Kultusministerkonferenz – Informations- und Kooperationsmöglichkeiten
der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Nicole Gohlke, Jan Korte, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Aufgabe der in der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) zusammenarbeitenden Ministerinnen und Minister, bzw. Senatorinnen und Senatoren, ist unter anderem die Wahrnehmung von Verantwortung für Bildungsthemen mit länderübergreifender Wirkung und Bedeutung. In der Selbstbeschreibung der KMK nehmen die Länder dabei entsprechend Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) „Verantwortung für das Staatsganze“ wahr (https://www.kmk.org/kmk/aufgaben.html).
Die KMK produziert und verabschiedet Beschlüsse, Empfehlungen, Vereinbarungen oder auch verbindliche Staatsabkommen. Das ursprüngliche Ziel der KMK ist es, bei eigenständiger Bildungspolitik der Länder dennoch durch Koordination sicherzustellen, dass sich die Länder bildungspolitisch nicht zu weit voneinander entfernen. Eine Zusammenarbeit mit den Bundesorganen ist ausdrücklich vorgesehen. In ihrer Erklärung zu Fragen der Bildungsplanung auf ihrer 102. Sitzung am 25. und 26. Juni 1964 hat die KMK ebenfalls die Auffassung vertreten, dass in einem demokratischen Bundesstaat Bildungsplanung nur in einer steten Wechselwirkung zwischen den Ländern und dem Bund erfolgen könne (https://www.kmk.org/kmk/aufgaben/geschichte-der-kmk.html).
Angesichts der Entwicklungen in der Bildungslandschaft bei Themen der Bildungsgerechtigkeit, Inklusion oder auch Digitalisierung und nicht zuletzt der Umgang mit der SARS-CoV-2-Pandemie zeigt sich nach Auffassung der Fragesteller, dass diese Abstimmung der Länder auch dringend erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund muss nach Ansicht der Fragesteller immer wieder kritisch hinterfragt werden, inwieweit die KMK ihrer „Verantwortung für das Staatsganze“ dabei gerecht wird, weil das Gremium der KMK keinen parlamentarischen Frage- oder Kontrollrechten unterliegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Stimmt die Bundesregierung mit der KMK darin überein, dass die KMK bei Bildungsthemen „Verantwortung für das Staatsganze“ trägt?
Wie definiert die Bundesregierung die „Verantwortung für das Staatsganze“ der KMK?
Welche konkreten Aufgaben sieht die Bundesregierung in diesem Rahmen bei der KMK?
Hat die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode Aktivitäten unternommen, um Kenntnis darüber zu erlangen, ob und wie die KMK in dieser Wahlperiode diese Aufgaben erfüllt hat, und wenn ja, welche?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie die KMK bei der Erfüllung ihrer „Verantwortung für das Staatsganze“ unterstützen sollte, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode unternommen, um bei der Erfüllung der „Verantwortung für das Staatsganze“ durch die KMK die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes nach Artikel 23 Absatz 6 GG zu wahren?
Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung der KMK überein, dass „in einem demokratischen Bundesstaat Bildungsplanung nur in einer steten Wechselwirkung zwischen den Ländern und dem Bund erfolgen könne“?
Wie definiert die Bundesregierung „Bildungsplanung“?
Wer ist nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland verantwortlich für die Bildungsplanung (bitte die gesetzliche Grundlage nennen)?
Welche Wechselwirkungen erfolgen zwischen welchen Akteuren oder Organen, und welchen Einfluss haben diese auf die Bildungsplanung (bitte Akteure und Organe mit zugehörigem Einfluss auf welche Elemente der Bildungsplanung auflisten)?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode unternommen, um Kenntnis darüber zu erlangen, ob und wie die verantwortliche Instanz in dieser Wahlperiode die Aufgabe der Bildungsplanung erfüllt hat?
In welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen findet eine Zusammenarbeit der KMK mit welchen Bundesorganen statt (bitte Formate und Zeitpunkte oder Zeiträume der Formate in der 19. Wahlperiode auflisten)?
Wird die Bundesregierung über von der KMK geplante Beschlüsse, Empfehlungen, Vereinbarungen oder auch verbindliche Staatsabkommen in Kenntnis gesetzt, und wenn ja, wann, und wie?
Welche Dokumente, Beschluss- und Empfehlungsgrundlagen, Gesprächsnotizen und Protokolle oder Vereinbarungs- und Abkommensentwürfe und Vereinbarungs- und Abkommensversionen der KMK aus der 19. Wahlperiode liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor (bitte alle Dokumente mit Datum der Erstellung auflisten)?
Liegen der Bundesregierung aus der 19. Wahlperiode Arbeitsaufträge der Arbeitsgruppen und Sachverständigen der KMK vor, und wenn ja, welche (bitte alle Arbeitsaufträge mit Datum der Erstellung und Empfänger des jeweiligen Arbeitsauftrags auflisten)?
Liegen der Bundesregierung aus der 19. Wahlperiode Niederschriften über Ergebnisse der Beratungen der Gremien der KMK vor, und wenn ja, welche (bitte alle Dokumente mit Datum der Erstellung auflisten)?
Liegen der Bundesregierung aus der 19. Wahlperiode Stellungnahmen und Benennungsvorschläge und Benennungsentscheidungen der Vorsitzenden der KMK vor, und wenn ja, welche (bitte alle Dokumente mit Datum der Erstellung auflisten)?
Welche Sachverständigen oder Vertreterinnen oder Vertreter anderer Dienststellen und Organisationen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung haben in der 19. Wahlperiode in den Arbeitsbereichen der KMK mitgewirkt (bitte Namen und Organisationen sowie Bereich und Umfang der Mitwirkung auflisten)?
Liegen der Bundesregierung aus der 19. Wahlperiode Niederschriften über Anhörungen von Verbänden und Organisationen zu Beratungsergebnissen der Kommissionen und der Hauptausschüsse der KMK vor, und wenn ja, welche (bitte alle Dokumente mit Nennung der angehörten Verbände und Organisationen sowie des Datums der Anhörung auflisten)?
Liegen der Bundesregierung aus der 19. Wahlperiode Berichte der ständigen Gremien der KMK vor, und wenn ja, welche (bitte alle Dokumente mit Datum der Erstellung auflisten)?
Liegen der Bundesregierung aus der 19. Wahlperiode Sitzungsprotokolle, Tagesordnungen, Beratungsunterlagen, Arbeitspapiere, Abstimmungsergebnisse vor, und wenn ja, welche (bitte alle Dokumente mit Datum der Erstellung auflisten)?
Liegen der Bundesregierung seit Beginn der 19. Wahlperiode regelmäßige und außerordentliche Statistiken und Erhebungen der KMK vor, und wenn ja, welche?
Welche regelmäßigen und außerordentlichen Statistiken und Erhebungen der KMK sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Ende der 19. Wahlperiode geplant?
Plant die Bundesregierung auch in der 19. Wahlperiode einen „Bericht über strukturelle Probleme des Bildungsföderalismus“ (wie zuletzt 1978: https://www.kmk.org/kmk/aufgaben/geschichte-der-kmk.html), und falls nein, warum nicht?
Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung gelungen, gemeinsam mit der KMK und den Ländern Einheitlichkeit im Bildungswesen grundsätzlich, insbesondere jedoch in den Jahren 2020 und 2021 in den Bereichen Bildungsgerechtigkeit, Inklusion, Digitalisierung und Umgang mit der SARS-CoV-2-Pandemie hinreichend herzustellen?
Falls ja, nach welchen Kriterien und Kennzahlen kommt sie zu dieser Einschätzung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung?
In welchen Bereichen sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Bund gemeinsam mit den Ländern die Bemühungen um Einheitlichkeit im Bildungswesen in welchem Umfang bis wann verstärken?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Fragesteller, auch die Bildungsarbeit im Inland in einem Bund-Länder-Ausschuss analog des Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLAschA) oder des Bund-Länder-Koordinierungsausschusses „Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne“ zu koordinieren, und wenn sie dies ablehnt, welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es zum Vorstoß der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek zu mehr Einfluss des Bundes auf die Bildungspolitik (https://www.forschung-und-lehre.de/politik/karliczek-will-mehr-einfluss-des-bundes-3389/) gehören sollte, dem Deutschen Bundestag parlamentarische Kontroll- und Fragerechte zu Angelegenheiten der KMK einzuräumen, und falls ja, in welchem Umfang, und welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um dies zu erreichen?