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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erfahrungen der Bundesregierung mit der Anwendung von Maßnahmegesetzen im Verkehrsbereich

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

25.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2741209.03.2021

Erfahrungen der Bundesregierung mit der Anwendung von Maßnahmegesetzen im Verkehrsbereich

der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Umsetzung von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland dauert nach Auffassung der Fragesteller immer länger. Ob auf der Straße, der Schiene oder dem Wasser: Von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme von Verkehrswegen vergehen heute häufig mehrere Jahrzehnte. Einen der entscheidenden Engpässe stellt das Planungs- und Genehmigungsrecht dar. Trotz diverser Reformen ist es immer noch zu komplex und bürokratisch, um Planverfahren in einer überschaubaren Zeit abzuschließen. Während in der Vergangenheit ein zügiger Ausbau der Verkehrsinfrastruktur häufig an der Bereitstellung entsprechender Mittel scheiterte, erweist sich heute häufig fehlendes Baurecht als große Hürde.

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat der Deutsche Bundestag in der laufenden 19. Legislaturperiode bereits mehrere Gesetze verabschiedet. Im November 2018 wurde das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Planungsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. Im Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag zudem das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmegesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) sowie das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich verabschiedet.

Das Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz ermöglicht seitdem erstmalig die Genehmigung von Infrastrukturprojekten im Bereich der Bundeswasserstraßen und Bundesschienenwege durch Beschluss des Deutschen Bundestages anstelle durch einen Verwaltungsakt. Der Deutsche Bundestag wird damit zum Vorhabenträger und Verantwortlichen für die Durchführung von Genehmigungsverfahren bei ausgewählten Verkehrsprojekten von nationaler Bedeutung. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes war jedoch unklar, inwieweit eine gesetzliche Zulassung eines Infrastrukturprojekts tatsächlich zu einer beschleunigten Umsetzung im Vergleich zum herkömmlichen Verwaltungsverfahren führt. Nach Auffassung der Fragesteller ist es daher wichtig, schnell Erfahrungen mit den Maßnahmegesetzen zu sammeln und die im Gesetz aufgezählten Verkehrsinfrastrukturprojekte von nationaler Bedeutung zeitnah umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Für welche der im Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz aufgelisteten Verkehrsinfrastrukturprojekte plant die Bundesregierung eine Genehmigung durch ein Maßnahmegesetz statt durch einen Verwaltungsakt?

2

Für welche der im Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz aufgelisteten Verkehrsinfrastrukturprojekte hat die Bundesregierung bereits konkrete Schritte für eine Genehmigung durch ein Maßnahmegesetz anstatt durch einen Verwaltungsakt eingeleitet, und welche konkreten Schritte sind dies jeweils (bitte pro Projekt einzeln angeben)?

3

Für welche der im Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz aufgelisteten Verkehrsinfrastrukturprojekte plant die Bundesregierung keine Genehmigung durch ein Maßnahmegesetz anstatt durch einen Verwaltungsakt (bitte Begründung angeben)?

4

Für welche Verkehrsinfrastrukturprojekte, die nicht im Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz aufgelistet sind, plant die Bundesregierung eine Genehmigung durch ein Maßnahmegesetz anstatt durch einen Verwaltungsakt? Für welche dieser Projekte hat die Bundesregierung bereits konkrete Schritte für eine Genehmigung durch ein Maßnahmegesetz eingeleitet, und welche konkreten Schritte sind dies jeweils (bitte pro Projekt einzeln angeben)?

5

Hat die Bundesregierung bereits mit den Ländern bzw. den Vorhabenträgern hinsichtlich der durch ein Maßnahmegesetz zu realisierenden Vorhaben Gespräche geführt? Falls ja, mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmegesetze auch im Bereich der Bundesfernstraßen anzuwenden? Falls ja, warum hat sie noch keinen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht?

Berlin, den 3. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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