[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner,
Dr. Danyal Bayaz, Dr. Janosch Dahmen, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27384 –
Umfang und Transparenz europäischer und nationaler Maßnahmen
zur Unterstützung der Produktion von Impfstoffen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während die Corona-Fallzahlen langsam sinken, tauchen europaweit immer
mehr Fälle mutierter und – durch höhere Ansteckungsraten und höhere
Risiken für einen schweren Verlauf – gefährlicherer Varianten des COVID-19-
Virus auf. Ein wichtiger Weg aus der Pandemie bleibt daher die zügige und
flächendeckende Impfung der Bevölkerung. Doch die öffentliche Kritik an der
langsamen Impfkampagne in Deutschland und anderen Ländern der EU wird
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller immer lauter.
Die Zulassung des neben BioNTech/Pfizer und Moderna dritten
Impfstoffherstellers AstraZeneca hat die Verfügbarkeit von Impfstoffen innerhalb der EU
nicht ausreichend erhöht. In ihren Antworten auf die Kleine Anfrage
„Engpässe bei der Bereitstellung des Corona-Impfstoffes und die Bedeutung der
EU-Impfstoffbestellungen“ (Bundestagsdrucksache 19/25965) führt die
Bundesregierung aus, dass die begrenzte Verfügbarkeit von COVID-19-
Impfstoffen nicht durch die zu niedrige Gesamtmenge bestellter Impfdosen begründet
sei, sondern durch die begrenzte Menge an Produktionskapazitäten. Die
Fragestellenden möchten daher mit dieser Anfrage auf die Bedeutung staatlicher
Unterstützung bei der Produktion von Impfstoffen, von Vorprodukten,
Impfstoffbestandteilen sowie Produkten für die Verimpfung, den Transport und die
Dosierung entlang der gesamten Lieferkette eingehen.
Die Fragestellenden möchten Transparenz und eine belastbare Datenlage in
die Debatte einbringen. Die Veröffentlichung der Verträge mit den
Impfstoffherstellern und die Einsichtnahme in die Protokolle des Lenkungsausschusses
lehnt die Bundesregierung jedoch mit Verweis auf „Wettbewerbsinteressen
der vertragschließenden Unternehmen“ (Bundestagsdrucksache 19/25965) ab.
Die EU-Kommission hat bislang lediglich drei Abnahmegarantieverträge
veröffentlicht, die in Teilen geschwärzt sind. Die EU-Kommissionspräsidentin
Dr. Ursula von der Leyen hat in ihrem Interview in der „Süddeutschen
Zeitung“ vom 4. Februar 2021 („Das hätten wir früher machen können“)
ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten sich fünf bis sieben Mal pro Monat im
Lenkungsausschuss für Beratungen zu den Impfstoffverhandlungen treffen. Ohne
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28071
19. Wahlperiode 29.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 26. März 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Konsens unter den 27 Mitgliedstaaten wurde keine Entscheidung getroffen.
Auch entsprechende Anfragen des Referats Europa-Dokumentation (PE 5) des
Deutschen Bundestages wurden bisher nicht erfüllt: Seit dem 12. Januar 2021
wurden auf Anfragen über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entsprechende
Sitzungsberichte bzw. Sitzungsdokumente des Lenkungsausschusses zur
Unterrichtung des Deutschen Bundestages angefordert. Nach Ausbleiben einer
Antwort erfolgten am 20. und 27. Januar 2021 Nachfragen an das BMWi zum
Bearbeitungsstand der Anforderung. Daraufhin informierte das BMWi am
28. Januar 2021, dass das BMG „zum Vorgang EU-Lenkungsausschuss
zeitnah ein Bericht nachgeliefert werde, welcher aktuell dort noch einer
notwendigen Leitungsbilligung bedürfe“. Eine dritte Nachfrage erfolgte am 3. Februar
2021. Am 8. Februar und 9. Februar 2021 wurde vom zuständigen Fachreferat
des BMG mitgeteilt, dass der angekündigte Bericht nach wie vor bei der
Hausleitung zur Freigabe läge. Seitdem liegen PE 5 keine neuen
Informationen zum Bearbeitungsstand vor und der Bericht bzw. andere Dokumente des
Ausschusses wurden bislang nicht übermittelt.
Die Fragestellenden sehen im Verhalten der Bundesregierung einen möglichen
Verstoß gegen Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) in seiner
Ausgestaltung durch § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von
Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
(EUZBBG), der eine umfassende und fortlaufende Unterrichtung zum
frühestmöglichen Zeitpunkt verlangt und diese Unterrichtung grundsätzlich
schriftlich durch die Weiterleitung von Dokumenten oder die Abgabe von eigenen
Berichten der Bundesregierung verlangt. Erneut gestellte Fragen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/25965) bitten die Fragestellenden daher vor diesem
Hintergrund zu beantworten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die aktuell schwierigste Phase der Pandemie in Deutschland bringt Leid,
Härten und Entbehrungen für viele Menschen in unserem Land mit sich. Impfen ist
der Weg heraus aus der Pandemie. 27 EU-Staaten beschaffen gemeinsam
Impfstoff. Neben der Impfstoffbeschaffung unterstützt und koordiniert der Bund da,
wo es möglich ist.
Die größte Impfkampagne der deutschen Geschichte ist in vollem Gange. Stand
17. März 2021 haben in Deutschland bereits rund 7 Millionen Menschen eine
Erstimpfung erhalten, mehr als 3 Millionen Menschen auch die Zweitimpfung.
Es ist das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, im Sommer allen
Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können.
Durch stetig wachsende Liefermengen von Impfstoffen in den kommenden
Wochen und Monaten wird die Verfügbarkeit und der Zugang zu Impfungen
sukzessive steigen.. Durch zusätzliche Verträge der EU-Kommission mit den
Unternehmen Pfizer/BioNTech und Moderna im Februar und März 2021
konnten weitere 600 Millionen Dosen der zugelassenen Impfstoffe gesichert werden.
Sowohl auf EU-Ebene als auch auf deutscher Ebene werden alle
Anstrengungen unternommen, um die Produktionskapazitäten weiter zu erhöhen. Bis
Ende des ersten Quartals 2021 sollen nach den Ankündigungen der Hersteller
BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca über 19 Millionen Impfstoffdosen
für die Versorgung der Bevölkerung in Deutschland zur Verfügung stehen. Am
11. März 2021 wurde der Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson in der
EU zugelassen, erste Lieferungen werden nach Auskunft des Herstellers in der
zweiten Aprilhälfte 2021 erwartet. Der Impfstoffkandidat von CureVac, von
dem über die EU insgesamt 225 Millionen Dosen bestellt wurden, könnte bei
positiven Ergebnissen der klinischen Studien im zweiten Quartal 2021
zugelassen werden.
Die Bundesregierung unterstützt ebenso wie die EU-Kommission
größtmögliche Transparenz. Die EU-Kommission konnte durch Verhandlungen mit den
Herstellern erreichen, dass bereits drei der Impfstoffbeschaffungsverträge im
Internet veröffentlicht wurden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
informiert regelmäßig das Kabinett, den Ausschuss für Gesundheit des
Deutschen Bundestages, die Länder und die Bevölkerung über den Fortschritt der
Bestellungen und der Lieferankündigungen der Hersteller.
1. Welche Angebote an höheren Impfstoffmengen seitens BioNTech/Pfizer,
Moderna, AstraZeneca oder anderer Hersteller gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenüber den tatsächlich getätigten Bestellungen der
Europäischen Kommission (bitte jeweils aufschlüsseln nach Hersteller,
Zeitpunkt, Höhe, wann diese ausgeschlagen wurden und warum)?
Die endgültigen Vertragskonditionen sind das Ergebnis komplexer
Verhandlungsprozesse. Hierbei haben neben der Bestellmenge insbesondere
Lieferfristen und Lieferkonditionen, der Preis, die Höhe der notwendigen Anzahlungen
sowie Haftungsfragen eine Rolle gespielt.
Die Verhandlungen mit den Herstellern über Abnahmegarantien von
COVID-19-Impfstoffdosen hat die EU-Kommission geführt. Diese hat sowohl
den Inhalt der unterzeichneten Verträge als auch die Inhalte der Verhandlungen
und Sondierungsgespräche als vertraulich eingestuft. Aus diesem Grund darf
die Bundesregierung keine Konditionen aus Angeboten der Firmen im Rahmen
der Sondierungsgespräche veröffentlichen.
2. Welchen Umfang sieht der zusätzliche Vertrag mit Moderna vor, für den
sich die Bundesregierung nach eigener Aussage einsetzt (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/25965, bitte nach Zahl der Impfdosen, Lieferterminen und Kosten
aufschlüsseln), und in welchen Gremien, Ausschüssen und Treffen hat
sich die Bundesregierung für einen zusätzlichen Vertragsabschluss
eingesetzt?
Die EU-Kommission hat am 17. Februar 2021 einen zweiten Vertrag mit
Moderna über die Lieferung von zusätzlichen 150 Millionen Impfstoffdosen
geschlossen, die im dritten und vierten Quartal 2021 geliefert werden sollen.
Darüber hinaus besteht eine Option zur Bestellung weiterer 150 Millionen
Dosen zur Lieferung im Jahr 2022. Angaben zu den Kosten sind aufgrund der
Vertraulichkeit der Preise nicht möglich. Die Bundesregierung hatte zuvor nach
bilateralen Gesprächen mit dem Unternehmen im Januar 2021 der EU-
Kommission und den im Lenkungsausschuss vertretenen Mitgliedstaaten
vorgeschlagen, Verhandlungen zum Abschluss eines weiteren Vertrags
aufzunehmen.
3. Wie viele Impfstoffdosen hat die Bundesregierung im Rahmen der
europäischen Bestellungen von nicht in Anspruch genommenen
Länderkontingenten anderer Mitgliedstaaten über ihr eigenes Kontingent hinaus
übernommen (bitte nach Mitgliedstaaten, Zahl der Impfdosen und
Lieferterminen aufschlüsseln)?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass
diese Mitgliedstaaten ihre Kontingente nicht ausschöpfen?
Das Verteilungsverfahren ist so ausgestaltet, dass die durch den Verzicht
einzelner Mitgliedstaaten zusätzlich verfügbaren Impfdosen in eine Gesamtmenge
einfließen, die unter denjenigen Staaten verteilt wird, welche ihr Interesse an
einem zusätzlichen Erwerb bekundet haben.
Der nachfolgenden Tabelle kann die Anzahl der Impfstoffdosen entnommen
werden, die Deutschland über seinen Bevölkerungsanteil hinaus erworben hat.
Anzahl
Dosen EU
(bestellt)
Anzahl Dosen
DEU
(nach
Bevölkerungsanteil)
Anzahl Dosen
DEU
(bestellt)
Differenz
zugunsten
DEU
Pfizer/BioNTech 300 Mio. ca. 55 Mio. ca. 64,1 Mio. ca. 9,1 Mio.
Pfizer/BioNTech
Zusatzvertrag
200 Mio. ca. 36,7 Mio. ca. 36,6 Mio. keine
Moderna 160 Mio. ca. 29,3 Mio. ca. 50,5 Mio. ca. 21,1 Mio.
Moderna
Zusatzvertrag
150 Mio. ca. 27,5 Mio. ca. 38 Mio. ca. 10,5 Mio.
AstraZeneca 300 Mio. ca. 55 Mio. ca. 56,3 Mio. ca. 1,3 Mio.
Anzahl
Dosen EU
(bestellt)
Anzahl Dosen
DEU
(nach
Bevölkerungsanteil)
Anzahl Dosen
DEU
(bestellt)
Differenz
zugunsten
DEU
Johnson &
Johnson
200 Mio. ca. 36,7 Mio. ca. 36,7 Mio. Keine
CureVac 225 Mio. ca. 41,3 Mio. ca. 54,1 Mio. ca. 12,9 Mio.
Erkenntnisse dazu, warum einzelne Mitgliedstaaten auf Liefermengen
verzichtet haben, liegen nicht vor.
4. Zu welchen Zeitpunkten werden die bestellten Impfstoffe nach Kenntnis
der Bundesregierung an die einzelnen Mitgliedsländer bzw. an
Deutschland ausgeliefert (bitte nach Produktname, genauem Lieferzeitpunkt und
Liefermenge aufschlüsseln), und bis wann rechnet die Bundesregierung
auf dieser Basis mit einer Impfquote in Deutschland und EU-weit von
70 Prozent?
Welche konkreten Schritte sieht die Bundesregierung vor, um das Ziel
der EU-Kommission, bis Ende des Sommers 70 Prozent der Bevölkerung
geimpft zu haben, zu erreichen?
Setzt die Bundesregierung dabei auf konkrete Zwischenziele, und wenn
ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Pfizer/BioNTech haben am 26. Dezember 2020 mit ihren Lieferungen
begonnen und angekündigt, bis zum Ende der 13. Kalenderwoche 2021 insgesamt
ca. 12 Millionen Dosen zu liefern. Moderna hat am 12. Januar 2021 mit seinen
Lieferungen begonnen und angekündigt, bis zum Ende der 13. Kalenderwoche
insgesamt ca. 1,8 Millionen Dosen zu liefern. AstraZeneca hat am 5. Februar
2021 mit seinen Lieferungen begonnen und angekündigt, bis zum Ende der
13. Kalenderwoche 2021 insgesamt ca. 5,6 Millionen Dosen zu liefern.
Johnson & Johnson hat angekündigt, einen Lieferbeginn in der zweiten Aprilhälfte
2021 anzustreben. Die seitens der Unternehmen angekündigten aktuellen
Lieferanzahlen, die vom BMG an die Länder übermittelt werden, können unter
folgender Internetadresse eingesehen werden:
https://www.bundesgesundheits
ministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c20329.
Ein exakter Zeitpunkt, wann eine Impfquote von 70 Prozent erreicht wird, kann
durch die Bundesregierung nicht genannt werden, und hängt insbesondere vom
Voranschreiten der Impfungen in den Ländern ab.
Das von der Bundesregierung etablierte Digitale Impfquoten-Monitoring
(DIM) wird als Monitoringinstrument genutzt, um die erfolgten Impfungen
tagesaktuell verfolgen zu können. Die Daten geben den prozentualen Anteil der
Bevölkerung wieder, die eine Erst- bzw. Zweitimpfung erhalten haben. Dabei
sind als Zwischenziele die gem. den Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission beim Robert Koch-Institut genannten Daten zu den vulnerablen und
priorisierten Personengruppen (z. B. Kategorie 1: 8,9 Millionen Personen)
relevant.
5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass alle aus ihrer Sicht für die
nationale Impfstoffstrategie und Impfstoffproduktion relevanten
Entscheidungen im sog. Corona-Kabinett oder im Bundeskabinett getroffen
oder aufgerufen wurden?
6. Wann wurde die im Lenkungsausschuss bzw. im Rat der EU vertretene
Position der Bundesregierung jeweils im sog. Corona-Kabinett
beschlossen?
Wenn dies nicht im sog. Corona-Kabinett beschlossen wurde, wer hat es
dann wann jeweils entschieden?
7. Was genau wurde wann und von wem im sog. Corona-Kabinett der
Bundesregierung hinsichtlich der Vorbestellungen durch die EU-
Kommission beschlossen?
Die Fragen 5 bis 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMG hat als federführendes Ressort die nationale Impfstrategie in enger
Zusammenarbeit mit den Ländern vorbereitet. Entscheidungen zur Umsetzung
der nationalen Impfstrategie wurden durch das Kabinett bzw. Corona-Kabinett
behandelt. Sowohl das Bundeskabinett als auch das Corona-Kabinett wurden
seit dem Beginn der Verhandlungen über den Stand der Verhandlungen zur
Impfstoffbeschaffung unterrichtet. Zusätzlich hat das BMG dem
Bundeskabinett bzw. dem Corona-Kabinett seit November 2020 schriftliche Berichte über
die aktuellen Entwicklungen bei der Impfstoffbeschaffung vorgelegt.
8. Was wurde auf EU-Ebene im Lenkungsausschuss zur
Impfstoffbestellung durch die EU-Kommission wann und mit welchem Inhalt
vereinbart, insbesondere hinsichtlich der Auswahl der Hersteller und der Höhe
der jeweiligen Chargen der Hersteller und der Gesamthöhe der
Vorbestellungen, und welche Position hat die Bundesregierung hier vertreten (bitte
nach Ort, Zeit und Position der Bundesregierung aufschlüsseln)?
Sobald die EU-Kommission im Rahmen der ESI-Initiative von den
Mitgliedstaaten das Mandat zur Impfstoffbeschaffung erhalten hatte, wurden
Sondierungsgespräche mit potentiellen Herstellern von COVID-19-Impfstoffen
aufgenommen. Ziel war die Etablierung eines möglichst breiten Portfolios von
Impfstoffen verschiedener Hersteller und auf Basis unterschiedlicher
Plattformtechnologien, was die Bundesregierung stets unterstützt hat. Vor Abschluss der
bindenden Kaufverträge (Advance Purchase Agreements = APAs) wurden
wesentliche vertragliche Eckpunkte vereinbart z. B. zu Abnahmemenge,
Liefermenge und -zeitpunkten, Preisen, Haftung, Vertraulichkeit (sog. Term Sheets).
Nach Abschluss der Term Sheets waren noch im Wesentlichen lediglich
formale Schritte notwendig, d. h. die Durchführung des formalen Tender-
Verfahren bei der EU-Kommission.
Mit den Firmen AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Johnson & Johnson, CureVac,
Moderna und Sanofi/GSK wurden im Rahmen der ESI Initiative der EU-
Kommission bisher mit sechs Firmen APAs geschlossen. Es gibt zwei
Vertragsformen: Entweder ist eine verbindliche Abnahmeverpflichtung enthalten oder
es handelt sich um eine Kaufoption. Einige Verträge sehen zusätzlich zu
verbindlichen Abnahmeverpflichtungen auch eine Kaufoption vor. Von dieser
zusätzlichen Kaufoption wurde bereits bei dem Impfstoff der Firmen Moderna
und BioNTech/Pfizer Gebrauch gemacht. Darüber hinaus hat die EU-
Kommission einen zusätzlichen Vertrag mit BioNTech/Pfizer über weitere 200
Millionen Impfstoffdosen mit einer zusätzlichen Kaufoption von 100 Millionen sowie
einen zusätzlichen Vertrag mit Moderna über weitere 150 Millionen
Impfstoffdosen mit einer zusätzlichen Kaufoption von 100 Millionen Impfstoffdosen
geschlossen. Da der Vertrag mit Sanofi/GSK keine verbindliche
Abnahmeverpflichtung erhält, steht die Anzahl der Dosen für Deutschland noch nicht
fest.
Anzahl Dosen
EU
(inklusive
Optionen)
Anzahl Dosen
DEU
(Anteil)
Anzahl
Anwendungen
Wesentliche
Eckpunkte
Vertragsentwurf (Term Sheet)
Abschluss
Vertrag
BioNTech (BNT)/
Pfizer
200 Mio.
(+100 Mio. opt.)
ca. 64,1 Mio. 32,1 Mio. 15.10.2020 20.11.2020
BioNTech (BNT)/
Pfizer
Zusatzvertrag
200 Mio.
(+100 Mio. opt.)
ca. 36,6 Mio. ca. 18,3 Mio. entfällt 17.02.2021
Moderna 80 Mio.
(+80 Mio. opt.)
ca. 50,5 Mio. ca. 25,2 Mio. 24.08.2020 04.12.2020
Moderna
Zusatzvertrag
150 Mio.
(+150 Mio. opt.)
ca. 38 Mio. ca. 19 Mio. entfällt 01.03.2021
AstraZeneca (AZ) 300 Mio.
(+100 Mio. opt.)
ca. 56,3 Mio. ca. 28,2 Mio. 27.07.2021 27.08.2020
Johnson & Johnson
(J&J)
200 Mio.
(+ 2x100 Mio.
opt.)
ca. 36,7 Mio. ca. 36,7 Mio. Mitte August 2020 21.10.2020
CureVac
225 Mio.
(+180 Mio. opt.) ca. 54,1 Mio. ca. 27 Mio.
Mitte August 2020 30.11.2020
Sanofi/GSK
300 Mio.
(opt. weitere
Dosen möglich)
Mind. ca.
55 Mio.
Mind. ca.
27,5 Mio.
Mitte August 2020 18.09.2020
Die Verträge wurden von der EU-Kommission in Absprache mit den
Mitgliedstaaten geschlossen, welche regelmäßig über den neuesten Stand der
Verhandlungen informiert wurden und werden. Die Bundesregierung unterstützt die
federführende Rolle der EU-Kommission bei den Verhandlungen mit den
Firmen über die Abnahme von COVID-19-Impfstoffen.
9. Inwiefern stehen die Wettbewerbsinteressen der beteiligten Unternehmen
aus Sicht der Bundesregierung einer vollständigen (oder teilweisen)
Veröffentlichung der Impfstoff-Verträge und der Beratungsprotokolle des
Lenkungsausschusses bzw. einer diesbezüglichen Unterrichtung des
Bundestages entgegen?
Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung
dagegen, dass die als geheim eingestuften Verträge, Protokolle und
Dokumente in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur
Einsicht für berechtigte Personen ungeschwärzt hinterlegt werden?
10. Hat sich die Bundesregierung in den entsprechenden europäischen
Gremien für eine Einsichtnahme des Deutschen Bundestages unter Wahrung
des Geheimschutzes eingesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung ist sich des öffentlichen Interesses an der
Impfstoffbeschaffung bewusst und bemüht sich um größtmögliche Transparenz des
Verfahrens. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Veröffentlichung der Verträge
Wettbewerbspositionen der betroffenen Unternehmen beeinträchtigen und u. U.
den Erfolg des gesamten zentralen Beschaffungsverfahrens gefährden könnte.
Insbesondere solange dieses Verfahren noch andauert, könnte die Offenlegung
von Inhalten eines bereits verhandelten Vertrags dem entsprechenden
Vertragspartner erhebliche Wettbewerbsnachteile zufügen, etwa im Vergleich zu
späteren Bewerbern oder im Rahmen laufender Ausschreibungen anderer Staaten. Es
ist daher nachvollziehbar, wenn die Impfstoffhersteller verlangen, dass die
Vertraulichkeit der Verhandlungen und der Vertragsdokumente gewährleistet wird.
Ohne dahingehende Zusicherungen bestünde das Risiko, den
Beschaffungsvorgang insgesamt zu vereiteln.
Um dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit und der Parlamente dennoch
Rechnung zu tragen, befindet sich die EU-Kommission in Gesprächen mit den
Impfstoffherstellern zu dem Zweck, zumindest redigierte Fassungen der
Verträge offenlegen zu können, die den Schutz der geschäftlichen Interessen der
Firmen und der persönlichen Daten der Beteiligten sicherstellen. So konnte mit
den Unternehmen AstraZeneca, CureVac und Sanofi/GSK eine Einigung erzielt
werden, um die mit diesen geschlossenen Advance Purchase Agreements auf
der Internetseite der Kommission zu veröffentlichen (siehe
https://ec.europa.eu/
info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/public-health/coronavirus-vaccin
es-strategy_de#documents).
11. Mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung in ihrer bisherigen
Verweigerung zur Einsichtnahme in Impfstoffverträge, Protokolle und
Dokumente des Lenkungsausschusses keinen Verstoß gegen Artikel 23
Absatz 2 GG in seiner Ausgestaltung durch § 3 EUZBBG, der eine
umfassende und fortlaufende Unterrichtung zum frühestmöglichen
Zeitpunkt verlangt und diese Unterrichtung grundsätzlich schriftlich durch
die Weiterleitung von Dokumenten oder die Abgabe von eigenen
Berichten der Bundesregierung verlangt?
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag über die gemeinsame
europäische Impfstoffbeschaffung fortlaufend, insbesondere durch die Weiterleitung
und Übermittlung von Drahtberichten, Weisungen sowie von Vor- und
Nachberichten aus EU-Gremien unterrichtet. Der Ausschuss für Gesundheit des
Deutschen Bundestags wurde schriftlich wie mündlich regelmäßig über aktuelle
Entwicklungen rund um die Impfstoffbeschaffung und Zulassung informiert.
Am 25. Februar 2021 hat das BMG dem Deutschen Bundestag einen Bericht
über die Arbeit im EU-Lenkungsausschuss für Impfstoffbeschaffung
übermittelt. Die Protokolle aus dem Lenkungsausschuss werden durch die EU-
Kommission verfasst und unterliegen der Geheimhaltung. Die EU-Kommission hat
die Weitergabe ausdrücklich untersagt.
12. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die Entscheidung, die
Impfstoffbestellungen jeweils einzeln von den Mitgliedstaaten bezahlen
zu lassen, dazu geführt hat, dass insgesamt nicht mehr Dosen bestellt
wurden und dass ein zentraler Einkauf der Europäischen Kommission
dazu geführt hätte, dass mehr Impfstoffdosen bestellt worden wären?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hieraus?
Wenn nein, auf welcher Grundlage fußt diese Einschätzung?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für
künftige Impfstoffbestellungen auf europäischer Ebene?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat hierauf keine Hinweise. Mit dem praktizierten
Verfahren konnten insgesamt über 2,6 Milliarden Impfstoffdosen zur Versorgung von
etwa 450 Millionen Einwohnern der beteiligten Staaten gesichert werden.
13. a) Wie viel Geld investiert die Bundesregierung für welche Maßnahmen
bezüglich der Produktion von Impfstoffen, Vorprodukten und
Impfstoffbestandteilen der bereits zugelassenen Hersteller und der
Hersteller mit Aussicht auf eine Zulassung ihres Impfstoffes (bitte nach
Maßnahme, Kosten und Umfang je Hersteller aufschlüsseln)?
b) Wie viel Geld investiert die Bundesregierung für welche Maßnahmen
bezüglich der Herstellung von Produkten und Bestandteilen, die für
eine erfolgreiche Verimpfung der Impfstoffe – wie beispielsweise
Spritzen, Kanülen oder auch Natriumchloridlösung –, den Transport
und die Dosierung notwendig sind (bitte nach Maßnahme, Kosten
und Umfang je Produkt aufschlüsseln)?
c) Was ist der Bundesregierung zu der Europäischen
Zusatzvereinbarung mit BioNTech/Pfizer für die Anpassung des Impfstoffes an
Mutanten des SARS-CoV-2-Virus bekannt bezüglich des Umfangs,
Lieferzeitraums und der Kosten?
Sind die dafür notwendigen Produktionskapazitäten bereits
vorhanden?
Wenn nein, welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um die
Herstellung der Impfstoffe sicherzustellen?
Die Fragen 13a bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verantwortung für die Verimpfung liegt in der Zuständigkeit der Länder.
Die Bundesregierung beliefert die Länder jeweils gemäß des jeweiligen
Bevölkerungsanteils mit Impfstoffdosen. Alle notwendigen Materialen für die
Impfstoffaufbereitung und Verabreichung beschaffen die Länder in eigener
Verantwortung.
Die Bundesregierung befindet sich seit mehreren Monaten im Austausch mit
Herstellern von Impfstoffen, Vorprodukten und Impfstoffbestandteilen, um
konkrete Schwachstellen/Engpässe aufzudecken und Möglichkeiten für die
Sicherstellung der erforderlichen Produktionskapazitäten gemeinsam mit allen
Beteiligten zu erörtern. Hierzu ist eine Taskforce Impfstoffproduktion
gegründet.
Nach Marktrecherchen der Bundesregierung geben die Hersteller an, dass
grundsätzlich ausreichend Material für die Aufbereitung und Verimpfung
verfügbar ist.
Bei den Verhandlungen zu dem im Februar 2021 abgeschlossenen
Aufstockungsvertrag mit den Unternehmen BioNTech/Pfizer hat die EU-Kommission
das Thema der Lieferung eines etwaigen an Virusvarianten angepassten
Impfstoffs aktiv eingebracht und hierzu auch eine Vereinbarung erzielt. Die
Einzelheiten der vertraglichen Regelungen unterliegen zum Schutz der Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Hersteller der Vertraulichkeit.
14. Setzt sich die Bundesregierung, und wenn ja, wie, und in welchem
Umfang, für weitere gemeinsame Investitionen in Produktionskapazitäten
für COVID-19-Impfstoffe, für Vorprodukte, Bestandteile sowie weitere
im Zusammenhang mit der Impfung, dem Transport und der Dosierung
notwendigen Produkte auf EU-Ebene ein (bitte nach Rahmen, Datum,
Höhe der geforderten Investitionen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung wird die Ergebnisse des in der Antwort zu den
Fragen 13a bis 13c genannten Austausches auf europäischer Ebene einbringen.
15. Welche Teilkomponenten entlang der gesamten Lieferkette der
Impfstoffproduktion, der Vorprodukte, dem Transport und der Dosierung
betrachtet die Bundesregierung als besonders kritisch?
a) Welche Maßnahmen zur Beobachtung der Bedarfe und
Angebotsmengen der Vorprodukte hat die Bundesregierung getroffen?
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
Verfügbarkeit der benötigten Vorprodukte sicherzustellen?
c) Ist die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigte
Plattform zur Koordinierung der Produktion und Verteilung von
Hilfsmitteln wie Ampullen, Stopfen und Spritzen, aber auch Substanzen für
die Impfproduktion (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/theme
n/coronavirus/verlaesslichkeit-beim-impfen-1847316) bereits in
Betrieb, und wenn nein, wann wird sie den Betrieb aufnehmen?
d) Wie genau ist die Funktionsweise der Plattform, wie viele
Unternehmen haben sich bereits registriert, welche Rolle übernimmt die
Bundesregierung bei der Koordination der benötigten Produkte, und
gibt es eine Abstimmung dazu auf europäischer Ebene oder Pläne,
die Plattform auf europäischer Ebene zu etablieren?
e) Plant die Bundesregierung, die europäische Produktion dieser
Komponenten finanziell zu fördern?
Wenn ja, wie?
f) Plant die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Ausfuhr
solcher Komponenten aus der EU reguliert wird?
g) Steht die Bundesregierung im Austausch mit der Biden-
Administration, insbesondere dem White House COVID-19 Response Team,
hinsichtlich der Möglichkeiten, die Lieferketten störungsfrei und effizient
zu halten?
h) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anzeichen für Engpässe
in den relevanten Lieferketten, die durch die pandemiebedingten
Einreisebeschränkungen ausgelöst werden könnten, und wenn ja, wie
plant die Bundesregierung, gegenzusteuern?
Die Fragen 15 bis 15h werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Einsetzung einer Taskforce Impfstoffproduktion
im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beschlossen, deren Leitung
Dr. Christoph Krupp übernommen hat und die mit den nachfolgend
beschriebenen Aufgaben zur Unterstützung der Produktion von Impfstoffen betraut ist:
• Monitoring der Produktion der Impfdosen (einschließlich Vorprodukten und
Impfnebenprodukten) in Deutschland und Europa, rasches Erkennen
etwaiger Probleme und Unterbreitung von Vorschlägen an den
Staatssekretärsausschuss für geeignete Maßnahmen (Risikomanagement
Impfstofflieferungen 2021);
• Förderung und Anreizung von Impfstoffproduktionskapazitäten in
Deutschland für eine langfristig verlässliche Versorgung von Deutschland
(Schwerpunkt: mRNA Impfstoffproduktion ab 2022) auf Grundlage einer bis zum
1. Mai 2021 zu erstellenden Konzeptvorlage;
• Priorisierung der dafür erforderlichen Maßnahmen der Bundesregierung mit
dem Ziel, diese zur raschen Entscheidung zu bringen und effektiv mit
marktwirtschaftlichen Instrumenten umzusetzen;
• zentraler Ansprechpartner für die Wirtschaft und EU in diesen Fragen sein
und deutsche Interessen in der EU Task Force einbringen;
• engen Kontakt mit zuständigen Stellen und Genehmigungsbehörden der
Länder halten, soweit diesen Zuständigkeiten zukommen, die etwa für den
Ausbau von Impfstoffproduktionskapazitäten relevant sind. Die
angekündigte Plattform wurde vom VCI aufgebaut und ist bereits in Betrieb. Durch
die Plattform soll mehr Transparenz für Anbieter von Impfzubehör
(Einwegspritzen, Kanülen und NaCl-Injektionslösung) und die Länder als
Nachfrager (Versorgungsengpässe) bei den Impfungen in den Ländern geschaffen
werden. Die Plattform ist als reine Informationsplattform konzipiert. Auf
dieser Plattform findet keine Vermittlung von Verkäufen statt. Diese sind
Gegenstand von Beschaffungsprozessen der Länder außerhalb der
Plattform. Alle Länder haben für die Mitarbeit auf der Plattform zentrale
Kontaktstellen benannt, welche nun fortlaufend in der Nutzung der Plattform
durch den VCI geschult werden. Gleichzeitig sind sechs Hersteller für
Impfzubehör auf der Plattform vertreten. Nach Angaben der Unternehmen sind
damit rund 95 Prozent des deutschen Marktes auf der Plattform abgebildet.
Die Bundesregierung plant derzeit keine Ausfuhrbeschränkungen für diese
Komponenten. Die Ausfuhrbeschränkungen für COVID-19-Impfstoffe hat die
EU-Kommission am 29. Januar 2021 ohne formelle vorherige Beteiligung der
EU-Mitgliedstaaten erlassen. Derzeit liegen der Bundesregierung keine
Kenntnisse über Engpässe durch die pandemiebedingten Einreisebeschränkungen vor.
16. Hat die Bundesregierung bei den bisher bekannt gewordenen
Kooperationen diverser Impfstoffhersteller und Pharmaunternehmen zur
Vergrößerung der Produktionskapazitäten eine aktive Rolle eingenommen, und
was tut die Bundesregierung, um weitere Kooperationen aktiv zu
unterstützen oder initiativ auch auf der europäischen Ebene in die Wege zu
leiten?
Das BMG hat am 7. Januar 2021 die Verbände der pharmazeutischen Industrie
und die zuständigen Obersten Landesgesundheitsbehörden zur Prüfung weiterer
Kapazitäten für die Impfstoffproduktionen angeschrieben.
Die eingegangenen Hinweise wurden an die Impfstoffhersteller, mit denen
Lieferverträge für COVID-19-Impstoffe abgeschlossen wurden, in geeigneter
Form weitergeleitet. Einige Impfstoffhersteller haben ihr Produktionsnetzwerk
erweitert oder sind Kooperationsvereinbarungen eingegangen.
Die Bundesregierung ist bestrebt, Unterstützung für den optimalen Einsatz der
vorhandenen Ressourcen mit dem Ziel einer möglichst raschen Versorgung mit
COVID-19-Impfstoffen zu gewähren.
Am 1. Februar 2021 fand auf Einladung des Bundeskanzleramtes ein Bund-
Länder-Fachgespräch zur Impfstoffversorgung statt, in welchem gemeinsam
mit den Impfstoffherstellern auch die Erweiterung der Herstellungskapazitäten
für COVID-19-Impfstoffe thematisiert wurde. Die o. g. Taskforce übernimmt
alle notwendigen Aufgaben, um den Produktionsprozess von COVID-19-
Impfstoffen abzusichern, um erforderliche Impfdosen für alle impfbereiten
Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2021 bereitzustellen, eine sichere und resiliente
Versorgung in Deutschland mit Impfstoffen im Jahr 2022 und den Folgejahren über
eigene Produktionskapazitäten zu gewährleisten und die industrielle Basis in
Deutschland für die Produktion auch von Impfstoffen mit neuartiger
Technologie (wie mRNA) zu verbreitern und langfristig zu sichern.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Engpässe in der
Produktion von Lipiden für die Herstellung von mRNA-Impfstoffen vor,
und welche Schritte hat die Bundesregierung in den letzten Monaten
ergriffen, um solchen Engpässen vorzubeugen?
Das etwaige Risiko künftiger Engpässe bei Lipiden wurde im Zuge des
Impfgipfels im Bundeskanzleramt am 1. Februar 2021 kommuniziert. Die Taskforce
Impfstoffproduktion befindet sich aktuell im Austausch mit den bei der
Lipidherstellung beteiligten Unternehmen, um konkrete Schwachstellen/Engpässe
aufzudecken und Möglichkeiten für die Sicherstellung der erforderlichen
Produktionskapazitäten gemeinsam mit allen Beteiligten auszuloten.
18. Warum liegen der Bundesregierung im Gegensatz zu anderen Herstellern
keine Kenntnisse über Planungen von Moderna zu weiteren
Produktionsstätten in Europa vor (Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25965), und wie plant sie, solche
Pläne zu fördern?
Welche Schritte sind der Bundesregierung auf Seiten der EU bekannt,
um den Aufbau weiterer Produktionsstätten für den Moderna-Impfstoff
in Europa zu fördern, und wie unterstützt die Bundesregierung ggf. diese
Schritte auf EU-Ebene?
Moderna hat bereits mit zahlreichen europäischen Pharmaunternehmen
Verträge für die Lizenzproduktion seines Impfstoffs außerhalb der USA geschlossen,
um seine Lieferzusagen zu erfüllen. Die Entscheidung über
Investitionsvorhaben in konzerneigene Produktionsstätten obliegt dem Impfstoff produzierenden
Unternehmen.
19. a) Auf welche Weise hat die Bundesregierung den
Genehmigungsprozess der neuen BioNTech-Produktionsstätte in Marburg unterstützt,
und welche Zeitersparnis ist daraus erwachsen?
b) Wird die Bundesregierung in koordinierender Rolle tätig werden,
damit Genehmigungsprozesse für zusätzliche Produktionsstätten
bundeslandübergreifend gleichermaßen beschleunigt werden können?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19a und 19b werden gemeinsam beantwortet.
Die zuständige Bundesoberbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut, und die
zuständige Behörde des Landes Hessen standen von Beginn an im regelmäßigen und
engen Kontakt mit der Firma BioNTech.
Die Zusammenarbeit der Firma BioNTech mit den Behörden bei der
Qualifizierung der Anlagen und der Prozessvalidierung führte zur Erteilung der
Herstellungserlaubnis für die Produktionsstätte der Firma BioNTech in Marburg am
28. Januar 2021.
Die Bundesregierung steht in regelmäßigen Austausch mit den zuständigen
Behörden der Länder und der pharmazeutischen Industrie, um vermeidbare
Verzögerungen bei der Produktion zu verhindern, Produktionskapazitäten so weit wie
möglich auszubauen und die Beschaffung verfügbarer COVID-19-Impstoffe so
schnell wie möglich sicherzustellen.
Die Entscheidung über die Herstellungserlaubnis der zuständigen Behörde
ergeht bei Impfstoffen im Benehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde.
20. Seit wann plant die Bundesregierung den Aufbau einer zentralen
Koordinierung und Überwachung der Impfstoffentwicklung und
Impfstoffproduktion für Krisenfälle, und steht sie dazu in Abstimmung mit der
Europäischen Kommission bezüglich des Aufbaus einer EU-Behörde für die
Krisenvorsorge und Krisenreaktion bei gesundheitlichen Notlagen
(European Health Emergency Response Authority – HERA)?
Unterstützt sie, und wenn ja, wie, den Aufbau einer solchen Behörde?
Die Überlegungen zum Aufbau von Kapazitäten beim Paul-Ehrlich-Institut zur
Koordinierung der Entwicklung, Prüfung und Bewertung und Herstellung von
Impfstoffen zur Bekämpfung von COVID-19 und künftiger Pandemien haben
im Juni 2020 begonnen im Zuge der Umsetzung von Ziffer 52 des Beschlusses
„Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ des
Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 begonnen. Es ist vorgesehen, dass die
nationalen Maßnahmen die Anstrengungen der EU-Kommission, das EU-
Krisenmanagement zu verbessern, unterstützen werden.
21. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der
Voraussetzungen für eine vollständige Produktion des Impfstoffs von
Johnson & Johnson in Europa vor, und plant sie hier finanzielle oder
logistische Unterstützung?
b) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass Johnson & Johnson-Impfdosen trotz Abfüllung in den
USA ohne Verzögerungen nach Europa gelangen?
Die Fragen 21a und 21b werden gemeinsam beantwortet.
Johnson & Johnson befindet sich derzeit in Gesprächen mit verschiedenen
europäischen Unternehmen, um zusätzliche Abfüllkapazitäten innerhalb der EU
zu mobilisieren. U. a. hat der Hersteller IDT Biologika aus Dessau am 15. März
2021 angekündigt, Kapazitäten für die Abfüllung des Impfstoffes von Johnson
& Johnson bereitzustellen. Hinsichtlich der aktiven Unterstützung durch die
Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Die für die Auslieferung in der EU bestimmten Impfdosen von Johnson &
Johnson sollen nach Angaben des Unternehmens nicht in den USA abgefüllt
werden.
22. Für welchen Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einem
Abschluss der EU-Verhandlungen über Bestellungen der Impfstoffe von
Novavax und Valneva?
23. Welche Impfstoffmengen von Novavax und Valneva strebt die
Bundesregierung über die gemeinsamen EU-Verhandlungen für Deutschland an,
und ab wann werden diese Impfstoffe frühestmöglich zur Verfügung
stehen?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die EU-Kommission hat ihre Sondierungsgespräche mit Novavax am 17.
Dezember 2020 und mit Valneva am 12. Januar 2021 abgeschlossen. Zu den
Inhalten der laufenden Vertragsverhandlungen mit den beiden Unternehmen
inklusive der vorgesehenen Lieferzeitpunkte kann die Bundesregierung
aufgrund der Vertraulichkeit keine Auskunft geben. Angestrebt werden
grundsätzlich Impfstoffmengen, die mindestens dem deutschen Bevölkerungsanteil
entsprechen.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung von EU-
Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides, dass für SARS-CoV-2-Impfstoffe,
deren Wirksamkeit gegen besorgniserregende Virusvariationen (VOC)
vom jeweiligen Hersteller auf Basis des jeweils bereits in der EU
zugelassenen Vakzins erhöht wurde, ein Schnellverfahren zur Zulassung
ausreiche (
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Stella-Kyriakides-
kuendigt-Schnellverfahren-fuer-Mutations-Impfstoff-an-id5911678
1.html)?
Verfahrensbeschleunigungen, wo diese möglich sind, sind aus Sicht der
Bundesregierung zu begrüßen. Die Anforderungen an den Nachweis der Qualität,
Wirksamkeit und Unbedenklichkeit müssen dabei jedoch gewahrt bleiben.
25. Welche Schritte des Zulassungsprozesses sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Schnellverfahren für aktualisierte SARS-CoV-2-
Impfstoffe ausgespart bleiben?
Die prozeduralen Zulassungsmodalitäten werden gegenwärtig bei der EU-
Kommission geprüft. Angestrebt wird, diese Verfahren möglichst mit kurzer
Frist und einem möglichst geringen administrativen Aufwand durchführen und
abschließen zu können (vgl.
https://www.ema.europa.eu/en/documents/scientifi
c-guideline/reflection-paper-regulatory-requirements-vaccines-intended-provid
e-protection-against-variant_en.pdf).
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob für den
russischen Impfstoff Sputnik V und den chinesischen Impfstoff
Sinopharm bei der EMA bereits Zulassungsanträge gestellt oder Daten für ein
Rolling-Review-Verfahren geliefert wurden?
Für den russischen Impfstoff „Sputnik V“ wurde das „rolling review“-
Verfahren bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur gestartet und es wurden erste
Daten eingereicht,
https://www.ema.europa.eu/en/news/ema-starts-rolling-revie
w-sputnik-v-covid-19-vaccine.
Zu dem chinesischen Impfstoff des Unternehmens Sinopharm ist noch nicht
bekannt, ob das Unternehmen eine Zulassung für den europäischen Markt
anstrebt.
27. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, die Entscheidung der
Regierung Ungarns im Alleingang die Impfstoffe Sputnik V und
Sinopharm im Rahmen einer nationalen Notfallzulassung einzusetzen (
https://w
ww.dw.com/de/ungarn-sinopharm-und-sputnik-statt-eu-impfplan/a-5660
3541)?
Welche geopolitische Bedeutung misst sie hier dem Handeln Russlands
und Chinas bei?
Die Erteilung von rein nationalen Notfallgenehmigungen im Pandemiefall zum
Einsatz nicht zugelassener Arzneimittel und Impfstoffe ist Sache der einzelnen
Mitgliedstaaten. Für Deutschland ist eine solche Notfallgenehmigung bei
Impfstoffen aktuell nicht geplant. Eine ordentliche Zulassung ist für das
Vertrauen wichtig, denn zum einen werden Impfstoffe bei gesunden Personen
angewendet, zum anderen müssen Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit durch ein
behördliches Verfahren sorgfältig geprüft und bestätigt worden sein. Dies sind
auch entscheidende Kriterien für die Akzeptanz der Bevölkerung, das Angebot
einer Impfung rasch und umfassend wahrzunehmen.
28. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Einsatz und der
Entwicklung von Therapeutika gegen COVID-19 im Umgang mit der
Pandemie auch im Hinblick auf eine Lockerung bzw. Beendigung des
Lockdowns bei, und wie unterstützt sie diese auf nationaler und europäischer
Ebene?
Neben der Verfügbarkeit von Impfstoffen sind sichere und wirksame
Arzneimittel gegen SARS-CoV-2 entscheidend, um die Pandemie bewältigen zu
können. Trotz der Verfügbarkeit von COVID-19-Impfstoffen werden zusätzlich
Therapien zur Behandlung einer COVID-19-Infektion voraussichtlich noch
über längere Zeit benötigt werden. Am 3. März 2020 wurde eine erste
Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
veröffentlicht. Sie umfasste neben Forschungsvorhaben zu diagnostischen
Ansätzen sowie dem Verständnis und der Verbreitung des Virus auch
therapeutische Ansätze mit einem Volumen von 45 Mio. Euro. Im Rahmen des
Förderaufrufs wurden innovative Projektideen für COVID-19-Therapeutika in
zumeist noch frühen Entwicklungsstadien unterstützt.
Ein zweiter Förderaufruf (Richtlinie zur Förderung von Forschung und
Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2) mit einem
Volumen von 50 Mio. Euro wurde am 6. Januar 2021 durch das BMBF
veröffentlicht. Mit diesem Förderaufruf wird der Fokus auf die klinische
Entwicklung vielversprechender therapeutischer Ansätze gelegt.
Ein weiteres Förderprogramm für versorgungsnahe Arzneimittel gegen
COVID-19, die in der Entwicklung weiter fortgeschritten sind, ist in
Zusammenarbeit zwischen BMBF und BMG in Planung.
Darüber hinaus unterstützt das BMG Sponsoren und pharmazeutische
Unternehmer, indem Projekte im Zusammenhang mit COVID-19 von der
zuständigen Bundesoberbehörde mit höchster Priorität bearbeitet werden.
Wissenschaftliche Beratungsgespräche sowie Anträge auf Genehmigung klinischer
Prüfungen gegen COVID-19 sind derzeit gebührenfrei.
Neben dem bereits zur Therapie von COVID-19 zugelassenen Arzneimittel
Veklury® (Wirkstoff Remdesivir) hat die Bundesregierung im Rahmen der
COVID-19-Pandemie verschiedene Arzneimittel, u. a. auch zwei in
Deutschland bisher noch nicht zugelassene monoklonale Antikörper, für die es aber
bereits eine Anwendungsempfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur
gibt, zentral beschafft und zur Verfügung gestellt.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Beendigung des Lockdowns vom
Infektionsgeschehen abhängig und nicht vom Einsatz von Therapeutika.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]