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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)

(insgesamt 4 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

06.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2770618.03.2021

Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) führt ihren Informations- und Beratungsauftrag gegenüber Verbrauchern und Patienten auf Grundlage des § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) mit dem Ziel aus, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen.

Eine Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung findet bereits seit dem Jahr 2000 statt. Während diese bis zum Jahr 2010 noch im Rahmen eines Modellvorhabens erfolgte, wurde im Jahr 2011 ein Übergang in die Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesetzgeber herbeigeführt. Infolge einer europaweiten Ausschreibung wird die Unabhängige Patientenberatung im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2022 gemäß einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Sanvartis GmbH von der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH als Träger durchgeführt.

Aufgrund der Strukturen sind bestehende Zweifel an der tatsächlichen Unabhängigkeit der UPD von Partikularinteressen gegenwärtig Gegenstand einer politischen Debatte. Ein von der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten aus dem September 2020 hat daher die Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen einer Weiterentwicklung der UPD analysiert und Regelungsmodelle mit den wesentlichen Vor- und Nachteilen der jeweiligen Regelungsoptionen aufbereitet (https://www.patientenbeauftragte.de/wp-content/uploads/2020/12/Gassner_Wollenschläger_2020-09-23.pdf).

Aus Sicht der Fragesteller ist vor dem Hintergrund dieses Gutachtens und der nach aktuellem Rechtsrahmen anstehenden Neuausschreibung von großem Interesse, wann und wie die Bundesregierung die Strukturen der UPD konkret zu reformieren gedenkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Beabsichtigt die Bundesregierung, den § 65b SGB V noch in der laufenden Legislaturperiode dahingehend anzupassen, dass eine erneute Ausschreibung der UPD verhindert wird (bitte begründen)?

2

Verfolgt die Bundesregierung die Rechtsform oder Finanzierung betreffende Konzepte für die dauerhafte Etablierung einer von Partikularinteressen und staatlichen Einflüssen unabhängigen UPD?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

Wenn nein, stellt die Bundesregierung entsprechende Planungen an, welche Erwägungen hat sie bisher angestellt, bis wann will die Bundesregierung Konzepte erstellen?

3

Hält es die Bundesregierung für erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um einen Ab- und Wiederaufbau des Beratungsangebots, der Beratungsqualität und der Mitarbeiter zu verhindern?

Wenn ja, welche, und bis wann will sie diese Maßnahmen umsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

4

Sieht die Bundesregierung ein Risiko, dass mit dem Übergang von der aktuellen in eine potenzielle neue Förderphase eine Lücke beim Beratungsangebot entsteht?

Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, damit es nicht zu einer solchen Lücke kommt, und wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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