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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Islamische Wohlfahrtspflege in Deutschland

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

24.03.2021

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2735405.03.2021

Islamische Wohlfahrtspflege in Deutschland

der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Stefan Schmidt, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) ist seit 2006 ein Forum für einen regelmäßigen institutionalisierten Dialog zwischen Bund, Ländern und Kommunen mit muslimischen Organisationen und Einzelpersonen. Insbesondere 2014 und 2015 haben sich im Rahmen eines Themenschwerpunkts „Wohlfahrtspflege“ muslimische Verbandsvertreter und Verbandsvertreterinnen und Experten und Expertinnen der etablierten Wohlfahrtspflege darüber ausgetauscht, wie eine islamische Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik etabliert werden kann.

Die freie Wohlfahrtpflege hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass Dienste und Einrichtungen in den Bereichen der Jugend- und Familienhilfe, der Sozialhilfe und des Gesundheitswesens von gemeinnützigen Trägern organisiert werden. Diese machen es sich zur Aufgabe, soziale Nöte zu lindern und zur Schaffung des Gemeinwohls beizutragen. Die freie Wohlfahrtspflege ist ungebunden und unabhängig. Die freie Wohlfahrtspflege besteht gegenwärtig aus sechs Spitzenverbänden, die säkulare und religiöse Träger umfassen. Bislang hat sich neben christlichen und jüdischen Wohlfahrtsverbänden allerdings kein großer muslimischer Wohlfahrtsverband etablieren können.

Die DIK hat dies als Problem erkannt und auf ihrem Lenkungsausschuss am 10. November 2015 festgehalten, dass Staat und Gesellschaft aufgerufen sind, „den Prozess der Etablierung islamischer freigemeinnütziger Wohlfahrtspflege in Deutschland konstruktiv und partnerschaftlich zu begleiten“ (https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/20151110-la-ergebnisse-dik.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 2). Als langfristiges Ziel wurde die Gründung eines oder mehrerer islamischer Wohlfahrtsverbände ausgewiesen – auch weil der Bedarf an religions- und kultursensiblen sozialen Diensten für Muslime und Musliminnen in Deutschland in Zukunft wachsen wird. Diese werden bislang v. a. in einzelnen Moscheegemeinden, häufig durch ehrenamtliche Mitarbeitende, angeboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Inwiefern hat die Bundesregierung die Etablierung islamischer Wohlfahrtspflege seit dem Jahr 2015 partnerschaftlich begleitet, wie in den Ergebnissen des DIK-Lenkungsausschusses vom 10. November 2015 angekündigt (https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/20151110-la-ergebnisse-dik.pdf?__blob=publicationFile&v=6)?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Stand der Entwicklung gemeinnütziger und unabhängiger Wohlfahrtspflege durch islamische Träger in Deutschland?

3

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Gründung eines oder mehrerer islamischer Wohlfahrtsverbände im Sinne eines Spitzenverbandes auf Bundesebene?

4

Inwiefern hält die Bundesregierung die Weiterentwicklung der islamischen Wohlfahrtspflege für notwendig, um das Prinzip der Trägervielfalt (§ 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)) zu gewährleisten?

5

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um den strukturellen Einbezug muslimischer Verbände in das System der etablierten Wohlfahrtspflege zu verbessern?

6

Inwiefern wird bzw. wurde der Ausbau der muslimischen Wohlfahrtspflege auch in der aktuell vierten Phase der Deutschen Islam Konferenz (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/topthemen/DE/topthema-dik/topthema-dik.html) thematisiert, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gewonnen?

7

Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Arbeit der „AG Wohlfahrtspflege“ im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz?

8

An welchen Gesprächsrunden zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der muslimischen Verbände und staatlicher Institutionen – insbesondere im Rahmen der AG Wohlfahrtspflege – haben staatliche Vertreterinnen und Vertreter seit dem Jahr 2015 teilgenommen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus diesen Treffen gezogen (bitte von 2015 bis 2020 aufschlüsseln)?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die Nachfrage nach religions- bzw. kultursensiblen sozialen Dienstleistungen in Deutschland insgesamt ein, und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus?

10

Wie können nach Auffassung der Bundesregierung soziale Dienstleistungen religions- und kultursensibel aufgebaut werden, und welche entsprechenden Projekte fördert die Bundesregierung, die dies zum Ziel haben (bitte nach Projekten unter Angabe der Höhe der Bundesmittel einzeln aufschlüsseln)?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem Modellprojekt zum Aufbau von Strukturen islamischer Wohlfahrtspflege in Köln und Wuppertal zwischen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband mit Unterstützung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Landes Nordrhein-Westfalen gewonnen, und welche Maßnahmen oder weiteren Projekte haben sich daraus ergeben?

12

Wie plant die Bundesregierung die Organisationsentwicklung von Moscheegemeinden in Deutschland in Zukunft zu begleiten, um hochwertige und professionelle Angebotsstrukturen der Wohlfahrtspflege (Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit sowie Stadtteilarbeit) zu ermöglichen?

a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung für die o. g. Organisationsentwicklung von Moscheegemeinden seit 2015 ergriffen?

b) In welcher Höhe hat die Bundesregierung für die o. g. Organisationsentwicklung von Moscheegemeinden finanzielle Mittel bereitgestellt (bitte von 2015 bis 2020 nach Maßnahmen unter Angabe von Einzelplänen und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

13

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Qualifizierung und Professionalisierung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Personen islamischer Einrichtungen, wie es im vom DIK-Lenkungsausschuss formulierten Handlungsfeld „Ehrenamt, Hauptamt, Qualifikation“ vorgesehen ist?

14

Wie unterstützt die Bundesregierung die Information und Beratung über relevante und ggf. zielgruppenspezifische Programme und Projekte der islamischen Wohlfahrtspflege, wie es im vom DIK-Lenkungsausschuss formulierten Handlungsfeld „Information und Beratung“ vorgesehen ist?

15

Welche Informationskampagnen hat die Bundesregierung seit 2015 bis 2020 in Auftrag gegeben, um Musliminnen und Muslime über soziale Dienstleistungsangebote zu informieren und wurden dafür auch fremdsprachige Angebote veröffentlicht, und wenn ja, in welchen Sprachen?

16

Wie unterstützt die Bundesregierung islamische Dachverbände und ihre Gemeinden, die Information und Beratung über Förderungen, Leistungen, Angebote und Strukturen der Wohlfahrtspflege und Verwaltungsabläufe zu verbessern, wie es im vom DIK-Lenkungsausschuss formulierten Handlungsfeld „Würdigung und Abbau von Vorurteilen“ vorgesehen ist?

17

Wie unterstützt die Bundesregierung die Teilhabe islamischer Träger in bestehende Strukturen der Wohlfahrtspflege (insbesondere Kinder- und Jugendringe, Jugendhilfeausschüsse, Seniorennetzwerke), wie es im vom DIK-Lenkungsausschuss formulierten Handlungsfeld „Kooperation und Teilhabe“ vorgesehen ist?

18

Welche Modellprojekte der sozialen Angebote islamischer Träger hat die Bundesregierung von 2015 bis 2020 finanziell gefördert, wie im Handlungsfeld „Finanzierung“ vorgesehen (bitte unter Angabe der Projektdauer und Höhe der Bundesmitteln unter Angabe von Einzelplänen und Haushaltstiteln einzeln aufschlüsseln)?

19

Welche Kooperationen zwischen muslimischen Gemeinden und Akteuren der etablierten Wohlfahrtspflege fördert die Bundesregierung aktuell (bitte einzeln unter Angabe der Projektdauer und Höhe der Bundesmitteln unter Angabe von Einzelplänen und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

20

Inwiefern hat die Bundesregierung Bundesprogramme seit 2015 entsprechend angepasst, um im Bereich der Wohlfahrtspflege die Bedürfnisse und Potenziale von Muslimen und Musliminnen und ihren Organisationen stärker zu berücksichtigen (bitte von 2015 bis 2020 unter Angabe von Einzelplänen und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

21

Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, im Bundesprogramm „Moscheen für Integration“ keine muslimischen Organisationen als Träger einzusetzen?

22

Inwiefern und in welcher Höhe hat die Bundesregierung ergänzende Fördermöglichkeiten für muslimische Träger etabliert (bitte von 2015 bis 2020 unter Angabe von Einzelplänen und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

23

Inwiefern und in welcher Höhe hat die Bundesregierung Mittel für die Qualifizierungs- und Professionalisierungsmaßnahmen für muslimische Gemeinden bereitgestellt (bitte von 2015 bis 2020 unter Angabe von Einzelplänen und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

24

Fördert die Bundesregierung weiterhin die Koordinierungs- und Beratungsstelle auf Bundesebene in Trägerschaft der islamischen DIK-Verbände, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte Einzelplan und Titelgruppe angeben)?

25

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Arbeit des Beirats des Empowermentprojekts zur islamischen Wohlfahrtspflege gewonnen (https://www.empowerment-wohlfahrtspflege.de/fileadmin/assets/ezw/pdf/Doku_Emp_2019_ENDFASSUNG.pdf), und welche Maßnahmen sind daraus erfolgt bzw. für die Zukunft in Planung?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Stand beim Ausbau der islamischen Seelsorge in staatlichen Einrichtungen (insbesondere Seelsorge in Justizvollzugsanstalten und Krankenhäuser sowie Militärseelsorge), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Angebot der islamischen Seelsorge zukünftig zu verbessern?

Berlin, den 2. März 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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