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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Wirkung der umsatzsteuerlichen Freigrenze von 17 500 Euro auf den Wettbewerb von und mit Kleinunternehmen

Positive und negative Auswirkungen der Freigrenze, freiwilliger Vorsteuerabzug, Anzahl betroffener Unternehmen und hauptsächliche Branchen, bürokratischer Aufwand der Umsatzsteuervoranmeldung, Freigrenzen in anderen EU-Staaten, fiskalische Mehr- bzw. Mindereinnahmen sowie Auswirkungen auf KMU bei Absenkung bzw. Anhebung der Freigrenze

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/223918. 06. 2010

Wirkung der umsatzsteuerlichen Freigrenze von 17 500 Euro auf den Wettbewerb von und mit Kleinunternehmen

der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Christine Scheel, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Umsatzsteuergesetz (UStG) ist für Kleinunternehmer in § 19 UStG eine Freigrenze von 17 500 Euro Jahresumsatz festgelegt worden. Gerade kleine, arbeitsintensive Handwerksbetriebe, die über dieser Grenze liegen, kritisieren diese Regelung, weil Kleinstunternehmer so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen haben. Dabei sind besonders Branchen wie das Friseurhandwerk betroffen, weil hier der relativ geringe Materialaufwand dazu führt, dass die mögliche Wahl der Umsatzbesteuerung und der damit mögliche Vorsteuerabzug für Unternehmer nicht attraktiv ist und somit nicht in Anspruch genommen wird. So haben diese Unternehmer einen reellen Preisvorteil für ihre angebotene Leistung. Auf der anderen Seite bietet die Freigrenze von 17 500 Euro eine enorme bürokratische Erleichterung für kleine Unternehmen und Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Gibt es nach Meinung der Bundesregierung neben der Bürokratievermeidung weitere positive Effekte der umsatzsteuerlichen Freigrenze von 17 500 Euro?

2

Wie begründet die Bundesregierung die Höhe der umsatzsteuerlichen Freigrenze?

3

Wann wurde die umsatzsteuerliche Freigrenze eingeführt, und wann wurde die Grenze in der Höhe angepasst (bitte Jahr und neue Freigrenze angeben)?

4

Welche negativen Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Freigrenze sind für die Bundesregierung feststellbar?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsatzsteuervoranmeldung in Bezug auf ihren bürokratischen Aufwand?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die umsatzsteuerliche Freigrenze von 17 500 Euro in Bezug auf den Wettbewerb zwischen umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerbefreiten Unternehmen?

7

Welche umsatz-/mehrwertsteuerlichen Freigrenzen gibt es in den übrigen Staaten der Europäischen Union, insbesondere in den direkten Nachbarländern der Bundesrepublik Deutschland?

8

Plant die Bundesregierung im Zuge der angekündigten Umsatzsteuerreform auch eine Überprüfung der umsatzsteuerlichen Freigrenze, und wenn ja, mit welcher Zielsetzung?

9

Wie viele Unternehmen/Unternehmer in der Bundesrepublik Deutschland fallen unter die umsatzsteuerliche Freigrenze von 17 500 Euro?

10

In welchen Branchen arbeiten die in Frage 9 abgefragten Unternehmen/Unternehmer hauptsächlich (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

11

Wie viele der in Frage 9 abgefragten Unternehmen/Unternehmer machen freiwillig vom Vorsteuerabzug Gebrauch?

12

In welchen Branchen arbeiten die in Frage 11 abgefragten Unternehmen/Unternehmer hauptsächlich (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

13

Welche fiskalischen Mehreinnahmen würden sich bei einer Absenkung der umsatzsteuerlichen Freigrenze auf 12 000 Euro ergeben?

14

Welche fiskalischen Mehreinnahmen würden sich bei einer Absenkung der umsatzsteuerlichen Freigrenze auf 9 000 Euro ergeben?

15

Welche fiskalischen Mindereinnahmen würden sich bei einer Anhebung der umsatzsteuerlichen Freigrenze auf 19 000 Euro ergeben?

16

Welche Auswirkungen für kleine und mittlere Unternehmen und ihre Wettbewerbssituation erwartet die Bundesregierung bei einer Veränderung der umsatzsteuerlichen Freigrenze auf die in den Fragen 13, 14 und 15 genannten Werte?

Berlin, den 18. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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