,
h) Sportkooperationen und
i) Sonstiges
ausgegeben?
Die Fragen 9 bis 9i werden zusammen beantwortet.
Die Ausgaben im Bereich der Nachwuchswerbung im Jahr 2020 sind der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Maßnahme Ausgaben (in Tsd. Euro,
gerundet)
Girls‘Day 0
Truppenbesuche 214
Videospots (53) 1.800
Informationsmaterial 143
Werbeextras 777
Big Band der Bundeswehr und andere
Musikeinheiten
keine Ausgaben aus dem Titel
Nachwuchswerbung
Maßnahme Ausgaben (in Tsd. Euro,
gerundet)
Domainunterhalt Bundeswehr-Karriereseite
und Jugendmarketing
Ausgaben nicht differenzierbar,
vgl. Antwort auf die Frage 8,
Sportkooperationen keine Ausgaben aus dem Titel
Nachwuchswerbung , vgl.
Antwort auf die Frage 13
Sonstiges 7
10. Welche Ausgaben für Personal- bzw. Nachwuchswerbung fielen bei
Veranstaltungen oder sonstigen Maßnahmen an, die in keiner der zuvor
beantworteten Fragen angesprochen wurden (bitte detailliert ausführen und
dazu Datum, Ort und erreichte Zahl von Personen sowie wenn möglich
erreichte Zahl von Jugendlichen angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
11. Wie hat sich die Auflagenhöhe der Zeitschrift „infopost“ entwickelt, und
welche Kosten entstanden dabei?
Im Jahr 2020 betrug die Auflagenhöhe der Zeitschrift „BE Strong – infopost“
rund 510 000, wofür rund 70 000 Euro verausgabt wurden.
12. Welche Kooperationsvereinbarungen bestanden im Jahr 2020 und
bestehen derzeit im personalwerblichen Bereich sowie im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit mit Medien, was beinhalten diese jeweils, und welche
Kosten entstanden dabei jeweils?
Im Bereich der Personalwerbung und der Öffentlichkeitsarbeit bestanden keine
Kooperationsvereinbarungen mit Medien.
13. Welche Kooperationsvereinbarungen bestanden im Jahr 2020 und
bestehen derzeit im personalwerblichen Bereich sowie im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit mit Akteuren aus dem Sportbereich, was beinhalten diese
jeweils, und welche Kosten entstanden dabei jeweils?
Im Bereich der Personalwerbung und der Öffentlichkeitsarbeit bestanden 2020
keine Kooperationsvereinbarungen mit Akteuren aus dem Sportbereich.
14. Welche Kooperationsvereinbarungen bestanden im Jahr 2020 und
bestehen derzeit im personalwerblichen Bereich sowie im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie mit
Behörden, was beinhalten diese jeweils, und welche Kosten entstanden
dabei jeweils?
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit bestanden 2020 und bestehen bislang acht
Kooperationsvereinbarungen zwischen der Bundeswehr und den
Kultusministerien der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.
Durch die Kooperationsvereinbarungen soll insbesondere die Kommunikation
zwischen den Kultusministerien und der Bundeswehr über Sicherheitspolitik
im Unterricht und in der Lehreraus- und fortbildung weiter verbessert werden.
Sie besitzen in Teilen länderspezifische Interessen und Akzente. Kosten
entstehen durch diese Kooperationsvereinbarungen nicht.
Im personalwerblichen Bereich bestand im Jahr 2020 die Vereinbarung zur
Förderung der Initiative „Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik
(MINT) Zukunft schaffen“. Dabei handelt es sich um eine Kooperation
zwischen der Bundeswehr, weiteren Unterstützern und dem eingetragenen,
gemeinnützigen Verein „MINT Zukunft e.V.“. Die Initiative „MINT Zukunft
schaffen!“ hat den Schwerpunkt, Schülerinnen und Schüler für MINT zu
begeistern und Schulen im Bereich MINT zu motivieren, zu fördern und
auszuzeichnen. Überdies wird die Erhöhung der Zahl der Studienanfänger in MINT-
Studiengängen an den Hochschulen in Deutschland und dabei insbesondere die
Erhöhung des Frauenanteils, die Sicherung und Steigerung der Qualität der
Absolventen von MINT-Studiengängen und -Ausbildungsberufen angestrebt. Das
Netzwerk MINT wurde durch die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände und den Bundesverband der Deutschen Industrie ins Leben
gerufen und wird mit 4 000 Euro jährlich durch die Bundeswehr unterstützt.
15. Wie viele Auftritte außerhalb militärischer Einrichtungen haben
Musikkorps der Bundeswehr im Jahr 2020 durchgeführt, welche Kosten sind
dabei entstanden, und wie viele Zuschauer bzw. Zuhörer wurden
schätzungsweise erreicht?
Die Musikkorps haben 92 Musikeinsätze außerhalb militärischer Einrichtungen
im Jahr 2020 durchgeführt. Dabei sind Kosten in Höhe von rund 23 000 Euro
entstanden, die nicht dem Titel Nachwuchswerbung zugeordnet sind. Eine
Erfassung der Zuhörenden oder Zuschauenden wurde nicht vorgenommen.
16. Wie viele Große Zapfenstreiche und Gelöbnisse außerhalb militärischer
Anlagen wurden im Jahr 2020 durchgeführt, und welche Kosten
entstanden dabei?
Im Jahr 2020 haben insgesamt 18 feierliche Gelöbnisse außerhalb militärischer
Liegenschaften stattgefunden. Der Große Zapfenstreich wurde nicht
durchgeführt. Eine zentrale Erfassung, aus der hervorgeht, welche Ausgaben für die
einzelnen Veranstaltungen angefallen sind, erfolgte nicht.
17. Welche Einschränkungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung besonders stark auf
die Nachwuchswerbung und Öffentlichkeitsarbeit ausgewirkt?
Die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben sich,
wie bei anderen Arbeitgebern auch, im Jahr 2020 auf die Präsenz-Formate der
Öffentlichkeitsarbeit und auf die persönlichen Beratungs- und
Betreuungsleistungen in der Karriereberatung vor Ort ausgewirkt.
18. Wie wurde im Bereich der Nachwuchswerbung auf die eingeschränkten
Möglichkeiten unmittelbarer Teilnahme an Messen und Ausstellungen
bzw. eigener Veranstaltung auf öffentlichen Plätzen reagiert, um dennoch
viele Zielgruppenangehörige zu erreichen, und wie weit ist dies aus Sicht
der Bundesregierung gelungen (bitte möglichst qualitativ und quantitativ
darstellen)?
In der Personalwerbung wurde nach Beginn der Corona-Pandemie vermehrt auf
digitale Formate gesetzt. So wurde zum Beispiel im Jahr 2020 alternativ an
digitalen Karrieremessen teilgenommen. Diese Maßnahmen konnten den
persönlichen Kontakt zur Zielgruppe nicht ersetzen, aber die Auswirkungen der
Corona-Pandemie auf die Personalwerbung minimieren.
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für den Bereich
der Personalwerbung der Bundeswehr aus den Erfahrungen in der
Corona-Pandemie?
Im Vergleich zum Vorjahr hat es in der inhaltlichen Ausgestaltung der
Personalwerbung keine wesentlichen Änderungen gegeben. Mangels der Möglichkeit
zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen infolge der Corona-Pandemie
wurde verstärkt auf digitale Formate und digitale Medien gesetzt. Hier wird
davon ausgegangen, dass die digitalen Formate auch zukünftig nicht den
persönlichen Kontakt zur Zielgruppe ersetzen können.
20. Sind bezüglich der inhaltlichen Ausrichtung der Arbeit der
Jugendoffiziere gegenüber der Vergangenheit Änderungen vorgenommen worden
bzw. geplant, und wenn ja, welche, und warum?
Änderungen der inhaltlichen Ausrichtung der Arbeit der Jugendoffiziere sind
aktuell nicht geplant.
21. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Effizienz und
Wirksamkeit der verschiedenen Instrumente ihrer Personal- bzw.
Nachwuchswerbung im Jahr 2020, und welche Kriterien legt sie dafür an?
Nach einem sehr erfolgreichen Jahresbeginn 2020 wirkten sich die Maßnahmen
zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die Personalgewinnung, wie bei
vielen anderen Arbeitgebern auch, zunächst negativ aus. Dem konnte durch das
Anpassen der Prozesse entgegengesteuert werden. Dies bedeutet in der Summe
für den militärischen Bereich einen moderaten Rückgang an Bewerbungszahlen
im Vergleich zum Vorjahr, wobei die Bewerbungseingänge für die Laufbahnen
der Offizierinnen und Offiziere hierbei trotz der Rahmenbedingungen nahezu
auf Vorjahresniveau lagen. Die Bewerbungen für den Freiwilligen Wehrdienst
konnten sogar gesteigert werden.
Das nach wie vor große Interesse am Arbeitgeber Bundeswehr bestätigt auch
das Anrufaufkommen bei der Karriere-Hotline, dessen Niveau zum Jahresende
den Stand vor Pandemiebeginn erreichte.
Der Frauenanteil lag bei den eingestellten Soldatinnen und Soldaten mit
14 Prozent bei Soldaten auf Zeit und 19 Prozent bei freiwillig
Wehrdienstleistenden auf Vorjahresniveau. Im zivilen Bereich konnte der Bewerbungseingang
im Vergleich zum Vorjahr sogar gesteigert werden.
Herausfordernd bleiben militärische Verwendungen im Bereich des
Fliegerischen Dienstes, der Fachkräfte sowie IT-Fachpersonal über alle Laufbahnen
militärisch wie zivil, welche auch auf dem zivilen Arbeitsmarkt eine besondere
Herausforderung darstellen.
Vor dem Hintergrund der notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie, ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, des anhaltenden
Fachkräftemangels sowie der demographischen Entwicklung ist es gelungen,
die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Nachwuchsgewinnung zu
minimieren.
a) Welchen Bedarf an Nachwuchskräften bzw. Neueinstellungen hat sie
im Jahr 2020 gehabt, und zu welchem Anteil konnte dieser gedeckt
werden?
Die Einstellungszahlen für Beamtinnen und Beamten wurden im Jahr 2020
trotz der anhaltenden Pandemielage auf dem Vorjahresniveau gehalten und in
einigen Bereichen sogar gesteigert. Die Zielvorgaben wurden zu 95 Prozent
erfüllt. Bei den Tarifbeschäftigten stiegen die Einstellungen um ca. drei Prozent
(von 3 755 im Jahr 2019 auf 3 892 im Jahr 2020). Unter den gegebenen
Rahmenbedingungen ist dies ein gutes Ergebnis.
Ziel der Bundeswehr für 2020 war es, insgesamt rund 22 000 Soldatinnen und
Soldatinnen sowie rund 2 000 Beamtinnen und Beamte einzustellen. Über alle
militärischen Laufbahnen hinweg konnte durch die pandemiebedingte
Anpassung des Assessmentbetriebs und des Bewerbermanagements eine
Personalbedarfsdeckung von rund 78 Prozent im Jahr 2020 erreicht werden.
b) In welchen Bereichen gib es diesbezüglich Schwierigkeiten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Auch in der Corona-Pandemie blieb eine der wesentlichen Herausforderungen
die Gewinnung von Spezialistinnen und Spezialisten vor allem im
Fliegerischen Dienst, in einzelnen Verwendungen im Gesundheitswesen sowie in den
informationstechnischen und technischen Laufbahnen im militärischen und
zivilen Bereich. Sie sind weiterhin am Arbeitsmarkt stark nachgefragt und
deshalb besonders umworben.
Zur Verbesserung der Personalbedarfsdeckung in diesen Bereichen wurden
bereits eingeleitete Maßnahmen weiter zielgerichtet intensiviert. Absicht ist,
zielgruppenorientierte und innovative Personalgewinnungsinstrumente zur
Verbesserung der Bedarfsdeckung in den Mangelbereichen zum Einsatz zu bringen.
c) Worauf führt sie den Einbruch bei der Einstellung neuer Rekruten
(
https://www.welt.de/politik/deutschland/article224477802/Bundeswe
hr-Zahl-der-neuen-Rekruten-stark-eingebrochen.html) zurück, und wie
versucht sie diesem zu begegnen?
Auf die Antworten zu den Fragen 17, 18, 19, 21a und 21b wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]