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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umfang und Transparenz europäischer und nationaler Maßnahmen zur Unterstützung der Produktion von Impfstoffen

(insgesamt 28 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

29.03.2021

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2738405.03.2021

Umfang und Transparenz europäischer und nationaler Maßnahmen zur Unterstützung der Produktion von Impfstoffen

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Janosch Dahmen, Katharina Dröge, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Während die Corona-Fallzahlen langsam sinken, tauchen europaweit immer mehr Fälle mutierter und – durch höhere Ansteckungsraten und höhere Risiken für einen schweren Verlauf – gefährlicherer Varianten des COVID-19-Virus auf. Ein wichtiger Weg aus der Pandemie bleibt daher die zügige und flächendeckende Impfung der Bevölkerung. Doch die öffentliche Kritik an der langsamen Impfkampagne in Deutschland und anderen Ländern der EU wird nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller immer lauter.

Die Zulassung des neben BioNTech/Pfizer und Moderna dritten Impfstoffherstellers AstraZeneca hat die Verfügbarkeit von Impfstoffen innerhalb der EU nicht ausreichend erhöht. In ihren Antworten auf die Kleine Anfrage „Engpässe bei der Bereitstellung des Corona-Impfstoffes und die Bedeutung der EU-Impfstoffbestellungen“ (Bundestagsdrucksache 19/25965) führt die Bundesregierung aus, dass die begrenzte Verfügbarkeit von COVID-19-Impfstoffen nicht durch die zu niedrige Gesamtmenge bestellter Impfdosen begründet sei, sondern durch die begrenzte Menge an Produktionskapazitäten. Die Fragestellenden möchten daher mit dieser Anfrage auf die Bedeutung staatlicher Unterstützung bei der Produktion von Impfstoffen, von Vorprodukten, Impfstoffbestandteilen sowie Produkten für die Verimpfung, den Transport und die Dosierung entlang der gesamten Lieferkette eingehen.

Die Fragestellenden möchten Transparenz und eine belastbare Datenlage in die Debatte einbringen. Die Veröffentlichung der Verträge mit den Impfstoffherstellern und die Einsichtnahme in die Protokolle des Lenkungsausschusses lehnt die Bundesregierung jedoch mit Verweis auf „Wettbewerbsinteressen der vertragschließenden Unternehmen“ (Bundestagsdrucksache 19/25965) ab. Die EU-Kommission hat bislang lediglich drei Abnahmegarantieverträge veröffentlicht, die in Teilen geschwärzt sind. Die EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen hat in ihrem Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 4. Februar 2021 („Das hätten wir früher machen können“) ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten sich fünf bis sieben Mal pro Monat im Lenkungsausschuss für Beratungen zu den Impfstoffverhandlungen treffen. Ohne Konsens unter den 27 Mitgliedstaaten wurde keine Entscheidung getroffen. Auch entsprechende Anfragen des Referats Europa-Dokumentation (PE 5) des Deutschen Bundestages wurden bisher nicht erfüllt: Seit dem 12. Januar 2021 wurden auf Anfragen über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entsprechende Sitzungsberichte bzw. Sitzungsdokumente des Lenkungsausschusses zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages angefordert. Nach Ausbleiben einer Antwort erfolgten am 20. und 27. Januar 2021 Nachfragen an das BMWi zum Bearbeitungsstand der Anforderung. Daraufhin informierte das BMWi am 28. Januar 2021, dass das BMG „zum Vorgang EU-Lenkungsausschuss zeitnah ein Bericht nachgeliefert werde, welcher aktuell dort noch einer notwendigen Leitungsbilligung bedürfe“. Eine dritte Nachfrage erfolgte am 3. Februar 2021. Am 8. Februar und 9. Februar 2021 wurde vom zuständigen Fachreferat des BMG mitgeteilt, dass der angekündigte Bericht nach wie vor bei der Hausleitung zur Freigabe läge. Seitdem liegen PE 5 keine neuen Informationen zum Bearbeitungsstand vor und der Bericht bzw. andere Dokumente des Ausschusses wurden bislang nicht übermittelt.

Die Fragestellenden sehen im Verhalten der Bundesregierung einen möglichen Verstoß gegen Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) in seiner Ausgestaltung durch § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG), der eine umfassende und fortlaufende Unterrichtung zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangt und diese Unterrichtung grundsätzlich schriftlich durch die Weiterleitung von Dokumenten oder die Abgabe von eigenen Berichten der Bundesregierung verlangt. Erneut gestellte Fragen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/25965) bitten die Fragestellenden daher vor diesem Hintergrund zu beantworten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Angebote an höheren Impfstoffmengen seitens BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder anderer Hersteller gab es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber den tatsächlich getätigten Bestellungen der Europäischen Kommission (bitte jeweils aufschlüsseln nach Hersteller, Zeitpunkt, Höhe, wann diese ausgeschlagen wurden und warum)?

2

Welchen Umfang sieht der zusätzliche Vertrag mit Moderna vor, für den sich die Bundesregierung nach eigener Aussage einsetzt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25965, bitte nach Zahl der Impfdosen, Lieferterminen und Kosten aufschlüsseln), und in welchen Gremien, Ausschüssen und Treffen hat sich die Bundesregierung für einen zusätzlichen Vertragsabschluss eingesetzt?

3

Wie viele Impfstoffdosen hat die Bundesregierung im Rahmen der europäischen Bestellungen von nicht in Anspruch genommenen Länderkontingenten anderer Mitgliedstaaten über ihr eigenes Kontingent hinaus übernommen (bitte nach Mitgliedstaaten, Zahl der Impfdosen und Lieferterminen aufschlüsseln)?

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass diese Mitgliedstaaten ihre Kontingente nicht ausschöpfen?

4

Zu welchen Zeitpunkten werden die bestellten Impfstoffe nach Kenntnis der Bundesregierung an die einzelnen Mitgliedsländer bzw. an Deutschland ausgeliefert (bitte nach Produktname, genauem Lieferzeitpunkt und Liefermenge aufschlüsseln), und bis wann rechnet die Bundesregierung auf dieser Basis mit einer Impfquote in Deutschland und EU-weit von 70 Prozent?

Welche konkreten Schritte sieht die Bundesregierung vor, um das Ziel der EU-Kommission, bis Ende des Sommers 70 Prozent der Bevölkerung geimpft zu haben, zu erreichen?

Setzt die Bundesregierung dabei auf konkrete Zwischenziele, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass alle aus ihrer Sicht für die nationale Impfstoffstrategie und Impfstoffproduktion relevanten Entscheidungen im sog. Corona-Kabinett oder im Bundeskabinett getroffen oder aufgerufen wurden?

6

Wann wurde die im Lenkungsausschuss bzw. im Rat der EU vertretene Position der Bundesregierung jeweils im sog. Corona-Kabinett beschlossen?

Wenn dies nicht im sog. Corona-Kabinett beschlossen wurde, wer hat es dann wann jeweils entschieden?

7

Was genau wurde wann und von wem im sog. Corona-Kabinett der Bundesregierung hinsichtlich der Vorbestellungen durch die EU-Kommission beschlossen?

8

Was wurde auf EU-Ebene im Lenkungsausschuss zur Impfstoffbestellung durch die EU-Kommission wann und mit welchem Inhalt vereinbart, insbesondere hinsichtlich der Auswahl der Hersteller und der Höhe der jeweiligen Chargen der Hersteller und der Gesamthöhe der Vorbestellungen, und welche Position hat die Bundesregierung hier vertreten (bitte nach Ort, Zeit und Position der Bundesregierung aufschlüsseln)?

9

Inwiefern stehen die Wettbewerbsinteressen der beteiligten Unternehmen aus Sicht der Bundesregierung einer vollständigen (oder teilweisen) Veröffentlichung der Impfstoff-Verträge und der Beratungsprotokolle des Lenkungsausschusses bzw. einer diesbezüglichen Unterrichtung des Bundestages entgegen?

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, dass die als geheim eingestuften Verträge, Protokolle und Dokumente in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht für berechtigte Personen ungeschwärzt hinterlegt werden?

10

Hat sich die Bundesregierung in den entsprechenden europäischen Gremien für eine Einsichtnahme des Deutschen Bundestages unter Wahrung des Geheimschutzes eingesetzt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

11

Mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung in ihrer bisherigen Verweigerung zur Einsichtnahme in Impfstoffverträge, Protokolle und Dokumente des Lenkungsausschusses keinen Verstoß gegen Artikel 23 Absatz 2 GG in seiner Ausgestaltung durch § 3 EUZBBG, der eine umfassende und fortlaufende Unterrichtung zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangt und diese Unterrichtung grundsätzlich schriftlich durch die Weiterleitung von Dokumenten oder die Abgabe von eigenen Berichten der Bundesregierung verlangt?

12

Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die Entscheidung, die Impfstoffbestellungen jeweils einzeln von den Mitgliedstaaten bezahlen zu lassen, dazu geführt hat, dass insgesamt nicht mehr Dosen bestellt wurden und dass ein zentraler Einkauf der Europäischen Kommission dazu geführt hätte, dass mehr Impfstoffdosen bestellt worden wären?

a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

Wenn nein, auf welcher Grundlage fußt diese Einschätzung?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für künftige Impfstoffbestellungen auf europäischer Ebene?

13

a) Wie viel Geld investiert die Bundesregierung für welche Maßnahmen bezüglich der Produktion von Impfstoffen, Vorprodukten und Impfstoffbestandteilen der bereits zugelassenen Hersteller und der Hersteller mit Aussicht auf eine Zulassung ihres Impfstoffes (bitte nach Maßnahme, Kosten und Umfang je Hersteller aufschlüsseln)?

b) Wie viel Geld investiert die Bundesregierung für welche Maßnahmen bezüglich der Herstellung von Produkten und Bestandteilen, die für eine erfolgreiche Verimpfung der Impfstoffe – wie beispielsweise Spritzen, Kanülen oder auch Natriumchloridlösung –, den Transport und die Dosierung notwendig sind (bitte nach Maßnahme, Kosten und Umfang je Produkt aufschlüsseln)?

c) Was ist der Bundesregierung zu der Europäischen Zusatzvereinbarung mit BioNTech/Pfizer für die Anpassung des Impfstoffes an Mutanten des SARS-CoV-2-Virus bekannt bezüglich des Umfangs, Lieferzeitraums und der Kosten?

Sind die dafür notwendigen Produktionskapazitäten bereits vorhanden?

Wenn nein, welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um die Herstellung der Impfstoffe sicherzustellen?

14

Setzt sich die Bundesregierung, und wenn ja, wie, und in welchem Umfang, für weitere gemeinsame Investitionen in Produktionskapazitäten für COVID-19-Impfstoffe, für Vorprodukte, Bestandteile sowie weitere im Zusammenhang mit der Impfung, dem Transport und der Dosierung notwendigen Produkte auf EU-Ebene ein (bitte nach Rahmen, Datum, Höhe der geforderten Investitionen aufschlüsseln)?

15

Welche Teilkomponenten entlang der gesamten Lieferkette der Impfstoffproduktion, der Vorprodukte, dem Transport und der Dosierung betrachtet die Bundesregierung als besonders kritisch?

a) Welche Maßnahmen zur Beobachtung der Bedarfe und Angebotsmengen der Vorprodukte hat die Bundesregierung getroffen?

b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Verfügbarkeit der benötigten Vorprodukte sicherzustellen?

c) Ist die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigte Plattform zur Koordinierung der Produktion und Verteilung von Hilfsmitteln wie Ampullen, Stopfen und Spritzen, aber auch Substanzen für die Impfproduktion (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavir us/verlaesslichkeit-beim-impfen-1847316) bereits in Betrieb, und wenn nein, wann wird sie den Betrieb aufnehmen?

d) Wie genau ist die Funktionsweise der Plattform, wie viele Unternehmen haben sich bereits registriert, welche Rolle übernimmt die Bundesregierung bei der Koordination der benötigten Produkte, und gibt es eine Abstimmung dazu auf europäischer Ebene oder Pläne, die Plattform auf europäischer Ebene zu etablieren?

e) Plant die Bundesregierung, die europäische Produktion dieser Komponenten finanziell zu fördern?

Wenn ja, wie?

f) Plant die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Ausfuhr solcher Komponenten aus der EU reguliert wird?

g) Steht die Bundesregierung im Austausch mit der Biden-Administration, insbesondere dem White House COVID-19 Response Team, hinsichtlich der Möglichkeiten, die Lieferketten störungsfrei und effizient zu halten?

h) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anzeichen für Engpässe in den relevanten Lieferketten, die durch die pandemiebedingten Einreisebeschränkungen ausgelöst werden könnten, und wenn ja, wie plant die Bundesregierung, gegenzusteuern?

16

Hat die Bundesregierung bei den bisher bekannt gewordenen Kooperationen diverser Impfstoffhersteller und Pharmaunternehmen zur Vergrößerung der Produktionskapazitäten eine aktive Rolle eingenommen, und was tut die Bundesregierung, um weitere Kooperationen aktiv zu unterstützen oder initiativ auch auf der europäischen Ebene in die Wege zu leiten?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Engpässe in der Produktion von Lipiden für die Herstellung von mRNA-Impfstoffen vor, und welche Schritte hat die Bundesregierung in den letzten Monaten ergriffen, um solchen Engpässen vorzubeugen?

18

Warum liegen der Bundesregierung im Gegensatz zu anderen Herstellern keine Kenntnisse über Planungen von Moderna zu weiteren Produktionsstätten in Europa vor (Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25965), und wie plant sie, solche Pläne zu fördern?

Welche Schritte sind der Bundesregierung auf Seiten der EU bekannt, um den Aufbau weiterer Produktionsstätten für den Moderna-Impfstoff in Europa zu fördern, und wie unterstützt die Bundesregierung ggf. diese Schritte auf EU-Ebene?

19

a) Auf welche Weise hat die Bundesregierung den Genehmigungsprozess der neuen BioNTech-Produktionsstätte in Marburg unterstützt, und welche Zeitersparnis ist daraus erwachsen?

b) Wird die Bundesregierung in koordinierender Rolle tätig werden, damit Genehmigungsprozesse für zusätzliche Produktionsstätten bundeslandübergreifend gleichermaßen beschleunigt werden können?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

20

Seit wann plant die Bundesregierung den Aufbau einer zentralen Koordinierung und Überwachung der Impfstoffentwicklung und Impfstoffproduktion für Krisenfälle, und steht sie dazu in Abstimmung mit der Europäischen Kommission bezüglich des Aufbaus einer EU-Behörde für die Krisenvorsorge und Krisenreaktion bei gesundheitlichen Notlagen (European Health Emergency Response Authority – HERA)?

Unterstützt sie, und wenn ja, wie, den Aufbau einer solchen Behörde?

21

a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Voraussetzungen für eine vollständige Produktion des Impfstoffs von Johnson & Johnson in Europa vor, und plant sie hier finanzielle oder logistische Unterstützung?

b) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Johnson & Johnson-Impfdosen trotz Abfüllung in den USA ohne Verzögerungen nach Europa gelangen?

22

Für welchen Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der EU-Verhandlungen über Bestellungen der Impfstoffe von Novavax und Valneva?

23

Welche Impfstoffmengen von Novavax und Valneva strebt die Bundesregierung über die gemeinsamen EU-Verhandlungen für Deutschland an, und ab wann werden diese Impfstoffe frühestmöglich zur Verfügung stehen?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung von EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides, dass für SARS-CoV-2-Impfstoffe, deren Wirksamkeit gegen besorgniserregende Virusvariationen (VOC) vom jeweiligen Hersteller auf Basis des jeweils bereits in der EU zugelassenen Vakzins erhöht wurde, ein Schnellverfahren zur Zulassung ausreiche (https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Stella-Kyriakides-kuendigt-Schnellverfahren-fuer-Mutations-Impfstoff-an-id59116781.html)?

25

Welche Schritte des Zulassungsprozesses sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Schnellverfahren für aktualisierte SARS-CoV-2-Impfstoffe ausgespart bleiben?

26

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob für den russischen Impfstoff Sputnik V und den chinesischen Impfstoff Sinopharm bei der EMA bereits Zulassungsanträge gestellt oder Daten für ein Rolling-Review-Verfahren geliefert wurden?

27

Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, die Entscheidung der Regierung Ungarns im Alleingang die Impfstoffe Sputnik V und Sinopharm im Rahmen einer nationalen Notfallzulassung einzusetzen (https://www.d w.com/de/ungarn-sinopharm-und-sputnik-statt-eu-impfplan/a-56603541)?

Welche geopolitische Bedeutung misst sie hier dem Handeln Russlands und Chinas bei?

28

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Einsatz und der Entwicklung von Therapeutika gegen COVID-19 im Umgang mit der Pandemie auch im Hinblick auf eine Lockerung bzw. Beendigung des Lockdowns bei, und wie unterstützt sie diese auf nationaler und europäischer Ebene?

Berlin, den 23. Februar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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