Bekämpfung von Steueroasen in und außerhalb der Europäischen Union
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Februar 2021 einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (im Folgenden: der Referentenentwurf) vorgelegt.
Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen sollen mit diesem Gesetz die Schlussfolgerungen des Rates der EU zur sog. schwarzen Liste (also der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke) sowie der Code of Conduct zur Unternehmensbesteuerung in nationales Recht umgesetzt werden.
Auf der Website des Bundesfinanzministeriums heißt es weiter: „Ziel des Gesetzes ist es, Staaten und Gebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, Anpassungen zur Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich vorzunehmen.“ (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2021-02-15-StVermeidAbwG/0-Gesetz.html). Im Einzelnen sollen „gezielte verwaltungsseitige und materiell-steuerrechtliche Maßnahmen“ Unternehmen und Personen daran hindern, in diesen Staaten ihre Geschäftsbeziehungen anzusiedeln oder fortzusetzen.
Die schwarze Liste umfasst aktuell die Staaten Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Barbados, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, amerikanische Jungferninseln, Vanuatu und die Seychellen (Stand: 22. Februar 2021, abrufbar unter: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-list-of-non-cooperative-jurisdictions/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie hoch ist nach Kenntnissen oder Schätzungen der Bundesregierung das Steueraufkommen, das dem deutschen Staat jedes Jahr durch Geschäftsbeziehungen mit den Staaten der schwarzen Liste verloren geht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung ähnliche Maßnahmen für solche Staaten, die sich auf der sog. grauen Liste der EU befinden (vgl. Annex II der Schlussfolgerungen des Rates der EU unter https://www.consilium.europa.eu/media/42596/st06129-en20.pdf)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Steuermehreinnahmen, die sich aus den erhöhten Dokumentationspflichten nach § 12 des Referentenentwurfs ergeben?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Steuermehreinnahmen, die sich aus der Neuregelung der Quellensteuer nach § 10 des Referentenentwurfs ergeben?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Steuermehreinnahmen, die sich aus dem eingeschränkten Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug nach § 8 des Referentenentwurfs ergeben?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Steuermehreinnahmen, die sich aus der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 des Referentenentwurfs ergeben?
Wie begründet die Bundesregierung die Streichung des § 33 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e des Körperschaftsteuergesetzes (KStG)?
Hat die Bundesregierung eine Strategie, um die Steuervermeidung in Steueroasen der EU zu verringern (vgl. Bericht des EU-Sonderausschusses 2019, abrufbar unter https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/economy/20160502sto25468/steuerpolitik-ubersicht-uber-arbeit-und-initiativen-des-eu-parlaments)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wurde die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 genutzt, um eine Lösung für das Problem europäischer Steueroasen zu erarbeiten?
a) Wenn ja, wie sieht dieses Konzept aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Steuereinnahmen, die dem Staat jedes Jahr durch Steuervermeidung deutscher Steuerpflichtiger in Luxemburg entgehen?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Steuereinnahmen, die dem Staat jedes Jahr durch Steuervermeidung deutscher Steuerpflichtiger auf Zypern entgehen?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Steuereinnahmen, die dem Staat jedes Jahr durch Steuervermeidung deutscher Steuerpflichtiger in den Niederlanden entgehen?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Steuereinnahmen, die dem Staat jedes Jahr durch Steuervermeidung deutscher Steuerpflichtiger in Ungarn entgehen?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Steuereinnahmen, die dem Staat jedes Jahr durch Steuervermeidung deutscher Steuerpflichtiger auf Malta entgehen?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Steuereinnahmen, die dem Staat jedes Jahr durch Steuervermeidung deutscher Steuerpflichtiger in Belgien entgehen?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Steuereinnahmen, die dem Staat jedes Jahr durch Steuervermeidung deutscher Steuerpflichtiger in Irland entgehen?
Wie viele Fälle gibt es nach Schätzungen der Bundesregierung, in denen den Steuerbehörden trotz des Automatischen Informationsaustausches die Eigentümer oder wirtschaftlich Berechtigten hinter Fonds, Stiftungen oder sonstigen Unternehmen nicht bekannt sind, aber angenommen werden kann, dass diese Eigentümer oder wirtschaftlich Berechtigen in Deutschland steuerpflichtig sind?
a) In welchen Staaten sind diese Fonds, Stiftungen oder Unternehmen registriert?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Erhalten deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Daten im Rahmen des Automatischen Informationsaustauschs von den Staaten der schwarzen Liste der EU
Erhalten deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Daten im Rahmen des Automatischen Informationsaustauschs von den Staaten der Grauen Liste der EU?
Wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung ein relativ mildes Mittel, die Anreize für die Nutzung von Steueroasen durch ein international wettbewerbsfähiges deutsches Steuerrecht zu reduzieren (z. B. Senkung der Unternehmensbesteuerung auf den Durchschnitt in der EU oder OECD)?
Wenn nein, warum nicht?