[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg,
Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/27476 –
Versorgungssicherheit trotz Beinahe-Blackout und Abschaltung grundlastfähiger
Kraftwerke
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Datum vom 14. August 2019 beantwortete die Bundesregierung eine
Kleine Anfrage ähnlichen Inhaltes (Bundestagsdrucksache 19/12392) mit der
nach Meinung der Fragesteller sehr optimistischen Darstellung, dass trotz
zunehmenden gewollten Mangels an grundlastfähigen bzw. schnell
steuerbaren, konventionellen Kraftwerken dies kein Anlass zur Besorgnis in Bezug
auf die Netzstabilität sei, da genügend Reservekraftwerke vorgehalten würden
und Importe den eventuell fehlenden Rest decken könnten.
Inzwischen sind eineinhalb Jahre vergangen und die Situation hat sich nach
Ansicht der Fragesteller weiter verschärft und dank weiterem Zubau volatiler
Energieerzeuger, parallel zum planmäßigen Abschalten schnell steuerbarer,
konventioneller Kraftwerke im Ausland wie im Inland, wie dem modernen
und erst fünf Jahre alten Kohlekraftwerk Moorburg, bzw. diverser
Kernkraftwerke im Inland bzw. planmäßiger Wartung im Ausland (Frankreich), hat sich
die Versorgungssicherheit weiter verschlechtert.
1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass am 8. Januar
dieses Jahres Europa knapp an einem großen Blackout
vorbeigeschrammt ist, weil in Kroatien (
https://www.amprion.net/Netzjournal/Bei
träge-2021/Systemauftrennung-im-europäischen-Stromnetz-zweites-Upd
ate.html) eine automatische Abschaltung einer Umspannanlage erfolgte,
der Strom sich andere Wege suchte und weitere Leitungen zur
Vermeidung von Überlastung automatisch abgeschaltet wurden, wodurch sich
binnen Sekunden im europäischen Nordwestnetz eine
Einspeiseunterdeckung von ca. 6,3 GW ergab, was der Leistung von sechs
Großkraftwerken entspricht, was die Netzfrequenz auf unter 49,8 Hz drückte,
während zuvor schon die französischen Versorger einige ihrer
Kernkraftwerke wegen notwendiger Wartung vom Netz genommen hatten (https://
www.fr.de/wirtschaft/droht-frankreich-ein-blackout-90162535.html) –
auch im Interesse der Beachtung des Vorsorgeprinzips?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27945
19. Wahlperiode 24.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 24. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Am 8. Januar 2021 ist es im kontinentaleuropäischen Strom-Verbundgebiet zu
einem sogenannten System-Split, also der Auftrennung des Strom-Verbunds in
Teilnetzgebiete gekommen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die
Bundesregierung wurden seitens der Übertragungsnetzbetreiber zeitnah darüber
unterrichtet.
Die Systemstabilität konnte durch die beteiligten europäischen
Übertragungsnetzbetreiber sichergestellt und die Störung nach circa einer Stunde behoben
werden. Die Übertragungsnetzbetreiber Amprion und SwissGrid haben hierbei
die Aufgabe der kontinentaleuropäischen Frequenzkoordinatoren für die
Netzregionen NORD und SÜD wahrgenommen.
Laut Amprion kam es aufgrund der zwischenzeitlichen Unterfrequenz
unterhalb 49,8 Hertz im Hauptgebiet (u. a. Deutschland, Frankreich und Italien) für
circa 20 Sekunden zur vertraglich vereinbarten Absenkung von Lasten in
Frankreich und Italien. In Deutschland mussten keine Maßnahmen ergriffen
werden.
Die von den europäischen Übertragungsnetzbetreibern für eine solche
Situation entwickelten Methoden, wie z. B. das nach der Großstörung von 2006
eingeführte European Awareness System (EAS), haben nach Einschätzung der
BNetzA ihre Wirksamkeit im aktuellen Vorfall vom 8. Januar 2021 gezeigt.
Dieses Echtzeitinformationssystem zeigt den Status des Elektrizitätssystems
automatisiert im Einzelnen an und kann somit zu einer zeitnahen und
fundierten Beurteilung der Lage im gesamten Stromnetz beitragen. Es unterstützt das
hohe Maß der Versorgungssicherheit und fördert die europäische
Zusammenarbeit in der Systemsicherheit.
Der aktuelle Fall eines System-Splits hat gezeigt, dass die vorgesehenen
Maßnahmen und das Zusammenspiel der europäischen Übertragungsnetzbetreiber
grundsätzlich gut funktionieren. Der Systembetrieb war jederzeit sicher und die
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wurden sicher mit Strom
versorgt. Die Bundesregierung teilt die Ansicht der Fragesteller aus genannten
Gründen daher nicht.
2. Stimmt die Bundesregierung der Feststellung aus der Kraftwirtschaft zu,
in der der Geschäftsführer des Verbandes der Industriellen Energie- und
Kraftwirtschaft, VIK, feststellt, dass Deutschland nicht davon ausgehen
könne, „dass wir schon irgendwie aus dem Ausland versorgt werden,
sollte es bei uns nicht ausreichend Strom geben“ (
https://www.vik.de/ne
ws-und-presse/pressemitteilungen/versorgungssicherheit-der-industrie-i
n-europa-ist-gefaehrdet/)?
Nein. Deutschland ist eng in den europäischen Binnenmarkt für Elektrizität
eingebettet, insbesondere durch grenzüberschreitende Stromleitungen und
zunehmende Marktkopplung über das sogenannte „Flow Based Market Coupling“.
Eine wichtige Bedeutung für die Funktion des europäischen Binnenmarkts für
Elektrizität hat ein regelmäßiges und fachlich fundiertes Monitoring der
gemeinsamen grenzüberschreitenden Stromversorgung. Ein solches Monitoring
führen unabhängig voneinander der europäische Verband der
Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators
for Electricity) und die BNetzA durch.
3. Teilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Berechnungen des
Geschäftsführers von 2G, einem großen Lieferanten von
Blockheizkraftwerken, der die Bilanz der stundengenauen Produktions- und
Verbrauchsdaten analysiert und schlussfolgert, ohne die 20 Gigawatt von Atom- und
Kohlekraftwerken, die Ende 2022 abgeschaltet werden, würde im Jahr
2023 in einem Drittel der Stunden die installierte Kraftwerkskapazität
nicht reichen, um den Strombedarf zu decken (Quelle: Die Welt vom
13. Januar 2021, „Deutschland geht der Strom aus“;
https://www.wel
t.de/wirtschaft/plus224119672/Energiewende-In-Deutschland-wird-der-S
trom-knapp.html) – auch wieder im Interesse der Beachtung des
Vorsorgeprinzips?
Die Bundesregierung teilt diese Analyse nicht.
Alle der Bundesregierung bekannten, nach dem Stand der Wissenschaft
durchgeführten Analysen zur Versorgungssicherheit kommen zu dem Ergebnis, dass
die sichere Stromversorgung in Deutschland absehbar auf dem heutigen hohen
Niveau gewährleistet bleibt. In den Analysen wird auch der Ausstieg aus der
Kernenergie und die Beendigung der Kohleverstromung berücksichtigt.
Nähere Informationen zur aktuellen und künftigen Stromversorgung in
Deutschland sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen:
a) Monitoring der angemessenen Stromerzeugung („Mid-term Adequacy
Forecast“) des Verbandes der europäischen Übertragungsnetzbetreiber
(ENTSO-E), zu finden unter:
https://www.entsoe.eu/outlooks/midterm/.
b) Monitoring der angemessenen Stromerzeugung im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi):
https://www.bmwi.de/Reda
ktion/DE/Publikationen/Studien/definition-und-monitoring-der-versorgungs
sicherheit-an-den-europaeischen-strommaerkten.html.
Im Laufe des Jahres 2021 werden die BNetzA und das BMWi die nächsten
Studien zum Thema angemessene Stromversorgung veröffentlichen.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, die aufgrund
von Meldungen aus dem Ausland davon ausgehen, dass der rechtzeitige
notwendige Import von Strom aus dem Ausland zunehmend unsicherer
wird, z. B. aus Portugal, das Land will bis November 2021 sein letztes
Kohlekraftwerk stilllegen (
https://www.windbranche.de/news/nachrichte
n/artikel-37189-strom-portugal-schaltet-bis-ende-2021-alle-kohlekraftwe
rke-vorzeitig-ab,
https://kinder.wdr.de/radio/kiraka/nachrichten/klicker/p
ortugal210.html), oder aus Frankreich, der französische Netzbetreiber
RTE warnt, dass Frankreich im Januar, Februar sowie Anfang März vor
einem Stromengpass stehen werde, wenn die Temperaturen um 2 bis
7 Grad unter die Norm fallen (
https://www.fr.de/wirtschaft/droht-frankre
ich-ein-blackout-90162535.html?cmp=defrss
https://www.montelnew
s.com/de/story/frankreich-knnte-im-q1-vor-engpass-stehen--rte/116
9112)?
Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Es wird zunächst auf die
Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
In Portugal ist aktuell nur noch ein Kohlekraftwerk in Betrieb mit einer
elektrischen Leistung von circa 600 Megawatt. Von diesen 600 Megawatt hängt die
sichere Stromversorgung in Zentraleuropa nicht ab.
ENTSO-E und RTE hatten mögliche Versorgungsengpässe für Frankreich im
Winter 2020/2021 prognostiziert, insbesondere für Januar und Februar 2021.
Eine zentrale Ursache dafür stellen, soweit der Bundesregierung bekannt,
pandemiebedingte Verschiebungen der Revisionen von Kernkraftwerken im Laufe
des Jahres 2020 und dadurch resultierende, höhere Nichtverfügbarkeiten der
französischen Kernkraftwerke dar. Insofern stellt der vergangene Winter eine
besondere Situation für Frankreich dar, die jedoch nicht zu ungeplanten
Versorgungsunterbrechungen geführt hat.
5. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die große Menge an Kosten
– und verschleißintensiven sogenannten Redispatch-Maßnahmen auf die
Zahlen früherer Jahrzehnte zurückzuführen, die – ohne große Mengen an
volatiler Stromeinspeisung – im Bereich von kleiner zehn bis 20 pro Jahr
lagen, während aktuell knapp 20 pro Tag zu verzeichnen sind, bei
gleichzeitiger Sicherung der Netzstabilität (Quelle: Netztransparenz.de https://
www.netztransparenz.de/EnWG/Redispatch)?
a) Wenn ja, welche sind das im Detail?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Anforderungen an den Transportbedarf und damit an Redispatch ergeben sich
aus einer zunehmenden räumlichen Trennung von Last und Erzeugung bei
gleichzeitig verzögertem Netzausbau. Redispatch umfasst das Hoch- und
Runterfahren der Stromeinspeisung von Kraftwerken im Rahmen des Redispatch
mit Marktkraftwerken, des Einspeisemanagements und des Countertradings
und den Abruf von Netzreservekraftwerken.
In ihren jüngsten Prognosen zu Umfang und Kosten der Maßnahmen für
Engpassmanagement nach § 13 Absatz 10 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
(„Systemanalyse 2020“,
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/El
ektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Netzreser
ve/netzreserve-node.html) weisen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ein
Redispatchvolumen von 10,6 Terawattstunden für das Jahr 2025 aus.
Verglichen mit den 20,2 Terawattstunden Redispatch im Jahr 2019 wird damit ein
deutlicher Rückgang prognostiziert. Dieser wird durch verschiedene
Maßnahmen erreicht, die die Transportfähigkeit des Stromnetzes erhöhen, darunter
Netzoptimierung, Netzverstärkung, Netzausbau, der Einsatz von
lastflusssteuernden Netzbetriebsmitteln, Innovationen der Netzbetriebsführung und
Verbesserungen im Einsatz von Redispatch. Von zentraler Bedeutung ist hier, dass
die Maßnahmen, insbesondere auch die Leitungsbauprojekte, wie geplant
umgesetzt werden können.
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Netzstörungen
unter drei Minuten überhaupt zu erfassen, die der SAIDI-Wert nicht
abbildet, die aber signifikant steigen und die Wirtschaft bereits jetzt stark
beeinträchtigen, weil insbesondere Unternehmen mit getakteten
Produktionsstraßen erhebliche Probleme damit haben (Quelle: FAZ online vom
1. Februar 2021, „Deutsche Familienunternehmer klagen über
Stromausfälle“;
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/energiewende-deutsche-unt
ernehmen-klagen-ueber-stromausfaelle-17174635.html)?
Die Versorgungsqualität mit Elektrizität liegt in Deutschland auf hohem
Niveau. Der jährlich von der BNetzA auf Basis von erhobenen Daten der
Netzbetreiber in Deutschland gemäß § 51 EnWG ermittelte Index der
durchschnittlichen Versorgungsunterbrechungen über drei Minuten je angeschlossenem
Letztverbraucher (kurz: SAIDI) der letzten Jahre bestätigt dieses Niveau bei
gleichzeitig beständig steigenden Anteilen erneuerbarer Energien. Im Jahr 2019
betrug dieser 12,20 Minuten pro Letztverbraucher, womit Deutschland im
europäischen und internationalen Vergleich eine Spitzenposition einnimmt. Im Jahr
2018 lag der Wert bei 13,91 Minuten, 2017 bei 15,14 Minuten und 2016 bei
12,80 Minuten.
Die Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik des Forums Netztechnik und
Netzbetrieb im VDE (FNN) umfasst Versorgungsunterbrechungen größer 1 Sekunde
und unterstreicht das hohe Niveau in Deutschland. 2019 lag der Wert bei
12,00 Minuten, 2018 bei 13,30 Minuten, 2017 bei 12,20 Minuten und 2016 bei
11,50 Minuten.
Sowohl die Daten über die Versorgungsunterbrechungen der
Bundesnetzagentur als auch des FNN im VDE (inklusive Unterbrechungen kleiner als 3
Minuten) belegen damit das weiterhin hohe Niveau der Versorgungsqualität in
Deutschland.
Neben Versorgungsunterbrechungen können aber auch Netzschwankungen
innerhalb festgelegter enger Grenzwerte auftreten, welche auf Basis von
technischen Normen und Regelwerken festgelegt sind. Auf Netzschwankungen
besonders sensibel reagierende Geräte und Prozesse benötigen einen höheren
Standard. Unternehmen können dafür individuelle Schutzmaßnahmen ergreifen
und Eigenvorsorge betreiben. Das FFN im VDE hat in Zusammenarbeit
zwischen Netzbetreibern, Industriekunden und Wissenschaft hierzu den Hinweis
„Störfestigkeit im Zusammenspiel von Kundenanlagen und Energienetzen“
herausgegeben. Das Dokument gibt eine systematische Hilfestellung, wie
Industriekunden mit der normgerechten Spannung auch hochempfindliche
Produktionsprozesse betreiben können.
7. Wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der
Netze ergreifen, um die – nach Ansicht der Fragesteller – Hauptursache
der Stromnetzstörungen zu beseitigen, die sich ändernden Lasten des per
Vorrangeinspeisung angelieferten Stromes aus volatilen Quellen, die im
Januar 2021 trotz 116 GW installierter Leistung, beispielsweise laut
Auswertung der Entso-e-Daten, im Mittel nur 16,772 GW also 14,42
Prozent, im Minimum sogar nur 1,55 Prozent davon lieferten und ein Import
wie zuvor erlebt, nicht möglich ist, und wenn ja, welche?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für einen sicheren Netzbetrieb bei den
Übertragungsnetzbetreibern. Sofern die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des
Elektrizitätsversorgungssystems in der jeweiligen Regelzone gefährdet oder
gestört sein sollte, sind die Betreiber der Übertragungsnetze dementsprechend
berechtigt und verpflichtet, die Gefährdung oder Störung zu beseitigen durch
netz- und marktbezogene Maßnahmen sowie zusätzliche Reserven (§ 13
Absatz 1 EnWG).
Lässt sich eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit
des Elektrizitätsversorgungssystems durch Maßnahmen nach § 13 Absatz 1
EnWG nicht oder nicht rechtzeitig beseitigen, so sind die Betreiber der
Übertragungsnetze im Rahmen der Zusammenarbeit nach § 12 Absatz 1 EnWG
berechtigt und verpflichtet, sämtliche Stromeinspeisungen, Stromtransite und
Stromabnahmen in ihren Regelzonen den Erfordernissen eines sicheren und
zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes anzupassen oder diese Anpassung
zu verlangen (§ 13 Absatz 2 EnWG).
Den Übertragungsnetzbetreibern steht demnach ein breites Instrumentarium an
Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemstabilität zur Verfügung.
Gefährdungslagen können dabei aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Der
Ausfall gleich mehrerer Netzbetriebsmittel oder eine unvorhergesehene
erzeugungsseitige Unterdeckung mit Strom sind zwei von vielen möglichen
Szenarien. Die Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen Austausch zu diesen
Themen mit den Übertragungs- und Verteilernetzbetreibern und wird weitere
Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene erarbeiten, insofern diese
als notwendig erachtet werden.
8. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass die
geplante Erhöhung der Produktionskapazität von Strom aus den Quellen Wind
und Solar die Situation nicht verbessern wird, da Großwetterlagen über
fast ganz Europa die bestimmenden Größen sind und nicht die Zahl und
Nennleistung der installierten Stromerzeugung?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung teilt diese Meinung nicht.
Es gibt grenzüberschreitende Ausgleichs- oder Vergleichmäßigungseffekte
beispielsweise bei der Einspeisung aus erneuerbaren Energien, dem
Stromverbrauch und der Verfügbarkeit von Kraftwerken. Im Monitoring der
angemessenen Stromerzeugung im Auftrag des BMWi (siehe Antwort zu Frage 3) werden
diese Ausgleichseffekte genauer analysiert. Sie belaufen sich auf rund 50 bis
60 Gigawatt in 2030. Wenn jedes Land in Europa für sich alleine sein
Stromsystem aufbauen und betreiben würde, müssten folglich mehr als 50 bis 60
Gigawatt an Kraftwerken oder Speichern zusätzlich errichtet werden – mit den
entsprechenden höheren Kosten für die Stromverbraucher.
9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Bereitstellung
grundlastfähiger, steuerbarer Leistungsreserven ergreifen, da mit dem
vorgesehenen Abschalten der restlichen Kernkraftwerke und großer Kapazitäten
von Kohle-befeuerten Kraftwerken bis Ende 2022 sich die Situation im
Stromnetz zwangsläufig weiter zuspitzen wird (
https://www.welt.de/wirt
schaft/plus224119672/Energiewende-In-Deutschland-wird-der-Strom-kn
app.html)?
Der Strommarkt in Europa und Deutschland verfügt derzeit über ein sehr hohes
Maß an Erzeugungskapazitäten. Zudem erfolgt eine fortschreitende Integration
des europäischen Strommarktes, ein weiterer Ausbau der Netze und damit eine
bessere Nutzung des Stromaustausches und der Verteilung. Diese Maßnahmen
führen dazu, dass der europäische Strommarkt künftig mit deutlich weniger
konventionellen Kraftwerken die Stromversorgung auf weiterhin sehr hohem
Niveau gewährleisten kann. Darüber hinaus können Wärmesenken in
Deutschland über neue Gas-KWK-Anlagen bedient werden, wenn KWK-Anlagen auf
Basis von Kohle wegfallen. Die Umstellung von mit Kohle auf mit Gas
betriebenen KWK-Anlagen ist eine über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
geförderte Maßnahme.
Bezogen auf die Stromnetze prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber
einen Rückgang der Redispatchvolumina bis 2025, also eine Entlastung der
Übertragungsnetze (siehe Antwort zu Frage 5). Die sogenannte Netzreserve
sichert dabei die in allen Situationen nötigen Kapazitäten zum Redispatch ab.
10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass ein
großflächiger Blackout oder auch Brownout aufgrund der bereits
durchgeführten und zukünftig geplanten Maßnahmen unausweichlich wird und nur
der Zeitpunkt noch nicht präzise bestimmbar ist?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller nicht. Nach
derzeitiger Informationslage der Bundesregierung, aber auch der BNetzA und den
für die Sicherheit des Elektrizitätsversorgungssystems verantwortlichen
Übertragungsnetzbetreibern, ist die Stromversorgung weiterhin auf hohem Niveau
gesichert. Der Fall des System-Splits hat erst kürzlich gezeigt, dass die
europäischen Sicherheitsinstrumente grundsätzlich gut funktionieren (siehe Antwort
zu Frage 1). Auch national verfügen die Übertragungsnetzbetreiber über ein
breites Instrumentarium aus netz- und marktbezogenen Maßnahmen sowie
Reserveinstrumenten zur Sicherstellung des Systembetriebs.
Die Robustheit des elektrischen Energieversorgungssystems wird fortlaufend
untersucht, wobei Änderungen bei Erzeugung, Verbrauch und Infrastruktur im
Rahmen der Energiewende abgebildet werden.
Die Systemanalysen, die gemäß Reservekraftwerksverordnung im jährlichen
Turnus von den Übertragungsnetzbetreibern durchgeführt werden, untersuchen,
welche Maßnahmen im kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont ergriffen werden
müssen, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des elektrischen
Energieversorgungssystems zu gewährleisten. Sie bestimmen den Bedarf an
Netzreservekraftwerken.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben in ihrer am 10. Februar 2021
veröffentlichten Langfristigen Netzanalyse nach § 34 Absatz 1 des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) (
https://www.netztransparenz.de/Weitere-Veroef
fentlichungen/Studie-zum-Kohleausstieg) die Herausforderungen, die sich
durch den Kohleausstieg und die steigenden Anteile erneuerbarer Erzeugung
ergeben, untersucht. Darin kommen sie zu dem Ergebnis, dass alle
netztechnischen Anforderungen (z. B. Spannungshaltung) weiterhin beobachtet und
geprüft werden müssen.
Zudem wird im Rahmen des KVBG durch die BNetzA die sogenannte
begleitende Netzanalyse durchgeführt. Diese untersucht die Auswirkungen der
Stilllegungen von Stein- und Braunkohleanlagen auf die Sicherheit und
Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems und identifiziert möglichen
Handlungsbedarf.
Mit dem Netzentwicklungsplan erfolgt eine robuste und vorausschauende
Netzausbauplanung für einen sicheren und effizienten Netzbetrieb, die aufgrund der
verschiedenen energiewirtschaftlichen Szenarien mögliche Entwicklungen für
einen langfristigen Horizont abbildet.
Über die letzten Jahre lag die Versorgungsqualität auf sehr hohem Niveau
(siehe Antwort zu Frage 6). Die Indikatoren zur Bewertung der
Versorgungssicherheit der Bundesnetzagentur und des FNN im VDE zeigten 2019 sogar eine
Verringerung der Versorgungsunterbrechungen.
11. Was plant die Bundesregierung bezüglich nachfrageseitiger Steuerung,
denn obwohl der Entwurf für ein Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-
Gesetz (SteuVerG) vom 22. Dezember 2020 vorerst zurückgezogen
wurde, bleibt als Tatsache bestehen und wird in der Vorbemerkung des
Entwurfes auch direkt so benannt, dass der erforderliche Netzausbau nicht
nur zu immensen Kosten führen wird, sondern auch in der verfügbaren
Zeit nicht durchführbar ist, womit ein weiteres potentielles
Korrekturmittel entfällt, welches, zumindest in naher Zukunft, die
Versorgungssicherheit hätte stützen können?
Anhand der Rückmeldungen einiger Verbände zum Entwurf ist deutlich
geworden, dass noch weiterer Gesprächsbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund hat
der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, am 19. Februar
2021 ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Fahrzeugherstellern,
Netzbetreibern sowie von Verbänden der Automobil- und Energiewirtschaft,
des Verbraucherschutzes und der Elektrotechnikindustrie geführt. Dieser
Austausch wird fortgesetzt und dauert an.
12. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass mit Sicherheit eintretende
Störungen aus dem In- oder Ausland, welche sich in Sekunden
kaskadenartig aufschaukeln und potentiell zu großflächigen Black- oder
Brownouts (siehe Frage 1) führen können (bitte Versorgungskapazitäten, auch
zukünftig geplante, detailliert mit Leistungsangaben und Kosten sowie
die bereits getätigten und geplanten [Netz-]Investitionskosten nach
Jahren ab 2018 bis 2025 benennen)?
Grundsätzlich sind gemäß § 13 Absatz 1 und 2 EnWG die
Übertragungsnetzbetreiber für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des
Elektrizitätsversorgungssystems verantwortlich. Für die Gewährleistung der Systemsicherheit und den
zuverlässigen Netzbetrieb steht ihnen eine Vielzahl wirksamer Instrumente und
Maßnahmen zur Verfügung. Die Bundesregierung verweist auf die Antworten
zu den Fragen 1, 3, 7 und 10.
13. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um den in der 2G-
Studie (Quelle: Die Welt vom 13. Januar 2021, „Deutschland geht der
Strom aus“;
https://www.welt.de/wirtschaft/plus224119672/Energiewend
e-In-Deutschland-wird-der-Strom-knapp.html) ermittelten Strom-
Engpass in fast 2.900 der 8.760 Stunden des Jahres zu vermeiden, der selbst
dann eintreten wird, wenn alle Gaskraftwerke ausgelastet sind und
Importe nicht in ausreichender Zeit und Menge, wie bereits geschehen, zur
Verfügung stehen?
14. Wie will die Bundesregierung vermeiden, dass, wie in der 2G-Studie
(ebd.) gezeigt, mehr als 100 Mal Stromdefizite über einen Zeitraum von
mehr als zwei Stunden auftreten werden, welche auch nicht mit Batterien
oder anderen Speichern überbrückt werden können?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die
Antworten zu den Fragen 3 und 9 verwiesen.
15. Wie will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft erhalten, wenn sie nach Ansicht der Fragesteller gleichzeitig
für die höchsten Strompreise weltweit und eine hohe künftige Instabilität
der Stromversorgung sorgt (bitte die voraussichtliche Entwicklung der
Strompreise – bedingt durch die notwendigen Maßnahmen und den
Klimaschutz – getrennt und jeweils nach Jahren und nach Endverbraucher
und Industrie für den Zeitraum von 2018 bis 2030 aufschlüsseln)?
Die Prognose von Endverbraucherstrompreisen in der langen Frist bis 2030 ist
mit extremen Unsicherheiten behaftet. Die Bundesregierung erstellt keine
eigenen Prognosen zur langfristigen Entwicklung der Endverbraucherstrompreise
und macht sich auch keine Prognosen Dritter zu eigen. Für die Jahre 2018 bis
2020 kann die Entwicklung der Endverbraucherstrompreise nach typisierten
Endverbrauchern differenziert beispielsweise den Monitoringberichten von
Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt entnommen werden (siehe:
https://w
ww.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_I
nstitutionen/DatenaustauschundMonitoring/Monitoring/Monitoring_Berichte_n
ode.html).
Damit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die energieintensiv und
gleichzeitig intensivem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, erhalten
bleibt, sind verschiedene bestehende Entlastungsregelungen wichtig. Sie leisten
einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt des Industriestandorts Deutschland
und liegen im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Darunter fallen beispielsweise
die Besondere Ausgleichsregelung, Ermäßigungen bei der KWKG-Umlage,
Entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht, z. B. der sogenannte
„Spitzenausgleich“ und die sogenannte Strompreiskompensation für indirekte CO2-
Kosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems.
16. Welche Erzeuger von Elektrizität (Anteile bitte angeben) neben
„erneuerbaren Energien“ sieht die Bundesregierung ursächlich für „steigende
Anfordernisse an Redispatch“ wegen einer angeblich „zunehmenden
räumlichen Trennung von Last und Erzeugung“, weshalb unter anderem „die
Beschleunigung des Netzausbaus“ notwendig wäre (Zitate entnommen
aus Bundestagsdrucksache 19/12392, bitte für die aktuelle Situation, für
den Zeitraum vor dem Jahr 2005 und für den Zeitraum 2030 bis 2050
beantworten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
17. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die von ihr geplanten
Ausbauszenarien (auch für die Zeit nach 2050) zu erwarten, dass unter
Berücksichtigung der uneingeschränkten Befriedigung einer plausiblen
Verbrauchernachfrage (ohne Abschaltungen) die Gesamtkosten (nicht
Preise) aus Erzeuger- und Netzkosten das inflationsbereinigte Niveau aus der
Zeit vor dem Jahr 2000 nicht übersteigen (bitte die von der
Bundesregierung projizierten Kostenentwicklungen möglichst detailliert darstellen
und begründen)?
Die Bundesregierung nutzt Szenarien, um den weiteren Ausbau der
erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Energieversorgungsicherheit zu analysieren.
Dabei werden jedoch mögliche Erzeuger- und Netzkosten nicht isoliert betrachtet.
Nach Ansicht der Bundesregierung würde eine solche isolierte Analyse
einzelner Kostenpositionen des Stromsystems den Eindruck vermitteln, dass ohne
den Erneuerbaren-Ausbau eine Energieversorgung ohne weitere zusätzliche
Kosten seit dem Jahr 2000 gewährleistet werden könnte. Dies ist aber nicht so.
Vielmehr müssten in diesem Fall notwendige Investitionen für eine Fortführung
bisheriger, vor allem fossiler Erzeugungsanlagen sowie Beschaffungskosten für
Brennstoffimporte mitberechnet werden. Eine umfassende Kostenbetrachtung
erfordert einen analytischen Vergleich zwischen einem Energiesystem mit
Erneuerbaren-Ausbau und einem Energiesystem ohne Erneuerbaren-Ausbau.
Verschiedene Studien haben hierzu mittels modellbasierter
gesamtwirtschaftlicher Analysen die Investitionen abgeschätzt, die für die Umsetzung des
Erneuerbaren-Ausbau bzw. der Energiewende zusätzlich zu den laufenden
Erhaltungsinvestitionen zu tätigen wären. Auch diese Mehrinvestitionen in das
Energiesystem können noch kein vollständiges Bild über die relevanten
gesamtwirtschaftlichen (Netto-)Kosten geben. Denn diese zusätzlichen
Investitionsimpulse lösen auch zusätzliche Beschäftigungs- und Wachstumseffekte
aus. Darüber hinaus ist ein Energiesystem, das auf konventionellen
Energiequellen beruht, mit Klima- und Umweltbelastungen sowie mit
Gesundheitsrisiken verbunden. Diese Folgewirkungen lassen sich nicht vollständig in
Marktpreisen und Kosten ausdrücken, sie müssen aber dennoch von der Gesellschaft
getragen werden und daher in Kostenbetrachtungen mitberücksichtigt werden.
Eine umfangreiche und damit sachgerechte Kostenbetrachtung basiert am Ende
auf einer Vielzahl von Annahmen und ist insoweit mit erheblichen
Unsicherheiten verbunden. Diese Unsicherheiten gelten im Übrigen auch für Aussagen zur
Entwicklung von Erzeugerkosten. Neben dem Einfluss des nationalen und
internationalen Politikrahmens sind hier vor allem die Entwicklung des
internationalen Marktumfelds bei den Brennstoffen Steinkohle und Erdgas,
technologische Entwicklungen und Innovationen sowie längerfristige Verbrauchs- und
Verhaltensänderungen in der Gesellschaft als wichtige Einflussfaktoren zu
berücksichtigen.
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ISSN 0722-8333]