BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Klimaaußenpolitik der Bundesregierung

(insgesamt 61 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2753712.03.2021

Klimaaußenpolitik der Bundesregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Jürgen Trittin, Magarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Klimaaußenpolitik der Bundesregierung Die Weltgemeinschaft, und mit ihr auch Deutschland und die EU, ist fünf Jahre nach Verabschiedung des Pariser Abkommens meilenweit davon entfernt, die Ziele des Klimaschutzabkommens einzuhalten. Selbst bei vollständiger Umsetzung der eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) wird die Emissionslücke im Jahr 2030 schon zum 2°C-Ziel etwa 15 Gt CO2-Äquivalent betragen, eine Begrenzung auf 1,5 Grad ist noch in weiterer Ferne. Damit ist die Welt auf dem Weg zu einem bedrohlichen globalen durchschnittlichen Temperaturanstieg von über 3°C. Die Wahrscheinlichkeit, dass irreversible Kipppunkte im Erdklimasystem in Gang gesetzt werden steigt damit massiv an (https://cli mateactiontracker.org/global/cat-thermometer/). Die Klimakrise ist nach Ansicht der Fragestellenden auch eine Bedrohung für die internationale Sicherheit und Stabilität. Ihre Folgen verletzen Menschenrechte, wie das Recht auf sauberes Trinkwasser, Gesundheit, Wohnen oder gar das Recht auf Leben. Die bisherigen Klimaschutzanstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft müssen daher nach Ansicht der Fragestellenden erheblich gesteigert werden. Die Verschiebung der COP um ein Jahr darf nicht zu einem verlorenen Jahr für die internationale Klimadiplomatie führen. Von den 195 Vertragsstaaten des Pariser Abkommens haben Anfang des Jahres 2021 nur 72 Staaten erhöhte nationale Klimaschutzbeiträge bei der UN eingereicht (https://www.clim atewatchdata.org/2020-ndc-tracker). Doch diese repräsentieren nur knapp ein Drittel der weltweiten Emissionen. Aus Sicht der Fragestellenden muss Deutschland seine außenpolitischen Möglichkeiten und seine wirtschaftliche Stärke noch stärker für den internationalen Klimaschutz einsetzen. Bisher bleibt nach Ansicht der Fragestellenden völlig unklar, wie und mit welchen Initiativen die Bundesregierung gemeinsam mit der Biden-Administration und anderen EU-Partnern plant, die Umsetzung des Pariser Abkommens zu beschleunigen. Aus Sicht der Fragestellenden setzt die Bundesregierung ihre außen- und sicherheits- sowie entwicklungspolitischen Möglichkeiten international bisher viel zu wenig strategisch für den internationalen Klimaschutz ein. Der im Dezember 2019 vom Auswärtigen Amt vorgelegte „Bericht zur Klimaaußenpolitik“ (www.auswaertigesamt.de/blob/2295884/ce7a2b35b139dcfec5e74facb689 16e6/%20200124-klimabericht-dl-data.pdf) belegt dies eindrucksvoll. Auf gerade einmal zwölf Seiten kommt der Bericht. Die Darstellung der bisherigen Erfolge in der Klimaaußenpolitik füllt noch nicht mal eine Seite. Vor allem Deutscher Bundestag Drucksache 19/27537 19. Wahlperiode 12.03.2021 bleibt nach Ansicht der Fragestellenden offen, welche Konsequenzen dieser Bericht für die praktische Umsetzung der deutschen Außenpolitik haben soll. Eine von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Nichtregierungsorganisation Germanwatch in Auftrag gegebene Studie bestätigt dies. Die Analyse zeigt, dass es „der Klimaaußenpolitik der Bundesregierung an Ambition, Strategie, Kohärenz und Ressourcen mangelt“. Die Studie bemängelt zudem, dass die Bundesregierung keine schlüssige Gesamtstrategie für eine Klimaaußenpolitik hat. Da eine übergeordnete Strategie fehlt, sind, laut Germanwatch, existierende Instrumente der verschiedenen Bundesministerien unzureichend miteinander abgestimmt. Auch sind in keinem der beteiligten Bundesministerien ausreichend Ressourcen vorhanden, um eine wirksame, kohärente und gerechte Klimaaußenpolitik zu einem politischen Schwerpunkt zu machen. Die Bundesregierung wird aus Sicht der Fragestellenden dem von den EU- Außenministerinnen und EU-Außenministern in den Ratsschlussfolgerungen zur Klima- und Energiediplomatie vom 25. Januar 2021 (https://www.consiliu m.europa.eu/de/press/press-releases/2021/01/25/council-adopts-conclusions-o n-climate-and-energy-diplomacy/) formulierten Anspruch selbst nicht gerecht. Besonders evident ist dies für den Bereich der Außenwirtschaftsförderung: Während die EU-Außenministerinnen und EU-Außenminister Partner dazu aufrufen, ihre Exportfinanzierungssysteme so auszurichten, dass diese einen Beitrag zur Transition in Richtung Klimaneutralität leisten, setzt die Bundesregierung die Förderung von Gaskraftwerken und anderen fossilen Projekten im Rahmen der staatlichen Exportkreditgarantien fort. In den USA hat der neue Präsident Joe Biden John Kerry zum Special Presidential Envoy for Climate mit Ministerrang ernannt. In dieser Botschafterrolle wird John Kerry auch als Mitglied des nationalen Sicherheitsrats klimapolitische Aspekte in die strategische Ausrichtung und Umsetzung der US- amerikanischen Außenpolitik einbringen. Präsident Joe Biden hat klar gemacht: Klimaschutz muss ab sofort in der gesamten Außen- und Sicherheitspolitik priorisiert werden (www.whitehouse.gov/briefing-room/presidential-actions/2021/01/27/e xecutive-order-on-tackling-the-climate-crisis-at-home-and-abroad). Sämtliche Behörden müssen Pläne vorlegen, wie sie Klimaschutz in ihre bestehenden Strategien integrieren. Während die USA und andere Länder wie Großbritannien, Dänemark und die Niederlande den Weg aufzeigen, wie Klimaschutz in der gesamten Breite der Außen- und Sicherheitspolitik verankert werden kann, fehlt es dazu in Deutschland nach Ansicht der Fragestellenden an politischer Führung und Ambition. Eine ressortübergreifende und kohärente Gesamtstrategie zur Klimaaußenpolitik ist bisher nicht zu erkennen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Auswirkungen der Klimakrise sind nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Risiken und Bedrohungen für die europäische und internationale Sicherheit?  2. Welche Auswirkungen der Klimakrise sind nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Risiken und Bedrohungen für Menschenrechte, national wie international?  3. Welche geostrategischen und sicherheitspolitischen Folgen hat die Klimakrise für die Bundesrepublik und die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung?  4. Stimmt die Bundesregierung dem NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg zu, „dass der Klimawandel ein schwerwiegender Krisenmultiplikator ist und sich auf unsere Sicherheit auswirkt“ (NATO – Opinion: Online press c onference by NATO Secretary General Jens Stoltenberg following the first day of the meetings of NATO Defence Ministers, 17-Feb.-2021), und wenn ja, was bedeutet dies konkret für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik in den nächsten Jahren?  5. Inwieweit wird dies in den Strategien, Analysen und Plänen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bereits berücksichtigt (bitte Dokumente auflisten)?  6. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen ergreift die Bundesregierung, um angemessen und frühzeitig auf die menschenrechtlichen Folgen der Klimakrise, wie z. B. drohende Staatenlosigkeit infolge untergehender Inseln, zu reagieren?  7. Führt die Bundesregierung regelmäßig Analysen durch, inwieweit die Klimakrise die deutsche, europäische und internationale Sicherheit, Stabilität und den Frieden gefährden kann? a) Wenn ja, wann wurde die letzte Analyse für welche Regionen durchgeführt? b) Welches Institut hat die Analyse durchgeführt? c) Was waren die zentralen Ergebnisse? d) War auch das Bundesministerium der Verteidigung an der Erstellung der Analyse beteiligt? e) Inwieweit haben die Ergebnisse der Analyse die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung verändert, bzw. inwieweit haben sich die Ergebnisse konkret in den Dokumenten und Strategien der Bundesregierung niedergeschlagen (bitte Beispiele nennen)? f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Klimaaußenpolitik menschenrechtskonform ist?  8. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich der Bundessicherheitsrat in den letzten vier Jahren mit internationaler Energie- und Klimaaußenpolitik beschäftigt (bitte jeweils die konkreten Anlässe, Themen, Regionen und Länder nennen)?  9. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich der Bundessicherheitsrat in den letzten vier Jahren mit dem Themenkomplex Klimaschutz und Sicherheit bzw. mit der Frage, inwieweit die Klimakrise als Risiko für Frieden und Stabilität angesehen werden kann, beschäftigt? 10. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich das Bundeskabinett in den letzten vier Jahren explizit mit internationaler Energie- und Klimaaußenpolitik beschäftigt (bitte jeweils die konkreten Anlässe, Themen, Regionen und Länder nennen)? 11. Gibt es eine ressortübergreifende Strategie für die Klimaaußenpolitik der Bundesregierung, wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung, eine solche Strategie zu entwickeln? 12. Plant die Bundesregierung nach dem Vorbild der USA, die Einführung eines Beauftragten für Klimaaußenpolitik oder die Einführung eines übergeordneten Koordinierungsgremiums für Klimaaußenpolitik, wenn nein, warum nicht? 13. Welche Referate, mit welchen Personalschlüsseln, beschäftigten sich im Auswärtigen Amt (AA) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zurzeit ausschließlich mit Fragen der Klimaaußenpolitik? Wie viele dieser Referate sind direkt der Leitungsebene in dem jeweiligen Bundesministerium unterstellt? Welche Referate beschäftigen sich in anderen Ressorts (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ, BMVg, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI, weitere) mit diesen Fragen? 14. Plant die Bundesregierung, die Referate, die sich explizit mit Fragen der Klimaaußenpolitik beschäftigen, personell aufzustocken oder direkt an die Leitungsebene in dem jeweiligen Bundesministerium anzusiedeln? 15. Gibt es eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe oder ein Gremium, in der bzw. in denen sich die Ressorts AA, BMU, BMZ und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) regelmäßig über Fragen der internationalen Klimapolitik und Klimaaußenpolitik austauschen? Wenn ja, wie oft, und auf welcher Ebene findet dieser Austausch statt? Wenn nein, warum gibt es ein solches Gremium nicht, und wird oder wurde die Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe diskutiert? 16. In welchen institutionalisierten regelmäßig stattfindenden Gremien der Bundesregierung stimmen sich die Ressorts AA, BMU, BMWi und BMZ über die Umsetzung und Abstimmung der folgenden Programme ab: Aktivitäten im Bereich Klima und Sicherheit, Internationale Klimaschutzinitiative, Energiepartnerschaften und Energiedialoge, Exportinitiative Erneuerbare Energien, Klimaschutzprogramme der technischen und finanziellen Entwicklungszusammenarbeit? 17. Was sind die größten institutionellen Hürden bei der ressortübergreifenden kohärenten Zusammenarbeit im Bereich der Klimaaußenpolitik sowie im Bereich der internationalen Klima- und Energiepolitik? 18. Wie kann ressortübergreifend eine bessere Kohärenz und Abstimmung in diesem Politikfeld erreicht werden, und wie könnte dies nach Auffassung der Bundesregierung institutionell aufgehängt werden? 19. In welchen Feldern sieht die Bundesregierung besseren Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf? 20. Von welchen anderen Ländern könnte Deutschland hier lernen, bzw. sind der Bundesregierung „best practice“-Beispiele aus anderen Ländern bekannt? 21. Wie hat sich die Anzahl der Umweltreferentinnen und Umweltreferenten an den 227 deutschen Auslandsvertretungen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die Standorte auflisten, an denen die deutschen Auslandsvertretungen zurzeit Umweltreferenten und Umweltreferentinnen beschäftigen)? 22. Plant die Bundesregierung, die Anzahl der Umweltreferenten und Umweltreferentinnen in Zukunft zu erhöhen, wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Zeitraum, und in welcher Anzahl? 23. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von sogenannten Klimapartnerschaften mit G20-Partnerländern sowie mit Ländern aus dem Globalen Süden, wenn nein, warum nicht? a) Wenn ja, mit welchen Ländern ist die Bundesregierung hierzu im Gespräch? b) Welche Schwerpunkte sollen diese Klimapartnerschaften umfassen? c) Inwieweit würden sich diese Klimapartnerschaften von der existierenden Klimazusammenarbeit mit anderen Entwicklungs- und Schwellenländern unterscheiden? d) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der EU mit Ländern aus dem Globalen Süden für Deutschland ergeben? e) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der EU mit Ländern aus dem Globalen Süden für beteiligte Entwicklungs- und Schwellenländer ergeben? 24. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von sogenannten Klimapartnerschaften mit G20-Partnerländern sowie mit Ländern aus dem Globalen Süden, wenn nein, warum nicht? a) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der EU mit Ländern aus dem Globalen Süden ergeben? b) Mit welchen Entwicklungs- und Schwellenländern plant die Bundesregierung, ihre Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz in den nächsten Jahren zu verstärken? c) Welche Länder kämen hierfür infrage? d) Welche Ziele und welche Wirkungen strebt die Bundesregierung damit an? e) Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung bezüglich einer engeren klimapolitischen Zusammenarbeit mit Ländern aus dem Globalen Süden? 25. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Aufsetzung von sogenannten Klimapartnerschaften mit Industrieländern, wenn nein, warum nicht? a) Welches Potential und welche Chancen könnten sich durch strategisch angelegte Klimapartnerschaften zwischen Deutschland und/oder der EU mit anderen Industrieländern ergeben? b) Mit welchen Industrieländern plant die Bundesregierung, ihre Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz in den nächsten Jahren zu verstärken? c) Welche Ziele und welche Wirkungen strebt die Bundesregierung damit an? d) Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung bezüglich einer engeren klimapolitischen Zusammenarbeit mit Industrieländern? 26. Wie plant die Bundesregierung, insbesondere im Vorfeld der COP26 und angesichts einer wissenschaftlich notwendigen Ambitionssteigerung die Zusammenarbeit mit für den Klimaschutz essenziell wichtigen Partnern wie den USA und China zu verstärken? 27. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der COP26 dafür ein, verbindliche Menschenrechts- und Sozialstandards unter Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens zu verankern? 28. Welche gemeinsamen klimapolitischen Initiativen mit der neuen US- Administration plant die Bundesregierung, und hat sie die Chancen für eine Zusammenarbeit beim Thema CO2-Bepreisung bewertet? Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der US-Regierung zum Bau von kleinen modularen Atomkraftwerken? 29. Hat die Bundesregierung die geplanten Energieprojekte der chinesischen Seidenstraße (Belt and Road Initiative) in Südosteuropa und Zentralasien aus klimapolitischer Perspektive bewertet? Wie bewertet die Bundesregierung die geostrategischen Chancen, Gefahren und Risiken dieses Vorhabens für Deutschland und Europa? 30. Teilt die Bundesregierung die Kritik von Präsident Joe Biden an den stark fossil geprägten Energieprojekten der Seidenstraße (https:// w w w . c n b c.com/2021/01/14/climate-change-biden-could-up-pressure-on-chinas-bel t-and-road-initiative.html), und ist sie ebenfalls der Auffassung, dass die USA und die EU den an der Seidenstraße beteiligten Ländern ein alternatives klimafreundliches Investitionsprogramm im Rahmen des Green Deals entgegensetzen sollte? 31. Trifft es zu, dass das Reformkonzept 2030 des BMZ, das Klima und Energie als einen von vier Schwerpunktthemen benennt und eine Liste von Partnerländern definiert, nicht mit den Ressorts abgestimmt wurde, und wenn ja, warum? 32. Hat sich das Klimakabinett in der Vergangenheit auch mit Themen der Klimaaußenpolitik beschäftigt, wenn nein, ist dies in Zukunft geplant? 33. Wie oft haben die Ressorts BMZ und AA an den Treffen des Klimakabinetts teilgenommen? 34. Was ist der aktuelle Umsetzungsstand des von dem damaligen Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier im Jahr 2013 gegründeten Clubs der Energiewendestaaten (www.wiwo.de/pol itik/deutschland/klima-und-wachstum-club-der-energiewendestaaten-gegr uendet/8285374.html)? Wann fand das letzte Treffen des Energiewende-Clubs statt? 35. Mit welchen Ressorts wurde der im Dezember 2019 vom Auswärtigen Amt veröffentlichte „Bericht zur Klima-Außenpolitik“ (https://www.ausw aertiges-amt.de/blob/2295884/ce7a2b35b139dcfec5e74facb68916e6/2001 24-klimabericht-dl-data.pdf) abgestimmt? a) Wurde der Bericht des AA im Kabinett behandelt, wenn nein, warum nicht? b) In welche Strategien, Gesetzentwürfe und Dokumente der Bundesregierung sind die Ergebnisse des Berichts bisher eingeflossen (bitte jeweils die Art des Dokuments und das federführende Ressort nennen)? c) In welchen Ausschüssen des Deutschen Bundestages wurde der Bericht diskutiert? Welche Fraktion des Deutschen Bundestages hatte hierfür eine Berichtsbitte angefordert? d) Plant die Bundesregierung, in Zukunft einen regelmäßigen Bericht über die Klimaaußenpolitik des AA bzw. der Bundesregierung zu verfassen, wenn ja, in welchen Zeitabständen, wenn nein, warum nicht? e) Gibt es einen Aktions- oder Umsetzungsplan für den Bericht? f) In welchem Zeithorizont sollen die im Bericht beschriebenen Handlungsfelder umgesetzt werden? g) Welche Handlungsfelder werden ressortübergreifend umgesetzt? Welche Ressorts sind an der Umsetzung in welchem Umfang beteiligt? h) Wie ist der aktuelle Sach- und Umsetzungsstand in den sechs Handlungsfeldern des Berichts? i) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den sechs Handlungsfeldern seit dem Erscheinen des Berichts umgesetzt? 36. Inwieweit widerspricht die Forderung in dem AA-Bericht, dass „der Klimawandel in Zukunft bei allen Aspekten der auswärtigen Beziehungen mitgedacht werden soll. Das reicht von der EU-Politik über Handel und Wirtschaftsfragen“ dem Bau der Gaspipeline North Stream II, bei der pro Jahr zusätzlich 100 Millionen Tonnen CO2 plus erhebliche Mengen an klimaschädlichem Methan emittiert werden (www.duh.de/projekte/nord-strea m-2/), und wie sinnvoll sind der Ausbau und die Förderung von LNG- Terminals in diesem Kontext? 37. Inwieweit ist die finanzielle Förderung von Flüssiggasterminals an der norddeutschen Küste mit einem Umfang von 1 Mrd. Euro (https://www.ha ndelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-roundup-u mwelthilfe-scholz-bot-usa-schmutzigen-deal-zu-nord-stream-2-an/268992 14.html?ticket=ST-6455980-UmYFEU3psbhL3s2CkTa2-ap4) vereinbar mit der Aussage in dem Bericht des AA zur Klimaaußenpolitik, „der Klimawandel soll in Zukunft bei allen Aspekten der auswärtigen Beziehungen mitgedacht werden. Das reicht von der EU-Politik über Handel und Wirtschaftsfragen über die multilaterale Arbeit in den VN hin zum Dialog mit betroffenen Partnern“? 38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit folgende Institutionen im Besitz des Bundes bzw. mit Mandaten des Bundes: Euler Hermes/ Auslandsgeschäftsabsicherung, Germany Trade and Invest (GTAI), die KfW-Bankengruppe sowie die IPEX-Bank über eine Klimastrategie, die im Einklang mit dem Paris-Abkommen steht, verfügen, welche die Klima- Auswirkungen der Geschäftspraktiken dieser Institutionen analysiert, und nach welchen Kriterien werden diese erfasst (bitte jeweils für die Institutionen auflisten)? 39. Inwieweit verfügen diese Institutionen über einen Aktionsplan zur Reduzierung ihres CO2-Fußabdrucks? Inwieweit empfiehlt die Bundesregierung diesen Institutionen, sich ein Beispiel an der Climate-Roadmap der EIB (https://www.eib.org/en/publica tions/the-eib-group-climate-bank-roadmap) zu nehmen? 40. Haben diese Institutionen bereits Analysen durchgeführt, inwieweit die Klimakrise und/oder ambitionierte Klimaschutzpolitiken (physische Klimarisken bzw. Transitionsrisiken) Auswirkungen auf ihre Portfolien und ihr Kerngeschäft haben? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Handlungsempfehlungen ergeben sich für diese Institutionen daraus? 41. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber diesen Institutionen dafür ein, dass ihre Klimaprojekte einem menschenrechtskonformen Ansatz folgen? 42. In welchem finanziellen Umfang und in welchen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland in jedem der letzten vier Jahre über die KfW Bankengruppe (inkl. DEG und KfW IPEX Bank) sowie über die Außenwirtschaftsförderung (Exportkreditversicherungen etc.) Projekte gefördert, die direkt oder indirekt (z. B. über Infrastrukturvorhaben) der Nutzung fossiler (Kohle, Öl, Gas) Energien dienen (inklusive Bau von Pipelines und Netzausbau) a) Welche Projekte wurden hier wie gefördert (bitte nach Ländern, finanziellem Umfang, Vorhaben und Förderinstrument auflisten)? b) Wie viele Gespräche und für welchen Umfang führt die Bundesregierung aktuell für neue Infrastrukturprojekte, und welche Projekte sind das? c) Wie ist der aktuelle Stand zu dem kanadischen LNG-Terminal in Goldboro, und wie bewerten die Bundesregierung dieses Projekt im Hinblick auf die Klimaziele des Paris-Abkommens? 43. Teilt die Bundesregierung die Empfehlungen des Sustainable-Finance- Beirats (https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2021/02/210 224_SFB_-Abschlussbericht-2021.pdf), insbesondere bezüglich der Anpassung von Kredit- und Exportkreditgarantien (S. 56 bis 59), und bis wann und in welcher Form wird die Bundesregierung diese umsetzen? 44. Welche Gespräche führt die Bundesregierung aktuell mit anderen Ländern für den Import von grünem Wasserstoff? Wie will die Bundesregierung beim Import von H2 sicherstellen, dass nur überschüssiger EE-Strom genutzt wird und die Energiewende vor Ort weiter vorgetrieben wird? 45. Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ratsschlussfolgerungen der EU-Außenminister vom 25. Januar 2021, der die Mitgliedstaaten dazu aufruft, ihre Exportfinanzierungssysteme so auszurichten, dass diese einen Beitrag in Richtung Klimaneutralität leisten, dass im Rahmen der staatlichen Exportkreditgarantien weiterhin Gaskraftwerke und andere fossile Projekte in Deckung genommen werden, und plant die Bundesregierung, die Finanzierung dieser Projekte in den nächsten Jahren zu beenden? 46. Wie wird sichergestellt, dass die klimapolitischen Belange hinreichend berücksichtigt werden angesichts der Tatsache, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Interministeriellen Ausschuss des Bundes für Exportkreditgarantien (IMA) nicht vertreten ist, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der IMA Entscheidungen trifft, die im Einklang mit dem Paris-Abkommen stehen und mindestens die Unterstützung von Investitionen in fossile Projekte ausschließt? 47. Stimmt die Bundesregierung der Position der EU-Kommission im Rahmen des European Green Deal zu, dass die Einhaltung des Übereinkommens von Paris ein wesentlicher Bestandteil aller künftigen umfassenden Handelsabkommen sein soll, die die EU mit ihren Partnern schließt, und wenn nein, wie ist diese Position mit dem Beschluss des Europäischen Rates vom 10. und 11. Dezember 2020 vereinbar, dass die EU dafür sorgen wird, „dass ihre Handelspolitik und ihre Handelsabkommen im Einklang mit ihren Klimazielen stehen“? 48. Was unternimmt die Bundesregierung, um auch bestehende Handelsabkommen an die Ziele des Übereinkommens von Paris anzupassen, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Mitteilung der EU-Kommission zur EU-Handelspolitik vom 18. Februar 2021 (https://trade.ec.europa.eu/d oclib/docs/2021/february/tradoc_159438.pdf)? 49. Was unternimmt die Bundesregierung in Hinblick auf die Erreichung des 100-Mrd.-USD-Ziels im Bereich der internationalen Klimafinanzierung? 50. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um, wie von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem Climate Ambition Summit im Dezember 2020 angekündigt, einen internationalen Prozess zur Klimafinanzierung post-2020 zu starten und bis zur COP26 abzuschließen („Ich setze mich dafür ein, dass wir international einen Prozess zur Klimafinanzierung post-2020 starten und bis zur COP26 abschließen“, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 10. Dezember 2020, siehe https://www.bu ndesregierung.de/breg-en/news/chancellor-angela-merkel-on-the-climate-a mbition-summit-1826854)? Wie ist dieser Prozess organisiert, und welche Ergebnisse soll der Prozess erzielen, und was sind die konkreten nächsten Schritte? 51. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhöhung ihres Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung im Zeitraum 2021 bis 2025, und wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht? Plant die Bundesregierung, für diesen Zeitraum ein neues Ziel festzulegen (vergleichbar mit der Zusage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von 2015)? 52. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der britischen COP26- Präsidentschaft nach „ambitious post-2020 climate finance pledges to achieve and surpass the $100bn a year goal“ (Priorities for Public Climate Finance in the year ahead, COP26 Presidency, January 2021, https://2nsbq1gn1rl23 zol93eyrccj-wpengine.netdna-ssl.com/wp-content/uploads/2021/01/PRIO RITIES-FOR-PUBLIC-CLIMATE-FINANCE-IN-THE-YEAR-AHEA D.pdf), und wenn nein, warum nicht? 53. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, Haushaltsmittel für den internationalen Klimaschutz für das Jahr 2021 bereitzustellen (bitte nach Haushaltstiteln getrennt aufführen), vorausgesetzt, die bestehenden VE-Sperren im Einzelplan 23 werden aufgehoben? 54. In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung derzeit mit Auswirkungen auf die Klimafinanzierung als Folge der bestehenden VE-Sperren im Einzelplan 23? 55. In welchem prozentualen Anteil trugen ODA-fähige Mittel im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung der Bundesregierung zur jeweiligen ODA-Quote in jedem der letzten vier Jahren bei (bitte nach Jahr, absoluten Beträgen und prozentualen Anteilen an den jeweiligen ODA-Quoten auflisten)? 56. Wie hoch waren die von Deutschland im Rahmen der 100-Mrd.-USD- Zusage mobilisierten privaten Mittel für die internationale Klimafinanzierung für jeden der Bereiche Minderung, Anpassung und Cross-cutting in jedem der Jahre 2014 bis 2019, wie verteilen sich jeweils die Mittel auf welche Empfängerländer, und welche Instrumente kamen dabei zum Einsatz? 57. Welche Bedeutung hat die internationale Meerespolitik in der Klimaaußenpolitik der Bundesregierung? Welche internationalen Initiativen zum Schutz der Meere vom US- Sondergesandten John Kerry plant die Bundesregierung, zu unterstützen? 58. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Meere als Beiträge der NDCs aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? 59. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern war die Bundesregierung beim Ocean-Climate-Ambition-Summit (26. und 27. Januar 2021) und beim UNFCCC Ocean and Climate Change Dialogue (2. und 3. Dezember 2020) vertreten? Aus welchen Gründen gab es keine hochrangige Vertretung durch Bundesministerinnen bzw. Bundesminister oder Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre? 60. Plant die Bundesregierung den Beitritt zum Global Ocean Panel? Wenn nein, warum nicht (https://www.oceanpanel.org/)? 61. Welche Risiken sieht die Bundesregierung angesichts eines immer stärkeren weltweiten Wettbewerbs um grüne Zukunftstechnologien für die deutsche Automobil- und Stahlindustrie? Welche Chancen und Risiken ergeben sich für diese Industriezweige bei einer Verschärfung von klimapolitischen Vorgaben, beispielsweise in den USA und China? Wie kann die Bundesregierung den europäischen Green Deal hierzu effizient nutzen, um diese Risiken abzufedern? Berlin, den 2. März 2021 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen