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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Position der Bundesregierung zur personellen Aufstellung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

08.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2740409.03.2021

Position der Bundesregierung zur personellen Aufstellung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das „Handelsblatt“ vom 23. Februar 2021 berichtet, die Bundesregierung gehe „auf Distanz“ zum Präsidenten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), Prof. Dr. Edgar Ernst (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/edgar-ernst-bundesregierung-geht-auf-distanz-zum-praesidentender-bilanzpolizei-dpr/26942532.html?ticket=ST-4248766-33Zej1LGZjgHi0yZNfVj-ap1). Hintergrund seien dessen Aufsichtsratsposten bei börsennotierten deutschen Konzernen. Mittlerweile hat die DPR mitgeteilt, dass Prof. Dr. Edgar Ernst die Stelle des Präsidenten zum 31. Dezember 2021 niederlegen wird (https://www.frep.info/docs/pressemitteilungen/2021/20210224_pm.pdf).

In den Statuten der DPR sei schon seit Langem prinzipiell festgelegt, dass der Präsident der Prüfstelle während seiner Amtszeit keine Aufsichtsratsmandate innehaben sollte. Die aktuelle Kritik entzünde sich laut „Handelsblatt“ vor allem am Aufsichtsratsmandat des DPR-Präsidenten bei der Metro AG. Prof. Dr. Edgar Ernst trat diesen Posten 2017 an – ein Jahr, nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Verschärfung der DPR-Statuten durchgesetzt hatte.

Das (vorläufige) Protokoll der 22. Sitzung des 3. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses legt nahe, dass diese Verschärfung am 12. Mai 2016 erfolgte (a. a. O., Seite 47 von 216, linke Spalte). Prof. Dr. Edgar Ernst wird vorgeworfen, gegen diese Regel verstoßen zu haben. Der Antritt des Aufsichtsratsmandats solle wiederum am 21. Februar 2017 vollzogen worden sein (a. a. O., Seite 47 von 216, linke Spalte).

Ausnahmen seien laut „Handelsblatt“ jedoch möglicherweise zugelassen und müssten aber im Einzelfall genehmigt werden, insbesondere im Falle langjährig bestehender Mandate. Dies müsse der DPR-Chef mit dem Trägerverein der Prüfstelle klären, dem zahlreiche Verbände wie der BDI und Aktionärsschützer wie die DSW angehören.

Bisher ist ungeklärt, welchen Weg der Vorgang im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genommen hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Ist das im o. g. Bericht des „Handelsblatts“ ebenso genannte Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei Arvantage dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bekannt?

1

Wenn ja, hat das BMJV eine eigene Überprüfung bzw. Bewertung des Gutachtens vorgenommen?

Wenn ja, wer hat diese Überprüfung bzw. Bewertung wann und von welchen Einheiten (v. a. Referaten) angefordert (bitte die genauen Daten und Beteiligten benennen)?

Wenn ja, welche Referate haben diese Überprüfung vorgenommen?

Wenn ja, in welcher Weise wurde die Leitungsebene über das Ergebnis unterrichtet (bitte genaue Daten, Beteiligte und Inhalt der Leitungsvorlage angeben)?

1

teilt das BMJV die im genannten Rechtsgutachten genannte Rechtsansicht, wonach die 2016 verschärfte Verfahrensordnung der DPR keine Anwendung auf den Arbeitsvertrag mit dem DPR-Präsidenten habe finden können, da der 2014 verlängerte Dienstvertrag noch bis Ende Juni 2019 fortgegolten habe und daher keine Einbeziehung der Verschärfungen möglich gewesen seien?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Wenn nein, würde aus Sicht des BMJV die im Jahr 2016 verschärfte Verfahrensordnung der DPR im Hinblick auf das Aufsichtsratsmandat des DPR-Präsidenten bei der Metro AG Anwendung finden?

Wäre in diesem Fall ein weiteres Aufsichtsratsmandat aus Sicht des BMJV überhaupt genehmigungsfähig gewesen?

1

Wurde die von der Berliner Kanzlei im Gutachten vertretene Rechtsauffassung bereits im Zuge der Anzeige und/oder Genehmigung des Metro-Aufsichtsratsmandats seitens des DPR-Präsidenten und/oder von dritter Seite auch an das BMJV herangetragen?

Wenn ja, wann, und an welchen Beteiligten (bitte die genauen Daten und Beteiligten angeben)?

1

Wenn das BMJV keine eigene Überprüfung bzw. Bewertung des Gutachtens vorgenommen hat, aus welchen Gründen nicht?

2

Trifft die Darstellung des „Handelsblatts“ nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wonach der DPR-Präsident den Antritt des Aufsichtsratsmandats angezeigt hat?

3

Bei welcher Stelle hat der DPR-Präsident nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufsichtsratstätigkeit angezeigt (bitte die genauen Daten und Beteiligten benennen)?

Wurde die Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung vor oder nach der Bestellung zum Aufsichtsrat bei der Metro AG angezeigt?

4

Wurde das BMJV durch den Nominierungsausschuss der DPR und/oder auf anderem Wege über die Bestellung des DPR-Präsidenten zum Aufsichtsrat bei der Metro AG in Kenntnis gesetzt?

Wenn ja, durch wen erfolgte die Unterrichtung?

Wenn ja, wer wurde im BMJV unmittelbar und sodann im weiteren Verlauf über diesen Vorgang unterrichtet (bitte die genauen Daten und Beteiligten angeben)?

5

Wurde der Vorgang der Bestellung als Aufsichtsratsmitglied dem BMJV zur Kenntnis gebracht bzw. zur Genehmigung vorgelegt (bitte genauen Ablauf und beteiligte Personen angeben)?

6

Gab es zu diesem Vorgang im BMJV eine Leitungsvorlage oder einen Vermerk?

Wenn ja, wer informierte wen wann und zu welchem Inhalt (bitte die genauen Daten, Inhalt und Beteiligte abgeben)?

7

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahresbericht der DPR zum Geschäftsjahr 2017 über die Bestellung als Aufsichtsratsmitglied berichtet?

Wenn ja, an welchen Stellen?

8

Sieht das BMJV unter dem Eindruck der Diskussionen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Hinblick auf die Anzeigepflicht von privaten Finanzgeschäften von Mitarbeitern der DPR einen Verbesserungsbedarf?

Wenn ja, welchen konkret, und zu wann wird dieser umgesetzt?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

9

Haben Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen bzw. des BMJV Prof. Dr. Edgar Ernst einen Rücktritt nahegelegt, und wenn ja, wann?

Berlin, den 3. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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