Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) gegenüber Medien im November 2019 - (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
(insgesamt 2 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) gegenüber Medien im November 2019
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek, Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter, Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
1
Aus welchen Anlässen hat das Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) im November 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2
Aus welchen Anlässen hat das Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen im November 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Deutscher BundestagDrucksache 19/2801429.03.2021
Antwort der Bundesregierung
Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) gegenüber Medien im November 2019
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/27777 – Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) gegenüber Medien im November 2019 (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
Vorbemerkung der Fragesteller
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftlichen Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass beantwortet wurden (Schriftliche Fragen 54 und 55 auf Bundestagsdrucksache 19/4421), verweigert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472 nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller.
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?“. Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor.“ (Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Fragen und Antworten2
1
Aus welchen Anlässen hat das Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) im November 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Im fraglichen Zeitraum gab es kein Ersuchen des Julius Kühn-Instituts (JKI) um Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
2
Aus welchen Anlässen hat das Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen im November 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Das JKI gibt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom JKI veröffentlichte Informationen oder Angaben objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das JKI einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen.