Förderschulen für Kinder mit Behinderungen in der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Jens Beeck, Matthias Seestern-Pauly, Michael Theurer, Carl- Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Peter Heidt, Grigorios Aggelidis, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Martin Neumann, Dr. Thomas Sattelberger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch die Aufnahme des Benachteiligungsverbotes in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes und die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland in besonderer Weise dazu verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Daher ist es wichtig, Kindern mit Beeinträchtigungen, wie z. B. motorischen Auffälligkeiten und/oder mit Entwicklungsschwierigkeiten im emotional-sozialen Bereich, eine individuelle Förderung und Unterstützung anzubieten.
In Förderschulen arbeitet pädagogisches und therapeutisches Personal mit heil- und sonderpädagogischer Ausbildung. Die damit zur Verfügung stehenden Kompetenzen in der Betreuung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung ermöglichen Unterricht mit hoher Qualität an Didaktik, Erziehung und individueller Förderung.
Förderschulen leisten aus Sicht der Fragesteller einen wichtigen Beitrag, bereits im Kindesalter die Stärken und Talente von jungen Menschen mit Behinderungen zu erkennen und zu unterstützen. Viele Eltern von Kindern mit Behinderungen entscheiden sich bewusst für spezialisierte Schulen, um ihrem Kind eine bestmögliche Beschulung zu ermöglichen. Für diese bestmögliche Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen ist es daher aus Sicht der Fragesteller unabdingbar, auch in Zukunft den Eltern im Interesse ihrer Kinder die Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Schulformen zu erhalten.
Verschiedene Schultypen im Bereich der Förderschulen sind in Deutschland verbreitet, beispielsweise Förderschulen für Blinde oder Förderschulen für Körperbehinderte. Die Bundesländer haben hier unterschiedliche Verfahren zur Klärung eines Förderbedarfs von Kindern entwickelt.
In der Corona-Pandemie sind Menschen mit Behinderungen im besonderen Maße gefordert. Zum einen gehören viele Menschen – aber bei weitem nicht alle und nicht automatisch (vgl. https://www.sonntagsblatt.de/behindertenwerkstaetten-im-lockdown-kritik-am-betretungsverbot-) aufgrund der speziellen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Erkrankung zu den Risikogruppen. Hinzu kann kommen, dass die notwendigen Abstands-, Schutz- und Hygienemaßnahmen aufgrund von Blindheit oder kognitiven Einschränkungen nur schwer eingehalten bzw. deren Einhaltung nur schwer vermittelt werden können (vgl. https://www.dbsv.org/corona-tipps.html und https://www.dw.com/de/4-corona-menschen-mit-behinderung-in-zeiten-der-krise/av-54966310). Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sind diese Maßnahmen umso schwerer umzusetzen.
Bei der Debatte um Schulschließungen, Notbetreuung und Teilhabe an Bildung kommen auch die Förderschulen nach Ansicht der Fragesteller zu kurz (vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/foerderschulen-lockdown-100.html und https://www.zeit.de/hamburg/2020-08/corona-schuloeffnungen-foerderschulen-behinderung-risikogruppe-hygienemassnahmen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Schultypen (z. B. für blinde oder körperbehinderte Kinder) sind in Deutschland im Bereich der Förderschulen nach Kenntnis der Bundesregierung vorhanden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Instrumente zur Ermittlung der individuellen Förderbedarfe in Bezug auf die Teilhabe an Bildung wenden die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung an?
Wie viele Kinder besuchen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell eine Förderschule in Deutschland (bitte nach Schultyp aufschlüsseln)?
Wie lange verbleiben die Kinder durchschnittlich an einer Förderschule (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Mit welchen anerkannten Abschlüssen verlassen die Schülerinnen und Schüler eine Förderschule?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Absolventen von Förderschulen zu verbessern, und falls ja, welchen?
Wie viele integrative Klassen an allgemeinbildenden Schulen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Schultyp und Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden bewilligte Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) aufgrund von Schulschließungen nicht durchgeführt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Assistenz bei Homeschooling oder vergleichbaren Situationen vom § 112 SGB IX gedeckt ist, und falls nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen der ambulanten Therapie konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Phase des Distanzlernens nicht angewandt werden?
Waren Förderschulen von den coronabedingten Schulschließungen gleichermaßen wie allgemeinbildende Schulen betroffen?
Welche Regelungen galten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern bei der Notbetreuung in Förderschulen?
In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der Corona-Pandemie trotz Schulschließungen ein Präsenzunterricht an Förderschulen angeordnet worden?
Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelungen zu Wechsel- und Distanzunterricht in Förderschulen in den Ländern?
Welchen Anteil haben Förderschulen bei Anträgen und Bewilligungen des Digitalpaktes?
Welchen Anteil haben die in Niedersachsen zugelassenen Tagesbildungsstätten bei Anträgen und Bewilligungen des Digitalpaktes vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung keinen Schultyp von einer Förderung aus dem Digitalpakt ausgeschlossen hat (vgl. Schriftliche Frage 127 auf Bundestagsdrucksache 19/24511, S. 94)?
Welche besonderen Hygienekonzepte sind nach Ansicht der Bundesregierung in Förderschulen notwendig, die über die allgemeinen Hygieneregeln hinausgehen müssen?
Welche Konzepte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für den Schülertransport von Förderschülern, um die gemeinsamen wohnortnahen Transporte einerseits und die Aufteilung auf verschiedene Klassen in der Förderschule andererseits vereinbaren zu können?
Nehmen Förderschulen bei den Öffnungsszenarien der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung eine besondere Rolle ein, und falls ja, welche (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Sonderpädagogen, Lehrkräfte und Erzieher an Förderschulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an COVID-19 erkrankt, und in welchem prozentualen Verhältnis steht die Zahl zu allen erkrankten Lehrkräften und Erziehern an Schulen?
Wie werden Förderschulen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung berücksichtigt, und sieht die Bundesregierung hier weiteren Handlungsbedarf?
Hat die Bundesregierung Pläne, um die Diskrepanz zwischen der in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschriebenen Ausnahmemöglichkeit beim Infektionsschutz in der Kinderbetreuung und dem Schutzbedürfnis von Erziehern und anderem in den Einrichtungen tätigen Personal, Kindern und Eltern aufzulösen vor dem Hintergrund, dass gerade in der Kinderbetreuung und in den Schulen der Mindestabstand und andere Hygieneregeln nur schwer einzuhalten sind?