Zur Situation in der äthiopischen Provinz Tigray
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Omid Nouripour, Dr. Frithjof Schmidt, Margarete Bause, Kai Gehring, Luise Amtsberg, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Dr. Franziska Brantner, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Anfang November 2020 begannen in der äthiopischen Provinz Tigray die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Truppen der tigrinischen Regionalregierung, angeführt von der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF), und der nationalen äthiopischen Armee unter Premierminister Abiy Ahmed Ali. Auch eritreische Truppen und weitere Akteure sind Augenzeuginnen und Augenzeugen und Expertinnen und Experten zufolge umfangreich in das Kriegsgeschehen involviert (vgl. GlobalR2P, Atrocity Alert No. 241, 24. Februar 2021).
Infolge der verhängten Zugangsbeschränkungen nach Tigray sowie des Abschaltens von Internet- und Mobilfunkverbindungen ist der Zugang zu Informationen aus Tigray nach wie vor außerordentlich schwierig. Ende Februar 2021 waren etwa 80 Prozent der Bevölkerung Tigrays nicht erreichbar. Weite Teile Tigrays waren Mitte Februar 2021 weiterhin kaum oder gar nicht zugänglich für humanitäre Hilfe (UNOCHA Situation Report, 19. Februar 2021). Auch die Flüchtlingslager Shimelba und Hitsats, in denen etwa 30 000 Eritreerinnen und Eritreer leben, sind weiterhin von jeglichem Zugang abgeschnitten (https://www.unhcr.org/news/briefing/2021/1/6006a31a4/unhcr-finds-dire-need-eritrean-refugee-camps-cut-tigray-conflict.html). Einige Sektoren der humanitären Hilfe (darunter WASH, Gesundheit, Unterbringung und Schutz) sind weiterhin stark unterfinanziert (ebd.). Laut UNOCHA sind 4,5 Millionen Menschen dringend auf Nahrungsmittelhilfen angewiesen (GlobalR2P, Atrocity Alert No. 241, 24. Februar 2021). Aufgrund der Heuschreckenplagen und Corona-Pandemie verschärfen sich Unter- und Mangelernährung durch den Konflikt noch zusätzlich.
Berichte von Hunderttausenden Geflüchteten, dem Einsatz von Hunger als Waffe, der Bombardierung von Wohngebieten und Kritischer Infrastruktur, Massakern an der Zivilbevölkerung, sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und weiterer schwerster Verbrechen verdichten sich (https://www.acaps.org/country/ethiopia/crisis/crisis-in-tigray und https://www.hrw.org/news/2021/02/11/ethiopia-unlawful-shelling-tigray-urban-areas, 11. Februar 2021).
Expertinnen und Experten und Augenzeuginnen und Augenzeugen sprechen von systematischen Plünderungen von Krankenhäusern und Nahrungsmittellagern, dem Töten von Vieh und Massenvertreibungen, auch durch eritreische Truppen. Mehr als 60 000 Menschen flüchteten laut den Vereinten Nationen ins Nachbarland Sudan. Zahlreiche Expertinnen und Experten vermuten hinter dem restriktiven Ausstellen der für humanitäre Organisationen notwendigen Zugangsdokumente eine bewusste Strategie der äthiopischen Regierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundeskanzlerin aus ihrem Telefonat mit dem äthiopischen Ministerpräsidenten Abiy Ahmed Ali am 2. Februar 2021 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzlerin-merkel-telefoniert-mit-dem-aethiopischen-premierminister-abiy-1850370) für Ursachen und Auslöser der militärischen Auseinandersetzung gezogen?
a) Welche weiteren Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der äthiopischen Regierung führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesrepublik Deutschland seit dem Ausbruch des Konfliktes im November 2020, und mit welchen Ergebnissen?
b) Wurden Treffen im Rahmen des ministeriellen Dialogforums mit der äthiopischen Regierung in dieser Zeit weitergeführt, oder wird geplant, diese fortzuführen? Wenn ja, warum, und welche?
Welche Bedeutung hat die Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Beilegung des Konflikts, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Tatsache, dass sich Ministerpräsidenten Abiy Ahmed Ali verstärkt auf die Zusammenarbeit mit Eritrea und Somalia bezieht anstatt auf IGAD und Ostafrika (https://www.voanews.com/africa/clandestine-training-somali-forces-eritrea-stirs-families-concern)?
Wird sich die Bundesregierung auf einer der nächsten Ratssitzungen der Europäischen Union für Sanktionen gegen Äthiopien (etwa ein EU-Waffenembargo) aussprechen, und welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die äthiopische Regierung zum Einlenken im Konflikt in der äthiopischen Region Tigray zu bewegen?
Wie stellte und stellt die Bundesregierung sicher, dass die durch deutsche Ausstattungshilfe ins Land gebrachten Rüstungsgüter nicht für den Konflikt in Tigray genutzt werden?
Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Konflikt in Tigray für die Reformpartnerschaft Äthiopiens mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, auch in Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern und der Afrikanischen Union, um zu einer Eindämmung der Konflikte am Horn von Afrika beizutragen?
Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung angesichts der Verschiebung der Auszahlung von EU-Budgethilfen (https://www.reuters.com/article/us-ethiopia-conflict-eu-idUSKBN29K1SS) nicht Artikel 96 des Cotonou-Abkommens zur Anwendung gekommen, der im Falle von Menschenrechtsverletzungen ein klares Verfahren vorsieht?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur humanitären Situation im Norden Äthiopiens vor, und welche Auswirkungen hat dies auf die humanitäre und menschenrechtliche Gesamtsituation in Äthiopien?
a) Welche Informationen hat die Bundesregierung in Bezug auf den Beschuss von UN-Mitarbeiterinnen und UN-Mitarbeitern (vgl. https://www.spiegel.de/politik/ausland/aethiopien-raeumt-beschuss-von-uno-mitarbeitern-in-tigray-ein-a-49bb27bb-78b2-4587-b6ef-9fd56d722235) und den erschwerten Zugang von Hilfslieferungen an die Zivilbevölkerung in Tigray?
b) Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die äthiopische Armee in Tigray durch die Blockierung von Hilfsgüterlieferungen, die Zerstörung von Nahrungsmitteln und Ernten oder das Töten von Vieh gezielt Hunger als Mittel der Kriegsführung einsetzt (https://www.economist.com/leaders/2021/01/23/ethiopias-government-appears-to-be-wielding-hunger-as-a-weapon), was nach der Resolution 2417 des UN-Sicherheitsrats ein Kriegsverbrechen darstellt, und wie plant sie, darauf zu reagieren?
c) In welchen Regionen Tigrays und in welchem Maße ist die Bereitstellung humanitärer Hilfe nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit möglich?
d) Welche deutschen Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit wie viel Personal und in welchen humanitären Sektoren an der Bereitstellung humanitärer Hilfe in Tigray beteiligt?
e) Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Sicherheitslage für humanitäre Akteure vor Ort?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung insbesondere zu Situation von Frauen und Mädchen sowie zu marginalisierten Gruppen in der Konfliktregion Tigray vor?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den aktuellen finanziellen Bedarf für den in der humanitären Hilfe nach Ansicht der Fragestellenden so wichtigen Bereich „Protection“ (Schutz von Frauen, Kindern und marginalisierten Gruppen) ein, und welche finanzielle und personelle Unterstützungsleistung sieht die Bundesregierung dafür vor?
b) In welchem finanziellen Umfang plant die Bundesregierung angesichts der Vorwürfe über sexualisierte und geschlechterspezifische Gewalt insbesondere gegen Mädchen und Frauen die gezielte Unterstützung humanitärer Hilfe in den Bereichen sexuelle, reproduktive sowie psychische Gesundheit?
Welche Programme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien sind von dem Konflikt in Tigray betroffen, und mit welchen Auswirkungen?
Bekommen nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen, die in äthiopischen Flüchtlingscamps leben und im Zuge des Familiennachzuges nach Deutschland Termine in der deutschen Vertretung in Addis Abeba haben, die Erlaubnis, die Flüchtlingscamps dafür zu verlassen, und können Antragstellerinnen und Antragsteller aufgrund des Konfliktes in der Provinz Tigray etwaige Termine unbeschadet wahrnehmen?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Ersatztermine an der deutschen Vertretung in Addis Abeba vergeben, wenn eritreische Geflüchtete und äthiopische Antragstellerinnen und Antragsteller unverschuldet aufgrund des Konfliktes in der Provinz Tigray ihre ursprünglichen Termine nicht wahrnehmen konnten?
Welche Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass dem UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) bislang der Zugang zu den beiden Flüchtlingslagern Shimelba und Hitsats im Norden Tigrays verwehrt wird (https://www.unhcr.org/news/stories/2021/1/6009544f4/assistance-slowly-returns-refugee-camps-southern-tigray.html), und setzt sich die Bundesregierung gegenüber der äthiopischen Regierung für einen ungehinderten humanitären Zugang zu den Lagern ein? Wenn ja, welche Absprachen wurden diesbezüglich getroffen?
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zur Situation der eritreischen Geflüchteten in Äthiopien und besonders in Tigray?
a) Sind der Bundesregierung Berichte über die Zerstörung von Unterkünften für Geflüchtete bekannt, und welche Kenntnisse hat sie über den Verbleib von ca. 20 000 vermissten eritreischen Geflüchteten (https://reliefweb.int/report/ethiopia/uscri-statement-calling-independent-unitednations-investigation-refugees-tigray)?
b) Welche Informationen hat die Bundesregierung zu getöteten sowie gezielt entführten und zwangsweise nach Eritrea verschleppten Geflüchteten?
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zur Situation tigrinischer Geflüchteter im Sudan?
a) Inwieweit ist die Versorgung der wachsenden Anzahl an über 60 000 Geflüchteter im Sudan gewährleistet?
b) Welche konkreten Maßnahmen unternehmen Bundesregierung und EU in dieser Hinsicht (vgl. https://www.dw.com/de/eu-gesandter-konflikt-in-tigray-%C3%A4thiopien-%C3%A4u%C3%9Fer-kontrolle/a-56664259)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Untersuchungen zu möglichen Kriegsverbrechen, die im Zuge des Konfliktes begangen wurden, wie den Berichten über das Massaker in Mai Kadra im November 2020 vor (https://www.amnesty.at/news-events/aethiopien-amnesty-recherchieren-belegen-massaker-an-zivilbevoelkerung/)?
a) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine zügige und umfassende Aufklärung der Vorkommnisse durch unabhängige Menschenrechtsorganisationen zu unterstützen?
b) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine unabhängige Aufarbeitung und strafrechtliche Verfolgung der Vorwürfe ein?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Fortgang des bewaffneten Konflikts seit der militärischen Kontrollübernahme der Stadt Mekelle seitens der äthiopischen Armee vor, die Ministerpräsident Abiy Ahmed Ali als letzte Phase der Militäroperation in Tigray bezeichnet hatte (https://www.bbc.com/news/world-africa-55111061)?
Inwieweit kann die Bunderegierung Informationen unter anderem der International Crisis Group (ICG) (vgl. https://www.crisisgroup.org/africa/horn-africa/ethiopia/167-finding-path-peace-ethiopias-tigray-region) bestätigen, dass inzwischen bereits mehrere Tausend Menschen bei den Kämpfen in Äthiopien getötet worden sein sollen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Involvierung der Vereinigten Arabischen Emirate (z. B. in Form eines Einsatzes von Kampfdrohnen), Ägyptens, Sudans oder Saudi-Arabiens und der Türkei in diesem Konflikt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über zunehmende Spannungen und Grenzstreitigkeiten zwischen Äthiopien und dem Sudan, und wie bewertet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund des Konflikts in Tigray und bezüglich der Stabilität der gesamten Region?
Welche Einfluss- und Dialogmöglichkeiten sieht die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der tigrinischen Regionalregierung und der TPLF?
Welche Kontakte bestehen zu Vertreterinnen und Vertretern der Regionalregierung in Amhara, und wie beurteilt die Bundesregierung deren Rolle in diesem Konflikt?
Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Rolle bewaffneter Sicherheitskräfte und Jugendorganisationen aus der Amhara-Region?
Bestehen Kontakte zu Vertreterinnen und Vertretern des „Welkait Identity and Self-Determination Committee” von Seiten der Bundesrepublik Deutschland oder im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?
Inwiefern hat die Bundesregierung Angriffe auf religiöse und Kulturgüter in Tigray, wie u. a. auf die al-Nejashi-Moschee, gegenüber der äthiopischen Regierung thematisiert und verdeutlicht, dass die bewusste Zerstörung von geschützten Kulturgütern ein Kriegsverbrechen ist?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ethnische Verfolgung, Vertreibungen und gezielte Tötungen von Mitgliedern bestimmter ethnischer Gruppen in Äthiopien im Vorfeld und im Verlauf der aktuellen bewaffneten Auseinandersetzung?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Angriffe der TPLF auf Amharen? Inwiefern trug dies insgesamt zum Konfliktgeschehen bei?
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage in der Hauptstadt Addis Abeba ein?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass eine zunehmende Polarisierung der Gesellschaft und des politischen Lebens in Äthiopien (https://www.washingtonpost.com/politics/2020/11/24/ethiopias-tigray-conflict-reflects-unresolved-ethnic-tensions/) negative Auswirkungen sowohl auf andere Konflikte innerhalb Äthiopiens sowie auf andere afrikanische Staaten haben könnte und man diejenigen Kräfte unterstützen sollte, die dem Entgegenwirken? Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Europäische Union in dieser Hinsicht stärker aktiv wird?
Inwiefern ist die Bundesregierung – angesichts der Tatsache, dass es sich in Äthiopien um massive Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppen handelt – bereit, einen Verfassungsdialog in Äthiopien mit dem langfristigen Ziel, eine neue Verfassung auszuarbeiten, zu unterstützen? Inwieweit stimmt sich die Bundesregierung dazu mit regionalen, europäischen und internationalen Partnern ab, und wann wurden dazu zuletzt Gespräche mit Partnern und der äthiopischen Regierung geführt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den derzeitigen Bestrebungen Abiy Ahmed Alis, die föderale Staatsform Äthiopiens zu entmachten und den Staat zentralistischer aufzubauen (https://www.aljazeera.com/opinions/2020/11/25/how-abiy-ahmeds-ethiopia-first-nationalism-led-to-civil-war), und inwiefern sieht sie darin zunehmende autoritäre Bestrebungen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre binationale Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass eritreisches Militär in den Konflikt einbezogen war bzw. ist, und falls ja, wie sah bzw. sieht diese Beteiligung aus?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die militärische Intervention Eritreas nach vorliegenden Informationen der Fragestellerinnen und Fragestellern weder auf einem Parlamentsbeschluss (aufgelöst in 2002) noch auf einem Kabinettsbeschluss der eritreischen Regierung beruht (letzte Kabinettssitzung in 2018), sondern auf der alleinigen Entscheidung des Staatspräsidenten Isayas Afewerki?
b) Inwiefern existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine Absprache und Koordination zwischen den eritreischen Kräften und der Regierung Abiy Ahmed Alis?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Massaker und Gräueltaten durch eritreische Truppen, beispielsweise in Axum und anderen Orten in Tigray (https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/aethiopien-massaker-aksum-tigray-eritreische-streitkraefte)?
d) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die eingesetzten Truppen auf Seiten Eritreas größtenteils aus zwangsrekrutierten Personen (indefinite National Service) bestehen (https://www.telegraph.co.uk/news/2021/01/29/somali-men-forced-eritrean-army-impression-signing-security/)?
e) Inwiefern folgt nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Verstrickung Eritreas in den Konflikt in Äthiopien ein Machtgewinn für den eritreischen Präsidenten Isayas Afewerki?
f) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre Politik mit Eritrea?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Auswirkungen der Klimakrise und ihrer Folgen auch als Konfliktverschärfer am Horn von Afrika, im Besonderen aber für Äthiopien und den aktuellen Konflikt in der Region Tigray (https://www.adelphi.de/en/publication/climate-fragility-risk-brief-ethiopia)?