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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Crowdfinanzierung im Mittelstand

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2735305.03.2021

Crowdfinanzierung im Mittelstand

der Abgeordneten Gerald Ullrich, Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Während der Corona-Pandemie stieg der Handel von Aktien und anderen Finanzprodukten durch Privatpersonen erheblich an. Besonders junge Menschen entdeckten auch durch neue Apps das Traden für sich (WirtschaftsWoche, Ausgabe 3, 2021). An vielen mittelständischen Betrieben geht diese Entwicklung nach Ansicht der Fragesteller jedoch vorbei. Die Finanzierung von Projekten oder Unternehmen durch kleine Beiträge von Privatpersonen, die Schwarmfinanzierung, stellt in Deutschland bisher noch ein Nischenprodukt dar, welches besonders in digitalen Sphären und Start-ups Anklang findet. Der Unterschied zu anderen Finanzierungsformen liegt vor allem in der Streuung der damit verbundenen Mehrzahl von Investoren. Dabei werden je nach Branche und Investitionsziel zum Teil recht unterschiedliche Formen des Crowdfunding, Crowdinvesting (besonders nachrangige Darlehen, Mezzanine- oder Eigenkapital) und Crowdlending (vor allem fremdkapitalbasiert) unterschieden (welche im Folgenden der verbesserten Lesbarkeit als Crowdfinanzierung zusammengefasst werden). Zusätzlich hat das Europäische Parlament am 5. Oktober 2020 eine Verordnung für europäische Crowdfunding-Dienstleister gebilligt (ESCP-VO – European Crowdfunding Service Provider Regime), welche von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist (Schwarmfinanzierungsbegleitgesetz). Die hieraus resultierende Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes kann somit zu einer erweiterten Akzeptanz von Crowdfinanzierung führen. Auch im Mittelstand kann diese Art der Finanzierung aus Sicht der Fragesteller eine sinnvolle Ergänzung zu traditionellen Finanzierungsmodellen darstellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welchen Stellenwert bemisst die Bundesregierung der Crowdfinanzierung? Welche besonderen Möglichkeiten für den Mittelstand und dessen Investitionsverhalten ergeben sich dabei durch die Crowdfinanzierung?

2

Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2015 und 2020 der Markt für Crowdfinanzierung in Deutschland (Umsatz, Anzahl von Investments)? Welchen Teil machten hierbei Projekte im Bereich Mittelstand aus?

3

Zieht es die Bundesregierung in Erwägung, Crowdfinanzierung als Bestandteil staatlicher Unternehmensförderprogramme zu etablieren und hierbei etwa Teile von Finanzierungsprojekten zu übernehmen oder neue Förderprojektformen zu entwickeln, welche sich aus staatlichen Förderanteil und Crowdfinanzierung zusammensetzen? Wenn nicht, warum nicht?

4

Zieht es die Bundesregierung in Erwägung, Programme zur Unterstützung von mittelständischen Unternehmen bei der Erstellung von Crowdfinanzierungskampagnen oder Schulungen von Mitarbeitern in diesem Bereich aufzustellen? Wenn nicht, warum nicht?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Veräußerung von GmbH-Anteilen von mittelständischen Unternehmen durch Crowdfinanzierungsprojekte? Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche Möglichkeit, und warum hat die Bundesregierung ihren Spielraum in den Verhandlungen zum ESCP-VO und im Referentenentwurf nicht genutzt, um GmbH-Anteile in den Scope der europäischen Crowdfunding-Verordnung aufnehmen zu lassen? Welcher Aufwand geht für mittelständische Betriebe mit einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft einher?

6

Inwieweit werden aus Sicht der Bundesregierung Plattformen zur Crowdfinanzierung von den Bestimmungen zu Intermediären nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (vor allem Artikel 19a) berührt?

7

Wie viele EU-Wachstumsprospekte nach Artikel 15 der EU-Prospektverordnung (EU-ProspektVO) wurden seit der Einführung 2019 in Deutschland gestellt? Wie viele davon bezogen sich auf Projekte der Crowdfinanzierung?

8

Welche Audits, Siegel oder Zertifikate zur Qualitätssicherung bei der Crowdfinanzierung bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und Europa? Bestrebt die Bundesregierung in dieser Hinsicht eine Regulierung oder staatliches Zertifikat auf Bundes oder europäischer Ebene?

9

Warum weicht die Bundesregierung im Referentenentwurf des Schwarmfinanzierungsbegleitgesetzes im Bereich der Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Angabe von Unternehmensinformationen (§§ 32b und 32c des Referentenentwurfs zum Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG-RefE)) von den Bestimmungen der ECSP (European Crowdfunding Service Provider)-Verordnung ab und setzt damit die Haftung auch auf Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane? Welche Auswirkung sieht die Bundesregierung auf Akzeptanz und Verbreitung von Crowdfinanzierung, wenn unter Umständen Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens in voller Höhe für die Emission haften würden?

10

Wie viele Anbieter für Crowdfinanzierung sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland tätig, und viele stammen hiervon aus Deutschland (und sind somit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registriert)?

11

Welche Möglichkeiten besitzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Kontrolle des Marktes von Crowdfinanzierung? Wie viele Mitarbeiter sind innerhalb der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der Kontrolle des deutschen Marktes für Crowdfinanzierung betreut?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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