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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Produktion und Verbreitung von Landminen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.04.2021

Antwortdauer

30 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2739309.03.2021

Produktion und Verbreitung von Landminen

der Abgeordneten Matthias Höhn, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Jan Korte, Pascal Meiser, Dr. Alexander S. Neu, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Ottawa-Konvention sieht die Ächtung von Antipersonenminen vor. Sie verbietet den Einsatz, die Produktion, den Transfer und den Handel von Antipersonenminen. Für Antifahrzeugminen existiert eine solche Ächtung nicht.

Antifahrzeugminen reagieren auf Überfahren oder auf Motorwärme, Motorgeräusche oder Bodenerschütterung und werden so zur Auslösung gebracht. Auch Fahrzeugminen gefährden die Zivilbevölkerung, die sich in zivilen Fahrzeugen wie Bussen, Lkws, landwirtschaftlichen Fahrzeugen etc. bewegen. Zudem gibt es als Antifahrzeugminen definierte Minen, die auch von Personen ausgelöst werden können und damit wie Antipersonenminen wirken.

Mit China, Russland und den USA sind drei der fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats bisher nicht der Ottawa-Konvention beigetreten. Der ehemalige US-Präsident Barack Obama hatte den Einsatz von Landminen mit einigen Ausnahmen untersagt. Anfang 2020 hat sein Nachfolger, US-Präsident Donald Trump, dieses Verbot aufgehoben und den Einsatz von Antipersonenminen wieder erlaubt (https://www.defense.gov/Newsroom/Releases/Release/Article/2071692/landmine-policy).

In dieser Kleinen Anfrage werden unter dem Begriff „Landmine“ alle Landminentypen, wie Antipanzerminen, Antifahrzeugminen, Anti-Material-Submunitionsminen, intelligente Wirksysteme u. a., subsumiert. Unter „Verlegesysteme“ werden alle solche Systeme verstanden, die über die Fähigkeit verfügen, Landminen zu verlegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Landminen, die nicht der Ottawa-Konvention unterliegen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 von in Deutschland ansässigen oder tätigen Unternehmen oder Tochterfirmen im europäischen und nichteuropäischen Ausland hergestellt?

2

Wie viele Landminen, die nicht der Ottawa-Konvention unterliegen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 von innerhalb der EU ansässigen oder tätigen Unternehmen oder Tochterfirmen im europäischen und nichteuropäischen Ausland hergestellt?

3

Wie viele Exportgenehmigungen für Landminen, die nicht der Ottawa-Konvention unterliegen, hat die Bundesregierung an in Deutschland ansässige oder tätige Firmen seit dem Jahr 2013 erteilt (bitte jeweiliges Jahr, Stückzahl, Empfängerland und Wert angeben)?

4

Wie viele Exportgenehmigungen für Komponenten von Landminen, die nicht der Ottawa-Konvention unterliegen, hat die Bundesregierung an in Deutschland ansässige oder tätige Firmen seit dem Jahr 2013 erteilt (bitte genaue Bezeichnung der Komponente, jeweiligesn Jahr, Stückzahl, Empfängerland und Wert angeben)?

5

Welche Landminenverlegesysteme und wie viele davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen oder tätigen Firmen oder deren Tochterfirmen im europäischen und nichteuropäischen Ausland produziert (bitte Stückzahl, genaue Bezeichnung, Produktionsort und ggf. Zielland eines Exports angeben)?

6

Wie viele Exportgenehmigungen hat die Bundesregierung für Landminenverlegesysteme an in der Bundesrepublik Deutschland ansässige oder tätige Firmen seit dem Jahr 2013 erteilt (bitte jeweiliges Jahr, Stückzahl, Wert und Empfängerland angeben)?

7

Welche Landminen hat die Bundeswehr im Bestand (bitte nach Stückzahl, genauen Typbezeichnungen und Lagerort aufgeteilt angeben)?

8

Wie hoch waren die Ausgaben für die Beschaffung und den Unterhalt von Landminen der Bundeswehr ab dem Jahr 2014?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Typenbestand an Landminen bei NATO-Verbündeten?

10

Gibt es gemeinsame Regelungen innerhalb der NATO zum Einsatz von Landminen bei gemeinsamen Einsätzen?

Falls ja, was ist der Inhalt dieser gemeinsamen Regelung?

Sehen diese Regelungen vor, auf den Einsatz von Landminen zu verzichten, die Teil der Ottawa-Konvention sind?

11

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Einsätzen der NATO unter Beteiligung der Bundeswehr keine Landminen zum Einsatz kommen, die der Ottawa-Konvention unterliegen?

12

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es bei NATO-Einsätzen unter Beteiligung der Bundeswehr zum Einsatz von Landminen kommt, die der Ottawa-Konvention unterliegen?

13

Mit welchen Mitteln (Budgets, Personal, Systeme etc.) beteiligt sich die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 an der internationalen humanitären Minenräumung (bitte tabellarisch nach Jahr und Einsatzland getrennt aufführen)?

Berlin, den 4. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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