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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Klimaaußenpolitik der Bundesregierung
(insgesamt 61 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
19.04.2021
Antwortdauer
38 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2753712.03.2021
Klimaaußenpolitik der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Badum, Jürgen Trittin, Magarete Bause, Dr. Franziska
Brantner, Uwe Kekeritz, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Matthias Gastel, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard
Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klimaaußenpolitik der Bundesregierung
Die Weltgemeinschaft, und mit ihr auch Deutschland und die EU, ist fünf Jahre
nach Verabschiedung des Pariser Abkommens meilenweit davon entfernt, die
Ziele des Klimaschutzabkommens einzuhalten. Selbst bei vollständiger
Umsetzung der eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) wird die
Emissionslücke im Jahr 2030 schon zum 2°C-Ziel etwa 15 Gt CO2-Äquivalent
betragen, eine Begrenzung auf 1,5 Grad ist noch in weiterer Ferne. Damit ist die
Welt auf dem Weg zu einem bedrohlichen globalen durchschnittlichen
Temperaturanstieg von über 3°C. Die Wahrscheinlichkeit, dass irreversible
Kipppunkte im Erdklimasystem in Gang gesetzt werden steigt damit massiv an (https://cli
mateactiontracker.org/global/cat-thermometer/). Die Klimakrise ist nach
Ansicht der Fragestellenden auch eine Bedrohung für die internationale Sicherheit
und Stabilität. Ihre Folgen verletzen Menschenrechte, wie das Recht auf
sauberes Trinkwasser, Gesundheit, Wohnen oder gar das Recht auf Leben.
Die bisherigen Klimaschutzanstrengungen der internationalen
Staatengemeinschaft müssen daher nach Ansicht der Fragestellenden erheblich gesteigert
werden. Die Verschiebung der COP um ein Jahr darf nicht zu einem verlorenen
Jahr für die internationale Klimadiplomatie führen. Von den 195
Vertragsstaaten des Pariser Abkommens haben Anfang des Jahres 2021 nur 72 Staaten
erhöhte nationale Klimaschutzbeiträge bei der UN eingereicht (https://www.clim
atewatchdata.org/2020-ndc-tracker). Doch diese repräsentieren nur knapp ein
Drittel der weltweiten Emissionen.
Aus Sicht der Fragestellenden muss Deutschland seine außenpolitischen
Möglichkeiten und seine wirtschaftliche Stärke noch stärker für den internationalen
Klimaschutz einsetzen. Bisher bleibt nach Ansicht der Fragestellenden völlig
unklar, wie und mit welchen Initiativen die Bundesregierung gemeinsam mit
der Biden-Administration und anderen EU-Partnern plant, die Umsetzung des
Pariser Abkommens zu beschleunigen.
Aus Sicht der Fragestellenden setzt die Bundesregierung ihre außen- und
sicherheits- sowie entwicklungspolitischen Möglichkeiten international bisher
viel zu wenig strategisch für den internationalen Klimaschutz ein. Der im
Dezember 2019 vom Auswärtigen Amt vorgelegte „Bericht zur
Klimaaußenpolitik“ (www.auswaertigesamt.de/blob/2295884/ce7a2b35b139dcfec5e74facb689
16e6/%20200124-klimabericht-dl-data.pdf) belegt dies eindrucksvoll. Auf
gerade einmal zwölf Seiten kommt der Bericht. Die Darstellung der bisherigen
Erfolge in der Klimaaußenpolitik füllt noch nicht mal eine Seite. Vor allem
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27537
19. Wahlperiode 12.03.2021
bleibt nach Ansicht der Fragestellenden offen, welche Konsequenzen dieser
Bericht für die praktische Umsetzung der deutschen Außenpolitik haben soll.
Eine von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der
Nichtregierungsorganisation Germanwatch in Auftrag gegebene Studie bestätigt dies. Die
Analyse zeigt, dass es „der Klimaaußenpolitik der Bundesregierung an Ambition,
Strategie, Kohärenz und Ressourcen mangelt“. Die Studie bemängelt zudem,
dass die Bundesregierung keine schlüssige Gesamtstrategie für eine
Klimaaußenpolitik hat. Da eine übergeordnete Strategie fehlt, sind, laut
Germanwatch, existierende Instrumente der verschiedenen Bundesministerien
unzureichend miteinander abgestimmt. Auch sind in keinem der beteiligten
Bundesministerien ausreichend Ressourcen vorhanden, um eine wirksame, kohärente
und gerechte Klimaaußenpolitik zu einem politischen Schwerpunkt zu machen.
Die Bundesregierung wird aus Sicht der Fragestellenden dem von den EU-
Außenministerinnen und EU-Außenministern in den Ratsschlussfolgerungen
zur Klima- und Energiediplomatie vom 25. Januar 2021 (https://www.consiliu
m.europa.eu/de/press/press-releases/2021/01/25/council-adopts-conclusions-o
n-climate-and-energy-diplomacy/) formulierten Anspruch selbst nicht gerecht.
Besonders evident ist dies für den Bereich der Außenwirtschaftsförderung:
Während die EU-Außenministerinnen und EU-Außenminister Partner dazu
aufrufen, ihre Exportfinanzierungssysteme so auszurichten, dass diese einen
Beitrag zur Transition in Richtung Klimaneutralität leisten, setzt die
Bundesregierung die Förderung von Gaskraftwerken und anderen fossilen Projekten im
Rahmen der staatlichen Exportkreditgarantien fort.
In den USA hat der neue Präsident Joe Biden John Kerry zum Special
Presidential Envoy for Climate mit Ministerrang ernannt. In dieser Botschafterrolle
wird John Kerry auch als Mitglied des nationalen Sicherheitsrats
klimapolitische Aspekte in die strategische Ausrichtung und Umsetzung der US-
amerikanischen Außenpolitik einbringen. Präsident Joe Biden hat klar gemacht:
Klimaschutz muss ab sofort in der gesamten Außen- und Sicherheitspolitik priorisiert
werden (www.whitehouse.gov/briefing-room/presidential-actions/2021/01/27/e
xecutive-order-on-tackling-the-climate-crisis-at-home-and-abroad). Sämtliche
Behörden müssen Pläne vorlegen, wie sie Klimaschutz in ihre bestehenden
Strategien integrieren. Während die USA und andere Länder wie
Großbritannien, Dänemark und die Niederlande den Weg aufzeigen, wie Klimaschutz in der
gesamten Breite der Außen- und Sicherheitspolitik verankert werden kann,
fehlt es dazu in Deutschland nach Ansicht der Fragestellenden an politischer
Führung und Ambition. Eine ressortübergreifende und kohärente
Gesamtstrategie zur Klimaaußenpolitik ist bisher nicht zu erkennen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Auswirkungen der Klimakrise sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die größten Risiken und Bedrohungen für die europäische und
internationale Sicherheit?
2. Welche Auswirkungen der Klimakrise sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die größten Risiken und Bedrohungen für Menschenrechte,
national wie international?
3. Welche geostrategischen und sicherheitspolitischen Folgen hat die
Klimakrise für die Bundesrepublik und die Europäische Union nach Kenntnis
der Bundesregierung?
4. Stimmt die Bundesregierung dem NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg
zu, „dass der Klimawandel ein schwerwiegender Krisenmultiplikator ist
und sich auf unsere Sicherheit auswirkt“ (NATO – Opinion: Online press c
onference by NATO Secretary General Jens Stoltenberg following the first
day of the meetings of NATO Defence Ministers, 17-Feb.-2021), und
wenn ja, was bedeutet dies konkret für die deutsche Außen- und
Sicherheitspolitik in den nächsten Jahren?
5. Inwieweit wird dies in den Strategien, Analysen und Plänen des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bereits berücksichtigt (bitte
Dokumente auflisten)?
6. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen ergreift die
Bundesregierung, um angemessen und frühzeitig auf die menschenrechtlichen Folgen
der Klimakrise, wie z. B. drohende Staatenlosigkeit infolge untergehender
Inseln, zu reagieren?
7. Führt die Bundesregierung regelmäßig Analysen durch, inwieweit die
Klimakrise die deutsche, europäische und internationale Sicherheit, Stabilität
und den Frieden gefährden kann?
a) Wenn ja, wann wurde die letzte Analyse für welche Regionen
durchgeführt?
b) Welches Institut hat die Analyse durchgeführt?
c) Was waren die zentralen Ergebnisse?
d) War auch das Bundesministerium der Verteidigung an der Erstellung
der Analyse beteiligt?
e) Inwieweit haben die Ergebnisse der Analyse die Außen- und
Sicherheitspolitik der Bundesregierung verändert, bzw. inwieweit haben sich
die Ergebnisse konkret in den Dokumenten und Strategien der
Bundesregierung niedergeschlagen (bitte Beispiele nennen)?
f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Klimaaußenpolitik
menschenrechtskonform ist?
8. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich der Bundessicherheitsrat in den
letzten vier Jahren mit internationaler Energie- und Klimaaußenpolitik
beschäftigt (bitte jeweils die konkreten Anlässe, Themen, Regionen und
Länder nennen)?
9. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich der Bundessicherheitsrat in den
letzten vier Jahren mit dem Themenkomplex Klimaschutz und Sicherheit
bzw. mit der Frage, inwieweit die Klimakrise als Risiko für Frieden und
Stabilität angesehen werden kann, beschäftigt?
10. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich das Bundeskabinett in den
letzten vier Jahren explizit mit internationaler Energie- und Klimaaußenpolitik
beschäftigt (bitte jeweils die konkreten Anlässe, Themen, Regionen und
Länder nennen)?
11. Gibt es eine ressortübergreifende Strategie für die Klimaaußenpolitik der
Bundesregierung, wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung,
eine solche Strategie zu entwickeln?
12. Plant die Bundesregierung nach dem Vorbild der USA, die Einführung
eines Beauftragten für Klimaaußenpolitik oder die Einführung eines
übergeordneten Koordinierungsgremiums für Klimaaußenpolitik, wenn nein,
warum nicht?
13. Welche Referate, mit welchen Personalschlüsseln, beschäftigten sich im
Auswärtigen Amt (AA) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU) zurzeit ausschließlich mit Fragen der
Klimaaußenpolitik?
Wie viele dieser Referate sind direkt der Leitungsebene in dem jeweiligen
Bundesministerium unterstellt?
Welche Referate beschäftigen sich in anderen Ressorts
(Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ,
BMVg, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI,
weitere) mit diesen Fragen?
14. Plant die Bundesregierung, die Referate, die sich explizit mit Fragen der
Klimaaußenpolitik beschäftigen, personell aufzustocken oder direkt an die
Leitungsebene in dem jeweiligen Bundesministerium anzusiedeln?
15. Gibt es eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe oder ein Gremium, in der
bzw. in denen sich die Ressorts AA, BMU, BMZ und Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWi) regelmäßig über Fragen der
internationalen Klimapolitik und Klimaaußenpolitik austauschen?
Wenn ja, wie oft, und auf welcher Ebene findet dieser Austausch statt?
Wenn nein, warum gibt es ein solches Gremium nicht, und wird oder
wurde die Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe diskutiert?
16. In welchen institutionalisierten regelmäßig stattfindenden Gremien der
Bundesregierung stimmen sich die Ressorts AA, BMU, BMWi und BMZ
über die Umsetzung und Abstimmung der folgenden Programme ab:
Aktivitäten im Bereich Klima und Sicherheit, Internationale
Klimaschutzinitiative, Energiepartnerschaften und Energiedialoge, Exportinitiative
Erneuerbare Energien, Klimaschutzprogramme der technischen und finanziellen
Entwicklungszusammenarbeit?
17. Was sind die größten institutionellen Hürden bei der ressortübergreifenden
kohärenten Zusammenarbeit im Bereich der Klimaaußenpolitik sowie im
Bereich der internationalen Klima- und Energiepolitik?
18. Wie kann ressortübergreifend eine bessere Kohärenz und Abstimmung in
diesem Politikfeld erreicht werden, und wie könnte dies nach Auffassung
der Bundesregierung institutionell aufgehängt werden?
19. In welchen Feldern sieht die Bundesregierung besseren Abstimmungs- und
Koordinierungsbedarf?
20. Von welchen anderen Ländern könnte Deutschland hier lernen, bzw. sind
der Bundesregierung „best practice“-Beispiele aus anderen Ländern
bekannt?
21. Wie hat sich die Anzahl der Umweltreferentinnen und Umweltreferenten
an den 227 deutschen Auslandsvertretungen in den letzten fünf Jahren
entwickelt (bitte die Standorte auflisten, an denen die deutschen
Auslandsvertretungen zurzeit Umweltreferenten und Umweltreferentinnen
beschäftigen)?
22. Plant die Bundesregierung, die Anzahl der Umweltreferenten und
Umweltreferentinnen in Zukunft zu erhöhen, wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Zeitraum, und in welcher Anzahl?
23. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von
sogenannten Klimapartnerschaften mit G20-Partnerländern sowie mit
Ländern aus dem Globalen Süden, wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, mit welchen Ländern ist die Bundesregierung hierzu im
Gespräch?
b) Welche Schwerpunkte sollen diese Klimapartnerschaften umfassen?
c) Inwieweit würden sich diese Klimapartnerschaften von der
existierenden Klimazusammenarbeit mit anderen Entwicklungs- und
Schwellenländern unterscheiden?
d) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch
angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der
EU mit Ländern aus dem Globalen Süden für Deutschland ergeben?
e) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch
angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der
EU mit Ländern aus dem Globalen Süden für beteiligte Entwicklungs-
und Schwellenländer ergeben?
24. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von
sogenannten Klimapartnerschaften mit G20-Partnerländern sowie mit
Ländern aus dem Globalen Süden, wenn nein, warum nicht?
a) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch
angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der
EU mit Ländern aus dem Globalen Süden ergeben?
b) Mit welchen Entwicklungs- und Schwellenländern plant die
Bundesregierung, ihre Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz in den
nächsten Jahren zu verstärken?
c) Welche Länder kämen hierfür infrage?
d) Welche Ziele und welche Wirkungen strebt die Bundesregierung damit
an?
e) Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung bezüglich
einer engeren klimapolitischen Zusammenarbeit mit Ländern aus dem
Globalen Süden?
25. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von
sogenannten Klimapartnerschaften mit Industrieländern, wenn nein, warum
nicht?
a) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch
angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der
EU mit anderen Industrieländern ergeben?
b) Mit welchen Industrieländern plant die Bundesregierung, ihre
Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz in den nächsten Jahren zu
verstärken?
c) Welche Ziele und welche Wirkungen strebt die Bundesregierung damit
an?
d) Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung bezüglich
einer engeren klimapolitischen Zusammenarbeit mit Industrieländern?
26. Wie plant die Bundesregierung, insbesondere im Vorfeld der COP26 und
angesichts einer wissenschaftlich notwendigen Ambitionssteigerung die
Zusammenarbeit mit für den Klimaschutz essenziell wichtigen Partnern
wie den USA und China zu verstärken?
27. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der COP26 dafür ein,
verbindliche Menschenrechts- und Sozialstandards unter Artikel 6 des
Pariser Klimaabkommens zu verankern?
28. Welche gemeinsamen klimapolitischen Initiativen mit der neuen US-
Administration plant die Bundesregierung, und hat sie die Chancen für eine
Zusammenarbeit beim Thema CO2-Bepreisung bewertet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der US-Regierung zum Bau
von kleinen modularen Atomkraftwerken?
29. Hat die Bundesregierung die geplanten Energieprojekte der chinesischen
Seidenstraße (Belt and Road Initiative) in Südosteuropa und Zentralasien
aus klimapolitischer Perspektive bewertet?
Wie bewertet die Bundesregierung die geostrategischen Chancen,
Gefahren und Risiken dieses Vorhabens für Deutschland und Europa?
30. Teilt die Bundesregierung die Kritik von Präsident Joe Biden an den stark
fossil geprägten Energieprojekten der Seidenstraße (https:// w w w . c n b
c.com/2021/01/14/climate-change-biden-could-up-pressure-on-chinas-bel
t-and-road-initiative.html), und ist sie ebenfalls der Auffassung, dass die
USA und die EU den an der Seidenstraße beteiligten Ländern ein
alternatives klimafreundliches Investitionsprogramm im Rahmen des Green Deals
entgegensetzen sollte?
31. Trifft es zu, dass das Reformkonzept 2030 des BMZ, das Klima und
Energie als einen von vier Schwerpunktthemen benennt und eine Liste von
Partnerländern definiert, nicht mit den Ressorts abgestimmt wurde, und
wenn ja, warum?
32. Hat sich das Klimakabinett in der Vergangenheit auch mit Themen der
Klimaaußenpolitik beschäftigt, wenn nein, ist dies in Zukunft geplant?
33. Wie oft haben die Ressorts BMZ und AA an den Treffen des
Klimakabinetts teilgenommen?
34. Was ist der aktuelle Umsetzungsstand des von dem damaligen
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier im
Jahr 2013 gegründeten Clubs der Energiewendestaaten (www.wiwo.de/pol
itik/deutschland/klima-und-wachstum-club-der-energiewendestaaten-gegr
uendet/8285374.html)?
Wann fand das letzte Treffen des Energiewende-Clubs statt?
35. Mit welchen Ressorts wurde der im Dezember 2019 vom Auswärtigen
Amt veröffentlichte „Bericht zur Klima-Außenpolitik“ (https://www.ausw
aertiges-amt.de/blob/2295884/ce7a2b35b139dcfec5e74facb68916e6/2001
24-klimabericht-dl-data.pdf) abgestimmt?
a) Wurde der Bericht des AA im Kabinett behandelt, wenn nein, warum
nicht?
b) In welche Strategien, Gesetzentwürfe und Dokumente der
Bundesregierung sind die Ergebnisse des Berichts bisher eingeflossen (bitte
jeweils die Art des Dokuments und das federführende Ressort nennen)?
c) In welchen Ausschüssen des Deutschen Bundestages wurde der Bericht
diskutiert?
Welche Fraktion des Deutschen Bundestages hatte hierfür eine
Berichtsbitte angefordert?
d) Plant die Bundesregierung, in Zukunft einen regelmäßigen Bericht über
die Klimaaußenpolitik des AA bzw. der Bundesregierung zu verfassen,
wenn ja, in welchen Zeitabständen, wenn nein, warum nicht?
e) Gibt es einen Aktions- oder Umsetzungsplan für den Bericht?
f) In welchem Zeithorizont sollen die im Bericht beschriebenen
Handlungsfelder umgesetzt werden?
g) Welche Handlungsfelder werden ressortübergreifend umgesetzt?
Welche Ressorts sind an der Umsetzung in welchem Umfang beteiligt?
h) Wie ist der aktuelle Sach- und Umsetzungsstand in den sechs
Handlungsfeldern des Berichts?
i) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den sechs
Handlungsfeldern seit dem Erscheinen des Berichts umgesetzt?
36. Inwieweit widerspricht die Forderung in dem AA-Bericht, dass „der
Klimawandel in Zukunft bei allen Aspekten der auswärtigen Beziehungen
mitgedacht werden soll. Das reicht von der EU-Politik über Handel und
Wirtschaftsfragen“ dem Bau der Gaspipeline North Stream II, bei der pro
Jahr zusätzlich 100 Millionen Tonnen CO2 plus erhebliche Mengen an
klimaschädlichem Methan emittiert werden (www.duh.de/projekte/nord-strea
m-2/), und wie sinnvoll sind der Ausbau und die Förderung von LNG-
Terminals in diesem Kontext?
37. Inwieweit ist die finanzielle Förderung von Flüssiggasterminals an der
norddeutschen Küste mit einem Umfang von 1 Mrd. Euro (https://www.ha
ndelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-roundup-u
mwelthilfe-scholz-bot-usa-schmutzigen-deal-zu-nord-stream-2-an/268992
14.html?ticket=ST-6455980-UmYFEU3psbhL3s2CkTa2-ap4) vereinbar
mit der Aussage in dem Bericht des AA zur Klimaaußenpolitik, „der
Klimawandel soll in Zukunft bei allen Aspekten der auswärtigen Beziehungen
mitgedacht werden. Das reicht von der EU-Politik über Handel und
Wirtschaftsfragen über die multilaterale Arbeit in den VN hin zum Dialog mit
betroffenen Partnern“?
38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit folgende
Institutionen im Besitz des Bundes bzw. mit Mandaten des Bundes: Euler Hermes/
Auslandsgeschäftsabsicherung, Germany Trade and Invest (GTAI), die
KfW-Bankengruppe sowie die IPEX-Bank über eine Klimastrategie, die
im Einklang mit dem Paris-Abkommen steht, verfügen, welche die Klima-
Auswirkungen der Geschäftspraktiken dieser Institutionen analysiert, und
nach welchen Kriterien werden diese erfasst (bitte jeweils für die
Institutionen auflisten)?
39. Inwieweit verfügen diese Institutionen über einen Aktionsplan zur
Reduzierung ihres CO2-Fußabdrucks?
Inwieweit empfiehlt die Bundesregierung diesen Institutionen, sich ein
Beispiel an der Climate-Roadmap der EIB (https://www.eib.org/en/publica
tions/the-eib-group-climate-bank-roadmap) zu nehmen?
40. Haben diese Institutionen bereits Analysen durchgeführt, inwieweit die
Klimakrise und/oder ambitionierte Klimaschutzpolitiken (physische
Klimarisken bzw. Transitionsrisiken) Auswirkungen auf ihre Portfolien und
ihr Kerngeschäft haben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Handlungsempfehlungen ergeben sich für diese
Institutionen daraus?
41. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber diesen Institutionen
dafür ein, dass ihre Klimaprojekte einem menschenrechtskonformen
Ansatz folgen?
42. In welchem finanziellen Umfang und in welchen Ländern hat die
Bundesrepublik Deutschland in jedem der letzten vier Jahre über die KfW
Bankengruppe (inkl. DEG und KfW IPEX Bank) sowie über die
Außenwirtschaftsförderung (Exportkreditversicherungen etc.) Projekte gefördert, die
direkt oder indirekt (z. B. über Infrastrukturvorhaben) der Nutzung fossiler
(Kohle, Öl, Gas) Energien dienen (inklusive Bau von Pipelines und
Netzausbau)
a) Welche Projekte wurden hier wie gefördert (bitte nach Ländern,
finanziellem Umfang, Vorhaben und Förderinstrument auflisten)?
b) Wie viele Gespräche und für welchen Umfang führt die
Bundesregierung aktuell für neue Infrastrukturprojekte, und welche Projekte sind
das?
c) Wie ist der aktuelle Stand zu dem kanadischen LNG-Terminal in
Goldboro, und wie bewerten die Bundesregierung dieses Projekt im
Hinblick auf die Klimaziele des Paris-Abkommens?
43. Teilt die Bundesregierung die Empfehlungen des Sustainable-Finance-
Beirats (https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2021/02/210
224_SFB_-Abschlussbericht-2021.pdf), insbesondere bezüglich der
Anpassung von Kredit- und Exportkreditgarantien (S. 56 bis 59), und bis
wann und in welcher Form wird die Bundesregierung diese umsetzen?
44. Welche Gespräche führt die Bundesregierung aktuell mit anderen Ländern
für den Import von grünem Wasserstoff?
Wie will die Bundesregierung beim Import von H2 sicherstellen, dass nur
überschüssiger EE-Strom genutzt wird und die Energiewende vor Ort
weiter vorgetrieben wird?
45. Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Ratsschlussfolgerungen der EU-Außenminister vom 25. Januar 2021, der die
Mitgliedstaaten dazu aufruft, ihre Exportfinanzierungssysteme so
auszurichten, dass diese einen Beitrag in Richtung Klimaneutralität leisten, dass
im Rahmen der staatlichen Exportkreditgarantien weiterhin Gaskraftwerke
und andere fossile Projekte in Deckung genommen werden, und plant die
Bundesregierung, die Finanzierung dieser Projekte in den nächsten Jahren
zu beenden?
46. Wie wird sichergestellt, dass die klimapolitischen Belange hinreichend
berücksichtigt werden angesichts der Tatsache, dass das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Interministeriellen
Ausschuss des Bundes für Exportkreditgarantien (IMA) nicht vertreten ist,
und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der IMA Entscheidungen
trifft, die im Einklang mit dem Paris-Abkommen stehen und mindestens
die Unterstützung von Investitionen in fossile Projekte ausschließt?
47. Stimmt die Bundesregierung der Position der EU-Kommission im Rahmen
des European Green Deal zu, dass die Einhaltung des Übereinkommens
von Paris ein wesentlicher Bestandteil aller künftigen umfassenden
Handelsabkommen sein soll, die die EU mit ihren Partnern schließt, und wenn
nein, wie ist diese Position mit dem Beschluss des Europäischen Rates
vom 10. und 11. Dezember 2020 vereinbar, dass die EU dafür sorgen wird,
„dass ihre Handelspolitik und ihre Handelsabkommen im Einklang mit
ihren Klimazielen stehen“?
48. Was unternimmt die Bundesregierung, um auch bestehende
Handelsabkommen an die Ziele des Übereinkommens von Paris anzupassen, und wie
bewertet sie in diesem Zusammenhang die Mitteilung der EU-Kommission
zur EU-Handelspolitik vom 18. Februar 2021 (https://trade.ec.europa.eu/d
oclib/docs/2021/february/tradoc_159438.pdf)?
49. Was unternimmt die Bundesregierung in Hinblick auf die Erreichung des
100-Mrd.-USD-Ziels im Bereich der internationalen Klimafinanzierung?
50. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um, wie
von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem Climate Ambition
Summit im Dezember 2020 angekündigt, einen internationalen Prozess zur
Klimafinanzierung post-2020 zu starten und bis zur COP26 abzuschließen
(„Ich setze mich dafür ein, dass wir international einen Prozess zur
Klimafinanzierung post-2020 starten und bis zur COP26 abschließen“,
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 10. Dezember 2020, siehe https://www.bu
ndesregierung.de/breg-en/news/chancellor-angela-merkel-on-the-climate-a
mbition-summit-1826854)?
Wie ist dieser Prozess organisiert, und welche Ergebnisse soll der Prozess
erzielen, und was sind die konkreten nächsten Schritte?
51. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhöhung ihres Beitrags zur
internationalen Klimafinanzierung im Zeitraum 2021 bis 2025, und wenn ja, in
welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, für diesen Zeitraum ein neues Ziel festzulegen
(vergleichbar mit der Zusage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von
2015)?
52. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der britischen COP26-
Präsidentschaft nach „ambitious post-2020 climate finance pledges to achieve
and surpass the $100bn a year goal“ (Priorities for Public Climate Finance
in the year ahead, COP26 Presidency, January 2021, https://2nsbq1gn1rl23
zol93eyrccj-wpengine.netdna-ssl.com/wp-content/uploads/2021/01/PRIO
RITIES-FOR-PUBLIC-CLIMATE-FINANCE-IN-THE-YEAR-AHEA
D.pdf), und wenn nein, warum nicht?
53. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, Haushaltsmittel für den
internationalen Klimaschutz für das Jahr 2021 bereitzustellen (bitte nach
Haushaltstiteln getrennt aufführen), vorausgesetzt, die bestehenden VE-Sperren
im Einzelplan 23 werden aufgehoben?
54. In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung derzeit mit Auswirkungen
auf die Klimafinanzierung als Folge der bestehenden VE-Sperren im
Einzelplan 23?
55. In welchem prozentualen Anteil trugen ODA-fähige Mittel im Rahmen der
internationalen Klimafinanzierung der Bundesregierung zur jeweiligen
ODA-Quote in jedem der letzten vier Jahren bei (bitte nach Jahr, absoluten
Beträgen und prozentualen Anteilen an den jeweiligen ODA-Quoten
auflisten)?
56. Wie hoch waren die von Deutschland im Rahmen der 100-Mrd.-USD-
Zusage mobilisierten privaten Mittel für die internationale Klimafinanzierung
für jeden der Bereiche Minderung, Anpassung und Cross-cutting in jedem
der Jahre 2014 bis 2019, wie verteilen sich jeweils die Mittel auf welche
Empfängerländer, und welche Instrumente kamen dabei zum Einsatz?
57. Welche Bedeutung hat die internationale Meerespolitik in der
Klimaaußenpolitik der Bundesregierung?
Welche internationalen Initiativen zum Schutz der Meere vom US-
Sondergesandten John Kerry plant die Bundesregierung, zu unterstützen?
58. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, Maßnahmen zur Stärkung
der Resilienz der Meere als Beiträge der NDCs aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
59. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern war die Bundesregierung beim
Ocean-Climate-Ambition-Summit (26. und 27. Januar 2021) und beim
UNFCCC Ocean and Climate Change Dialogue (2. und 3. Dezember
2020) vertreten?
Aus welchen Gründen gab es keine hochrangige Vertretung durch
Bundesministerinnen bzw. Bundesminister oder Staatssekretärinnen bzw.
Staatssekretäre?
60. Plant die Bundesregierung den Beitritt zum Global Ocean Panel?
Wenn nein, warum nicht (https://www.oceanpanel.org/)?
61. Welche Risiken sieht die Bundesregierung angesichts eines immer
stärkeren weltweiten Wettbewerbs um grüne Zukunftstechnologien für die
deutsche Automobil- und Stahlindustrie?
Welche Chancen und Risiken ergeben sich für diese Industriezweige bei
einer Verschärfung von klimapolitischen Vorgaben, beispielsweise in den
USA und China?
Wie kann die Bundesregierung den europäischen Green Deal hierzu
effizient nutzen, um diese Risiken abzufedern?
Berlin, den 2. März 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2863919.04.2021
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/27537 - Klimaaußenpolitik der Bundesregierung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Jürgen Trittin, Magarete
Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27537 –
Klimaaußenpolitik der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Weltgemeinschaft, und mit ihr auch Deutschland und die EU, ist fünf
Jahre nach Verabschiedung des Pariser Abkommens meilenweit davon entfernt,
die Ziele des Klimaschutzabkommens einzuhalten. Selbst bei vollständiger
Umsetzung der eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) wird
die Emissionslücke im Jahr 2030 schon zum 2°C-Ziel etwa 15 Gt CO2-
Äquivalent betragen, eine Begrenzung auf 1,5 Grad ist noch in weiterer Ferne.
Damit ist die Welt auf dem Weg zu einem bedrohlichen globalen
durchschnittlichen Temperaturanstieg von über 3°C. Die Wahrscheinlichkeit, dass
irreversible Kipppunkte im Erdklimasystem in Gang gesetzt werden steigt damit
massiv an (https://climateactiontracker.org/global/cat-thermometer/). Die
Klimakrise ist nach Ansicht der Fragestellenden auch eine Bedrohung für die
internationale Sicherheit und Stabilität. Ihre Folgen verletzen Menschenrechte,
wie das Recht auf sauberes Trinkwasser, Gesundheit, Wohnen oder gar das
Recht auf Leben.
Die bisherigen Klimaschutzanstrengungen der internationalen
Staatengemeinschaft müssen daher nach Ansicht der Fragestellenden erheblich gesteigert
werden. Die Verschiebung der COP um ein Jahr darf nicht zu einem
verlorenen Jahr für die internationale Klimadiplomatie führen. Von den 195
Vertragsstaaten des Pariser Abkommens haben Anfang des Jahres 2021 nur 72 Staaten
erhöhte nationale Klimaschutzbeiträge bei der UN eingereicht (https://www.cl
imatewatchdata.org/2020-ndc-tracker). Doch diese repräsentieren nur knapp
ein Drittel der weltweiten Emissionen.
Aus Sicht der Fragestellenden muss Deutschland seine außenpolitischen
Möglichkeiten und seine wirtschaftliche Stärke noch stärker für den internationalen
Klimaschutz einsetzen. Bisher bleibt nach Ansicht der Fragestellenden völlig
unklar, wie und mit welchen Initiativen die Bundesregierung gemeinsam mit
der Biden-Administration und anderen EU-Partnern plant, die Umsetzung des
Pariser Abkommens zu beschleunigen.
Aus Sicht der Fragestellenden setzt die Bundesregierung ihre außen- und
sicherheits- sowie entwicklungspolitischen Möglichkeiten international bisher
viel zu wenig strategisch für den internationalen Klimaschutz ein. Der im
Dezember 2019 vom Auswärtigen Amt vorgelegte „Bericht zur
Klimaaußenpolitik“ (www.auswaertigesamt.de/blob/2295884/ce7a2b35b139dcfec5e74facb68
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28639
19. Wahlperiode 19.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
916e6/%20200124-klimabericht-dl-data.pdf) belegt dies eindrucksvoll. Auf
gerade einmal zwölf Seiten kommt der Bericht. Die Darstellung der bisherigen
Erfolge in der Klimaaußenpolitik füllt noch nicht mal eine Seite. Vor allem
bleibt nach Ansicht der Fragestellenden offen, welche Konsequenzen dieser
Bericht für die praktische Umsetzung der deutschen Außenpolitik haben soll.
Eine von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der
Nichtregierungsorganisation Germanwatch in Auftrag gegebene Studie bestätigt dies. Die
Analyse zeigt, dass es „der Klimaaußenpolitik der Bundesregierung an
Ambition, Strategie, Kohärenz und Ressourcen mangelt“. Die Studie bemängelt
zudem, dass die Bundesregierung keine schlüssige Gesamtstrategie für eine
Klimaaußenpolitik hat. Da eine übergeordnete Strategie fehlt, sind, laut
Germanwatch, existierende Instrumente der verschiedenen Bundesministerien
unzureichend miteinander abgestimmt. Auch sind in keinem der beteiligten
Bundesministerien ausreichend Ressourcen vorhanden, um eine wirksame,
kohärente und gerechte Klimaaußenpolitik zu einem politischen Schwerpunkt zu
machen.
Die Bundesregierung wird aus Sicht der Fragestellenden dem von den EU-
Außenministerinnen und EU-Außenministern in den Ratsschlussfolgerungen
zur Klima- und Energiediplomatie vom 25. Januar 2021 (https://www.consiliu
m.europa.eu/de/press/press-releases/2021/01/25/council-adopts-conclusions-o
n-climate-and-energy-diplomacy/) formulierten Anspruch selbst nicht gerecht.
Besonders evident ist dies für den Bereich der Außenwirtschaftsförderung:
Während die EU-Außenministerinnen und EU-Außenminister Partner dazu
aufrufen, ihre Exportfinanzierungssysteme so auszurichten, dass diese einen
Beitrag zur Transition in Richtung Klimaneutralität leisten, setzt die
Bundesregierung die Förderung von Gaskraftwerken und anderen fossilen Projekten
im Rahmen der staatlichen Exportkreditgarantien fort.
In den USA hat der neue Präsident Joe Biden John Kerry zum Special
Presidential Envoy for Climate mit Ministerrang ernannt. In dieser Botschafterrolle
wird John Kerry auch als Mitglied des nationalen Sicherheitsrats
klimapolitische Aspekte in die strategische Ausrichtung und Umsetzung der US-
amerikanischen Außenpolitik einbringen. Präsident Joe Biden hat klar
gemacht: Klimaschutz muss ab sofort in der gesamten Außen- und
Sicherheitspolitik priorisiert werden (www.whitehouse.gov/briefing-room/presidential-ac
tions/2021/01/27/executive-order-on-tackling-the-climate-crisis-at-home-
andabroad). Sämtliche Behörden müssen Pläne vorlegen, wie sie Klimaschutz in
ihre bestehenden Strategien integrieren. Während die USA und andere Länder
wie Großbritannien, Dänemark und die Niederlande den Weg aufzeigen, wie
Klimaschutz in der gesamten Breite der Außen- und Sicherheitspolitik
verankert werden kann, fehlt es dazu in Deutschland nach Ansicht der
Fragestellenden an politischer Führung und Ambition. Eine ressortübergreifende und
kohärente Gesamtstrategie zur Klimaaußenpolitik ist bisher nicht zu erkennen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nationale, europäische und internationale Klimapolitik und Klimaaußenpolitik
gehören zu den prioritären Politik- und Handlungsfeldern der Bundesregierung.
Um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, sieht die
Bundesregierung ein gemeinsames Vorgehen der internationalen Gemeinschaft als
unumgänglich an. Deshalb baut sie ihr Engagement im klimapolitischen
Austausch mit Industrie- und Entwicklungsländern auf allen Ebenen stetig aus und
trägt auch innerhalb der EU dazu bei, dass diese ihrer Vorreiterrolle im
Klimaschutz, bei Minderung, Anpassung und Finanzierung gerecht wird.
Nach Auffassung der Bundesregierung werden sich als Folge des
Klimawandels zentrale außenpolitische Koordinaten verändern: Globale Rohstoff- und
Wirtschaftszentren verschieben sich und stellen bestehende geopolitische
Machtverhältnisse in Frage. Konflikte um Nahrungsmittel, Wasser, Land und
Ressourcen werden zunehmen und Vertreibung und Migrationsbewegungen
verursachen. Es ist davon auszugehen, dass klimabedingte Vertreibung und
irreguläre Migration weiter ansteigen. Die ärmsten und verwundbarsten Länder,
die ihrerseits bislang am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, sind
von Klimafolgen besonders betroffen. Entwicklungsperspektiven, Frieden,
Freiheit und Wohlstand in der Welt werden zunehmend durch den Klimawandel
bedroht. Hierdurch rücken auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die
internationale Sicherheit immer stärker ins Zentrum der Außenpolitik der
Bundesregierung. Internationale Klimapolitik ist Querschnittsthema der
auswärtigen Beziehungen und hat Implikationen für alle ihre Bereiche, angefangen
bei der EU-Politik, über Handels- und Wirtschaftsfragen,
Entwicklungszusammenarbeit bis hin zu Fragen der Sicherheit und Verteidigung. Der Klimawandel
ist daher auch in allen multilateralen Foren und bilateralen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland zentrales Thema geworden.
Der Klimawandel wird im Weißbuch der Bundesregierung zur
Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr von 2016 neben den klassischen
Aufgabenbereichen von Streitkräften als eine der wesentlichen Herausforderungen für
die deutsche Sicherheitspolitik benannt. Wegen der zunehmend
offensichtlichen sicherheitspolitischen Implikationen des Klimawandels will die
Bundesregierung das Thema Klima und Sicherheit in den Vereinten Nationen, im EU-
Kontext wie auch in anderen internationalen Foren verankern. Das Thema
konnte dank des langjährigen Engagements der Bundesregierung auch zum
festen Bestandteil der Agenda des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gemacht
werden. Bereits 2011 wurde auf deutsche Initiative im Sicherheitsrat eine
Vorsitzerklärung zu Klima und Sicherheit (S/PRST/2011/15) angenommen. Klima
und Sicherheit bildeten während der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat
2019/20 erneut einen Schwerpunkt mit dem Ziel, den Sicherheitsrat besser zu
befähigen, krisenpräventiv zu wirken. Maßgeblich war eine Verbesserung der
Informationsgrundlage des Rats durch regelmäßige Berichterstattung und
Risikoanalysen um Handlungsoptionen aufzuzeigen und eine Ausweitung der
Kapazitäten der VN in New York und in den Einsatzgebieten von VN-Missionen
zu erreichen. Die Bundesregierung unterstützt daher den im VN-Sekretariat
eingerichteten „Climate and Security Mechanism“ und finanziert als
Pilotprojekt den Einsatz eines Beraters für Klima und Sicherheit bei der VN-Mission
UNSOM in Somalia. Sie setzte sich ferner erfolgreich für die Verteidigung und
den Ausbau der Passagen zu Klima und Sicherheit in Resolutionen des
Sicherheitsrats ein, wodurch beispielsweise beim VN-Büro für Westafrika und den
Sahel (UNOWAS) erstmals die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels
bei Mandatserfüllung und Berichterstattung verankert werden konnte. Ebenso
konnte 2020 erstmals die Berücksichtigung der Folgen von extremen
Wetterereignissen im Mandatstext der VN-Mission in Südsudan (UNMISS)
aufgenommen werden. Zur Unterstützung dieser Anstrengungen sowie der
Einbindung und Mobilisierung von VN-Mitgliedstaaten auch über den VN-
Sicherheitsrat hinaus hat die Bundesregierung 2018 eine von Deutschland und
Nauru geführte Freundesgruppe Klima und Sicherheit ins Leben gerufen, die
mit dem jüngsten Beitritt der USA am 9. April 2021 jetzt 57 Mitglieder hat und
regelmäßig auf Botschafterebene tagt. Auf Initiative des Bundesministers des
Auswärtigen, Heiko Maas, wurde im Sicherheitsrat im November 2020 eine
Informelle Expertengruppe zu Klima und Sicherheit eingerichtet, um die
Sicherheitsimplikationen des Klimawandels systematisch in der Arbeit des Rates zu
verankern. Die bisherigen Sitzungen im November 2020 und März 2021
behandelten die Situation in Somalia bzw. im Sahel mit den sich aus dem
Klimawandel ergebenden Verstärkungen der Sicherheitsrisiken in der Region.
Die Bundesregierung unterstützt auch nach dem Ende der deutschen
Mitgliedschaft die Anstrengungen der gleichgesinnten Partner im Sicherheitsrat. Der
Bundesminister des Auswärtigen hat am 24. Februar 2021 bei einer
hochrangigen Debatte im Sicherheitsrat unter Vorsitz des britischen Premierministers
Johnson im Namen der Freundesgruppe Klima und Sicherheit die Ernennung
eines Sondergesandten des Generalsekretärs für Klima und Sicherheit sowie die
Verabschiedung einer grundlegenden Resolution zu Klima und Sicherheit
gefordert.
Über ihr Engagement im Sicherheitsrat hinaus entwickelt die Bundesregierung
zusammen mit Partnern Kapazitäten zur Analyse und Vorhersage von
Klimasicherheitsrisiken weltweit (vgl. Antwort zu Frage 7), indem sie den
Klimawandel und seine Folgen auch bei Vorhaben zu Krisenprävention, Stabilisierung,
Konfliktnachsorge und –bewältigung, Friedensförderung sowie bei humanitärer
Hilfe verstärkt einbezieht.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/10474.
1. Welche Auswirkungen der Klimakrise sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die größten Risiken und Bedrohungen für die europäische und
internationale Sicherheit?
Extreme Wettereignisse wie Überschwemmungen und Dürren sowie
zunehmende Landdegradation und die Zerstörung von Ökosystemen verschärfen
Nahrungsmittel- und Wasserknappheit in vielen Regionen der Welt. Die Folgen
des Klimawandels wirken sich in ärmeren, besonders fragilen Staaten oft
negativ aus, da diese generell wenige Kapazitäten haben, Krisen vorzubeugen und
sie zu bewältigen. Die Folgen des Klimawandels zerstören wirtschaftliche
Perspektiven und können soziale Konflikte bis hin zu gewaltsamen
Auseinandersetzungen befeuern und dadurch Vertreibung und Migration verursachen. Die
Folgen des Klimawandels verschärfen zudem den Wettbewerb und bereits
existierende Konflikte um immer knapper werdende Ressourcen. Damit kann der
Klimawandel auch eine Konfliktursache sein. Die zunehmende Verknappung
elementarer Ressourcen wie sauberes Trinkwasser und fruchtbares Ackerland
verstärken Konflikte. Dies wie auch die bewusste Verknappung als Mittel zur
Konflikterzwingung sind bei der Krisenprävention und -bewältigung zu
bedenken. Um diesen Aspekt aufzugreifen, hat die Bundesregierung das Thema
Klima und Sicherheit während der deutschen Sicherheitsratsmitgliedschaft auf der
Agenda des VN-Sicherheitsrats verankert.
Zudem droht der Umgang mit Klimawandelfolgen besonders betroffene Staaten
an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Belastungsfähigkeit zu
bringen. Der fortschreitende Meeresspiegelanstieg gefährdet die Existenz ganzer
Staaten, namentlich der kleinen Inselstaaten, und von küstennahen Städten. Das
Schmelzen von Gletschern kann große Regionen in Südasien unter Wasser
setzen, und andernorts Wasserknappheit verursachen. Die Zunahme
innerstaatlicher Konflikte sowie von Binnenvertreibung und irregulärer Migration kann
mittel- bis langfristig einen negativen Einfluss auf die europäische und
internationale Sicherheit haben.
2. Welche Auswirkungen der Klimakrise sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die größten Risiken und Bedrohungen für Menschenrechte,
national wie international?
Eine saubere Umwelt, Biodiversität und ein funktionierendes Ökosystem sind
wesentliche Voraussetzungen für die Verwirklichung der Menschenrechte, vor
allem der sozialen und wirtschaftlichen Grundrechte. Ohne intakte
Umweltbedingungen sind Grundrechte wie beispielsweise das Recht auf Leben,
Gesundheit, Nahrung, Selbstbestimmung, Wohnraum oder die Rechte auf sichere
Wasser- und Sanitärversorgung gefährdet. Deutlich werden die zu erwartenden
massiven Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte etwa in der
Analyse des Sonderberichts des Weltklimarats zur Erderwärmung um 1,5 Grad
(2018). Entwicklungsländer sind besonders stark betroffen.
Der Klimawandel verstärkt bereits bestehende Vulnerabilitäten und
Ungleichheiten. Ökonomische, politische und sozio-ökonomische Faktoren bestimmen
sowohl das Ausmaß einer Betroffenheit von Folgen des Klimawandels als auch
die Fähigkeiten, damit umzugehen. Damit bilden vor allem indigene Völker,
Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, Frauen, ältere Menschen,
Kinder und Menschen mit Behinderungen besonders vulnerable Gruppen.
Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen des Klimawandels beim
Recht auf Wasser, das in VN Res. 64/292 verankert ist. Dem Weltklimarat
IPCC zufolge wird in den meisten trockenen Regionen der Zugang zu
sauberem Trinkwasser erschwert. Durch steigende Meeresspiegel sind auch in
Küstengebieten Auswirkungen auf die Süßwasserverfügbarkeit zu erwarten. Ein
eingeschränkter Zugang zu Wasser wird sich unverhältnismäßig stark auf
Personen und Gruppen in gefährdeten Situationen auswirken. So führt
beispielsweise schon lange der eingeschränkte Zugang zu Wasser zu zusätzlichen
Belastungen für Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern, die oft für die
Wasserbeschaffung für ihre Familien aus weit entfernten Quellen verantwortlich
sind und einen besonderen Bedarf an Wasser und sanitären Einrichtungen
haben. Hinzu kommt die Gefahr von (sexuellen) Übergriffen auf dem Weg zur
weit entfernten Wasserquelle.
Zusammen mit der Verringerung von Anbauflächen durch zunehmende
Desertifikation verschlechtert sich die Lebens- und Versorgungsgrundlage vieler
Bäuerinnen und Bauern; die Nahrungsmittelsicherheit wird damit ebenfalls
unmittelbar durch Klimawandelfolgen beeinträchtigt.
Zudem spielt der Klimawandel als einer von mehreren Faktoren eine
wachsende Rolle bei Vertreibung und Migration, durch die Betroffene Verletzungen der
Menschenrechte ausgesetzt sein können: Zunehmend häufigere und intensivere
Extremwetterereignisse wie langanhaltende Hitzeperioden, Dürren, Starkregen,
extreme Stürme, etc. sowie schleichende Klimaveränderungen wie veränderte
Niederschlagsmuster und der Anstieg des Meeresspiegels bedrohen in vielen
Teilen der Welt die Lebensgrundlagen der Menschen. Wo Ackerland und
sauberes Trinkwasser knapp und Lebensräume von Menschen degradiert werden,
sehen sich immer mehr Menschen in ihrer Existenz bedroht und genötigt, ihre
Wohnorte zu verlassen.
3. Welche geostrategischen und sicherheitspolitischen Folgen hat die
Klimakrise für die Bundesrepublik und die Europäische Union nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Geostrategische und sicherheitspolitische Folgen des Klimawandels sind
vielfältig und bereits in Ansätzen erkennbar. Auf Grund des globalen
Meeresspiegelanstiegs können sich Fragen in Bezug auf den Verlauf von (See-)Grenzen
ergeben; das Schmelzen des Arktiseises schafft neue Seewege für die zivile und
militärische Schifffahrt; transnationale Wasser- und Ressourcenkonflikte sowie
globale Migrationsströme nehmen zu.
Transnationale Wasser- und Ressourcenkonflikte sowie globale
Migrationsströme nehmen zu. Steigende klimabedingte Migration, Binnenvertreibung und
irreguläre Migration stellen Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten vor besondere
Herausforderungen.
Die fortschreitende globale Energiewende stellt wirtschaftlich fossile
Exportmodelle etwa im Nahen und Mittleren Osten in Frage.
4. Stimmt die Bundesregierung dem NATO-Generalsekretär Jens
Stoltenberg zu, „dass der Klimawandel ein schwerwiegender
Krisenmultiplikator ist und sich auf unsere Sicherheit auswirkt“ (NATO – Opinion: Onlin
e press conference by NATO Secretary General Jens Stoltenberg followi
ng the first day of the meetings of NATO Defence Ministers, 17-Feb.-
2021), und wenn ja, was bedeutet dies konkret für die deutsche Außen-
und Sicherheitspolitik in den nächsten Jahren?
Die Bundesregierung teilt diese Haltung und bringt sie regelmäßig durch ihre
Vertreterinnen und Vertreter zum Ausdruck, zuletzt etwa durch Außenminister
Maas im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 24. Februar 2021 (https://w
ww.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-uno-klima-und-sicherheit/244
3838).
Die Bundesregierung wird ihre in der Vorbemerkung dargestellten
Anstrengungen zur Krisenprävention fortführen. Sie wird im VN-Rahmen die
Unterstützung für den „Climate and Security Mechanism“ ebenso fortsetzen, auch durch
weitere Projektförderungen, wie den erstmaligen Einsatz eines Klima- und
Sicherheitsberaters bei der VN-Mission in UNSOM. So wird das VN-System
befähigt, effizienter mit sich aus dem Klimawandel ergebenden Sicherheitsrisiken
umgehen zu können.
Die Bundesregierung wird darüber hinaus den 2019 begonnenen Zyklus der
Berlin Climate and Security Conferences (BCSC) fortsetzen. Ein Ergebnis ist
die Vorbereitung des Global Risk and Foresight Assessment („Weathering
Risk“) als Referenzdokument und Best Practice dafür, wie Sicherheitsrisiken
des Klimawandels frühzeitig wissenschaftlich analysiert und daraus konkrete
Handlungsempfehlungen für Umwelt-, Klima- und Sicherheitspolitik abgeleitet
werden können.
5. Inwieweit wird dies* in den Strategien, Analysen und Plänen des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bereits berücksichtigt (bitte
Dokumente auflisten)?
Der Klimawandel wird im Weißbuch der Bundesregierung zur
Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr von 2016 neben den klassischen
Aufgabenbereichen von Streitkräften als eine der wesentlichen Herausforderungen für
die deutsche Sicherheitspolitik benannt. Folgerichtig ist der Schutz des Klimas
ein im Weißbuch 2016 beschriebenes internationales Gestaltungsfeld der
Bundesregierung. Aufbauend auf den durch das Weißbuch 2016 festgelegten
Rahmenbedingungen macht die Konzeption der Bundeswehr von 2018 weitere
Vorgaben für die zukünftige Ausgestaltung der Bundeswehr.
Der Klimawandel stellt bei vorhandenen Konflikten oder in Krisen ein häufig
verschärfendes Element dar. Die heutigen Einsätze der Bundeswehr finden
bereits in der Regel unter herausfordernden klimatischen Bedingungen statt.
Entsprechendes kann auch für die Zukunft erwartet werden, so dass Ausrüstung
und Verfahren dies berücksichtigen müssen. Insofern spiegelt sich die
Bewältigung der durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen im Einsatz
bereits in der Breite der Dokumentenhierarchie mindestens implizit wider und
wird bei Bedarf auf den konkreten Einsatz angepasst.
* dies bezieht sich nach hiesiger Bewertung auf die vorherige Frage 4, in der NATO GS Stoltenberg mit den Worten
zitiert wird, „dass der Klimawandel ein schwerwiegender Krisenmultiplikator ist und sich auf unsere Sicherheit
auswirkt“.
Im Rahmen von Maßnahmen zur Steigerung der Strategiefähigkeit sind der
Klimawandel und dessen sicherheits- und verteidigungspolitische
Implikationen ein zentrales Thema. Das Metis Institut für Strategie und Vorausschau hat
im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bereits in
mehreren Studien verschiedene Aspekte dieses Themenbereiches analysiert. Auch
das German Institute for Defence and Strategic Studies (GIDS) beschäftigt sich
v. a. im Forschungsschwerpunkt „Strategische und geopolitische
Herausforderungen für die Streitkräfte“ mit Aspekten des Klimawandels und hat dazu
publiziert.
6. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen ergreift die
Bundesregierung, um angemessen und frühzeitig auf die menschenrechtlichen Folgen
der Klimakrise, wie z. B. drohende Staatenlosigkeit infolge
untergehender Inseln, zu reagieren?
Die Bundesregierung unterstützt ihre Partnerländer im Rahmen der
internationalen Klimafinanzierung in erheblichem Umfang bei der Anpassung an den
Klimawandel und der Stärkung ihrer Resilienz gegenüber Klimafolgen (2019:
1,78 Mrd. aus Haushaltsmitteln inkl. Schenkungsäquivalente aus
Entwicklungskrediten), der Fokus liegt hierbei insbesondere auf marginalisierten und
besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Die Bundesregierung setzt sich
ferner in multilateralen Foren wie dem VN-Menschenrechtsrat intensiv für eine
Thematisierung der menschenrechtlichen Implikationen des Klimawandels ein
und greift dieses Thema auch in der Projektförderung auf. So unterstützt sie die
Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt auf Basis existierender
menschenrechtlicher Bestimmungen und die Forderung nach der Mandatierung
einer Sonderberichterstatterin zu Klimawandel. Beide Initiativen verankern die
Diskussion der menschenrechtlichen Folgen der Klimakrise fest auf der
Agenda des Menschenrechtsrates, um so langfristig zu einem höheren Schutzniveau
beizutragen.
Die Bundesregierung unterstützt Partnerregionen und -länder dabei, einen
besseren Umgang mit klimawandelinduzierter Migration, Katastrophenvertreibung
und freiwilliger geplanter Umsiedlung zu entwickeln. So werden etwa
gemeinsam mit Regionalorganisationen (u. a. mit der Organisation Ostkaribischer
Staaten, OECS) Strukturen geschaffen, die durch verbesserten Austausch
regionale Antworten auf interne sowie grenzüberschreitende Migration und
Katastrophenvertreibung entwickeln können (z. B. regionale
Freizügigkeitsabkommen). Die Bundesregierung unterstützt außerdem die Platform on Disaster
Displacement (PDD), die sich für Regelungen zum Schutz von Menschen einsetzt,
die klimawandelbedingt Grenzen überschreiten müssen.
7. Führt die Bundesregierung regelmäßig Analysen durch, inwieweit die
Klimakrise die deutsche, europäische und internationale Sicherheit,
Stabilität und den Frieden gefährden kann?
Die Bundesregierung befasst sich seit über zehn Jahren intensiv mit dem
Zusammenhang Klima und menschliche Sicherheit* und hat seither zahlreiche
Studien und Projekte beauftragt und nach Handlungsstrategien ausgewertet.
Das Auswärtige Amt nutzt dabei auch Fähigkeiten, Technologien und Formate
von PREVIEW, der Plattform für Krisenfrüherkennung, Analyse und
Informationsmanagement. Sie beteiligt sich im internationalen Rahmen, wie den
Vereinten Nationen, sowie in Kooperation mit anderen Regierungen an Studien
* Siehe Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ (2017), S. 83.
und Projekten zu Auswirkungen der Klimakrise auf gesellschaftliche Prozesse.
Dazu gehören:
– A New Climate for Peace (2015): https://www.adelphi.de/en/publication/ne
w-climate-peace-%E2%80%93-taking-action-climate-and-fragility-risks
– UNEP-Projekt Klima & Sicherheit, Somalia https://unsom.unmissions.org/i
nterview-un-environmental-advisor-somalia-christophe-hodder
– Im Rahmen des Climate Security Mechanism (CSM) der VN finanziert die
Bundesregierung u. a. eine Analyse zu Klima-Sicherheitsrisiken im Horn
von Afrika
– Shoring Up Stability (2019): weltweit erste integrierte
Klimafragilitätsstudie https://shoring-up-stability.org/
– ClimSec: Frühwarnsystem für die Sahel-Region (Äthiopien, Burkina Faso)
in Zusammenarbeit mit dem Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung
(PIK) https://shoring-up-stability.org/
– Weathering Risk: Analyse globaler Klimasicherheitsrisiken https://weatheri
ngrisk.org/
– Climate Security Expert Network, ein weltweiter Verbund von
Wissenschaftlern erstellt Analysen zur Bedrohung und mögliche Lösungsansätze
(u. a. in Afghanistan, Karibik, Äthiopien, Mali, Nepal, Nordafrika, Sahel,
Pazifische Inseln, Latein Amerika, Südasien, Sudan) https://climate-securit
y-expert-network.org/
– Forschungsprojekt „Klimawandel und Sicherheit im UN-Sicherheitsrat“
(Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität
Hamburg (IFSH) und der Forschungsgruppe Klimawandel und Sicherheit
(CLISEC) der Universität Hamburg) https://ifsh.de/forschung/klimaforschu
ng/klimawandel-und-sicherheit-im-un-sicherheitsrat
– Green Central Asia (Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit, GIZ),
deutsch-kasachische Universität, Geoforschungszentrum und dem
Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung PIK. https://www.giz.de/de/weltweit/
93896.html
Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
a) Wenn ja, wann wurde die letzte Analyse für welche Regionen
durchgeführt?
b) Welches Institut hat die Analyse durchgeführt?
c) Was waren die zentralen Ergebnisse?
d) War auch das Bundesministerium der Verteidigung an der Erstellung
der Analyse beteiligt?
Die Fragen 7a bis 7d werden zusammen beantwortet.
Im Januar 2021 hat der Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung
der Bundesregierung die Studie „Klimawandel und Konflikte.
Herausforderungen für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik“ als Studie 2 der
Studienreihe des Beirats herausgegeben. Die Studie ist unter https://peacelab.blog/upload
s/Klimawandel_und_Konflikte_Beirat_Zivile_Krisenprävention.pdf abrufbar.
Sie betrachtet den Zusammenhang von Klimafolgen und Sicherheit sowie das
Länderbeispiel Afghanistan. Der Beirat hat auf dieser Grundlage
Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung entwickelt, beispielsweise mit Blick auf
die Ressortkoordinierung in Berlin, die Rolle internationaler Organisationen
und auf das Engagement in fragilen Kontexten.
e) Inwieweit haben die Ergebnisse der Analyse die Außen- und
Sicherheitspolitik der Bundesregierung verändert, bzw. inwieweit haben sich
die Ergebnisse konkret in den Dokumenten und Strategien der
Bundesregierung niedergeschlagen (bitte Beispiele nennen)?
Der Umsetzungsbericht der Bundesregierung zu den Leitlinien „Krisen
verhindern, Konflikte bewältigen Frieden fördern“ greift das Thema Klima und
Sicherheit in einer in die Zukunft gerichteten „politischen Akzentsetzung“ auf.
Das Thema wird bei der weiteren Umsetzung der Leitlinien eine wichtige Rolle
spielen.
Die Ergebnisse laufender Studien fließen fortwährend in die strategische
Ausrichtung der Arbeit der Bundesregierung mit ein (vgl. dazu auch den o. g.
Bericht zur Klimaaußenpolitik).
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf ihre
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/10474 verwiesen.
f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Klimaaußenpolitik
menschenrechtskonform ist?
Wie im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung dargelegt, verfolgt die
Bundesregierung die menschenrechtliche Dimension des Klimawandels als
eine Priorität ihrer Menschenrechtspolitik und berücksichtigt dies auch in ihrer
Klimaaußenpolitik in verschiedener Hinsicht. Zum einen wirkt sie in bi- und
multilateralen Kontexten auf die Verabschiedung ambitionierter Klimaziele
weltweit hin, um die effektive Ausübung von Menschenrechten zu
ermöglichen.
Zum anderen weist die Bundesregierung seit langem auf die
sicherheitspolitischen Folgen des Klimawandels und auf seine Wirkung als Risikomultiplikator
für Konflikte insbesondere in ohnehin bereits fragilen Staaten hin. Sie engagiert
sich unter anderem in der Entwicklung von Vorhersage- und
Risikoanalysetools, beim Kapazitätsaufbau und bei der Entwicklung operativer Fähigkeiten
und setzt sich für die Verabschiedung einer Resolution zu Klima und Sicherheit
durch den VN-Sicherheitsrat ein. Zudem berücksichtigt sie die Folgen des
Klimawandels konsequent im Rahmen der humanitären Hilfe und sorgt mit
vorausschauender humanitärer Hilfe für die verbesserte Anpassung der
humanitären Hilfe an klimawandelbedingt steigende Extremwettergefahren.
Im Rahmen des „Geneva Pledges“ setzt sich die Bundesregierung für einen
stärkeren Austausch zwischen Klimarahmenkonvention und Menschenrechtsrat
ein und trägt so dazu bei, dass bei der Umsetzung klimapolitischer Maßnahmen
Menschenrechte Berücksichtigung finden. Auch im Rahmen der Allianz für
den Multilateralismus hat die Bundesregierung dieses Thema diskutiert und
sich bei der letzten hochrangigen Veranstaltung unter anderem mit der VN
Klima-Rahmenkonvention- (United Nations Framework Convention on
Climate Change, UNFCCC) Generalsekretärin sowie der VN-Hockkommissarin für
Menschenrechte zu dem Thema ausgetauscht. Zudem führt die
Bundesregierung fortdauernd aktiv Gespräche mit verschiedenen Expertinnen und Experten
zu den menschenrechtlichen Implikationen des Klimawandels und möglichen
politischen Handlungskonzepten.
Die Bundesregierung bekennt sich zudem zum „Lima Work Plan on Gender“,
einschließlich seines Gender-Aktionsplans, der auch die Teilhabe von Frauen
an den Klimaverhandlungen stärken und die Klimaverpflichtungen
geschlechtergerecht umsetzen soll.
Darüber hinaus gelten für die Umsetzung von Vorhaben, etwa im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit, die einschlägigen Vorgaben und Strategien der
Bundesregierung, darunter das Menschenrechtskonzept und der
Menschenrechtsleitfaden des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ).
8. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich der Bundessicherheitsrat in
den letzten vier Jahren mit internationaler Energie- und
Klimaaußenpolitik beschäftigt (bitte jeweils die konkreten Anlässe, Themen, Regionen
und Länder nennen)?
9. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich der Bundessicherheitsrat in
den letzten vier Jahren mit dem Themenkomplex Klimaschutz und
Sicherheit bzw. mit der Frage, inwieweit die Klimakrise als Risiko für
Frieden und Stabilität angesehen werden kann, beschäftigt?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Die Beratung und Beschlussfassung im Bundessicherheitsrat unterfallen dem
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Sitzungen des
Bundessicherheitsrats sind geheim. Weitergehende Auskünfte im Sinne der Fragestellung
können nicht erteilt werden.
10. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich das Bundeskabinett in den
letzten vier Jahren explizit mit internationaler Energie- und
Klimaaußenpolitik beschäftigt (bitte jeweils die konkreten Anlässe, Themen,
Regionen und Länder nennen)?
Energie- und Klimaaußenpolitik sind wichtige Querschnittsthemen, die von der
Bundesregierung regelmäßig und in vielfältiger Weise behandelt werden. Dies
trifft auch für die regelmäßig stattfindenden Kabinettssitzungen zu. Darüber
hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Gibt es eine ressortübergreifende Strategie für die Klimaaußenpolitik der
Bundesregierung, wenn nein, warum nicht, und plant die
Bundesregierung, eine solche Strategie zu entwickeln?
Auf den Bericht des Auswärtigen Amts zur Klimaaußenpolitik und die Antwort
zu Frage 35 wird verwiesen. Zu strategischen Fragen der multilateralen,
polylateralen und bilateralen Fragen der Klimaaußenpolitik findet ein ständiger
Austausch innerhalb der Bundesregierung statt. (s. dazu auch Frage 35).
12. Plant die Bundesregierung nach dem Vorbild der USA, die Einführung
eines Beauftragten für Klimaaußenpolitik oder die Einführung eines
übergeordneten Koordinierungsgremiums für Klimaaußenpolitik, wenn
nein, warum nicht?
Pläne im Sinne der Fragestellung bestehen derzeit nicht. Neben der Ernennung
des Beauftragten für die Klima- und Energieaußenpolitik als EU-
Klimabotschafter im Auswärtigen Amt haben auch andere Ressorts auf Ebene der
Unterabteilungsleitungen Beauftragte ernannt, die in der EU und international als
Klimabotschafter fungieren. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen
32 und 33 verwiesen.
13. Welche Referate, mit welchen Personalschlüsseln, beschäftigten sich im
Auswärtigen Amt (AA) und Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zurzeit ausschließlich mit Fragen
der Klimaaußenpolitik?
Wie viele dieser Referate sind direkt der Leitungsebene in dem
jeweiligen Bundesministerium unterstellt?
Welche Referate beschäftigen sich in anderen Ressorts
(Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ,
BMVg, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI,
weitere) mit diesen Fragen?
14. Plant die Bundesregierung, die Referate, die sich explizit mit Fragen der
Klimaaußenpolitik beschäftigen, personell aufzustocken oder direkt an
die Leitungsebene in dem jeweiligen Bundesministerium anzusiedeln?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Im BMU befasst sich derzeit das Referat IK III 6 (Internationaler Klimaschutz)
ausschließlich mit Fragen der Klimapolitik, im BMZ analog Referat 420
(Klimapolitik). Im Auswärtigen Amt ist Referat 404 federführend für Fragen der
Klima- und Umweltaußenpolitik zuständig. Darüber hinaus ist eine große
Anzahl von Referaten in unterschiedlichen Abteilungen in den genannten anderen
Ressorts mit dem Thema befasst.
Eine Aufschlüsselung nach Personalanteilen ist nicht möglich, da keine
entsprechende Statistik geführt wird. Strukturelle oder personelle Veränderungen
werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen jeweils bedarfsgerecht
vorgenommen.
15. Gibt es eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe oder ein Gremium, in
der bzw. in denen sich die Ressorts AA, BMU, BMZ und
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) regelmäßig über Fragen der
internationalen Klimapolitik und Klimaaußenpolitik austauschen?
Wenn ja, wie oft, und auf welcher Ebene findet dieser Austausch statt?
Wenn nein, warum gibt es ein solches Gremium nicht, und wird oder
wurde die Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe diskutiert?
16. In welchen institutionalisierten regelmäßig stattfindenden Gremien der
Bundesregierung stimmen sich die Ressorts AA, BMU, BMWi und BMZ
über die Umsetzung und Abstimmung der folgenden Programme ab:
Aktivitäten im Bereich Klima und Sicherheit, Internationale
Klimaschutzinitiative, Energiepartnerschaften und Energiedialoge, Exportinitiative
Erneuerbare Energien, Klimaschutzprogramme der technischen und
finanziellen Entwicklungszusammenarbeit?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Der Austausch findet regelmäßig in verschiedenen informellen Formaten auf
Arbeitsebene, auf Ebene der Beauftragten, der Abteilungsleiter und der
Staatssekretäre statt. Zusätzlich zu den regelmäßigen Besprechungen finden auch
anlassbezogene Ressortbesprechungen zu diesen Themen statt.
17. Was sind die größten institutionellen Hürden bei der
ressortübergreifenden kohärenten Zusammenarbeit im Bereich der Klimaaußenpolitik
sowie im Bereich der internationalen Klima- und Energiepolitik?
18. Wie kann ressortübergreifend eine bessere Kohärenz und Abstimmung in
diesem Politikfeld erreicht werden, und wie könnte dies nach Auffassung
der Bundesregierung institutionell aufgehängt werden?
19. In welchen Feldern sieht die Bundesregierung besseren Abstimmungs-
und Koordinierungsbedarf?
Die Fragen 17 bis 19 werden zusammen beantwortet.
Der Austausch findet regelmäßig statt und ist ausgesprochen konstruktiv. Die
Personalknappheit ist ressortübergreifend problematisch. Dem erhöhten
Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf bei Fragen des Klimawandels als
Querschnittsthema wird verstärkt Rechnung getragen. So werden u. a. die
Outreach-Aktivitäten der Bundesregierung eng zwischen den zuständigen
Ressorts koordiniert. Die Bundesregierung stellt zu allen internationalen
Verhandlungsprozessen einen konsistenten Auftritt sicher und wird als
Verhandlungspartner international geschätzt.
20. Von welchen anderen Ländern könnte Deutschland hier lernen, bzw. sind
der Bundesregierung „best practice“-Beispiele aus anderen Ländern
bekannt?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Studien oder eine systematische
Auswertung von Studien Dritter unter dieser Fragestellung vor, so dass eine
Bewertung im Sinne der Fragestellung nicht vorgenommen werden kann.
Allerdings beobachtet die Bundesregierung in allen Verhandlungsprozessen das
Agieren und die organisatorische Aufstellung anderer Länder aufmerksam und
sieht sich institutionell gut aufgestellt.
21. Wie hat sich die Anzahl der Umweltreferentinnen und Umweltreferenten
an den 227 deutschen Auslandsvertretungen in den letzten fünf Jahren
entwickelt (bitte die Standorte auflisten, an denen die deutschen
Auslandsvertretungen zurzeit Umweltreferenten und Umweltreferentinnen
beschäftigen)?
Die Entwicklung der Dienstposten für Umweltreferentinnen und – referenten
an deutschen Auslandsvertretungen stellt sich wie folgt dar:
2016 2017 2018 2019 2020 2021
9 11 11 13 16 15
Die Spitze 2020 resultiert aus einer temporären Verstärkung der Ständigen
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft.
Derzeit sind Dienstposten für Umweltreferentinnen und –referenten an
folgenden Standorten bzw. an folgenden Auslandsvertretungen eingerichtet: Ständige
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union in
Brüssel, Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den
Vereinten Nationen in New York, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in
Brasilia, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Jakarta, Botschaft der
Bundesrepublik Deutschland in Nairobi, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
in New Delhi, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau, Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland in Peking, Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland in Pretoria, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in
Washington.
Neben diesen ausschließlich für Klima- und Umweltfragen eingerichteten
Dienstposten wird das Thema an den Auslandsvertretungen üblicherweise als
Querschnittsaufgabe bearbeitet, oft im Zusammenhang mit Wirtschaft oder
wirtschaftlicher Zusammenarbeit.
22. Plant die Bundesregierung, die Anzahl der Umweltreferenten und
Umweltreferentinnen in Zukunft zu erhöhen, wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Zeitraum, und in welcher Anzahl?
Die Bundesregierung sieht die in den letzten Jahren betriebene vermehrte
Einrichtung von dezidierten Dienstposten für Umweltreferentinnen und -referenten
als erfolgreiche Vorgehensweise an, die umweltpolitischen Interessen
Deutschlands noch besser in die Arbeit der Auslandsvertretungen einzubringen. Diese
Erfahrungen werden in die künftige Planung einfließen.
23. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von
sogenannten Klimapartnerschaften mit G20-Partnerländern sowie mit
Ländern aus dem Globalen Süden, wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, mit welchen Ländern ist die Bundesregierung hierzu im
Gespräch?
Die Fragen 23 und 23a werden zusammen beantwortet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) stehen mit Indien im Austausch über eine
ressortübergreifende Klima- und SDG-Partnerschaft (Nachhaltigkeitsziele/SDG „Sustainable
Development Goals“), sowie mit Peru über eine ressortübergreifende
Klimapartnerschaft. Mit Pakistan kooperiert das BMZ im Hinblick auf eine mögliche
bilaterale Klimapartnerschaft.
b) Welche Schwerpunkte sollen diese Klimapartnerschaften umfassen?
Die Klimapartnerschaften bzw. Klima- und SDG-Partnerschaften werden in
enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Partnerländern gemeinsam ausgestaltet
und umfassen etwa die Umsetzung des Übereinkommens von Paris, die
Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030, die Unterstützung
der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels und
den Ausbau erneuerbarer Energie und Energieeffizienz.
c) Inwieweit würden sich diese Klimapartnerschaften von der
existierenden Klimazusammenarbeit mit anderen Entwicklungs- und
Schwellenländern unterscheiden?
Durch die Klimapartnerschaften bzw. Klima- und SDG-Partnerschaften sollen
der klimapolitische Dialog intensiviert und die bestehende Zusammenarbeit zu
Klimathemen durch eine strategische und ambitionierte Partnerschaft mit
gemeinsamen sektorübergreifenden Zielen verstärkt werden. Dies geht mit einem
gezielten Einsatz von Förderinstrumenten einher. Klimapartnerschaften bzw.
Klima- und SDG-Partnerschaften sollen die Umsetzung der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung und des Übereinkommens von Paris befördern und
schließen klimarelevante Themen wie Energie ein. Je nach Interesse des
Partnerlandes könnten weitere klimarelevante Bereiche wie Biodiversität,
Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, nachhaltige
Mobilität oder fiskalische Instrumente umfasst werden. Dabei werden existierende
Kooperationsformate wie die bilateralen Umwelt- und Klima-Arbeitsgruppen
des BMU einbezogen. Angeknüpft werden kann an die positiven Erfahrungen
mit den Arbeiten des BMU innerhalb der Klimapartnerschaft mit China vgl.
https://www.international-climate-initiative.com/de/details/project/deutschchin
esische-klima partnerschaft-11_I_137-165)
d) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch
angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der
EU mit Ländern aus dem Globalen Süden für Deutschland ergeben?
Klimapartnerschaften bzw. Klima- und SDG-Partnerschaften können durch
gezielten Mitteleinsatz Effizienz und Effektivität der Kooperation erhöhen,
Ambitionssteigerungen der Entwicklungs- und Schwellenländer unterstützen und
auch die Rahmenbedingungen für Investitionen des Privatsektors verbessern.
e) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch
angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der
EU mit Ländern aus dem Globalen Süden für beteiligte Entwicklungs-
und Schwellenländer ergeben?
Ziel einer Klimapartnerschaft bzw. Klima- und SDG-Partnerschaft ist u. a. die
verstärkte Zusammenarbeit bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der
nationalen Klima- und SDG-Umsetzungsstrategien. Die jeweiligen Partnerstaaten
könnten daher von gezielterer und größerer Unterstützung für ihre nationalen
Ziele profitieren. Klimapartnerschaften bzw. Klima- und SDG-Partnerschaften
können u. a. als Katalysator für Innovation, nachhaltige
Technologieentwicklung und –transfer sowie Investitionen des Privatsektors dienen und
gleichzeitig die jeweiligen zivilgesellschaftlichen Gruppen vernetzen und somit
Synergieeffekte schaffen.
24. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von
sogenannten Klimapartnerschaften mit G20-Partnerländern sowie mit
Ländern aus dem Globalen Süden, wenn nein, warum nicht?
a) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch
strategisch angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/
oder der EU mit Ländern aus dem Globalen Süden ergeben?
Die Fragen 24 und 24a werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die
Antworten zu den Fragen 23d und 23e verwiesen.
b) Mit welchen Entwicklungs- und Schwellenländern plant die
Bundesregierung, ihre Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz in den
nächsten Jahren zu verstärken?
Die Zusammenarbeit Deutschlands mit Entwicklungs- und Schwellenländern
im Bereich des Klimaschutzes ist intensiv. Eine Ausweitung der Kooperation
hängt vom jeweiligen klimapolitischen Engagement und Kooperationsinteresse
der Partnerländer ab. Weitergehende Aussagen können derzeit auch mit Blick
auf künftige Haushaltsaufstellungen nicht getroffen werden.
c) Welche Länder kämen hierfür infrage?
Für eine Zusammenarbeit kommen grundsätzlich sämtliche Schwerpunktländer
der Internationalen Klimaschutzinitiative sowie die Partnerländer der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Betracht, vgl. https://www.international-clima
te-initiative.com/de/iki-laender und https://www.bmz.de/de/laender_regionen/la
ender liste/laenderliste.pdf
d) Welche Ziele und welche Wirkungen strebt die Bundesregierung damit
an?
Ziele und Wirkungen werden einzelfallbezogen auf Grundlage der Politik eines
Partnerlandes und möglicher deutscher Beiträge gemeinsam mit den Partnern
definiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23b verwiesen.
e) Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung bezüglich
einer engeren klimapolitischen Zusammenarbeit mit Ländern aus dem
Globalen Süden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24b verwiesen.
25. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von
sogenannten Klimapartnerschaften mit Industrieländern, wenn nein,
warum nicht?
a) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch
strategisch angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/
oder der EU mit anderen Industrieländern ergeben?
b) Mit welchen Industrieländern plant die Bundesregierung, ihre
Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz in den nächsten Jahren zu
verstärken?
c) Welche Ziele und welche Wirkungen strebt die Bundesregierung
damit an?
d) Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung
bezüglich einer engeren klimapolitischen Zusammenarbeit mit
Industrieländern?
Die Fragen 25 bis 25d werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit allen ihren internationalen
und europäischen Partnern zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von
Paris (vgl. dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung). Neben
bestehenden Energiepartnerschaften strebt die Bundesregierung zurzeit u. a. eine
Klima- und Energie-Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika an
und begrüßt die Gründung weiterer Klima- und Energiepartnerschaften.
26. Wie plant die Bundesregierung, insbesondere im Vorfeld der COP26 und
angesichts einer wissenschaftlich notwendigen Ambitionssteigerung die
Zusammenarbeit mit für den Klimaschutz essenziell wichtigen Partnern
wie den USA und China zu verstärken?
Die Vereinigten Staaten von Amerika unter Präsident Biden sind ein zentraler
Partner der Bundesregierung im Bemühen um globale Fortschritte in der
internationalen Klimapolitik. Es besteht hierzu ein enger und konstruktiver
Austausch, u. a. mit dem amerikanischen „Special Presidential Envoy for Climate“,
John Kerry. Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten
von Amerika mit Blick auf COP26 sieht die Bundesregierung insbesondere in
den Bereichen Klima und Sicherheit, in der Umsetzung des Pariser
Klimaschutzabkommens und in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den
Klimawandel sowie dem Dialog über die globale Energiewende. Auch der
transatlantische Austausch zu Technologie- und Finanzierungsfragen in der Klimapolitik
gewinnt an Bedeutung. Zudem plant die Bundesregierung einen Ausbau der
Zusammenarbeit z. B. im Rahmen der Transatlantischen Klimabrücke, deren
Stärkung Bundesaußenminister Heiko Maas und Bundesumweltministerin
Svenja Schulze bereits Ende 2020 initiiert haben. Während der letzten
Präsidentschaft wurde insbesondere die Zusammenarbeit auf der Ebene von
Bundesstaaten und Städten gestärkt. Daran soll auch nach dem Wechsel der
Administration festgehalten werden.
Die Volksrepublik China ist aus Sicht der Bundesregierung ein prioritärer
Partner für die Zusammenarbeit in der Klimapolitik. Während der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft wurde der Hochrangige Dialog zu Umwelt und Klima
(Ebene Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans –
Vize-Premier Han Zheng) vereinbart. Die Bundesregierung unterstützt die EU-
Kommission dabei, in diesem Rahmen eine gemeinsame Klimaerklärung der
EU und Chinas vor COP26 mit substantiellen Zusagen zur Reduktion von
Treibhausgasemissionen zu verhandeln, um ein Signal für den Klimaschutz zu
setzen. Dieser Initiative folgend hat das BMU zum Thema Internationale
Biologische Vielfalt im Vorfeld der CBD-Vertragsstaatenkonferenz im Herbst in
China ebenfalls einen hochrangigen EU-China-Dialog initiiert, der im März 2021
erstmals unter deutscher Leitung stattgefunden hat. Dabei wurden auch die
Synergien zwischen dem Schutz der Biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz
hervorgehoben.
Darüber hinaus fördern verschiedene Ministerien klimapolitische Projekte in
China, um das Ambitionsniveau der chinesischen Klimaschutzmaßnahmen
anzuheben. Hierzu gehören Projektmaßnahmen auf Provinzebene, in
Industriesektoren sowie in den für Treibhausgasemissionen besonders verantwortlichen
Sektoren Energie, Transport; außerdem Maßnahmen in den Bereichen
Urbanisierung, Transparenz, Emissionshandel und Anpassung an den Klimawandel.
Die chinesische Regierung beteiligt sich auch finanziell an der
Zusammenarbeit.
27. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der COP26 dafür
ein, verbindliche Menschenrechts- und Sozialstandards unter Artikel 6
des Pariser Klimaabkommens zu verankern?
Die Bundesregierung setzt sich in den UNFCCC-Verhandlungen zu den
Umsetzungsregeln des Artikels 6 des Pariser Klimaabkommens dafür ein, dass
Menschenrechte und die Standards der nachhaltigen Entwicklung ausdrücklich
Berücksichtigung finden.
28. Welche gemeinsamen klimapolitischen Initiativen mit der neuen US-
Administration plant die Bundesregierung, und hat sie die Chancen für
eine Zusammenarbeit beim Thema CO2-Bepreisung bewertet?
Mehrere Ressorts der Bundesregierung stehen in engem Austausch mit der US-
Administration zu bestehenden und neuen Kooperationsinitiativen im Bereich
Klima und Energie (vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 26). Im Rahmen der
Transatlantischen Klimabrücke finden solche Kooperationen auch zwischen
Bundesländern und Bundestaaten, Städten und auf lokaler Ebene statt. Die
Bundesregierung strebt eine globale CO2-Bepreisung an und steht insofern
einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit beim Thema CO2-Bepreisung
sehr positiv gegenüber.
Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der US-Regierung zum Bau
von kleinen modularen Atomkraftwerken?
Die generell ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber Atomenergie
umfasst auch kleine, modulare Atomkraftwerke (Small Modular Reactors –
SMR). Im Übrigen sind die Staaten in ihren energiepolitischen Entscheidungen
souverän. Die US-Pläne zu nationalen regulatorischen Rahmenbedingungen für
SMR sind der Bundesregierung bekannt. Das BMU verfolgt die Entwicklungen
zu SMR ebenso aufmerksam wie kritisch. SMR bergen ungelöste Fragen und
Risiken, sowohl im Bereich der nuklearen Sicherheit, als auch in den Bereichen
Sicherung und Non-Proliferation. Für die oftmals mit SMR verbundenen,
weitgehenden Sicherheitsversprechen gibt es bislang keine belastbaren Belege.
SMR, die im Wesentlichen auf bestehenden AKW-Konzepten basieren, werden
auch in vergleichbarem Umfang radioaktiven Abfall produzieren und für neue
Reaktorkonzepte gibt es bisher keinen Nachweis, dass die Menge an
radioaktivem Abfall erheblich verringert werden könnte. Vielmehr verlagern SMR die
Nachteile der nuklearen Energieproduktion von (vergleichsweise) wenigen
Großanlagen auf viele Kleinanlagen, was aus Sicht des BMU bei Überlegungen
gemeinsamer klimapolitischer Initiativen mit den Vereinigten Staaten von
Amerika zu berücksichtigen ist.
29. Hat die Bundesregierung die geplanten Energieprojekte der chinesischen
Seidenstraße (Belt and Road Initiative) in Südosteuropa und Zentralasien
aus klimapolitischer Perspektive bewertet?
Wie bewertet die Bundesregierung die geostrategischen Chancen,
Gefahren und Risiken dieses Vorhabens für Deutschland und Europa?
Die energie- und klimapolitischen Entscheidungen einiger Partnerländer
können die Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris gefährden. Das
gilt zum Beispiel für Staaten, die weiterhin massiv in den Ausbau von
Kohlekraftwerken investieren, nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der
„Beltand-Road-Initiative“ Chinas (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 30).
30. Teilt die Bundesregierung die Kritik von Präsident Joe Biden an den
stark fossil geprägten Energieprojekten der Seidenstraße (https://www.cn
bc.com/2021/01/14/climate-change-biden-could-up-pressure-on-chinas-b
elt-and-road-initiative.html), und ist sie ebenfalls der Auffassung, dass
die USA und die EU den an der Seidenstraße beteiligten Ländern ein
alternatives klimafreundliches Investitionsprogramm im Rahmen des
Green Deals entgegensetzen sollte?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 32 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 19/28086 dargelegt, sieht die Bundesregierung
die klimapolitischen Konsequenzen von Investitionen in Kohlekraftwerke
weltweit sehr kritisch. Sie setzt sich auch gegenüber der chinesischen Regierung für
mehr Investitionen in klimafreundliche Technologien in Drittstatten ein. Zudem
arbeitet die EU an einer internationalen Ausrichtung des Green Deal. Ein
Schwerpunkt sind Investitionen in eine klimafreundlichere Wirtschaftsweise
und Energieversorgung. Dies beinhaltet auch Investitionen außerhalb der
Europäischen Union und in Zielländern der Belt-and-Road-Initiative.
31. Trifft es zu, dass das Reformkonzept 2030 des BMZ, das Klima und
Energie als einen von vier Schwerpunktthemen benennt und eine Liste
von Partnerländern definiert, nicht mit den Ressorts abgestimmt wurde,
und wenn ja, warum?
Der Reformprozess BMZ 2030 ist ein ressortinterner Prozess, der durch
fachlichen Austausch mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus der Politik,
von internationalen Organisationen, den deutschen
Durchführungsorganisationen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen
begleitet wurde. Die Entscheidung zur Auswahl der fünf Kernthemen, die sich an
den Entwicklungszielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDGs)
orientieren und von denen eines „Verantwortung für unseren Planeten – Klima
und Energie“ ist, traf und verantwortete das BMZ im Rahmen des
Ressortprinzips.
32. Hat sich das Klimakabinett in der Vergangenheit auch mit Themen der
Klimaaußenpolitik beschäftigt, wenn nein, ist dies in Zukunft geplant?
Der Kabinettausschuss Klimaschutz („Klimakabinett“) wurde im März 2019
eingerichtet, um die rechtlich verbindliche Umsetzung des Klimaschutzplans
sowie der für Deutschland verbindlichen Klimaziele für das Jahr 2030
vorzubereiten. Dabei wurde auch festgelegt, dass das Klimakabinett sich auf die
innenpolitischen Fragen des Klimaschutzes konzentriert. Das Klimakabinett hat
sich folglich bislang nicht mit Themen der Klimaaußenpolitik befasst.
33. Wie oft haben die Ressorts BMZ und AA an den Treffen des
Klimakabinetts teilgenommen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/9664
wird verwiesen.
Das Auswärtige Amt und das BMZ gehören nicht zum Kreis der ständigen
Mitglieder des Klimakabinetts und haben daher bislang auch nicht an den
Sitzungen des Klimakabinetts teilgenommen.
34. Was ist der aktuelle Umsetzungsstand des von dem damaligen
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier
im Jahr 2013 gegründeten Clubs der Energiewendestaaten (www.wiw
o.de/politik/deutschland/klima-und-wachstum-club-der-energiewendesta
aten-gegruendet/8285374.html)?
Wann fand das letzte Treffen des Energiewende-Clubs statt?
Nach der Bundestagswahl 2013 wurde das Format des Clubs der
Energiewendestaaten von der neuen Bundesregierung nicht aktiv weiterverfolgt. Das mit
dem Club verfolgte Anliegen zur Beschleunigung der globalen Energiewende
auf Basis erneuerbarer Energien wurde jedoch insbesondere durch
Unterstützung der Arbeit der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA)
unverändert vorangetrieben.
35. Mit welchen Ressorts wurde der im Dezember 2019 vom Auswärtigen
Amt veröffentlichte „Bericht zur Klima-Außenpolitik“ (https://www.aus
waertiges-amt.de/blob/2295884/ce7a2b35b139dcfec5e74facb68916e6/20
0124-klimabericht-dl-data.pdf) abgestimmt?
a) Wurde der Bericht des AA im Kabinett behandelt, wenn nein, warum
nicht?
b) In welche Strategien, Gesetzentwürfe und Dokumente der
Bundesregierung sind die Ergebnisse des Berichts bisher eingeflossen (bitte
jeweils die Art des Dokuments und das federführende Ressort
nennen)?
c) In welchen Ausschüssen des Deutschen Bundestages wurde der
Bericht diskutiert?
Welche Fraktion des Deutschen Bundestages hatte hierfür eine
Berichtsbitte angefordert?
d) Plant die Bundesregierung, in Zukunft einen regelmäßigen Bericht
über die Klimaaußenpolitik des AA bzw. der Bundesregierung zu
verfassen, wenn ja, in welchen Zeitabständen, wenn nein, warum
nicht?
e) Gibt es einen Aktions- oder Umsetzungsplan für den Bericht?
f) In welchem Zeithorizont sollen die im Bericht beschriebenen
Handlungsfelder umgesetzt werden?
g) Welche Handlungsfelder werden ressortübergreifend umgesetzt?
Welche Ressorts sind an der Umsetzung in welchem Umfang
beteiligt?
Die Fragen 35 bis 35g werden zusammen beantwortet.
Der Bericht des Auswärtigen Amtes zur Klimaaußenpolitik wurde auf Initiative
des Auswärtigen Amtes angefertigt, mit einzelnen Ressorts vorab konsultiert
und anschließend als Bericht des Auswärtigen Amts dem Deutschen Bundestag
vorgestellt. Ziel des Berichts war die Darstellung der Aktivitäten des
Auswärtigen Amts im Bereich Klimaaußenpolitik. Ein Kabinettsbeschluss war daher
nicht vorgesehen. Eine Aktualisierung des Berichts plant die Bundesregierung
anlassbezogen.
Die Ergebnisse des Berichts fließen in klimaaußenpolitische Maßnahmen und
in die Prozesse zu Klima und Sicherheit, Stabilisierung, Migration und
Vertreibung ein. Die Umsetzung wird mit den beteiligten Ressorts abgestimmt.
h) Wie ist der aktuelle Sach- und Umsetzungsstand in den sechs
Handlungsfeldern des Berichts?
i) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den sechs
Handlungsfeldern seit dem Erscheinen des Berichts umgesetzt?
Die Fragen 35h und 35i werden im Folgenden entlang der sechs
Handlungsfelder des Berichts zusammen beantwortet.
1. Umsetzung des Übereinkommens von Paris forcieren: In engem Austausch
mit dem BMU, dem BMZ und dem Europäischen Auswärtigen Dienst
(EAD) setzt das Auswärtige Amt sich für die Umsetzung des
Übereinkommens von Paris ein. Dies geschieht in bilateralen Gesprächen und in
multilateralen Foren in und außerhalb der VN auf allen Ebenen, einschließlich
verschiedener Minister, Bundeskanzlerin und Bundespräsident. Die
Auslandsvertretungen unterstützen ferner die Arbeit der globalen NDC
(Nationally Determined Contributions nach dem Übereinkommen von Paris-
Partnerschaft zur Umsetzung und Ambitionssteigerung der nationalen
Klimabeiträge.
2. Klima und Sicherheit: Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Darüber hinaus entwickelt das Auswärtige Amt gemeinsam mit
seinen Partnern mit der Berlin Climate and Security Conference (BCSC,
2019 und 2020) einen außenpolitischen Instrumentenkasten, der von mehr
Berichterstattung über bessere Risikoanalysen hin zu
Frühwarnmechanismen reicht.
3. Klima und Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe, Zivile
Krisenprävention: Das Auswärtige Amt hat seit Erscheinen des Berichts
Maßnahmen der Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedenskonsolidierung aufgesetzt, die verstärkt die Auswirkungen von
Klimawandelphänomenen auf Konfliktdynamiken vor Ort in den Blick nehmen. Im Fokus steht
hier die Unterstützung beim friedlichen Management von Ressourcen, die
unter dem Einfluss des Klimawandels knapper werden bzw. deren
Verfügbarkeit stärker variiert (Projektmaßnahmen z. B. in Zentralmali, Somalia).
Im Sinne einer verbesserten Anpassung der humanitären Hilfe an
klimawandelbedingt steigende Extremwettergefahren setzt sich die
Bundesregierung für vorausschauende humanitäre Hilfe als integralen Bestandteil des
Instrumentariums der humanitären Hilfe ein. Hierzu wurden innerhalb der
letzten Jahre Finanzierungsmechanismen im Zentralen Nothilfefonds der
Vereinten Nationen (CERF), im Katastrophennothilfefonds der
Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (DREF)
sowie im START Fund des internationalen NRO Netzwerks START etabliert,
die humanitäre Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Vorfeld unmittelbarer
Katastrophen ermöglichen (so genannte Anticipatory Action). Partner der
Bundesregierung pilotieren vorausschauende Ansätze bereits in über 60
Ländern und das Volumen der Förderung der Bundesregierung für
vorausschauende humanitäre Hilfe stieg seit 2014 von 1,8 Mio. Euro auf mehr als
30 Mio. Euro im Jahr 2020. Diese Ansätze haben sich inzwischen vielfach
als erfolgreich erwiesen und sollen weiter ausgeweitet werden.
4. Klima, Bevölkerungswachstum und Migration: Die Bundesregierung hat
sich dafür eingesetzt, das Thema katastrophen- und klimawandelbedingter
Vertreibung prominent im Globalen Migrationspakt zu verankern. Die
Bundesregierung engagiert sich zudem aktiv im Rahmen der „Plattform zu
katastrophenbedingter Vertreibung“ (Platform on Disaster Displacement,
PDD“). Die PDD (https://disasterdisplacement.org) arbeitet im Sinne der
Nansen-Schutzagenda daran, katastrophenbedingte Vertreibung, wo immer
möglich, zu vermeiden und Menschen, die katastrophen- und
klimawandelbedingter Vertreibung ausgesetzt sind, einen adäquaten Schutz zu bieten.
Darüber hinaus sollen nachhaltige Entwicklungsperspektiven für
Vertriebene und aufnehmende Gemeinden geschaffen und, wo immer möglich, eine
sichere und würdevolle Rückkehr und Reintegration garantiert werden.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des vom VN-
Generalsekretär eingerichteten High-Level Panels zu Binnenvertreibung für
eine konsequente Anwendung und den Ausbau vorrausschauender
humanitärer Hilfe im Vorfeld möglicher katastrophenbedingter Binnenvertreibung
sowie für nachhaltige Entwicklungsperspektiven für Binnenvertriebene und
aufnehmende Gemeinden ein. In ihrer Entwicklungszusammenarbeit
unterstützt die Bundesregierung Partnerregierungen im Umgang mit
klimawandelinduzierter Vertreibung und Migration. Die Bundesregierung vertritt die
Auffassung, dass Bevölkerungswachstum einer von vielen Faktoren ist, die
Einfluss auf Migrationsentscheidungen haben können. Die Bundesregierung
setzt sich bilateral auf europäischer Ebene sowie international und im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch aus diesen Gründen u. a. für
einen verbesserten Zugang zu Bildungsangeboten für Mädchen und Frauen
und für die Förderung der sexuellen reproduktiven Gesundheit und Rechte
ein.
5. Geopolitische Veränderungen infolge des Klimawandels: Hierzu verweist
die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung.
36. Inwieweit widerspricht die Forderung in dem AA-Bericht, dass „der
Klimawandel in Zukunft bei allen Aspekten der auswärtigen Beziehungen
mitgedacht werden soll. Das reicht von der EU-Politik über Handel und
Wirtschaftsfragen“ dem Bau der Gaspipeline North Stream II, bei der pro
Jahr zusätzlich 100 Millionen Tonnen CO2 plus erhebliche Mengen an
klimaschädlichem Methan emittiert werden (www.duh.de/projekte/
nordstream-2/), und wie sinnvoll sind der Ausbau und die Förderung von
LNG-Terminals in diesem Kontext?
37. Inwieweit ist die finanzielle Förderung von Flüssiggasterminals an der
norddeutschen Küste mit einem Umfang von 1 Mrd. Euro (https://www.h
andelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-roundu
p-umwelthilfe-scholz-bot-usa-schmutzigen-deal-zu-nord-stream-2-an/26
899214.html?ticket=ST-6455980-UmYFEU3psbhL3s2CkTa2-ap4)
vereinbar mit der Aussage in dem Bericht des AA zur Klimaaußenpolitik,
„der Klimawandel soll in Zukunft bei allen Aspekten der auswärtigen
Beziehungen mitgedacht werden. Das reicht von der EU-Politik über
Handel und Wirtschaftsfragen über die multilaterale Arbeit in den VN
hin zum Dialog mit betroffenen Partnern“?
Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet.
Vor dem Hintergrund der rückläufigen Erdgasförderung in Europa und dem
Ausstieg von immer mehr EU-Mitgliedstaaten aus der Kohlenutzung ist kurz-
und mittelfristig mit einem erhöhten Erdgasimportbedarf in Europa zu rechnen.
Erdgas spielt im Hinblick auf die Erreichung der EU-Klimaneutralität und auch
der Energiewende in Deutschland mit gleichzeitigem Auslaufen von Kernkraft-
und Kohlenutzung als Brückentechnologie mittelfristig noch eine wichtige
Rolle.
Dabei werden Umwelt- und Klimaaspekte berücksichtigt, sowohl gemäß
Strategieplan der Europäischen Energiegemeinschaft zur Versorgung mit sauberer
Energie als auch gemäß nationalen Richtlinien. Für die Nord Stream 2 Pipeline
erfolgte bereits 2017 ein positiver Abschluss des
Umweltgenehmigungsverfahrens nach dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im
grenzüberschreitenden Rahmen vom 25. Februar 1991 (Espoo-Konvention).
Grundsätzlich ist die Errichtung von neuer Energieinfrastruktur eine
privatwirtschaftliche Entscheidung. Energieinfrastrukturprojekte wie die Nord-Stream-2-
Pipeline oder LNG-Vorhaben tragen zur Energieversorgungssicherheit bei, da
sie Versorgungswege ausbauen bzw. neue Versorgungsquellen erschließen.
Diese neue Infrastruktur kann potentiell mit Einspeisepunkten für importierten
Wasserstoff kombiniert und die bestehenden europäischen Gasleitungen können
zum H2-Transport genutzt werden.
Die Bundesregierung macht sich die Einschätzungen Dritter nicht zu eigen und
verweist im Übrigen auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/23210.
38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit folgende
Institutionen im Besitz des Bundes bzw. mit Mandaten des Bundes: Euler
Hermes/Auslandsgeschäftsabsicherung, Germany Trade and Invest (GTAI),
die KfW-Bankengruppe sowie die IPEX-Bank über eine Klimastrategie,
die im Einklang mit dem Paris-Abkommen steht, verfügen, welche die
Klima-Auswirkungen der Geschäftspraktiken dieser Institutionen
analysiert, und nach welchen Kriterien werden diese erfasst (bitte jeweils für
die Institutionen auflisten)?
Für den Bereich der Exportkreditgarantien ist die Euler Hermes AG als
Mandatar des Bundes tätig. In diesem Zusammenhang ist eine Klimastrategie
entwickelt worden, um die Klimaauswirkungen von Projekten systematisch zu
berücksichtigen, die mit den abgesicherten Exportkrediten flankiert werden. In
ersten Schritten sind die Deckungskonditionen von Projekten im Bereich
Erneuerbare Energien verbessert und bestimmte Projekte im Bereich Kohle und
Erdöl von der Förderung ausgeschlossen worden. Das weitere Vorgehen in den
sonstigen Bereichen wird derzeit innerhalb der Bundesregierung und auf
europäischer Ebene abgestimmt.
Die Bundesregierung hat die KfW Bankengruppe (einschließlich IPEX-Bank
und Deutscher Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) – im
Folgenden KfW) mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beauftragt, sich zur
„transformativen Förderbank für eine Treibhausgas (THG)-neutrale Zukunft“
weiterzuentwickeln. Dieser Erwartung wird auch in der „Roadmap Sustainable Finance“
der KfW Rechnung getragen, die im Dezember 2020 vom Verwaltungsrat der
KfW genehmigt wurde.
In Erfüllung ihres Förderauftrags stellt die KfW ökologische, ökonomische und
soziale Wirkungen in den Vordergrund und verfolgt damit eine
Nachhaltigkeitsstrategie, die alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit betrachtet und zu deren
Ziel es gehört, die Wirtschaftssektoren und den Finanzmarkt aktiv auf dem Weg
in eine treibhausgasneutrale Zukunft zu begleiten.
Um dies umsetzen zu können, werden im Jahr 2021 konzernweit
Sektorleitlinien für die Paris-kompatible Gestaltung des Neugeschäfts in
emissionsintensiven Sektoren eingeführt. Die Sektorleitlinien sind aus Klimaszenarien der
International Energy Agency (IEA) abgeleitet („science based“) und sehen
schrittweise steigende technologische Anforderungen an die Klimaverträglichkeit von
der KfW mitfinanzierter Vorhaben vor, um so den Erfordernissen des Pariser
Klimaabkommens konsequent Rechnung zu tragen.
Die KfW Bankengruppe hat sich zum Ziel gesetzt bis 2050 ein
treibhausgasneutrales Portfolio zu erreichen. Für die Erfassung der Klima-Auswirkungen
der von der KfW mitfinanzierten Vorhaben wird parallel ein konzernweites
Treibhausgas-Accounting eingeführt. Da auch THG-Minderungen, -Senken
und -Speicher sowie Klimaanpassungsvorhaben erfasst werden, kann der
Beitrag der KfW Finanzierungen zum Pariser Klimaabkommen umfassend und
transparent dargestellt werden.
Germany Trade and Invest (GTAI) etabliert derzeit ein
Nachhaltigkeitsmanagement, das auch ein Klimamanagement umfasst. Bezugspunkte sind u. a. die
deutschen Klimaziele, die sich am Paris-Abkommen orientieren. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen.
39. Inwieweit verfügen diese Institutionen über einen Aktionsplan zur
Reduzierung ihres CO2-Fußabdrucks?
Inwieweit empfiehlt die Bundesregierung diesen Institutionen, sich ein
Beispiel an der Climate-Roadmap der EIB (https://www.eib.org/en/publi
cations/the-eib-group-climate-bank-roadmap) zu nehmen?
Um den eigenen CO2-Fußabdruck zu reduzieren, hat Euler Hermes
(Kreditversicherung) als Mandatar des Bundes bereits eine Reihe von Maßnahmen
umgesetzt. Dazu gehören der Umzug in ein neues und energetisch wesentlich
effizienteres Gebäude, die Reduzierung von Kurzstreckenflügen im Zusammenhang
mit Dienstreisen und die schrittweise Umstellung auf klimafreundlichere
Fahrzeugmodelle im Rahmen des Dienstwagenprogramms. Die Climate-Roadmap
der EIB ist nur bedingt vergleichbar, da es sich bei Euler Hermes nicht um eine
öffentliche Entwicklungsbank handelt
In Bezug auf den finanzierungsseitigen Treibhausgas-Fußabdruck der Euler
Hermes und KfW wird auf die Antwort zu den Fragen 38 und 40 verwiesen.
Der Bankbetrieb der KfW Bankengruppe im Bereich Energie (Gebäude) und
Dienstreisen ist weitestgehend klimaneutral. Die verbleibenden Emissionen, die
trotz der Umstellung auf erneuerbare Energien und des Einsatzes
umweltfreundlicherer Verkehrsträger noch verbleiben, werden seit 2006 durch Ankauf
und Stilllegung hochwertiger Minderungszertifikate kompensiert. Die CO2-
Emissionen aus dem Bankbetrieb werden jährlich gemäß den internationalen
Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols im Nachhaltigkeitsbericht
ausgewiesen.
In ihrer Planung für die Jahre 2021 bis 2023 sieht GTAI die systematische
Erfassung des CO2-Fußabdrucks sowie die Ableitung und Umsetzung von
Reduktions- und Kompensationsmaßnahmen vor.
Die Roadmap der Europäischen Investitionsbank (EIB) ist nur bedingt
vergleichbar, da GTAI keine Finanzinstitution ist. Im Rahmen ihrer
Geschäftsfelder Exportförderung, Investorenanwerbung und Standortmarketing informiert
und berät die Gesellschaft jedoch gezielt zu klimarelevanten Themen wie
Umwelttechnologien und Erneuerbaren Energien. GreenTech war 2020 auch eines
der Schwerpunktthemen der GTAI.
Zur Klimastrategie der EIB informierte GTAI etwa im Rahmen ihrer
Berichterstattung: https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/bericht-wirtschaft
sumfeld/eu/die-eib-wird-zur-klimabank-233080
40. Haben diese Institutionen bereits Analysen durchgeführt, inwieweit die
Klimakrise und/oder ambitionierte Klimaschutzpolitiken (physische
Klimarisken bzw. Transitionsrisiken) Auswirkungen auf ihre Portfolien und
ihr Kerngeschäft haben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Handlungsempfehlungen ergeben sich für diese
Institutionen daraus?
Für Exportkreditgarantien werden Nachhaltigkeitsrisiken über die Prüfung der
risikomäßigen Vertretbarkeit der Einzelgeschäfte abgebildet. Beispielsweise
besteht im Rahmen einer qualitativen Wertung bei der Käufer-Kategorisierung die
Möglichkeit einer Berücksichtigung nicht-finanzieller Risiken. Für Prüfungen
von Geschäften, die mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden sollen
und die in den Anwendungsbereich der OECD Common Approaches fallen,
werden physische Klimarisiken zudem im Rahmen der üblichen Prüfung von
Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken berücksichtigt.
Die KfW-Bankengruppe (einschließlich IPEX-Bank) unterstützt seit 2018 als
erste nationale Förderbank Europas öffentlich den Berichtsstandard „TCFD“
(Task force on Climate related Financial Disclosure). Die TCFD empfiehlt,
Klima-Szenarioanalysen durchzuführen, um insbesondere physische und
transitorische Klimarisiken auf das Geschäftsmodell abzuschätzen. Für die erste
Veröffentlichung des TCFD-Berichts der KfW im Jahr 2020 wurde zunächst eine
Untersuchung der besonders im Fokus stehenden Sektoren Öl & Gas
durchgeführt. In weiteren Untersuchungen wurden für den TCFD-Bericht 2021 erste
Pilotanalysen zu physischen Risiken [Abbildung einer Erderwärmung von
ungefähr bis zu 5,4 Grad (sogenannte Representative Concentration Pathways
8.5-Szenario)] für eine ausgewählte Anzahl an Standorten sowie ein Pilot-
Stresstest zu einem sogenannten disorderly Szenario im Unternehmen- und
Banken-Portfolio durchgeführt. Das „disorderly Szenario“ weist einen
besonders ausgeprägten Anstieg transitorischer Risiken ab 2030 auf und lehnt sich an
ein Szenario aus dem Katalog des von Zentralbanken organisierten „Network
for Greening the Financial System“ (NGFS) an.
Aufgrund der im Durchschnitt kurzen Restlaufzeiten der aktuell bestehenden
Kredite kommt die KfW zum Schluss, dass bei einem sich abzeichnenden
Eintritt der Szenarien ausreichend Zeit zum Ergreifen von
Portfoliosteuerungsmaßnahmen bestünde. Weiterer Handlungsbedarf im Portfolio besteht laut KfW
aktuell nicht. Die Ergebnisse verdeutlichten jedoch die Notwendigkeit, exponierte
Branchen oder einzelne Kreditnehmer gezielt zu beobachten. Dies erfolgt durch
die kontinuierliche Durchführung weiterer Klima-Szenarioanalysen in den
kommenden Jahren.
GTAI hat erste Sondierungen zu den Schnittmengen der Produkte und
Dienstleistungen der Gesellschaft mit den Sustainable Development Goals (SDGs) –
von denen sich SDG 13 auf den Klimawandel bezieht – vorgenommen.
Für ihr Kerngeschäft sieht GTAI derzeit keine Klimarisiken. Klimarisiken, die
sich für Kunden in den GTAI-Geschäftsfeldern Exportförderung,
Investorenanwerbung und Standortmarketing in verschiedenen Branchen ergeben, analysiert
GTAI fortlaufend und greift dies in ihrem Dienstleistungs- und
Informationsportfolio auf. GTAI plant beispielsweise nationale Klimastrategien anderer
Länder stärker in der Berichterstattung der Exportförderung zu berücksichtigen.
41. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber diesen Institutionen
dafür ein, dass ihre Klimaprojekte einem menschenrechtskonformen
Ansatz folgen?
Die für die Exportkreditgarantien relevanten Anforderungen der Leitprinzipien
der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte werden im Rahmen
der Anwendung der so genannten Common Approaches der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der darin
referenzierten internationalen Standards der Weltbankgruppe sowie durch den
Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt.
42. In welchem finanziellen Umfang und in welchen Ländern hat die
Bundesrepublik Deutschland in jedem der letzten vier Jahre über die KfW
Bankengruppe (inkl. DEG und KfW IPEX Bank) sowie über die
Außenwirtschaftsförderung (Exportkreditversicherungen etc.) Projekte
gefördert, die direkt oder indirekt (z. B. über Infrastrukturvorhaben) der
Nutzung fossiler (Kohle, Öl, Gas) Energien dienen (inklusive Bau von
Pipelines und Netzausbau)
a) Welche Projekte wurden hier wie gefördert (bitte nach Ländern,
finanziellem Umfang, Vorhaben und Förderinstrument auflisten)?
Die Fragen 42 und 42a werden zusammen beantwortet.
Staatliche Exportkreditgarantien (so genannte Hermesdeckungen) werden nicht
für Projekte und Unternehmen im Ausland übernommen, sondern für deutsche
Exporte. Sie sichern den Exporteur und gegebenenfalls die exportfinanzierende
Bank auf Basis risikoadäquater Prämien gegen wirtschaftlich und politisch
bedingten Zahlungsausfall der ausländischen Besteller ab. Exportkreditgarantien
sind ein selbsttragendes Instrument. Sie enthalten keine Fördermittel
(Geldzuwendungen/Subventionen).
Vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 hat die Bundesregierung 105
Geschäfte im Bereich der fossilen Wirtschaft (Kohle, Gas, Öl) mit einem
Gesamtvolumen von 2,83 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert.
Eine Aufstellung auf Jahresbasis für den jeweiligen Sektor sind der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Warenart „Öl und/oder Gas“ umfasst alle
deutschen Lieferungen und Leistungen, die nicht eindeutig einem Energieträger
zugeordnet werden können (etwa Dual-Fuel-Aggregate, Tankwagen etc.).
Angaben in Mio. Euro.
Jahr Gas Kohle Öl Öl und/oder Gas Summe
2017 509,8 183,4 143,1 83,8 920,1
2018 197,8 0,9 164,6 8,5 371,8
2019 1.204,5 38,6 63,4 38,7 1.345,2
2020 35,2 157,6 4,0 196,8
Summe 1.947,3 380,5 375,1 131,0 2.833,9
Die Anzahl der Geschäfte auf Jahresbasis für den jeweiligen Sektor sind der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Warenart „Öl und/oder Gas“ umfasst
alle deutschen Lieferungen und Leistungen, die nicht eindeutig einem
Energieträger zugeordnet werden können (s. o.).
Jahr Gas Kohle Öl Öl und/oder Gas Summe
2017 8 10 8 18 44
2018 2 2 12 3 19
2019 14 7 3 3 27
2020 3 11 1 15
Summe 27 30 24 24 105
Mit Investitionsgarantien sichert der Bund Direktinvestitionen deutscher
Unternehmen im Ausland gegen im Ausland liegende politische Risiken wie
beispielsweise Krieg, Enteignung oder Konvertierungs- und Transferrisiken ab.
Vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 hat die Bundesregierung sieben
Investitionsgarantien für Projekte im Bereich der fossilen Wirtschaft (Kohle, Gas,
Öl) mit einem Gesamtvolumen von 0,56 Mrd. Euro übernommen. Eine
Aufstellung auf Jahresbasis für den jeweiligen Sektor ist den nachstehenden Tabellen
zu entnehmen.
Kapitaldeckung (in Mio. EUR)
Jahr Gas Kohle Öl Öl und Gas Summe
2017 - - - 6,9 6,9
2018 98,7 - - - 98,7
2019 21,2 - - 429,3 450,5
2020 0,6 - - - 0,6
Summe 120,5 - 436,2 556,7
Anzahl der übernommenen Garantien
Jahr Gas Kohle Öl Öl und Gas Summe
2017 - - - 1 1
2018 2 - - - 2
2019 1 - - 2 3
2020 1 - - - 1
Summe 4 - - 3 7
Einer Veröffentlichung detaillierterer Angaben stehen die Grundrechte der
betroffenen Unternehmen, insbesondere auf Wahrung ihrer schutzwürdigen
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Aufschlüsselung
Rückschlüsse auf die von den ausführenden oder investierenden Unternehmen
getroffenen Liefervereinbarungen oder Investitionsvorhaben, deren Erfüllung
und Preiskonditionen zuließe, die für nationale als auch internationale
Wettbewerber von Interesse sein könnten.
Die nachstehenden Tabellen listen die Finanzierungen der KfW Bankengruppe
nach den genannten Kriterien für Auslandsvorhaben auf, die der energetischen
Nutzung fossiler Energien direkt oder indirekt (über die hierfür erforderliche
physische Infrastruktur) dienen. Zum Schutz vertraulicher Geschäftspartner-
Informationen können nur teilweise aggregierte Daten ausgewiesen werden.
Finanzielle Zusammenarbeit der KfW mit Entwicklungs- und
Schwellenländern (Mio. EUR)*:
Land Jahr Förderinstrument Sektor Volumen in
Mio.
Mongolei 2017 HH-Mittel-Darlehen Fernwärme 5
Kosovo 2018 HH-Mittel (Zuschuss) Fernwärme 10
Serbien 2020 HH-Mittel (Zuschuss) Fernwärme 2
Summe 17
Land Jahr Förderinstrument Sektor Volumen in
Mio.
Serbien 2017 Zinsverbilligung
(Darlehen) Kohle 45
Serbien 2019 Zinsverbilligung
(Darlehen) Fernwärme 30
Summe 75
Land Jahr Förderinstrument Sektor Volumen in Mio.
China 2017 Förderkredit (Marktmittel der KfW) Fernwärme 60
Georgien 2018 Förderkredit (Marktmittel der KfW) Gas 30
China 2020 Förderkredit (Marktmittel der KfW) Fernwärme 50
Summe 140
* Alle Darlehen werden mit Zinsen und Tilgung vom Partner zurückgezahlt
DEG (Mio. EUR) (durchgehend Finanzierungen aus DEG-Eigenmitteln)
Land Jahr Gas Kohle Öl Fernwärme Summe
Bangladesch 2017 12,98 12,98
Armenien 2018 17,89 17,89
Elfenbeinküste 2019 27,70 27,70
Armenien 2019 0,89 0,89
Afrika
überregional 2020 18,46 18,46
Afghanistan 2020 18,73 18,73
Elfenbeinküste 2020 32,00 32,00
Bangladesch 2020 13,42 13,42
Usbekistan 2021 31,00 31,00
KfW Exportrefinanzierung (Mio. EUR):
Land Jahr Gas Kohle Öl Fernwärme Summe
Bangladesch 2017 21,74 21,74
Bangladesch 2018 10,36 10,36
Bangladesch 2019 32,11 32,11
Ägypten 2017 100,58 100,58
Israel 2018 105,00 105,00
Russland 2018 35,22 35,22
Russland 2019 22,50 22,50
Schweiz 2019 11,40 11,40
KfW IPEX-Bank (Mio. EUR):
Gas Öl Kohle
2017 2018 2019 2020 2017 2018 2019 2020 2017 2018 2019 2020
Bahrain 57,2 53,0 132,7
China 49,3 43,6
Dänemark 36,6
Großbritannien 32,6 114,9
Guernsey 45,0
Indien 42,9 84,3 100
Indonesien 51,3
Japan 11,1
Jersey 100,2
Kanada 158,2 45,3
Kuwait 87,5
Liberia 28,7 35,6
Liechtenstein 37,0
Malaysia 40,4
Malta 163,4
Marshall-Inseln 53,4
Mexico 39,3
Monaco 276,4 101,2 54,1
Gas Öl Kohle
2017 2018 2019 2020 2017 2018 2019 2020 2017 2018 2019 2020
Niederlande 25,3 29,0 30,9 21,1 41,4 53,5
Nigeria 87,3
Norwegen 80,1 111,8 44,1
Oman 177,0 29,4
Österreich 40,0
Rus.Föderation 78,1 88,5
Saudi-Arabien 59,0 337,9
Schweden 113,7 95,4
Singapur 49,6 113,9 33,0 35,6
USA 33,0 220,2 24,2 66,4
VAE 57,2 117,0
b) Wie viele Gespräche und für welchen Umfang führt die
Bundesregierung aktuell für neue Infrastrukturprojekte, und welche Projekte sind
das?
Zum 31. Dezember 2020 lagen der Bundesregierung sechs Anträge auf
Übernahme einer Exportkreditgarantie für Geschäften aus dem Bereich Transport
und Infrastruktur vor (s. untenstehende Tabelle). Zwei dieser Geschäfte mit
einem Deckungsvolumen von insgesamt 52 Mio. Euro wurden im Januar bzw.
Februar 2021 in Deckung genommen.
Jahr Gas Kohle Summe
2017 - - -
2018 2 - 2.268
2019 1 - 585
2020 2 1 455
Summe 5 1 3.308
c) Wie ist der aktuelle Stand zu dem kanadischen LNG-Terminal in
Goldboro, und wie bewerten die Bundesregierung dieses Projekt im
Hinblick auf die Klimaziele des Paris-Abkommens?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen
58, 59 und 60 des Abgeordneten Lorenz Beutin auf Bundestagsdrucksache
19/14661 verwiesen, die weiterhin gültig ist. Die KfW Bankengruppe ist nicht
an der Finanzierung des Vorhabens LNG-Terminal in Goldboro beteiligt.
43. Teilt die Bundesregierung die Empfehlungen des Sustainable-Finance-
Bei-rats (https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2021/0
2/210224_SFB_-Abschlussbericht-2021.pdf), insbesondere bezüglich der
Anpassung von Kredit- und Exportkreditgarantien (S. 56 bis 59), und bis
wann und in welcher Form wird die Bundesregierung diese umsetzen?
Die Empfehlungen des Sustainable Finance-Beirats werden von der
Bundesregierung sorgsam geprüft und bei der Erarbeitung der Sustainable Finance-
Strategie der Bundesregierung berücksichtigt.
44. Welche Gespräche führt die Bundesregierung aktuell mit anderen
Ländern für den Import von grünem Wasserstoff?
Wie will die Bundesregierung beim Import von H2 sicherstellen, dass nur
überschüssiger EE-Strom genutzt wird und die Energiewende vor Ort
weiter vorgetrieben wird?
Die Bundesregierung führt mit interessierten Staaten weltweit bi- und
multilaterale Gespräche über den Aufbau einer globalen
Wasserstoffwertschöpfungskette. Zudem werden Pilotprojekte für die Produktion von grünem Wasserstoff
bzw. seinen Derivaten u. a. in Chile, Marokko und Saudi-Arabien unterstützt.
Weitere Projekte u. a. in Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten,
Australien, Brasilien, Oman Südafrika, und Tunesien werden derzeit entwickelt. Der
für die Produktion von grünem Wasserstoff benötigte Strom soll dabei
ausschließlich aus zusätzlichen für den Zweck der Produktion neu errichteten
Kapazitäten für Erneuerbare Energien entstehen, damit lokale Stromversorgung
oder Dekarbonisierungpfade nicht beeinträchtigt werden.
45. Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Ratsschlussfolgerungen der EU-Außenminister vom 25. Januar 2021, der die
Mitgliedstaaten dazu aufruft, ihre Exportfinanzierungssysteme so
auszurichten, dass diese einen Beitrag in Richtung Klimaneutralität leisten,
dass im Rahmen der staatlichen Exportkreditgarantien weiterhin
Gaskraftwerke und andere fossile Projekte in Deckung genommen werden,
und plant die Bundesregierung, die Finanzierung dieser Projekte in den
nächsten Jahren zu beenden?
Die Ratsschlussfolgerungen zielen nicht auf einen sofortigen Abbruch von
Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit fossilen Projekten. Zu bereits
bestehenden Deckungsbeschränkungen und der stufenweisen Umsetzung einer
Klimastrategie bei den Exportkreditgarantien wird auf die Antwort zu Frage 38
verwiesen.
46. Wie wird sichergestellt, dass die klimapolitischen Belange hinreichend
berücksichtigt werden angesichts der Tatsache, dass das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im
Interministeriellen Ausschuss des Bundes für Exportkreditgarantien (IMA) nicht
vertreten ist, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der IMA
Entscheidungen trifft, die im Einklang mit dem Paris-Abkommen stehen und
mindestens die Unterstützung von Investitionen in fossile Projekte
ausschließt?
Die Entscheidungen zur Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes
werden auf Einzelfallbasis und im Konsens von den vier im Interministeriellen
Ausschuss (IMA) für die Exportkreditgarantien des Bundes vertretenen
Ressorts getroffen (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Federführer),
Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt und Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Hierbei fließen neben
außen-, wirtschafts- und entwicklungspolitische Bewertungen auch sicherheits-
und klimapolitische Erwägungen ein. So hat der IMA am 4. Juni 2014 einen
grundsätzlichen Deckungsausschluss für Nuklearanlagen mit definierten
Ausnahmebereichen beschlossen, an welchem die Bundesregierung festhält.
Zur stufenweisen Umsetzung einer Klimastrategie bei den
Exportkreditgarantien wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
47. Stimmt die Bundesregierung der Position der EU-Kommission im
Rahmen des European Green Deal zu, dass die Einhaltung des
Übereinkommens von Paris ein wesentlicher Bestandteil aller künftigen umfassenden
Handelsabkommen sein soll, die die EU mit ihren Partnern schließt, und
wenn nein, wie ist diese Position mit dem Beschluss des Europäischen
Rates vom 10. und 11. Dezember 2020 vereinbar, dass die EU dafür
sorgen wird, „dass ihre Handelspolitik und ihre Handelsabkommen im
Einklang mit ihren Klimazielen stehen“?
Das Übereinkommen von Paris ist ein Eckpfeiler der deutschen Klimapolitik
und der Klimapolitik der Europäischen Union. Deutschland hat das
Übereinkommen von Paris bereits am 5. Oktober 2016 ratifiziert. Die Bundesregierung
begrüßt, dass die wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris seit
seinem Inkrafttreten bei der Verhandlung von Nachhaltigkeitskapiteln von
Freihandelsabkommen der Europäischen Union ausdrücklich verankert wird, etwa
in Freihandelsabkommen mit Singapur und Vietnam sowie dem
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan. Ebenso wird dort eine enge
Zusammenarbeit der Vertragsparteien im Kampf gegen den Klimawandel vereinbart. In
Bezug auf den in der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Überprüfung
der Handelspolitik vom 18. Februar 2021 enthaltenen Vorschlag zur
Verankerung des Übereinkommens von Paris als politische Klausel in Form eines
wesentlichen Bestandsteils befindet sich die Bundesregierung derzeit noch in der
Abstimmung ihrer Position.
48. Was unternimmt die Bundesregierung, um auch bestehende
Handelsabkommen an die Ziele des Übereinkommens von Paris anzupassen, und
wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Mitteilung der EU-
Kommission zur EU-Handelspolitik vom 18. Februar 2021 (https://trade.
ec.europa.eu/doclib/docs/2021/february/tradoc_159438.pdf)?
EU-Freihandelsabkommen neuer Generation (Verhandlungsabschluss ab 2010)
enthalten ehrgeizige Nachhaltigkeitsbestimmungen, in denen die
Vertragsparteien sich auf die wirksame Umsetzung derjenigen multilateralen
Umweltabkommen verpflichten, denen sie beigetreten sind. Im Rahmen der Sitzungen der
Ausschüsse für Handel und nachhaltige Entwicklung unter diesen Abkommen
werden auch Klimafragen regelmäßig diskutiert. Bei der Modernisierung von
Handelsabkommen (z. B. Handelsteile des EU-Mexiko Globalabkommens oder
des EU-Chile Assoziierungsabkommens) werden konkrete Bezüge zum
Übereinkommen von Paris aufgenommen.
49. Was unternimmt die Bundesregierung in Hinblick auf die Erreichung des
100-Mrd.-USD-Ziels im Bereich der internationalen Klimafinanzierung?
50. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um, wie
von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem Climate Ambition
Summit im Dezember 2020 angekündigt, einen internationalen Prozess
zur Klimafinanzierung post-2020 zu starten und bis zur COP26
abzuschließen („Ich setze mich dafür ein, dass wir international einen Prozess
zur Klimafinanzierung post-2020 starten und bis zur COP26
abschließen“, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 10. Dezember 2020, siehe
https://www.bundesregierung.de/breg-en/news/chancellor-angela-merke
l-on-the-climate-ambition-summit-1826854)?
Wie ist dieser Prozess organisiert, und welche Ergebnisse soll der
Prozess erzielen, und was sind die konkreten nächsten Schritte?
51. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhöhung ihres Beitrags zur
internationalen Klimafinanzierung im Zeitraum 2021 bis 2025, und wenn ja,
in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, für diesen Zeitraum ein neues Ziel
festzulegen (vergleichbar mit der Zusage der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel von 2015)?
Die Fragen 49 bis 51 werden zusammen beantwortet.
Nach aktuellen Einschätzungen (OECD Bericht von 2020*/Bericht des VN
Generalsekretärs**) wurde das 100 Mrd. USD-Ziel in 2020 trotz eines positiven
Trends voraussichtlich nicht erreicht. Um einem Vertrauensverlust auf Seiten
der Entwicklungsländer entgegenzuwirken, muss von der Finanzperiode 2021 –
2025 ein positives Signal für die internationalen Klimaverhandlungen
ausgehen. Bundeskanzlerin Merkel hat auf dem Climate Ambition Summit
angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass die Geber ihre gemeinsame
Klimafinanzzusage für die Zeit von 2021 bis 2025 umsetzen und mit Leben füllen. Die
Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zur deutschen Klimafinanzierung
post-2020 dauern derzeit noch an. Die Bundesregierung unterstützt – auch im
Lichte der Anteile anderer Geberländer – einen fairen Anteil Deutschlands an
der internationalen Klimafinanzierung. Der internationale Prozess zur
Klimafinanzierung post-2020 soll in unterschiedlichen Formaten wie etwa G7 und G20
geführt werden.
Auch der Petersberger Klimadialog Anfang Mai 2021 wird hier von besonderer
Bedeutung sein. Im Vorfeld ist ein hochrangiger Austausch zu diesen Fragen
mit anderen Geberländern geplant.
52. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der britischen COP26-
Präsidentschaft nach „ambitious post-2020 climate finance pledges to
achieve and surpass the $100bn a year goal“ (Priorities for Public
Climate Finance in the year ahead, COP26 Presidency, January 2021, https://2n
sbq1gn1rl23zol93eyrccj-wpengine.netdna-ssl.com/wp-content/uploads/2
021/01/PRIORITIES-FOR-PUBLIC-CLIMATE-FINANCE-IN-THE-YE
AR-AHEAD.pdf), und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 51 wird verwiesen.
53. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, Haushaltsmittel für den
internationalen Klimaschutz für das Jahr 2021 bereitzustellen (bitte nach
Haushaltstiteln getrennt aufführen), vorausgesetzt, die bestehenden VE-
Sperren im Einzelplan 23 werden aufgehoben?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
gehen davon aus, dass im Jahr 2021 voraussichtlich rund 4,279 Mrd. Euro an
öffentlicher internationaler Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln und
Schenkungsäquivalenten aus Entwicklungskrediten zur Verfügung stehen werden.
Die Prognose basiert auf Ansätzen des Haushalts 2021 und den diesen
zugrundeliegenden Planungen. Das BMZ weist darüber hinaus daraufhin, dass dies –
entsprechend der Fragestellung – auf der Annahme basiert, dass die
bestehenden VE-Sperren im Einzelplan 23 aufgehoben werden. Die tatsächlich für die
internationale Klimafinanzierung aufgebrachten Mittel können jedoch erst auf
* https://www.oecd-ilibrary.org/finance-and-investment/climate-finance-and-the-usd-100-billion-goal_5f1f4182-en
** https://www.un.org/sites/un2.un.org/files/100_billion_climate_finance_report.pdf
Basis tatsächlich getätigter Zusagen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2021
ermittelt werden.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die geplanten Leistungen der
Bundesregierung für die Internationale Klimafinanzierung im Haushaltsjahr
2021 unter Nennung der Haushaltstitel.
Übersichten zu den geplanten Ausgaben und Fördervolumina für Klimaschutz;
Betragsangaben in Mio. Euro (Stand 25. März 2021)
Kapitel/Titel Zweckbestimmung 2021
Epl. 23 BMZ (in Mio. Euro, gerundet)
2301 Tgr. 01: 86611 (Darlehen) +
89611 (Zuschüsse) + 2301 89601
(FZR); 2301 89603 + 2301 89606
(IZR)
bilaterale FZ/TZ (inklusive der gesperrten
VE) 1.865
2302 89604, 68776, 68703, 68704
(für 2018 zusätzlich: 68471, 68571;
für 2015 zusätzlich: 68471,
Bewilligungen an Kirchen, private Träger,
Sozialstrukturträger, polit. Stiftungen,
Entwicklungspolitische Bildung, Kommunales
Engagement 220
2310 Tgr. 03-89631 – 89634 Sonderinitiativen 180
2301 68706 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Infra-struktur 110
2303 68701 VN-Organisationen u. a. 6
2305 54401 Forschung 3
2305 68603 Beigeordnete Sachverständige 1
2303 68703 Förderung internationaler Agrarforschung 25
2303, 896 09
Entwicklungswichtige multilaterale Hilfe
zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung
der Biodiversität und zum Klimaschutz 680
2303 687 04 Internationaler Fond für landwirtschaftliche Entwicklung 20
2304 68701-68705
Beiträge zu den Fonds der MDBs
(Einrichtungen der Weltbankgruppe; ADB, AfDB,
IDB, CDB) 190
2310, 687 01 Internationaler Klima- und Umweltschutz 80
Schenkungsäquivalent von KfW-Entwicklungskrediten abzüglich der HH-Mittel 300
BMZ Summe Epl. 23 3.683
Epl. 16 BMU
Kap. 1602 896 05, Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland) 596
Gesamtsumme BMZ+BMU 4.279
54. In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung derzeit mit Auswirkungen
auf die Klimafinanzierung als Folge der bestehenden VE-Sperren im
Einzelplan 23?
Die bestehende Verpflichtungsermächtigungs-(VE)-Sperre führt nach
Berechnungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung dazu, dass
– Zusagen in der Klimafinanzierung aus Mitteln der bilateralen finanziellen
und technischen Zusammenarbeit nicht wie geplant umgesetzt werden
können; da die Finanzielle Zusammenarbeit auch zur Hebelung von
Entwicklungskrediten und zur Mobilisierung von privaten Finanzierungen genutzt
wird, ist zusätzlich mit einem signifikanten Rückgang der
Schenkungsäquivalente sowie der mobilisierten öffentlichen und privaten
Klimafinanzierung zu rechnen;
– das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung bei Beibehaltung der VE-Sperre seinen Beitrag zur deutschen
internationalen Klimafinanzierung nach aktuellem Stand nicht erfüllen können wird.
55. In welchem prozentualen Anteil trugen ODA-fähige Mittel im Rahmen
der internationalen Klimafinanzierung der Bundesregierung zur
jeweiligen ODA-Quote in jedem der letzten vier Jahren bei (bitte nach Jahr,
absoluten Beträgen und prozentualen Anteilen an den jeweiligen ODA-
Quoten auflisten)?
Die Regeln für die ODA-Berichterstattung und
Klimafinanzierungsberichterstattung unter EU und/oder VN unterscheiden sich. Die Berichterstattung für
die einzelnen Jahre ist daher nicht vergleichbar. Zwar werden sowohl für die
Berechnung der internationalen Klimafinanzierung unter EU und/oder VN wie
auch für die ODA-Berichterstattung die beiden Kennungen KLM (Klima-
Minderung) und KLA (Klima-Anpassung) genutzt, es gibt jedoch wesentliche
Unterschiede hinsichtlich der Berichtszeitpunkte (Zeitpunkt der Zusage) und
der Zählweise (insb. hinsichtlich der Wertung von Auszahlungen, Zusagen oder
der Wertung von Krediten). In der Klimaberichterstattung werden aber auch
Vorhaben berichtet, die den ODA-Kriterien entsprechen. Für den
klimarelevanten Anteil der ODA in den Jahren 2017, 2018 und 2019 wird auf die folgende
Tabelle verwiesen (für 2020 und 2021 liegen noch keine Daten vor).
Klimarelevante bilaterale ODA
Jahr Klimaminderung (KLM) Klimaanpassung (KLA) Netto-ODA*
Hauptziel Nebenziel Hauptziel Nebenziel davon Gesamt
2 1 2 1 bilateral multilateral
2017 2218,26 2176,32 505,93 2499,33 17580,00 4601,20 22181,99
10 % 10 % 2 % 11 % 79 % 21 % 100 %
2018 2953,75 1986,97 476,58 2866,17 15899,30 5263,40 21162,71
14 % 9 % 2 % 14 % 75 % 25 % 100 %
2019 2717,10 1977,43 1153,44 2973,00 16598,51 5017,31 21615,82
16 % 12 % 7 % 18 % 77 % 23 % 100 %
2020 Konsolidierte Zahlen für 2020 und 2021 werden nicht vor Anfang 2022 bzw. Anfang 2023
vorliegen.2021
Quelle: OECD-Datenbank: Aid activities targeting Global Environmental Objectives
* Netto-ODA = Auszahlungen abzüglich Tilgungen von Darlehen, Gegenbuchungen von Erlassen
und Erlösen aus Beteiligungen
Vorhaben mit einer KLM 2 oder KLA 2 Kennung werden zu 100 Prozent auf
die Klimafinanzierung angerechnet. Vorhaben mit einer KLM 1 und einer KLA
1 Kennung werden ebenfalls zu 100 Prozent angerechnet. Vorhaben mit einer
KLM 1 oder KLA 1 Kennung werden zu 50 Prozent auf die Klimafinanzierung
angerechnet. Vorhaben mit einer KLM 0 und KLA 0 Kennung sowie Vorhaben
ohne Kennung werden nicht angerechnet.
Vorhaben können zugleich Anpassung und Minderung unterstützen.
Klimakennungen werden nur für die bilaterale ODA berücksichtigt.
Die prozentualen Anteile beziehen sich auf die deutsche Gesamt-Netto-ODA.
Der ODA-Anteil an der Klimafinanzierung für die Jahre 2017, 2018 und 2019
(Basis EU- Berichterstattung) ergibt sich aus der folgenden Tabelle (für 2020
und 2021 liegen noch keine Daten vor):
Klimafinanzierung der Bundesregierung 2017-2019
Jahr Klimafinanzierung
HH, SÄ, MM in EUR
ODA Anteil der Klimafinanzierung - HH,
SÄ, MM
In Euro In Prozent
2017 6.729.603.556 5.560.904.556 83 %
2018 6.611.983.265 5.163.471.034 78 %
2019 6.811.792.930 6.410.958.791 94 %
(Haushaltsmittel (HH), Schenkungsäquivalente (SÄ) der KfW,
Entwicklungskredite, Marktmittel (MM)
56. Wie hoch waren die von Deutschland im Rahmen der 100-Mrd.-USD-
Zu-sage mobilisierten privaten Mittel für die internationale
Klimafinanzierung für jeden der Bereiche Minderung, Anpassung und Cross-cutting
in jedem der Jahre 2014 bis 2019, wie verteilen sich jeweils die Mittel
auf welche Empfängerländer, und welche Instrumente kamen dabei zum
Einsatz?
Die Bundesregierung berichtet seit 2017 unter der Klimarahmenkonvention
systematisch in ihrem Zweijährigen Bericht (Biennial Report, kurz BR) über
die mobilisierte private Klimafinanzierung. Diese umfasst die im Rahmen von
Projekten gehebelten privaten Finanzierungsanteile an Kreditlinien,
strukturierten Fonds, Direktinvestitionen, Public Private Partnerships (PPPs) von
Sponsoren/Investoren und kommerziellen Banken, die im direkten kausalen
Zusammenhang mit Finanzierungen der Deutschen Entwicklungsgesellschaft (DEG)
und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen. Für die Jahre 2017 bis 2019
wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Eine weitere Aufschlüsselung der
Daten ist aus Gründen des Bankengeheimnisses nicht möglich. Für die Jahre
2014 bis 2016 liegen keine konsolidierten Daten vor.
Von Deutschland mobilisierte private Klimafinanzierung
Mobilisierte private Klimafinanzierung in EUR
Minderung Anpassung Gesamt
2017 459.716.697,00 26.438.682,00 486.155.379,00
2018 445.342.950,45 22.294.683,00 467.637.633,45
2019 692.289.263,17 77.670.670,21 769.959.933,38
Gesamt 1.597.348.910,62 126.404.035,21 1.723.752.945,83
57. Welche Bedeutung hat die internationale Meerespolitik in der
Klimaaußenpolitik der Bundesregierung?
Welche internationalen Initiativen zum Schutz der Meere vom US-
Sonder-gesandten John Kerry plant die Bundesregierung, zu
unterstützen?
Die Bundesregierung nimmt die internationale Meerespolitik im Rahmen ihrer
Klimaaußenpolitik sehr ernst. Dabei hat sie insbesondere die Doppelkrise aus
Klima- und Biodiversitätskrise im Blick und setzt sich für naturbasierte
Ansätze (Nature-based Solutions, NbS) zum Umgang mit beiden Herausforderungen
ein.
Im Rahmen der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) unterstützt die
Bundesregierung u. a. die Nature Campaign der britischen COP-Präsidentschaft, die
als einen Schwerpunkt den Schutz der Ozeane umfasst. Im Rat der
Europäischen Union engagiert sich die Bundesregierung für eine ambitionierte
europäische Position bei UNFCCC. Ein wesentliches EU-Anliegen dabei ist die
Integration des Meeresbezugs in alle geeigneten Bereiche der Klimaverhandlungen
anstelle der Einführung eines isolierten Meeresarbeitsprogramms.
Mit der Internationalen Klimaschutzinitiative fördert) das BMU Projekte mit
Meeresbezug in Entwicklungsländern, die an der Schnittstelle zwischen
Biodiversitäts- und Klimaschutz arbeiten. Ein Beispiel ist das Projekt „Blue
Solutions“, das u. a. ein Handbuch zur Einbindung von NbS in NDCs erarbeitet
hat (https://bluesolutions.info/recources/).
Außerdem engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen der Internationalen
Korallenriffinitiative für den Schutz der durch den Klimawandel besonders
stark betroffenen Korallenriffe. Mit dem „10-Punkte Aktionsplan für
Meeresschutz und nachhaltige Fischerei“ fördert das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) besseres Management
von Meeresschutzgebieten, ökologisch und sozial nachhaltige Fischerei, die
Anpassung an den Klimawandel zum Schutz der Menschen in Küstenregionen
und die Reduzierung der Meeresverschmutzung in Entwicklungs- und
Schwellenländern. 2016 wurde der Blue Action Fund vom BMZ als öffentlicher Fonds
für den Erhalt und die Verbesserung von Meeresschutzgebieten und
nachhaltiger Fischerei in Entwicklungs- und Schwellenländern gegründet. Gemeinsam
mit Schweden und Frankreich werden Vorhaben von
Nichtregierungsorganisationen für den Erhalt der biologischen Vielfalt des Ozeans, den Erhalt der
Lebensgrundlage der Küstenbevölkerung und die Anpassung an den Klimawandel
unterstützt.
Die Bundesregierung unterstützt die Initiativen des US-Sondergesandten John
Kerry zum Schutz der Meere und plant eine enge Kooperation. Dazu gehören
u. a. die Unterschutzstellung von mindestens 30 Prozent des Landes und der
Meere, die Zusammenarbeit bei der internationalen Förderung von NbS für
Biodiversitäts- und Klimaschutz sowie der gemeinsame Einsatz für ein
Meeresschutzgebiet im Weddellmeer, auch mit Blick auf die Abfederung der
Klimafolgen in der Antarktis. Deutschland engagiert sich zudem im Rahmen der „Our
Ocean“-Konferenzreihe, die der US-Sondergesandte John Kerry 2014 ins
Leben gerufen hat, zu Themen wie Überfischung, Meeresmüll und Klimawandel.
Darüber hinaus unterstützt Deutschland die Schaffung eines internationalen
Abkommens gegen die Meeresvermüllung. Das Bundesumweltministerium hat
dazu vor 2019 zu einer Gruppe gleichgesinnter Staaten eingeladen. Gemeinsam
mit Ecuador, Ghana und Vietnam wird Deutschland Anfang September 2021 zu
einer Ministerkonferenz einladen, um die Erteilung eines offiziellen
Verhandlungsmandats politisch vorzubereiten. Die nächste UN-Umweltversammlung
findet im Frühjahr 2022 in Nairobi statt. Die USA sind wie andere Staaten
eingeladen, diesen Prozess zu unterstützen.
58. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, Maßnahmen zur
Stärkung der Resilienz der Meere als Beiträge der NDCs aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Unter dem Übereinkommen von Paris sind die Minderungsbeiträge in den
nationalen Klimaschutzbeiträgen (nationally determined contributions, NDC)
verpflichtend, um die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C bzw. 1,5 °C zu
begrenzen. Angaben zu Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz in den NDCs
sind dies nicht. Die EU hat im Dezember 2020 ihr erhöhtes Klimaziel beim
UNFCCC-Sekretariat eingereicht. Das neue EU-Klimaziel mit einer Erhöhung
der Treibhausgasminderung für 2030 auf mindestens 55 Prozent gegenüber
1990 bezieht sich ausschließlich auf die gesamtwirtschaftlichen
Minderungsbeiträge einzelner Sektoren.
59. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern war die Bundesregierung
beim Ocean-Climate-Ambition-Summit (26. und 27. Januar 2021) und
beim UNFCCC Ocean and Climate Change Dialogue (2. und 3.
Dezember 2020) vertreten?
Aus welchen Gründen gab es keine hochrangige Vertretung durch
Bundesministerinnen bzw. Bundesminister oder Staatssekretärinnen bzw.
Staatssekretäre?
Beim UNFCCC Ocean and Climate Change Dialogue im Dezember war die
Bundesregierung durch die Leiterin des Referats Meeresnaturschutz im BMU
vertreten. Beim Ocean-Climate Ambition Summit im Januar war die
Bundesregierung durch eine Referentin des Referats vertreten.
Der Ocean and Climate Change Dialogue fand im Rahmen des Subsidiary
Body of Scientific and Technological Advice (SBSTA) von UNFCCC statt.
Aufgrund des technischen und vorbereitenden Charakters dieses Formats im
Unterschied zu den eigentlichen Verhandlungen unter UNFCCC war eine politisch
hochrangige Teilnahme nicht angezeigt. Ähnliches gilt für den Ocean-Climate
Ambition Summit.
60. Plant die Bundesregierung den Beitritt zum Global Ocean Panel?
Wenn nein, warum nicht (https://www.oceanpanel.org/)?
Die Bundesregierung sieht keinen Beitritt Deutschlands zum Global Ocean
Panel vor. Deutschland ist dagegen im Mai 2021 der Global Ocean Alliance und
im Januar 2021 der High Ambition Coalition for Nature and People
beigetreten.
Aus Sicht des Meeresschutzes ist der Mehrwert des Global Ocean Panel nicht
eindeutig. Im Begleittext zu dem im Dezember 2020 herausgegebenen Bericht
des Panels heißt es: „The report illustrates how a sustainable ocean economy,
where protection, production and prosperity go hand in hand, can create a
healthy ocean that provides solutions to global challenges“. Nach Ansicht der
Bundesregierung bleibt die Selbstverpflichtung der Mitglieder des Panels in
wichtigen Punkten hinter dem gesetzlichen Rahmen der EU zurück, da u. a. der
Ökosystemansatz und das Verschlechterungsverbot nicht explizit als leitende
Prinzipien gefordert sind.
Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie macht unter Hinweis auf die
Anwendung des Ökosystemansatzes klare Vorgaben: Erwägungsgrund 8: „Indem
ein Ökosystem-Ansatz für die Steuerung menschlichen Handelns angewendet
und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung von Gütern und Dienstleistungen des
Meeres ermöglicht wird, sollte vorrangig danach gestrebt werden, einen guten
Zustand der Meeresumwelt der Gemeinschaft zu erreichen oder zu bewahren,
seinen Schutz und seine Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine
künftige Verschlechterung zu vermeiden.“ Artikel 1 Absatz 3 lautet: „Im Rahmen der
Meeresstrategien wird ein Ökosystem-Ansatz für die Steuerung menschlichen
Handelns angewandt, der gewährleistet, dass die Gesamtbelastung durch diese
Tätigkeiten auf ein Maß beschränkt bleibt, das mit der Erreichung eines guten
Umweltzustands vereinbar ist, und dass die Fähigkeit der Meeresökosysteme,
auf vom Menschen verursachte Veränderungen zu reagieren, nicht
beeinträchtigt wird, und der gleichzeitig die nachhaltige Nutzung von Gütern und
Dienstleistungen des Meeres heute und durch die künftigen Generationen
ermöglicht.“
61. Welche Risiken sieht die Bundesregierung angesichts eines immer
stärkeren weltweiten Wettbewerbs um grüne Zukunftstechnologien für die
deutsche Automobil- und Stahlindustrie?
Mit dem im Juli 2020 im Bundeskabinett verabschiedeten „Handlungskonzept
Stahl“ hat die Bundesregierung den Rahmen für eine langfristig starke,
international wettbewerbsfähige und klimaneutrale Stahlindustrie am Standort
Deutschland gesetzt.
Die Stahlindustrie steht als die Branche mit dem größten Anteil an
Treibhausgasemissionen in der Industrie vor großen Herausforderungen beim
Klimaschutz. Ambitionierte klimapolitische Ziele verlangen, dass die Branche große
Fortschritte bei der Umstellung ihrer Produktion auf kurzfristig CO2-arme und
langfristig CO2-neutrale, vorzugsweise CO2-freie Stahlerzeugungsverfahren
erreicht.
Hinzu kommt, dass sich das handelspolitische Umfeld aufgrund von
Protektionismus und Überkapazitäten in den letzten Jahren verschlechtert hat. Aufgrund
eines scharfen internationalen Wettbewerbs ist die Stahlindustrie in besonderem
Maße der Gefahr von Carbon Leakage ausgesetzt.
Das Niveau der Klima-, Umwelt- und Sozialstandards in der Stahlproduktion
liegt in vielen Drittstaaten niedriger als in Deutschland und der Europäischen
Union. Eine wettbewerbsbedingte Verlagerung von deutschen
Produktionskapazitäten ins Ausland wäre ein gravierender Einschnitt für den Industrie- und
Innovationsstandort Deutschland.
Die deutsche Automobilindustrie muss in die Technologien der Mobilität der
Zukunft investieren, um ihre Wettbewerbsposition insgesamt zu erhalten. Der
Transformationsprozess ist in vollem Gang, auch mit Blick auf neue
Antriebstechnologien. Der Anteil von Elektroautos an den Pkw-Neuzulassungen in
Deutschland ist deutlich gestiegen. In 2020 waren 13,5 Prozent der
Neuzulassungen reine E-Autos oder Plug-In-Hybride. In den ersten zwei Monaten des
Jahres 2021 erreichten die alternativ betriebenen Pkw einen Marktanteil von
21,2 Prozent, dies ist eine Steigerung zum Vorjahreszeitraum um 135,5 Prozent.
Die meisten in 2020 in Deutschland verkauften Elektroautos stammten von
VW (17,4 Prozent MA), gefolgt von Mercedes (14,9 Prozent), Audi (9,0
Prozent) und BMW (8,6 Prozent). Bei BEV führt VW (23,8 Prozent) vor Renault
(16,2 Prozent).
Die Bundesregierung stellt mit dem Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen
der Fahrzeugindustrie“ insgesamt 1,5 Mrd. Euro zur Unterstützung des
Transformationsprozesses zur Verfügung. Dieses Programm dient auch der
Förderung von Forschung- und Entwicklung von grünen Zukunftstechnologien.
Dabei sollen auch die Möglichkeiten der Digitalisierung und von Industrie 4.0
genutzt werden, um die Nachhaltigkeit in der Branche zu stärken.
Welche Chancen und Risiken ergeben sich für diese Industriezweige bei
einer Verschärfung von klimapolitischen Vorgaben, beispielsweise in den
USA und China?
Je mehr gemeinsame Klimaziele international verfolgt werden, umso höher
stehen die Chancen, die negativen Folgen des Klimawandels abzumildern und zu
vermeiden. Daher begrüßt die Bundesregierung, dass durch das UNFCCC auch
andere Mitgliedsstaaten wie China und die USA ihre Klimaziele verschärfen.
Zugleich gilt es, die wirtschaftlichen Chancen, die mit der Zukunftstechnologie
der CO2-neutralen oder CO2-freien Stahlerzeugung und den klimaneutralen
Folgeprodukten einhergehen, zu entwickeln und die Wertschöpfung in
Deutschland zu sichern und auszubauen. Daher unterstützt die Bundesregierung die
Transformation der Stahlindustrie mit geeigneten Rahmenbedingungen und
Förderprogrammen.
Wie kann die Bundesregierung den europäischen Green Deal hierzu
effizient nutzen, um diese Risiken abzufedern?
Die Europäische Union ist mit ihren neuen Klimazielen für 2030 und 2050 ein
Vorreiter der internationalen Klimapolitik. Es ist wichtig, dass Deutschland
innerhalb des Binnenmarktes die Energiewende mit seinen EU-Partnern verfolgt.
Die Umsetzung von Maßnahmen des Green Deal der EU ist ein wichtiger und
notwendiger Schritt für einen effektiven Klimaschutz und in eine
treibhausgasneutrale Wirtschaft. Als nachhaltige Wachstumsstrategie der EU soll der Green
Deal ein von nicht nachhaltiger Ressourcennutzung abgekoppeltes
Wirtschaftswachstum fördern. Die Europäische Kommission erarbeitet dazu eine Reihe
von Gesetzes- und Politikinitiativen in allen relevanten Bereichen um eine
ganzheitliche Energiewende zu erwirken.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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