[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Canan
Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27354 –
Islamische Wohlfahrtspflege in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) ist seit 2006 ein Forum für einen
regelmäßigen institutionalisierten Dialog zwischen Bund, Ländern und Kommunen
mit muslimischen Organisationen und Einzelpersonen. Insbesondere 2014 und
2015 haben sich im Rahmen eines Themenschwerpunkts „Wohlfahrtspflege“
muslimische Verbandsvertreter und Verbandsvertreterinnen und Experten und
Expertinnen der etablierten Wohlfahrtspflege darüber ausgetauscht, wie eine
islamische Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik etabliert werden kann.
Die freie Wohlfahrtpflege hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie
zeichnet sich dadurch aus, dass Dienste und Einrichtungen in den Bereichen der
Jugend- und Familienhilfe, der Sozialhilfe und des Gesundheitswesens von
gemeinnützigen Trägern organisiert werden. Diese machen es sich zur
Aufgabe, soziale Nöte zu lindern und zur Schaffung des Gemeinwohls beizutragen.
Die freie Wohlfahrtspflege ist ungebunden und unabhängig. Die freie
Wohlfahrtspflege besteht gegenwärtig aus sechs Spitzenverbänden, die säkulare und
religiöse Träger umfassen. Bislang hat sich neben christlichen und jüdischen
Wohlfahrtsverbänden allerdings kein großer muslimischer Wohlfahrtsverband
etablieren können.
Die DIK hat dies als Problem erkannt und auf ihrem Lenkungsausschuss am
10. November 2015 festgehalten, dass Staat und Gesellschaft aufgerufen sind,
„den Prozess der Etablierung islamischer freigemeinnütziger Wohlfahrtspflege
in Deutschland konstruktiv und partnerschaftlich zu begleiten“ (
https://ww
w.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-Empfehl
ungen/20151110-la-ergebnisse-dik.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 2).
Als langfristiges Ziel wurde die Gründung eines oder mehrerer islamischer
Wohlfahrtsverbände ausgewiesen – auch weil der Bedarf an religions- und
kultursensiblen sozialen Diensten für Muslime und Musliminnen in
Deutschland in Zukunft wachsen wird. Diese werden bislang v. a. in einzelnen
Moscheegemeinden, häufig durch ehrenamtliche Mitarbeitende, angeboten.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27952
19. Wahlperiode 24.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 24. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Inwiefern hat die Bundesregierung die Etablierung islamischer
Wohlfahrtspflege seit dem Jahr 2015 partnerschaftlich begleitet, wie in den
Ergebnissen des DIK-Lenkungsausschusses vom 10. November 2015
angekündigt (
https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/
DE/Ergebnisse-Empfehlungen/20151110-la-ergebnisse-dik.pdf?__blob=
publicationFile&v=6)?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Stand der Entwicklung
gemeinnütziger und unabhängiger Wohlfahrtspflege durch islamische
Träger in Deutschland?
3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
Gründung eines oder mehrerer islamischer Wohlfahrtsverbände im Sinne
eines Spitzenverbandes auf Bundesebene?
4. Inwiefern hält die Bundesregierung die Weiterentwicklung der
islamischen Wohlfahrtspflege für notwendig, um das Prinzip der Trägervielfalt
(§ 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)) zu gewährleisten?
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um den
strukturellen Einbezug muslimischer Verbände in das System der
etablierten Wohlfahrtspflege zu verbessern?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit ihrem Beschluss vom 10. November 2015 hatte die Deutsche Islam
Konferenz (DIK) die Wohlfahrtspflege als Thema der gesellschaftlichen Teilhabe zu
einem Arbeitsschwerpunkt jener Legislaturperiode erklärt. Die Bedeutung der
subsidiär und plural organisierten Freien Wohlfahrtspflege als breitem
Handlungsfeld Sozialer Arbeit wurde damit ebenso unterstrichen wie das Ziel aller
in der DIK Mitwirkenden, gerade hierin die Beteiligung von Musliminnen und
Muslimen sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln.
In der Freien Wohlfahrtspflege realisiert sich sowohl die kultur- und
religionssensible Öffnung bereits bestehender Angebote als auch ihre bedarfsgerechte
Erweiterung durch muslimische und alevitische Träger.
Die Bundesregierung hat den Auftrag der DIK aus dem November 2015 in
vielfältiger Weise nachhaltig aufgegriffen und hierüber dem
Lenkungsausschuss der DIK am 14. März 2017 Bericht erstattet.
Seitens des für die Freie Wohlfahrtspflege federführenden Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurden ab 2016 zwei
kooperativ und partizipativ angelegte Projekte aufgelegt, die den muslimischen
und alevitischen Verbänden fachlich und organisatorisch Gelegenheit gaben
und geben, Kompetenzen in unterschiedlichen Handlungsfeldern der Sozialen
Arbeit und des Sozialmanagements aufzubauen, untereinander sowie mit den
Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, mit der Landes- und kommunalen
Ebene sowie der Wissenschaft in einen strukturierten Dialog zu treten und
Netzwerke aufzubauen.
Dies sind:
• Projekt „Qualifizierung muslimischer und alevitischer Wohlfahrtspflege“
(Mai 2016 bis Dezember 2018) beim Paritätischen, LV NRW, gemeinsam
gefördert und mit dem Land NRW. Siehe im Detail die Antwort zu Frage
11.
• „Empowermentprojekt zur Wohlfahrtspflege mit den DIK-Verbänden“ (seit
Mai 2017).
Das „Empowermentprojekt“ ist das zentrale Fach- und Vernetzungsprojekt, mit
dem die Bundesregierung die Etablierung der muslimischen und alevitischen
Wohlfahrtspflege partnerschaftlich begleitet. Beteiligt sind die islamischen
Verbände, die während der 18. Legislaturperiode der DIK angehörten. Seither
wurden weitere Akteure wie der Sozialdienst muslimischer Frauen e. V.
aufgenommen.
Hierzu gehören als Partner für den fachlichen Transfer die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sowie für die
wissenschaftliche Begleitung und das Projektmanagement das Institut für Sozialarbeit und
Sozialpädagogik e. V. (ISS) in Frankfurt/M.
Strukturell erfolgt die Beteiligung durch eine Projektsteuerungsgruppe auf
Fachebene. Ein Projektbeirat unter Mitwirkung von Vertreterinnen und
Vertretern der Wissenschaft, der kommunalen Spitzenverbände, der BAGFW, der
Länder Berlin und NRW berät regelmäßig mit den muslimischen Verbänden
übergeordnete Fragen der Kooperation und fachlicher Schwerpunkte.
Wohlfahrtspflegerische Arbeit in den unterschiedlichen sozialpolitischen
Handlungsfeldern findet vor Ort statt. In muslimisch geprägten Strukturen erfolgt sie
aufgrund ihrer historischen Genese im Rahmen der Selbstorganisation von
Zuwanderern oftmals ehrenamtlich unter dem Dach religiöser Vereine. Mit dem
Ziel der Qualifizierung und Professionalisierung verbindet sich allerdings auch
eine Entwicklung zu organisatorischer Loslösung aus gemeindlichen
Verbünden in selbstorganisierte Strukturen wie Vereinen. Da dieser Prozess in
kommunalen Zusammenhängen stattfindet und dort von jeweiligen Sozial- und
Kooperationsstrukturen abhängt, liegt der Bundesregierung kein Überblick über die
Gesamtentwicklung vor. Mit dem Empowermentprojekt werden jedoch die
selbständige und qualifizierte Angebotsentwicklung unterstützt. Eine
entsprechende Weiterentwicklung wird entsprechend den Bedarfen an muslimisch
motivierten, aber für alle Menschen zugänglichen Angeboten für wünschenswert
gehalten. Die Verantwortung für ihre Organisation liegt allerdings bei den
Musliminnen und Muslimen sowie ihren Initiativen, Gemeinden und Verbänden.
Der Aufbau wohlfahrtsverbandlicher Strukturen bis hin zu einem oder
mehreren Spitzenverband/Spitzenverbänden ist eine Frage der Selbstorganisation der
muslimischen Träger. Für einen Spitzenverband auf Bundesebene ist
Voraussetzung, dass seine Betätigung auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit sich auf das
gesamte Bundesgebiet erstreckt und das gesamte Gebiet der Wohlfahrtspflege
umfasst, hierbei einen Zusammenschluss für Organisationen und Einrichtungen
darstellt, die von derselben Idee getragen sind, außerdem zwischen diesen und
dem Spitzenverband eine unmittelbare Verbindung besteht. Die Gründung eines
solchen Spitzenverbandes auf Bundesebene ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
6. Inwiefern wird bzw. wurde der Ausbau der muslimischen
Wohlfahrtspflege auch in der aktuell vierten Phase der Deutschen Islam Konferenz
(
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/topthemen/DE/topthema-dik/topt
hema-dik.html) thematisiert, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung daraus gewonnen?
Muslimische Wohlfahrtspflege ist gegenwärtig nicht Schwerpunktthema der
Deutschen Islam Konferenz (DIK). Hinsichtlich der aktuellen
Themenschwerpunkte wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/8125 verwiesen.
Im Rahmen der DIK-Projektförderung fand vom 5. bis zum 7. April 2019 eine
Tagung zu muslimischen Organisationen in der Wohlfahrtsarbeit statt. Der
Tagungsbericht ist online verfügbar:
https://www.deutsche-islam-konferenz.de/Sh
aredDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/mowo-plus-2019.html.
7. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der bisherigen
Arbeit der „AG Wohlfahrtspflege“ im Rahmen der Deutschen Islam
Konferenz?
Die DIK hat sich in der 18. Legislaturperiode im Rahmen eines
Dialogprozesses zwischen der Bundesregierung, Ländern, Wohlfahrtsverbänden, islamischen
Verbänden sowie Expertinnen und Experten schwerpunktmäßig dem Thema
Wohlfahrtspflege gewidmet. Die Facharbeit fand im damaligen DIK-
Arbeitsausschuss statt und wurde 2015 abgeschlossen. Die gemeinsamen Erkenntnisse
und Empfehlungen mündeten in einem Ergebnispapier, welches am 10.
November 2015 durch den damaligen DIK-Lenkungsausschuss mit
Beschlussqualität angenommen wurde. Es ist online verfügbar:
https://www.deutsche-islam-
konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/20151110-l
a-ergebnisse-dik.html.
Weitere Erkenntnisse wurden in einem Umsetzungsbericht zu Projekten im
Bereich der muslimischen Wohlfahrt vom 14. März 2017 festgehalten, welcher
online verfügbar ist:
https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anl
agen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/20170314-la-3-umsetzungsbericht-wohlfa
hrt.html.
8. An welchen Gesprächsrunden zwischen Vertreterinnen und Vertretern
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der muslimischen
Verbände und staatlicher Institutionen – insbesondere im Rahmen der
AG Wohlfahrtspflege – haben staatliche Vertreterinnen und Vertreter seit
dem Jahr 2015 teilgenommen, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung aus diesen Treffen gezogen (bitte von 2015 bis 2020
aufschlüsseln)?
Im Folgenden werden Gespräche im Sinne der Fragestellung aufgeführt, die im
Rahmen der DIK und als Folge daraus in den Fachressorts stattfanden. Zu den
Erkenntnissen aus diesen Gesprächen wird auf die Antworten zu den Fragen 1
bis 5, 7 und 9 ff. verwiesen.
Datum Gesprächsanlass Teilnahme BMI/BMFSFJ
13./14.
Januar 2015
DIK-Fachtagung Wohlfahrtspflege Minister BMI
26. Februar
2015
DIK-Arbeitsausschuss Wohlfahrtspflege Abteilungsleitung
BMI
Fachreferat
BMFSFJ
7. Mai 2015 DIK-Arbeitsausschuss Wohlfahrtspflege Abteilungsleitung
BMI
Fachreferat
BMFSFJ
1./2.
September 2015
DIK-Arbeitsausschuss Wohlfahrtspflege Abteilungsleitung
BMI
Fachreferat
BMFSFJ
Datum Gesprächsanlass Teilnahme BMI/BMFSFJ
6. Oktober
2015
DIK-Arbeitsausschuss Wohlfahrtspflege Abteilungsleitung
BMI
Fachreferat
BMFSFJ
15.
September 2015
Workshop „Freie Wohlfahrtspflege –
Ausgewählte Aspekte der Familienhilfe“
Abteilungsleitung
BMI
Abteilungsleitung
BMFSFJ
10.
November 2015
DIK-Lenkungsausschusssitzung Minister BMI und
Ministerin BMFSFJ
PSt’in BMG
5./6. April
2016
Fachgespräch „Muslimische
Wohlfahrtspflege in Europa, Kooperationsformen,
Dachverbandsstrukturen und staatliche
Förderung sozialer Dienstleistungen“
Abteilungsleitung
BMFSFJ
10. Mai
2016
Kooperationsgespräch mit den DIK-
Verbänden „Flüchtlingshilfe und
Wohlfahrtspflege“
Abteilungsleitung
BMFSFJ
20.
Dezember 2016
Kooperationsgespräch mit den DIK-
Verbänden
„Koordinierung und Beratung
muslimische Wohlfahrtspflege“
Abteilungsleitung
BMFSFJ
12. Januar
2017
Kooperationsgespräch mit den DIK-
Verbänden
Eckpunkte eines
„Empowermentprojektes“
Abteilungsleitung
BMFSFJ
15. Februar
2017
Workshop zur Projektvorbereitung mit
den DIK-Verbänden
„Empowermentprojekt zur Wohlfahrtspflege“
Referatsleitung
BMFSFJ
26.
September 2017
Offizieller Projektauftakt „Empowerment
zur Wohlfahrtspflege mit den DIK-
Verbänden“
Abteilungsleitung
BMFSFJ
14. März
2017
DIK-Lenkungsausschusssitzung Minister BMI
Staatssekretär
BMFSFJ
19.
September 2018
Konstituierende Beiratssitzung
„Empowermentprojekt zur Wohlfahrtspflege mit
den DIK-Verbänden“
Abteilungsleitung
BMFSFJ
19. Juni
2019
2. Beiratssitzung „Empowermentprojekt
zur Wohlfahrtspflege mit den DIK-
Verbänden“
Abteilungsleitung
BMFSFJ
20. Januar
2020
3. Beiratssitzung „Empowermentprojekt
zur Wohlfahrtspflege mit den DIK-
Verbänden“
Unterabteilungsleitung BMFSFJ
25.
November 2020
4. Beiratssitzung „Empowermentprojekt
zur Wohlfahrtspflege mit den DIK-
Verbänden“
Abteilungsleitung
BMFSFJ
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Nachfrage nach religions- bzw.
kultursensiblen sozialen Dienstleistungen in Deutschland insgesamt ein, und
welche Schlussfolgerung zieht sie daraus?
Wohlfahrtspflege und sozialen Diensten kommt umso mehr Bedeutung zu, je
heterogener unsere Gesellschaft wird. Angebote sozialer Arbeit entsprechen
verschiedenen Lebenslagen und Lebensphasen. Die Möglichkeit ihrer
Inanspruchnahme stärkt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Genau wie
Christinnen und Christen sowie Jüdinnen und Juden haben manche Menschen
muslimischen Glaubens religions- und kulturspezifische Bedarfe in Bezug auf
die sozialen Dienstleistungen. Diese Bedarfe betreffen z. B. religiöse
Essensvorschriften, Waschgewohnheiten oder auch sprachliche Unterstützung. Ihnen
Raum zu geben ist eine wichtige integrative Aufgabe insbesondere der
Kommunen wie auch der zivilgesellschaftlichen Akteure.
10. Wie können nach Auffassung der Bundesregierung soziale
Dienstleistungen religions- und kultursensibel aufgebaut werden, und welche
entsprechenden Projekte fördert die Bundesregierung, die dies zum Ziel
haben (bitte nach Projekten unter Angabe der Höhe der Bundesmittel
einzeln aufschlüsseln)?
Im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz wurde eine Studie zu den „Sozialen
Dienstleistungen der in der Deutschen Islam Konferenz vertretenen religiösen
Dachverbände und ihrer Gemeinden“ (Halm/Sauer, ZfTI) erstellt und im
Oktober 2015 veröffentlicht. Die Studie befasst sich mit Rahmenbedingungen und
Gelingensfaktoren muslimischer sozialer Dienstleistungen sowie mit den
Angeboten muslimischer Gemeinden in Deutschland. Sie ist online verfügbar unter:
https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebniss
e-Empfehlungen/soziale-dienstleistungen-gemeinden.html.
Das Bundesministerium für Gesundheit fördert die Entwicklung und
Implementierung der digitalen eLearning-Plattform „Vielfalt Pflegen“. Sie dient der
Förderung der transkulturellen Kompetenzen von Mitarbeitenden in der Pflege.
Die Vermittlung von grundlegendem Wissen zu kultursensiblen Aspekten in der
Pflege fördert das wechselseitige Verständnis für bestimmte Verhaltensweisen
und hilft, Vorurteilen und Stereotypen zu begegnen. Sie steht seit Herbst 2020
kostenfrei unter
https://www.vielfalt-pflegen.info/ zur Verfügung. Im Zeitraum
vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Dezember 2021 wird das Modellprojekt
mit 2.077.091 Euro aus Kapitel 1503 Titel 531 05 gefördert.
Ein weiteres Modellvorhaben soll zur Stärkung der kultursensiblen Beratung
und Versorgung in der Hospiz- und Palliativpflege beitragen. Durch den
Einsatz von speziell geschulten Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern
können pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund besser erreicht und
informiert werden, um somit einen gleichberechtigten Zugang zu den
bestehenden Angeboten der Pflege bzw. Hospiz- und Palliativversorgung zu erhalten. In
einer ersten Konzeptionierungsphase stehen hierfür im Zeitraum vom 1.
September 2020 bis zum 31. August 2021 193.986 Euro aus Kapitel 1503 Titel 531
05 zur Verfügung.
Mit den Bundesprogrammen „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“
und „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ unterstützt das
BMFSFJ die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung auch im
Hinblick auf kultursensible Ansätze. Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg:
Brücken bauen in frühe Bildung“ richtet sich an Kinder und Familien, die bisher
nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung
erreicht werden. Das Programm entwickelt niedrigschwellige Angebote, die den
Einstieg von Kindern in das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und
Erziehung vorbereiten und unterstützend begleiten. Dazu gehören
beispielsweise Informationsangebote für Eltern, Spielgruppen für Kinder und
Kennlernprojekte mit Kitas. Auch in den Jahren 2021 und 2022 werden dazu an 126
Standorten vielfältige Anregungen, Aktionen und Wege erprobt und umgesetzt. Sie
vermitteln erste Einblicke in das System der Kindertagesbetreuung und
informieren die Familien zum Beispiel über die Möglichkeiten der frühen Bildung
in Deutschland.
Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt
ist“ fördert das BMFSFJ seit 2016 die sprachliche Bildung als Teil der
Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Das Bundesprogramm richtet
sich vorwiegend an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von
Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Das Programm
verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte: alltagsintegrierte sprachliche Bildung,
inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien. Für jede Sprach-Kita
stellt das Programm eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung. Die zusätzlichen
Fachkräfte werden im Verbund von einer externen Fachberatung begleitet.
Bundesweit ist etwa jede zehnte Kita eine Sprach-Kita. Davon profitieren fast
500.000 Kinder und ihre Familien. Das BMFSFJ stellt insgesamt 420 Mio. für
die Fortsetzung der beiden Bundesprogramme bis Ende 2022 zur Verfügung.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem Modellprojekt
zum Aufbau von Strukturen islamischer Wohlfahrtspflege in Köln und
Wuppertal zwischen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband
mit Unterstützung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) und des Landes Nordrhein-Westfalen gewonnen,
und welche Maßnahmen oder weiteren Projekte haben sich daraus
ergeben?
Von Mai 2016 bis Dezember 2018 hat der Paritätische NRW gemeinsam mit
dem Landesverband Islamischer Kulturzentren NRW (VIKZ), dem Zentralrat
der Muslime Deutschland (ZMD) sowie der Alevitischen Gemeinde
Deutschland (AABF) das vom BMFSFJ und dem Land NRW geförderte Modellprojekt
zur Qualifizierung muslimischer und alevitischer Wohlfahrtspflege
durchgeführt. Den beteiligten Dachverbänden wurde die Möglichkeit eröffnet, an den
Standorten Wuppertal und Köln Gemeinden aus ihrer Mitgliedschaft für die
Mitarbeit am Projekt zu benennen und diese entsprechend vorzubereiten. Ziel
war die Unterstützung von Gemeinden bei der Professionalisierung des
Ehrenamtes, der Entwicklung sozialer Dienstleistungen sowie der Herstellung einer
Anschlussfähigkeit an die vorhandenen Strukturen der kommunalen und Freien
Wohlfahrtspflege. Im Rahmen der 32-monatigen Laufzeit entwickelte sich eine
aktive Zusammenarbeit mit insgesamt 13 Moscheegemeinden und zwei Cem-
Häusern. Für den Aufbau und die nachhaltige Nutzung lokaler Kooperationen
spielt neben Qualifizierung eine enge Begleitung und Beratung der Akteure in
den Gemeinden und eine Navigation durch die kommunalen Strukturen eine
zentrale Rolle. Zur Absicherung der Nachhaltigkeit und gezielten
Unterstützung der Vernetzungsarbeit wurde u. a. ein mehrteiliger Zertifikatskurs zum
„Netzwerk- und Hilfemanager in Gemeinden“, konzipiert und umgesetzt.
Aus dem Modellprojekt ist in NRW ein dreijähriges Transferprojekt „Dialog-
und Lernplattform zur Unterstützung und Stärkung muslimischer und
alevitischer Sozialarbeit vor Ort“ entwickelt worden, das 2020 begonnen hat und bis
Ende 2022 umgesetzt wird, finanziert vom Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI). Die
Ergebnisse des Vorgängerprojekts „Qualifizierung muslimischer und alevitischer
Wohlfahrtspflege“ in NRW sollen dabei in die Fläche Nordrhein-Westfalens
getragen werden. Zudem richtet sich das Projekt nicht mehr nur an religiöse
Gemeinden, sondern auch an zivilgesellschaftlich engagierte Vereine und bezieht
damit die Vielfalt des muslimischen und alevitischen Engagements ein. Ein
Alleinstellungsmerkmal ist außerdem, dass sich alle in der
Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege organisierten Wohlfahrtsverbände an dem Projekt
beteiligen. Gestartet ist das Projekt an sechs Standorten, in jedem weiteren
Projektjahr kommen sechs hinzu, so dass das Projekt 2022 an insgesamt 18
Standorten in NRW umgesetzt wird.
12. Wie plant die Bundesregierung die Organisationsentwicklung von
Moscheegemeinden in Deutschland in Zukunft zu begleiten, um
hochwertige und professionelle Angebotsstrukturen der Wohlfahrtspflege (Kinder-,
Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit sowie Stadtteilarbeit) zu
ermöglichen?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung für die o. g.
Organisationsentwicklung von Moscheegemeinden seit 2015 ergriffen?
b) In welcher Höhe hat die Bundesregierung für die o. g.
Organisationsentwicklung von Moscheegemeinden finanzielle Mittel bereitgestellt
(bitte von 2015 bis 2020 nach Maßnahmen unter Angabe von
Einzelplänen und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung leistet weder organisatorische noch finanzielle
Unterstützung von Moscheegemeinden als Ort und Trägerinnen von religiösen Diensten
und Angeboten. Die im Empowermentprojekt mit den DIK-Verbänden
vertretenen Organisationen erbringen ihre sozialen Dienste allerdings in großem Anteil
weiterhin unter dem Dach ihrer religiösen Organisationen. Auf deren
Entwicklung konzentrieren sich die Praxisberatung und -begleitung, insbesondere der
Geschäftsführungen und ehrenamtlichen Vorstände, durch das mit dem
Projektmanagement beauftragte Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V.
(ISS).
Unter dem Gesichtspunkt von Organisationsentwicklung zu erwähnen ist
weiterhin die Erstellung und Verbreitung von Arbeitsmaterialien durch eine
verbandsübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung von IKW e. V., An-Nusrat
e. V., der TGD sowie des ISS z. B. zu den Themenfeldern „Gründung einer
Kindertagesstätte in muslimischer Trägerschaft“,
https://www.empowerment-w
ohlfahrtspflege.de/materialien.
Gleichermaßen gehört hierzu die Multiplikatorenschulung des IKW e. V. in
2021: Professionalisierung von Ehrenamtlichen als Organisationsbegleiter/
innen. Themen der Module sind: Projektarbeit, Fördermittelakquise, Kinder-
und Jugendhilfe, Anerkennungsverfahren nach § 75 SBG VIII,
Vernetzungsarbeit und Kommunikation. Nach Abschluss der Module tragen die
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ihr Wissen als Organisationsbegleiterin und
Organisationsbegleiter in die Strukturen der Religionsgemeinden hinein,
https://ikwev.
org/multiplikatorenschulung/.
13. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Qualifizierung und
Professionalisierung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Personen
islamischer Einrichtungen, wie es im vom DIK-Lenkungsausschuss
formulierten Handlungsfeld „Ehrenamt, Hauptamt, Qualifikation“ vorgesehen ist?
Aus Mitteln der Deutschen Islam Konferenz (DIK) wird das Projekt
„Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für
die Flüchtlingshilfe durch die muslimischen Verbände der Deutschen Islam
Konferenz“ (SUEM-DIK) gefördert. Ziel des Projektes ist es, die
Integrationsarbeit und ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Moscheegemeinden zu
professionalisieren und deren Arbeit sowohl intern als auch nach außen hin zu
vernetzen, um die Integrationsarbeit nachhaltig zu stabilisieren und die Integration
von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive zu unterstützen.
Die Bundesregierung sieht es zudem als ein bedeutendes integrationspolitisches
Thema an, dass Imame und weiteres religiöses Personal islamischer
Gemeinden vermehrt in Deutschland ausgebildet werden. Im Rahmen der Deutschen
Islam Konferenz geht es daher um die Klärung und die Erprobung von Wegen,
auf denen Staat und religiöse Gemeinschaften im Hinblick auf eine verstärkte
Ausbildung in Deutschland kooperieren und vorankommen können. Das BMI
fördert aus diesem Grund ein Modellprojekt zur praktischen Ausbildung
religiösen Personals islamischer Gemeinden.
Im Rahmen des Empowermentprojektes des BMFSFJ wird hingewiesen auf
– die Erarbeitung eines Schulungscurriculums und Durchführung einer
Testschulung durch das ISS e. V. für haupt- und ehrenamtliche Akteure aus
muslimischen und alevitischen Verbänden am 23./24. November 2018. Die
Schulung widmete sich praxisnahen Fragen zu wohlfahrtspflegerischen
Angeboten. Sie richtete sich an Ehrenamtliche, die in ihren Gemeinden in der
Kinder- und Jugendarbeit tätig und bereits in die Planung, Durchführung
oder Koordination eines Projektes eingebunden sind oder beabsichtigen,
dies in Zukunft zu sein;
– die ISS-Veranstaltung: Qualifizierungsschulung für Haupt- und
Ehrenamtliche am 24. April 2019 in Kooperation mit dem Landschaftsverband
Rheinland zum Thema Kita-Gründung. Die Veranstaltung richtete sich an
Menschen, die in Ihren Gemeinden in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind
und die Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche einer Kita-Fachaufsicht, als
auch Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kita-Gründung erschließen
möchten;
– die ISS-Veranstaltung: Online-Fachforum: Transfer zentraler Ergebnisse aus
dem Forschungsprojekt „Kinder- und Jugendhilfe unter muslimischer
Trägerschaft in die Praxis“ am 28. August 2020. Sie fußte auf dem
Forschungsprojekt „Kinder- und Jugendhilfe in muslimischer Trägerschaft“ der
Universitäten Münster und Hildesheim. Inzwischen liegt die Handreichung
„Engagiert, dabei und anerkannt?! Islamische Akteure in der Kinder- und
Jugendhilfe“ mit zentralen Ergebnissen aus dem Projekt vor. Diese soll dazu
beitragen, muslimische Akteurinnen und Akteure in ihren Angeboten für Kinder
und Jugendliche zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen
und muslimischen Trägern zu fördern;
– die Studie „Potentiale und Bedarfe in der Wohlfahrtspflege und sozialen
Arbeit in alevitischen Gemeinden in Deutschland“ durch Frau Prof. Kerstin
Rock und Frau Christina Pöhland, Hochschule für Technik und Wirtschaft,
Saarbrücken, vorgelegt, mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Angebote
der alevitischen Gemeinden 2020 mit Mitteln des BMFSFJ. Für die Studie
wurde eine Stichprobe aus fünf ausgewählten Gemeinden
zusammengestellt, ergänzt durch Experteninterviews mit Fachleuten. Durch diese
Erhebung und Analyse der Potenziale konnten passgenauere Qualifizierungs-,
Professionalisierungs- und Unterstützungsmaßnahmen erarbeitet und für die
Anwendung aufbereitet werden. Sie betreffen sowohl die Ebene des
Bundesverbandes wie auch dessen Unterstützungsrolle gegenüber den
Mitgliedsgemeinden. Die Studie ist unter
https://alevi.com/ abrufbar.
Weiterführend siehe auch:
– Beispielhafte Materialsammlung auf der Webseite des
Empowermentprojektes:
https://www.empowerment-wohlfahrtspflege.de/materialien.
– Arbeitshilfe des Paritätischen zur muslimischen und alevitischen
Wohlfahrtspflege:
https://www.empowerment-wohlfahrtspflege.de/veroeffentlich
ungen.
14. Wie unterstützt die Bundesregierung die Information und Beratung über
relevante und ggf. zielgruppenspezifische Programme und Projekte der
islamischen Wohlfahrtspflege, wie es im vom DIK-Lenkungsausschuss
formulierten Handlungsfeld „Information und Beratung“ vorgesehen ist?
Im Rahmen des Empowermentprojektes des BMFSFJ wurden nachfolgende
Informations- und Beratungsmaßnahmen durchgeführt:
– Teilnahme des ISS e. V. mit einem Fachbeitrag bei der Fachtagung des
deutschen Vereins am 1. Dezember 2020 zum Thema „Muslimische und
alevitische Wohlfahrtspflege“ mit dem Titel „Empowerment zur Wohlfahrtspflege
mit den Verbänden der Deutschen Islam Konferenz – Erfahrungen aus der
Projektarbeit“,
https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2020-m
igrantenorganisationen-und-muslimische-organisationen-als-akteure-der-wo
hlfahrtspflege-digitale-fachveranstaltung-3875,1816,1000.html;
– Teilnahme des BMFSFJ auf Referatsebene und des ISS e. V. mit
Fachbeiträgen bei der Fachtagung der Akademie Loccum „Kultur- und
religionssensible Wohlfahrtspflege – Herausforderungen und zivilgesellschaftliche
Perspektiven in der Einwanderungsgesellschaft“ 2. Dezember 2020 bis 4.
Dezember 2020,
http://www.loccum.de/tagungen/2056/;
– Fachtag 2019 des IKW e. V. zum Thema „Perspektiven und Potenziale von
religions- und kultursensibler Sozialer Arbeit und Wohlfahrtspflege“ am
28. November 2019,
https://ikwev.org/fachtag/;
– Fachgespräch 2020 des IKW e. V. zum Thema „Digitalisierung in den
Religionsgemeinden“ mit Prof. Dr. Angela Tillmann, Professorin für Kultur-
und Medienpädagogik am Institut für Medienforschung und
Medienpädagogik der TH Köln am 6. August 2020,
https://ikwev.org/fachgespraech/.
15. Welche Informationskampagnen hat die Bundesregierung seit 2015 bis
2020 in Auftrag gegeben, um Musliminnen und Muslime über soziale
Dienstleistungsangebote zu informieren und wurden dafür auch
fremdsprachige Angebote veröffentlicht, und wenn ja, in welchen Sprachen?
Die Bundesregierung hat keine Informationskampagnen in Auftrag gegeben.
Auf die erarbeiteten Fachinformationen wurde im Rahmen der Beantwortung
der jeweils spezifischen Fragen eingegangen.
16. Wie unterstützt die Bundesregierung islamische Dachverbände und ihre
Gemeinden, die Information und Beratung über Förderungen,
Leistungen, Angebote und Strukturen der Wohlfahrtspflege und
Verwaltungsabläufe zu verbessern, wie es im vom DIK-Lenkungsausschuss
formulierten Handlungsfeld „Würdigung und Abbau von Vorurteilen“ vorgesehen
ist?
Im Rahmen des Empowermentprojektes des BMFSFJ sind eine Reihe von
Beiträgen zum Handlungsfeld „Würdigung und Abbau von Vorurteilen“ erarbeitet
worden:
– Qualifizierungsschulung für Haupt- und Ehrenamtliche am 15. März 2019
zum Thema Zusammenarbeit mit Jugendämtern, in der die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer die Möglichkeit bekamen, praxisnahe Fragen zu der
Zusammenarbeit mit Jugendämtern zu erörtern. Die Veranstaltung richtete sich
an Menschen, die in ihren Gemeinden in der Kinder- und Jugendarbeit tätig
sind und die Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche der Jugendämter in der
Kinder- und Jugendhilfe erschließen möchten. Auch für Personen, die
bereits Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Jugendämtern gemacht haben,
war die Schulung geeignet;
– Veranstaltung des ISS e. V.: „ISS im Dialog“: „Muslimische Wohlfahrt im
Spannungsfeld gegenseitiger Interessen: Interessen organisieren und
aushandeln“ am 24. März 2020. Diese digitale Veranstaltung folgte der
Erkenntnis, dass zur nachhaltigen Etablierung von wohlfahrtspflegerischen
Angeboten durch muslimische Träger kooperative Einstellungen
erforderlich sind, die sowohl auf Seiten muslimischer Akteure, als auch auf Seiten
der Träger öffentlicher und Freier Wohlfahrtspflege gegeben sein müssen.
Dieser Prozess bedarf der Bündelung und Organisierung von Interessen;
– Offene Schreibwerkstatt 2020/21 des IKW e. V. zu folgenden Themen:
Wer vergibt Fördermittel und mit welcher Motivation werden
Fördermittel vergeben?
Wie finde ich den richtigen Geldgeber für mich?
Wer wird gefördert und was ist förderfähig?
Typische Fehler, Risiken und Phrasen für das korrekte Schreiben von
Anträgen.
Erfolgreiches Texten in Form von praktischer Anwendung.
2. Erweiterte Fähigkeiten:
• Analyse von Musteranträgen und geförderten Projekten im
Überblick,
• Analyse von Musterbudget im Detail,
• Tipps, Tricks und wichtige Handgriffe bei der Projektfinanzierung,
• Ziele, Bedarfsanalyse, Nachhaltigkeit und ähnliche obligatorische
Elemente eines Projektantrages,
• Grundgerüst eines selbst erarbeiteten förderfähigen Projektantrags.
17. Wie unterstützt die Bundesregierung die Teilhabe islamischer Träger in
bestehende Strukturen der Wohlfahrtspflege (insbesondere Kinder- und
Jugendringe, Jugendhilfeausschüsse, Seniorennetzwerke), wie es im vom
DIK-Lenkungsausschuss formulierten Handlungsfeld „Kooperation und
Teilhabe“ vorgesehen ist?
Qualifizierung und Professionalisierung gelten als zentrale Stellschrauben, um
die Etablierung muslimischer und alevitischer Wohlfahrtsangebote
voranzubringen. Ein wesentliches Projektziel besteht darin, die Selbstorganisation
wohlfahrtspflegerischer Angebote durch die Schulung von Multiplikatorinnen
und Multiplikatoren zu fördern und diese durch verständlich und
zielgruppengerecht aufbereitete Informationsmaterialien in ihrer selbstständigen
Wissensvermittlung zu unterstützen. Das Empowermentprojekt des BMFSFJ befördert
Qualifizierungs- und Professionalisierungsmaßnahmen sowie die
Informationsvermittlung über Förderungen, Leistungen, Angebote, Funktionsweise und
Strukturen der Wohlfahrtspflege in den muslimischen und alevitischen
Verbänden und Gemeinden. Es fanden und finden zahlreiche
Qualifizierungsmaßnahmen v. a. im Bereich der Projektentwicklung und der Kinder- und Jugendhilfe
durch das ISS e. V., aber auch durch die beteiligten Verbände und
Organisationen statt. Seit Anfang 2020 wird auch verstärkt das gesellschaftlich relevante
Thema der Seniorenarbeit und Altenhilfe aufgegriffen. Die fachliche
Profilierung der muslimischen/alevitischen Träger wird dadurch gestärkt.
Die Bundesregierung befördert die Vernetzung der muslimischen und
alevitischen Akteure mit den Akteuren der Freien Wohlfahrtspflege und mit
politischen Entscheidungsgremien auf Bundesebene. Neben den formalen
Vernetzungsstrukturen, die sich insbesondere in den bestehenden Gremien des
Empowermentprojektes (Steuerungsgruppe, Projektbeirat, themenbezogene
Arbeitsgruppen) abbilden, entstehen und intensivieren sich auch über die formalen
Gremien hinaus informelle Kontakte, z. B. der Träger und Verbände
untereinander.
Eine wichtige Rolle zur Bildung von Netzwerken spielt insbesondere der durch
das BMFSFJ eingesetzte Projektbeirat: Der Beirat diskutiert die
Arbeitsergebnisse und übernimmt die Funktion der strategischen Beratung. Gerade aufgrund
der unterschiedlichen Perspektiven, die im Beirat vertreten sind, stellt dieses
Gremium einen Knotenpunkt zur Herstellung von verschiedenen Kontakten
und unterschiedlichsten Vernetzungen dar. So entstehen über die formalen
Strukturen des Projektes informelle Strukturen und Vernetzungen.
18. Welche Modellprojekte der sozialen Angebote islamischer Träger hat die
Bundesregierung von 2015 bis 2020 finanziell gefördert, wie im
Handlungsfeld „Finanzierung“ vorgesehen (bitte unter Angabe der
Projektdauer und Höhe der Bundesmitteln unter Angabe von Einzelplänen und
Haushaltstiteln einzeln aufschlüsseln)?
Zu den Förderungen von Projekten und Qualifizierungsprogrammen wird auf
die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen.
19. Welche Kooperationen zwischen muslimischen Gemeinden und
Akteuren der etablierten Wohlfahrtspflege fördert die Bundesregierung aktuell
(bitte einzeln unter Angabe der Projektdauer und Höhe der
Bundesmitteln unter Angabe von Einzelplänen und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Aus dem Titel 0601 68519 wird im Rahmen des Fördervorhabens „Moscheen
für Integration“ seit August 2019 bis voraussichtlich Dezember 2022 das
Projekt „Vernetzt und Aktiv – Empowerment alevitischer und muslimischer
Organisationen“ des Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband
e. V. in Höhe von insgesamt voraussichtlich 1.419.182 Euro gefördert.
Hinsichtlich der Kooperationen im Rahmen des Empowermentprojekts des
BMFSFJ wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 5, 8, 11, 17 und 25
verwiesen.
20. Inwiefern hat die Bundesregierung Bundesprogramme seit 2015
entsprechend angepasst, um im Bereich der Wohlfahrtspflege die Bedürfnisse
und Potenziale von Muslimen und Musliminnen und ihren
Organisationen stärker zu berücksichtigen (bitte von 2015 bis 2020 unter Angabe
von Einzelplänen und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Die für die Erforschung oder Erprobung modellhafter Ansätze im Bereich der
Wohlfahrtspflege zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weisen eine
ausreichende fachliche Breite auf. Sie lassen auch die Bearbeitung von Fragen im
Zusammenhang mit muslimischen Trägern zu.
21. Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, im
Bundesprogramm „Moscheen für Integration“ keine muslimischen Organisationen
als Träger einzusetzen?
Bei „Moscheen für Integration“ handelt es sich um eine Projektförderung. Die
Auswahl der Projektträger erfolgte über eine Projektantragstellung anhand
vorfestgelegter Kriterien. Voraussetzung war etwa eine mehrjährige, überregionale
und einschlägige Projekterfahrung, ausreichend institutionelle Kapazitäten
sowie die Möglichkeit, grundsätzlich mit Gemeinden sämtlicher islamischer und
alevitischer Glaubensrichtungen in Deutschland zusammenzuarbeiten. Mit
Abschluss des Antragsstellungsverfahren wurden religiös neutrale
Zuwendungsempfänger ausgewählt.
Gleichwohl haben sich muslimische Wohlfahrtsorganisationen an der
Konzeption des Projekts beteiligt und sind sowohl im Projektbeirat vertreten als auch als
Partner an Einzelstandorten eingebunden.
22. Inwiefern und in welcher Höhe hat die Bundesregierung ergänzende
Fördermöglichkeiten für muslimische Träger etabliert (bitte von 2015 bis
2020 unter Angabe von Einzelplänen und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die in der als Anlage beigefügten Tabelle zu Frage 22 aufgeführten
Projektförderungen richten sich auch, aber nicht ausschließlich an muslimische Träger.
23. Inwiefern und in welcher Höhe hat die Bundesregierung Mittel für die
Qualifizierungs- und Professionalisierungsmaßnahmen für muslimische
Gemeinden bereitgestellt (bitte von 2015 bis 2020 unter Angabe von
Einzelplänen und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die in der als Anlage beigefügten Tabelle aufgeführten Summen stellen jeweils
die Gesamtprojektfördersummen dar. Die tatsächlich verausgabten Mittel für
Qualifizierungs- und Professionalisierungsmaßnahmen innerhalb der Projekte
sind ohne erheblichen Aufwand nicht ermittelbar.
24. Fördert die Bundesregierung weiterhin die Koordinierungs- und
Beratungsstelle auf Bundesebene in Trägerschaft der islamischen DIK-
Verbände, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte Einzelplan und
Titelgruppe angeben)?
Die im Beschluss der DIK vom 10. November 2015 erwähnte
„Koordinierungs- und Beratungsstelle auf Bundesebene in Trägerschaft der islamischen
DIK-Verbände“ hat ihre Realisierung unter dem Dach des
Empowermentprojekts des BMFSFJ mit den DIK-Verbänden durch Gründung des Islamischen
Kompetenzzentrums e. V. (IKW) gefunden, das als selbstorganisierte
bundesweite Schnittstelle in die beteiligten Verbände hinein Fachwissen vermittelt,
diese überverbandlich fachlich vernetzt und auch nach außen in fachlichen
Kontexten vertritt; z. B. auf der Fachmesse ConSozial 2019 und durch
Fachtagungen. Das IKW e. V. wird seit 2017 als Teil des Empowermentprojektes aus
Kapitel 1710 Titel 684 07 finanziert. Förderhöhe 2020: rund 227.000 Euro.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Arbeit des Beirats
des Empowermentprojekts zur islamischen Wohlfahrtspflege gewonnen
(
https://www.empowerment-wohlfahrtspflege.de/fileadmin/assets/ezw/p
df/Doku_Emp_2019_ENDFASSUNG.pdf), und welche Maßnahmen
sind daraus erfolgt bzw. für die Zukunft in Planung?
Seit dem 9. September 2018 wird das „Empowermentprojekt zur
Wohlfahrtspflege mit den DIK-Verbänden“ von einem Beirat unabhängiger Fachleute aus
der Wissenschaft, den kommunalen Spitzenverbänden, den Ländern Berlin und
NRW und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
(BAGFW) beraten. Dem Beirat gehören ferner das BMFSFJ und die
Integrationsbeauftragte auf Fachebene an. Unter Vorsitz des zuständigen
Abteilungsleiters im BMFSFJ sind insbesondere übergreifende Fragen wie die
organisatorische und fachliche Trennung von Religionsgemeinschaften und muslimischen/
alevitischen Trägern sozialer Arbeit, Hindernisse bei der Aufnahme
muslimischer/alevitischer Träger in örtliche Angebotslandschaften oder die Verortung
von muslimscher Wohlfahrtspflege als Fach- und nicht primär als
Integrationspolitiken diskutiert worden. Ebenfalls thematisiert wurden
Demokratieförderung und Rechtstaatlichkeit. Ein weiteres Ergebnis der Beiratsberatungen war
die Einbringung des Themas der muslimischen Wohlfahrt in die Kommission
der Großstadtjugendamtsleiter des Deutschen Städtetages am 10. Oktober 2019
und die Sensibilisierung dieser örtlichen Entscheider. Ausfluss der letzten
Beiratssitzung am 25. November 2020 ist die Frage der Sicherung der
Projektergebnisse über die Projektförderung hinaus und eine mögliche anschließende
Erprobung von Ansätzen muslimisch/alevitischer Wohlfahrtspflege im Bereich
der Altenarbeit. Zu Details der Förderung wird auf die Tabelle in der Anlage zu
Frage 18 verwiesen.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Stand beim Ausbau der
islamischen Seelsorge in staatlichen Einrichtungen (insbesondere
Seelsorge in Justizvollzugsanstalten und Krankenhäuser sowie
Militärseelsorge), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das
Angebot der islamischen Seelsorge zukünftig zu verbessern?
Eine organisierte islamische Militärseelsorge im Geiste und nach dem Vorbild
der bestehenden Militärseelsorgen besteht nicht. Ursächlich dafür ist das
unveränderte Fehlen eines geeigneten Vertragspartners, der die Belange der
Musliminnen und Muslime in Deutschland vertritt.
Das Bundesministerium der Verteidigung prüft weiterhin alternative
Möglichkeiten, ein seelsorgerliches Betreuungsangebot für Muslime in den Streitkräften
zu schaffen.
Bereits heute ermöglicht die Zentrale Ansprechstelle für Vielfalt am Zentrum
Innere Führung bei Bedarf islamische Seelsorge für Soldatinnen und Soldaten
durch externe islamische Geistliche.
Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) hat sich in der 18. Legislaturperiode mit
dem Thema der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen (Anstaltsseelsorge)
beschäftigt und Empfehlungen erarbeitet. Diese Arbeit mündete 2017 in ein
Abschlussdokument mit dem Titel „Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen als
Thema der DIK“ und ist online zugänglich:
https://www.deutsche-islam-konfer
enz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/20170314-la-3-abs
chlussdokument-seelsorge.html.
Bezugnehmend auf das genannte DIK-Abschlussdokument hat die Konferenz
der Justizministerinnen und Justizminister der Länder 2017 eine länderoffene
Arbeitsgruppe eingerichtet und mit der Entwicklung von Empfehlungen und
der Beschäftigung mit konkreten Praxisfragen für eine religiöse Betreuung
muslimischer Gefangener im Justizvollzug beauftragt. Mit Beschluss vom
7. November 2019 haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder
den von der Arbeitsgruppe vorgelegten Abschlussbericht zur Kenntnis
genommen. Laut diesem Beschluss stellt er einen ausgewogenen und geeigneten
Beitrag für die Weiterentwicklung der religiösen Betreuung und Seelsorge
muslimischer Gefangener im Justizvollzug dar.
Es ist geplant, dass im Rahmen des erwähnten Modellprojekts zur Aus- und
Fortbildung religiösen Personals islamischer Gemeinden (siehe Antwort zu
Frage 13) auch für den Bereich der islamischen Seelsorge Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Im Rahmen der DIK-Projektförderung
wurde zudem von 2017 bis 2019 die Qualifizierung ehrenamtlicher alevitischer
Geistlicher in der Seelsorge gefördert. Die Förderung eines Folgeprojektes ist
ab 2021 geplant.
Drucksache 19/27952 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/27952 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]