[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer,
Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27708 –
Bildungs- und Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen
während der Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Mitte Dezember 2020 waren in Deutschland die
Kindertageseinrichtungen und Schulen größtenteils geschlossen. Erst Mitte Februar 2021 kam es zu
Öffnungen. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 waren
Kinder und Jugendliche mit einer langen Phase von Schließungen der
Kindertageseinrichtungen und Schulen konfrontiert.
Die Auswirkungen dieser Schließungen, aber auch der Corona-Pandemie im
Allgemeinen, sind noch nicht vollständig abzusehen. Es mehren sich jedoch
die Befürchtungen von Experten. So stellt der Gründer des christlichen
Kinder- und Jugendwerks „Arche“ Bernd Siggelkow fest, dass
Grundschülerinnen und Grundschüler zukünftig über unzureichende Grundkenntnisse
verfügen werden. Er spricht sogar von einer „abgehängten Generation“. Kinder
aus Hartz-IV-Haushalten seien besonders betroffen (vgl.
https://www.zdf.de/n
achrichten/politik/corona-kinder-kinderbonus-arche-koalitionsausschuss-10
0.html).
Der Kinderärzte-Präsident Jörg Dötsch forderte bereits Ende Januar dieses
Jahres, Kindertageseinrichtungen und Schulen in Brennpunkten sofort zu
öffnen. Bereits bestehende Bildungslücken würden durch den Lockdown deutlich
größer werden, auch weil niemand da sei, der dies auffangen könnte. Auch die
physische Gesundheit leide: Kliniken in sozial schwächeren Gegenden hätten
erheblich mehr Probleme mit verschleppten Erkrankungen, Fällen von
Vernachlässigungen und auch Misshandlungen (vgl.
https://www.tagesspiegel.de/
wissen/warnung-vor-folgen-des-lockdowns-kitas-und-schulen-in-brennpunkte
n-muessen-sofort-geoeffnet-werden/26856206.html).
Bei den Schuleingangsuntersuchungen in der Region Hannover gab es im
Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Kinder mit Übergewicht. Auch die
sprachlichen Fähigkeiten, Deutschkenntnisse und Feinmotorik der Fünf- bis
Sechsjährigen hätten sich verschlechtert (vgl.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac
hsen/hannover_weser-leinegebiet/Corona-Pandemie-Arzt-warnt-vor-Folgen-fu
er-Kinder,kinder1750.html).
Eine Auswertung von Daten der DAK in Berlin zeigt, dass sich im ersten
Halbjahr 2020 die Psychiatrieeinweisungen von Kindern und Jugendlichen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28274
19. Wahlperiode 06.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 1. April 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nahezu verdoppelt haben. Die Kliniken berichten über eine Zunahme von
Aggressionen, Essstörungen, Depressionen, Drogenmissbrauch bis hin zu
Suizidalität (vgl.
https://www.welt.de/wissenschaft/article226432247/Corona-Me
hr-Kinder-und-Teenager-brauchen-psychiatrische-Hilfe.html).
Die Fragenstellenden möchten sich mit dieser Kleinen Anfrage einen
Überblick über die Bildungs- und Gesundheitschancen von Kindern und
Jugendlichen, insbesondere derer aus Hartz-IV-Haushalten, während der Corona-
Pandemie verschaffen.
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche
Auswirkungen die Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen auf
die physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
haben bzw. langfristig haben werden?
Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte
Corona-KiTa-Studie (
www.corona-kita-studie.de), die durch das Deutsche
Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut gemeinsam umgesetzt wird,
untersucht unter anderem, wie die Kindertagesbetreuung und die Familien den
Betreuungsalltag im Rahmen der Corona-Pandemie gestalten und bewältigen.
Dabei wird auch untersucht, wie sich die Schließung der Kindertagesbetreuung
aus Sicht der Eltern auf ihre Kinder auswirken. Bisherige Ergebnisse zeigen,
dass die Schließungen das Wohlbefinden der Kinder negativ beeinflussen. Im
weiteren Verlauf der Studie wird der Einfluss von Schließungen der
Kindertageseinrichtungen auf weitere, ausgewählte Aspekte der psychischen Gesundheit
von Kindern untersucht.
Die Bundesregierung greift zudem für ihre Erkenntnisse auf die bekannten und
öffentlich zugänglichen Studien zurück. Aktuell können folgende erste
Ergebnisse oder Hinweise auf zeitliche Zusammenhänge zwischen der Pandemie (mit
entsprechenden Lockdown-Maßnahmen, wie z. B. Schließungen von
Kindertageseinrichtungen und Schulen) und der physischen und psychischen
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen berichtet werden. Dabei sind im
Allgemeinen keine Aussagen zu kausalen Zusammenhängen speziell zwischen
Schließungen von Betreuungseinrichtungen bzw. Schulen und möglichen
Veränderungen der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen möglich.
In Bezug auf die körperliche Gesundheit von Kindern und Jugendliche weisen
erste, noch nicht wissenschaftlich publizierte Berichte zu den im Jahr 2020 –
allerdings nur in eingeschränktem Maße – durchgeführten
Schuleingangsuntersuchungen darauf hin, dass Veränderungen der Gesundheit von Schulanfängern
gegenüber den Vorjahren zu beobachten sind. Aus
Schuleingangsuntersuchungen der Region Hannover wird von einem Anstieg des Anteils an
übergewichtigen und schwer übergewichtigen Mädchen und Jungen berichtet sowie von
einer Verschlechterung der sprachlichen Fähigkeiten, Deutschkenntnisse und
Feinmotorik der Fünf- bis Sechsjährigen. Landesweite Daten aus
Niedersachsen liegen nicht vor.
Mit Blick auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen weisen
verschiedene Studien aus Deutschland auf hohe psychosoziale Belastungen von
Kindern und Jugendlichen durch die Pandemielage und die
pandemieassoziierten Eindämmungsmaßnahmen hin. Dabei ist zu differenzieren zwischen
erhöhten psychischen Belastungen – als Reaktionen auf ein erhöhtes Stressniveau –
und dem Auftreten erster psychischer Auffälligkeiten und schließlich der
Entwicklung von psychischen Erkrankungen. In der bundesweit repräsentativen
COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf wurden für
Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren während des ersten
Lockdowns im März 2020 mehr psychische und psychosomatische Symptome
berichtet. Ein höherer Anteil an Kindern und Jugendlichen wies zudem eine
eingeschränkte Lebensqualität und ein geringeres Wohlbefinden auf als im
vorpandemischen Zeitraum. Aus der COPSY-Folgebefragung im Zeitraum des
zweiten Lockdowns (Dezember 2020/Januar 2021) geht hervor, dass die
psychosozialen Belastungen der Kinder und Jugendlichen weiter zugenommen
haben. Vier Fünftel der Kinder und Jugendlichen geben an, sich durch die
Situation belastet zu fühlen. Auf zunehmende Belastungen weisen auch weitere
Studien hin, wie z. B. eine Anfang Mai 2020 ebenfalls deutschlandweit
durchgeführte Studie im Auftrag der DAK Gesundheit und Studien zum sog.
Homeschooling. Aus den vorliegenden Daten lässt sich derzeit keine Zunahme von
psychischen Erkrankungen ableiten. Besonders betroffen sind von all diesen
Entwicklungen Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen
oder mit Migrationshintergrund.
Auch die persönlichen Zukunftsängste der jungen Generation sind im Laufe
des Jahres 2020 gestiegen. In der zweiten Auflage der JuCo-Studie des
Forschungsverbunds „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ der
Universität Hildesheim und Frankfurt (JuCo 2) äußerten 45 Prozent der Befragten
Zukunftsängste, weitere 23 Prozent räumten ein, zumindest „in Teilen“ Angst vor
der Zukunft zu haben. Besonders betroffen sind auch hier Jugendliche, die von
Haus aus wenig Ressourcen mitbringen, sowie junge Menschen, die an
Übergängen in der Ausbildung stehen.
2. Hat die Bundesregierung eigene Studien in Auftrag gegeben, um die
langfristigen Auswirkungen der Schließungen von
Kindertageseinrichtungen und Schulen auf die physische und psychische Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen zu evaluieren?
a) Wenn ja, bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die in der Antwort zu Frage 1 genannte, von BMFSFJ und BMG geförderte
Corona-KiTa-Studie (
www.corona-kita-studie.de) untersucht, wie die
Kindertagesbetreuung und die Familien den Betreuungsalltag im Rahmen der Corona-
Pandemie gestalten und bewältigen. Dabei wird auch untersucht, wie sich die
Schließung der Kindertagesbetreuung auf die Kinder auswirken. Das Ende des
Erhebungszeitraums der Studie ist für August 2021 geplant. Es stehen somit die
unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie im Fokus der Untersuchung.
Gesonderte Untersuchungen zu den Auswirkungen der Schließungen von
Schulen auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden von der
Bundesregierung nicht gefördert.
3. Wie hat sich die Zahl von psychischen Erkrankungen bei Kindern und
Jugendlichen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 entwickelt
(bitte die monatsgenaue Entwicklung der Jahre 2021, 2020 und 2019
angeben)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zur Entwicklung von psychischen Erkrankungen
bei Kindern und Jugendlichen im Zeitraum seit 2019 keine belastbaren Daten
vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.
4. Welche Planungen gibt es seitens der Bundesregierung, um auf den von
Experten vermuteten steigenden Bedarf zur Behandlung von psychischen
Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zu reagieren?
Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, lassen die Daten der vorliegenden
Forschungsarbeiten mit bundesweit repräsentativen Ergebnissen derzeit keine
Rückschlüsse auf eine Zunahme von psychischen Erkrankungen bei Kindern
und Jugendlichen und damit einhergehendem zusätzlichem Behandlungsbedarf
zu. Ergänzend dazu gibt es Hinweise aus einzelnen Umfragen, dass in der
Altersgruppe der jungen Menschen eine Zunahme der Inanspruchnahme von
Psychotherapie im einstelligen Prozentbereich vorliege. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass grundsätzlich die psychiatrische und psychotherapeutische
Versorgung auch während der Pandemie sichergestellt ist, insbesondere auch
vor dem Hintergrund, dass seit Pandemiebeginn ein verstärkter Aufbau von
E-Mental-Health- und anderen Onlineangebote als Ergänzung zu klassischen
ambulanten und stationären Behandlungsmöglichkeiten erfolgt. Diese reichen
von niedrigschwelligen Beratungs- bis hin zu therapeutischen
Behandlungsangeboten. Beispiele beinhaltet die Zusammenstellung der Deutschen
Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und
Nervenheilkunde e. V. (
https://www.dgppn.de/schwerpunkte/e-mental-health/corona.html).
Beispiele für spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche beinhaltet die
Zusammenstellung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (
https://psycholog
ische-coronahilfe.de/hilfen-fuer-kinder-und-jugendliche/). Für den Fall eines
steigenden Bedarfs zur Behandlung von psychischen Erkrankungen bei
Kindern und Jugendlichen ist für den Bereich der ambulanten Versorgung auf den
entsprechenden Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und
der Kassenärztliche Bundesvereinigung zu verweisen. Für den Bereich der
stationären Versorgung gilt, dass es Aufgabe der Länder ist, im Rahmen ihres
Auftrags für die Sicherstellung der stationären Versorgung zu beurteilen, ob die
Behandlungskapazitäten ausreichen oder ob zusätzliche Behandlungskapazitäten
geschaffen werden müssen.
5. In wie vielen Fällen mussten Kinder und Jugendliche aufgrund einer
psychischen Erkrankung nach Kenntnis der Bundesregierung stationär
aufgenommen werden (bitte die monatsgenaue Entwicklung der Jahre 2021,
2020 und 2019 angeben)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach SGB II beziehen?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach SGB XII beziehen?
6. Aufgrund welcher Diagnosen werden Kinder und Jugendliche in einer
psychiatrischen Klinik behandelt (bitte jeweils die zehn häufigsten
Diagnosen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 nennen)?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Krankenhausdiagnosestatistik stehen die Hauptdiagnosen von
vollstationär im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten nach
Altersgruppen zur Verfügung (siehe nachfolgende Tabelle mit Daten des
Statistischen Bundesamtes). Monatsdaten liegen nicht vor. Bei den Werten handelt es
sich jeweils um die Zahl der Behandlungsfälle. Mehrfachzählungen einer
Person sind möglich, falls der Patient im Berichtsjahr aufgrund der gleichen
Hauptdiagnose mehrfach stationär behandelt werden musste. Die angefragten
Daten für die Jahre 2020 und 2021 liegen noch nicht vor. Zu den Fragen 5a
und 5b liegen keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 19/28274 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
7. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung eine
oder mehrere der sogenannten U-Untersuchungen für Kinder und
Jugendliche nicht wahrgenommen (bitte die monatsgenaue Entwicklung
der Jahre 2021, 2020 und 2019 angeben)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen, die in
Haushalten, die Leistungen nach SGB II beziehen, leben?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach SGB XII beziehen?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine deutschlandweiten belastbaren Daten vor, in
wie vielen Fällen in den Jahren 2019 bis 2021 eine oder mehrere U-
Untersuchungen nicht wahrgenommen wurden. Nach den Daten der Studie zur
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS Welle 2) des
Robert Koch-Instituts haben im Erhebungszeitraum von 2014 bis 2017 fast alle
Kinder an den U-Untersuchungen teilgenommen, so dass von einem sehr hohen
Ausgangsniveau vor der Pandemie auszugehen ist. Die Teilnahmequoten
betrugen bei den jeweiligen U-Untersuchungen zwischen 99,7 Prozent und 98,0
Prozent (Ausnahme: U7a). Es ist zu erwarten, dass während der Corona-Pandemie
viele Familien von der vom Gemeinsamen Bundesausschuss eingeräumten
Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die jeweilig anstehenden U-
Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt wahrzunehmen.
Erste Hinweise auf verschobene oder gegebenenfalls nicht wahrgenommene
Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche gibt der Kinder- und
Jugendreport 2020 der DAK-Gesundheit. Für den Zeitraum zwischen dem
11. März 2020 und 31. März 2020 wurden demzufolge insgesamt etwa 20
Prozent weniger Früherkennungsleistungen im Kindes- und Jugendalter als im
vergleichbaren Vorjahreszeitraum in Anspruch genommen. Bei der
Jugendgesundheitsuntersuchung J1 lag die Anzahl der Behandlungsfälle in der letzten
Märzwoche 55 Prozent unter dem Vorjahreswert.
Aus zwei Bundesländern sind Daten zum weiteren Verlauf im Jahr 2020 zur
Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen publiziert, die einen möglichen
Effekt des ersten Lockdowns auf die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen
analysieren. Eine Publikation aus dem Saarland zeigt, dass es bei den
Gesundheitsuntersuchungen für Kinder in Kinderarztpraxen während des Lockdowns
(Kalenderwoche 12 bis 18) im Vergleich zum Vorjahr zu einem medianen
Rückgang um 9,4 Prozent gekommen ist. Nach dem Lockdown
(Kalenderwoche 19 bis 26) zeigte sich ein medianer Aufholeffekt mit einer Zunahme um
9,4 Prozent. Die im Lockdown ausgefallenen bzw. verschobenen
Vorsorgeleistungen wurden bis Ende des ersten Halbjahres fast vollständig aufgeholt. Eine
Auswertung des Berliner Kindervorsorgeregisters zeigt vergleichbare Effekte
wie die Untersuchung aus dem Saarland: Einem stabilen Verlauf im Januar und
Februar 2020 folgte in den Monaten März bis Mai 2020 ein Rückgang und im
Juni 2020 ein Aufholeffekt.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Kindern
und Jugendlichen mit Übergewicht entwickelt (bitte die monatsgenaue
Entwicklung der Jahre 2021, 2020 und 2019 angeben)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach SGB II beziehen?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach SGB XII beziehen?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten zur Entwicklung des
Anteils von Kindern und Jugendlichen mit Übergewicht in den Jahren 2019 bis
2021 vor. Im Übrigen ist Gewichtszunahme in der Regel eine längerfristige
Entwicklung und wird durch eine große Anzahl verschiedener biologischer,
psychosozialer, verhaltens- und verhältnisbezogener Faktoren beeinflusst.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Kindern
und Jugendlichen mit einer Essstörung entwickelt (bitte die
monatsgenaue Entwicklung der Jahre 2021, 2020 und 2019 angeben)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach SGB II beziehen?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach SGB XII beziehen?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten zur Entwicklung des
Anteils von Kindern und Jugendlichen mit einer Essstörung in den Jahren 2019 bis
2021 vor.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Drogenmissbrauch
durch Kinder und Jugendliche entwickelt (bitte die monatsgenaue
Entwicklung der Jahre 2021, 2020 und 2019 angeben)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach SGB II beziehen?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach SGB XII beziehen?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Eine monatsgenaue Entwicklung zum Drogenmissbrauch bei Kindern und
Jugendlichen liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Entwicklung von
Missbrauch und Abhängigkeit (wie sie nach der alten Version des Diagnostic and
Statistical Manual (DSM IV) diagnostiziert wurden) unterliegt einem
komplexen Gefüge und lässt sich auch nicht im Monatsverlauf beschreiben.
Folgende Daten liegen der Bundesregierung zum Substanzkonsum
Jugendlicher vor: nach den Ergebnissen der aktuellen Drogenaffinitätsstudie der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2019 hat
etwa jeder zehnte 12- bis 17-jährige Jugendliche (10,6 Prozent) schon einmal
eine illegale Droge konsumiert (Lebenszeitprävalenz). Der Konsum illegaler
Drogen wird von Cannabis dominiert. In dieser Altersklasse haben 10,4
Prozent Cannabis zumindest einmal ausprobiert. Die Lebenszeitprävalenzen
anderer illegaler Drogen liegen bei weniger als ein Prozent. 8,3 Prozent der
Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren konsumierten in den letzten zwölf
Monaten vor der Befragung eine illegale Droge, von denen wiederum etwa die Hälfte
(insgesamt 4 Prozent) berichten, dass ihr letzter Konsum nicht länger als 30
Tage zurückliegt. 2 Prozent der Jugendlichen berichten einen regelmäßigen
Konsum, also den Konsum einer illegalen Droge mehr als zehnmal in den letzten
zwölf Monaten. Für die Jahre 2020 und 2021 liegen der Bundesregierung
aktuell keine Daten zum Substanzkonsum vor.
11. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass sich die
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verschlechtert?
Grundsätzlich zielen die Maßnahmen der Bundesregierung wie auch der
Länder und Kommunen und weiterer Akteure in der Pandemie darauf ab, die
Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland möglichst gut zu schützen. Die
Bundesregierung ist sich bewusst, dass die Einschränkungen, die wegen der
Pandemie notwendig geworden sind, Kinder in besonderem Maße belasten.
Daher gilt es, bei Corona-Maßnahmen, die Kinder betreffen, den
Gesundheitsschutz und die Rechte der Kinder aus der VN-Kinderrechtskonvention
gegeneinander abzuwägen. Hierzu zählen das Recht auf Bildung (Artikel 28 KRK),
das Recht auf Freizeit (Artikel 31 KRK) wie auch das Recht auf Gesundheit
(Artikel 24 KRK). Die Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie
unterliegen maßgeblich der Zuständigkeit der Länder. Ziel sollte es sein,
Maßnahmen, die die Rechte von Kindern mittelbar oder unmittelbar beschränken,
sorgsam auf ihre Verhältnismäßigkeit und auf ihre Auswirkungen für Kinder zu
prüfen. Hierbei sind das Infektionsgeschehen, das gesamtstaatliche Interesse
sowie wichtige Bereiche des persönlichen und öffentlichen Lebens und die
Rechte der Kinder aus der Kinderrechtskonvention gegeneinander abzuwägen.
Zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen und deren Familien bestehen
auf Bundesebene bereits eine Vielzahl an etablierten Regelungen und
Maßnahmen, die auch in dieser für viele Familien belastenden Situation greifen. Dazu
gehören die regulären Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, die
Unterstützungsleistungen für Familien und die umfassende Versorgung über das
medizinische Gesundheitssystem, um nur Beispiele zu nennen. Um Belastungen und
gesundheitliche Folgen bei Kindern und Jugendlichen in der Pandemie so
gering wie möglich zu halten, gilt es insbesondere den Familien finanzielle
Stabilität zu geben und Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit zu erhalten, Hilfe- und
Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten, Bildung und sozialen Austausch zu
ermöglichen und zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil zu motivieren.
Hierzu tragen die Initiativen der Bundesregierung bei. Eine besonders
hervorgehobene Rolle kommt den für die Pandemie-Schutzmaßnahmen wie auch für
lokale Unterstützungsmaßnahmen der Familien primär zuständigen
Bundesländern und kommunalen Akteuren zu; sie haben während der letzten Monate eine
Vielzahl an Maßnahmen vor Ort initiiert, um Familien zu unterstützen.
Auf Bundesebene wurden während der Pandemie beispielhaft folgende
Maßnahmen initiiert, mit denen Familien entlastet werden und die Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen unterstützt wird:
Zusätzliche finanzielle Unterstützung von Familien:
• Der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei gesetzlich krankenversicherten
Eltern ist deutlich ausgeweitet worden, z. B. wenn ein Kind zu Hause
betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind oder die
Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben wurde.
• Für das Jahr 2021 ist erneut die Auszahlung eines Kinderbonus beschlossen
worden.
• Familien mit kleinen Einkommen können unter bestimmten
Voraussetzungen einen monatlichen Kinderzuschlag erhalten.
• Um gezielt Alleinerziehende zu unterstützen, wurde der sogenannte
Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer deutlich angehoben.
• Es wurden Sonderregelungen zum Elterngeld eingeführt, die
Einkommensverluste durch die COVID-19-Pandemie ausgleichen sollen.
Zusätzliche Maßnahmen im medizinischen Versorgungssystem:
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Sonderregelungen
eingeführt, die Patientinnen und Patienten die Inanspruchnahme von Leistungen, wie
z. B. die Konsultation von Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten in der Corona-Pandemie erleichtern sollen.
Beispielsweise wurden die Möglichkeiten erweitert, psychotherapeutische
Behandlungen, aber auch sonstige ambulante Dienste in Form von Telefon- oder
Videosprechstunden durchzuführen. So bieten beispielsweise viele sozialpädiatrische
Zentren Online-Konsultationen an.
Unterstützungsangebote im Bereich der Kinderbetreuung:
Das BMFSFJ setzt sich dafür ein, dass Kitas, Schulen und Spielplätze –
abhängig vom Infektionsgeschehen – so lange wie möglich offenbleiben. Der Bund
bietet seit Beginn der Corona-Pandemie den zuständigen Ländern
Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie im Bereich der
Kinderbetreuung an. Vier Bausteine sind hierbei hervorzuheben:
• Erstens stellt der Bund mit dem 5. Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ zusätzlich 1 Mrd. Euro in den Jahren 2020 und 2021 zur
Verfügung, die für den Kita-Ausbau für weitere 90.000 Plätze,
Baumaßnahmen zur Umsetzung der Hygienekonzepte oder die digitale Infrastruktur
genutzt werden können.
• Zweitens kommt auf Initiative von Bundesfamilienministerin Franziska
Giffey seit August 2020 der Corona-KiTa-Rat mindestens einmal pro Monat
zusammen (vgl. hierzu Antwort zu Frage 15). Diskutiert werden dort
insbesondere die aktuellen Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung im Zuge
der Corona-Pandemie, insbesondere auch zum Gesundheitsschutz der
betreuten Kinder.
• Drittens finanziert das BMFSFJ gemeinsam mit dem BMG die Corona-
KiTa-Studie (vgl. hierzu Antworten zu den Fragen 1 und 2). Die Studie
verfolgt das Ziel, die Rolle von Kindern, Kitas und Kindertagespflege im
Infektionsgeschehen bundesweit zu untersuchen.
• Viertens haben BMFSFJ und BMG gemeinsam Praxistipps für die
Kindertagesbetreuung erarbeitet und veröffentlicht, die in der interaktiven Broschüre
„Kitas in Zeiten der Corona-Pandemie – Praxistipps für die
Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb“ veröffentlicht wurden (
https://indd.adobe.com/vie
w/185913ea-ab67-4c7d-bf02-9c686e28203b). Sie enthält auch wichtiges
Hintergrundwissen und Links zu den Vorgaben der Länder oder zu aktuellen
Studien.
Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung aller Aufgaben nach dem Achten
Buch Sozialgesetzbuch liegt beim Träger der öffentlichen Kinder- und
Jugendhilfe. Einzelheiten zur Ausgestaltung von Maßnahmen zur Eindämmung der
Pandemie, etwa zu Teststrategien, bestimmen die Länder in ihrer Zuständigkeit.
Hilfs- und Beratungsangebote bei hohen sozialen und psychischen
Belastungssituationen:
• Das BMFSFJ setzt sich dafür ein, dass die Unterstützungsangebote für
Familien im Bereich des Präventiven Kinderschutzes aufrechterhalten werden,
um ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen von Kindern zu
unterstützen. So können Fachkräfte im Rahmen der Förderung durch die
Bundesstiftung Frühe Hilfen Familien verstärkt digital und telefonisch beraten.
Entsprechend einer Ad-hoc-Befragung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen
konnte ein zuverlässige telefonische Erreichbarkeit das Risiko für familiäre
Konflikte reduzieren (
https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/forsc
hung-zu-corona/). Darüber hinaus haben Fachkräfte der Frühen Hilfen in
erforderlichen Situationen, wie z. B. im Falle von drohendem
Kontaktabbruch oder auch bei großen Sprachbarrieren, Familien unter Einhaltung der
Hygienemaßnahmen auch persönlich besucht oder Treffen an der frischen
Luft vereinbart. Fachkräfte in den Frühen Hilfen werden durch das
Nationale Zentrum Frühe Hilfen mit fortlaufend aktualisierten FAQ in ihrem
Arbeitsalltag in Zeiten der Corona-Pandemie unterstützt.
• Das BMFSFJ hat die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ für
Eltern, Kinder und Jugendliche ausgebaut. Die Online-Beratung der
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (
www.bke.de) wurde erweitert
und die Beratungskapazität um 40 Prozent erhöht. Das Beratungsportal
Jugendmigrationsdienste (
www.jmd4you.de) und das Beratungsportal Off
Road Kids für junge Menschen auf der Straße (
www.sofahopper.de) wurden
ausgebaut. Seit Mai 2020 wird das Online-Beratungsangebot von „Jugend-
NotMail“ unterstützt (
www.jugendnotmail.de). Bereits seit 2017 unterstützt
das BMFSFJ das von der Caritas durchgeführte Projekt [U25] Deutschland
(
https://www.u25-deutschland.de/).
• Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Online-Portal „Psychisch
stabil bleiben“ eingerichtet:
https://www.zusammengegencorona.de/informi
eren/psychisch-stabil-bleiben/. Hier finden Familien nützliche
Informationen und praktische Tipps zum Umgang mit Stress und Angst während der
COVID-19-Pandemie. Die Internetseite ist auch ein Leitfaden für das
psychosoziale bzw. psychotherapeutische Hilfesystem.
• Die BZgA hat ihr eigenes kostenloses und anonymes
Telefonberatungsangebot seit dem 31. März 2020 um ein Beratungsangebot zu Fragen rund um
die Corona-Pandemie erweitert.
Informations- und Beratungsangebote zur Förderung eines gesunden
Lebensstils:
• Zur Förderung eines gesunden Lebensstils stellen die BZgA, das
Bundeszentrum für Ernährung und der gemeinsam vom BMG und vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) getragene
Nationale Aktionsplan IN FORM – „Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung
und mehr Bewegung“ auf ihren Internetseiten individuell nutzbare virtuelle
Formate zur Verfügung, die aufzeigen, dass Gesundheitsförderung und
Prävention trotz der pandemiebedingten Einschränkungen möglich sind. Um
Bewegungsmangel als unbeabsichtigte negative Gesundheitsfolge der
pandemiebedingten Einschränkungen insbesondere bei Kindern und
Jugendlichen vorzubeugen, sollen fachlich fundierte Informationen zu
Möglichkeiten der körperlichen Aktivität während der Pandemie weiter ausgebaut
werden.
• Um die Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern, die in
suchtbelasteten Familien aufwachsen, zu verbessern, hat das BMG die Entwicklung
einer Online-Schulung für Pädagoginnen und Pädagogen und Fachkräfte der
Jugendarbeit und –hilfe gefördert, die auch während des Lockdowns
durchgeführt werden kann. Die Fachkräfte sollen für die Problematik
sensibilisiert und damit in die Lage versetzt werden, betroffene Kinder zu erkennen,
zu unterstützen und in relevante Hilfen weiterzuleiten.
• Die BZgA unterstützt über vielfältige Online-Angebote Familien mit
Kindern sowie Heranwachsende selbst mit gesicherten, aktuellen Informationen
zu Corona und mit Anregungen rund um den Alltag in der Corona-
Pandemie. Zudem werden über Links Hilfs- und Beratungsangebote Dritter
sowie weitergehende kind- bzw. jugendgerechte Informationen zur Corona-
Pandemie leichter zugänglich gemacht. Beispielsweise wurde das Eltern-
und Fachkräfteportal
www.kindergesundheit-info.de ausgebaut und um
spezifische Informationen zur Situation unter Coronabedingungen und Links
zu Beratungsangeboten ergänzt.
• Die BZgA hat das „Kinder stark machen“ Programm ausgebaut: Diese
Mitmach-Initiative zur frühen Suchtvorbeugung setzt auf die Förderung von
Lebenskompetenzen und die Stärkung der Persönlichkeit von Kindern im
Alter von vier bis zwölf Jahren. Auf
www.kinderstarkmachen.de werden
regelmäßig Bewegungs-, Spiel- und Basteltipps veröffentlicht. Eltern und
Multiplikatoren/-innen erhalten Tipps und Hilfestellung, wie sie die Kinder
bei der Persönlichkeitsentwicklung unterstützen können. Zu den Osterferien
2021 wird mit dem „Bewegungs-ABC“ eine neue fünfteilige Videoreihe
veröffentlicht.
• Die Alkoholpräventionskampagne „Null Alkohol – Voll Power“ der BZgA
spricht Kinder und Jugendliche noch vor der Stabilisierung riskanter
Konsummuster an. Um den aktuell rückläufigen Alkoholkonsumtrend der 12-
bis 16-Jährigen zu stärken wird auch in Zeiten von Corona ein Fokus auf
das Hinauszögern des Einstiegs in den Alkoholkonsum gelegt. Die
Mehrebenenkampagne informiert über die Risiken von Alkoholkonsum für
Jugendliche und hat das Ziel, eine kritische Einstellung zum Alkoholkonsum
zu fördern.
• Die Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ der BZgA informiert
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 20 Jahren über
einen risikoarmen Alkoholkonsum.
Die Zielgruppe wird in ihren Lebenswelten u. a. online angesprochen (
www.ke
nn-dein-limit.info, Instagram-, YouTube-, Facebook-Präsenz und Blog).
Flankiert wird die direkte Ansprache der jugendlichen Zielgruppe durch Angebote
für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (
www.vortiv.de), um Jugendliche
auch auf diese Wege zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol
zu bewegen.
• Im Bereich Tabakprävention für die Zielgruppe der 12- bis 17-Jährigen liegt
der Fokus auf Online-Angeboten und der Lebenswelt Schule:
www.rauch-fr
ei.info bietet jugendgerechte Informationen zu den Risiken des Rauchens,
den Vorteilen des Nichtrauchens und Möglichkeiten zum Rauchstopp.
Interaktive Mitmachangebote – wie z. B. die digitale Version des
Klassenwettbewerbs „Be Smart – Don‘t Start“ – ergänzen die Angebote.
• Das Präventionsangebot „Ins Netz gehen“ der BZgA richtet sich an 12- bis
18-Jährige und ihre erwachsenen Bezugspersonen; es hat zum Ziel, einer
exzessiven Mediennutzung im Jugendalter vorzubeugen und fokussiert auf
die Nutzung von Computerspielen und Sozialen Netzwerken. Gerade in der
Corona-Pandemie ist die Nutzung digitaler Medien für Jugendliche noch
selbstverständlicher (Home-Schooling etc.) geworden. Auch die
Einschränkungen in der Freizeitgestaltung wirken sich aus, sodass sich die Zeit, die
Jugendliche in digitalen Welten verbringen, weiter verlängert. Auf
www.in
s-netz-gehen.de finden Jugendliche neben Informationen, die für die
Suchtrisiken von digitalen Angeboten sensibilisieren, u. a. auch einen Selbsttest
und ein Verhaltensänderungsprogramm.
12. Wie häufig traf sich die Bundeskanzlerin mit Vertretern von Kinder- und
Jugendärzten seit 2019 (bitte die Treffen seit 2019 dokumentieren)?
Die Bundeskanzlerin pflegt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu einer
Vielzahl von gesellschaftlichen Gruppen Kontakt. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht
nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben
erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener
Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Am 2. Februar 2021 fand ein Termin der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
mit folgenden Expertinnen und Experten statt: Prof. Dr. Karin Böllert,
Vorsitzende des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe,
Susanna Krüger, Vorstand und Geschäftsführerin von Save the Children
Deutschland, Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige
Flüchtlinge e. V., Georg Graf Waldersee, Vorsitzender des Vorstands von UNICEF
Deutschland, Deutsches Komitee für UNICEF e. V., Hetav Tek, stellv.
Vorstandsvorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings, Dr. Klaus Reinhardt,
Präsident der Bundesärztekammer.
13. Wie häufig traf sich der Bundesminister für Gesundheit mit Vertretern
von Kinder- und Jugendärzten seit 2019 (bitte die Treffen seit 2019
dokumentieren)?
Bundesminister Jens Spahn traf sich seit 2019 dreimal mit Vertretern von
Berufsverbänden der Kinder- und Jugendärzte. Zudem gab es im Zeitraum ein
Telefonat mit Vertretern von Berufsverbänden der Kinder- und Jugendärzte.
14. Wie häufig traf sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales mit
Vertretern von Kinder- und Jugendärzten seit 2019 (bitte die Treffen seit
2019 dokumentieren)?
Es fanden keine Termine mit Kinder- und Jugendärztinnen und Kinder- und
Jugendärzten statt.
15. Mit welchen Expertinnen und Experten stand die Bundesregierung im
Austausch, um die Auswirkungen der Kita- und Schulschließungen auf
Kinder und Jugendliche abzuwägen (bitte die Treffen seit März 2020
dokumentieren)?
Die Bundesregierung baut ihre Analysen auf der Sichtung aller verfügbaren
Informationen auf. Diese umfassen insbesondere auch eine Vielzahl von
Beratungen in Form von schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen und dem
Austausch mit verschiedensten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft,
Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Verbänden und Zivilgesellschaft aus dem In- und
Ausland. Im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen
Verwaltung ist es weder sachgerecht noch geboten, entsprechende
Informationen und Daten darüber vollständig zu erfassen und entsprechende
Dokumentationen hierüber zu erstellen und zu pflegen. Eine Verpflichtung zur Erfassung
von Kontakten mit Expertinnen und Experten, die dem Ausbau des Wissens der
Bundesregierung über ein Fachthema dienen, besteht daher nicht. Eine solche
umfassende Dokumentation wurde im Übrigen auch nicht durchgeführt. Es ist
daher nicht möglich, nachträglich zu erheben, welche wissenschaftlichen
Stellungnahmen, Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte,
Empfehlungen, Vorschläge, Positionspapiere oder ähnliches bei
Abwägungsprozessen im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie bei der Bundesregierung
eingegangen sind. Insoweit sind die nachfolgenden Angaben als
Einzelbeispiele anzusehen und nicht als abschließende Aufzählung. Zudem ist Folgendes zu
beachten: Aufgrund der föderalen Kompetenzverteilung liegt die Zuständigkeit
für Kita- und Schulschließungen bei den Ländern. Insoweit sind auch die
diesbezüglichen Beratungen unter Einbeziehung externer Expertinnen und
Experten primär dort zu verorten.
Am 18. Januar 2021 fand zu dem Themenbereich eine Corona-Expertenrunde
mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel per Videokonferenz statt. Zudem fand
am 18. Januar 2021 eine Videokonferenz des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales mit folgenden Sachverständigen statt: Prof. Dr. Brinkmann, Prof.
Dr. Meyer-Herrmann, Denise Feldner (Virologen des Helmholtz Zentrum für
Infektionsforschung Braunschweig).
Im Corona-KiTa-Rat tauscht sich das BMFSFJ seit August 2020 regelmäßig
mit Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Akteure in der
Kindertagesbetreuung zur Situation von Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege sowie von Kindern und Familien in der Corona-Pandemie aus. Neben
Bund, Ländern, Trägerverbänden, Gewerkschaften, dem Bundesverband für
Kindertagespflege und der Bundeselternvertretung sind mit der Deutschen
Akademie für Kinder- und Jugendmedizin auch die Kinder- und Jugendärztinnen
und Kinder- und Jugendärzte im Corona-KiTa-Rat vertreten. Außerdem nimmt
eine Vertretung des Deutschen Jugendinstituts sowie des Robert-Koch-Instituts
regelmäßig an den Sitzungen des Rates teil. Der Corona-KiTa-Rat tagt seit
August 2020 ein- bis zweimal monatlich.
Zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor
sexualisierter Gewalt und Ausbeutung hat sich das BMFSFJ im Rahmen der Sitzungen
des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit
den eingeladenen Expertinnen und Experten auch zur besonderen Situation von
Kindern und Jugendlichen in der derzeitigen Lage ausgetauscht.
Folgende Sitzungen fanden im Jahr 2020 statt:
– Arbeitsgruppe „Schutz und Hilfen“ am 8. und 9. Oktober 2020
– Arbeitsgruppe „Schutz vor Ausbeutung“ am 30. Oktober 2020
– Arbeitsgruppe „Forschung und Wissenschaft“ am 5. November 2020
– Arbeitsgruppe „Kindgerechte Justiz“ am 6. November 2020
Die nächsten Arbeitsgruppensitzungen des Nationalen Rates finden im April
und Mai 2021 statt.
Auch auf den Sitzungen des Bundesjugendkuratoriums (BJK) wurde das
Thema der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche in den
Sitzungen seit März 2020 thematisiert. Das BJK ist ein
Sachverständigengremium mit bis zu 15 Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung, Verbänden
und Wissenschaft, das die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der
Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und
Jugendpolitik berät (§ 83 Absatz 2 SGB VIII). Seit März 2020 traf das BJK in folgenden
Sitzungen zusammen:
2. bis 3. April 2020, 9. bis 10. Juli 2020, 1. bis 2. Oktober 2020 sowie 21. bis
22. Januar 2021.
Veröffentlichungen des BJK können auf der Internetseite unter
https://www.bu
ndesjugendkuratorium.de/ abgerufen werden.
16. Werden nach Ansicht der Bundesregierung bestehende Bildungslücken
von Schülerinnen und Schülern durch die Schulschließungen weiter
vergrößert?
Es ist davon auszugehen, dass die Schulschließungen Auswirkungen auf die
Lernleistungen von Schülerinnen und Schülern haben. Detaillierte
Untersuchungen über den Umfang der Auswirkungen auf die Lernleistungen von
Schülerinnen und Schüler sind Gegenstand von Lernstandserhebungen, die in den
Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche
Auswirkungen die Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen auf
die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen haben bzw.
langfristig haben werden?
Eine Abschätzung der Folgen der Schulschließungen kann erst auf der
Grundlage der Erkenntnisse von Lernstandserhebungen vorgenommen werden. Es
wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Hat die Bundesregierung eigene Studien in Auftrag gegeben, um die
langfristigen Auswirkungen der Schließungen von
Kindertageseinrichtungen und Schulen auf die Bildungschancen von Kindern und
Jugendlichen zu evaluieren?
a) Wenn ja, bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat hierzu keine Studien in Auftrag gegeben. Nach der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes gehört der Schulbereich in die
Zuständigkeit der Länder, hierzu gehört auch die Aufgabe der Lernstandserhebung.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Grundschülerinnen
und Grundschüler aufgrund der Kita- und Schulschließungen zukünftig
über nicht ausreichende Grundkenntnisse verfügen könnten?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 verwiesen.
20. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sprachlichen
Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen entwickelt (bitte die
monatsgenaue Entwicklung der Jahre 2021, 2020 und 2019 angeben)?
Die Ermittlung des Sprachförderbedarfs ist Gegenstand der von den Ländern in
eigener Zuständigkeit durchgeführten Sprachstandserhebungen. Darüber hinaus
haben die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen gemäß den Bildungs-
und Erziehungsplänen der Länder die Aufgabe, die sprachliche Entwicklung
jedes einzelnen Kindes zu beobachten und zu dokumentieren sowie bei
Entwicklungsauffälligkeiten geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen. Belastbare
Erkenntnisse zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung des
Sprachförderbedarfs liegen der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
21. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass
bestehende Bildungslücken weiter vergrößert werden?
Die Bundesregierung ist mit den Ländern im Austausch darüber, wie im
Rahmen der grundgesetzlichen Zuständigkeiten die Länder bei dieser Aufgabe
unterstützt werden können, und unterstützt diese, um die Effekte so gering wie
möglich zu halten. Auf die Antworten zu den Fragen 11, 16, 17 und 18 wird
verwiesen.
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von
Gewaltstraftaten im häuslichen Kontext mit Kindern oder Jugendlichen als
Opfer seit 2019 entwickelt (bitte die monatsgenaue Entwicklung der Jahre
2021, 2020 und 2019 angeben)?
Zur Beantwortung der Frage ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
heranzuziehen. Bei dieser handelt es sich um eine Jahresstatistik. Eine nach Monaten
getrennte Darstellung ist daher nicht möglich. Die PKS-Daten werden
grundsätzlich nicht vor der Veröffentlichung durch den Bundesinnenminister und den
Vorsitzenden der Innenministerkonferenz herausgegeben. Für das Berichtsjahr
2020 ist eine Veröffentlichung für Mitte April 2021 geplant. Eine
Beantwortung der Frage ist daher nur für das Berichtsjahr 2019 möglich.
In der PKS erfolgt eine Opfererfassung grundsätzlich bei strafbaren
Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit,
Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung). Für das Kriterium „im häuslichen
Kontext“ wurde die Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen „Im gemeinsamen
Haushalt lebend“ zugrunde gelegt. Ein gemeinsamer Haushalt ist in diesem
Sinne eine Wirtschaftseinheit, die sich auf die Sicherheit der gemeinsamen
Bedarfsdeckung ausrichtet. Voraussetzung dafür ist ein gemeinsamer
Willensentschluss oder ein bestehendes Erziehungs- oder Betreuungsverhältnis.
Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen wurden im Berichtsjahr 2019
insgesamt 14.090 Kinder und 8.537 Jugendliche als Opfer erfasst.
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach SGB II beziehen?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus
Haushalten, die Leistungen nach SGB XII beziehen?
Zu den Fragen 22a und 22b liegen keine Erkenntnisse vor.
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung von
sogenannten Hilfetelefonen für Kinder und Jugendliche seit 2019 entwickelt
(bitte die monatsgenaue Entwicklung der Jahre 2021, 2020 und 2019
angeben)?
Die Entwicklung der Nutzung der Beratungsangebote der Nummer gegen
Kummer für Kinder und Jugendlichen ist je nach Medium (Telefon vs. Online-
Beratung) unterschiedlich verlaufen. Während die Nutzung der
Telefonberatung von 2019 zu 2020/2021 relativ konstant geblieben ist, ist die Nutzung der
Online-Beratung von Nummer gegen Kummer deutlich gestiegen.
Im Jahr 2019 gab es insgesamt am Kinder- und Jugendtelefon 471.669
Kontakte mit Kindern und Jugendlichen. Daraus entwickelten sich 99.229 Beratungen.
Im Jahr 2020 hatte das Kinder- und Jugendtelefon insgesamt 444.028 Kontakte
(-5,9 Prozent zu 2019) aus denen sich 97.046 Beratungsgespräche mit jungen
Ratsuchenden ergaben (-2,2 Prozent zu 2019). Die Online-Beratung von
Nummer gegen Kummer (Mail/Chat) hatte in 2019 insgesamt 11.949 Kontakte aus
denen sich 10.428 Beratungen entwickelten. Im Jahr 2020 hatte die Online-
Beratung insgesamt 17.134 Kontakte (+43,4 Prozent zu 2019) aus denen sich
13.698 Beratungen mit jungen Ratsuchenden ergaben (+31,4 Prozent zu 2019).
Die Einzelaufschlüsselung nach Monaten zeigt die nachfolgende Tabelle:
Die BZgA hat ihr eigenes kostenloses und anonymes Telefonberatungsangebot
seit dem 31. März 2020 um ein Beratungsangebot zu Fragen rund um die
Corona-Pandemie erweitert. Das Angebot richtet sich an Erwachsene. Die
anonymisierte Auswertung der geführten Beratungsgespräche zeigt ein breites
Spektrum von Beratungsanliegen; psychische Belastungsthemen betreffen
bisher etwa jeden fünften Anruf. Darunter befindet sich ein beträchtlicher Anteil
von Eltern, die von familiärer Überforderung und Sorge um die psychische
Gesundheit ihrer Kinder und Jugendlichen im Zusammenhang der Veränderungen
und Regelungen der Corona-Pandemie berichten und Unterstützung suchen.
24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung von
Beratungsstellen zur Prävention von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
seit 2019 entwickelt (bitte die monatsgenaue Entwicklung der Jahre
2021, 2020 und 2019 angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
25. Hält die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen zum Schutz von
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche noch für ausreichend?
Die Verwirklichung eines umfassenden Kinderschutzes hat für die
Bundesregierung höchste Priorität. Dies gebietet nicht zuletzt Artikel 19 der VN-
Kinderrechtskonvention, zu deren Umsetzung Deutschland völkerrechtlich
verpflichtet ist. Wichtige Weichen für einen besseren Kinderschutz wurden bereits
mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und
Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG), das am 1. Januar 2012 in Kraft
getreten ist, gestellt. Die Evaluation des BKiSchG hat gezeigt, dass der
Kinderschutz in Deutschland grundsätzlich wirksam und verlässlich ist. Die
Ergebnisse der Evaluation des BKiSchG haben aber auch deutlich gemacht, dass an
bestimmten Stellen noch Verbesserungen der gesetzlichen Grundlagen für den
Kinderschutz vonnöten sind.
Diesen gesetzlichen Änderungsbedarfen wird mit dem Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz – KJSG) Rechnung getragen. Der Regierungsentwurf sieht zur
weiteren Stärkung und Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes
insbesondere vor, die Anforderungen an die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb
einer Einrichtung und an die Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen zu erhöhen
und die Instrumente für Aufsicht und Kontrolle zu verbessern. Zudem wird das
Gesundheitswesen stärker in die Verantwortungsgemeinschaft für einen
wirksamen Kinderschutz einbezogen, insbesondere durch Regelung der
Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und Verbesserung der
Kooperation zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe
und dem Jugendamt. Darüber hinaus zielt der Regierungsentwurf auch darauf
ab, das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht
und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen wichtigen Akteuren, wie etwa
Lehrerinnen und Lehrern, im Kinderschutz zu verbessern.
Um der Frage nachzugehen, ob Kinder und Jugendliche während der
weitreichenden Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen einer
erhöhten Gefahr von häuslicher Gewalt ausgesetzt waren und sind, wird im
Auftrag des BMFSFJ seit Mai 2020 eine Zusatzerhebung bei den Jugendämtern
über ihre durchgeführten Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Absatz 1
SGB VIII durchgeführt (8a-Zusatzerhebung) mit dem Ergebnis, dass es bislang
keine Auffälligkeiten gibt. Die Jugendämter nehmen auch in der Krise ihre
kindeswohlsichernde Funktion wahr. Der Kinderschutz wird aufrecht gehalten.
Dies entspricht auch den Befunden einer Studie des Deutschen Jugendinstituts,
nach denen die Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes auch während der
Coronavirus-Pandemie höchste Priorität für Jugendämter eingenommen haben.
Auch die Netzwerke funktionieren weiter: z. B. melden Kitas und Schulen
Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdungen in ähnlichem Umfang wie in den
Vorjahren. Ausführliche Informationen zu der Erhebung sowie die bisherigen
Ergebnisse sind online unter
www.akjstat.tu-dortmund.de/themen/kinderschutz
gefaehrdungseinschaetzungen/monitoring/8a-zusatzerhebung/ abrufbar.
26. Wie häufig traf sich die Bundeskanzlerin mit Vertretern von
Kinderschutzorganisationen (bitte die Treffen seit 2019 dokumentieren)?
Die Bundeskanzlerin pflegt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu einer
Vielzahl von gesellschaftlichen Gruppen Kontakt. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht
nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage
der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Am 2. Februar 2021 fand ein Termin mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel mit folgenden Expertinnen und Experten statt: Prof. Dr. Karin Böllert,
Vorsitzende des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und
Jugendhilfe, Susanna Krüger, Vorstand und Geschäftsführerin von Save the Children
Deutschland, Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige
Flüchtlinge e.V., Georg Graf Waldersee, Vorsitzender des Vorstands von
UNICEF Deutschland, Deutsches Komitee für UNICEF e.V., Hetav Tek, stellv.
Vorstandsvorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings, Dr. Klaus Reinhardt,
Präsident der Bundesärztekammer.
27. Wie häufig traf sich der Bundesminister für Gesundheit mit Vertretern
von Kinderschutzorganisationen (bitte die Treffen seit 2019
dokumentieren)?
Es sind keine diesbezüglichen Treffen dokumentiert.
28. Wie häufig traf sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales mit
Vertretern von Kinderschutzorganisationen (bitte die Treffen seit 2019
dokumentieren)?
Am 10. Januar 2019 fand ein Gespräch des Bundesministers Hubertus Heil mit
Dr. Heike Kahl, Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung,
zum Thema berufliche Orientierung und Übergang in Ausbildung und Beruf
statt.
29. Wie viele Haushalte, in denen minderjährige Kinder leben, werden nach
Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig durch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Jugendämter zu Hause besucht (bitte die monatsgenaue
Entwicklung der Jahre 2021, 2020 und 2019 angeben)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Haushalten, die Leistungen nach
SGB II beziehen?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Haushalten, die Leistungen nach
SGB XII beziehen?
Die Fragen 29 bis 29b werden gemeinsam beantwortet.
Die Zahl der Haushalte, die regelmäßig durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Jugendämter zu Hause besucht werden, wird statistisch nicht erfasst. Auf
Grundlage der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik ist jedoch eine
Aussage dahingehend möglich, wie viele familienorientierte ambulante Hilfen zur
Erziehung durch die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
pro Jahr geleistet wurden (siehe nachfolgende Tabelle). Dabei kann der Anteil
und die Zahl der Familien und jungen Volljährigen mit Transferleistungsbezug
bezogen auf ein Jahr angegeben werden (eine Einschränkung auf Kinder und
Jugendliche ist mit den Standardtabellen der Statistik nicht möglich). Ob die
ambulante Hilfe konkret durch einen Hausbesuch oder in anderer Form (digital,
per Video, im öffentlichen Raum, o. Ä.) geleistet wurde, wird nicht erfasst.
In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik kann als Indikator für prekäre
Lebenslagen der Bezug von Transferleistungen abgebildet werden.
Berücksichtigt werden hierbei das Arbeitslosengeld II auch in Verbindung mit dem
Sozialgeld (für Kinder), die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung im Rahmen der Sozialhilfe oder auch der Kinderzuschlag.
Diese Angaben liefern Hinweise zur Inanspruchnahme von erzieherischen
Hilfen durch Familien, die zumindest von Armut bedroht sind (vgl. hierzu auch
Fendrich, S./Tabel, A.: Hilfen zur Erziehung, in: Autorengruppe Kinder- und
Jugendhilfestatistik: Kinder- und Jugendhilfereport 2018, Opladen u. a. 2019).
Die aktuellsten verfügbaren Daten beziehen sich auf das Jahr 2019.
Tabelle: Familienorientierte Hilfen zur Erziehung (einschließlich der
Hilfen für junge Volljährige) insgesamt und mit Transferleistungsbezug
(Deutschland; 2019; begonnene Hilfen; Angaben absolut und in Prozent)
Hilfeart Anzahl der
Familien in
den Hilfen
darunter Familien mit
Bezug von
Transferleistungen
Anzahl In Prozent
Sozialpädagogische Familienhilfe 54.188 32.989 60,9
Ambulante/ergänzende 27,2er-Hilfen
(familienorientiert) 15.816 8.159 51,6
Familienorientierte Hilfen zur
Erziehung insgesamt 70.004 41.148 58,8
Anmerkung: Berücksichtigt wird hier die Anzahl der Hilfen bzw. der Familien, die eine Hilfe
erhalten, und nicht die Zahl der über die Hilfen zur Erziehung erreichten jungen Menschen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe,
Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 2019; Datenzusammenstellung und Berechnungen
der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.
Die Daten zu den familienorientierten Hilfen des Jahres 2019 zeigen, dass mit
59 Prozent ein erheblicher Teil der Familien, für die 2019 eine derartige
erzieherische Hilfe neu gewährt wurde, auf staatliche Transferleistungen angewiesen
ist. Ein entsprechender Vergleichswert für alle Familien in Deutschland, die
von Transferleistungen zumindest zum Teil abhängig sind, existiert nicht. Es
können lediglich Annäherungswerte als Referenzgröße hinzugezogen werden.
Die Statistischen Ämter der Länder und des Bundes weisen beispielsweise für
das Jahr 2019 für Deutschland eine Mindestsicherungsquote von 8 Prozent aus
(vgl.
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/mindestsicherung/b-11-m
indestsicherungsquote; Zugriff: 23. März 2021). Gleichwohl bezieht sich die
Mindestsicherungsquote auf alle Empfängerinnen und Empfänger dieser
Leistungen. Eine altersdifferenzierte Auswertung ist hier nicht möglich. Die
Mindestsicherungsquote gibt die Empfängerinnen und Empfänger folgender
Leistungen als Anteil an der Gesamtbevölkerung wieder: Leistungen nach dem
SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem
SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
SGB XII, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, laufende
Leistungen der Kriegsopferfürsorge.
30. Wie stellen die Jugendämter nach Kenntnis der Bundesregierung sicher,
dass hilfebedürfte Familien trotz geltender Corona-Schutzverordnungen
ausreichend persönlich betreut werden und Hilfe erhalten?
Zum Handeln der Jugendämter während der Corona-Pandemie liegen
Ergebnisse einzelner Erhebungen vor. So kommt eine Studie des Deutschen
Jugendinstituts zu dem Ergebnis, dass Jugendämter im Zeitraum April und Mai 2020 von
einer verstärkten Priorisierung der Aufgaben berichten, wobei der Kinderschutz
an der Spitze der Prioritäten stehe (Mairhofer, Andreas; Peucker, Christian;
Pluto, Liane; van Santen, Eric; Seckinger, Mike (2020): Kinder- und
Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie. DJI-Jugendhilfeb@rometer bei
Jugendämtern. München. Online verfügbar unter
https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/p
rojekte/jugendhilfe-und-sozialer-wandel-leistungen-und-strukturen/aufgaben-ju
gendamt/empirie-jugendaemter/coronabrometer.html . So nahmen alle
Jugendämter auch in dieser Zeit der Kontaktbeschränkungen weiterhin Aufgaben im
Kontext des Kindesschutzes wahr. 98 Prozent der Jugendämter führten
weiterhin Hausbesuche bei Familien im Kontext von Gefährdungseinschätzungen
durch.
Auswertungen von Ergebnissen der 8a-Zusatzerhebung des BMFSFJ (siehe
auch Antwort zu Frage 11) zeigen, dass die Jugendämter in den Monaten Mai
bis Oktober 2020 insgesamt knapp 5 Prozent mehr Gefährdungseinschätzungen
durchführten als im selben Zeitraum des Jahres 2020. Da bereits in den
Vorjahren die Fallzahlen stetig gestiegen sind, wurde damit etwa eine Größenordnung
erreicht, wie sie auch ohne den Einfluss der Corona-Pandemie zu erwarten
gewesen wäre, wenn sich dieser Trend fortgesetzt hätte. Insgesamt zeigen die
Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung damit bislang, dass es keine Auffälligkeiten
gibt. Die Jugendämter nehmen auch in der Krise ihre kindeswohlsichernde
Funktion wahr. Der Kinderschutz wird aufrecht gehalten. Auch die Netzwerke
funktionieren weiter: z. B. melden Kitas und Schulen Verdachtsfälle von
Kindeswohlgefährdungen in ähnlichem Umfang wie in den Vorjahren.
Ausführliche Informationen zu der Erhebung sowie die bisherigen Ergebnisse sind online
unter
http://www.akjstat.tu-dortmund.de/themen/kinderschutzgefaehrdungseins
chaetzungen/monitoring/8a-zusatzerhebung/ abrufbar.
Zur Einschätzung des Handelns der Jugendämter in Bereichen außerhalb des
Kinderschutz liegen noch keine ausreichenden Daten vor. Die vorliegenden
Ergebnisse deuten darauf hin, dass es in der Mehrheit der Jugendämter zu
Einschränkungen des Aufgabenspektrums gekommen ist (Vgl. Mairhofer u. a.
2020) sowie häufig auch zu Einschränkungen hinsichtlich der Kommunikation
mit Adressaten. Mit Unterschieden je nach Hilfeart gaben jedoch deutliche
Mehrheiten der Jugendämter an, weiterhin Hilfen für junge Menschen und
Familien neu zu beginnen, so gaben beispielsweise 91 Prozent der Jugendämter
an, weiterhin ambulante Hilfen zur Erziehung zu beginnen; bei stationären
Hilfen waren es 95 Prozent. Außer durch Priorisierungen besonders wichtiger und
dringlicher Fälle wurde Einschränkungen auch durch verstärkte Nutzung
alternativer Kommunikationsmitteln begegnet.
Das BMFSFJ hat zur Unterstützung der Fachkräfte in der Kinder- und
Jugendhilfe zusammen mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz, der
Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen, der Universität
Hildesheim und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe- und Familienrecht das
Online-Angebot „Innovative Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona –
Forum Transfer“ (
www.forum-transfer.de ) aufgebaut, das seit dem 6. April
2020 online ist. Den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe wurde so sehr kurzfristig nach Beginn der Pandemie eine Kommunikations-
und Transferplattform zur Verfügung gestellt, die der Praxis aktuelle
Informationen, Hinweise, Handlungsempfehlungen und -beispiele für gutes
Zusammenwirken, Abstimmungen und Austausch unter Corona-Bedingungen an die Hand
gibt und praktische Hilfestellung bei konkreten Fragen leistet.
Langfristig können die innerhalb der pandemischen Ausnahmesituation
gewonnen Erfahrungen und Erkenntnisse, die Sammlung und Auswertung guter
Praxisbeispiele, die vielfältigen Handlungs- und Lösungsansätze für eine
nachhaltige Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
31. Hatte die Bundesregierung einen „Kindergipfel“ durchgeführt, oder gab
es Planungen zur Durchführung eines solchen Gipfels, um die Folgen der
Corona-Pandemie und Hilfen für Kinder und Jugendliche zu erörtern?
a) Wenn ja, wer war daran beteiligt bzw. sollte daran beteiligt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 31 bis 31b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keinen gesonderten „Kindergipfel“ durchgeführt oder
konkrete Planungen zur Durchführung eines „Kindergipfels“ verfolgt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]