[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger,
Omid Nouripour, Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27607 –
Zur Situation in der äthiopischen Provinz Tigray
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang November 2020 begannen in der äthiopischen Provinz Tigray die
kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Truppen der tigrinischen
Regionalregierung, angeführt von der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF), und der
nationalen äthiopischen Armee unter Premierminister Abiy Ahmed Ali. Auch
eritreische Truppen und weitere Akteure sind Augenzeuginnen und
Augenzeugen und Expertinnen und Experten zufolge umfangreich in das
Kriegsgeschehen involviert (vgl. GlobalR2P, Atrocity Alert No. 241, 24. Februar 2021).
Infolge der verhängten Zugangsbeschränkungen nach Tigray sowie des
Abschaltens von Internet- und Mobilfunkverbindungen ist der Zugang zu
Informationen aus Tigray nach wie vor außerordentlich schwierig. Ende Februar 2021
waren etwa 80 Prozent der Bevölkerung Tigrays nicht erreichbar. Weite Teile
Tigrays waren Mitte Februar 2021 weiterhin kaum oder gar nicht zugänglich
für humanitäre Hilfe (UNOCHA Situation Report, 19. Februar 2021). Auch
die Flüchtlingslager Shimelba und Hitsats, in denen etwa 30 000 Eritreerinnen
und Eritreer leben, sind weiterhin von jeglichem Zugang abgeschnitten
(
https://www.unhcr.org/news/briefing/2021/1/6006a31a4/unhcr-finds-dire-nee
d-eritrean-refugee-camps-cut-tigray-conflict.html). Einige Sektoren der
humanitären Hilfe (darunter WASH, Gesundheit, Unterbringung und Schutz) sind
weiterhin stark unterfinanziert (ebd.). Laut UNOCHA sind 4,5 Millionen
Menschen dringend auf Nahrungsmittelhilfen angewiesen (GlobalR2P,
Atrocity Alert No. 241, 24. Februar 2021). Aufgrund der Heuschreckenplagen und
Corona-Pandemie verschärfen sich Unter- und Mangelernährung durch den
Konflikt noch zusätzlich. Berichte von Hunderttausenden Geflüchteten, dem
Einsatz von Hunger als Waffe, der Bombardierung von Wohngebieten und
Kritischer Infrastruktur, Massakern an der Zivilbevölkerung, sexueller und
geschlechtsspezifischer Gewalt und weiterer schwerster Verbrechen verdichten
sich (
https://www.acaps.org/country/ethiopia/crisis/crisis-in-tigray und https://
www.hrw.org/news/2021/02/11/ethiopia-unlawful-shelling-tigray-urban-areas,
11. Februar 2021). Expertinnen und Experten und Augenzeuginnen und
Augenzeugen sprechen von systematischen Plünderungen von Krankenhäusern
und Nahrungsmittellagern, dem Töten von Vieh und Massenvertreibungen,
auch durch eritreische Truppen. Mehr als 60 000 Menschen flüchteten laut den
Vereinten Nationen ins Nachbarland Sudan. Zahlreiche Expertinnen und Ex-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28809
19. Wahlperiode 21.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
perten vermuten hinter dem restriktiven Ausstellen der für humanitäre
Organisationen notwendigen Zugangsdokumente eine bewusste Strategie der
äthiopischen Regierung.
1. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundeskanzlerin aus ihrem Telefonat
mit dem äthiopischen Ministerpräsidenten Abiy Ahmed Ali am 2.
Februar 2021 (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzl
erin-merkel-telefoniert-mit-dem-aethiopischen-premierminister-abiy-185
0370) für Ursachen und Auslöser der militärischen Auseinandersetzung
gezogen?
Die Bundesregierung macht aus Staatswohlgründen keine Angaben zu Inhalten
vertraulicher Gespräche mit Vertretern ausländischer Regierungen. Derartige
Gespräche sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares
Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die
Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für
den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland.
Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten
Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das
Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen
Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein
unvoreingenommener Austausch auf auch persönlicher Ebene und die damit verbundene
Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf
langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht
mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf
die erörterten Themen ermöglichen könnten.
a) Welche weiteren Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der
äthiopischen Regierung führten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesrepublik Deutschland seit dem Ausbruch des Konfliktes im November
2020, und mit welchen Ergebnissen?
Die Bundesregierung führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Eine
Auswahl hochrangiger Gespräche findet sich in der als Anlage 1 beigefügten
Übersicht.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
b) Wurden Treffen im Rahmen des ministeriellen Dialogforums mit der
äthiopischen Regierung in dieser Zeit weitergeführt, oder wird geplant,
diese fortzuführen?
Wenn ja, warum, und welche?
Physische Treffen der Deutsch-Äthiopischen Binationalen Kommission (BNK)
haben seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie nicht stattgefunden. Es gab
Ende Oktober und Anfang November 2020 virtuelle Gespräche auf Arbeitsebene
der in der BNK organisierten Fachkommissionen zur Vorbereitung einer
Tagung auf Ministerebene. Diese wurde jedoch wegen des Tigray-Konflikts auf
unbestimmte Zeit verschoben. Stattdessen fand ein Telefonat zwischen
Bundesminister Heiko Maas und dem damaligen äthiopischen Außenminister Gedu
Andargachew statt, um sich über die Lage in Tigray auszutauschen.
Das Format der BNK dient als strategischer und damit langfristiger Rahmen für
die bilateralen Beziehungen. Dementsprechend soll das Format fortgeführt
werden.
2. Welche Bedeutung hat die Regionalorganisation Intergovernmental
Authority on Development (IGAD) nach Einschätzung der Bundesregierung
bei der Beilegung des Konflikts, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie aus der Tatsache, dass sich Ministerpräsidenten Abiy Ahmed Ali
verstärkt auf die Zusammenarbeit mit Eritrea und Somalia bezieht anstatt
auf IGAD und Ostafrika (
https://www.voanews.com/africa/clandestine-tr
aining-somali-forces-eritrea-stirs-families-concern)?
Die Regionalorganisation IGAD hielt am 20. Dezember 2020 einen
außerordentlichen Gipfel in Dschibuti ab, auf dem auch der Konflikt in Tigray
thematisiert wurde. Das Abschlusskommuniqué (
https://igad.int/communique/2598-co
mmunique-of-the-38th-extraordinary-assembly-of-igad-heads-of-state-and-gov
ernment) bekräftigte das Primat der verfassungsmäßigen Ordnung, von
Stabilität und Einheit Äthiopiens. Ferner begrüßte es das Abkommen vom 29.
November 2020 zur Gewährung humanitärer Hilfe. Weitere Initiativen IGADs zur
Beilegung des Konflikts sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Bundesregierung setzt sich sowohl für gute Beziehungen zwischen den
Staaten Ostafrikas als auch für die Stärkung von IGAD als multilateraler
Regionalorganisation ein.
3. Wird sich die Bundesregierung auf einer der nächsten Ratssitzungen der
Europäischen Union für Sanktionen gegen Äthiopien (etwa ein EU-
Waffenembargo) aussprechen, und welche weiteren Möglichkeiten sieht
die Bundesregierung, um die äthiopische Regierung zum Einlenken im
Konflikt in der äthiopischen Region Tigray zu bewegen?
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind Sanktionen zum jetzigen
Zeitpunkt nicht geeignet, um das Geschehen in Tigray im Sinne der Europäischen
Union zu beeinflussen.
Die Bundesregierung steht in ständigem Dialog mit der äthiopischen
Regierung, Hilfsorganisationen sowie internationalen und europäischen Partnern, um
auf ein Ende des Konflikts in Tigray hinzuwirken. Sie nutzt zudem
internationale Foren, um auf die Lage in Tigray aufmerksam zu machen. So strengte die
Bundesregierung gemeinsam mit anderen europäischen Staaten eine Befassung
im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) am 24. November und 14.
Dezember 2020 an. Des Weiteren hat sie im VN-Menschenrechtsrat eine
gemeinsame Erklärung zu Tigray initiiert, die von 42 Staaten unterstützt und am
26. Februar 2021 verlesen wurde (
https://genf.diplo.de/blob/2081162/a8b9f984
8cd7be6928e6c942ffaef2d0/jst-tigray-data.pdf).
4. Wie stellte und stellt die Bundesregierung sicher, dass die durch deutsche
Ausstattungshilfe ins Land gebrachten Rüstungsgüter nicht für den
Konflikt in Tigray genutzt werden?
Das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische
Streitkräfte soll die Fähigkeit Äthiopiens steigern, sich in Missionen der
Afrikanischen Union sowie der Vereinten Nationen einzubringen. Hierzu werden gezielt
ortsfeste Einrichtungen gefördert. Dies sind eine technische Instandsetzungs-
und Ausbildungseinrichtung für die Wartung von Pkw und Lkw, ein College
zur Ausbildung technischer Berufe sowie zum Umgang mit Betriebstechnik
(z. B. Stromerzeugung, Klimasysteme, Wasseraufbereitung) und eine
Ausbildungseinrichtung für das Pionierwesen zur Schulung im Bereich des
Feldlagerbaus und der Kampfmittelbeseitigung. Keine dieser Einrichtungen liegt im
Konfliktgebiet. Die Lieferung von Waffen und Munition oder von Maschinen
zu deren Herstellung sowie die Ausbildung in einem solchen Kontext ist
ausdrücklich nicht Gegenstand des Programms.
5. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
aktuellen Konflikt in Tigray für die Reformpartnerschaft Äthiopiens mit
dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ)?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 123
der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/26997
und auf die Mündliche Frage 68 des Abgeordneten Uwe Kekeritz, vgl.
Plenarprotokoll 19/208, verwiesen.
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, auch in Zusammenarbeit
mit ihren internationalen Partnern und der Afrikanischen Union, um zu
einer Eindämmung der Konflikte am Horn von Afrika beizutragen?
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit den Ländern der
Region, der Afrikanischen Union (AU) sowie internationalen Partnern, um zu
einer friedlichen Lösung der Konflikte am Horn von Afrika beizutragen. Sie
nutzt zu diesem Zweck neben Stabilisierungsprojekten diplomatische
Gespräche und öffentliche Verlautbarungen, mit denen sie auf die jeweiligen
Konfliktparteien einwirkt. So setzt sich die Bundesregierung beispielsweise für
Verhandlungslösungen zu den Grenzspannungen zwischen Sudan und Äthiopien
oder zum Konflikt um den „Grand Ethiopian Renaissance Dam“ ein. Sie betont
dabei die besondere Rolle, die multilaterale Akteure wie die AU hier
einnehmen könnten. Außerdem engagiert sich die Bundesregierung gegenüber der
äthiopischen Regierung für einen politischen Prozess zu einer nachhaltigen
Lösung des Konflikts in der Region Tigray.
7. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung angesichts der
Verschiebung der Auszahlung von EU-Budgethilfen (
https://www.reuters.com/art
icle/us-ethiopia-conflict-eu-idUSKBN29K1SS) nicht Artikel 96 des
Cotonou-Abkommens zur Anwendung gekommen, der im Falle von
Menschenrechtsverletzungen ein klares Verfahren vorsieht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung galt die Verschiebung der Auszahlung von
Budgethilfe einer zeitnahen Verbesserung des humanitären Zugangs zur Region
Tigray. Andere EU-Programme wurden unverändert fortgeführt.
Ein Verfahren nach Artikel 96 des Corona-Abkommens setzt einen Beschluss
des Rates voraus. Der hierfür notwendige Konsens unter den EU-
Mitgliedstaaten war zu keinem Zeitpunkt erkennbar.
8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur humanitären
Situation im Norden Äthiopiens vor, und welche Auswirkungen hat dies auf
die humanitäre und menschenrechtliche Gesamtsituation in Äthiopien?
Die Verschlechterung der humanitären Situation im Norden Äthiopiens hat sich
negativ auf die humanitäre Gesamtsituation in Äthiopien ausgewirkt. Vor dem
Konflikt waren laut dem Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten (VN OCHA) bereits 950 000 Menschen in Tigray
auf humanitäre Hilfe angewiesen. VN OCHA geht davon aus, dass sich die
Zahl durch den Konflikt deutlich erhöht hat und schätzte die Zahl für Tigray
zuletzt auf insgesamt 4,5 Millionen Menschen. Für ganz Äthiopien schätzt VN
OCHA, dass zum Herbst 2021 über 23 Millionen Menschen auf humanitäre
Hilfe angewiesen sein werden. Es gibt Berichte von massiven
Menschenrechtsverletzungen, etwa sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt und
der Plünderung von Gesundheitseinrichtungen in Tigray. Laut VN OCHA sind
zudem 2,7 Millionen Menschen in Äthiopien binnenvertrieben. Die Zahl der
Binnenvertriebenen im Zuge des Konflikts in Tigray ist noch unklar, wird aber
von VN OCHA auf über 700 000 geschätzt.
a) Welche Informationen hat die Bundesregierung in Bezug auf den
Beschuss von UN-Mitarbeiterinnen und UN-Mitarbeitern (vgl.
https://w
ww.spiegel.de/politik/ausland/aethiopien-raeumt-beschuss-von-uno-m
itarbeitern-in-tigray-ein-a-49bb27bb-78b2-4587-b6ef-9fd56d722235)
und den erschwerten Zugang von Hilfslieferungen an die
Zivilbevölkerung in Tigray?
Am 6. Dezember 2020 geriet eine Erkundungsmission des VN-
Sicherheitsdienstes (UNDSS) auf dem Weg Richtung Flüchtlingslager Shimelba
(Nordtigray) unter Beschuss und wurde kurzzeitig festgehalten. Der Bundesregierung
liegen keine über Mediendarstellungen und die ihnen widersprechenden
Berichte der VN hinausgehenden, eigenen Informationen vor. Zur Frage des
humanitären Zugangs wird auf die Antwort zu Frage 8c verwiesen.
b) Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die
äthiopische Armee in Tigray durch die Blockierung von
Hilfsgüterlieferungen, die Zerstörung von Nahrungsmitteln und Ernten oder das Töten
von Vieh gezielt Hunger als Mittel der Kriegsführung einsetzt (https://
www.economist.com/leaders/2021/01/23/ethiopias-government-appea
rs-to-be-wielding-hunger-as-a-weapon), was nach der Resolution 2417
des UN-Sicherheitsrats ein Kriegsverbrechen darstellt, und wie plant
sie, darauf zu reagieren?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
c) In welchen Regionen Tigrays und in welchem Maße ist die
Bereitstellung humanitärer Hilfe nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
möglich?
d) Welche deutschen Organisationen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit wie viel Personal und in welchen humanitären Sektoren
an der Bereitstellung humanitärer Hilfe in Tigray beteiligt?
e) Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Sicherheitslage für
humanitäre Akteure vor Ort?
Die Fragen 8c bis 8e werden zusammen beantwortet.
Die äthiopische Regierung hat am 3. März 2021 den humanitären Zugang zur
Region Tigray in Form eines Notifizierungsverfahrens (keine
Vorabgenehmigung notwendig, sondern nur Benachrichtigung der äthiopischen Regierung
über Aktivitäten/Reisen) und auf eigenes Risiko der Antragsteller freigegeben,
auch für Gebiete, die nicht unter Regierungskontrolle stehen. Lokale
Kampfhandlungen erschweren den Zugang jedoch weiter, so insbesondere im Zentrum
und im Süden Tigrays. Im Osten hingegen hat sich der Zugang deutlich
verbessert. Insgesamt können fast eine Million Menschen nur schwer mit humanitärer
Hilfe erreicht werden. Laut VN-Angaben können rund 700 000 Menschen in
Tigray vollständig und 2,8 Millionen Menschen teilweise mit humanitärer Hilfe
erreicht werden. Nach hochrangigen Besuchen des VN-Flüchtlingshilfswerks
UNHCR und des VN-Welternährungsprogramms WFP werden mittlerweile
mehr Zugangsgenehmigungen für Helfer erteilt und kurzfristige Visa vergeben.
Am 2. Februar 2021 haben die Bundesregierung und humanitäre
Hilfsorganisationen eine Sondersitzung des Koordinationsausschusses Humanitäre Hilfe zur
Lage in Tigray durchgeführt, an dem auch deutsche
Nichtregierungsorganisationen (u. a. Caritas International, Deutsche Welthungerhilfe, Arche Nova)
teilnahmen, die Hilfsmaßnahmen für vom Konflikt in Tigray betroffene Menschen
umsetzen. Ein dauerhafter personeller Einsatz deutscher humanitärer
Nichtregierungsorganisationen in Tigray ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Sicherheitslage für humanitäre Akteure bleibt angespannt. Im November
kamen vier humanitäre Helfer in Tigray ums Leben. Verbreitung von
Falschinformationen über soziale Medien, fehlende Erkundungsmissionen sowie die
eingeschränkte Medienberichterstattung von vor Ort machen die Lage
unübersichtlich. Fehlende Kommunikationsdienste und eingeschränkte Einfuhr von
Satellitentelefonen erschweren die Kommunikation. Die Bundesregierung setzt
sich für verbesserte zivil-militärische Koordination ein, um den Zugang auch
auf lokaler Ebene zu erleichtern und uneingeschränkte, sichere
Bewegungsfreiheit für alle humanitären Akteure zu erzielen.
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung insbesondere zu
Situation von Frauen und Mädchen sowie zu marginalisierten Gruppen in der
Konfliktregion Tigray vor?
Die VN erhalten regelmäßig Berichte über sexualisierte und
geschlechterspezifische Gewalt (GBV), die insbesondere Mädchen und Frauen während des
Konflikts, auf der Flucht, aber auch an Zufluchtsorten erfahren. Laut den VN
haben humanitäre Helfer bis Ende März über 500 Fälle von GBV in
Gesundheitszentren registriert. Auch die äthiopische Frauenministerin Filsan Abdullahi
sowie die äthiopische Menschenrechtskommission haben von Vorfällen
berichtet.
Die Versorgung der Opfer ist insbesondere in ländlichen und abgelegenen
Gegenden nicht gewährleistet. Die VN berichten zudem, dass viele
Binnenvertriebene sich an ihren Zufluchtsorten unsicher fühlen und der Wettbewerb um
knappe Ressourcen zu Spannungen zwischen Binnenvertriebenen führe. Zur
Situation von eritreischen Flüchtlingen wird auf die Antwort zu Frage 14
verwiesen. Daten zu anderen marginalisierten Gruppen liegen der Bundesregierung
nicht vor.
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den
aktuellen finanziellen Bedarf für den in der humanitären Hilfe nach
Ansicht der Fragestellenden so wichtigen Bereich „Protection“
(Schutz von Frauen, Kindern und marginalisierten Gruppen) ein, und
welche finanzielle und personelle Unterstützungsleistung sieht die
Bundesregierung dafür vor?
b) In welchem finanziellen Umfang plant die Bundesregierung angesichts
der Vorwürfe über sexualisierte und geschlechterspezifische Gewalt
insbesondere gegen Mädchen und Frauen die gezielte Unterstützung
humanitärer Hilfe in den Bereichen sexuelle, reproduktive sowie
psychische Gesundheit?
Die Fragen 9a und 9b werden zusammen beantwortet.
Der humanitäre Bedarfsplan 2021 für Äthiopien liegt noch nicht vor. Laut des
„Updated Humanitarian Response Plan for Northern Ethiopia“ von VN OCHA
vom Dezember 2020 belief sich der humanitäre Bedarf für Schutzmaßnahmen
in Tigray zwischen November 2020 und Januar 2021 auf 3,5 Mio. US-Dollar.
Die Zahl der Menschen, die in ganz Äthiopien 2021 Schutz bedürfen, liegt laut
VN 2021 bei 5,3 Millionen.
Schutz ist neben Ernährungshilfe und Wasser-, Sanitärversorgung und Hygiene
(„WASH“) ein Schwerpunkt deutscher humanitärer Hilfe. In laufenden und für
2021 geplanten humanitären Projekten mit Partnerorganisationen werden
Maßnahmen in den Bereichen sexuelle, reproduktive sowie psychische Gesundheit
und Verhinderung von sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt
unterstützt. Auch Regionalförderungen mit UNHCR und dem Internationalen
Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), bei denen auch Maßnahmen in Äthiopien
umgesetzt werden, zielen auf verbesserten Schutz ab.
10. Welche Programme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit
Äthiopien sind von dem Konflikt in Tigray betroffen, und mit welchen
Auswirkungen?
Die Umsetzung von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
Tigray ruht weitestgehend. Neben der Sicherheitslage wirken sich insbesondere
die eingeschränkte Erreichbarkeit sowie unzuverlässige
Telekommunikationsverbindungen und Bankdienstleistungen aus. Im Einzelnen sind folgende
Vorhaben unmittelbar betroffen.
Finanzielle Zusammenarbeit
• FZ-Programm Berufs- und Hochschulbildung
• FZ-Programm Berufsbildung und landwirtschaftliche Ausbildung
• Soziale und ökonomische Reintegration von Ex-Kombattanten und von
Konflikt betroffenen Gruppen
• Programm Nachhaltige Landbewirtschaftung
Technische Zusammenarbeit
• Nutzung natürlicher Ressourcen für wirtschaftliche Entwicklung
• Kapazitätsaufbau im Bildungswesen
• Upscaling von EnDev (Energising Development) Äthiopien – Zugang zu
Energie durch netzunabhängige erneuerbare Energielösungen
Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger
• Ausweitung der Rural Resilience Initiative in Äthiopien
• Globalvorhaben Bodenschutz und Bodenrehabilitierung für
Ernährungssicherung (Länderpaket Äthiopien)
• Ernährungssensitive Landwirtschaft in Äthiopien
Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung
• Fazilität Investitionen für Beschäftigung
• Jobpartnerschaften und Mittelstandsförderung: Clusterförderung Agrar- und
Lebensmittelwirtschaft in Äthiopien
Sonderinitiative Flucht
• Qualifizierung und Beschäftigungsperspektiven für Flüchtlinge und
aufnehmende Bevölkerung
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
• Einrichtung eines Textilkompetenzzentrums in Mekelle, DeveloPPP mit
H&M
• Strategische Allianz Aufbau einer Avocado- und Sesam-
Wertschöpfungskette
Eventuelle Schäden an Baumaßnahmen und weiteren, aus Mitteln der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit gelieferten Gütern können derzeit nicht
beziffert werden.
11. Bekommen nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen, die in
äthiopischen Flüchtlingscamps leben und im Zuge des Familiennachzuges
nach Deutschland Termine in der deutschen Vertretung in Addis Abeba
haben, die Erlaubnis, die Flüchtlingscamps dafür zu verlassen, und
können Antragstellerinnen und Antragsteller aufgrund des Konfliktes in der
Provinz Tigray etwaige Termine unbeschadet wahrnehmen?
Grundsätzlich bestehen nach äthiopischem Recht keine
Ausgangsbeschränkungen für Flüchtlinge, die in Flüchtlingscamps leben. Über konkrete, regionale
Einschränkungen oder Einschränkungen aufgrund der Sicherheitslage hat die
Bundesregierung keine Kenntnis.
12. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Ersatztermine an der
deutschen Vertretung in Addis Abeba vergeben, wenn eritreische Geflüchtete
und äthiopische Antragstellerinnen und Antragsteller unverschuldet
aufgrund des Konfliktes in der Provinz Tigray ihre ursprünglichen Termine
nicht wahrnehmen konnten?
Anträge auf Familiennachzug zu Schutzberechtigten werden in Addis Abeba
über das Büro des Familienunterstützungsprogramms (Family Assistance
Programme, FAP) der Internationalen Organisation für Migration (IOM)
aufgenommen, mit dem die Deutsche Botschaft zusammenarbeitet. Dabei erfolgt der
Termin zur persönlichen Vorsprache im lokalen IOM-FAP Büro. Sofern in
entsprechend begründeten Einzelfällen eine Terminwahrnehmung nicht möglich
ist, kann IOM nach vorheriger Zustimmung der Botschaft einen Ersatztermin
anbieten. Bislang gab es keine derartigen Fälle.
Für andere Visumkategorien ist eine Vorsprache in der Visastelle erforderlich.
In diesen Fällen ist es in der Regel nicht notwendig Ersatztermine anzubieten,
da Antragsteller für gewöhnlich Termine direkt über das internetbasierte
Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts buchen können.
13. Welche Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass dem UN-
Flüchtlingskommissariat (UNHCR) bislang der Zugang zu den beiden
Flüchtlingslagern Shimelba und Hitsats im Norden Tigrays verwehrt
wird (
https://www.unhcr.org/news/stories/2021/1/6009544f4/assistance-s
lowly-returns-refugee-camps-southern-tigray.html), und setzt sich die
Bundesregierung gegenüber der äthiopischen Regierung für einen
ungehinderten humanitären Zugang zu den Lagern ein?
Wenn ja, welche Absprachen wurden diesbezüglich getroffen?
Zum ersten Mal seit Beginn des Konflikts haben UNHCR und VN OCHA in
der 12. Kalenderwoche Zugang zu den beiden in Nordwest-Tigray gelegenen
Flüchtlingslagern Shimelba und Hitsats erhalten. Die Mission bestätigte, dass
Hitsats und Shimelba zerstört wurden und seitdem unbewohnt sind.
Die Bundesregierung setzt sich seit Beginn des Konflikts aktiv für den
ungehinderten, freien und sicheren humanitären Zugang sowie den Schutz der
Zivilbevölkerung ein. In der Abstimmung mit Gebern, humanitären Organisationen
sowie in Gesprächen vor Ort engagiert sich die Bundesregierung für die
Einhaltung des humanitären Völkerrechts, der internationalen Menschenrechte und
des internationalen Flüchtlingsrechts.
14. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zur Situation
der eritreischen Geflüchteten in Äthiopien und besonders in Tigray?
a) Sind der Bundesregierung Berichte über die Zerstörung von
Unterkünften für Geflüchtete bekannt, und welche Kenntnisse hat sie über
den Verbleib von ca. 20 000 vermissten eritreischen Geflüchteten
(
https://reliefweb.int/report/ethiopia/uscri-statement-calling-independ
ent-united-nations-investigation-refugees-tigray)?
b) Welche Informationen hat die Bundesregierung zu getöteten sowie
gezielt entführten und zwangsweise nach Eritrea verschleppten
Geflüchteten?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet.
In Äthiopien halten sich derzeit rund 178 000 eritreische Flüchtlinge auf.
Bislang genossen eritreische Flüchtlinge im Vergleich zu Flüchtlingen anderer
Nationalitäten besondere Rechte, insbesondere das Recht auf Freizügigkeit
innerhalb Äthiopiens und zur Arbeitsaufnahme unter bestimmten Voraussetzungen.
Im vergangenen Jahr hat Äthiopien jedoch die sogenannte Prima-Facie-
Anerkennung für eritreische Flüchtlinge ausgesetzt. Vor dem Ausbruch des
Konflikts in der Region Tigray waren circa 96 000 eritreische Flüchtlinge in
vier Flüchtlingscamps (Adi Harush, Mai-Aini, Hitsats und Shimelba) gemeldet.
Die beiden in Nordwest-Tigray gelegenen Camps Hitsats und Shimelba sind
zerstört und unbewohnt. UNHCR steht in engem Kontakt mit lokalen
Behörden, um Land für eine mögliche Umsiedlung der schätzungsweise 15 000 bis
20 000 vormals in diesen Camps lebenden Flüchtlinge ausfindig zu machen.
Über 7 000 sind mittlerweile in den beiden südlichen Camps (Adi Harush und
Mai-Aini) angekommen, weitere sind in Städte wie Shire oder auch Addis
Abeba geflohen und sollen in Zusammenarbeit zwischen UNHCR und der
äthiopischen Flüchtlingsbehörde ARRA ebenfalls in die südlichen Camps gebracht
werden. Einige Flüchtlinge sollen aus den nördlichen Camps nach Sudan
geflohen sein. Der Aufenthaltsort der weiteren eritreischen Flüchtlinge ist unklar.
In den beiden südlichen Camps kam es in den ersten Monaten des Konflikts zu
Zusammenbrüchen der Nahrungs- und Trinkwasserversorgung, die mittlerweile
behoben wurden. Diese Camps werden aktuell wieder durch UNHCR betreut.
Um Unterbringungsmöglichkeiten für vormals in Hitsats und Shimelba lebende
Flüchtlinge zu schaffen, prüfen UNHCR und ARRA Möglichkeiten, die
bestehenden Camps zu vergrößern sowie zeitnah ein weiteres Camp zu errichten.
Zu möglichen Tötungen, gezielten Entführungen oder zwangsweiser
Verschleppung von eritreischen Flüchtlingen zurück nach Eritrea liegen der
Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.
15. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zur Situation
tigrinischer Geflüchteter im Sudan?
a) Inwieweit ist die Versorgung der wachsenden Anzahl an über 60 000
Geflüchteter im Sudan gewährleistet?
b) Welche konkreten Maßnahmen unternehmen Bundesregierung und
EU in dieser Hinsicht (vgl.
https://www.dw.com/de/eu-gesandter-kon
flikt-in-tigray-%C3%A4thiopien-au%C3%9Fer-kontrolle/a-5666
4259)?
Die Fragen 15 bis 15b werden zusammen beantwortet.
Die ca. 62 000 äthiopischen Flüchtlinge, die nach Sudan geflohen sind, halten
sich aktuell in drei Flüchtlingscamps (Tunaydbah, Um Rakuba und Village 8)
auf. Außerdem harren Flüchtlinge in der Nähe des sudanesischen
Grenzübergangs Hamdayet in der Hoffnung auf baldige Rückkehr nach Tigray aus. Die
sudanesische Regierung unterstützt die Versorgung der Flüchtlinge und stellt
u. a. Land für Flüchtlingslager bereit. Seit der großen Flüchtlingswelle aus
Tigray Ende des Jahres 2020 kommen seit Januar 2021 täglich weniger als 100
Flüchtlinge in Sudan an, die meisten von ihnen im Transitzentrum Hamdayet.
Über 40 000 Flüchtlinge wurden zwischen November 2020 und Ende März
2021 aus den Flüchtlingslagern Hamdayet und Village 8 nach Um Rakuba
(20 572) und Tunaydbah (20 609) umgesiedelt.
Die humanitäre Lage in den Flüchtlingscamps, insbesondere im
Flüchtlingslager Um Rakuba, bleibt weiterhin angespannt, besonders mit Blick auf die
sanitäre Grundversorgung sowie die Gesundheitsversorgung. Das neue Camp
Tunaydbah, rund 136 km von der Grenze entfernt, ist nach Umsiedlungen durch
UNHCR ausgelastet. UNHCR hat – in Kooperation mit sudanesischen
Regierungsstellen sowie mit 30 weiteren nationalen und internationalen Akteuren der
humanitären Hilfe – für die Versorgung von 100 000 Flüchtlingen innerhalb
von acht Monaten (November 2020 – Juni 2021) einen Mittelbedarf von ca.
147 Mio. US-Dollar veranschlagt. UNHCR zufolge ist der Bedarf durch
Beiträge der internationalen Gemeinschaft zu 53 Prozent (rund 76 Mio. US-Dollar)
gedeckt. In Um Rakuba und Tunaydbah werden derzeit Maßnahmen getroffen,
um die Auswirkungen drohender Überschwemmungen während der Regenzeit
einzudämmen.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2020 insgesamt 28,5 Mio. Euro für die
humanitären Maßnahmen in Sudan bereitgestellt, die auch einen Beitrag zur
Versorgung der Flüchtlinge aus Tigray beinhalten. Um Hilfsorganisationen als
Reaktion auf den Konflikt rasch Mittel zur Verfügung zu stellen, hat die
Bundesregierung bereits im Dezember 2020 den „Sudan Humanitarian Fund“ (SHF) um
vier Mio. Euro aufgestockt. Auch 2021 hat die Bundesregierung dem SHF
prioritär zu Jahresbeginn weitere 7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für dieses
Jahr plant die Bundesregierung zudem ein neues Regionalprojekt mit UNHCR
über 14 Mio. Euro, das auch Hilfsmaßnahmen in Sudan beinhaltet. Die flexible
Förderung erlaubt eine schnelle Reaktion auf akute Krisen. Die Europäische
Union hat im Dezember 2020 ebenfalls zwei Mio. Euro zusätzlich für die
Bewältigung der Tigray Krise in Sudan bereitgestellt.
16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den
Untersuchungen zu möglichen Kriegsverbrechen, die im Zuge des Konfliktes
begangen wurden, wie den Berichten über das Massaker in Mai Kadra im
November 2020 vor (
https://www.amnesty.at/news-events/aethiopien-amne
sty-recherchen-belegen-massaker-an-zivilbevoelkerung/)?
a) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine zügige
und umfassende Aufklärung der Vorkommnisse durch unabhängige
Menschenrechtsorganisationen zu unterstützen?
b) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine unabhängige
Aufarbeitung und strafrechtliche Verfolgung der Vorwürfe ein?
Die Fragen 16 bis 16b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu möglichen Kriegsverbrechen wie dem
Massaker in Mai Kadra keine über die Berichterstattung von
Nichtregierungsorganisationen und der äthiopischen Menschenrechtskommission hinausgehenden
Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber ihren äthiopischen
Gesprächspartnern nachdrücklich für die unabhängige Untersuchung, Aufarbeitung sowie die
strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen sowie von
möglichen Kriegsverbrechen ein. Sie steht in regelmäßigem Austausch mit der
äthiopischen Menschenrechtskommission (ECHR) sowie dem Büro der
Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf (OHCHR), um
sich mit ihnen zu diesem Zweck zu beraten und ihre Anliegen zu unterstützen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Die Bundesregierung begrüßt, dass die äthiopische Regierung einer
Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in der Region Tigray zugestimmt hat,
die durch die äthiopische Menschenrechtskommission in Zusammenarbeit mit
den Vereinten Nationen erfolgen soll.
17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Fortgang des
bewaffneten Konflikts seit der militärischen Kontrollübernahme der
Stadt Mekelle seitens der äthiopischen Armee vor, die Ministerpräsident
Abiy Ahmed Ali als letzte Phase der Militäroperation in Tigray
bezeichnet hatte (
https://www.bbc.com/news/world-africa-55111061)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Kampfhandlungen in der
Region Tigray an Intensität nachgelassen, sind aber nicht beendet worden. Die
Volksbefreiungsfront von Tigray (Tigray People’s Liberation Front, TPLF)
kontrolliert weiterhin Teile Tigrays, insbesondere im ländlichen Raum. Eine Reihe
hochrangiger TPLF-Kader sind nach Angaben der äthiopischen Regierung
gefangengenommen oder getötet worden.
18. Inwieweit kann die Bunderegierung Informationen unter anderem der
International Crisis Group (ICG) (vgl.
https://www.crisisgroup.org/africa/h
orn-africa/ethiopia/167-finding-path-peace-ethiopias-tigray-region)
bestätigen, dass inzwischen bereits mehrere Tausend Menschen bei den
Kämpfen in Äthiopien getötet worden sein sollen?
Der Bundesregierung liegen keine, für eine Bewertung im Sinne der
Fragestellung notwendigen belastbaren Erkenntnisse vor.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Involvierung der
Vereinigten Arabischen Emirate (z. B. in Form eines Einsatzes von
Kampfdrohnen), Ägyptens, Sudans oder Saudi-Arabiens und der Türkei
in diesem Konflikt?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über zunehmende
Spannungen und Grenzstreitigkeiten zwischen Äthiopien und dem Sudan, und
wie bewertet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund des
Konflikts in Tigray und bezüglich der Stabilität der gesamten Region?
Die Spannungen zwischen Sudan und Äthiopien sind gestiegen infolge des
Konflikts in Tigray, der zu einem Rückzug äthiopischer, bewaffneter Kräfte im
sudanesisch-äthiopischen Grenzgebiet und dem Vorrücken der sudanesischen
Streitkräfte geführt hat. Sudan verlangt eine Demarkierung der Grenze als
Vorbedingung zu Verhandlungen, Äthiopien zunächst einen Rückzug der
sudanesischen Streitkräfte auf die vor dem Ausbruch des Tigray-Konflikts gehaltenen
Positionen.
Der Grenzkonflikt hat aus Sicht der Bundesregierung eine destabilisierende
Wirkung auf die Region. Daher setzt sie sich für eine friedliche Beilegung auf
dem Verhandlungsweg ein.
21. Welche Einfluss- und Dialogmöglichkeiten sieht die Bundesregierung
mit Vertreterinnen und Vertretern der tigrinischen Regionalregierung und
der TPLF?
Die Bundesregierung sieht keine direkten Einflussmöglichkeiten Deutschlands
auf die TPLF. Die TPLF-Führung hat ihre Dialogbereitschaft an zahlreiche
Vorbedingungen an die äthiopische Regierung geknüpft.
22. Welche Kontakte bestehen zu Vertreterinnen und Vertretern der
Regionalregierung in Amhara, und wie beurteilt die Bundesregierung deren
Rolle in diesem Konflikt?
Die deutsche Botschaft in Addis Abeba unterhält grundsätzlich Kontakte zu
Vertretern aller Regionen Äthiopiens.
Die Regionalregierung Amharas hat in der Vergangenheit darauf hingewiesen,
dass die inneräthiopische Grenzziehung aus ihrer Sicht einer Anpassung bedarf,
da sie vor allem die aktuell von Sicherheitskräften aus Amhara kontrollierten
Gebiete in West-Tigray aus historischen Gründen als zu Amhara gehörend
betrachtet. Aus Sicht der Bundesregierung würde eine entsprechende
Grenzverschiebung eine friedliche Beilegung des Tigray-Konflikts erschweren.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Rolle bewaffneter
Sicherheitskräfte und Jugendorganisationen aus der Amhara-Region?
Bewaffnete Kräfte aus der Region Amhara unterstützen nach Kenntnis der
Bundesregierung die äthiopische Regierung im Kampf gegen die TPLF. Ihr
genaues Operationsgebiet ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die
Bundesregierung ist äußerst besorgt über Berichte, dass diese Kräfte in
Menschenrechtsverletzungen in der Region wie gewaltsame Vertreibungen involviert sein
sollen.
24. Bestehen Kontakte zu Vertreterinnen und Vertretern des „Welkait
Identity and Self-Determination Committee” von Seiten der Bundesrepublik
Deutschland oder im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit?
Es bestehen keine Kontakte im Sinne der Fragestellung.
25. Inwiefern hat die Bundesregierung Angriffe auf religiöse und
Kulturgüter in Tigray, wie u. a. auf die al-Nejashi-Moschee, gegenüber der
äthiopischen Regierung thematisiert und verdeutlicht, dass die bewusste
Zerstörung von geschützten Kulturgütern ein Kriegsverbrechen ist?
Die äthiopische Regierung verfolgt aus Sicht der Bundesregierung keine Politik
der gezielten Zerstörung von religiösen und Kulturgütern in Tigray. Dies zeigt
auch das Bekenntnis der äthiopischen Regierung, aufgrund der Kämpfe
aufgetretene Schäden an der al-Nejashi-Moschee zu reparieren.
Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich gegenüber der äthiopischen
Regierung dafür ein, dass das Völkerrecht bei dem Konflikt eingehalten wird.
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ethnische Verfolgung,
Vertreibungen und gezielte Tötungen von Mitgliedern bestimmter
ethnischer Gruppen in Äthiopien im Vorfeld und im Verlauf der aktuellen
bewaffneten Auseinandersetzung?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Angriffe der TPLF
auf Amharen?
Inwiefern trug dies insgesamt zum Konfliktgeschehen bei?
Die Fragen 26 und 26a werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass es eine hohe Zahl lokaler Konflikte mit
vielfältigen Ursachen in Äthiopien gibt, die häufig entlang ethnischer, teilweise
auch religiöser Linien, ausgetragen werden. Immer wieder führen diese zu
tödlicher Gewalt und Vertreibungen in verschiedenen Regionen des Landes.
Im Vorfeld der bewaffneten Auseinandersetzung in der Region Tigray gab es
dort soweit der Bundesregierung bekannt keine auffällige Häufung solcher
Vorkommnisse. Was Kenntnisse über Geschehnisse im Verlauf der
Auseinandersetzung betrifft, so wird auf die Antwort zu Frage 16 bzgl. des Massakers in Mai
Kadra und zu Frage 23 bzgl. Vertreibungen verwiesen.
Es ist davon auszugehen, dass berichtete Übergriffe auf Amharen in der Region
Tigray wie das Massaker in Mai Kadra den Konflikt zusätzlich angeheizt
haben.
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage in der Hauptstadt
Addis Abeba ein?
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist derzeit eine Gefährdungen der
allgemeinen Sicherheit in Addis Abeba nicht erkennbar.
27. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass eine
zunehmende Polarisierung der Gesellschaft und des politischen Lebens in
Äthiopien (
https://www.washingtonpost.com/politics/2020/11/24/ethiopi
as-tigray-conflict-reflects-unresolved-ethnic-tensions/) negative
Auswirkungen sowohl auf andere Konflikte innerhalb Äthiopiens sowie auf
andere afrikanische Staaten haben könnte und man diejenigen Kräfte
unterstützen sollte, die dem Entgegenwirken?
Aus Sicht der Bundesregierung stellen die ethnischen Spannungen der letzten
Jahre eine große Herausforderung für die friedliche Entwicklung des
Vielvölkerstaates Äthiopien dar. Negative Auswirkungen des Tigray-Konflikts auf
Nachbarstaaten Äthiopiens wie Sudan lassen sich schon jetzt feststellen.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihres Stabilisierungsengagements
dafür ein, die ethnischen Spannungen in Äthiopien zu reduzieren.
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Europäische
Union in dieser Hinsicht stärker aktiv wird?
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch zu den EU-
Institutionen, dem EU-Sondergesandten für das Horn von Afrika und Mitgliedsstaaten
zu der Frage, wie sich die beschriebenen Spannungen reduzieren lassen. Die
Europäische Union hat in ihren Ratsschlussfolgerungen vom 11. März 2021,
die unter aktivem Mitwirken der Bundesregierung entstanden sind, explizit
einen inklusiven Nationalen Dialog angeregt, der aus Sicht der Bundesregierung
dazu beitragen kann, gesellschaftliche Gräben zu überwinden.
28. Inwiefern ist die Bundesregierung – angesichts der Tatsache, dass es sich
in Äthiopien um massive Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen
Gruppen handelt – bereit, einen Verfassungsdialog in Äthiopien mit dem
langfristigen Ziel, eine neue Verfassung auszuarbeiten, zu unterstützen?
Inwieweit stimmt sich die Bundesregierung dazu mit regionalen,
europäischen und internationalen Partnern ab, und wann wurden dazu zuletzt
Gespräche mit Partnern und der äthiopischen Regierung geführt?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihres Stabilisierungsengagements ein
Projekt der Berghof Stiftung, das die Vorbereitung eines inklusiven Nationalen
Dialogs unterstützt. Sollte es in Äthiopien zu einem solchen Dialog kommen,
könnte eine neue Verfassung eines der zu diskutierenden Themen sein.
Die Bundesregierung bespricht die Möglichkeit eines Nationalen Dialogs
fortlaufend mit anderen Gebern sowie potenziell involvierten Akteuren,
einschließlich der äthiopischen Regierung.
29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
derzeitigen Bestrebungen Abiy Ahmed Alis, die föderale Staatsform Äthiopiens
zu entmachten und den Staat zentralistischer aufzubauen (
https://www.al
jazeera.com/opinions/2020/11/25/how-abiy-ahmeds-ethiopia-first-nation
alism-led-to-civil-war), und inwiefern sieht sie darin zunehmende
autoritäre Bestrebungen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre
binationale Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung?
Die Bundesregierung schließt sich der Einschätzung im Sinne der Fragestellung
nicht an.
30. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass eritreisches Militär in den
Konflikt einbezogen war bzw. ist, und falls ja, wie sah bzw. sieht diese
Beteiligung aus?
Der äthiopische Ministerpräsident Dr. Abiy Ahmed Ali hat bestätigt, dass das
eritreische Militär in den Konflikt einbezogen ist. Nach einem Treffen mit dem
eritreischen Staatspräsidenten Isaias Afwerki am 25. März 2021 verkündete er,
dass dieses sich aus Tigray zurückziehen werde.
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Art und Weise
des Einsatzes des eritreischen Militärs vor.
a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die militärische
Intervention Eritreas nach vorliegenden Informationen der
Fragestellerinnen und Fragestellern weder auf einem Parlamentsbeschluss
(aufgelöst in 2002) noch auf einem Kabinettsbeschluss der eritreischen
Regierung beruht (letzte Kabinettssitzung in 2018), sondern auf der
alleinigen Entscheidung des Staatspräsidenten Isayas Afewerki?
In Ermangelung belastbarer Erkenntnisse ist der Bundesregierung eine
Bewertung im Sinne der Fragestellung nicht möglich.
b) Inwiefern existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine Absprache
und Koordination zwischen den eritreischen Kräften und der
Regierung Abiy Ahmed Alis?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor.
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Massaker und
Gräueltaten durch eritreische Truppen, beispielsweise in Axum und anderen
Orten in Tigray (
https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/a
ethiopien-massaker-aksum-tigray-eritreische-streitkraefte)?
Berichte der Ethiopian Human Rights Commission (EHRC) und von Amnesty
International (AI) aus der Region Tigray deuten darauf hin, dass eritreische
Truppen Menschenrechtsverletzungen begangen haben könnten. Dies umfasst
auch das mutmaßliche, von Amnesty International untersuchte Massaker in der
Stadt Aksum. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Vorwürfe
unabhängig vor Ort untersucht werden.
d) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die eingesetzten Truppen auf
Seiten Eritreas größtenteils aus zwangsrekrutierten Personen
(indefinite National Service) bestehen (
https://www.telegraph.co.uk/news/202
1/01/29/somali-men-forced-eritrean-army-impression-signing-secur
ity/)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Kenntnisse zur Zusammensetzung
der eritreischen Truppen in Tigray vor.
e) Inwiefern folgt nach Einschätzung der Bundesregierung durch die
Verstrickung Eritreas in den Konflikt in Äthiopien ein Machtgewinn für
den eritreischen Präsidenten Isayas Afewerki?
Da sich der Konflikt weiterhin sehr dynamisch entwickelt, ist eine Beurteilung
im Sinne der Fragestellung aus Sicht der Bundesregierung zum jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich.
f) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre Politik mit
Eritrea?
Die Bundesregierung setzt sich für einen Abzug der eritreischen Streitkräfte aus
Tigray ein. Sie hat Verbrechen, die mutmaßlich von eritreischen Streitkräften
begangen wurden, u. a. in einer nationalen Erklärung im Rahmen des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen am 24. Februar wie auch in bilateralen
Gesprächen thematisiert.
31. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Auswirkungen der Klimakrise
und ihrer Folgen auch als Konfliktverschärfer am Horn von Afrika, im
Besonderen aber für Äthiopien und den aktuellen Konflikt in der Region
Tigray (
https://www.adelphi.de/en/publication/climate-fragility-risk-brie
f-ethiopia)?
Der Klimawandel hat potenziell destabilisierende Auswirkungen auf das Horn
von Afrika einschließlich Äthiopien. So zeigen Klimamodelle eine
überdurchschnittliche Erwärmung der Region sowie einen verstärkten
Niederschlagsrückgang, speziell in Nord- und Zentral-Äthiopien (
https://iopscience.iop.org/articl
e/10.1088/1748-9326/aaba1b/). Der Zwischenstaatliche Ausschuss für
Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) konnte
jedoch keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und
bewaffneten Konflikten feststellen, indirekte Zusammenhänge seien jedoch
wahrscheinlich (
https://www.ipcc.ch/report/ar5/syr/). Weitergehende Erkenntnisse
im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/28809
Anlage 1
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ISSN 0722-8333]