[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/27368 –
Übertragung des Vogelgrippevirus H5N8 auf Menschen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Angaben der Behörden wurde weltweit das erste Mal das
Vogelgrippevirus H5N8 in Russland auf Menschen übertragen (vgl.
https://www.aerztezeitu
ng.de/Medizin/Russland-Vogelgrippe-Virus-H5N8-infiziert-Menschen-41729
4.html,
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121374/Russland-meldet-erste-
Uebertragung-von-Vogelgrippe-Virus-H5N8-auf-Menschen). Das Friedrich-
Loeffler-Institut für Tiergesundheit steht nun mit russischen Experten in
Kontakt (vgl.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121374/Russland-meldet-erst
e-Uebertragung-von-Vogelgrippe-Virus-H5N8-auf-Menschen). Die
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner mahnte zu
erhöhter Vorsicht in Deutschland (vgl.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/12137
4/Russland-meldet-erste-Uebertragung-von-Vogelgrippe-Virus-H5N8-auf-Me
nschen). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft Mutationen
des Vogelgrippevirus auftreten, die sich dann von Mensch zu Mensch
übertragen lassen (vgl.
https://www.fr.de/panorama/vogelgrippe-virus-russland-h5n8-
tier-mensch-voegel-gefluegel-uebertragung-mutation-pandemie-9021246
9.html).
1. Sind der Bundesregierung aktuell noch weitere Fälle bekannt, bei denen
das Vogelgrippevirus H5N8 auf Menschen übertragen wurde (vgl. https://
www.tagesschau.de/ausland/asien/vogelgrippe-h5n8-russland-101.html)?
Der Bundesregierung sind weitere virologisch bestätigte humane Fälle von
Infektionen mit hochpathogenen Aviären Influenzaviren (HPAIV) Subtyp H5N8
der Klade 2.3.4.4b bisher nicht bekannt geworden.
2. Welche potenziellen Gefahren für den Menschen sieht die
Bundesregierung in dem Vogelgrippevirus H5N8?
Übertragungen von Mensch zu Mensch wurden bisher nicht beobachtet, und
die Erkrankung verlief bei allen Fällen entweder asymptomatisch oder sehr
mild. Folgefälle wurden trotz weitergehender Untersuchungen nicht identifi-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28260
19. Wahlperiode 06.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 1. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ziert. Nach bisherigen Erfahrungen scheint es nur bei engem Kontakt mit
erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen
zur Übertragung aviärer Influenzaviren vom Tier auf den Menschen zu
kommen.
Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel findet, sollte daher einen
direkten Kontakt vermeiden und sich an die für das Veterinärwesen zuständige
Behörde wenden. Wenn ein Kontakt mit Wildvögeln oder infiziertem Geflügel
z. B. aus beruflichen Gründen aber nicht vermieden werden kann, sollten
adäquate Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung
auf den Menschen zu minimieren.
Das Robert Koch-Institut hat auf seinen Internetseiten Empfehlungen zur
Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch aviäre Influenza A
(H5) veröffentlicht. Danach sind besondere Vorsichts- und Schutzmaßnahmen
für Personen empfohlen, die vor, während oder zur Bewältigung eines
Ausbruchs durch hochpathogene aviäre Influenza engen Kontakt zu den erkrankten
oder verendeten Vögeln hatten oder haben können. Die Empfehlungen werden
von den für das Gesundheitswesen zuständigen Behörden vor Ort in
Kooperation mit den für das Veterinärwesen zuständigen Behörden umgesetzt.
Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle mit aviären Influenzavirusinfektion beim
Menschen sind meldepflichtig und müssen dem zuständigen Gesundheitsamt
gemeldet werden.
Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nicht. Diese
Einschätzung wird auch vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die
Kontrolle von Krankheiten geteilt (vgl.
www.ecdc.europa.eu/en/publications-da
ta/threat-assessment-first-human-cases-avian-influenza-h5n8).
3. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand
bezüglich der Verbreitung der Vogelgrippe in Deutschland?
Seit dem 30. Oktober 2020 sind in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung 117 Ausbrüche in Betrieben und fünf Ausbrüche in Tierparks mit
gehaltenen Vögeln (Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer
Arten) sowie 962 Fälle bei Wildvögeln festgestellt worden (Stand: 18. März
2021, 11:00 Uhr). Weitere Informationen können den Risikoeinschätzungen
des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
(
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelp
est/) und dem Tierseucheninformationssystem (TSIS,
https://tsis.fli.de/)
entnommen werden.
4. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Verbreitung von der
Vogelgrippe in Deutschland einzudämmen, und wenn ja, welche?
Den nach Landesrecht zuständigen Behörden obliegt die Anwendung und
Durchführung von Maßnahmen nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben.
5. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Wildvögeln in
Deutschland, die potenzielle Überträger des Vogelgrippevirus H5N8 sein
können, in den letzten Jahren zugenommen?
Nach Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts ist die Anzahl an
Wildvögeln in Deutschland in ihrer exakten Zahl nicht bekannt und unterliegt
jahreszeitlichen und klimatischen Schwankungen. Die aktuellen
Bestandsgrößen und Trends zu allen Brutvögeln in Deutschland und den regelmäßig hier
rastenden Wasservögeln sind öffentlich verfügbar (Gerlach et al. 2019)*. Diese
Daten basieren auf ehrenamtlichen Erfassungen, die vom Dachverband
Deutscher Avifaunisten (DDA) koordiniert und in Zusammenarbeit mit dem
Bundesamt für Naturschutz sowie den Vogelschutzwarten der Länder ausgewertet
werden. Dem neuesten Bericht (2019, mit Datenstand von 2016) ist zu
entnehmen, dass die Bilanz der letzten zwölf Jahre für Brutvögel in Deutschland
ausgeglichen ist. Dem Bericht zufolge sollen Hochrechnungen zeigen, dass
Deutschland zwischen den Jahren 1992 und 2016 14 Millionen Brutvögel
verloren hat. Der Rückgang betrifft vor allem die Agrarlandschaften. Deutschland
ist für 136 Wasservogelarten ein bedeutendes Mauser-, Rast- und
Überwinterungsgebiet. Bestandsrückgänge sind für im Watt nach Nahrung suchende
Wasservogelarten sowie Stockente, Pfeifente, Graureiher, Knäkente, Gänsesäger
und Waldsaatgans zu verzeichnen. Andererseits bestehen Bestandszunahmen
bei einigen Gründelentenarten wie Schnatter- und Spießenten, Tauchenten und
Sägern. Rastende Gänse und Kraniche profitieren im Herbst und Winter von
energiereichen Getreide- und Maisresten auf den Feldern. Bestandszunahmen
zeigten hier Graugans, Nonnengans und der Graukranich.
Eine epidemiologische Rolle bei der Übertragung von aviären Influenzaviren
(einschließlich der HPAIV der Subtypen H5 und H7) spielen überwiegend
Vogelarten der Ordnungen Anseriformes (Enten, Gänse, Schwäne) und
Charadriiformes (Möwen, Watvögel).
a) Wenn ja, welchen Einfluss kann aus Sicht der Bundesregierung die
steigende Anzahl an potenziellen Überträgern des Vogelgrippevirus
H5N8 (z. B. Wildvögel) auf die Verbreitung dieses Virus in
Deutschland haben?
Bestandszunahmen von einigen wenigen Wasservogelarten (vor allem bei
Arten, die zuvor in Deutschland selten waren, wie z. B. Silberreiher, Basstölpel,
Löffler, Trauerente und Samtente) in den vergangenen zwölf Jahren bewirken
keinen steigenden Trend im Auftreten und bei der Verbreitung von HPAIV in
Deutschland. Die Faktoren, die dem komplexen und global verwobenen
Infektionsgeschehen mit diesen Erregern zugrunde liegen, sind eher in der Art der
Geflügelhaltung und in den extrem flexiblen genetischen Eigenschaften der
Influenza A-Viren zu suchen. Dabei spielen migrierende Wasservögel in der
globalen Verbreitung eine Rolle, werden jedoch gleichzeitig in Mitleidenschaft
gezogen, wenn HPAIV, wie im gegenwärtigen Geschehen,
Wildvogelpopulationen dezimieren.
b) Wenn ja, wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll,
diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Reduktion der Populationen,
vorbeugende Aufstallpflichten)?
Die erforderlichen Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung
ergriffen. Diese bestehen insbesondere in der Beobachtung der internationalen
Tierseuchenlage, frühzeitigen Warnungen bei der Gefahr einer Geflügelpest-
Epidemie (im vergangenen Jahr ab Anfang Oktober 2020), Erstellung von
Risikoeinschätzungen mit Empfehlungen und Handlungshinweisen, wie z. B.
Wildvogelmonitoring, Überprüfung und Optimierung der Biosicherheits- und
Hygienevorkehrungen in Geflügelhaltungen, Empfehlung bzw. je nach
Risikoeinschätzung vor Ort Anordnung der Aufstallung von Geflügel, um Kontakte
zwischen Wildvögeln und Geflügel zu unterbinden. Von einer Reduktion von
* Gerlach, B., R. Dröschmeister, T. Langgemach, K. Borkenhagen, M. Busch, M. Hauswirth, T. Heinicke, J. Kamp,
J. Karthäuser, C. König, N. Markones, N. Prior, S. Trautmann, J. Wahl & C. Sudfeldt (2019): Vögel in Deutschland –
Übersichten zur Bestandssituation. DDA, BfN, LAG VSW, Münster.
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/monitoring/Do
kumente/ViD_Uebersichten_zur_Bestandssituation.pdf.
Wildvogelpopulationen als Präventionsmaßnahme ist abzusehen, da der Nutzen
fraglich ist und viele Wildvogelarten unter Schutz stehen.
6. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufbau des
Monitorings unter der Federführung des Friedrich-Löffler-Instituts, um die
Risiken des Vogelgrippevirus H5N8 für den Meschen besser bewerten zu
können (vgl.
https://www.agrarzeitung.de/nachrichten/politik/vogelgrippe-mo
nitoring-soll-risiken-abklaeren-94920)?
Es ist geplant, dass das Friedrich-Loeffler-Institut gemeinsam mit dem Robert
Koch-Institut sowie der Universität Rostock eine Studie konzipiert, um die
Infektionsrisiken für den Menschen noch genauer beurteilen zu können. Derzeit
werden Genehmigungen (Ethik-Voten etc.) für die Beprobung von potenziell
exponierten Menschen bei den zuständigen Landesbehörden eingeholt und
Absprachen mit den Behörden vor Ort getroffen.
7. Finden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsprojekte
zum Thema Vogelgrippevirus H5N8 und seine Übertragung auf den
Menschen statt, oder werden diese geplant, und wenn ja, welche?
Routineuntersuchungen zur Abschätzung des zoonotischen Potenzials von
HPAI Virusisolaten stützen sich auf experimentelle Infektionen im
Frettchenmodell (Friedrich-Loeffler-Institut) sowie in anderen Tiermodellen (z. B.
Mausmodell der Universität Freiburg) und humanen Explantkulturen (Universität
Münster sowie Robert Koch-Institut). Die bislang untersuchten Isolate (aus
Februar 2020) zeigten kein erhöhtes Potenzial. Auch routinemäßig am
Friedrich-Loeffler-Institut durchgeführte Vollgenomanalysen aktueller Proben
ergaben bislang keinen Hinweis auf außergewöhnliche Mutationen dieser
Viren.
8. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand des
Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit bezogen auf deren
Austausch mit russischen Experten über die erstmalige Übertragung des
Vogelgrippevirus H5N8 auf Menschen in Russland (vgl.
https://www.aerzt
eblatt.de/nachrichten/121374/Russland-meldet-erste-Uebertragung-von-V
ogelgrippe-Virus-H5N8-auf-Menschen)?
Einen direkten Austausch gibt es dazu seitens des Friedrich-Loeffler-Instituts
bisher nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]