[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/27387 –
Umsetzung und Folgen des sogenannten Insektenschutzgesetzes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 10. Februar 2021 wurde im Bundeskabinett die Novellierung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und die Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes, medial auch oft als „Insektenschutzgesetz“ bekannt, beschlossen
(
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/18-pflanzensc
hutzverordnung-insektenschutz.html). Die vorgesehenen Änderungen wurden
vorab aufgrund der gravierenden fachlichen Mängel massiv kritisiert (https://
www.wochenblatt-dlv.de/regionen/schwaben/viel-kritik-aktionsprogramm-ins
ektenschutz-564217). Die Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft Julia Klöckner brachte im Kabinett eine Protokollerklärung ein, nach
der im parlamentarischen Verfahren noch einige Punkte gesichert werden
sollen. So sollen kooperative Lösungen gesetzlich abgesichert und dauerhaft
ermöglicht, Abweichungsmöglichkeiten für die Länder durch Öffnungsklauseln
gesetzlich abgesichert, die Förderfähigkeit für Land- und Forstwirte
sichergestellt sowie Regelungen erlaubt werden, die die Landwirtschaft auch in
Naturschutzgebieten erlauben (
https://www.agrarheute.com/politik/kabinett-beschli
esst-insektenschutzpaket-trotz-protesten-578102).
1. Inwiefern schützen alternative Maßnahmen zu glyphosathaltigen
Pflanzenschutzmitteln, wie beispielsweise die mechanische Bodenbearbeitung
und mechanische Verfahren zur Unkrautregulierung, die gemäß Fünfte
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
zu ergreifen sind, bevor die Anwendung von glyphosathaltigen
Pflanzenschutzmitteln zulässig ist, die Artenvielfalt, insbesondere auch vor dem
Hintergrund, dass eine vollständige mechanische Beseitigung der
Wildkräuter ebenfalls die Ackerwildkrautvegetation und damit zugleich die
Nahrungsgrundlage für viele Lebewesen, vor allem Säugetiere, Vögel
und Insekten, vernichtet (Verordnung des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft – Fünfte Verordnung zur Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung,
https://www.bmel.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/5-aenderung-pflanzens
chutz-anwendungs-vo.pdf;jsessionid=520BDDF6CC9430F75EBFC1646
F9A0477.intranet921?__blob=publicationFile&v=1, S. 12; Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28258
19. Wahlperiode 06.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 1. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
5. Januar 2021, Zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz,
Bundestagsdrucksache 19/25694,;
https://www.iva.de/verband/themen-p
ositionen/biodiversitaet-und-landwirtschaft-iva-position-zur-
umsetzungder-rahmenrichtlinie-zum)?
Der vorgeschlagene § 3b der Fünften Verordnung zur Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist ein wesentlicher Baustein der Umsetzung
der Glyphosat-Minderungsstrategie der Bundesregierung; die Anwendung von
glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln wird nur noch in bestimmten Fällen
erlaubt sein und soll in diesen Fällen auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Insbesondere sollen die Spätanwendung vor der Ernte, die Anwendung auf
Flächen, die der Allgemeinheit dienen, und die Anwendung im Haus- und
Kleingartenbereich zukünftig nicht mehr zulässig sein.
Ein Einfluss glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf terrestrische und
aquatische Nicht-Ziel-Organismen ist in einer Reihe von Veröffentlichungen
beschrieben; dies gilt auch für den Umkreis der Abdrift durch die
Spritzanwendung.
2. Hat der Verzicht von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der
Landwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf
den Humusgehalt der Böden, wenn ja, welche, und inwiefern wurde dies
im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Dritten
Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und in der
Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-
Anwendungsverordnung berücksichtigt?
3. Hat der Verzicht von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der
Landwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf
die Nitratauswaschung, wenn ja, welche, und inwiefern wurde dies im
Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Dritten
Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
berücksichtigt?
4. Hat der Verzicht von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der
Landwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf
den Dieselverbrauch, wenn ja, welche, und inwiefern wurde dies im
Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Dritten Gesetzes
zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
berücksichtigt?
5. Hat der Verzicht von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der
Landwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf
das Bodenleben, wenn ja, welche, und inwiefern wurde dies im
Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften Verordnung
zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
berücksichtigt, insbesondere auch auf die bodenlebende Fauna, wie beispielsweise
Regenwürmer, die durch mechanische Bodenbearbeitung weniger
Nahrungsangebot haben?
Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes enthält keine Aussagen zur Anwendung
glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel.
Die im Entwurf der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-
Anwendungsverordnung vorgegebene Beschränkung der Anwendung von
Glyphosat auf das notwendige Maß hat nach Erkenntnissen der Bundesregierung
keine nennenswerten Auswirkungen auf den Humusgehalt der Böden oder das
Bodenleben. Die Nitratauswaschung und der Dieselverbrauch sind abhängig
von der Bodenbeschaffenheit und den notwendigen Bearbeitungsschritten.
Ein Verbot von Glyphosat wird zum Ablauf des Jahres 2023 EU-rechtskonform
erfolgen. Mögliche Auswirkungen auf die genannten Parameter wären dann zu
ermitteln.
6. Welche konkreten Maßnahmen im Gesetzentwurf der Bundesregierung
für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften Verordnung zur Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung dienen jeweils der
Trendumkehr beim Rückgang der Gesamtmasse der Insekten und welche dem
Erhalt der Artenvielfalt, und wie konkret soll der Erfolg der jeweiligen
Maßnahmen gemessen werden?
Eine Differenzierung der geplanten Maßnahmen im Gesetzentwurf der
Bundesregierung und in der Änderungsverordnung nach Gesamtmasse der Insekten
und Erhalt der Artenvielfalt ist aufgrund komplexer ökologischer
Zusammenhänge aus entomologischer Sicht nicht möglich. Konservierende
Schutzkonzepte beruhen auf der Identifizierung potentieller Treiber von
Insektenrückgängen und beabsichtigen ein Entgegenwirken mit einem entsprechenden
Maßnahmenkatalog. Hierbei werden Biomasse, Abundanz sowie Diversität holistisch
betrachtet. Im Idealfall werden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen alle
Parameter angesprochen.
7. Was genau meint Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit
ihrer Aussage, dass es ohne Insekten keine Landwirtschaft und keine
Ernten gäbe, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele
landwirtschaftliche Kulturpflanzen nicht auf Bestäubung angewiesen sind (
https://www.i
nstagram.com/p/CLKwp2aBdL_/;
https://www.bauerwilli.com/75-insekt
enbestaeubung/)?
Insekten sind essentieller Bestandteil der Lebensgemeinschaft unserer Erde. Sie
haben die unterschiedlichsten Funktionen, die der Land- und Forstwirtschaft
direkt oder indirekt zugutekommen. So werden weltweit 87 der 124 wichtigsten
Feldfrüchte von Bienen und anderen Insekten bestäubt. Die Bestäubung
unterstützt den Fruchtansatz, erhöht die Anzahl der Samen und verbessert Form und
Größe der Früchte. Der wirtschaftliche Wert der Bestäubung in der
Landwirtschaft wird global auf über 150 Mrd. Euro geschätzt (
http://geobee.julius-kueh
n.de/index.php?id=9). In Deutschland fallen der gesamte Obst- und weite Teile
des Gemüsebaus darunter. Im Ackerbau wäre ebenfalls eine Reihe von
Kulturarten, v. a. Leguminosen, nicht mehr anbaufähig oder würde deutlich geringere
Erträge hervorbringen. Auch bei der Zersetzung der Bestandsreste, dem
Schließen von Nährstoffkreisläufen und damit beim Humusaufbau und der
Bodenbildung sowie der Förderung und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit spielen
Insekten eine wichtige Rolle (BfN Bodenreport 2021). Nicht zuletzt sind viele
Insekten Nützlinge, die helfen, Kalamitäten vorzubeugen oderbegrenzen. Die
Förderung von Nützlingen im direkten Umfeld des Anbaus könnte daher helfen, die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.
8. Was ist aus der angekündigten Folgenabschätzung für die Änderungen in
der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geworden, die laut Angaben
der Bundesregierung durch das Julius Kühn-Institut durchgeführt wurde,
und welche Maßnahmen in der Fünften Verordnung zur Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung basieren auf dieser (Antwort
der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD, 12. Oktober 2020, Umsetzungsstand der systematischen
Minderungsstrategie glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel,
Bundestagsdrucksache 19/23282)?
9. Warum hat die Bundesregierung auf eine Folgenabschätzung für die
geplanten weitgehenden Verbote von Pflanzenschutzmitteln in
Schutzgebieten wie Natura 2000 und Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-
Gebieten) verzichtet (
https://www.agrarheute.com/politik/dbv-merkel-insekten
schutzpaket-stoppen-577865)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit den Handlungsempfehlungen der Bund-Länder-Expertengruppe zur
Anwendung von Glyphosat im Ackerbau und in der Grünlandbewirtschaftung
(Berichte aus dem Julius-Kühn-Institut 187, 2017) lagen mögliche Optionen
einer Glyphosatreduktionsstrategie vor. Die abschätzbare Betroffenheit durch den
Entwurf der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-
Anwendungsverordnung in bestimmten Schutzgebieten wird zurzeit ermittelt und soll
in Kürze vor Zuleitung an den Bundesrat zur Verfügung stehen.
10. Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass
der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes dazu führt, dass Landbewirtschafter die Bäume auf ihren
Streuobstwiesen präventiv fällen werden, so wie es in Bayern im
Zusammenhang mit dem „Volksbegehren Artenvielfalt“ geschehen ist?
Wird die Bundesregierung etwas unternehmen, um das zu verhindern,
und wenn ja, was (
https://www.sueddeutsche.de/bayern/volksbegehren-a
rtenvielfalt-biotop-baumfaellen-1.4445780)?
Die Bundesregierung schätzt die Gefahr als gering ein. In vielen für den
Streuobstanbau wichtigen Ländern stehen Streuobstwiesen bereits unter dem Schutz
von Landesnaturschutzgesetzen. Landesrechtliche Regelungen zu
Streuobstwiesen werden durch den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes nicht verdrängt. Regionalen Gegebenheiten und
Besonderheiten kann weiterhin Rechnung getragen werden.
Nachhaltige Nutzung und Pflege spielen für den Erhalt und die
Ökosystemleistung der Streuobstwiesen, die durch menschliche Nutzung entstanden sind, eine
wesentliche Rolle. Nutzung und Pflege sind aber keine Pflichten, die sich aus
der gesetzlichen Unterschutzstellung ergeben. Die Beibehaltung der
Fördermöglichkeiten für Streuobstwiesen, auch wenn sie in die Liste der durch das
Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützten Biotope aufgenommen werden
sollen, ist ein weiteres wichtiges Element für ihren Erhalt.
11. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu hohe
Nährstoffeinträge aus Luft und Düngung und die damit verbundene
zunehmende dichte Vegetationsstruktur seit den 50er-Jahren auf die
Gesamtmasse und Artenvielfalt der Insekten, insbesondere auch vor dem
Hintergrund, dass viele Insektenarten wegen des dunklen, feucht-kühlen
Mikroklimas aus der Landschaft verschwinden, und ist dies im Entwurf
eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und
in der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-
Anwendungsverordnung berücksichtigt (wenn ja, inwiefern; vgl.
https://www.k
unz.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Mathematisch-Naturwissens
chaftliche_Fakultaet/Biologie/Institute/weitere_und_ehemalige_Dozente
n/Prof._Dr._Kunz/Jahr_2019/Artenschutzreport_2018_mit_Bildern.pdf,
S. 11)?
Wirkungen von Stickstoffeinträgen aus der Luft in Ökosysteme auf Insekten
sind in folgender Literaturstudie zusammengefasst:
https://www.umweltbundes
amt.de/publikationen/einfluss-von-atmosphaerischen-stickstoffeintraegen.
Über die Düngeverordnung werden die Rahmenbedingungen bei der
Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geregelt. Der
Pflanzenbau strebt grundsätzlich eine am Ertrag orientierte optimale
Bestandsdichte an. Zu dichte Bestände leisten durch ihr kühl-feuchtes Bestandsklima
pilzlichen Schaderregern Vorschub. Durch die Anwendung von Fungiziden
sind zwar dichtere Bestände im Vergleich zu den 1950er Jahren möglich, diese
werden aber nicht als wesentliche Ursache für den Insektenrückgang erachtet.
Die in der Frage zitierte Literatur (Kunz 2018, S. 11) selbst nennt den
Rückgang der Strukturvielfalt als bedeutsam im Zusammenhang mit dem
Insektenrückgang in der Agrarlandschaft. Diese Auffassung wird vom Julius-Kühn-
Institut geteilt. Der beschriebenen Entwicklung begegnet die Bunderegierung
im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln.
12. Wie begründet die Bundesregierung die im Gesetzentwurf der
Bundesregierung für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes und in der Fünften Verordnung zur Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung enthaltenen
Anwendungseinschränkungen beziehungsweise Anwendungsverbote vor dem
Hintergrund, dass es nach eigener Aussage nicht möglich sei, die
Populationsänderungen oder Populationsschwankungen von Insekten der
Anwendung bestimmter Herbizide zuzuordnen (Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD, 5. Januar 2021,
Zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz,
Bundestagsdrucksache 19/25694)?
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes enthält keine Aussagen zur Anwendung von
Herbiziden.
Die Regelungen im Entwurf der Fünften Verordnung zur Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung dienen dem Schutz der Natur und der
Stärkung der Gewässer als Biotopverbindungslinien durch Extensivierung und
haben in der Folge die Förderung der Artenvielfalt zum Ziel. Dies gilt unabhängig
von einer möglichen Zuordnung der Wirkung bestimmter Herbizide auf
Populationsänderungen oder -schwankungen von Insekten. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
13. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen
Erkenntnisse der Videokonferenz zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel und den Vertretern aller Bauernverbände sowie aller
Agrarminister, und welche Verbände waren konkret dazu eingeladen (
https://www.a
grarheute.com/politik/kabinett-beschliesst-insektenschutzpaket-trotz-prot
esten-578102)?
Die im Bezug der Frage angekündigte Videokonferenz von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel fand am 23. Februar 2021 statt. Inhalte des Gesprächs waren
die vom Bundeskabinett am 10. Februar 2021 zur Umsetzung des
Aktionsprogramms Insektenschutz beschlossenen Rechtsetzungsvorhaben sowie ein
Austausch über mögliche Implikationen für die Landwirtschaft.
Folgende Verbände waren eingeladen:
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V.
Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.
Bauern- und Winzerverband Rhein-land-Pfalz Süd e.V.
Bauernverband Hamburg e.V.
Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Bauernverband Saar e.V.
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Bauernverband Schleswig-Holstein e.V.
Bayerischer Bauernverband KdöR
Bremischer Landwirtschaftsverband e.V.
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V.
Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V.
Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und
Gemüse e.V.
Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V.
Deutscher Bauernverband e.V.
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Deutscher Weinbauverband e.V.
Hessischer Bauernverband e.V.
Land schafft Verbindung e.V. i.Gr.
Landesbauernverband Brandenburg e.V.
Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V.
Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband e.V.
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz KdöR
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Sächsischer Landesbauernverband e.V.
Thüringer Bauernverband e.V.
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.
Zentralverband Gartenbau e.V.
14. Wie, und wann genau soll die Priorisierung von kooperativen Lösungen,
beispielsweise im Wege des Vertragsnaturschutzes, gesetzlich
abgesichert und dauerhaft ermöglicht werden (
https://www.agrarheute.com/poli
tik/kabinett-beschliesst-insektenschutzpaket-trotz-protesten-578102)?
15. Wie, und wann genau sollen Abweichungsmöglichkeiten für die Länder
durch Öffnungsklauseln gesetzlich abgesichert werden (
https://www.agra
rheute.com/politik/kabinett-beschliesst-insektenschutzpaket-trotz-protest
en-578102)?
16. Wie, und wann genau soll der finanzielle Ausgleich beziehungsweise die
Förderfähigkeit für Land- und Forstwirte sichergestellt werden (
https://w
ww.agrarheute.com/politik/kabinett-beschliesst-insektenschutzpaket-trot
z-protesten-578102)?
17. Wie und wann genau sollen Regelungen beschlossen werden, die es
erlauben, dass auch in Naturschutzgebieten Landwirtschaft betrieben
werden kann (
https://www.agrarheute.com/politik/kabinett-beschliesst-insekt
enschutzpaket-trotz-protesten-578102)?
Die Fragen 14 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die in den Fragen genannten Aspekte sind im Entwurf eines Dritten Gesetzes
zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes weitgehend berücksichtigt und
können im laufenden parlamentarischen Verfahren weiter erörtert werden.
18. Mit welchem wissenschaftlichen Standard misst die Bundesregierung die
Auswirkungen der konventionellen Landwirtschaft (intensiv) und der
ökologischen Landwirtschaft (extensiv) auf die Biodiversität, und welche
Unterschiede beider Bewirtschaftungsformen auf die Biodiversität sind
der Bundesregierung bekannt?
Die Studie von Sanders & Heß (2019, Leistungen des ökologischen Landbaus
für Umwelt und Gesellschaft, Thünen Report), in der anhand einer
umfassenden Literaturrecherche ein paarweiser Vergleich zwischen ökologischem und
konventionellem Landbau vorgenommen wurde, stellt einen Effekt des
ökologischen Landbaus auf die Biodiversität dar. Die Biodiversität wurde anhand
von Daten zur Ackerflora, der Acker-Samenbank, der Saumvegetation, Vögeln
und Insekten untersucht.
Beispielsweise lagen die mittleren Artenzahlen der Ackerflora bei ökologischer
Bewirtschaftung um 95 Prozent, bei der Acker-Samenbank um 61 Prozent und
der Saumvegetation um 21 Prozent höher, bei Feldvögeln um 35 Prozent, als in
der einbezogenen konventionellen Bewirtschaftung. Mit 23 Prozent lagen die
Artenzahlen auch bei den blütenbesuchenden Insekten höher. Insgesamt
betrachtet zeigten sich bei 86 Prozent (Flora) bzw. 49 Prozent (Fauna) der
Vergleichspaare Vorteile im ökologischen Landbau.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]